Unterkunft auf Baltrum vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer
Vermieten ohne Vermittlungsprovision: ein fester Jahrespreis, egal wie voll Ihr Inselkalender wird. Und beim Ortsrecht hat Baltrum eine Regel, die es sonst nirgends an dieser Küste gibt: Ihr Fremdenverkehrsbeitrag hängt nicht am Umsatz, sondern an der Zahl Ihrer Betten – 12,80 Euro je Bett und Jahr, ob die Wohnung ausgebucht war oder leer stand. Was daraus für Ihre Kalkulation folgt und welche Pflichten die Kurbeitragssatzung Ihnen auferlegt, steht unten im Klartext.
Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?
FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Auf Baltrum vermieten Sie bei uns Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder Zimmer zu einem festen Jahrespreis – ohne Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen, und die ersten sechs Monate sind kostenlos. Auf einer Insel mit rund fünfhundert Einwohnern und kurzer Kernsaison zählt jeder Euro, der nicht als Buchungsgebühr abfließt.
Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung auf Baltrum, 110 € pro Nacht, 120 belegte Nächte – 13.200 € Buchungsumsatz im Jahr. Bei angenommenen 10 % Vermittlungsprovision gehen davon 1.320 € ab – Jahr für Jahr. Zum Vergleich: Der Fremdenverkehrsbeitrag für dieselbe Wohnung mit sechs Betten beträgt 76,80 € im Jahr. Die Provision kostet Sie also rund das Siebzehnfache der Inselabgabe – und ein fester Jahrespreis bleibt stehen, auch wenn die Saison gut läuft.
Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Für Baltrum pflegen wir Ortsseite, Ausflugsziele und Umgebungstermine selbst – Ihr Inserat steht dort, wo Gäste nach dem Gezeitenhaus, dem Gezeitenpfad und einer Wattwanderung im Nationalpark suchen, und nicht zwischen Angeboten aus aller Welt. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.
Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.
Fester Jahrespreis
Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.
Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste
Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.
Alle Unterkunftsarten
Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer auf Baltrum – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.
Sechs Monate kostenlos
Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.
Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht
Anmelden über das Portal der Gemeinde, Kurkarte binnen 24 Stunden ausstellen, einziehen, bis zum 15. des Folgemonats abführen – und die Satzung in den vermieteten Räumen auslegen: Auf Baltrum bleiben die Pflichten vollständig bei Ihnen, anders als auf der Nachbarinsel Norderney, wo Reederei und Flughafen den Beitrag kassieren. Wir haben die Kurbeitragssatzung, die Fremdenverkehrsbeitragssatzung, die Zweitwohnungsteuersatzung und die Sicherungssatzung der Insel im Original gelesen und fassen zusammen, was für Gastgeber wirklich drinsteht.
Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Baltrum (Kurbeitragssatzung) vom 9. Juni 2016 nachgelesen haben (rückwirkend in Kraft seit 1. Januar 2016; Beitragssätze der Anlage 2026 unverändert, gelesen am 23. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.
Wer auf Baltrum vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurbeitragssatzung drei zentrale Pflichten: jeden Gast über das Online-Portal der Gemeinde anmelden, ihm binnen 24 Stunden eine Kurkarte ausstellen und den Kurbeitrag einziehen und bis zum 15. des Folgemonats abführen – und die Satzung in den vermieteten Räumen auslegen (§ 8). Baltrum liegt auf der kleinsten bewohnten Ostfriesischen Insel im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, zwischen Norderney und Langeoog im Landkreis Aurich, Niedersachsen – autofrei, rund 6,5 Quadratkilometer groß und per Fähre ab Neßmersiel erreichbar, ist als Nordseeheilbad anerkannt und erhebt 2026 in der Hauptsaison 3,50 € Kurbeitrag pro Person und Tag.
Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:
Kurbeitrag auf Baltrum: Sätze und Zeiträume 2026
Baltrum ist als Nordseeheilbad staatlich anerkannt und erhebt den Kurbeitrag im gesamten Gemeindegebiet (§ 1 Abs. 1). Die Baltrumer Satzung sagt auch, wofür: für Hallenbad „Sindbad", Strand und Strandpromenade, das Kinderspielhaus, die Veranstaltungen im Haus des Gastes mit Onno´s Kleinkunstbühne und die übrigen Freizeitanlagen (§ 1 Abs. 2). Der Kurbeitrag trug davon zuletzt 65,63 Prozent, sonstige Entgelte 28,72 Prozent, der Fremdenverkehrsbeitrag der Betriebe 5,65 Prozent (§ 1 Abs. 3).
⭐ Ein Hinweis zum Wort: Die geltende Satzung spricht durchgängig vom Kurbeitrag und von der Kurkarte. Auf den Formularen der Gemeinde, auf baltrum.de und im Gespräch heißt beides dagegen Gästebeitrag und Gästebeitragskarte. Gemeint ist auf Baltrum dieselbe Abgabe nach derselben Satzung – wundern Sie sich also nicht, wenn Ihnen beide Begriffe begegnen.
Anders als auf der Nachbarinsel Norderney, wo Reedereien und Flughafen den Beitrag im Namen der Stadt einziehen, bleibt auf Baltrum alles bei Ihnen: anmelden, Karte ausstellen, kassieren, abführen. Die Gemeinde hat dafür keine Kurverwaltungs-Gesellschaft ausgegliedert – Kurbeitragskasse und Meldeportal betreibt sie selbst.
| Zeitraum | je Person und Tag | ermäßigt |
|---|---|---|
| Hauptsaison 15. März bis 31. Oktober |
3,50 € | 1,50 € |
| Nebensaison 1. November bis 14. März |
1,75 € | 0,75 € |
| Jahreskurbeitrag pauschal 30 Übernachtungen der Saison – für Zweitwohnungsinhaber Pflicht, für alle anderen nur auf Antrag (§ 2 Abs. 3 und 5, § 4 Abs. 1) |
105,00 € | für Kinder und Jugendliche 45,00 €; Jahreskurkarten nur mit Lichtbild, nicht übertragbar (§ 7 Abs. 3) |
Die Spalte „ermäßigt" zeigt die Sätze für Kinder und Jugendliche vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; der Jahreskurbeitrag beträgt für sie 45,00 € statt 105,00 €. Daneben kennt die Baltrumer Satzung zwei Teilbefreiungen: Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 zahlen 75 Prozent, geschlossene Kinder- und Jugendgruppen von 6 bis 17 Jahren samt Aufsichtspersonen 80 Prozent (§ 6). Für mitgebrachte Hunde kommt ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe von 1,50 € pro Tag hinzu oder wahlweise eine Jahrespauschale von 45,00 € (§ 2 Abs. 7). Befreit sind nach § 5 Abs. 1 Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt der ermäßigte Satz – 1,50 € in der Saison, 0,75 € außerhalb. Ebenfalls befreit sind Verwandte von Insulanern mit Hauptwohnung auf Baltrum oder von hier Beschäftigten, wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden, dazu Teilnehmerinnen und Teilnehmer am freiwilligen sozialen und ökologischen Jahr sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen „B". ⭐ Eine Befreiung, die man nur auf einer Insel findet, steht in § 5 Abs. 1 Buchstabe d: Segler und Sportbootfahrer, die aus Gründen der Gefahrenabwehr – etwa bei Sturm oder Havarie – den Hafen anlaufen, zahlen für die Dauer der Gefahrenlage nichts. Jede Befreiung muss auf Baltrum nachgewiesen werden (§ 5 Abs. 2). Teilbefreit sind Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 mit 75 Prozent des Beitrags – das ist deutlich weniger Entlastung als die verbreiteten 50 Prozent – und geschlossene Kinder- und Jugendgruppen von 6 bis 17 Jahren mit 80 Prozent (§ 6).
Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise
Gerechnet wird nach Übernachtungen: „Der Übernachtungskurbeitrag (§ 2 Abs. 1) bemisst sich nach der Anzahl der Übernachtungen" (§ 4 Abs. 1). Sieben Nächte auf Baltrum sind also sieben Beitragstage – der An- und Abreisetag zusammen zählen nicht doppelt. Zwei Feinheiten sollten Sie trotzdem kennen. Erstens entsteht die Beitragsschuld nach § 3 Abs. 1 bereits mit der Ankunft, und zwar in Höhe des Satzes multipliziert mit den bei der Ankunft in Aussicht genommenen Übernachtungen: Sie kassieren vorne für den geplanten Aufenthalt, nicht hinten für den tatsächlichen. Verlängert Ihr Gast, entsteht die Schuld für den Zusatzzeitraum erneut. Zweitens gibt es den Tageskurbeitrag für Besucher, die ohne Übernachtung nach Baltrum kommen – 3,00 € in der Saison, 1,50 € außerhalb, für Kinder und Jugendliche 1,00 € beziehungsweise 0,50 €. Als Zahlungsnachweis genügt dort die Quittung der Reederei, des Wattführers oder der Fluglinie; sie gilt als Kurkarte (§ 7 Abs. 2).
Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene, sieben Übernachtungen auf Baltrum.
In der Saison (15. März bis 31. Oktober): 7 × 3,50 € × 2 = 49,00 €.
Außerhalb (1. November bis 14. März): 7 × 1,75 € × 2 = 24,50 €.
Reisen zwei Kinder von 8 und 12 Jahren mit, kommen in der Saison 7 × 1,50 € × 2 = 21,00 € dazu; ein Kind unter 6 bleibt frei. Für einen mitgebrachten Hund rechnen Sie ganzjährig 1,50 € je Tag hinzu. Ab etwa 30 Übernachtungen in der Saison lohnt sich für Baltrum-Stammgäste der Jahreskurbeitrag von 105,00 € – für Zweitwohnungsinhaber ist er dagegen Pflicht, nicht Wahl.
Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:
Gezählt wird hier: nach Übernachtungen – Abgabetage = Übernachtungen. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.
Ihre Pflichten als Unterkunftgeber (§ 8, § 11)
Wen die Baltrumer Satzung meint, steht in § 8 Abs. 1 – und die Überschrift des Paragrafen sagt „Wohnungsgeber", der Text selbst „Unterkunftgeber"; gemeint ist dieselbe Rolle. Erfasst sind: a) alle, die im Erhebungsgebiet anderen entgeltlich oder gegen Kostenerstattung Wohnraum zur vorübergehenden Nutzung überlassen – und ebenso deren Bevollmächtigte, sofern diese gewerbsmäßig abwickeln; b) Eigentümer und Miteigentümer, ausdrücklich einschließlich Zweitwohnungs-, Stell- und Liegeplatzinhabern, wenn sie die Wohneinheit Ehegatten, Familienangehörigen oder Dritten entgeltlich oder gegen Kostenerstattung überlassen; c) Betreiber von Plätzen für Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile und Boote, auch außerhalb von Campingplätzen; d) Reiseunternehmen, wenn der Kurbeitrag im Reisepreis steckt. Nach § 9 treffen dieselben Pflichten auch die Reedereien und Betreiber der Fluglinien, die Gäste nach Baltrum bringen. Auf welchem Portal Ihr Inserat steht, spielt keine Rolle – die Pflichten gelten immer:
- Kurkarte binnen 24 Stunden – über das Portal der Gemeinde. Jeder Unterkunftgeber auf Baltrum muss dem Beitragsschuldner innerhalb von 24 Stunden über das Online-Portal der Gemeinde (www.baltrum.de) eine vollständig ausgefüllte Kurkarte ausstellen und den Beitrag einziehen und abführen (§ 8 Abs. 2). Nur bei unbilliger Härte lässt die Gemeinde eine Ausnahme zu – dann holen Sie die Karte binnen drei Werktagen auf Antrag bei der Gemeinde ab und reichen sie weiter. Dieselbe 24-Stunden-Frist gilt für die Anmeldung Ihrer Gäste über dasselbe Portal (§ 8 Abs. 3).
