FÜR GASTGEBERBINZ

Unterkunft in Binz vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer

Vermieten ohne Vermittlungsprovision: ein fester Jahrespreis, egal wie voll Ihr Kalender im größten Seebad Rügens wird. Und was die Binzer Kurabgabesatzung von Ihnen als Quartiergeber verlangt – beide Reisetage zählen, elektronische Meldung, die eingezogene Abgabe bleibt fremdes Geld –, steht unten im Klartext, samt der Zählweise-Änderung, die viele Gastmappen noch nicht kennen.

Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?

FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Im Ostseebad Binz, dem größten Seebad der Insel Rügen, vermieten Sie bei uns Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder Zimmer zu einem festen Jahrespreis – ohne Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen, und die ersten sechs Monate sind kostenlos.

Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung in Binz, 140 € pro Nacht, 120 belegte Nächte – 16.800 € Buchungsumsatz im Jahr. Bei angenommenen 10 % Vermittlungsprovision gehen davon 1.680 € ab – Saison für Saison, und je besser die Bäderarchitektur-Lage bucht, desto größer wird der Abzug. Ein fester Jahrespreis bleibt stehen.

Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Für Binz pflegen wir Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege selbst – Ihr Inserat steht dort, wo Gäste nach Seebrücke, Bäderarchitektur und den Störtebeker Festspielen im nahen Ralswiek suchen. Die wichtigsten Termine in Binz sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.

Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.

Fester Jahrespreis

Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.

Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste

Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.

Alle Unterkunftsarten

Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Binz – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.

Sechs Monate kostenlos

Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.

Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht

Seit 2025 stellt eine Milieuschutzsatzung die Nutzungsänderung in Ferienwohnen im Binzer Ortskern unter Genehmigungsvorbehalt – Gästezimmer ausdrücklich eingeschlossen. Dazu: beide Reisetage zählen, elektronisch melden, zum 5. des Folgemonats unbar abführen, und die eingezogene Kurabgabe bleibt bis dahin fremdes Geld. Wir haben die geltende Fassung der Binzer Kurabgabesatzung im Original gelesen und fassen zusammen, was für Gastgeber wirklich drinsteht – auch die Stelle, an der sich die Zählweise geändert hat.

Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Binz (Kurabgabesatzung), Lesefassung mit Stand der 5. Änderungssatzung nachgelesen haben (Stand: 5. Änderungssatzung, beschlossen am 5. Februar 2026, gelesen am 18. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.

Wer in Binz vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: die Kurabgabe für den gesamten geplanten Aufenthalt am Anreisetag einziehen, sie bis zum 5. des Folgemonats unbar abführen und bis dahin als fremdes Geld getrennt verwahren – bei gesamtschuldnerischer Haftung (§ 10). Binz liegt an der Ostküste der Insel Rügen im Landkreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern – an der Binzer Bucht zwischen Schmachter See und Prorer Wiek, ist als Seebad anerkannt und erhebt 2026 ganzjährig 3,40 € Kurabgabe pro Person und Tag.

Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:

Kurabgabe in Binz: Sätze und Zeiträume 2026

Binz erhebt die Kurabgabe ganzjährig im gesamten Gemeindegebiet (§ 2) – zu einem einheitlichen Satz: 3,40 € gelten im August wie im Januar, Saisonzeiten und Zonen kennt die Satzung nicht. Für Sie als Quartiergeber heißt das: Sie ziehen ein, Sie führen ab, Sie haften – und die eingezogene Abgabe bleibt bis zur Abführung fremdes Geld (§ 10 Abs. 9).

Zeitraumje Person und Tag
Ganzjährig
1. Januar bis 31. Dezember
3,40 €
Jahreskurabgabe
Jahresgästekarte – zugleich die Pflicht-Pauschale für Inhaber eigener Wohngelegenheiten (§ 7, § 8 Abs. 3)
102,00 €

Die Kurabgabensätze enthalten die jeweils gültige Umsatzsteuer (§ 8 Abs. 5). Ermäßigte Tagessätze kennt die Satzung nicht, und auch Tagesgäste zahlen 3,40 € (§ 8 Abs. 4). Kinder sind nur bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres befreit – die Satzung schreibt „3. Geburtstag – 1 Tag" (§ 4 Nr. 1). Ab dem dritten Geburtstag zahlen sie den vollen Satz; das ist die strengste Kinderregel an dieser Küste. Befreit sind daneben nur Personen mit einem Behinderungsgrad von 100 (§ 4 Nr. 2).

Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise

Die geltende Fassung zählt streng: „Der An- und Abreisetag werden als je ein Aufenthaltstag berechnet" (§ 8 Abs. 1) – beide Reisetage zählen, aus sieben Übernachtungen werden acht Abgabetage. Aufgepasst bei alten Unterlagen: Bis zur Satzung vom 7. Dezember 2023 galt wörtlich das Gegenteil („als ein Aufenthaltstag", damals 2,80 €). Wer seine Gastmappe seit Jahren nicht angefasst hat, rechnet heute einen Tag zu wenig.

Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene, sieben Übernachtungen im Juli.
7 Nächte = 8 Aufenthaltstage × 3,40 € × 2 Personen = 54,40 € Kurabgabe.
Nach der alten Zählweise wären es 47,60 € gewesen – die Differenz von 6,80 € je Paar und Woche steht seit der Neufassung in Ihrer Verantwortung als Quartiergeber.

Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:

Gezählt wird hier: An- und Abreisetag zählen beide mit – Abgabetage = Übernachtungen + 1. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.

Ihre Pflichten als Quartiergeber (§ 10)

Quartiergeber ist, „wer Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt" – ausdrücklich auch, wer Standplätze für Zelte, Wohnwagen, Caravans und Wohnmobile überlässt oder ein Heim leitet (§ 10 Abs. 1). Eigentümer, die ihre Wohngelegenheit Verwandten, Bekannten oder Dritten zur Verfügung stellen, sind ebenfalls Quartiergeber (§ 7 Abs. 3), und beauftragte Drittunternehmen stehen den Quartiergebern gleich (§ 10 Abs. 4). Diese Pflichten treffen Sie unabhängig davon, über welches Portal Sie vermieten:

Die Gästekarte heißt Binzer Bucht Card und wird analog oder digital ausgegeben (§ 6 Abs. 3). Sie ist der Nachweis der entrichteten Kurabgabe; Tagesgäste lösen eine Tagesgästekarte am Automaten oder bei beauftragten Stellen. Für verlorene Karten stellt allein der Eigenbetrieb Ersatz aus – gegen 3,30 € Verwaltungsgebühr je Karte (§ 8 Abs. 6). Reist ein Gast vorzeitig ab, wird zu viel gezahlte Kurabgabe nur gegen Rückgabe der Karte und Ihre Bestätigung der vorzeitigen Abreise erstattet – der Anspruch erlischt 14 Tage nach der Abreise, Inhaber von Jahresgästekarten haben keinen Erstattungsanspruch (§ 9).

Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört

Der wichtigste Satz für Binzer Gastgeber steht nicht im Abgabenrecht, sondern im Baurecht – und er nennt Ferienwohnungen beim Namen. Binz hat eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs – im Fachjargon eine soziale Erhaltungssatzung, umgangssprachlich Milieuschutz. Erlassen und ortsüblich bekanntgegeben wurde sie erstmals am 3. April 2025; die heute veröffentlichte Fassung beruht auf einer erneuten Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 19. März 2026 (Beschluss-Nr. BV/26/387). Ihr § 2 Abs. 1 stellt „den Rückbau, die Änderung sowie die Nutzungsänderung in Ferienwohnen (Ferienwohnungen im Sinne der Baunutzungsverordnung sowie Gästezimmer) von baulichen Anlagen“ unter Genehmigungsvorbehalt, „wenn davon Wohnungen betroffen sind“. Gemeint sind also nicht nur ganze Wohnungen – auch das vermietete Gästezimmer steht ausdrücklich im Satzungstext.

