FÜR GASTGEBERRERIK

Unterkunft in Rerik vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer

Vermieten ohne Vermittlungsprovision: ein fester Jahrespreis, egal wie voll Ihr Kalender zwischen Ostsee und Salzhaff wird. Beim Ortsrecht ist Rerik ein Sonderfall – die Kurabgabesatzung stammt aus dem Jahr 2013 und gilt unverändert, mit 2,00 € in der Hauptsaison dem niedrigsten Satz an dieser Küste. Dafür verlangt sie von Ihnen Dinge, die anderswo längst abgeschafft sind. Was das heißt, steht unten im Klartext.

Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?

FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Ferienwohnung, Ferienhaus, Apartment oder Zimmer in Rerik vermieten Sie bei uns zu einem festen Jahrespreis, Hotel und Pension ebenso – ohne Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen, und die ersten sechs Monate sind kostenlos. Das gilt am Haffplatz genauso wie in Roggow, Russow oder Meschendorf.

Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung in Rerik, 85 € pro Nacht, 110 belegte Nächte – 9.350 € Buchungsumsatz im Jahr. Bei angenommenen 10 % Vermittlungsprovision blieben davon 935 € beim Portal – Jahr für Jahr. Ein fester Jahrespreis ändert sich nicht, auch wenn Lichterfest und Haff-Festtage Ihre Wochen füllen.

Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Für Rerik pflegen wir Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege selbst – Ihr Inserat steht genau dort, wo Gäste nach dem Lichterfest, dem Theaterfestival am Haffplatz oder dem Ostseeküstenlauf suchen. Die wichtigsten Termine in Rerik sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.

Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.

Fester Jahrespreis

Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.

Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste

Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.

Alle Unterkunftsarten

Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Rerik – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.

Sechs Monate kostenlos

Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.

Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht

Die Kurkarte binnen eines Tages ausstellen, die Abgabe für den ganzen Aufenthalt im Voraus einziehen, ein Gästeverzeichnis führen – und die Satzung sichtbar im Haus auslegen. Wir haben die Reriker Kurabgabesatzung im Original gelesen und fassen zusammen, was für Gastgeber wirklich drinsteht.

Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe für die Stadt Ostseebad Rerik (Kurabgabesatzung) vom 30. Mai 2013 nachgelesen haben (rückwirkend in Kraft seit 1. Januar 2013, unverändert gültig, gelesen am 19. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Stadt – er ist unten verlinkt.

Wer in Rerik vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: jedem Gast binnen eines Tages nach der Ankunft eine Kurkarte ausstellen, die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthalt einziehen und bis zum 10. des Folgemonats abführen und ein Gästeverzeichnis führen – bei eigener Haftung für Einzug und Abführung (§ 6). Rerik liegt auf der Landzunge zwischen Ostsee und Salzhaff im Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern – mit der gesperrten Halbinsel Wustrow als westlichem Abschluss und den Ortsteilen Blengow, Garvsmühlen, Meschendorf, Roggow und Russow, ist als Seebad anerkannt und erhebt 2026 in der Hauptsaison 2,00 € Kurabgabe pro Person und Tag.

Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:

Kurabgabe in Rerik: Sätze und Zeiträume 2026

„Die Stadt Ostseebad Rerik (Erhebungsgebiet) ist als Seebad anerkannt" – so beginnt § 1, und daraus leitet die Stadt die Kurabgabe ab. Die geltende Satzung wurde am 30. Mai 2013 ausgefertigt und trat rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft; eine Änderungssatzung hat es seither nicht gegeben. Damit gelten in Rerik bis heute 2,00 € in der Hauptsaison und 0,75 € in der Nebensaison – die mit Abstand niedrigsten Sätze an dieser Küste, wo Nachbarorte längst bei 3,00 € und mehr liegen. Zonen kennt die Reriker Satzung nicht: Sie gilt für das gesamte Stadtgebiet mit allen Ortsteilen.