- Abführen bis zum 15. des Folgemonats. Die einbehaltenen Kurbeiträge eines Monats, abzüglich erstatteter Beträge, sind spätestens bis zum 15. des darauffolgenden Monats an die Gemeinde abzuführen – und maßgeblich ist nicht Ihr Absendedatum, sondern das Datum des Eingangs bei der Gemeinde (§ 8 Abs. 4). Der Rhythmus ist auf Baltrum damit monatlich, nicht saisonal: Auch für eine einzige Januar-Buchung läuft die Frist.
- Die Satzung in den vermieteten Räumen auslegen. § 8 Abs. 7 besteht aus einem einzigen Satz: „Diese Satzung ist in den vermieteten Räumen auszulegen." Ein Ausdruck in der Baltrumer Ferienwohnung genügt – aber er muss dort liegen. Wer es unterlässt, handelt nach § 11 Abs. 1 Buchstabe g ordnungswidrig; der Bußgeldrahmen reicht bis 10.000 €.
- Haftung – mit einer klaren Ausnahme. Sie haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung (§ 8 Abs. 5). Weigert sich ein Gast zu zahlen, haften Sie nicht – vorausgesetzt, Sie melden das der Gemeinde unverzüglich. Diese Meldung ist damit Ihr Haftungsschutz; unterbleibt sie, ist sie zugleich eine Ordnungswidrigkeit (§ 11 Abs. 1 Buchstabe e). Rückständige Beiträge treibt die Gemeinde Baltrum im Verwaltungszwangsverfahren ein und kann sich dabei an den Gast oder an Sie halten (§ 7 Abs. 5).
- Auskünfte geben – und Kontrollen zulassen. Auf Verlangen der Beauftragten der Gemeinde Baltrum sind die zur Prüfung der Kurbeitragspflicht erforderlichen mündlichen und schriftlichen Auskünfte zu erteilen, soweit die Anmeldung nicht ohnehin über das Portal lief. Die Beauftragten sind ausdrücklich berechtigt, Kontrollen in den Gästebetrieben durchzuführen (§ 8 Abs. 6). Halten Sie Ihre Buchungsdaten also griffbereit – Ihr Gästeverzeichnis ist hier die Grundlage.
- Was Ihr Gast beibringen muss – und Sie erfassen. Für die Kurkarte brauchen Sie nach § 7 Abs. 1 Vor- und Zunamen, Geburtsdatum, Zugehörigkeit zur Familie, Anschrift der Hauptwohnung, An- und Abreisetag und etwaige Befreiungsgründe – dazu Namen und Hausnummer des Unterkunftgebers, also Ihre eigenen Angaben. ⭐ Und ein Baltrumer Detail, das Ihre Gäste betrifft: Die Kurkarte ist beim Verlassen der Insel an der Kurbeitragsstelle im Hafen vorzulegen (§ 7 Abs. 3). Am Fähranleger wird kontrolliert – wer keine Karte hat, fällt dort auf, nicht bei Ihnen.
Die Kurkarte heißt auf Baltrum im Alltag Gästebeitragskarte und wird von Ihnen über das Portal der Gemeinde ausgestellt; sie enthält Namen, Ankunftstag und den Tag der voraussichtlichen Abreise (§ 7 Abs. 2). Ihre Gäste können den Beitrag auch selbst online bezahlen – die Gemeinde gibt dafür einen QR-Code aus; ermäßigte Karten sind allerdings nicht online buchbar, sie laufen über Sie mit Vorlage des Nachweises. Die Karte ist nicht übertragbar und den Aufsichtspersonen beim Besuch von Einrichtungen und Veranstaltungen auf Verlangen vorzuzeigen; Jahreskurkarten tragen ein Lichtbild, das der Empfangsberechtigte selbst stellt (§ 7 Abs. 3). Für verlorene Karten stellt Baltrum Ersatzkarten aus (§ 7 Abs. 4). Reist ein Gast vorzeitig ab, dürfen Sie ihm den zu viel gezahlten Kurbeitrag gegen Rücknahme der Karte selbst erstatten – alternativ lässt er sich die vorzeitige Abreise von Ihnen schriftlich bestätigen und holt sich das Geld bei der Gemeinde (§ 10 Abs. 1).
Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört
Für Eigentümer laufen auf Baltrum drei Stränge nebeneinander – einer mehr als auf den meisten Nachbarinseln.
Erstens der Jahreskurbeitrag, und zwar als Pflicht. § 2 Abs. 3 der Baltrumer Kurbeitragssatzung ist eindeutig: „Inhaber von Zweitwohnungen sind verpflichtet, einen Jahreskurbeitrag zu entrichten" – 105,00 €, es sei denn, sie weisen zu Beginn des Kalenderjahres nach, dass eine Nutzung durch sie rechtlich ausgeschlossen ist. Wer die Wohnung erst in den letzten drei Monaten des Jahres erwirbt, bleibt außen vor; wer nur für kürzer als drei Monate verfügen kann, zahlt nach möglichen Übernachtungen. Dasselbe gilt für Zelte auf Stellplätzen und Boote in Liegeplätzen, wenn sie länger als 30 Tage ohne Unterbrechung auf Baltrum bleiben. ⭐ Und § 2 Abs. 4 macht Zweitwohnungsinhaber zur Einzugsstelle in eigener Sache: Sie haben den Kurbeitrag von ihren eigenen Familienangehörigen einzuziehen und abzuführen – Ehepartner, Lebenspartner, Kinder bis einschließlich 17 und ständig in der Familie lebende Verwandte ohne eigenes Einkommen.
Zweitens die Baltrumer Zweitwohnungsteuer – 15 v. H., aber mit einem entscheidenden Faktor. Bemessungsgrundlage ist die Nettokaltmiete, multipliziert mit einem Nutzungsfaktor von 1,0 bis 0,0 (§ 4, § 5 der Zweitwohnungsteuersatzung vom 30.11.2021). Und hier steckt die Baltrumer Besonderheit: Die Satzung kennt zwei Wege in dieselbe Stufe – den Vermittlungsvertrag und die Eigenvermietung –, aber sie misst sie völlig verschieden.
• Stufe 2 (Faktor 0,8): Vermittlungsvertrag mit einer von vornherein auf maximal 62 Übernachtungstage begrenzten Eigennutzung – oder nachträglich nachgewiesene Eigenvermietung von mehr als 303 Übernachtungstagen.
• Stufe 3 (0,6): Vermittlungsvertrag mit 21 bis 42 Tagen Eigennutzung – oder Eigenvermietung über 322 Tage.
• Stufe 4 (0,4): Vermittlungsvertrag mit höchstens 20 Tagen – oder Eigenvermietung über 344 Tage.
• Stufe 5 (0,0): ganzjährig ausgeschlossene Eigennutzung, etwa bei Dauervermietung oder nachgewiesener ganzjähriger Eigenvermietung – die reine Kapitalanlage.
⭐ Was das praktisch bedeutet: Beim Vermittlungsvertrag zählt die vertragliche Selbstbeschränkung – ob die Wohnung tatsächlich belegt war, spielt keine Rolle. Bei der Eigenvermietung zählen dagegen die tatsächlich nachgewiesenen Übernachtungstage, und jeder Leerstandstag geht zu Ihren Lasten. Wer selbst vermietet und auf 200 gut belegte Nächte kommt – für Baltrum ein sehr guter Wert – bleibt trotzdem in Stufe 1 und zahlt den vollen Satz. Ein Inserat auf einem Portal ist kein Vermittlungsvertrag in diesem Sinne; auch bei uns schließen Sie keinen. Prüfen Sie deshalb vor einer Entscheidung genau, welcher Weg für Ihre Wohnung günstiger ist.
Fristen, die leicht untergehen: Wer eine Zweitwohnung auf Baltrum in Besitz nimmt oder aufgibt, muss das binnen 15 Tagen schriftlich anzeigen (§ 7 Abs. 1). Veränderungen zum Vorjahr sind bis zum 15. Januar zu melden (§ 7 Abs. 2). Liegen für das Veranlagungsjahr keine Vermietungsunterlagen vor, setzt die Gemeinde Baltrum den Nutzungsfaktor auf Stufe 1 – also voll. Zu viel gezahlte Steuer wird nur auf Antrag erstattet, „soweit Eigenvermietungszeiten durch Vorlage eines zu führenden Gästeverzeichnisses belegt sind". Ihr Gästeverzeichnis ist damit nicht nur Kurbeitrags-Pflicht, sondern bares Geld.
