FÜR GASTGEBERKÜHLUNGSBORN

Unterkunft in Kühlungsborn vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer

Vermieten ohne Vermittlungsprovision: ein fester Jahrespreis, egal wie voll Ihr Kalender zwischen Kühlung und Mecklenburger Bucht wird. Den Kühlungsborner Veranstaltungskalender pflegen wir selbst – vom Gitarren Festival bis zum Wintermarkt. Und was die Kurabgabesatzung von Ihnen als Quartiergeber verlangt – Einzug am Anreisetag, unbare Abrechnung zum 5. des Folgemonats, Gästeverzeichnis – steht unten im Klartext.

Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?

FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Im Ostseebad Kühlungsborn vermieten Sie bei uns Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder Zimmer zu einem festen Jahrespreis – ohne Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen, und die ersten sechs Monate sind kostenlos.

Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung in Kühlungsborn, 125 € pro Nacht, 115 belegte Nächte – 14.375 € Buchungsumsatz im Jahr. Bei angenommenen 10 % Vermittlungsprovision gehen davon 1.437 € ab – Jahr für Jahr aufs Neue, und der Betrag wächst mit jeder zusätzlichen Buchung. Ein fester Jahrespreis bleibt dagegen stehen, auch wenn Ihre Saison durchläuft.

Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Für Kühlungsborn pflegen wir Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege selbst – Ihr Inserat steht genau dort, wo Gäste nach dem Hafenfest, den Kammermusik Tagen oder dem Wintermarkt suchen. Die wichtigsten Termine in Kühlungsborn sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.

Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.

Fester Jahrespreis

Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.

Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste

Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.

Alle Unterkunftsarten

Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Kühlungsborn – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.

Sechs Monate kostenlos

Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.

Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht

Am Anreisetag einziehen, bis zum 5. des Folgemonats unbar abführen, Gästeverzeichnis führen – dazu eine Zweitwohnungssteuer, die an einer Zwei-Monats-Schwelle hängt, ein Stellplatz je Ferienzimmer und ein Ortsbildrecht aus drei Erhaltungssatzungen und einer Gestaltungssatzung. Diese Pflichten bleiben bei Ihnen, egal wo Sie inserieren. Wir haben die seit 1. Januar 2023 geltende Kühlungsborner Kurabgabesatzung im Original gelesen und fassen zusammen, was für Gastgeber wirklich drinsteht.

Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Kurabgabesatzung) nachgelesen haben (in Kraft seit 1. Januar 2023, gelesen am 18. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Stadt – er ist unten verlinkt.

Wer in Kühlungsborn vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: die Kurabgabe für den gesamten geplanten Aufenthalt am Anreisetag einziehen, sie bis zum 5. des Folgemonats unbar abführen und ein Gästeverzeichnis führen – und dafür gesamtschuldnerisch haften (§ 9). Kühlungsborn liegt an der Ostseeküste im Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern – zwischen dem Höhenzug Kühlung und der Mecklenburger Bucht, ist als Kurort anerkannt und erhebt 2026 in der Hauptsaison 3,00 € Kurabgabe pro Person und Tag.

Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:

Kurabgabe in Kühlungsborn: Sätze und Zeiträume 2026

Kühlungsborn ist staatlich anerkannter Kurort im Sinne des Kurortegesetzes Mecklenburg-Vorpommern und erhebt die Kurabgabe ganzjährig im gesamten Stadtgebiet (§ 1, § 4). Zonen wie in manchen Nachbarorten gibt es nicht – ein Satz gilt überall. Für Sie als Quartiergeber heißt das: Sie ziehen ein, Sie führen ab, Sie haften.

