Kurz gesagt: Die Kurabgabe schuldet dein Gast – einziehen, abführen und im Zweifel dafür haften musst du. Die häufigste Fehlerquelle ist nicht der Satz, sondern die Zählweise: In neun der 46 Küstenorte, deren Satzungen wir im Original gelesen haben, zählen beide Reisetage, also Nächte plus eins. Wer das übersieht, rechnet jede Woche einen Tag zu wenig ab – und diskutiert am Ende mit dem Gast oder mit der Kurverwaltung. Dieser Leitfaden zeigt, wie du es sauber machst.
Wer die Kurabgabe schuldet und wer sie einzieht
Die Kurabgabe – je nach Ort auch Kurtaxe, Gästebeitrag, Kurbeitrag oder Tourismusabgabe – ist eine kommunale Abgabe. Rechtsgrundlage ist eine Satzung der Gemeinde auf Basis des jeweiligen Kommunalabgabengesetzes. Das bedeutet zwei Dinge, die du als Vermieter kennen musst: Es gibt keine bundesweite Regel, und es gibt auch keine landesweite. Jede Gemeinde entscheidet über Höhe, Zeiträume, Befreiungen und – der wichtigste Punkt – über die Zählweise.
Schuldner ist grundsätzlich der Gast, weil er die Einrichtungen nutzt, die aus der Abgabe finanziert werden: Strandaufsicht, Promenaden, Kurpark, Veranstaltungen, oft auch die Toiletten und der Winterdienst am Deich. Du bist in fast allen Satzungen der Einzugspflichtige oder „Erhebungspflichtige”. Du ziehst die Abgabe für die Gemeinde ein, meldest die Aufenthalte und führst das Geld ab. Und du haftest in vielen Satzungen dafür, wenn du zu wenig einziehst oder gar nicht meldest. Genau deshalb ist die Kurabgabe kein Randthema der Buchhaltung: Sie ist der Posten, bei dem ein Formfehler direkt auf dich zurückfällt.
Praktisch heißt das: Die Abgabe ist für dich ein Durchlaufposten, kein Umsatz. Du nimmst sie ein, du gibst sie weiter. Sie gehört deshalb im Angebot getrennt ausgewiesen, damit dein Gast sie nicht für einen versteckten Aufschlag hält – dazu weiter unten mehr.
Die Zählweise ist die eigentliche Falle
Fast alle Vermieter kennen den Satz ihres Ortes. Kaum jemand kennt die Zählklausel. Dabei entscheidet erst sie, für wie viele Tage du abrechnest. Wir haben im Juli 2026 alle Kurabgabe- und Gästebeitragssatzungen unserer 49 Küstenorte im Originaltext gelesen – bei einigen Gemeinden war das nur über gerenderte Seiten der PDF-Scans möglich. Das Ergebnis: 46 Orte erheben eine Abgabe, drei nicht. Und diese 46 teilen sich in zwei Lager.
- 37 Orte rechnen nach Übernachtungen. Sieben Nächte sind sieben Abgabetage. Formuliert wird das unterschiedlich – „An- und Abreisetag gelten als ein Tag”, „der Anreisetag wird voll berechnet, der Abreisetag nicht” oder schlicht „je Übernachtung” –, das Ergebnis ist dasselbe.
- Neun Orte zählen beide Reisetage voll. Sieben Nächte sind dort acht Abgabetage. Das sind Büsum, Dangast, Dahme, Warnemünde, Ahrenshoop, Prerow sowie Sellin, Göhren und Baabe auf Mönchgut. Die Satzungen sagen es klar: „jeweils ein Aufenthaltstag” oder „gelten jeweils als ein Tag” – und in Dahme fehlt die Zusammenfassungsklausel einfach.
