Unterkunft in Greetsiel vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer
Vermieten ohne Vermittlungsprovision: Bei uns zahlen Sie einen festen Jahrespreis – Ihre beste Saison kostet Sie keinen Cent mehr. Und was das Ortsrecht in Greetsiel von Ihnen verlangt, steht unten im Klartext: eine 24-Stunden-Frist für die Meldung, ein Gästeverzeichnis, das im Zweifel über den Betrag entscheidet, und ein historischer Ortskern, in dem Umwidmung und Verkauf eine eigene Genehmigung brauchen.
Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?
FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Für Gastgeber in Greetsiel heißt unser Modell: fester Jahrespreis statt Vermittlungsprovision – ob Sie in Greetsiel eine Ferienwohnung am Sielhafen, ein Ferienhaus hinterm Deich, ein Hotel, eine Pension, ein Apartment oder ein einzelnes Zimmer vermieten. Der Einstieg ist sechs Monate kostenlos und endet automatisch, ohne dass Sie kündigen müssen.
Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung in Greetsiel, 95 € pro Nacht, 130 belegte Nächte – 12.350 € Buchungsumsatz im Jahr. Eine Vermittlungsprovision von beispielsweise 14 % kostet Sie davon 1.729 € – jedes Jahr aufs Neue, und sie wächst mit jedem zusätzlichen Gast. Ein fester Jahrespreis bleibt derselbe, egal wie gut Ihre Saison läuft. Genau das ist unser Modell.
Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Wir pflegen Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege für Greetsiel selbst, und Ihr Inserat steht mitten in diesem Umfeld – wer zum Weinfest am Hafen, zu den Krummhörner Lichtertagen oder zu den Zugvogeltagen im Oktober anreist, findet bei uns Termin und Unterkunft an einem Ort. Die wichtigsten Termine in Greetsiel sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.
Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.
Fester Jahrespreis
Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.
Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste
Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.
Alle Unterkunftsarten
Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Greetsiel – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.
Sechs Monate kostenlos
Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.
Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht
Melden, einziehen, aufschreiben – und zwar schnell: Die Gästebeitragssatzung gibt Ihnen in Greetsiel 24 Stunden, und sie macht Ihr Gästeverzeichnis zum entscheidenden Papier. Diese Pflichten bleiben bei Ihnen, egal wo Sie inserieren. Wir haben die Satzungen im Original gelesen – auch die drei, die nur für den historischen Ortskern gelten – und fassen zusammen, was für Gastgeber wirklich drinsteht.
Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Gästebeitragssatzung der Gemeinde Krummhörn, beschlossen am 19. Dezember 2024 nachgelesen haben (in Kraft seit 1. Januar 2025, gelesen am 21. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.
Wer in Greetsiel vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Gästebeitragssatzung drei zentrale Pflichten: jeden Gast binnen 24 Stunden nach Ankunft an die Gemeinde melden, den Gästebeitrag einziehen und ein Gästeverzeichnis fünf Jahre lang führen – und dafür haften, dass er rechtzeitig eingezogen und vollständig bezahlt wird (§ 8). Greetsiel liegt an der ostfriesischen Nordseeküste im Landkreis Aurich, Niedersachsen – als Ortschaft der Gemeinde Krummhörn, mit Kutterhafen, Sieltor und den Zwillingsmühlen am Ortsrand, ist als Erholungsort anerkannt und erhebt 2026 in der Hauptzeit 2,60 € Gästebeitrag pro Person und Tag – Greetsiel liegt in der teureren Zone I der Gemeinde Krummhörn.
Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:
Gästebeitrag in Greetsiel: Sätze und Zeiträume 2026
Greetsiel erhebt den Gästebeitrag nicht selbst: Der Ort ist eine Ortschaft der Gemeinde Krummhörn, und die Satzung ist deren Satzung. § 1 Abs. 1 hält fest, dass die Gemeinde „für ihre Ortschaft Greetsiel als Erholungsort staatlich anerkannt“ ist – erhoben wird aber im gesamten Gemeindegebiet. Daraus folgen für Greetsiel zwei Gästebeitragszonen (§ 1 Abs. 2): Zone I umfasst Greetsiel, Hauen, Pilsum und Uiterstewehr, Zone II das übrige Gemeindegebiet, und in der Zone I liegt der Satz um einen Euro höher. Für Sie heißt das: Greetsiel ist die teure Zone.