Wo die Satzung gilt. Der Geltungsbereich ist der Binzer Ortskern im Bereich des Bebauungsplans Nr. 1 „Zentrum“. ⭐ Bemerkenswert ist, was nicht dazugehört: „Die erste Reihe (Strandpromenade), die ausschließlich touristisch genutzt wird, ist nicht Bestandteil des Geltungsbereichs der Satzung.“ Wo ohnehin niemand dauerhaft wohnt, gibt es nichts zu schützen. Erfasst sind die Wohnstraßen dahinter, und die Satzung zählt sie einzeln auf – von der Proraer und der Hans-Beimler-Straße über Lottum-, Marien-, Margareten-, Schiller- und Heinrich-Heine-Straße bis zu Schweden-, Putbuser, Jasmunder, Dollahner, Goethe- und Dünenstraße. Maßgeblich ist der Plan in der Anlage, der Bestandteil der Satzung ist. Warum die Gemeinde diesen Zuschnitt gewählt hat, zeigt eine Zahl aus der Begründung: Von den 5.173 zum Stichtag 30. Januar 2024 im Ortsteil Binz gemeldeten Personen leben rund 3.490 im Geltungsbereich – etwa 67,5 Prozent.

Was das praktisch bedeutet. Die Begründung wird deutlicher, als Verwaltungstexte es sonst werden: Die Umnutzung einer vorhandenen Wohnnutzung in eine Ferienwohnung stehe „in der Regel im Widerspruch zu den Erhaltungszielen und wird daher in den meisten Fällen keine Aussicht auf Genehmigung haben“. Zwei verbreitete Argumente lässt die Gemeinde dabei ausdrücklich nicht gelten – weder den schlechten Grundriss noch die ungünstige Belichtung einer Wohnung, denn an eine Ferienwohnung seien vergleichbare Ansprüche zu stellen. Und jede Ausnahme schaffe einen Präzedenzfall, der im Sinne der Gleichbehandlung weitere nach sich zöge.

Die Entwarnung steht im selben Dokument. Baugenehmigte Ferienwohnungen dürfen „im Rahmen des Bestandschutzes weiterbetrieben werden“ – und noch klarer: „Genehmigte ausgeübte Nutzungen behalten uneingeschränkten Bestandsschutz. Die Gemeinde strebt keine Umwidmung genehmigter Nutzungen an, sondern ausschließlich die Durchsetzung der Nutzung entsprechend der jeweiligen Baugenehmigung.“ Wer eine Baugenehmigung besitzt, die seine Ferienwohnung als solche ausweist, ist nicht gemeint. Wer keine besitzt, sollte den nächsten Absatz sehr genau lesen.

Binz nimmt derzeit den Bestand auf. Die Begründung beschreibt ein laufendes Verfahren: Die Gemeinde führt „umfangreiche Bestandsaufnahmen der genehmigten Nutzungsarten“ durch, setzt Soll- und Ist-Zustand ins Verhältnis und meldet Abweichungen „zur Überprüfung an die zuständige Bauordnungsbehörde, dem Landkreis Vorpommern-Rügen“. Auf das Argument, eine Nutzung sei über Jahre geduldet worden, sollte sich dabei niemand verlassen: Das Vorliegen dauerhaft geduldeter Nutzungen hat die Gemeinde ausdrücklich geprüft und verneint; wo eine von der Baugenehmigung abweichende Nutzung erkennbar war, hat sie Ordnungsmaßnahmen eingeleitet. Wer ohne die passende Genehmigung vermietet, klärt den Stand seiner Unterlagen jetzt besser selbst, statt abzuwarten.

Zwei Ausnahmen von der Genehmigungspflicht nennt § 2 Abs. 3: Sie gilt nicht für verfahrensfreie Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen – und sie gilt nicht, wenn durch die Maßnahme neuer oder zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird. Für bauliche Änderungen gibt es zudem eine Faustregel: Das Erhaltungsziel gilt in der Regel als berücksichtigt, wenn mindestens die gleiche Anzahl und Fläche dauergenutzter Wohnungen entsteht, wie auf dem Baugrundstück vorhanden war. Umgekehrt greift die Satzung auch dann, wenn erst gewerblich umgenutzt und danach in Ferienwohnen gewechselt wird – sofern die gewerbliche Nutzung nach Inkrafttreten aus einer Wohnnutzung hervorgegangen ist. Der Umweg über die Zwischenstufe führt also nicht am Genehmigungsvorbehalt vorbei.

