FÜR GASTGEBERGREETSIEL

Unterkunft in Greetsiel vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer

Vermieten ohne Vermittlungsprovision: Bei uns zahlen Sie einen festen Jahrespreis – Ihre beste Saison kostet Sie keinen Cent mehr. Und was das Ortsrecht in Greetsiel von Ihnen verlangt, steht unten im Klartext: eine 24-Stunden-Frist für die Meldung, ein Gästeverzeichnis, das im Zweifel über den Betrag entscheidet, und ein historischer Ortskern, in dem Umwidmung und Verkauf eine eigene Genehmigung brauchen.

Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?

FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Für Gastgeber in Greetsiel heißt unser Modell: fester Jahrespreis statt Vermittlungsprovision – ob Sie in Greetsiel eine Ferienwohnung am Sielhafen, ein Ferienhaus hinterm Deich, ein Hotel, eine Pension, ein Apartment oder ein einzelnes Zimmer vermieten. Der Einstieg ist sechs Monate kostenlos und endet automatisch, ohne dass Sie kündigen müssen.

Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung in Greetsiel, 95 € pro Nacht, 130 belegte Nächte – 12.350 € Buchungsumsatz im Jahr. Eine Vermittlungsprovision von beispielsweise 14 % kostet Sie davon 1.729 € – jedes Jahr aufs Neue, und sie wächst mit jedem zusätzlichen Gast. Ein fester Jahrespreis bleibt derselbe, egal wie gut Ihre Saison läuft. Genau das ist unser Modell.

Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Wir pflegen Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege für Greetsiel selbst, und Ihr Inserat steht mitten in diesem Umfeld – wer zum Weinfest am Hafen, zu den Krummhörner Lichtertagen oder zu den Zugvogeltagen im Oktober anreist, findet bei uns Termin und Unterkunft an einem Ort. Die wichtigsten Termine in Greetsiel sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.

Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.

Fester Jahrespreis

Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.

Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste

Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.

Alle Unterkunftsarten

Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Greetsiel – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.

Sechs Monate kostenlos

Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.

Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht

Melden, einziehen, aufschreiben – und zwar schnell: Die Gästebeitragssatzung gibt Ihnen in Greetsiel 24 Stunden, und sie macht Ihr Gästeverzeichnis zum entscheidenden Papier. Diese Pflichten bleiben bei Ihnen, egal wo Sie inserieren. Wir haben die Satzungen im Original gelesen – auch die drei, die nur für den historischen Ortskern gelten – und fassen zusammen, was für Gastgeber wirklich drinsteht.

Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Gästebeitragssatzung der Gemeinde Krummhörn, beschlossen am 19. Dezember 2024 nachgelesen haben (in Kraft seit 1. Januar 2025, gelesen am 21. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.

Wer in Greetsiel vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Gästebeitragssatzung drei zentrale Pflichten: jeden Gast binnen 24 Stunden nach Ankunft an die Gemeinde melden, den Gästebeitrag einziehen und ein Gästeverzeichnis fünf Jahre lang führen – und dafür haften, dass er rechtzeitig eingezogen und vollständig bezahlt wird (§ 8). Greetsiel liegt an der ostfriesischen Nordseeküste im Landkreis Aurich, Niedersachsen – als Ortschaft der Gemeinde Krummhörn, mit Kutterhafen, Sieltor und den Zwillingsmühlen am Ortsrand, ist als Erholungsort anerkannt und erhebt 2026 in der Hauptzeit 2,60 € Gästebeitrag pro Person und Tag – Greetsiel liegt in der teureren Zone I der Gemeinde Krummhörn.

Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:

Gästebeitrag in Greetsiel: Sätze und Zeiträume 2026

Greetsiel erhebt den Gästebeitrag nicht selbst: Der Ort ist eine Ortschaft der Gemeinde Krummhörn, und die Satzung ist deren Satzung. § 1 Abs. 1 hält fest, dass die Gemeinde „für ihre Ortschaft Greetsiel als Erholungsort staatlich anerkannt“ ist – erhoben wird aber im gesamten Gemeindegebiet. Daraus folgen für Greetsiel zwei Gästebeitragszonen (§ 1 Abs. 2): Zone I umfasst Greetsiel, Hauen, Pilsum und Uiterstewehr, Zone II das übrige Gemeindegebiet, und in der Zone I liegt der Satz um einen Euro höher. Für Sie heißt das: Greetsiel ist die teure Zone.

Und hier ist ein Hinweis nötig, der uns wichtig ist: Die Ortsrechts-Übersicht der Gemeinde führt diese Satzung im Netz noch mit dem Stand vom 12. Dezember 2022. Diese Fassung ist seit dem 1. Januar 2025 außer Kraft. Maßgeblich ist die vom Rat am 19. Dezember 2024 beschlossene und am 20. Dezember 2024 bekannt gemachte Neufassung – und die hat die Sätze angehoben: in der Zone I von 2,30 € auf 2,60 € pro Tag und beim Jahresgästebeitrag von 69,00 € auf 78,00 €. Wir haben beide Fassungen im Original nebeneinandergelegt; die Zahlen auf dieser Seite stammen aus der geltenden.

Zeitraumje Person und Tagermäßigt
Hauptsaison
15. März bis 31. Oktober
2,60 € 0,50 €
Nebensaison
1. November bis 14. März
1,30 € 0,25 €
Jahresgästebeitrag
30 Aufenthaltstage – Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper sind zu ihm verpflichtet
78,00 € 15,00 €

Die Sätze in der Tabelle gelten für die Zone I, zu der Greetsiel gehört – zusammen mit Hauen, Pilsum und Uiterstewehr. Im übrigen Gemeindegebiet (Zone II) sind es 1,60 € in der Hauptzeit und 0,80 € in der übrigen Zeit; für Kinder von 6 bis 16 Jahren gelten in beiden Zonen dieselben 0,50 € beziehungsweise 0,25 €. Der Jahresgästebeitrag beträgt in der Zone II 48,00 €, für Kinder in beiden Zonen 15,00 €. Die zeichnerische Abgrenzung ist als Anlage 1 Bestandteil der Satzung. Kinder sind in Greetsiel bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres vom Gästebeitrag befreit, von 6 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres gilt der ermäßigte Satz, ab 16 der volle (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1). Dazu kommt ein Deckel, den man kennen sollte: „Bei einer Familie werden höchstens vier Personen der Berechnung des Gästebeitrages zugrunde gelegt“ (§ 4 Abs. 2) – als Familie gelten Ehegatten, die zum Haushalt gehörenden Kinder bis 18 und ständig in der Familie lebende Verwandte ohne eigenes Einkommen; passend dazu befreit § 3 Abs. 1 Nr. 2 „jede fünfte und weitere Person einer Familie“. Ungewöhnlich ausführlich ist auch § 5: Von Sozialversicherungsträgern entsandte Personen zahlen auf Antrag nur 50 Prozent, wenn sie mindestens sieben Tage bleiben; Jugendliche in Jugendherbergen, Jugend- und Schullandheimen sowie Zeltlagern samt Aufsichtspersonen zahlen 90 Prozent; Schwerbehinderte mit mindestens 80, aber weniger als 100 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit zahlen 50 Prozent. Ganz befreit sind daneben unentgeltlich aufgenommene Verwandte von Einwohnern, bettlägerig Kranke und Schwerbehinderte mit 100 Prozent.

Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise

Die Zählweise ist in Greetsiel unkompliziert: Die Beitragspflicht entsteht mit der Ankunft und endet mit dem Tag der Abreise, „die Dauer des Aufenthaltes wird nach der Anzahl der Übernachtungen berechnet“ (§ 6 Abs. 1). Sieben Übernachtungen sind in Greetsiel sieben Beitragstage. Anspruchsvoll ist etwas anderes: das Tempo. Der Gästebeitrag ist innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft zu zahlen (§ 7 Abs. 1), und ebenso schnell müssen Sie melden (§ 8 Abs. 1). ⭐ Und § 7 Abs. 4 dreht die Beweislast um: „Kann der Gästebeitragspflichtige die tatsächliche Dauer des Aufenthaltes nicht nachweisen oder nicht glaubhaft machen, wird der Jahresgästebeitrag erhoben.“ Aus 7 × 2,60 € = 18,20 € werden dann 78,00 € – je Person. Ihr Gästeverzeichnis ist damit nicht Bürokratie, sondern der Beleg, der den Betrag bestimmt.

Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene und ein Kind von zehn Jahren, sieben Übernachtungen im Juli in Greetsiel (Zone I).
7 × 2,60 € × 2 Erwachsene = 36,40 €, dazu 7 × 0,50 € für das Kind = 3,50 € – zusammen 39,90 €.
Im übrigen Gemeindegebiet (Zone II) wären es 7 × 1,60 € × 2 = 22,40 € plus 3,50 € = 25,90 €; für dieselbe Woche also 14,00 € Unterschied.
Und der Fall, den Sie vermeiden wollen: Lässt sich die Aufenthaltsdauer nicht belegen, werden für dieselben zwei Erwachsenen 2 × 78,00 € = 156,00 € fällig.

Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:

Gezählt wird hier: nach Übernachtungen – Abgabetage = Übernachtungen. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.

Ihre Pflichten als Wohnungsgeber (§ 8)

Die Gästebeitragssatzung nennt Sie als Vermieter in Greetsiel Wohnungsgeber: „Wer andere Personen beherbergt, ihnen Wohnraum zur vorübergehenden Nutzung überlässt, einen Campingplatz, einen Wohnwagen-/Wohnmobilparkplatz oder Bootsliegeplatz betreibt und dort Plätze anderen Personen zur vorübergehenden Nutzung überlässt“ (§ 8 Abs. 1). Dieselben Pflichten treffen die Inhaber von Sanatorien und Kuranstalten, auch wenn deren Gäste im Ort keine eigene Unterkunft haben, sowie Reiseunternehmen, wenn der Gästebeitrag im Reisepreis steckt. Zwei Erweiterungen sind leicht zu übersehen: § 8 Abs. 4 zieht ausdrücklich auch Wohnungseigentümer selbst in die Meldepflicht, die ihren Hauptwohnsitz nicht im anerkannten Tourismusgebiet haben – und § 8 Abs. 8 legt dieselben Pflichten auf gewerbsmäßige Dritte, wenn Sie die Abwicklung der Beherbergung an eine Agentur oder Verwaltung übergeben. Diese Pflichten treffen Sie unabhängig davon, über welches Portal Sie vermieten:

Reist ein Gast vorzeitig aus Greetsiel ab, wird der zu viel gezahlte Gästebeitrag auf Antrag erstattet – an den Karteninhaber und nur gegen Rückgabe der Gästekarte. Die vorzeitige Abreise bescheinigen Sie auf der Gästekarte, und der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise (§ 9). Wer die Entrichtung des Gästebeitrages nicht nachweisen oder glaubhaft machen kann, hat ihn nachzuentrichten (§ 7 Abs. 4). Die Gästekarte berechtigt Ihre Gäste in Greetsiel zur Nutzung der Tourismuseinrichtungen der Gemeinde Krummhörn und ist auf Verlangen den Aufsichtspersonen vorzuzeigen.

Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört

Für Eigentümer laufen in Greetsiel drei Stränge nebeneinander.