Und hier ist ein Hinweis nötig, der uns wichtig ist: Die Ortsrechts-Übersicht der Gemeinde führt diese Satzung im Netz noch mit dem Stand vom 12. Dezember 2022. Diese Fassung ist seit dem 1. Januar 2025 außer Kraft. Maßgeblich ist die vom Rat am 19. Dezember 2024 beschlossene und am 20. Dezember 2024 bekannt gemachte Neufassung – und die hat die Sätze angehoben: in der Zone I von 2,30 € auf 2,60 € pro Tag und beim Jahresgästebeitrag von 69,00 € auf 78,00 €. Wir haben beide Fassungen im Original nebeneinandergelegt; die Zahlen auf dieser Seite stammen aus der geltenden.
| Zeitraum | je Person und Tag | ermäßigt |
|---|---|---|
| Hauptsaison 15. März bis 31. Oktober |
2,60 € | 0,50 € |
| Nebensaison 1. November bis 14. März |
1,30 € | 0,25 € |
| Jahresgästebeitrag 30 Aufenthaltstage – Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper sind zu ihm verpflichtet |
78,00 € | 15,00 € |
Die Sätze in der Tabelle gelten für die Zone I, zu der Greetsiel gehört – zusammen mit Hauen, Pilsum und Uiterstewehr. Im übrigen Gemeindegebiet (Zone II) sind es 1,60 € in der Hauptzeit und 0,80 € in der übrigen Zeit; für Kinder von 6 bis 16 Jahren gelten in beiden Zonen dieselben 0,50 € beziehungsweise 0,25 €. Der Jahresgästebeitrag beträgt in der Zone II 48,00 €, für Kinder in beiden Zonen 15,00 €. Die zeichnerische Abgrenzung ist als Anlage 1 Bestandteil der Satzung. Kinder sind in Greetsiel bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres vom Gästebeitrag befreit, von 6 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres gilt der ermäßigte Satz, ab 16 der volle (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1). Dazu kommt ein Deckel, den man kennen sollte: „Bei einer Familie werden höchstens vier Personen der Berechnung des Gästebeitrages zugrunde gelegt“ (§ 4 Abs. 2) – als Familie gelten Ehegatten, die zum Haushalt gehörenden Kinder bis 18 und ständig in der Familie lebende Verwandte ohne eigenes Einkommen; passend dazu befreit § 3 Abs. 1 Nr. 2 „jede fünfte und weitere Person einer Familie“. Ungewöhnlich ausführlich ist auch § 5: Von Sozialversicherungsträgern entsandte Personen zahlen auf Antrag nur 50 Prozent, wenn sie mindestens sieben Tage bleiben; Jugendliche in Jugendherbergen, Jugend- und Schullandheimen sowie Zeltlagern samt Aufsichtspersonen zahlen 90 Prozent; Schwerbehinderte mit mindestens 80, aber weniger als 100 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit zahlen 50 Prozent. Ganz befreit sind daneben unentgeltlich aufgenommene Verwandte von Einwohnern, bettlägerig Kranke und Schwerbehinderte mit 100 Prozent.
Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise
Die Zählweise ist in Greetsiel unkompliziert: Die Beitragspflicht entsteht mit der Ankunft und endet mit dem Tag der Abreise, „die Dauer des Aufenthaltes wird nach der Anzahl der Übernachtungen berechnet“ (§ 6 Abs. 1). Sieben Übernachtungen sind in Greetsiel sieben Beitragstage. Anspruchsvoll ist etwas anderes: das Tempo. Der Gästebeitrag ist innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft zu zahlen (§ 7 Abs. 1), und ebenso schnell müssen Sie melden (§ 8 Abs. 1). ⭐ Und § 7 Abs. 4 dreht die Beweislast um: „Kann der Gästebeitragspflichtige die tatsächliche Dauer des Aufenthaltes nicht nachweisen oder nicht glaubhaft machen, wird der Jahresgästebeitrag erhoben.“ Aus 7 × 2,60 € = 18,20 € werden dann 78,00 € – je Person. Ihr Gästeverzeichnis ist damit nicht Bürokratie, sondern der Beleg, der den Betrag bestimmt.
Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene und ein Kind von zehn Jahren, sieben Übernachtungen im Juli in Greetsiel (Zone I).
7 × 2,60 € × 2 Erwachsene = 36,40 €, dazu 7 × 0,50 € für das Kind = 3,50 € – zusammen 39,90 €.
Im übrigen Gemeindegebiet (Zone II) wären es 7 × 1,60 € × 2 = 22,40 € plus 3,50 € = 25,90 €; für dieselbe Woche also 14,00 € Unterschied.
Und der Fall, den Sie vermeiden wollen: Lässt sich die Aufenthaltsdauer nicht belegen, werden für dieselben zwei Erwachsenen 2 × 78,00 € = 156,00 € fällig.
Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:
Gezählt wird hier: nach Übernachtungen – Abgabetage = Übernachtungen. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.
Ihre Pflichten als Wohnungsgeber (§ 8)
Die Gästebeitragssatzung nennt Sie als Vermieter in Greetsiel Wohnungsgeber: „Wer andere Personen beherbergt, ihnen Wohnraum zur vorübergehenden Nutzung überlässt, einen Campingplatz, einen Wohnwagen-/Wohnmobilparkplatz oder Bootsliegeplatz betreibt und dort Plätze anderen Personen zur vorübergehenden Nutzung überlässt“ (§ 8 Abs. 1). Dieselben Pflichten treffen die Inhaber von Sanatorien und Kuranstalten, auch wenn deren Gäste im Ort keine eigene Unterkunft haben, sowie Reiseunternehmen, wenn der Gästebeitrag im Reisepreis steckt. Zwei Erweiterungen sind leicht zu übersehen: § 8 Abs. 4 zieht ausdrücklich auch Wohnungseigentümer selbst in die Meldepflicht, die ihren Hauptwohnsitz nicht im anerkannten Tourismusgebiet haben – und § 8 Abs. 8 legt dieselben Pflichten auf gewerbsmäßige Dritte, wenn Sie die Abwicklung der Beherbergung an eine Agentur oder Verwaltung übergeben. Diese Pflichten treffen Sie unabhängig davon, über welches Portal Sie vermieten:
- 24 Stunden – das ist die Frist, an der alles hängt. Die bei Ihnen in Greetsiel beherbergten beitragspflichtigen Personen melden Sie innerhalb von 24 Stunden nach deren Ankunft an die Gemeinde Krummhörn, durch Abgabe der Durchschrift des Meldescheines, digital oder per Telefax (§ 8 Abs. 1). Zu verwenden ist der Meldeschein beziehungsweise der Online-Meldeschein der Gemeinde. Nicht benötigte Gästekartenabschnitte geben Sie mit dem jeweiligen Meldevordruck bei der Abrechnung zurück.
- Das Gästeverzeichnis entscheidet im Zweifel über den Betrag. Sie führen ein von der Gemeinde kostenlos gestelltes Meldeverzeichnis mit Vor- und Familienname, Alter, Staatsangehörigkeit, Anschrift der Hauptwohnung, An- und Abreisetag und etwaigen Befreiungsgründen (§ 8 Abs. 2 mit § 7 Abs. 1). Die Durchschriften gelten als Gästeverzeichnis und sind fortlaufend nummeriert abzuheften; aufzubewahren fünf Jahre ab Beginn des folgenden Kalenderjahres. Warum das in Greetsiel zählt, steht in § 7 Abs. 4: Ohne Nachweis der Aufenthaltsdauer wird der Jahresgästebeitrag erhoben.