Was ein Verstoß kostet. Wer im Geltungsbereich ohne die erforderliche Genehmigung zurückbaut oder ändert, handelt ordnungswidrig nach § 213 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; der Rahmen reicht nach § 213 Abs. 3 BauGB derzeit bis 30.000 €, und die Satzung weist darauf ausdrücklich hin. Schon auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses konnten Bauanträge und Bauvoranfragen, die den Erhaltungszielen widersprechen, für zwölf Monate zurückgestellt werden (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 172 Abs. 2 BauGB). Das Verfahren läuft entsprechend lange: Aufstellungsbeschlüsse am 21. September und 7. Dezember 2023, Offenlagebeschluss am 21. März 2024, öffentliche Auslegung vom 25. März bis 19. April 2024 mit einer Erörterungsveranstaltung am 8. April 2024, Billigung der Abwägung am 20. Februar 2025 – und dann der Erlass am 3. April 2025.

Von der Erhaltungssatzung unabhängig ist die Umnutzung einer Wohnung in eine Ferienwohnung in Mecklenburg-Vorpommern ohnehin genehmigungsbedürftig – nach § 59 der Landesbauordnung. Seit Mai 2017 definiert § 13a der Baunutzungsverordnung Ferienwohnungen als „Räume oder Gebäude, die einem ständig wechselnden Kreis von Gästen gegen Entgelt vorübergehend zur Unterkunft zur Verfügung gestellt werden und die zur Begründung einer eigenen Häuslichkeit geeignet und bestimmt sind“, und behandelt sie in der Regel als Gewerbebetriebe: in reinen Wohngebieten unzulässig, in allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise zulassungsfähig, in besonderen Wohngebieten, Mischgebieten und Kerngebieten allgemein zulässig. Beschränkt sich die Ferienwohnnutzung auf Teile eines Gebäudes und ordnet sie sich der Hauptnutzung baulich unter, kann sie als kleiner Betrieb des Beherbergungsgewerbes ausnahmsweise auch im reinen Wohngebiet zugelassen werden. Welche Gebietskategorie für Ihre Adresse festgesetzt ist, entscheidet damit über mehr als die Erhaltungssatzung.

In Alt-Binz kommt eine zweite, ältere Satzung hinzu. Die „Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Alt-Binz“, beschlossen am 6. Dezember 2001 und in Kraft seit dem 1. Januar 2002, schützt nicht die Wohnbevölkerung, sondern die städtebauliche Eigenart des Gebiets – sie löste ihrerseits eine Fassung von 1993 ab. Auch sie stellt Rückbau, Änderungen, Nutzungsänderungen und die Errichtung baulicher Anlagen unter Genehmigungsvorbehalt – versagt werden darf die Genehmigung dort aber nur, wenn eine Anlage oder ihre Nutzung das Ortsbild prägt, wenn sie geschichtliche oder künstlerische Bedeutung für das Gebiet hat oder wenn ein Neubau die städtebauliche Gestalt beeinträchtigen würde; ihr Bußgeldrahmen liegt bei 25.564,50 €. Wo sich beide Satzungen überschneiden, prüft Binz also zwei Fragen: die nach dem Bild und die nach den Bewohnern.

Und dann sind da die Abgaben. Wer eine Wohngelegenheit in Binz besitzt und sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt, zahlt die pauschalierte Jahreskurabgabe von 102,00 € je Person – per Heranziehungsbescheid, fällig einen Monat nach Bekanntgabe (§ 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 3). Wird die Wohnung nach dem 31. August erworben oder fertiggestellt, beginnt die Pflicht erst im Folgejahr. Wer nachweisen kann, die Wohnung zu keinem Zeitpunkt im Jahr selbst zu Erholungszwecken zu nutzen, ist nicht abgabepflichtig (§ 3 Abs. 4).