Ein Detail, das zeigt, wie wenig sich das ableiten lässt: Auf Rügen liegen beide Lager nebeneinander. Binz rechnet nach Übernachtungen, die Nachbarorte Sellin, Göhren und Baabe zählen beide Reisetage. Und die Formulierung „je Tag” in der Satzhöhe sagt gar nichts – in Neuharlingersiel steht „je Tag” und daneben „nach Anzahl der Übernachtungen”, in Dangast steht „pro Tag” und daneben „Anzahl der Aufenthaltstage”. Erst die zweite Angabe entscheidet.
Was das in Euro bedeutet
Die folgende Tabelle rechnet einen typischen Wochenaufenthalt für zwei Erwachsene in der Hauptsaison. Die Sätze stammen aus den von uns geprüften Satzungen; über alle 46 Orte reichen sie von 2,00 Euro bis 5,50 Euro je Person und Tag, der Mittelwert liegt bei 3,50 Euro.
| Ort |
Satz je Person und Tag |
Zählweise |
Abgabetage bei 7 Nächten |
2 Erwachsene, 7 Nächte |
| Spiekeroog |
5,50 € |
Übernachtungen |
7 |
77,00 € |
| Büsum |
4,00 € |
beide Reisetage |
8 |
64,00 € |
| Sellin |
3,37 € |
beide Reisetage |
8 |
53,92 € |
| Binz |
3,40 € |
Übernachtungen |
7 |
47,60 € |
| Friedrichskoog |
2,50 € |
Übernachtungen |
7 |
35,00 € |
| Rerik |
2,00 € |
Übernachtungen |
7 |
28,00 € |
Zwei Lehren stecken darin. Erstens: Der Unterschied zwischen Büsum und Binz ist größer, als die Sätze vermuten lassen – 4,00 gegen 3,40 Euro sieht nach wenig aus, macht über die Woche aber 16,40 Euro, weil in Büsum ein achter Tag dazukommt. Zweitens: Über eine Saison mit 20 Wochenbuchungen sind das bei zwei Personen mehr als 300 Euro, die entweder dir fehlen oder die du beim Gast nachfordern müsstest. Beides willst du nicht.
Wichtig zur Einordnung: Es sind Hauptsaisonsätze. Die meisten Gemeinden haben einen zweiten, niedrigeren Nebensaisonsatz mit eigenen Zeiträumen, einige erheben im Winter gar nichts – Friedrichskoog etwa von November bis Februar nicht, Glücksburg von November bis März nicht, Laboe nur zwischen dem 15. März und dem 31. Oktober. Wenn du wissen willst, was für deinen Ort und deinen Reisezeitraum gilt, rechnet unser Urlaubsfinder die Kurabgabe für alle Küstenorte mit, samt korrekter Zählweise.
Der Meldeschein: was 2026 wirklich noch verlangt wird
Hier hat sich etwas geändert, das viele Ratgeber im Netz noch falsch darstellen. Die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten steht im Bundesmeldegesetz. Und dort heißt es inzwischen ausdrücklich: „Beherbergte ausländische Personen haben am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben”. Der Meldeschein nach dem Bundesmeldegesetz betrifft also ausländische Gäste – für deutsche Gäste ist diese Unterschriftspflicht entfallen.
Das Gesetz erlaubt zusätzlich die elektronische Erfüllung: Die Daten dürfen mit Zustimmung der beherbergten Person elektronisch erhoben werden, wenn sie deren Richtigkeit am Ankunftstag bestätigt. Digitale Check-in-Lösungen sind damit ausdrücklich vorgesehen und kein rechtliches Risiko.
Welche Daten der Meldeschein enthalten darf, ist abschließend geregelt: Ankunfts- und voraussichtliches Abreisedatum, Familien- und Vornamen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeiten, Anschrift, Zahl der ausländischen Mitreisenden mit Staatsangehörigkeit und die Seriennummer des Passes. Mehr darf nicht erhoben werden, und die Angaben sind mit dem Ausweisdokument zu vergleichen. Für die Aufbewahrung gilt eine klare Doppelfrist: ein Jahr aufbewahren, danach innerhalb von drei Monaten vernichten. Der zweite Teil wird gern vergessen – ein Schuhkarton mit Meldescheinen von 2019 ist kein Ordnungssinn, sondern ein Datenschutzverstoß.