- Die Gästekarte tragen Sie mit Ihrer Unterschrift. Als Zahlungsnachweis geben Sie die Gästekarte aus – mit Vor- und Zunamen, Alter, Ankunfts- und voraussichtlichem Abreisetag „sowie der Unterschrift des Vermieters“ (§ 7 Abs. 2). Die Karte ist nicht übertragbar und verbleibt im Eigentum der Gemeinde; bei missbräuchlicher Verwendung kann sie ersatzlos eingezogen werden (§ 7 Abs. 3). Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper in Greetsiel erhalten stattdessen eine Jahresgästekarte als Nordsee-Service-Card – eine Plastikkarte mit Strichcode und Personenkennziffer, die so lange gilt, bis die Voraussetzungen entfallen. Ersatzkarten kosten 5,00 € in Papierform und 15,00 € als Plastikkarte (§ 7 Abs. 4).
- Kontrollen im Betrieb sind ausdrücklich zulässig. Das Meldeverzeichnis Ihrer Unterkunft in Greetsiel legen Sie Beauftragten der Gemeinde auf Verlangen vor und erteilen die zur Festsetzung und Prüfung erforderlichen mündlichen und schriftlichen Auskünfte; die Beauftragten sind berechtigt, entsprechende Kontrollen in den Gästebetrieben durchzuführen (§ 8 Abs. 2).
- Satzung auslegen – auch am Stellplatz und im Yachtclub. Diese Satzung ist „in den zur Beherbergung überlassenen Räumen an gut sichtbarer Stelle auszulegen oder auszuhängen“; dasselbe gilt sinngemäß für Wohnwagen- und Wohnmobilparkplätze und den Yachtclub (§ 8 Abs. 3). Nicht direkt gezahlte Gästebeiträge führen Sie in Greetsiel innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung ab (§ 8 Abs. 7).
- Sie haften – und die Gemeinde darf sich direkt an Sie halten. „Die Verpflichteten nach § 8 haften bei Verletzung ihrer Pflichten für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Bezahlung des Gästebeitrages“ (§ 11 Abs. 2). Bei Rückständen kann sich die Gemeinde ausdrücklich an den Wohnungsgeber oder den beauftragten Dritten halten (§ 7 Abs. 5). § 11 Abs. 1 führt zehn Verstöße einzeln als Ordnungswidrigkeit auf, die Ihnen in Greetsiel unterlaufen können – von der versäumten 24-Stunden-Meldung über das fehlende Gästeverzeichnis bis zum nicht verwendeten Online-Meldeschein. Der Bußgeldrahmen reicht bis 10.000 €.
Reist ein Gast vorzeitig aus Greetsiel ab, wird der zu viel gezahlte Gästebeitrag auf Antrag erstattet – an den Karteninhaber und nur gegen Rückgabe der Gästekarte. Die vorzeitige Abreise bescheinigen Sie auf der Gästekarte, und der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise (§ 9). Wer die Entrichtung des Gästebeitrages nicht nachweisen oder glaubhaft machen kann, hat ihn nachzuentrichten (§ 7 Abs. 4). Die Gästekarte berechtigt Ihre Gäste in Greetsiel zur Nutzung der Tourismuseinrichtungen der Gemeinde Krummhörn und ist auf Verlangen den Aufsichtspersonen vorzuzeigen.
Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört
Für Eigentümer laufen in Greetsiel drei Stränge nebeneinander.
Erstens der Jahresgästebeitrag. Zweitwohnungsinhaber und Dauerbenutzer von Campingplätzen sind verpflichtet, ihn zu entrichten – für sich und ihre Familienangehörigen (§ 4 Abs. 3). Er beträgt in der Zone I, zu der Greetsiel gehört, 78,00 €, in der Zone II 48,00 €, für Kinder von 6 bis 16 Jahren in beiden Zonen 15,00 €, und ihm liegen 30 Aufenthaltstage zugrunde. Die Pflicht entfällt nur, wenn Sie bis zum 15. Februar des Folgejahres nachweisen, dass Sie sich im Erhebungszeitraum nicht im Gebiet der Gemeinde Krummhörn aufgehalten haben – eine der frühesten Nachweisfristen an dieser Küste. Bereits nach Tagen gezahlte Beiträge werden angerechnet.