Zeitraumje Person und Tagermäßigt
Hauptsaison
15. Mai bis 15. September
2,00 € 1,30 €
Nebensaison
16. September bis 14. Mai
0,75 € 0,50 €
Jahreskurabgabe
28 Aufenthaltstage der Hauptsaison (§ 4 Abs. 3) – für Zweitwohnungsinhaber und ihre Ehegatten ist sie Pflicht, kein Wahlrecht
56,00 € die Satzung nennt für die Jahreskurabgabe nur diesen einen Betrag – eine ermäßigte Jahresstufe kennt sie nicht

Zur Umsatzsteuer schweigt die Reriker Satzung. Bemerkenswert ist, wie die Ermäßigung gebaut ist: § 4 nennt ausschließlich die vollen Sätze, und § 3 Abs. 2 zieht davon einen festen Betrag ab – „Die Kurabgabe ermäßigt sich in der Hauptsaison um 0,70 Euro, in der Nebensaison um 0,25 Euro". Die ermäßigten Beträge von 1,30 € und 0,50 € stehen also nirgends als Zahl in der Satzung, sondern ergeben sich erst aus dieser Subtraktion. Ermäßigt sind Schwerbehinderte gegen Vorlage des Ausweises sowie Personen in Schul- oder Berufsausbildung und Studierende unter 27 Jahren. Rerik befreit großzügiger als jeder andere Ort im Bestand: „Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres" zahlen gar nichts (§ 3 Abs. 1 a) – ohne Zwischenstufe, ohne Altersstaffel. In Rerik ebenfalls befreit sind Teilnehmer anerkannter Tagungen und Lehrgänge, unentgeltlich aufgenommene Verwandte von Einwohnern und bettlägerig Kranke, jeweils soweit sie die Einrichtungen nicht nutzen. Bei Behinderung unterscheidet die Satzung zwei Maßstäbe: Ganz befreit sind „Schwerbehinderte mit Erwerbsminderung von 100 % sowie deren ausgewiesene Begleitpersonen" (§ 3 Abs. 1 c), ermäßigt dagegen „Schwerbehinderte gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises" ohne Gradangabe (§ 3 Abs. 2 a). Die Tourismusseite der Stadt übersetzt das mit „ab GdB 50" und „ab GdB 100" – der Grad der Behinderung und die Erwerbsminderung sind aber zwei verschiedene Rechtsbegriffe; maßgeblich ist der Satzungswortlaut. Und für Sie praktisch entlastend: „Die Voraussetzungen für die Befreiungen und Ermäßigungen … sind von den Berechtigten nachzuweisen" (§ 3 Abs. 3) – die Nachweislast liegt beim Gast, nicht bei Ihnen.

Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise

Zwei Sätze regeln in Rerik alles: „Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Berechnungsgrundlage ist der Tagessatz für den Anreisetag" (§ 4 Abs. 2). Sieben Übernachtungen ergeben damit sieben Abgabetage. Der zweite Satz ist der wichtigere: Fällt Ihr Gast mit dem Aufenthalt über den Saisonwechsel, wird nicht gesplittet – der Tagessatz des Anreisetages gilt für den ganzen Aufenthalt. Wer am 14. Mai anreist, zahlt die volle Woche zum Nebensaisonsatz.

Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene, sieben Übernachtungen im Juli.
7 Nächte = 7 Abgabetage × 2,00 € × 2 Personen = 28,00 € Kurabgabe.
Dieselbe Woche kostet in Kühlungsborn 42,00 € und in Binz 47,60 €. Kommen zwei Kinder unter 18 mit, ändert sich an den 28,00 € nichts – sie sind vollständig befreit.

Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:

Gezählt wird hier: nach Übernachtungen – Abgabetage = Übernachtungen. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.