Bundesmeldegesetz und Kurabgabe sind zwei verschiedene Dinge
Diesen Punkt verwechseln fast alle. Der Meldeschein nach dem Bundesmeldegesetz dient der Sicherheit und dem Meldewesen. Die Meldung für die Kurabgabe ist etwas völlig anderes: Sie folgt der kommunalen Satzung, sie betrifft alle Gäste unabhängig von der Staatsangehörigkeit, und sie ist die Grundlage für deine Abrechnung mit der Gemeinde. Viele Küstenorte arbeiten dafür mit eigenen Gästekarten- oder Meldesystemen, oft digital, teils mit ausgedruckter Kurkarte. Dass die Unterschriftspflicht für deutsche Gäste im Bundesmeldegesetz entfallen ist, ändert an deiner satzungsrechtlichen Meldepflicht also nichts. Wer beides in einen Topf wirft, meldet plötzlich nur noch ausländische Gäste – und bekommt Post von der Kurverwaltung.
Befreiungen: der Teil, der Ärger macht
Praktisch jede Satzung kennt Ausnahmen, und sie sind uneinheitlich. Kinder sind fast überall begünstigt, aber die Altersgrenzen unterscheiden sich deutlich: In den Usedomer Kaiserbädern sind Kinder unter sechs Jahren frei, auf Wangerooge zahlen Erwachsene ab 14 Jahren, in Otterndorf beginnt die Abgabepflicht erst mit 18. Dazu kommen typischerweise Ermäßigungen für Menschen mit Schwerbehinderung, manchmal für Begleitpersonen, gelegentlich für Auszubildende oder Berufstätige, die nachweislich zum Arbeiten da sind.
Mein Rat aus der Praxis: Führe für deinen Ort eine einzige, aktuelle Notiz mit vier Zeilen – Satz Hauptsaison, Satz Nebensaison mit Zeitraum, Zählweise, Befreiungen mit Altersgrenzen. Und prüfe sie einmal im Jahr. Satzungen werden geändert, ohne dass jemand dich anruft: Auf Borkum wurde die Saisonstaffel abgeschafft und der Satz auf 4,80 Euro ganzjährig gesetzt, in Sassnitz gilt seit dem 1. April 2026 ein einheitlicher Satz von 3,00 Euro, in Cuxhaven wurde die Zone 1 auf 4,00 Euro angehoben. Wer mit Zahlen von vorletztem Jahr abrechnet, liegt daneben – und die Differenz zahlt am Ende meist der Vermieter.
Ein zweiter Praxishinweis, der uns bei der Satzungsrecherche selbst passiert ist: Der erste Treffer einer Suche ist oft eine alte Fassung. Mehrere Gemeinden verlinken auf ihren eigenen Seiten noch aufgehobene Satzungen; die gültige Fassung lag teilweise nur beim Amt. Wenn du eine Satzung nachlesen willst, suche zusätzlich nach Änderungssatzungen und achte auf das Datum des Inkrafttretens. Die offiziellen Seiten der Kurverwaltungen – etwa die von Büsum an der Nordsee – sind der richtige Ausgangspunkt, weil dort auch die Meldeverfahren und Abgabetermine stehen.
So rechnest du praktisch ab
Der Ablauf ist in den meisten Gemeinden ähnlich, auch wenn die Formulare verschieden aussehen:
- Beim Check-in melden. Aufenthalt mit Personenzahl, Alter der Kinder und Zeitraum im Meldesystem der Gemeinde erfassen. Wo es digital geht, digital – das erspart die Übertragungsfehler.
- Kurkarte ausgeben. Sie ist für den Gast der sichtbare Gegenwert. Wer sie kommentarlos in die Schublade legt, produziert die Frage „wofür zahle ich das eigentlich?”.
- Nach dem Zeitraum abrechnen. Je Gemeinde monatlich, quartalsweise oder nach Saisonende. Den Termin einmal im Kalender hinterlegen, nicht auf die Erinnerung warten.