Zweitens die Zweitwohnungssteuer, die auch für eine Ferienwohnung in Greetsiel gilt, nach der Satzung vom 12. Dezember 2022, in Kraft seit dem 1. Januar 2023. Sie funktioniert hier anders als in vielen Küstenorten: kein Prozentsatz auf einen errechneten Wohnwert, sondern ein fester Staffelbetrag nach dem jährlichen Mietaufwand (§ 4). Bis 1.227,10 € Jahresrohmiete sind es 192,00 €, dann 204,00 €, 276,00 €, 408,00 €, 540,00 €, 672,00 € – und über 6.135,50 € 816,00 €. Bei eigengenutzten, ungenutzten oder unentgeltlich überlassenen Wohnungen tritt die übliche Miete an die Stelle der vereinbarten (§ 3 Abs. 3). ⭐ Der Punkt, der Vermieter überrascht: Diese Satzung kennt keine Ermäßigung für hohe Vermietung – keinen Nutzungsfaktor, keine Staffel nach Vermietungstagen. Was sie kennt: eine Halbierung der Steuer auf Antrag, wenn Sie mehr als zwei minderjährige Kinder haben (§ 5 Abs. 2), und die Befreiung für berufs- oder ausbildungsbedingte Zweitwohnungen (§ 5 Abs. 1). Zwei Fristen sind scharf: Die Besitznahme oder Aufgabe einer Zweitwohnung zeigen Sie innerhalb einer Woche an (§ 7), und bis zum 15. Januar jedes Jahres teilen Sie unaufgefordert den Mietaufwand mit – und dazu, ob die Wohnung „eigengenutzt, ungenutzt, zum vorübergehenden Gebrauch oder unentgeltlich überlassen wurde“ (§ 8). Fällig wird vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auch in Greetsiel gelten Wohnmobile, Mobilheime und Campingwagen als Wohnung, wenn sie länger als drei Monate stehen.
Drittens das Baurecht – und in Greetsiel ist das kein Randthema. Eine Zweckentfremdungssatzung führt das Ortsrecht der Gemeinde Krummhörn nicht. Dafür gelten für den historischen Ortskern von Greetsiel gleich drei eigene Satzungen. ⭐ Die wichtigste zuerst: Der Ortskern ist förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet „Greetsiel – historischer Ortskern“, und die Gemeinde hält dafür ein eigenes Antragsformular auf sanierungsrechtliche Genehmigung nach §§ 144 und 145 BauGB bereit. Was § 144 BauGB genehmigungspflichtig stellt, steht im Gesetz und nicht in einer Ortssatzung: unter anderem die Nutzungsänderung baulicher Anlagen – die Umwandlung einer Dauerwohnung in eine Ferienwohnung ist genau das –, Vereinbarungen über den Gebrauch eines Gebäudes auf mehr als ein Jahr, sowie die Veräußerung und die Teilung eines Grundstücks. Für die tageweise Vermietung an Gäste greift die Ein-Jahres-Regel nicht; für einen langfristigen Verwaltungs- oder Pachtvertrag, für den Verkauf und für die Umwidmung sehr wohl. Klären Sie das mit dem Bauamt, bevor Sie unterschreiben.