Erstens der Jahresgästebeitrag. Zweitwohnungsinhaber und Dauerbenutzer von Campingplätzen sind verpflichtet, ihn zu entrichten – für sich und ihre Familienangehörigen (§ 4 Abs. 3). Er beträgt in der Zone I, zu der Greetsiel gehört, 78,00 €, in der Zone II 48,00 €, für Kinder von 6 bis 16 Jahren in beiden Zonen 15,00 €, und ihm liegen 30 Aufenthaltstage zugrunde. Die Pflicht entfällt nur, wenn Sie bis zum 15. Februar des Folgejahres nachweisen, dass Sie sich im Erhebungszeitraum nicht im Gebiet der Gemeinde Krummhörn aufgehalten haben – eine der frühesten Nachweisfristen an dieser Küste. Bereits nach Tagen gezahlte Beiträge werden angerechnet.

Zweitens die Zweitwohnungssteuer, die auch für eine Ferienwohnung in Greetsiel gilt, nach der Satzung vom 12. Dezember 2022, in Kraft seit dem 1. Januar 2023. Sie funktioniert hier anders als in vielen Küstenorten: kein Prozentsatz auf einen errechneten Wohnwert, sondern ein fester Staffelbetrag nach dem jährlichen Mietaufwand (§ 4). Bis 1.227,10 € Jahresrohmiete sind es 192,00 €, dann 204,00 €, 276,00 €, 408,00 €, 540,00 €, 672,00 € – und über 6.135,50 € 816,00 €. Bei eigengenutzten, ungenutzten oder unentgeltlich überlassenen Wohnungen tritt die übliche Miete an die Stelle der vereinbarten (§ 3 Abs. 3). ⭐ Der Punkt, der Vermieter überrascht: Diese Satzung kennt keine Ermäßigung für hohe Vermietung – keinen Nutzungsfaktor, keine Staffel nach Vermietungstagen. Was sie kennt: eine Halbierung der Steuer auf Antrag, wenn Sie mehr als zwei minderjährige Kinder haben (§ 5 Abs. 2), und die Befreiung für berufs- oder ausbildungsbedingte Zweitwohnungen (§ 5 Abs. 1). Zwei Fristen sind scharf: Die Besitznahme oder Aufgabe einer Zweitwohnung zeigen Sie innerhalb einer Woche an (§ 7), und bis zum 15. Januar jedes Jahres teilen Sie unaufgefordert den Mietaufwand mit – und dazu, ob die Wohnung „eigengenutzt, ungenutzt, zum vorübergehenden Gebrauch oder unentgeltlich überlassen wurde“ (§ 8). Fällig wird vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auch in Greetsiel gelten Wohnmobile, Mobilheime und Campingwagen als Wohnung, wenn sie länger als drei Monate stehen.

Drittens das Baurecht – und in Greetsiel ist das kein Randthema. Eine Zweckentfremdungssatzung führt das Ortsrecht der Gemeinde Krummhörn nicht. Dafür gelten für den historischen Ortskern von Greetsiel gleich drei eigene Satzungen. ⭐ Die wichtigste zuerst: Der Ortskern ist förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet „Greetsiel – historischer Ortskern“, und die Gemeinde hält dafür ein eigenes Antragsformular auf sanierungsrechtliche Genehmigung nach §§ 144 und 145 BauGB bereit. Was § 144 BauGB genehmigungspflichtig stellt, steht im Gesetz und nicht in einer Ortssatzung: unter anderem die Nutzungsänderung baulicher Anlagen – die Umwandlung einer Dauerwohnung in eine Ferienwohnung ist genau das –, Vereinbarungen über den Gebrauch eines Gebäudes auf mehr als ein Jahr, sowie die Veräußerung und die Teilung eines Grundstücks. Für die tageweise Vermietung an Gäste greift die Ein-Jahres-Regel nicht; für einen langfristigen Verwaltungs- oder Pachtvertrag, für den Verkauf und für die Umwidmung sehr wohl. Klären Sie das mit dem Bauamt, bevor Sie unterschreiben.