Drittens – und für Kaufinteressenten der wichtigste Punkt: die Sicherungssatzung. Baltrum hat am 22. August 2006 eine Satzung zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen nach § 22 Baugesetzbuch erlassen. In ihrem Geltungsbereich – das sind ausweislich des Lageplans die im Zusammenhang bebauten Ortsteile, also praktisch Westdorf und Ostdorf zusammen – unterliegt die Begründung oder Teilung von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz der Genehmigung: Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungs- und Teilerbbaurechte sowie Dauerwohn- und Dauernutzungsrechte. Wer ein Baltrumer Haus in Eigentumswohnungen aufteilen will, um daraus Ferienwohnungen zu machen, braucht dafür also die Zustimmung der Gemeinde. Die Satzung gilt ausdrücklich zusätzlich zu den Bebauungsplänen und dem übrigen Baurecht (§ 2 Abs. 2) – klären Sie das vor dem Kauf, nicht danach.
Nicht vergessen: der Fremdenverkehrsbeitrag je Bett
Den Kurbeitrag zahlen Ihre Gäste – den Fremdenverkehrsbeitrag zahlen Sie. Und der ist auf Baltrum so gebaut, wie wir ihn an dieser Küste sonst nirgends gefunden haben.
Nicht der Umsatz zählt, sondern das Bett. Fast alle Küstengemeinden rechnen nach der Formel Umsatz × Vorteilssatz × Gewinnsatz × Abgabensatz – Sie müssen also jedes Jahr Ihre Einnahmen erklären. Baltrum nicht: Die Anlage 1 zur Fremdenverkehrsbeitragssatzung vom 15. Dezember 2011 weist jeder Betriebsart einen Maßstab und einen festen Euro-Betrag je Maßstabseinheit zu. Für Sie als Gastgeber gilt:
• Vermieter von Ferienwohnungen und Gästezimmern, wenn die Vermietung privaten Charakter hat (Nr. 2): Maßstab Betten, 12,80 € je Bett und Jahr.
• Inhaber von Beherbergungsbetrieben – Hotels, Gasthöfe, Pensionen (Nr. 1): Maßstab Betten, 16,90 € je Bett.
• Ferien- und Erholungsheime (Nr. 3): 2,90 € je Bett. Camping- und Zeltplätze (Nr. 4): 5,70 € je Stellplatz.
Ein Rechenbeispiel: Eine private Baltrumer Ferienwohnung mit sechs Betten zahlt 6 × 12,80 € = 76,80 € im Jahr – ob sie 5.000 € oder 25.000 € Umsatz gemacht hat. Eine Pension mit zwanzig Betten zahlt 20 × 16,90 € = 338,00 €. Zum Vergleich: Auf Amrum kostet dieselbe Ferienwohnung bei 20.000 € Umsatz je nach Gemeinde rund 108 € oder 256 €, in Scharbeutz rechnet die Satzung mit 40 % Gewinnsatz.
Was daraus folgt. Erstens: Der Baltrumer Beitrag ist planbar – Sie kennen ihn, bevor die Saison beginnt, und er steigt nicht mit dem Erfolg. Zweitens: Er ist bei schwacher Auslastung spürbarer als anderswo, denn er fällt auch dann an. Drittens – und das ist der eigentliche Hebel: Jedes zusätzliche Bett kostet Sie 12,80 € im Jahr. Ein Schlafsofa, das zweimal im Jahr belegt wird, sollte diesen Betrag also mindestens einbringen.