Die zweite ist die Erhaltungssatzung vom 6. Juni 1983 für den Ortskern von Greetsiel, erlassen noch nach § 39 Buchstabe h des Bundesbaugesetzes; ihr Geltungsbereich ist der Ortskern nach Bebauungsplan Nr. 0508. Hier eine Entwarnung, die selten ist: Diese Satzung stellt Abbruch, Umbau und Änderung unter Genehmigungsvorbehalt – „dies gilt nicht für Umbauten und Änderungen im Inneren von baulichen Anlagen, die das äußere Erscheinungsbild der baulichen Anlage nicht berühren“ (§ 3 Abs. 1). Versagt werden darf nur, wenn die Anlage das Ortsbild prägt (§ 3 Abs. 2). Eine Nutzungsänderung erfasst diese Satzung also nicht – anders als moderne Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB. Die Satzung ist alt genug, dass sie die Geldbuße noch in D-Mark nennt.
Die dritte ist die Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von 1983 mit Nachtrag von 2000. Sie regelt Dächer, Fassaden und Farben – bis hin zu einer eigenen Farbkarte – und zwar getrennt für Hohe Straße, Katrepel, Marktplatz, Mühlenstraße und Sielstraße. Wer ein altes Haus am Hafen herrichtet, sollte sie vor dem ersten Angebot des Malers gelesen haben.
Nicht vergessen: der Tourismusbeitrag
Den Gästebeitrag zahlen Ihre Gäste – den Tourismusbeitrag zahlen Sie. Auch hier gilt: Die Ortsrechts-Übersicht zeigt noch die Fassung vom 12. Dezember 2022; maßgeblich ist die vom Rat am 19. Dezember 2024 beschlossene Satzung, in Kraft seit dem 1. Januar 2025. Beitragspflichtig sind alle in Greetsiel selbständig tätigen Personen und Unternehmen, denen der Tourismus im Gemeindegebiet unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bietet (§ 2). Gerechnet wird so: steuerbarer Umsatz des laufenden Jahres × Mindestgewinnsatz × Vorteilssatz × Beitragssatz 1,51 v. H. (§ 4). Die Werte stehen in der Anlage 1, und der Vorteilssatz ist dort nach Zone 1 und Zone 2 getrennt. Für Sie zählt Nummer 1.01, „Vermieter/-innen von Ferienwohnungen und -häusern, Gästezimmern“: Mindestgewinnsatz 26 %, Vorteilssatz 95 % – und zwar in beiden Zonen gleich. Unter dem Strich sind das rund 0,37 % Ihres Umsatzes. Ein Rechenbeispiel: 15.000 € Umsatz ergeben 15.000 × 26 % × 95 % × 1,51 % ≈ 55,95 € im Jahr. Zum Vergleich die übrigen Beherbergungsarten in Greetsiel: Hotels, Gasthöfe und Pensionen stehen bei 26 % Mindestgewinnsatz und 95 % Vorteilssatz in der Zone 1, Camping- und Wohnmobilstellplätze bei 18 % und 100 %, Jugendherbergen bei 0,25 %, und wer Gebäude an Beherbergungsbetriebe vermietet, bei 25 % und 95 %. Ihre Pflichten dabei: Die Aufnahme Ihrer Vermietung in Greetsiel zeigen Sie an, und die Angaben zur Berechnung teilen Sie bis zum 31. März des Folgejahres mit (§ 7); wer nichts liefert, wird geschätzt oder an Ort und Stelle geprüft. Erhoben wird per Bescheid mit Vorausleistungen, die frühestens zum 1. September entstehen (§ 8), fällig einen Monat nach Bekanntgabe. Bemerkenswert ist § 4 a: Die Satzung schreibt die Härtefallregelung ausdrücklich hinein – Stundung und Erlass nach §§ 222 und 227 AO, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte bedeutet oder unbillig wäre. Der Bußgeldrahmen liegt bei 10.000 € (§ 12).
Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Greetsiel liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 21. August 2026). Ändert die Gemeinde Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.
Ihre Unterkunft in Greetsiel bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?
Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:
Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.
Womit Greetsiel Gäste anzieht
Greetsiel ist ein historisches Fischerdorf an der ostfriesischen Nordseeküste, bekannt für Kutterhafen, Zwillingsmühlen und das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer. Auf unserer Ortsseite ist Greetsiel den Reisearten Naturerlebnis, Familienurlaub, Radurlaub zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Greetsiel aus →
Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 15. März bis 31. Oktober gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.
