FÜR GASTGEBERSASSNITZ

Unterkunft in Sassnitz vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer

Vermieten ohne Vermittlungsprovision: Bei uns zahlen Sie einen festen Jahrespreis – Ihre beste Saison kostet Sie keinen Cent mehr. Dazu pflegen wir den Sassnitzer Veranstaltungskalender selbst, vom Stadthafen bis zum Welterbeforum am Königsstuhl. Und was das Ortsrecht von Ihnen verlangt – von der elektronischen Abmeldung am Folgewerktag bis zum Meldefenster im Juli – steht unten im Klartext.

Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?

FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Für Gastgeber im Erholungsort Sassnitz heißt unser Modell: fester Jahrespreis statt Vermittlungsprovision – ob Sie eine Ferienwohnung über dem Stadthafen, ein Ferienhaus, ein Hotel, eine Pension, ein Apartment oder ein einzelnes Zimmer vermieten. Der Einstieg ist sechs Monate kostenlos und endet automatisch, ohne dass Sie kündigen müssen.

Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung in Sassnitz, 85 € pro Nacht, 120 belegte Nächte – 10.200 € Buchungsumsatz im Jahr. Eine Vermittlungsprovision von beispielsweise 14 % kostet Sie davon 1.428 € – jedes Jahr aufs Neue, und sie wächst mit jedem zusätzlichen Gast. Ein fester Jahrespreis bleibt derselbe, egal wie gut Ihre Saison läuft. Genau das ist unser Modell.

Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Wir pflegen Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege für Sassnitz selbst, und Ihr Inserat steht mitten in diesem Umfeld. Hier trifft das auf eine besondere Lage: Der Stadthafen zieht mit Sail Sassnitz und dem SailGP internationales Publikum an, und im Rücken liegt mit dem Nationalpark Jasmund und dem Königsstuhl ein UNESCO-Welterbe, das ganzjährig Gäste bringt – nicht nur im Sommer. Die wichtigsten Termine in Sassnitz sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.

Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.

Fester Jahrespreis

Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.

Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste

Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.

Alle Unterkunftsarten

Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Sassnitz – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.

Sechs Monate kostenlos

Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.

Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht

Am Folgewerktag elektronisch an- und wieder abmelden, die Kurabgabe im Voraus kassieren, die Satzung sichtbar auslegen – diese Pflichten bleiben bei Ihnen, egal wo Sie inserieren. Beide Abgabesatzungen sind hier frisch beschlossen worden; wir haben sie im Original gelesen und fassen zusammen, was für Gastgeber wirklich drinsteht.

Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Sassnitz (Kurabgabesatzung), beschlossen von der Stadtvertretung am 24. Februar 2026 nachgelesen haben (in Kraft seit 1. April 2026; löste die Satzung vom 1. Januar 2025 ab, gelesen am 20. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Stadt – er ist unten verlinkt.

Wer in Sassnitz vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: jeden Gast am folgenden Werktag elektronisch an- und nach der Abreise wieder abmelden, die Kurabgabe im Voraus einziehen und abführen und die Satzung sichtbar in der Unterkunft auslegen – bei Haftung für die Abgabeschuld Ihrer Gäste (§ 9). Sassnitz liegt auf der Insel Rügen im Landkreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern, ist als Erholungsort anerkannt und erhebt 2026 ganzjährig 3,00 € Kurabgabe pro Person und Tag.

Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:

Kurabgabe in Sassnitz: Sätze und Zeiträume 2026

Sassnitz ist nach dem Kurortgesetz Mecklenburg-Vorpommerns als Erholungsort staatlich anerkannt – nicht als Seebad wie die Ostseebäder auf der Insel. Erhebungsgebiet ist das gesamte Stadtgebiet, und die Kurabgabe wird ganzjährig erhoben: „Der Erhebungszeitraum wird nicht in Nebensaison und Hauptsaison unterschieden" (§ 2 Abs. 2). Bemerkenswert ist, was die Abgabe hier mitfinanziert: Neben Einrichtungen und Veranstaltungen nennt § 1 Abs. 3 ausdrücklich die kostenlose oder ermäßigte Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, gegebenenfalls im Rahmen eines überregionalen Verbundes. Zuständig ist die Stadt selbst – es gibt weder ein Amt noch eine zwischengeschaltete Kurbetriebsgesellschaft.