Zeitraumje Person und Tag
Hauptsaison
1. Mai bis 30. September
3,00 €
Nebensaison
1. Oktober bis 30. April
1,60 €
Jahreskurabgabe
30 Aufenthaltstage, je 15 in Haupt- und Nebensaison (§ 5 Abs. 4)
69,00 €

In der Kurabgabe ist die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer enthalten (§ 5 Abs. 5). Ermäßigte Tagessätze kennt diese Satzung nicht – statt Ermäßigungen gibt es Befreiungen (§ 3 Abs. 1). Kinder sind bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres befreit – die Satzung schreibt dazu ausdrücklich „16. Geburtstag – 1 Tag" (§ 3 Abs. 1 Nr. 1). Befreit sind außerdem Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 samt ärztlich bescheinigter Begleitperson; anders als in manchen Küstenorten liegt die Schwelle hier erst bei 100, nicht bei 80.

Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise

Die Satzung erhebt die Abgabe „für jeden Tag, an dem sich der Kurabgabepflichtige (ortsfremde Person) im Erhebungsgebiet aufhält"; An- und Abreisetag werden dabei „als ein Aufenthaltstag berechnet" (§ 5 Abs. 1). Sieben Übernachtungen ergeben also sieben Aufenthaltstage. Die Feinheit steht im Satz danach: Bemessungsgrundlage für diesen zusammengefassten Tag ist der Tagessatz des Anreisetages – das zählt, wenn ein Aufenthalt über den Saisonwechsel Ende September oder Ende April läuft.

Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene, sieben Übernachtungen im Juli.
7 Nächte = 7 Aufenthaltstage × 3,00 € × 2 Personen = 42,00 € Kurabgabe.
Dieselbe Woche über Silvester kostet nur 22,40 €: Die Hauptsaison endet am 30. September, Weihnachten und Jahreswechsel liegen in der Nebensaison zu 1,60 €.

Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:

Gezählt wird hier: nach Übernachtungen – Abgabetage = Übernachtungen. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.

Ihre Pflichten als Quartiergeber (§ 9)

Quartiergeber ist nach der Kühlungsborner Satzung, „wer Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt" – ausdrücklich auch, wer Standplätze für Zelte, Wohnwagen, Caravans und Wohnmobile oder Bootsliegeplätze überlässt, dazu die Leiter von Heimen und Gästehäusern (§ 9 Abs. 1). Wer seine eigene Wohngelegenheit Verwandten, Bekannten oder Dritten überlässt, ist damit ebenfalls Quartiergeber (§ 8). Diese Pflichten treffen Sie unabhängig davon, über welches Portal Sie vermieten:

Die Karte heißt in der Satzung Kur- beziehungsweise Gästekarte und trägt dort den Zusatz „Küstenkarte" (§ 6). Sie wird analog oder digital ausgegeben, ist nicht übertragbar und berechtigt zur Nutzung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen sowie zur Teilnahme an Veranstaltungen; Ihre Gäste müssen sie während des Aufenthalts stets bei sich führen. Geht eine Karte verloren, stellt allein die Kurabgabestelle Ersatz aus – gegen eine Gebühr nach der Verwaltungsgebührensatzung. Reist ein Gast vorzeitig ab, wird zu viel gezahlte Abgabe auf Antrag erstattet, aber nur gegen Ihre Bestätigung der vorzeitigen Abreise: Der Anspruch erlischt 14 Tage nach der Abreise (§ 7).

Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört

Fangen wir mit der Zahl an, die über Ihre Steuerlast entscheidet – und das ist keine Euro-Zahl, sondern eine Frist: zwei Monate. Kühlungsborn erhebt eine Zweitwohnungssteuer von 20 % der Jahresnettokaltmiete (§ 5 der Satzung, beschlossen am 23. Juni 2022). Ob Sie sie in voller Höhe zahlen, hängt an § 4 Abs. 4: „Hat der Inhaber einer Zweitwohnung die Möglichkeit der Eigennutzung von mindestens 2 Monaten, so ist die Zweitwohnungssteuer in vollem Umfang zu erheben.“ Und der Satz danach schließt das nächstliegende Schlupfloch: „Zeiten des Wohnungsleerstandes, für die eine Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen worden ist, sind grundsätzlich den Zeiträumen zuzurechnen, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfes vorgehalten wird.“ Leerstand zählt also gegen Sie, solange Sie sich die Eigennutzung nicht rechtlich verschlossen haben. Wer die Steuer senken will, muss das im Vertrag mit der Vermittlung oder Verwaltung abbilden – ein voller Vermietungskalender allein genügt nicht.