Wann Gäste in Greetsiel kommen: die Höhepunkte des Jahres
Diese Veranstaltungen ziehen Gäste von weiter her an – zu diesen Terminen wird in Greetsiel gebucht. Die Termine stammen aus dem offiziellen Veranstaltungskalender des Ortes (Quelle unten):
4. Streetfood Festival
11. bis 13. September 2026 in Greetsiel
Zugvogeltage
10. bis 18. Oktober 2026 – Festival des Nationalparks Wattenmeer
Familien-Drachenfest in Upleward
17. und 18. Oktober 2026, jeweils 11 bis 17 Uhr – Upleward, rund 6 km nördlich von Greetsiel
Krummhörner Lichtertage
19. Oktober bis 1. November 2026 – historische Gebäude der Krummhörn im Licht
Krummhörner Orgelfrühling
4. bis 9. Mai 2027 – in den historischen Kirchen der Krummhörn
Let The Bad Times Roll – Rockfestival in Manslagt
25. und 26. Juni 2027 – Manslagt, ebenfalls Gemeinde Krummhörn
Große Veranstaltungen in der Umgebung von Greetsiel
Diese Ereignisse finden nicht in Greetsiel statt, ziehen aber Besucher in die Region – und wer in ihrer Nähe wohnt, wird mitgesucht. Am nächsten: Wilhelmshaven Sailing-CUP, rund 86 Kilometer entfernt. Alle Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte, keine Luftlinien.
Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in Greetsiel pflegen.
Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus
- Die teure Zeit der Satzung läuft vom 15. März bis zum 31. Oktober – siebeneinhalb Monate. Erst am 1. November fällt der Gästebeitrag in Greetsiel von 2,60 € auf 1,30 €. Weil Greetsiel keinen Badestrand hat, sondern vom Hafen, vom Watt und vom Rad lebt, tragen Frühjahr und Herbst hier mehr als anderswo: Zugvogeltage und Lichtertage liegen beide noch in der teuren Zeit.
- Führen Sie das Gästeverzeichnis lückenlos und lassen Sie sich den Abreisetag bestätigen. Das ist in Greetsiel kein Formalismus: Wer die tatsächliche Aufenthaltsdauer nicht nachweisen oder glaubhaft machen kann, wird nach § 7 Abs. 4 mit dem Jahresgästebeitrag von 78,00 € veranlagt – statt mit 18,20 € für eine Woche. Und für die Einziehung haften Sie.
- Rechnen Sie bei Familien mit dem Vierer-Deckel: Höchstens vier Personen einer Familie werden dem Gästebeitrag zugrunde gelegt, jede fünfte und weitere ist frei. Für eine sechsköpfige Familie zahlen Sie also nur für vier – ein Argument, das in ein Familienangebot gehört und das viele Gastgeber gar nicht kennen.
Häufige Fragen von Gastgebern in Greetsiel
Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Wie hoch ist der Gästebeitrag in Greetsiel 2026?
Wie schnell muss ich meine Gäste in Greetsiel melden?
Warum ist mein Gästeverzeichnis in Greetsiel so wichtig?
Zahlen Familien in Greetsiel für alle Personen Gästebeitrag?
Brauche ich in Greetsiel eine Genehmigung, um eine Wohnung als Ferienwohnung zu vermieten?
Muss ich für einen Umbau im Ortskern von Greetsiel eine Genehmigung einholen?
Ich besitze eine Zweitwohnung in Greetsiel – was kommt auf mich zu?
Stimmen die Sätze, die auf der Ortsrechts-Seite der Gemeinde stehen?
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in Greetsiel auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
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Sechs Monate kostenlos, fester Preis danach, keine Provision auf Ihre Buchungen. Wir sind ein junges Portal – und sagen das offen. Was wir mitbringen: ein gepflegtes Orts-Umfeld aus Ortsseite, Terminen und Ausflugszielen – und mittendrin Ihre Unterkunft.
Alles über das AngebotAlle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.