Die zweite ist die Erhaltungssatzung vom 6. Juni 1983 für den Ortskern von Greetsiel, erlassen noch nach § 39 Buchstabe h des Bundesbaugesetzes; ihr Geltungsbereich ist der Ortskern nach Bebauungsplan Nr. 0508. Hier eine Entwarnung, die selten ist: Diese Satzung stellt Abbruch, Umbau und Änderung unter Genehmigungsvorbehalt – „dies gilt nicht für Umbauten und Änderungen im Inneren von baulichen Anlagen, die das äußere Erscheinungsbild der baulichen Anlage nicht berühren“ (§ 3 Abs. 1). Versagt werden darf nur, wenn die Anlage das Ortsbild prägt (§ 3 Abs. 2). Eine Nutzungsänderung erfasst diese Satzung also nicht – anders als moderne Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB. Die Satzung ist alt genug, dass sie die Geldbuße noch in D-Mark nennt.

Die dritte ist die Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von 1983 mit Nachtrag von 2000. Sie regelt Dächer, Fassaden und Farben – bis hin zu einer eigenen Farbkarte – und zwar getrennt für Hohe Straße, Katrepel, Marktplatz, Mühlenstraße und Sielstraße. Wer ein altes Haus am Hafen herrichtet, sollte sie vor dem ersten Angebot des Malers gelesen haben.

Nicht vergessen: der Tourismusbeitrag

Den Gästebeitrag zahlen Ihre Gäste – den Tourismusbeitrag zahlen Sie. Auch hier gilt: Die Ortsrechts-Übersicht zeigt noch die Fassung vom 12. Dezember 2022; maßgeblich ist die vom Rat am 19. Dezember 2024 beschlossene Satzung, in Kraft seit dem 1. Januar 2025. Beitragspflichtig sind alle in Greetsiel selbständig tätigen Personen und Unternehmen, denen der Tourismus im Gemeindegebiet unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bietet (§ 2). Gerechnet wird so: steuerbarer Umsatz des laufenden Jahres × Mindestgewinnsatz × Vorteilssatz × Beitragssatz 1,51 v. H. (§ 4). Die Werte stehen in der Anlage 1, und der Vorteilssatz ist dort nach Zone 1 und Zone 2 getrennt. Für Sie zählt Nummer 1.01, „Vermieter/-innen von Ferienwohnungen und -häusern, Gästezimmern“: Mindestgewinnsatz 26 %, Vorteilssatz 95 % – und zwar in beiden Zonen gleich. Unter dem Strich sind das rund 0,37 % Ihres Umsatzes. Ein Rechenbeispiel: 15.000 € Umsatz ergeben 15.000 × 26 % × 95 % × 1,51 % ≈ 55,95 € im Jahr. Zum Vergleich die übrigen Beherbergungsarten in Greetsiel: Hotels, Gasthöfe und Pensionen stehen bei 26 % Mindestgewinnsatz und 95 % Vorteilssatz in der Zone 1, Camping- und Wohnmobilstellplätze bei 18 % und 100 %, Jugendherbergen bei 0,25 %, und wer Gebäude an Beherbergungsbetriebe vermietet, bei 25 % und 95 %. Ihre Pflichten dabei: Die Aufnahme Ihrer Vermietung in Greetsiel zeigen Sie an, und die Angaben zur Berechnung teilen Sie bis zum 31. März des Folgejahres mit (§ 7); wer nichts liefert, wird geschätzt oder an Ort und Stelle geprüft. Erhoben wird per Bescheid mit Vorausleistungen, die frühestens zum 1. September entstehen (§ 8), fällig einen Monat nach Bekanntgabe. Bemerkenswert ist § 4 a: Die Satzung schreibt die Härtefallregelung ausdrücklich hinein – Stundung und Erlass nach §§ 222 und 227 AO, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte bedeutet oder unbillig wäre. Der Bußgeldrahmen liegt bei 10.000 € (§ 12).

Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Greetsiel liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 21. August 2026). Ändert die Gemeinde Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.

Ihre Unterkunft in Greetsiel bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?

Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:

Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.