Ihre Pflichten als Wohnungsgeber (§ 6)

Die Reriker Satzung definiert nicht, sie beschreibt eine Tätigkeit: „Wer Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überläßt" ist Wohnungsgeber (§ 6 Abs. 1). Ausdrücklich gleichgestellt sind Reiseunternehmer, soweit die Kurabgabe im Reisepreis steckt, sowie jeder, der „Standplätze zum Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen und ähnlichen Unterkunftsmöglichkeiten" überlässt. Nicht genannt sind Verwalter, Agenturen und Vermittler – eine erkennbare Lücke der Fassung von 2013, die neuere Satzungen anderer Orte längst geschlossen haben. Wer über eine Agentur vermietet, bleibt nach dem Wortlaut selbst in der Pflicht. Diese Pflichten treffen Sie unabhängig davon, über welches Portal Sie vermieten:

Sie heißt in Rerik schlicht Kurkarte und wird von Ihnen ausgestellt, nicht von der Stadt: „Als Zahlungsnachweis wird eine Kurkarte ausgegeben, die den Zeitraum ihrer Gültigkeit enthält" (§ 4 Abs. 5). Sie ist „nicht übertragbar und bei der Benutzung von Kur- und Erholungseinrichtungen auf Verlangen den Aufsichtspersonen vorzuzeigen" (§ 4 Abs. 6); bei missbräuchlicher Nutzung kann sie eingezogen werden. Welche Leistungen sie umfasst, sagt die Reriker Satzung nicht – sie stellt in § 1 nur klar, dass die Abgabe „unabhängig davon zu zahlen [ist], ob und in welchem Umfang die Einrichtungen genutzt werden", und dass sie ausdrücklich auch für den Badestrand nach der Strandordnung gilt. Eine Gebühr für Ersatzkarten kennt die Satzung nicht; wohl aber eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € bei der Erstattung nach vorzeitiger Abreise (§ 4 Abs. 7). Für Tagesgäste gilt eine Gegenseitigkeit: „Kurkarten von Tagesgästen aus den, dem regionalen Fremdenverkehrsverband angeschlossenen Fremdenverkehrsorten, werden anerkannt" (§ 3 Abs. 1 e) – welche Orte das sind, benennt die Satzung allerdings nicht.

Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört

Für Zweitwohnungsinhaber wird aus dem Wahlrecht eine Pflicht: „Zweitwohnungsinhaber und ihre Ehegatten sind verpflichtet, die Jahreskurabgabe zu entrichten" (§ 4 Abs. 4), also 56,00 € je Person und Jahr – berechnet aus 28 Aufenthaltstagen der Hauptsaison. Dasselbe gilt für ortsfremde Kleingärtner und ihre Ehegatten sowie für Eigentümer von Wohnwagen, „soweit deren Wohnwagen mehr als 28 Tage im Erhebungsgebiet verbleiben" – dort zählt die Standzeit des Wagens, nicht Ihre Anwesenheit. In Rerik entsteht die Pflicht zu Beginn des Kalenderjahres und wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig (§ 5 Abs. 1); eine Erstattung ist für diese Jahreskurabgabe ausdrücklich ausgeschlossen (§ 4 Abs. 7 letzter Satz). Wichtig für die Abgrenzung: Ortsfremd ist nach § 2, wer eine Wohnungseinheit besitzt, „wenn und soweit er sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt" – wer ausschließlich vermietet und selbst nicht zur Erholung dort wohnt, fällt nach dem Wortlaut nicht darunter. Daneben erhebt Rerik eine Zweitwohnungssteuer von 20 Prozent des jährlichen Mietaufwands (Satzung vom 22.02.2024, rückwirkend ab 2020), fällig in vier Raten am 15. Februar, Mai, August und November. Eine Vermieter-Staffel nach Vermietungstagen kennt sie nicht; stattdessen gilt eine Alles-oder-nichts-Regel: „Hat der Inhaber einer Zweitwohnung die Möglichkeit der Eigennutzung von mindestens zwei Monaten, so ist die Zweitwohnungssteuer in vollem Umfang zu erheben" (§ 4 Abs. 4). Immerhin: Dritte und weitere Wohnungen im Stadtgebiet bleiben steuerfrei (§ 2 Abs. 6), und das Innehaben oder die Aufgabe ist binnen einer Woche anzuzeigen (§ 7 Abs. 1).