Wie Kühlungsborn den Mietwert ansetzt, wenn kein Mietvertrag vorliegt. Bei Wohnungen, die eigengenutzt oder ungenutzt sind, die zum vorübergehenden Gebrauch überlassen wurden oder die unter Wert beziehungsweise unentgeltlich überlassen werden, tritt die ortsübliche Nettokaltmiete an die Stelle der vereinbarten (§ 4 Abs. 2); geschätzt wird sie nach § 162 Abs. 1 der Abgabenordnung (§ 4 Abs. 3). ⭐ Die dazugehörige Dokumentation hat die Stadtvertretung am 16. Oktober 2025 mit der 1. Änderungssatzung neu gefasst, und sie ist ungewöhnlich offen: Einen Mietspiegel gibt es in Kühlungsborn nicht, deshalb wurden Auskünfte von Wohnungsverwaltungen und Immobilienbüros eingeholt und Zeitungsannoncen ausgewertet. Ergebnis: Am Markt liegen die Mieten zwischen 8,00 € und 18,00 € je Quadratmeter, die für die Steuer angesetzten Werte dagegen zwischen 4,40 € und 12,50 € – und zwar straßenweise gestaffelt (Anlage 2). Für Wochenendhäuser, Bungalows, Datschen und Mobilheime auf Dauerstellplätzen gilt ein pauschaler Wert von 3,00 € je Quadratmeter, weil sie überwiegend nur von Mai bis Oktober nutzbar sind. Gerechnet wird schlicht: Mietwert × Quadratmeter × zwölf Monate ergibt die Bemessungsgrundlage, davon 20 %. Ein Blick in Anlage 2 auf Ihre eigene Kühlungsborner Straße lohnt sich also, bevor Sie mit einer Zahl planen.

Die Fristen, die Kühlungsborn setzt. Das Innehaben einer Zweitwohnung oder deren Aufgabe zeigen Sie innerhalb von zwei Wochen an; Änderungen der Nettokaltmiete oder der Schätzungsgrundlagen – etwa Wohnfläche, Heizung, Bad oder Innen-WC – innerhalb eines Monats, ebenso den Wegfall oder das Entstehen der Voraussetzungen (§ 8). Fällig wird die Steuer in vier Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag dürfen Sie stattdessen am 1. Juli alles auf einmal zahlen (§ 6 Abs. 5). Kann der Sachverhalt mit Ihnen nicht aufgeklärt werden, darf die Stadt auch andere Personen befragen (§ 9 Abs. 2).

Der zweite Kühlungsborner Posten überrascht die meisten: Stellplätze – und zwar je Zimmer. Die Stellplatzsatzung gilt im gesamten Kühlungsborner Stadtgebiet und ausdrücklich auch für „Änderungen oder Nutzungsänderungen von Anlagen, die einen Mehrbedarf an Stellplätzen oder Garagen zur Folge haben“ (§ 1 Abs. 2). Ihre Anlage 1 verlangt unter Nr. 1.10 für „Ferienwohnungen oder Ferienzimmer auch in Einfamilien- oder Doppelhäusern“ einen Stellplatz je Wohnung oder Zimmer – wer in seinem Kühlungsborner Haus drei Gästezimmer einrichtet, löst damit drei Stellplätze aus, nicht einen. Wochenend- und Ferienhäuser stehen unter Nr. 1.4 mit einem Stellplatz je Wohnung. Herzustellen sind sie spätestens einen Monat nach Fertigstellung (§ 6). Und sie dürfen nicht überall stehen: Stellplätze, Garagen und Carports im Hausvorbereich sind unzulässig (§ 3 Abs. 4), je vier Stellplätze ist ein Baum mit einer unbefestigten Baumscheibe von vier bis sechs Quadratmetern zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten (§ 3 Abs. 3).