Ihre Pflichten dabei: Maßgeblich sind die Verhältnisse am 30. Juni des Erhebungsjahres (§ 3 Abs. 3) – wie viele Betten auf Baltrum an diesem Stichtag bereitstehen, danach wird gerechnet. Die Aufnahme der Tätigkeit ist der Gemeinde Baltrum anzuzeigen; wer keine Angaben macht, wird geschätzt (§ 6). Erhoben wird nur für volle Kalendermonate, und wer aufhört, bekommt je vollem Monat ein Zwölftel erstattet. ⭐ Aber: Saisonale Vermietung gilt ausdrücklich nicht als Beendigung (§ 3 Abs. 3 letzter Satz) – der Beitrag läuft über den Winter weiter. Baltrum darf Vorausleistungen in Höhe des Vorjahresbeitrags erheben (§ 7), die Zahlung ist einen Monat nach dem Bescheid fällig. Wer die Aufnahme der Tätigkeit nicht anzeigt, handelt ordnungswidrig – Bußgeldrahmen ebenfalls bis 10.000 € (§ 11).
Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Baltrum liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 23. August 2026). Ändert die Gemeinde Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.
Ihre Unterkunft auf Baltrum bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?
Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:
Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.
Womit Baltrum Gäste anzieht
Baltrum ist die kleinste bewohnte Ostfriesische Insel: autofrei, im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer gelegen und per Fähre ab Neßmersiel erreichbar. Auf unserer Ortsseite ist Baltrum den Reisearten Strandurlaub, Familienurlaub, Naturerlebnis zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite auf Baltrum aus →
Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 15. März bis 31. Oktober gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.
Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus
- Die Betten sind auf Baltrum eine Kostenposition, nicht nur eine Zahl im Inserat: Jedes Bett kostet Sie 12,80 € Fremdenverkehrsbeitrag im Jahr, unabhängig von der Auslastung. Ein selten genutztes Zusatzbett sollte also mindestens eine Nacht im Jahr mehr einbringen, als es kostet – sonst nehmen Sie es besser aus dem Angebot.
- Die Kernsaison der Satzung reicht vom 15. März bis 31. Oktober – dort gelten 3,50 € pro Person und Übernachtung, danach nur noch 1,75 €. Weil der Beitrag zwischen November und Mitte März auf die Hälfte fällt, lässt sich damit im Winterangebot rechnen: Für eine Woche zu zweit sind es 24,50 € statt 49,00 €.
- Rechnen Sie die Fähre in Ihre An- und Abreisezeiten ein. Baltrum wird tideabhängig ab Neßmersiel bedient, die Überfahrt dauert rund eine halbe Stunde – die Ankunft Ihrer Gäste richtet sich nach dem Tidenkalender, nicht nach einer festen Uhrzeit. Wer Check-in-Zeiten als Zeitfenster statt als Uhrzeit angibt, erspart sich einen großen Teil der Rückfragen.
- Führen Sie Ihr Gästeverzeichnis lückenlos – es zahlt sich doppelt aus. Es ist der Nachweis gegenüber der Kurbeitragskasse, und es ist zugleich der einzige Weg, bei der Zweitwohnungsteuer eine Erstattung zu bekommen: Ohne Vermietungsunterlagen für das Veranlagungsjahr setzt die Gemeinde den Nutzungsfaktor auf die volle Stufe 1.
Häufige Fragen von Gastgebern auf Baltrum
Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Wie hoch ist der Kurbeitrag auf Baltrum 2026?
Zählen An- und Abreisetag auf Baltrum beide?
Muss ich als Vermieter den Kurbeitrag auf Baltrum selbst einziehen?
Wie hoch ist der Fremdenverkehrsbeitrag für eine Ferienwohnung auf Baltrum?
Ich besitze eine Zweitwohnung auf Baltrum – was kommt auf mich zu?
Ab wann sinkt meine Zweitwohnungsteuer, wenn ich selbst vermiete?
Muss die Satzung wirklich in der Ferienwohnung liegen?
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment auf Baltrum auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ihre Unterkunft auf Baltrum vorstellen
Sechs Monate kostenlos, fester Preis danach, keine Provision auf Ihre Buchungen. Wir sind ein junges Portal – und sagen das offen. Was wir Gastgebern auf Baltrum mitbringen: ein gepflegtes Insel-Umfeld aus Ortsseite, Ausflugszielen und Terminen der Region – und mittendrin Ihre Unterkunft.
Alles über das AngebotAlle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.