Dazu kommt die Binzer Zweitwohnungssteuer nach einer eigenen Satzung, geändert durch Beschluss Nr. 494-24-2021. Sie beträgt 20 v. H. des jährlichen Mietaufwandes (§ 6), und das ist die Jahresnettokaltmiete, die Sie vertraglich schulden (§ 5 Abs. 2). Für eigengenutzte, ungenutzte, nur vorübergehend gebrauchte oder unentgeltlich überlassene Wohnungen tritt an deren Stelle die übliche Miete, geschätzt in Anlehnung an das, was für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird (§ 5 Abs. 3). Steuergegenstand ist das Innehaben einer Zweitwohnung, die jemand „neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat“ (§ 2 Abs. 2) – dass sie zeitweilig anders genutzt wird, nimmt ihr diese Eigenschaft nicht (§ 2 Abs. 4). ⭐ Für Ihre Gäste ist die Steuer dagegen kein Thema: Kur- und Feriengäste, die Ferienhäuser, Wohnungen oder Zimmer unter einem Monat mieten, sind ausdrücklich nicht steuerpflichtig (§ 3 Abs. 3). Nicht erfasst sind außerdem dritte und weitere Wohnungen im Gemeindegebiet sowie bestimmte berufsbedingt gehaltene Wohnungen (§ 2 Abs. 3). Die Frist ist knapp: Das Innehaben einer Zweitwohnung und alle der Besteuerung zugrunde liegenden Tatsachen erklären Sie innerhalb einer Woche auf amtlichem Vordruck; wer eine Wohnung innehat, die nicht seine Hauptwohnung ist, kann zur Erklärung aufgefordert werden und muss dann gegebenenfalls eine Negativerklärung abgeben (§ 4). Belege wie Mietvertrag, Gewerbeanmeldung oder Verwaltervertrag sind auf Verlangen vorzulegen.

Nicht vergessen: die Fremdenverkehrsabgabe

Neben der Kurabgabe erhebt Binz eine Fremdenverkehrsabgabe von allen, denen der Fremdenverkehr Vorteile bringt – und die Anlage der Satzung stellt Vermieter an die erste Stelle: Wer „Betten, Zimmer, Wohnungen und sonstige Schlafgelegenheiten" vermietet, zahlt 11,93 € je Bett und Jahr (Anlage A Nr. 01). Gezählt wird die Bettenzahl zum Stichtag 15. Juli; wer erst nach dem 30. September beginnt, ist für das laufende Jahr abgabefrei, und endet die Vermietung unterjährig, wird je vollem Monat ein Zwölftel erstattet (§ 5 Abs. 7, § 3 Abs. 2 FVAS). Fällig ist die Abgabe einen Monat nach dem Bescheid; die Aufnahme der Tätigkeit zeigen Sie der Gemeinde von sich aus an.

Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Binz liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 18. August 2026). Ändert die Gemeinde Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.

Ihre Unterkunft in Binz bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?

Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:

Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.

Womit Binz Gäste anzieht

Binz ist das größte Seebad der Insel Rügen – bekannt für feinen Sandstrand, historische Bäderarchitektur, die 370 Meter lange Seebrücke und die Nähe zum Jagdschloss Granitz. Auf unserer Ortsseite ist Binz den Reisearten Strandurlaub, Familienurlaub, Wellness zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Binz aus →

Eine Hauptsaison markiert die Satzung hier nicht – die Kurabgabe ist das ganze Jahr gleich. Die Nachfragespitzen setzen Ferienkalender und Veranstaltungen; richten Sie Preise und Mindestaufenthalte daran aus.

Wann Gäste in Binz kommen: die großen Termine

Nicht jeder Kalendereintrag füllt ein Haus. Das hier sind die Veranstaltungen, die Besucher von weiter her anziehen – aus unserem eigenen Veranstaltungskalender und den Großereignissen der Region. Was nicht in Binz selbst stattfindet, steht mit der Entfernung dabei. Am nächsten: MATTHIAS REIM, Sellin, rund 6 Kilometer entfernt; drei weitere große Termine liegen im Umkreis von 24 Kilometern. Die Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte; wo „Luftlinie“ dabeisteht, liegt für diese Verbindung keine Fahrstrecke vor.

Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in Binz pflegen.

Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus

Häufige Fragen von Gastgebern in Binz

Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Drei Dinge. Erstens das Preismodell: fester Jahrespreis statt Vermittlungsprovision – im größten Seebad Rügens mit seiner langen Saison summieren sich Buchungsgebühren sonst schnell auf vierstellige Beträge; die großen internationalen Portale rechnen überwiegend je Buchung ab, die Konditionen unterscheiden sich dort je nach Portal und Modell. Zweitens der Fokus: Wir sind auf die Nord- und Ostseeküste spezialisiert und pflegen Ortsseite und Ausflugsziele für Binz selbst – Ihr Inserat steht neben Seebrücke und Bäderarchitektur statt in einer weltweiten Liste. Drittens die Freiheit: Der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt, Preise und Hausregeln bestimmen Sie, und parallel inserieren dürfen Sie weiter. Sechs Monate kostenlos, automatisches Ende. Kurz: eine regionale Alternative zu den weltweiten Portalen – für Gastgeber auf Rügen.
Wie hoch ist die Kurabgabe in Binz 2026?
Ganzjährig 3,40 € pro Person und Tag – feste Saisonzeiten kennt die Satzung nicht (§ 8 der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Binz (Kurabgabesatzung), Lesefassung mit Stand der 5. Änderungssatzung). Die Kurabgabensätze enthalten die jeweils gültige Umsatzsteuer (§ 8 Abs. 5). Ermäßigte Tagessätze kennt die Satzung nicht, und auch Tagesgäste zahlen 3,40 € (§ 8 Abs. 4).
Zählen An- und Abreisetag in Binz beide?
Ja. „Der An- und Abreisetag werden als je ein Aufenthaltstag berechnet" (§ 8 Abs. 1) – sieben Übernachtungen ergeben acht Abgabetage, also 27,20 € je erwachsener Person. Vorsicht bei alten Vorlagen: Bis zur Satzung vom 7. Dezember 2023 galt die umgekehrte Regel („als ein Aufenthaltstag") – wer noch danach rechnet, zieht einen Tag zu wenig ein und haftet für die Differenz.
Zahlen Kinder in Binz Kurabgabe?
Ja, schon ab dem dritten Geburtstag. Befreit sind nur Kinder „bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres (3. Geburtstag – 1 Tag)" und Personen mit einem Behinderungsgrad von 100 (§ 4). Das ist die strengste Kinderregel an dieser Küste – in Kühlungsborn sind Kinder bis 16 frei, in Grömitz bis 18. Kalkulieren Sie Familienangebote entsprechend transparent.
Gibt es in Binz Saisonzeiten oder ermäßigte Sätze?
Nein. Die Kurabgabe beträgt ganzjährig 3,40 € pro Person und Aufenthaltstag (§ 8 Abs. 1) – ohne Haupt- und Nebensaison, ohne Zonen, ohne ermäßigte Tagessätze. Auch Tagesgäste zahlen 3,40 € (§ 8 Abs. 4). Die Jahresgästekarte kostet 102,00 € (§ 8 Abs. 3).
Muss ich meine Gäste elektronisch anmelden?
Ja. Meldung und Gästekarte laufen über das vom Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus autorisierte elektronische Meldesystem; Meldeschein und Binzer Bucht Card drucken Sie aus (§ 10 Abs. 3 Nr. 2). Die Übergangsregel, nach der auf Antrag Papier-Meldescheine genügten, war bis zum 31. Dezember 2024 befristet und ist ausgelaufen.
Was bedeutet es, dass die Kurabgabe „durchlaufendes Geld" ist?
Die eingezogenen Beträge werden „weder wirtschaftlich noch steuerlich Eigentum des Quartiergebers" – Sie verwahren sie fortlaufend getrennt von Ihren eigenen Finanzmitteln, und im Insolvenzfall müssen Sie den Insolvenzverwalter unverzüglich auf den Fremdgeldcharakter hinweisen, die Konten kennzeichnen und die Beträge zur Auskehr bereitstellen (§ 10 Abs. 9). Praktisch heißt das: ein eigenes Unterkonto für die Kurabgabe.
Darf ich in Binz eine Wohnung in eine Ferienwohnung umwandeln?