Und wenn kein Platz da ist? Dann können Sie die Herstellungspflicht ablösen – aber nur auf Antrag, nur wenn die Herstellung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist, und einen Anspruch darauf gibt es nicht; stehen städtebauliche Ziele entgegen, darf die Stadt die Ablösung verweigern (§ 7 Nr. 1). Was sie kostet, hängt an einer von vier Gebietszonen (§ 8 Abs. 3): Zone 1 – die gesamte Ostseeallee samt Hansa-Haus und Anglersteig – 6.890,80 € je Stellplatz. Zone 2, der Bereich südlich davon beidseitig der Strand- und der Hermannstraße, 5.070,80 €. Zone 3 rund um die Tennisplätze und in Kühlungsborn West 3.810,80 €, alle übrigen Gebiete als Zone 4 3.170,80 €. Für einen Lkw- oder Busstellplatz sind es 12.683,20 €. Schuldner ist der Bauherr, fällig einen Monat nach dem Bescheid. Drei Gästezimmer an der Ostseeallee, für die kein Platz auf dem Grundstück bleibt, bedeuten damit – wenn die Stadt die Ablösung überhaupt zulässt – 20.672,40 € auf einen Schlag.

Der dritte Bereich ist das Ortsbildrecht – und es ist hier besonders kleinteilig. In Kühlungsborn sichern gleich drei getrennte Erhaltungssatzungen seit 1993 die städtebauliche Eigenart: Planungsbereich A (Straße des Friedens, dazu Teile der unteren Strand-, Hermann- und Hermann-Häcker-Straße, die Tannenstraße und der Beginn der Waldstraße), Planungsbereich B (Ortskern West mit Post-, Fritz-Reuter- und Friedrich-Borgwardt-Straße, oberer Hermann- und Hermann-Häcker-Straße sowie dem Teil der Neuen Reihe ab der Tankstelle) und Planungsbereich C (Ortskern Ost mit oberer und mittlerer Strandstraße, Rudolf-Breitscheid-, Dünen-, Linden-, Ulmen- und Karl-Risch-Straße, Stillem Winkel, oberer Cubanzestraße, Am Karpfenteich, Schulweg, Fischersteig und Teilen der Doberaner Straße). Die Häuser sind dort teils einzeln mit Hausnummern aufgezählt. In allen drei Bereichen bedarf „der Abbruch, die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen“ der Genehmigung (jeweils § 2). Erteilt wird sie durch die Stadt, bei baurechtlich genehmigungspflichtigen Vorhaben durch die untere Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt.

Ein Hinweis zum Bußgeldrahmen dieser drei Satzungen, weil er beim Lesen irritiert: Sie stammen aus dem Jahr 1993 und nennen noch „eine Geldbuße bis zu 50 000,- DM“ nach § 213 Abs. 2 BauGB. Der Verweis ist mit den späteren Novellen des Baugesetzbuchs gewandert; maßgeblich ist heute der gesetzliche Rahmen des § 213 BauGB in seiner geltenden Fassung. Am Genehmigungsvorbehalt selbst ändert das Alter der Satzungen nichts – er gilt unverändert.