Womit Greetsiel Gäste anzieht

Greetsiel ist ein historisches Fischerdorf an der ostfriesischen Nordseeküste, bekannt für Kutterhafen, Zwillingsmühlen und das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer. Auf unserer Ortsseite ist Greetsiel den Reisearten Naturerlebnis, Familienurlaub, Radurlaub zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Greetsiel aus →

Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 15. März bis 31. Oktober gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.

Wann Gäste in Greetsiel kommen: die Höhepunkte des Jahres

Diese Veranstaltungen ziehen Gäste von weiter her an – zu diesen Terminen wird in Greetsiel gebucht. Die Termine stammen aus dem offiziellen Veranstaltungskalender des Ortes (Quelle unten):

4. Streetfood Festival

11. bis 13. September 2026 in Greetsiel

Zugvogeltage

10. bis 18. Oktober 2026 – Festival des Nationalparks Wattenmeer

Familien-Drachenfest in Upleward

17. und 18. Oktober 2026, jeweils 11 bis 17 Uhr – Upleward, rund 6 km nördlich von Greetsiel

Krummhörner Lichtertage

19. Oktober bis 1. November 2026 – historische Gebäude der Krummhörn im Licht

Krummhörner Orgelfrühling

4. bis 9. Mai 2027 – in den historischen Kirchen der Krummhörn

Let The Bad Times Roll – Rockfestival in Manslagt

25. und 26. Juni 2027 – Manslagt, ebenfalls Gemeinde Krummhörn

Große Veranstaltungen in der Umgebung von Greetsiel

Diese Ereignisse finden nicht in Greetsiel statt, ziehen aber Besucher in die Region – und wer in ihrer Nähe wohnt, wird mitgesucht. Am nächsten: Wilhelmshaven Sailing-CUP, rund 86 Kilometer entfernt. Alle Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte, keine Luftlinien.

Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in Greetsiel pflegen.

Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus

Häufige Fragen von Gastgebern in Greetsiel

Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Drei Dinge. Erstens das Preismodell: fester Jahrespreis statt Vermittlungsprovision – was eine gut gebuchte Ferienwohnung in Greetsiel zwischen Ostern und den Zugvogeltagen einspielt, bleibt vollständig bei Ihnen; die großen internationalen Portale rechnen überwiegend je Buchung ab, zu jeweils eigenen Konditionen. Zweitens der Fokus: Wir sind auf die Nord- und Ostseeküste spezialisiert und pflegen Ortsseite, Veranstaltungskalender und Ausflugsziele für Greetsiel selbst – Ihr Inserat steht neben Kutterkorso und Lichtertagen statt in einer weltweiten Liste. Drittens die Freiheit: Der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt, Preise und Hausregeln bestimmen Sie, und parallel inserieren bleibt erlaubt. Der Einstieg ist sechs Monate kostenlos und endet automatisch. Kurz: eine regionale Alternative zu den weltweiten Portalen – für Gastgeber an Nord- und Ostsee.
Wie hoch ist der Gästebeitrag in Greetsiel 2026?
In der Hauptzeit vom 15. März bis 31. Oktober 2,60 € pro Person und Tag, in der übrigen Zeit 1,30 €; Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zahlen 0,50 € beziehungsweise 0,25 €, jüngere Kinder nichts. Das gilt für die Zone I, zu der Greetsiel neben Hauen, Pilsum und Uiterstewehr gehört. Im übrigen Gemeindegebiet der Gemeinde Krummhörn (Zone II) sind es 1,60 € und 0,80 €, die Kindersätze sind dort dieselben (§ 4 der Gästebeitragssatzung vom 19. Dezember 2024). Zwei Dinge kommen hinzu: Bei einer Familie werden höchstens vier Personen zugrunde gelegt, und wer die tatsächliche Aufenthaltsdauer nicht nachweisen kann, wird mit dem Jahresgästebeitrag von 78,00 € veranlagt.
Wie schnell muss ich meine Gäste in Greetsiel melden?
Innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft in Greetsiel. § 8 Abs. 1 der Gästebeitragssatzung verlangt die Meldung an die Gemeinde Krummhörn durch Abgabe der Durchschrift des Meldescheines, digital oder per Telefax; zu verwenden ist der Meldeschein oder der Online-Meldeschein der Gemeinde. Parallel dazu ist der Gästebeitrag selbst innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft zu zahlen (§ 7 Abs. 1). Beide Versäumnisse führt § 11 einzeln als Ordnungswidrigkeit auf, der Bußgeldrahmen reicht bis 10.000 €. Und für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Bezahlung haften Sie (§ 11 Abs. 2).
Warum ist mein Gästeverzeichnis in Greetsiel so wichtig?
Weil es in Greetsiel im Zweifel über den Betrag entscheidet. § 7 Abs. 4 bestimmt: Kann die tatsächliche Dauer des Aufenthaltes nicht nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden, wird der Jahresgästebeitrag erhoben. Für eine Woche in der Hauptzeit bedeutet das 78,00 € statt 18,20 € je erwachsener Person. Das Meldeverzeichnis stellt die Gemeinde kostenlos; einzutragen sind Vor- und Familienname, Alter, Staatsangehörigkeit, Anschrift der Hauptwohnung, An- und Abreisetag und etwaige Befreiungsgründe. Die Durchschriften gelten als Gästeverzeichnis, sind fortlaufend nummeriert abzuheften und fünf Jahre aufzubewahren.
Zahlen Familien in Greetsiel für alle Personen Gästebeitrag?
Nein — und das ist in Greetsiel eine der familienfreundlichsten Regeln an der Küste. § 4 Abs. 2 bestimmt: Bei einer Familie werden höchstens vier Personen der Berechnung zugrunde gelegt. Dazu befreit § 3 Abs. 1 Nr. 2 ausdrücklich jede fünfte und weitere Person einer Familie. Als Familie gelten Ehegatten, die zum Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und ständig in der Familie lebende Verwandte ohne eigenes Einkommen. Für eine sechsköpfige Familie zahlen Sie also nur für vier Personen. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind ohnehin frei, von 6 bis 16 gilt der ermäßigte Satz von 0,50 €.
Brauche ich in Greetsiel eine Genehmigung, um eine Wohnung als Ferienwohnung zu vermieten?