Nicht vergessen: die Fremdenverkehrsabgabe

Neben der Kurabgabe, die Sie nur einziehen, schulden Sie in Rerik selbst eine Fremdenverkehrsabgabe – nach einer Satzung, die noch älter ist als die Kurabgabesatzung: beschlossen am 5. Juli 2012, in Kraft seit dem 28. August 2012, seither unverändert. Sie rechnet nicht mit Umsatz und Gewinnsatz, sondern über Vorteilsstufen und Vorteilseinheiten. Beherbergung fällt in die höchste Stufe 4, und für sie nennt die Anlage 4 einen eigenen Bemessungsmaßstab statt der sonst üblichen Arbeitskraft: Vermietung von Fremdenbetten – private Vermietung 12,50 je Bett, gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen ebenfalls 12,50 je Bett, Pensionen 20,00, Hotel garni 25,00 und Hotel mit Restaurant 50,00 je Bett. Ausdrücklich gilt das „ohne Aufbettung" – ein Schlafsofa als Zusatzplatz bleibt also außen vor, anders als in manchem Nachbarort. Eine Ferienwohnung in Rerik mit vier Betten kommt damit auf 50,00 € im Jahr. Bemerkenswert ist die Gleichbehandlung: Die Anlage trennt zwar „private" und „gewerbliche" Vermietung, belegt beide aber mit demselben Satz – wer ohne Gewerbe vermietet, zahlt genauso. Zwei Termine gehören in Ihren Kalender: Die Angaben zur Berechnung sind der Stadt zum 1. Juni eines jeden Jahres mitzuteilen, und „gehen die Angaben nicht ein, so kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden" (§ 10 Abs. 1); fällig wird die Jahresabgabe einen Monat nach dem Bescheid (§ 12). Im Jahr der Aufnahme oder Aufgabe der Vermietung wird sie anteilig erhoben (§ 3). Der Bußgeldrahmen liegt auch hier bei 5.000 € (§ 13).

Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Rerik liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 19. August 2026). Ändert die Stadt Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.

Ihre Unterkunft in Rerik bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?

Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:

Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.

Womit Rerik Gäste anzieht

Rerik ist ein ruhiges Ostseebad zwischen Salzhaff und Ostsee an der Halbinsel Wustrow – mit Steilküste, Sandstrand und naturnahem Charakter. Auf unserer Ortsseite ist Rerik den Reisearten Strandurlaub, Naturerlebnis, Wassersport zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Rerik aus →

Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 15. Mai bis 15. September gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.

Wann Gäste in Rerik kommen: die Höhepunkte des Jahres

Diese Veranstaltungen ziehen Gäste von weiter her an – zu diesen Terminen wird in Rerik gebucht. Die Termine stammen aus dem offiziellen Veranstaltungskalender des Ortes (Quelle unten):

Die Reriker Heulbojen – Haffplatz-Singen

24. August und 7. September 2026

Lichterfest mit „Vorlichtern“

4. und 5. September 2026

Kunsthandwerkermarkt – Kunst & Meer

25. August, 15. und 29. September 2026

Birdwatch – Radtour zu den Zugvögeln am Salzhaff

3. Oktober 2026

Kunsthandwerkermarkt – vom Strand fürs Land

2. bis 4. Oktober und 30. Oktober bis 1. November 2026

Weihnachtszauber im Feuerschein

27. November 2026 in Russow

Ostseeküstenlauf mit Halbmarathon

9. Mai 2027

Große Veranstaltungen in der Umgebung von Rerik

Diese Ereignisse finden nicht in Rerik statt, ziehen aber Besucher in die Region – und wer in ihrer Nähe wohnt, wird mitgesucht. Am nächsten: Kabarett Leipziger Pfeffermühle, Kühlungsborn, rund 12 Kilometer entfernt; vier weitere große Termine liegen im Umkreis von 41 Kilometern. Alle Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte, keine Luftlinien.

Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in Rerik pflegen.

Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus

Häufige Fragen von Gastgebern in Rerik

Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Drei Dinge. Erstens das Preismodell: fester Jahrespreis statt Vermittlungsprovision – an einem Ort, an dem sich die Nachfrage auf wenige starke Wochen zwischen Pfingsten und Lichterfest verdichtet, summieren sich Buchungsgebühren sonst spürbar; die großen internationalen Portale rechnen überwiegend je Buchung ab, die Konditionen unterscheiden sich dort je nach Portal und Modell. Zweitens der Fokus: Wir sind auf die Nord- und Ostseeküste spezialisiert und pflegen Ortsseite, Veranstaltungskalender und Ausflugsziele für Rerik selbst – Ihr Inserat steht neben Haff-Festtagen und Ostseeküstenlauf statt in einer weltweiten Liste. Drittens die Freiheit: Der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt, Preise und Hausregeln bestimmen Sie, und parallel inserieren dürfen Sie weiter. Sechs Monate kostenlos, automatisches Ende. Kurz: eine regionale Alternative zu den weltweiten Portalen – für Gastgeber am Salzhaff.
Wie hoch ist die Kurabgabe in Rerik 2026?
In der Hauptsaison 2,00 € pro Person und Tag, in der Nebensaison 0,75 €. Ermäßigt sind es 1,30 € beziehungsweise 0,50 €. Hauptsaison sind 15. Mai bis 15. September, Nebensaison 16. September bis 14. Mai (§ 4 der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe für die Stadt Ostseebad Rerik (Kurabgabesatzung) vom 30. Mai 2013). Zur Umsatzsteuer schweigt die Reriker Satzung. Bemerkenswert ist, wie die Ermäßigung gebaut ist: § 4 nennt ausschließlich die vollen Sätze, und § 3 Abs. 2 zieht davon einen festen Betrag ab – „Die Kurabgabe ermäßigt sich in der Hauptsaison um 0,70 Euro, in der Nebensaison um 0,25 Euro". Die ermäßigten Beträge von 1,30 € und 0,50 € stehen also nirgends als Zahl in der Satzung, sondern ergeben sich erst aus dieser Subtraktion. Ermäßigt sind Schwerbehinderte gegen Vorlage des Ausweises sowie Personen in Schul- oder Berufsausbildung und Studierende unter 27 Jahren.
Zählen An- und Abreisetag in Rerik beide?
Nein. § 4 Abs. 2 bestimmt: „Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet." Sieben Übernachtungen ergeben also sieben Abgabetage, in der Hauptsaison 14,00 € je erwachsener Person. Entscheidend ist der zweite Satz derselben Vorschrift: „Berechnungsgrundlage ist der Tagessatz für den Anreisetag" – bei einem Aufenthalt über den Saisonwechsel wird nicht aufgeteilt.
Warum ist die Kurabgabe in Rerik so viel niedriger als nebenan?
Weil die Satzung aus dem Jahr 2013 stammt und seither nicht geändert wurde. 2,00 € in der Hauptsaison und 0,75 € in der Nebensaison stehen unverändert in § 4 Abs. 1, während Kühlungsborn, Boltenhagen und Zingst inzwischen bei 3,00 € liegen und Binz bei 3,40 €. Für Ihre Gäste ist das ein echtes Preisargument – aber verlassen Sie sich nicht darauf: Eine so lange unveränderte Abgabensatzung kann jederzeit novelliert werden. Wir behalten die amtliche Quelle im Blick.
Ab welchem Alter zahlen Kinder in Rerik Kurabgabe?
Gar nicht bis zur Volljährigkeit. § 3 Abs. 1 a befreit „Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres" vollständig – eine ermäßigte Jugendstufe, wie sie die meisten Küstenorte kennen, gibt es in Rerik nicht. Eine Familie mit zwei Kindern zahlt in der Hauptsaisonwoche also 28,00 € statt der andernorts üblichen 50 bis 70 €. Das ist eines der stärksten Argumente für Familienangebote an diesem Ort.
Muss ich als Gastgeber die Kurkarte selbst ausstellen?