Dazu kommt die Gestaltungssatzung, und die reicht weiter, als viele erwarten. In ihrer 4. Änderung vom 16. Dezember 2021 gilt sie für Um-, Erweiterungs- und Neubauten, für „alle sonstigen Veränderungen der äußeren Gestaltung“ sowie für Werbeanlagen – und ausdrücklich „auch für Vorhaben, die baugenehmigungsfrei sind“ (§ 2 Abs. 1). Dass Sie für etwas keine Baugenehmigung brauchen, heißt in Kühlungsborn also nicht, dass Sie es frei gestalten dürfen. Drei Regelungen treffen Vermieter besonders häufig. Erstens Photovoltaik: Auf den der öffentlichen Verkehrsfläche zugewandten Dachflächen sind Energiegewinnungsanlagen unzulässig; Ausnahmen gibt es nur in gut begründeten Fällen auf Antrag, und zulässige Anlagen müssen vollflächig, zusammenhängend und in die Dachhaut integriert ausgeführt werden, Teilflächen symmetrisch und rechteckig, die Leitungen im Gebäudeinneren (§ 8 Abs. 9). Zweitens Mülltonnen und Fahrräder: Nebengebäude für Mülltonnen, Fahrräder und Ähnliches sowie Garagen dürfen nicht im Hausvorbereich stehen (§ 5 Abs. 4) – die typische Fahrradbox neben der Hauseingangstür ist damit ein Thema. Drittens Fenster: Fassaden sind als Lochfassaden auszubilden, Tür- und Fensteröffnungen müssen stehend rechteckig sein und mindestens das 1,25-fache ihrer Breite hoch, und innen liegende Sprossen sind unzulässig – wer bei der Modernisierung zu günstigen Kunststofffenstern greift, läuft genau hier auf. Auch glasierte oder glänzende Dacheindeckungen sind ausgeschlossen. Der Bußgeldkatalog in § 21 zählt 42 Tatbestände auf, von der Traufhöhe über verschindelte Verandaränder bis zur Fassadenbeleuchtung; geahndet wird nach § 84 Abs. 3 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern. Verbindlich für den räumlichen Umgriff ist Anlage 1 der Satzung, die im Bauamt und online einsehbar ist. Wer in Kühlungsborn eine Ferienunterkunft herrichtet, sollte diese Satzung vor der ersten Materialbestellung gelesen haben – nicht danach.

Und schließlich die Jahreskurabgabe. Wer eine Wohngelegenheit in Kühlungsborn besitzt und sie überwiegend zu Erholungszwecken selbst nutzt, zahlt die Jahreskurabgabe von 69,00 € – das sind 30 Aufenthaltstage, je 15 in Haupt- und Nebensaison (§ 2 Abs. 4, § 5 Abs. 3 und 4). Als Wohngelegenheit gelten Wohnhäuser, Ferienwohnungen, Appartements, Sommer- und Wochenendhäuser. Dasselbe gilt für Dauercamper und Dauerlieger, deren Wohnwagen, Wohnmobil oder Boot länger als 30 Tage ununterbrochen im Erhebungsgebiet bleibt (§ 2 Abs. 5). Wer die Wohnung zu keinem Zeitpunkt im Jahr selbst zu Erholungszwecken nutzt, muss das nachweisen – unaufgefordert bis zum 31. Oktober eines Jahres (§ 2 Abs. 4). Inhaber von Jahreskurkarten haben keinen Erstattungsanspruch (§ 7 Abs. 3).

Nicht vergessen: die Fremdenverkehrsabgabe

Neben der Kurabgabe erhebt die Stadt eine Fremdenverkehrsabgabe – in Mecklenburg-Vorpommern der Name für das, was weiter westlich Tourismusabgabe heißt. Sie trifft alle selbständig Tätigen, denen der Fremdenverkehr Vorteile bringt, und die Anlage der Satzung nennt Vermieter ausdrücklich: Ferienwohnungen, Appartements und Gästezimmer stehen in Vorteilsstufe 5 mit vollem Vorteilssatz von 100 %, der Gewinnsatz beträgt 12 % ohne und 7 % mit hotelmäßigen Leistungen. Die Abgabe beträgt 6,5 % des so ermittelten Messbetrages und wird nicht erhoben, wenn sie unter 10 € liegt (§ 5, § 6 samt Anlage 1). Aufnahme und Beendigung der Vermietung müssen Sie innerhalb eines Monats von sich aus anzeigen (§ 9 Abs. 1).

Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Kühlungsborn liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 18. August 2026). Ändert die Stadt Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.

Ihre Unterkunft in Kühlungsborn bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?

Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:

Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.

Womit Kühlungsborn Gäste anzieht

Kühlungsborn ist das größte Ostseebad Mecklenburg-Vorpommerns mit 3 km Sandstrand, der längsten Strandpromenade Deutschlands und der historischen Bäderbahn Molli. Auf unserer Ortsseite ist Kühlungsborn den Reisearten Strandurlaub, Familienurlaub, Radurlaub zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Kühlungsborn aus →

Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 1. Mai bis 30. September gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.

Wann Gäste in Kühlungsborn kommen: die Höhepunkte des Jahres

Diese Veranstaltungen ziehen Gäste von weiter her an – zu diesen Terminen wird in Kühlungsborn gebucht. Die Termine stammen aus dem offiziellen Veranstaltungskalender des Ortes (Quelle unten):

Gitarren Festival

21. bis 29. August 2026

Kühlungsborner Hafenfest

28. bis 30. August 2026

Kühlungsborn tanzt – Stars

1. bis 3. Oktober 2026

Kammermusik Tage

15. bis 17. Oktober 2026

Kühlungsborner Möwengaudi

23. und 24. Oktober 2026

Kühlungsborner Wintermarkt

27. November 2026 bis 3. Januar 2027

Silvester in Kühlungsborn

28. Dezember 2026 bis 1. Januar 2027

Kühlungsborn tanzt – Salsa

16. bis 20. Juni 2027

Große Veranstaltungen in der Umgebung von Kühlungsborn

Diese Ereignisse finden nicht in Kühlungsborn statt, ziehen aber Besucher in die Region – und wer in ihrer Nähe wohnt, wird mitgesucht. Am nächsten: Live-Konzerte „Meeresbrise", Warnemünde, rund 31 Kilometer entfernt; drei weitere große Termine liegen ähnlich weit. Alle Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte, keine Luftlinien.

Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in Kühlungsborn pflegen.

Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus

Häufige Fragen von Gastgebern in Kühlungsborn

Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Drei Dinge. Erstens das Preismodell: fester Jahrespreis statt Vermittlungsprovision – bei einer Saison, die vom Frühjahr bis in den Wintermarkt hineinreicht, summieren sich Buchungsgebühren sonst spürbar; die großen internationalen Portale rechnen überwiegend je Buchung ab, die Konditionen unterscheiden sich dort je nach Portal und Modell. Zweitens der Fokus: Wir sind auf die Nord- und Ostseeküste spezialisiert und pflegen Ortsseite, Veranstaltungskalender und Ausflugsziele selbst – Ihr Inserat steht neben Hafenfest und Kammermusik Tagen statt in einer weltweiten Liste. Drittens die Freiheit: Der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt, Preise und Hausregeln bestimmen Sie, und parallel inserieren dürfen Sie weiter. Sechs Monate kostenlos, automatisches Ende. Kurz: eine regionale Alternative zu den weltweiten Portalen – für Gastgeber an der Mecklenburger Bucht.
Wie hoch ist die Kurabgabe in Kühlungsborn 2026?
In der Hauptsaison 3,00 € pro Person und Tag, in der Nebensaison 1,60 €. Hauptsaison sind 1. Mai bis 30. September, Nebensaison 1. Oktober bis 30. April (§ 5 der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Kurabgabesatzung)). In der Kurabgabe ist die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer enthalten (§ 5 Abs. 5). Ermäßigte Tagessätze kennt diese Satzung nicht – statt Ermäßigungen gibt es Befreiungen (§ 3 Abs. 1).
Zählen An- und Abreisetag in Kühlungsborn beide?
Nein. „Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet" (§ 5 Abs. 1). Sieben Übernachtungen ergeben damit sieben Aufenthaltstage, in der Hauptsaison also 21,00 € je erwachsener Person. Bemessungsgrundlage für diesen zusammengefassten Tag ist der Tagessatz des Anreisetages – das zählt, wenn der Aufenthalt über den Saisonwechsel läuft.
Gibt es in Kühlungsborn ermäßigte Kurabgabe-Sätze?
Nein. Die Satzung kennt nur die vollen Tagessätze von 3,00 € und 1,60 € und arbeitet statt mit Ermäßigungen mit Befreiungen: Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 samt notwendiger Begleitperson sowie nahe Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich aufgenommen werden (§ 3 Abs. 1). Als Quartiergeber dürfen Sie eigene Befreiungen oder Ermäßigungen nicht gewähren (§ 9 Abs. 5).
Was gilt über Weihnachten und Silvester?
Der Nebensaison-Satz von 1,60 €. Die Hauptsaison umfasst ausschließlich den 1. Mai bis 30. September (§ 5 Abs. 1) – ein Weihnachts- oder Jahreswechselfenster mit erhöhtem Satz, wie es einige Ostseebäder kennen, gibt es hier nicht. Für Ihre Kalkulation über die Feiertage ist das ein Vorteil, den Sie im Inserat ruhig nennen dürfen.
Muss ich meine Gäste elektronisch anmelden?
Das hängt von der Größe ab. Grundsätzlich können Sie die besonderen Meldescheinvordrucke der Kurabgabestelle nutzen oder nach vorheriger Anmeldung ein autorisiertes elektronisches Meldesystem. Aber: „für Quartiergeber ab einer Anzahl von acht Betten ist das elektronische Meldescheinsystem verpflichtend anzuwenden" (§ 9 Abs. 3 Nr. 2). Nutzen Sie es, sind Meldeschein und Gästekarte auszudrucken.
Wann muss ich die Kurabgabe abführen?
Bis zum 5. Tag jedes Monats für den vorangegangenen Monat – zusammen mit den Meldescheinen und ausdrücklich unbar; bar nur in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag (§ 9 Abs. 3 Nr. 5). Eingezogen wird schon vorher: für den gesamten geplanten Aufenthalt am Tag der Ankunft. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis 5.000,00 € (§ 11 Abs. 2).
Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer in Kühlungsborn?
20 % der Jahresnettokaltmiete (§ 5 der Zweitwohnungssteuersatzung). Liegt kein Mietvertrag vor, setzt die Stadt die ortsübliche Nettokaltmiete an und schätzt sie nach § 162 Abs. 1 der Abgabenordnung. Die dafür maßgeblichen Werte hat die Stadtvertretung am 16. Oktober 2025 neu gefasst: Sie sind straßenweise gestaffelt und liegen zwischen 4,40 € und 12,50 € je Quadratmeter, während am Markt zwischen 8,00 € und 18,00 € gezahlt werden. Für Wochenendhäuser, Bungalows, Datschen und Mobilheime auf Dauerstellplätzen gilt pauschal 3,00 €. Mietwert mal Quadratmeter mal zwölf ergibt die Bemessungsgrundlage.