Im Ortskern nur mit Genehmigung – und die Aussichten sind schlecht. Dort gilt eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB, erstmals erlassen am 3. April 2025 und in der heute veröffentlichten Fassung am 19. März 2026 neu beschlossen. Ihr § 2 Abs. 1 stellt die „Nutzungsänderung in Ferienwohnen (Ferienwohnungen im Sinne der Baunutzungsverordnung sowie Gästezimmer)“ unter Genehmigungsvorbehalt, wenn Wohnungen betroffen sind. Die Begründung sagt dazu, eine solche Umnutzung stehe in der Regel im Widerspruch zu den Erhaltungszielen und werde „in den meisten Fällen keine Aussicht auf Genehmigung haben“. Unabhängig davon ist die Umnutzung in Mecklenburg-Vorpommern ohnehin nach § 59 der Landesbauordnung genehmigungsbedürftig.
Gilt die Binzer Milieuschutzsatzung auch für meine Adresse?
Das hängt an der Lage. Der Geltungsbereich ist der Binzer Ortskern im Bereich des Bebauungsplans Nr. 1 „Zentrum“; die Satzung nennt die Straßen einzeln – unter anderem Proraer, Hans-Beimler-, Lottum-, Marien-, Margareten-, Schiller-, Heinrich-Heine-, Schweden-, Putbuser, Jasmunder, Dollahner, Goethe- und Dünenstraße. Ausdrücklich nicht dazu gehört die erste Reihe an der Strandpromenade, die ohnehin nur touristisch genutzt wird. Verbindlich ist der Plan in der Anlage der Satzung. In Alt-Binz kommt zusätzlich die ältere Erhaltungssatzung hinzu, die seit dem 1. Januar 2002 gilt – sie schützt allerdings das Ortsbild und nicht die Wohnbevölkerung.
Meine Binzer Ferienwohnung läuft seit Jahren – muss ich jetzt etwas tun?
Wenn eine Baugenehmigung die Ferienwohnnutzung ausweist, gilt Bestandsschutz: „Genehmigte ausgeübte Nutzungen behalten uneingeschränkten Bestandsschutz“, heißt es in der Begründung, und die Gemeinde strebe keine Umwidmung an. Wenn Sie keine haben, sollten Sie das klären. Binz führt derzeit umfangreiche Bestandsaufnahmen der genehmigten Nutzungsarten durch und meldet Abweichungen an den Landkreis Vorpommern-Rügen als untere Bauaufsicht. Dass eine Nutzung über Jahre geduldet worden sei, trägt nicht: Die Gemeinde hat dauerhaft geduldete Nutzungen geprüft und verneint. Ohne erforderliche Genehmigung zurückzubauen oder zu ändern ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 213 Abs. 1 Nr. 4 BauGB mit einem Rahmen bis 30.000 €.
Ich besitze eine Ferienwohnung in Binz – was kommt auf mich zu?
Drei Dinge. Erstens die Jahreskurabgabe: 102,00 € je Person als Pflicht-Pauschale, sofern Sie die Wohnung überwiegend selbst zu Erholungszwecken nutzen; bei Erwerb nach dem 31. August beginnt die Pflicht erst im Folgejahr (§ 7). Zweitens die Fremdenverkehrsabgabe: 11,93 € je Bett und Jahr, Stichtag 15. Juli. Drittens die Zweitwohnungssteuer: 20 % des jährlichen Mietaufwandes. Überlassen Sie die Wohnung Dritten, sind Sie zugleich Quartiergeber mit allen Pflichten aus § 10.
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in Binz auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ja. Das Portal ist nicht auf Ferienwohnungen begrenzt: Ferienhaus, Ferienwohnung, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Binz sind möglich – von der Villa mit Bäderarchitektur an der Strandpromenade bis zum Apartment in Prora. Sie zahlen einen festen Jahrespreis und keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen; der Einstieg ist sechs Monate kostenlos.

Ihre Unterkunft in Binz vorstellen

Sechs Monate kostenlos, fester Preis danach, keine Provision auf Ihre Buchungen. Wir sind ein junges Portal – und sagen das offen. Was wir Gastgebern in Binz mitbringen: ein gepflegtes Orts-Umfeld aus Ortsseite, Ausflugszielen und Radwegen rund um das größte Seebad Rügens – und mittendrin Ihre Unterkunft.

Alles über das Angebot

Alle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.

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