Das hängt an Ihrer Adresse. Der historische Ortskern von Greetsiel ist förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet, und die Gemeinde Krummhörn hält dafür ein eigenes Antragsformular auf sanierungsrechtliche Genehmigung nach §§ 144 und 145 BauGB bereit. § 144 BauGB stellt dort unter anderem die Nutzungsänderung baulicher Anlagen unter Genehmigungsvorbehalt — die Umwandlung einer Dauerwohnung in eine Ferienwohnung ist genau eine solche Nutzungsänderung —, außerdem Vereinbarungen über den Gebrauch eines Gebäudes auf mehr als ein Jahr sowie die Veräußerung und die Teilung von Grundstücken. Für die tageweise Vermietung an Gäste greift die Ein-Jahres-Regel nicht. Fragen Sie beim Bauamt der Gemeinde nach, ob Ihre Adresse im Sanierungsgebiet liegt, bevor Sie umwidmen, verkaufen oder einen langfristigen Vertrag schließen.
Muss ich für einen Umbau im Ortskern von Greetsiel eine Genehmigung einholen?
Für Änderungen am Äußeren ja, jedenfalls im Ortskern von Greetsiel. Die Erhaltungssatzung vom 6. Juni 1983 gilt für den Ortskern nach Bebauungsplan Nr. 0508 und stellt Abbruch, Umbau und Änderung baulicher Anlagen unter Genehmigungsvorbehalt. Sie nimmt aber ausdrücklich aus: Umbauten und Änderungen im Inneren, die das äußere Erscheinungsbild nicht berühren. Versagt werden darf die Genehmigung nur, wenn die Anlage allein oder im Zusammenhang das Ortsbild prägt. Dazu kommt die Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von 1983 mit Nachtrag von 2000: Sie regelt Dächer, Fassaden und Farben getrennt für Hohe Straße, Katrepel, Marktplatz, Mühlenstraße und Sielstraße, samt eigener Farbkarte. Wer ein altes Haus am Hafen herrichtet, sollte beide vorher kennen.
Ich besitze eine Zweitwohnung in Greetsiel – was kommt auf mich zu?
Auf Sie kommt dreierlei zu. Den Jahresgästebeitrag schulden Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper samt Familienangehörigen ohne Weiteres — in der Zone I, zu der Greetsiel gehört, sind das 78,00 € im Jahr. Die Pflicht entfällt nur bei Nachweis bis zum 15. Februar des Folgejahres, dass Sie sich nicht im Gemeindegebiet aufgehalten haben. Zweitens die Zweitwohnungssteuer: kein Prozentsatz, sondern ein fester Staffelbetrag nach dem jährlichen Mietaufwand — von 192,00 € bis 816,00 €. Eine Ermäßigung für hohe Vermietung sieht diese Satzung nicht vor; wohl aber eine Halbierung auf Antrag, wenn Sie mehr als zwei minderjährige Kinder haben. Anzeige binnen einer Woche, Mitteilung des Mietaufwands bis zum 15. Januar jedes Jahres. Drittens der Tourismusbeitrag, sobald Sie vermieten: rund 0,37 % Ihres Umsatzes, bei 15.000 € also etwa 55,95 € im Jahr.
Stimmen die Sätze, die auf der Ortsrechts-Seite der Gemeinde stehen?
Für den Gästebeitrag und den Tourismusbeitrag, die auch in Greetsiel gelten, derzeit nicht. Die Ortsrechts-Übersicht der Gemeinde Krummhörn führt beide Satzungen im Netz noch mit dem Stand vom 12. Dezember 2022. Diese Fassungen sind seit dem 1. Januar 2025 außer Kraft: Der Rat hat am 19. Dezember 2024 Neufassungen beschlossen, bekannt gemacht am 20. Dezember 2024. Beim Gästebeitrag sind die Sätze dabei gestiegen — in der Zone I von 2,30 € auf 2,60 € pro Tag und beim Jahresgästebeitrag von 69,00 € auf 78,00 € —, beim Tourismusbeitrag sank der Beitragssatz von 1,56 auf 1,51 v. H. Wir haben beide Fassungen im Original nebeneinandergelegt; alle Zahlen auf dieser Seite stammen aus der geltenden. Die Zweitwohnungssteuersatzung vom 12. Dezember 2022 ist dagegen weiterhin die aktuelle — dazu gibt es keine neuere Bekanntmachung.
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in Greetsiel auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ja. Das Portal ist nicht auf Ferienwohnungen begrenzt: In Greetsiel sind Ferienhaus, Ferienwohnung, Hotel, Pension, Apartment und einzelne Zimmer möglich – vom Gulfhof am Deich bis zum Zimmer über dem Sielhafen. Sie zahlen einen festen Jahrespreis und keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen; der Einstieg ist sechs Monate kostenlos. Eine Zweckentfremdungssatzung kennt das Ortsrecht der Gemeinde Krummhörn nicht – prüfen Sie aber, ob Ihre Adresse im Sanierungsgebiet des historischen Ortskerns liegt, bevor Sie eine Dauerwohnung umwidmen.

Ihre Unterkunft in Greetsiel vorstellen

Sechs Monate kostenlos, fester Preis danach, keine Provision auf Ihre Buchungen. Wir sind ein junges Portal – und sagen das offen. Was wir mitbringen: ein gepflegtes Orts-Umfeld aus Ortsseite, Terminen und Ausflugszielen – und mittendrin Ihre Unterkunft.

Alles über das Angebot

Alle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.

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