Kann ich die Zweitwohnungssteuer senken, wenn ich viel vermiete?
Nur, wenn Sie Ihre eigene Nutzungsmöglichkeit rechtlich einschränken. § 4 Abs. 4 der Satzung sagt: Wer die Möglichkeit der Eigennutzung von mindestens zwei Monaten hat, zahlt die Steuer in vollem Umfang. Und Leerstandszeiten, für die eine Eigennutzung rechtlich nicht ausgeschlossen wurde, rechnet die Stadt den Zeiträumen zu, in denen die Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf vorgehalten wird. Eine hohe Auslastung allein genügt also nicht – entscheidend ist, was vertraglich möglich bleibt. Anders als einige Orte in Schleswig-Holstein arbeitet Kühlungsborn nicht mit einem gestaffelten Verfügbarkeitsgrad, sondern mit dieser einen Schwelle.
Brauche ich für Ferienzimmer zusätzliche Stellplätze?
Ja, und zwar je Zimmer. Anlage 1 der Stellplatzsatzung verlangt unter Nr. 1.10 für Ferienwohnungen oder Ferienzimmer – auch in Einfamilien- oder Doppelhäusern – einen Stellplatz je Wohnung oder Zimmer. Die Satzung greift ausdrücklich auch bei Nutzungsänderungen, die einen Mehrbedarf auslösen (§ 1 Abs. 2). Im Hausvorbereich dürfen Stellplätze, Garagen und Carports nicht stehen (§ 3 Abs. 4). Lässt sich ein Stellplatz nicht herstellen, kommt eine Ablösung in Betracht – auf Antrag, ohne Rechtsanspruch, und je nach Gebietszone mit 3.170,80 €, 3.810,80 €, 5.070,80 € oder 6.890,80 € je Stellplatz (§ 7, § 8).
Darf ich an meiner Kühlungsborner Ferienunterkunft frei umbauen?
Nur im Rahmen des Ortsbildrechts. Drei Kühlungsborner Erhaltungssatzungen von 1993 stellen in den Planungsbereichen A (Straße des Friedens), B (Ortskern West) und C (Ortskern Ost) Abbruch, Änderung, Nutzungsänderung und Errichtung baulicher Anlagen unter Genehmigungsvorbehalt. Unabhängig davon gilt die Gestaltungssatzung in der Fassung ihrer 4. Änderung vom 16. Dezember 2021 – und zwar ausdrücklich auch für Vorhaben, die baugenehmigungsfrei sind (§ 2 Abs. 1). Praktisch relevant sind vor allem drei Punkte: Photovoltaik ist auf straßenzugewandten Dachflächen unzulässig, Nebengebäude für Mülltonnen oder Fahrräder dürfen nicht im Hausvorbereich stehen, und Fenster mit innen liegenden Sprossen sind ausgeschlossen. Der Bußgeldkatalog der Gestaltungssatzung zählt 42 Tatbestände auf.
Ich besitze eine Ferienwohnung in Kühlungsborn und nutze sie auch selbst – was heißt das?
Dann sind Sie selbst kurabgabepflichtig und zahlen die Jahreskurabgabe von 69,00 € (§ 2 Abs. 4, § 5 Abs. 3). Nutzen Sie die Wohnung zu keinem Zeitpunkt im Jahr selbst zu Erholungszwecken, entfällt die Pflicht – der Nachweis ist aber unaufgefordert bis zum 31. Oktober bei der Stadtverwaltung zu erbringen. Überlassen Sie die Wohnung Verwandten, Bekannten oder Dritten, sind Sie zugleich Quartiergeber mit allen Pflichten aus § 9 (§ 8).
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in Kühlungsborn auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ja. Das Portal ist nicht auf Ferienwohnungen begrenzt: Ferienhaus, Ferienwohnung, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer sind möglich – von der Wohnung an der Ostseeallee bis zum Ferienhaus am Kühlungsborner Ortsrand. Sie zahlen einen festen Jahrespreis und keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen; der Einstieg ist sechs Monate kostenlos.

Ihre Unterkunft in Kühlungsborn vorstellen

Sechs Monate kostenlos, fester Preis danach, keine Provision auf Ihre Buchungen. Wir sind ein junges Portal – und sagen das offen. Was wir Gastgebern in Kühlungsborn mitbringen: ein gepflegtes Orts-Umfeld aus Ortsseite und Terminen, vom Sommer am Strand bis zum Wintermarkt – und mittendrin Ihre Unterkunft.

Alles über das Angebot

Alle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Stadt oder Ihre Steuerberatung.

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