Zeitraumje Person und Tagermäßigt
Ganzjährig
1. Januar bis 31. Dezember
3,00 € 1,50 €
Jahreskurabgabe
ihr liegen 30 Tagessätze zugrunde; für Inhaber eigener Wohngelegenheiten ohne gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtgebiet ist sie Pflicht und bis zum 30. April fällig
90,00 € 45,00 €

Die Umsatzsteuer ist in den Sätzen enthalten (§ 5 Abs. 2). Die Altersstaffel ist dreigeteilt: Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres zahlen Kinder in Begleitung nichts, von 7 bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres die Hälfte, ab 15 den vollen Satz (§ 4 und § 5). Ganz befreit sind außerdem Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent sowie Teilnehmer an den von der Stadt anerkannten Tagungen, Kongressen und Lehrgängen. Tagesgäste zahlen dieselben Sätze wie Übernachtungsgäste. Die Altersstaffel ist hier dreigeteilt: Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind in Begleitung eines abgabepflichtigen Erziehungsberechtigten frei, von 7 bis 14 Jahren gilt der halbe Satz, ab 15 Jahren der volle (§ 4 Abs. 2 und 6, § 5 Abs. 1). Ganz befreit sind zudem Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent gegen Vorlage des Ausweises, Einwohner mit Hauptwohnsitz samt Verwandten ersten Grades ohne Vergütung, beruflich Tätige, die die Kureinrichtungen nicht nutzen, sowie Teilnehmer an anerkannten Tagungen und Lehrgängen (§ 4).

Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise

Die Regel steht knapp in § 5 Abs. 3: „An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag." Sieben Übernachtungen ergeben also sieben Abgabetage. Weil es keine Saisonstufen gibt, entfällt jede Umrechnung über Jahreszeiten hinweg – ein Aufenthalt im Februar kostet so viel wie derselbe im August. Wer öfter oder länger kommt, kann die Jahreskurkarte für 90,00 € lösen; ihr liegen 30 Tagessätze zugrunde, und der Aufenthalt braucht nicht zusammenzuhängen (§ 5 Abs. 4).

Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene und ein Kind von neun Jahren, sieben Übernachtungen in Sassnitz.
7 Abgabetage × 3,00 € × 2 Erwachsene = 42,00 €, dazu 7 × 1,50 € für das Kind = 10,50 €.
Zusammen 52,50 € – und zwar im Februar genauso wie im August. Ein Kind unter sieben Jahren würde nichts kosten.

Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:

Gezählt wird hier: nach Übernachtungen – Abgabetage = Übernachtungen. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.

Ihre Pflichten als Beherberger (§ 9)

Die Satzung spricht von Beherbergern und meint damit jeden, der Gäste aufnimmt – § 3 Abs. 2 stellt ausdrücklich klar, dass es unerheblich ist, ob der Aufenthalt „in einem Hotel, einer Pension, einer Ferienwohnung, einem Ferienhaus oder Privatunterkunft, einem Wohnwagen oder Wohnmobil, einem Boot, einem Zelt oder einer vergleichbaren Unterkunftsmöglichkeit" genommen wird. Wer eine eigene Wohngelegenheit vermietet, muss die Kurabgabe selbst bei der Stadt abrechnen oder eine beauftragte Person benennen, die das übernimmt (§ 7 Abs. 1) – die Verantwortung lässt sich also delegieren, die Haftung nicht. Diese Pflichten treffen Sie unabhängig davon, über welches Portal Sie vermieten:

Als Nachweis wird eine elektronisch erfasste Kurkarte ausgegeben – als Druckversion oder als digitale Karte; sie ist nicht übertragbar und wird bei missbräuchlicher Benutzung eingezogen (§ 6 Abs. 4). Tagesgäste, die nicht übernachten, sind ebenfalls abgabepflichtig und lösen ihre Tageskurkarte bei der Ankunft über das Online-Portal, die App, bereitgestellte QR-Codes, Automaten oder die Touristinformation (§ 3 Abs. 6, § 6 Abs. 2). Ersatzdokumente für verlorene Karten stellt ausschließlich die Stadt aus, gegen Verwaltungsgebühr und nur, wenn der Meldevordruck vorliegt (§ 5 Abs. 5). Achten Sie auf die Erstattungsregel: Reist ein Gast vorzeitig ab, werden auf Antrag und nur in begründeten Fällen 50 Prozent der zu viel gezahlten Kurabgabe erstattet – gegen Rückgabe der Karte, auf deren Rückseite Sie die Abreise bescheinigt haben. Auf Jahreskurkarten gibt es keine Rückzahlung (§ 8 Abs. 2). Ihre Beherberger- und Gästedaten werden bei der Stadt gespeichert, ausschließlich zur Abgabenüberwachung genutzt und nach zwei Jahren gelöscht; eine Übermittlung an andere Stellen ist ohne Einwilligung ausgeschlossen (§ 9 Abs. 10).

Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört

Wer eine Wohngelegenheit in Sassnitz innehat und sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt, ist selbst kurabgabepflichtig – als Wohngelegenheit gelten neben Wohnhäusern und Ferienwohnungen auch Appartements, Sommer- und Wochenendhäuser, Boote und zum Saison- oder Dauercampen genutzte Einheiten (§ 3 Abs. 3 und 5). Eine Ausnahme steht ausdrücklich in der Satzung: Wer nachweisen kann, dass er seine Wohngelegenheit zu keinem Zeitpunkt im Jahr selbst zu Erholungszwecken nutzt, ist nicht abgabepflichtig (§ 3 Abs. 3). Andernfalls zahlen Inhaber ohne gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtgebiet für sich, ihren Partner und ihre Familienangehörigen die Jahreskurabgabe von 90,00 €, fällig bis spätestens 30. April; bei Zweitwohnungsbesitzern kann sie per Veranlagungsbescheid erhoben werden (§ 7 Abs. 2 a). Beim Eigentümerwechsel wird vierteljahresgenau geteilt: Der bisherige Inhaber zahlt bis zum Ende des Quartals, in das der Wechsel fällt, der Nachfolger ab dem folgenden Quartal (§ 7 Abs. 3). Was hier fehlt, ist bemerkenswert: Sassnitz erhebt keine Zweitwohnungssteuer – die amtliche Satzungsübersicht der Stadt führt Hunde- und Vergnügungssteuer, aber keine solche Satzung. Auf den Rügener Ostseebädern ist das anders. Wer baulich etwas vorhat, sollte dagegen die Erhaltungssatzung vom 25. Mai 1992 sowie die Gestaltungs- und die Sanierungssatzung der Stadt kennen.

Nicht vergessen: die Fremdenverkehrsabgabe

Neben der Kurabgabe, die Ihre Gäste zahlen, erhebt Sassnitz eine Fremdenverkehrsabgabe – und die zahlen Sie. Die Satzung ist am 24. Februar 2026 beschlossen worden und gilt rückwirkend seit dem 1. Januar 2026; sie nennt private Kleinvermieter ausdrücklich als abgabepflichtig (§ 2 Abs. 1). Bemessen wird nach der Zahl der vorhandenen Fremdenbetten und Aufbettungen: 6,00 € je Bett für Kleinvermieter mit bis zu 8 Betten, 8,60 € je Bett für Vermieter mit mehr als 8 Betten (Anlage 1, Position 1). Zwei Fristen entscheiden hier: Maßgeblich sind die Verhältnisse am 15. Juli, und die Angaben müssen Sie der Stadt bis zum 25. Juli unaufgefordert mitteilen (§ 5 Abs. 8, § 6 Abs. 1). Wer das versäumt oder unrichtige Angaben macht, riskiert eine Ermittlung an Ort und Stelle oder eine Schätzung – und ein Bußgeld bis 5.000 € (§ 6 Abs. 2, § 7). Umgekehrt gibt es eine Entlastung, die man kennen sollte: Wer die Tätigkeit vor dem 1. April aufgibt oder erst nach dem 30. September aufnimmt, wird für dieses Jahr gar nicht veranlagt (§ 3 Abs. 4). Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides (§ 9).

Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Sassnitz liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 20. August 2026). Ändert die Stadt Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.

Ihre Unterkunft in Sassnitz bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?

Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:

Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.

Womit Sassnitz Gäste anzieht

Sassnitz auf Rügen ist das Tor zum Nationalpark Jasmund mit den Kreidefelsen – Hafenstadt mit Bäderarchitektur, Fischräuchereien und der längsten Außenmole Europas. Auf unserer Ortsseite ist Sassnitz den Reisearten Naturerlebnis, Strandurlaub, Familienurlaub zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Sassnitz aus →

Eine Hauptsaison markiert die Satzung hier nicht – die Kurabgabe ist das ganze Jahr gleich. Die Nachfragespitzen setzen Ferienkalender und Veranstaltungen; richten Sie Preise und Mindestaufenthalte daran aus.

Wann Gäste in Sassnitz kommen: die Höhepunkte des Jahres

Diese Veranstaltungen ziehen Gäste von weiter her an – zu diesen Terminen wird in Sassnitz gebucht. Die Termine stammen aus dem offiziellen Veranstaltungskalender des Ortes (Quelle unten):

Waldfest mit Welterbe-Pirsch am Welterbeforum

27. September 2026

Ostalgietag

7. Oktober 2026

Adventsmarkt Sassnitz

27. bis 29. November 2026

Große Veranstaltungen in der Umgebung von Sassnitz

Diese Ereignisse finden nicht in Sassnitz statt, ziehen aber Besucher in die Region – und wer in ihrer Nähe wohnt, wird mitgesucht. Am nächsten: MATTHIAS REIM, Sellin, rund 15 Kilometer entfernt; vier weitere große Termine liegen im Umkreis von 43 Kilometern. Die Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte; wo „Luftlinie“ dabeisteht, liegt für diese Verbindung keine Fahrstrecke vor.

Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in Sassnitz pflegen.

Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus

Häufige Fragen von Gastgebern in Sassnitz

Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Drei Dinge. Erstens das Preismodell: fester Jahrespreis statt Vermittlungsprovision – wer eine Ferienwohnung über dem Stadthafen gut auslastet, behält den Unterschied vollständig; die großen internationalen Portale rechnen überwiegend je Buchung ab, die Konditionen unterscheiden sich dort je nach Portal und Modell. Zweitens der Fokus: Wir sind auf die Nord- und Ostseeküste spezialisiert und pflegen Ortsseite, Veranstaltungskalender und Ausflugsziele in Sassnitz selbst – Ihr Inserat steht neben Hafenterminen und Welterbe-Wanderungen statt in einer weltweiten Liste. Drittens die Freiheit: Der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt, Preise und Hausregeln bestimmen Sie, und parallel inserieren bleibt erlaubt. Der Einstieg ist sechs Monate kostenlos und endet automatisch. Kurz: eine regionale Alternative zu den weltweiten Portalen – für Gastgeber an Nord- und Ostsee.
Wie hoch ist die Kurabgabe in Sassnitz 2026?
Ganzjährig 3,00 € pro Person und Tag – feste Saisonzeiten kennt die Satzung nicht Ermäßigt sind es 1,50 € beziehungsweise . (§ 5 der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Sassnitz (Kurabgabesatzung), beschlossen von der Stadtvertretung am 24. Februar 2026). Die Umsatzsteuer ist in den Sätzen enthalten (§ 5 Abs. 2). Die Altersstaffel ist dreigeteilt: Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres zahlen Kinder in Begleitung nichts, von 7 bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres die Hälfte, ab 15 den vollen Satz (§ 4 und § 5). Ganz befreit sind außerdem Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent sowie Teilnehmer an den von der Stadt anerkannten Tagungen, Kongressen und Lehrgängen. Tagesgäste zahlen dieselben Sätze wie Übernachtungsgäste.
Ist Sassnitz ein Seebad?
Nein – und das steht so in beiden Abgabesatzungen. Sassnitz ist nach dem Kurortgesetz Mecklenburg-Vorpommerns als Erholungsort staatlich anerkannt, seit dem 10. September 1998. Die Ostseebäder auf Rügen tragen ein anderes Prädikat und haben eigenes Ortsrecht. Für Sie als Gastgeber heißt das vor allem: Sätze, Fristen und Pflichten aus den Nachbarorten lassen sich nicht übertragen.
Gibt es in Sassnitz eine Haupt- und eine Nebensaison?
Nein. § 2 Abs. 2 der Kurabgabesatzung sagt ausdrücklich: Die Kurabgabe wird ganzjährig erhoben, und der Erhebungszeitraum wird nicht in Nebensaison und Hauptsaison unterschieden. Es gilt ein Satz von 3,00 € je Tag für Gäste ab 15 Jahren, 1,50 € für Kinder von 7 bis 14 Jahren. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.
Muss ich meine Gäste in Sassnitz auch abmelden?
Ja, und das ist eine Besonderheit dieser Satzung. Sie melden jede bei Ihnen verweilende Person an dem der Ankunft folgenden Werktag mit dem elektronischen Meldesystem an – und an dem der Abreise folgenden Werktag wieder ab (§ 9 Abs. 3). Mit der Anmeldung stellen Sie zugleich die Kurkarte aus. Die Vordrucke der Stadt geben Sie vollständig zurück, auch die ungenutzten.
Was bekommt mein Gast erstattet, wenn er früher abreist?
Höchstens die Hälfte. Bei vorzeitiger Abreise können auf Antrag und nur in begründeten Fällen 50 Prozent der zu viel gezahlten Kurabgabe erstattet werden (§ 8 Abs. 2). Voraussetzung ist die Rückgabe der Kurkarte, auf deren Rückseite Sie als Wohnungsgeber die Abreise bescheinigt haben. Auf Jahreskurkarten gibt es überhaupt keine Rückzahlung. Sagen Sie das Ihren Gästen besser vorher – anderswo an der Küste wird voll erstattet.
Welche Fristen gelten für die Fremdenverkehrsabgabe?
Zwei, und sie liegen dicht beieinander: Maßgeblich für die Einstufung sind die Verhältnisse am 15. Juli, und die Angaben müssen Sie bis zum 25. Juli unaufgefordert mitteilen (§ 5 Abs. 8, § 6 Abs. 1). Wer nichts meldet, wird geschätzt – die Stadt darf dafür auch an Ort und Stelle ermitteln. Gezahlt wird nach Bettenzahl: 6,00 € je Bett bis acht Betten, 8,60 € je Bett darüber. Wer seine Tätigkeit vor dem 1. April aufgibt oder erst nach dem 30. September aufnimmt, wird für dieses Jahr nicht veranlagt.
Ich besitze eine Ferienwohnung in Sassnitz – was kommt auf mich zu?
Weniger als in den Ostseebädern der Insel, denn Sassnitz erhebt keine Zweitwohnungssteuer. Es bleiben zwei Posten. Erstens die Jahreskurabgabe von 90,00 € für Sie, Ihren Partner und Ihre Familienangehörigen, fällig bis zum 30. April – es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie die Wohnung zu keinem Zeitpunkt im Jahr selbst zu Erholungszwecken nutzen; dann entfällt die Pflicht. Zweitens die Fremdenverkehrsabgabe nach Bettenzahl. Bei einem Eigentümerwechsel wird die Jahreskurabgabe vierteljahresgenau geteilt.
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in Sassnitz auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ja. Das Portal ist nicht auf Ferienwohnungen begrenzt: In Sassnitz sind Ferienhaus, Ferienwohnung, Hotel, Pension, Apartment und einzelne Zimmer möglich – vom Haus in der Altstadt bis zum Zimmer mit Blick auf die Mole. Sie zahlen einen festen Jahrespreis und keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen; der Einstieg ist sechs Monate kostenlos.

Ihre Unterkunft in Sassnitz vorstellen

Sechs Monate kostenlos, fester Preis danach, keine Provision auf Ihre Buchungen. Wir sind ein junges Portal – und sagen das offen. Was wir mitbringen: ein gepflegtes Orts-Umfeld aus Ortsseite, Terminen und Ausflugszielen – und mittendrin Ihre Unterkunft.

Alles über das Angebot

Alle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Stadt oder Ihre Steuerberatung.

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