- Getrennt buchen. Die Kurabgabe ist ein Durchlaufposten. Sie hat in deiner Einnahmenaufstellung eine eigene Spalte, damit sie nicht als Umsatz erscheint.
- Belege behalten. Meldebestätigungen und Abrechnungen der Gemeinde gehören zu den Unterlagen – sie sind dein Nachweis, dass du eingezogen und abgeführt hast.
Wie die Kurabgabe steuerlich einzuordnen ist, ob sie in deine Umsatzgrenzen einfließt und was daneben noch an Abgaben auf dich zukommt, haben wir im Beitrag Ferienwohnung und Steuer zusammengestellt.
Sag es dem Gast vor der Buchung, nicht an der Haustür
Die meisten Diskussionen über die Kurabgabe entstehen nicht wegen des Betrags, sondern wegen des Zeitpunkts. Wer erst beim Schlüsselübergabe-Termin hört, dass noch 64 Euro fällig sind, fühlt sich überrascht – und Überraschungen beim Geld landen in der Bewertung. Deshalb: Nenne die Kurabgabe schon im Inserat, mit Satz, Zählweise und einem Satz dazu, was sie finanziert. „Kurabgabe 4,00 Euro pro Person und Tag, in Büsum werden An- und Abreisetag gezählt, wird vor Ort erhoben und enthält die Kurkarte mit Strandzugang” ist ein einziger Satz und beendet die Debatte, bevor sie beginnt.
Das ist auch der Grund, warum wir auf fewo-nordostsee.de Ortsseiten mit Wetter, Gezeiten, Veranstaltungen und eben den geprüften Abgabesätzen pflegen: Ein Gast, der versteht, wofür er zahlt, bezahlt ohne Nachfrage. Und ein Vermieter, der es vorher sagt, gilt als gründlich, nicht als teuer.
Häufige Fragen zur Kurabgabe für Vermieter
Wer muss die Kurabgabe zahlen und wer zieht sie ein?
Schuldner ist der Gast, weil er die Einrichtungen nutzt, die aus der Abgabe finanziert werden. Einziehen, melden und abführen muss in fast allen Satzungen der Vermieter – er ist der Einzugs- oder Erhebungspflichtige und haftet vielfach dafür, wenn zu wenig eingezogen oder nicht gemeldet wird. Für den Vermieter ist die Kurabgabe deshalb ein Durchlaufposten und kein Umsatz: Sie sollte im Angebot getrennt ausgewiesen und in der Buchhaltung getrennt geführt werden.
Zählt der Anreisetag bei der Kurabgabe mit?
Das entscheidet die Satzung der Gemeinde, und es ist die häufigste Fehlerquelle. Von den 46 Küstenorten, deren Satzungen wir im Original gelesen haben, rechnen 37 nach Übernachtungen – sieben Nächte sind sieben Abgabetage. Neun Orte zählen beide Reisetage voll, dort sind sieben Nächte acht Abgabetage: Büsum, Dangast, Dahme, Warnemünde, Ahrenshoop, Prerow sowie Sellin, Göhren und Baabe. Auf Rügen liegen beide Varianten direkt nebeneinander, denn Binz rechnet nach Übernachtungen.
Wie hoch ist die Kurabgabe an Nord- und Ostsee 2026?
Die Hauptsaisonsätze unserer 46 Orte mit Abgabe reichen von 2,00 Euro in Rerik bis 5,50 Euro je Person und Tag auf Spiekeroog; der Mittelwert liegt bei 3,50 Euro. Husum, Wismar und Stralsund erheben keine Kurabgabe. Die meisten Gemeinden haben zusätzlich einen niedrigeren Nebensaisonsatz mit eigenen Zeiträumen, und einige erheben im Winter gar nichts – Friedrichskoog etwa von November bis Februar nicht.
Muss jeder Gast 2026 noch einen Meldeschein unterschreiben?