Ja, und zwar zügig: „innerhalb von einem Tag nach ihrer Ankunft" (§ 6 Abs. 1). Ein elektronisches Meldesystem, wie es Kühlungsborn, Binz oder Zingst vorschreiben, kennt die Reriker Satzung nicht – Sie stellen die Karte aus, ziehen die Abgabe für den gesamten geplanten Aufenthalt ein und führen sie bis zum 10. des Folgemonats an die Stadt ab. Nur Tagesgäste lösen ihre Karte selbst bei der Kurverwaltung oder am Automaten.
Bekomme ich als Wohnungsgeber etwas für den Einzug?
Nein. Die Reriker Satzung erwähnt weder eine Aufwandsentschädigung noch eine Provision oder einen Einbehalt – die Begriffe kommen im gesamten Text nicht vor. Sie stellen die Karte aus, kassieren im Voraus, führen monatlich ab, führen ein Gästeverzeichnis und haften dafür, ohne dafür vergütet zu werden. Zum Vergleich: Boltenhagen zahlt seinen Vermietern 3 Prozent, St. Peter-Ording 2 Prozent.
Was muss in das Gästeverzeichnis, und wie lange muss ich es aufbewahren?
Einzutragen sind alle Personen am Tag der Ankunft mit Vor- und Zunamen, Geburtsjahr, Anschrift, An- und Abreisetag sowie der Nummer der ausgestellten Kurkarte (§ 6 Abs. 2). Zur Aufbewahrungsdauer schweigt die Reriker Satzung – anders als etwa Zingst, das die Vernichtung nach einem Jahr anordnet. Ebenso fehlen eine ausdrückliche Vorlagepflicht und ein Betretungsrecht der Stadt. Halten Sie sich an die allgemeinen steuerlichen Aufbewahrungsfristen; die Kurabgabesatzung selbst gibt dazu nichts vor.
Ich besitze eine Ferienwohnung in Rerik – was kommt auf mich zu?
Drei Dinge. Erstens die Jahreskurabgabe: 56,00 € je Person, für Zweitwohnungsinhaber und ihre Ehegatten ausdrücklich Pflicht (§ 4 Abs. 4), ohne Erstattungsmöglichkeit. Zweitens die Fremdenverkehrsabgabe von 12,50 je Gästebett und Jahr – bei vier Betten 50,00 €, Aufbettungen zählen nicht mit. Drittens die Zweitwohnungssteuer von 20 Prozent des jährlichen Mietaufwands, fällig in vier Quartalsraten; sie wird in voller Höhe erhoben, sobald Sie die Wohnung mindestens zwei Monate im Jahr selbst nutzen könnten. Überlassen Sie die Wohnung Dritten, sind Sie zugleich Wohnungsgeber mit allen Pflichten aus § 6.
Stimmt es, dass ich die Satzung im Haus aushängen muss?
Ja. § 6 Abs. 3 verlangt wörtlich: „Die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe ist für die Kurabgabepflichtigen sichtbar auszulegen." Die Reriker Vorschrift wirkt aus der Zeit gefallen, steht aber im geltenden Recht und ist über § 7 mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € bewehrt. Ein Ausdruck in der Gästemappe oder ein Aushang im Flur erfüllt sie ohne Aufwand – und beantwortet Ihren Gästen gleich die Frage, wofür sie zahlen.
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in Rerik auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ja. Das Portal ist nicht auf Ferienwohnungen begrenzt: Ferienhaus, Ferienwohnung, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Rerik sind möglich – von der Wohnung nahe der Haffpromenade bis zum Ferienhaus in Meschendorf. Sie zahlen einen festen Jahrespreis und keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen; der Einstieg ist sechs Monate kostenlos.

Ihre Unterkunft in Rerik vorstellen

Sechs Monate kostenlos, fester Preis danach, keine Provision auf Ihre Buchungen. Wir sind ein junges Portal – und sagen das offen. Was wir Gastgebern in Rerik mitbringen: ein gepflegtes Orts-Umfeld aus Ortsseite und Terminen, vom Kunsthandwerkermarkt im Spätsommer bis zum Halbmarathon an der Steilküste – und mittendrin Ihre Unterkunft.

Alles über das Angebot

Alle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Stadt oder Ihre Steuerberatung.

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