Nach dem Bundesmeldegesetz nicht mehr jeder: § 29 verlangt die handschriftliche Unterschrift am Ankunftstag von beherbergten ausländischen Personen. Für deutsche Gäste ist diese Unterschriftspflicht entfallen. Davon völlig unabhängig ist die Meldung für die Kurabgabe – die folgt der kommunalen Satzung, betrifft alle Gäste und bleibt Pflicht. Wer beides verwechselt, meldet der Kurverwaltung zu wenige Aufenthalte.
Wie lange muss ich Meldescheine aufbewahren?
§ 30 des Bundesmeldegesetzes nennt eine Doppelfrist: Die Meldescheine sind ein Jahr ab der Abreise aufzubewahren und danach innerhalb von drei Monaten zu vernichten. Der zweite Teil wird häufig übersehen, ist aber genauso verbindlich – ältere Meldescheine dürfen nicht einfach liegen bleiben. Wird die Meldepflicht elektronisch erfüllt, gelten dieselben Fristen für Speicherung und Löschung.
Welche Daten darf ich im Meldeschein erheben?
Der Datenkatalog ist abschließend: Ankunfts- und voraussichtliches Abreisedatum, Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeiten, Anschrift, Zahl der ausländischen Mitreisenden mit Staatsangehörigkeit sowie die Seriennummer des Passes oder Passersatzpapiers. Mehr darf nicht erhoben werden. Die Angaben sind mit dem Identitätsdokument zu vergleichen. Eine elektronische Erhebung ist ausdrücklich erlaubt, wenn der Gast zustimmt und die Richtigkeit am Ankunftstag bestätigt.
Ist die Kurabgabe für mich als Vermieter Umsatz?
Nein, sie ist ein Durchlaufposten: Du ziehst sie für die Gemeinde ein und führst sie ab. Sie gehört deshalb getrennt gebucht und im Angebot getrennt ausgewiesen, damit der Gast sie nicht für einen versteckten Aufschlag hält. Wie sie steuerlich einzuordnen ist und welche Abgaben daneben auf dich zukommen, hängt vom Einzelfall ab – das gehört mit dem Steuerberater besprochen.
Wie vermeide ich Diskussionen über die Kurabgabe?
Indem du sie vor der Buchung nennst und nicht bei der Schlüsselübergabe. Ein Satz im Inserat genügt: Höhe je Person und Tag, die Zählweise deines Ortes, dass sie vor Ort erhoben wird und was der Gast dafür bekommt – meist die Kurkarte mit Strandzugang und Ermäßigungen. Überraschungen beim Geld landen in der Bewertung, angekündigte Beträge nicht.
Fazit: einmal richtig aufsetzen, dann läuft es
Die Kurabgabe ist kein kompliziertes Thema, aber ein unversöhnliches: Entweder die Zählweise stimmt oder sie stimmt nicht. Wenn du für deinen Ort einmal Satz, Nebensaison, Zählweise und Befreiungen notiert hast, den Meldeweg digital aufsetzt und den Abrechnungstermin im Kalender stehen hast, kostet dich das im Jahr eine Stunde – und du hast einen Posten weniger, bei dem etwas schiefgehen kann.
Und weil wir selbst an der Nordsee vermieten: Genau diese Kleinarbeit war einer der Gründe, fewo-nordostsee.de zu bauen. Wir wollten ein Portal, das die Küste erklärt, statt Unterkünfte nur aufzulisten – und das Vermieter nicht auch noch prozentual an jeder Buchung beteiligt. Bei uns zahlst du ein festes Paket und behältst deine Buchungserlöse vollständig. Wie das genau funktioniert, steht auf der Seite Vermieten an Nord- und Ostsee; die Pakete findest du unter Paket und Preise, der Einstieg ist sechs Monate kostenlos.
Wie zählt deine Gemeinde – nach Nächten oder nach Aufenthaltstagen? Und hast du eine Satzungsänderung erlebt, von der du erst durch die Abrechnung erfahren hast? Schreib es in die Kommentare, wir ergänzen unsere Übersicht gern.
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