FÜR GASTGEBERSPIEKEROOG

Unterkunft auf Spiekeroog vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer

Vermieten ohne Vermittlungsprovision: ein fester Jahrespreis, egal wie voll Ihr Kalender auf dem autofreien Spiekeroog wird. Beim Ortsrecht ist Spiekeroog allerdings der strengste Ort in unserem ganzen Bestand – seit 2024 gilt hier eine Zweckentfremdungssatzung, nach der eine Wohnung, die mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung vermietet wird, eine Genehmigung braucht. Dazu kommen eine Erhaltungssatzung mit Milieuschutz und eine Satzung nach § 22 BauGB. Was das für Sie heißt, steht unten im Klartext – und was der Gästebeitrag Ihnen abnimmt, ebenfalls.

Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?

FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Wer auf Spiekeroog ein Ferienhaus, eine Ferienwohnung, ein Apartment oder ein einzelnes Zimmer anbietet, zahlt bei uns einen festen Jahresbetrag – Hotels und Pensionen ebenso. Auf Ihre Buchungen liegt keine Vermittlungsprovision, und das erste halbe Jahr kostet nichts. Ob Ihr Haus im Inseldorf steht, am Noorderpad oder oben Richtung Westend, ändert daran nichts.

Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung auf Spiekeroog, 130 € pro Nacht, 120 belegte Nächte – 15.600 € Buchungsumsatz im Jahr. Bei angenommenen 10 % Vermittlungsprovision blieben davon 1.560 € beim Portal, Jahr für Jahr. Ein fester Jahrespreis ändert sich nicht, auch wenn Dorffest, Zugvogeltage und Jazzfestival Ihre Wochen füllen – und er ändert sich auch nicht, wenn Sie über die 140 Vermietungstage kommen, ab denen die Insel Ihnen die halbe Zweitwohnungssteuer erlässt.

Das zweite Argument ist der Zusammenhang, in dem Ihr Angebot steht. Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Wattwege für Spiekeroog pflegen wir von Hand – Ihr Inserat erscheint dort, wo jemand gerade nach dem Spiekerooger Dorffest, nach den Zugvogeltagen im Oktober oder nach dem Internationalen Jazzfestival sucht. Dazu eine Besonderheit, die kaum ein Nordseeort hat: Spiekeroog ist offizielle Sterneninsel, es gibt Sternenspaziergänge und eine Museumspferdebahn, die seit 1885 fährt. Die wichtigsten Termine auf Spiekeroog sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.

Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.

Fester Jahrespreis

Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.

Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste

Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.

Alle Unterkunftsarten

Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer auf Spiekeroog – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.

Sechs Monate kostenlos

Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.

Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht

Gast zur Meldung auffordern, Gästeverzeichnis tagaktuell führen, sechs Jahre aufbewahren – und vor allem: prüfen, ob Ihre Vermietung überhaupt genehmigt ist. Spiekeroog nimmt Ihnen beim Gästebeitrag fast alles ab, verlangt dafür beim Wohnraum mehr als jeder andere Ort in unserem Bestand. Wir haben die Gästebeitragssatzung samt ihrer Änderung von 2025, die Zweckentfremdungssatzung, die Erhaltungssatzung und die neue Zweitwohnungssteuersatzung im Original gelesen.

Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Gästebeitragssatzung der Gemeinde Spiekeroog vom 22. November 2024 in der Lesefassung mit der 1. Änderungssatzung vom 20. März 2025 nachgelesen haben (in Kraft mit Wirkung vom 1. Dezember 2024, gelesen am 19. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.

Wer auf Spiekeroog vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Gästebeitragssatzung drei zentrale Pflichten: Ihre Gäste auffordern, sich innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bei der Nordseebad Spiekeroog GmbH zu melden, ein tagaktuelles und kontrollfähiges Gästeverzeichnis führen und es sechs Jahre aufbewahren und – der wichtigste Punkt auf dieser Insel – vor der ersten Vermietung klären, ob Ihre Wohnung nach der Zweckentfremdungssatzung überhaupt als Ferienwohnung genutzt werden darf (§ 8 der Gästebeitragssatzung, § 1 der Zweckentfremdungssatzung). Spiekeroog liegt auf der autofreien ostfriesischen Insel Spiekeroog im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Landkreis Wittmund, Niedersachsen – rund 18 Quadratkilometer zwischen Dünengürtel, Ostplate und dem historischen Inseldorf, ist als Nordseeheilbad anerkannt und erhebt 2026 in der Hauptsaison 5,50 € Gästebeitrag pro Person und Tag.

Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:

Gästebeitrag auf Spiekeroog: Sätze und Zeiträume 2026

Beim Gästebeitrag hat Spiekeroog eine Lösung gefunden, die Gastgebern fast die ganze Arbeit abnimmt: Er wird beim Kauf des Fährtickets automatisch mitbezahlt – online, am Automaten, am Schalter oder über den Urlaubsservice. Bahnreisende entrichten ihn in der Tourist-Information „Kogge". Beitragsschuldner ist der Gast selbst (§ 3), erhoben wird von der Nordseebad Spiekeroog GmbH im Auftrag der Gemeinde (§ 9). Sie ziehen also nichts ein und führen nichts ab. Die Satzung zählt ungewöhnlich genau auf, was mit dem Geld passiert: Tourist-Information und Haus des Gastes „Kogge", das Meerestied mit Thalasso-Zentrum, InselBad und DünenSpa, Strandbetrieb und Strandkörbe, Kinderspielhaus „Trockendock", der Inselzirkus mit stationärem Zeltdach, der Historische Rettungsschuppen im Westen und die Gleisanlage der Museumspferdebahn (§ 2 Abs. 1).

Zeitraumje Person und Tagermäßigt
Hauptsaison
15. März bis 31. Oktober
5,50 € 2,30 €
Nebensaison
1. November bis 14. März
2,20 € 0,90 €
Jahresgästekarte
Jahresgästekarte; sie kostet das 30-Fache des Tagessatzes der Saison A (§ 4 Abs. 2), gilt immer für das gesamte Kalenderjahr und wird von der Nordseebad Spiekeroog GmbH ausgegeben – Kinder von 6 bis 14 Jahren zahlen 69,00 €
165,00 € Kinder von 6 bis 14 Jahren 69,00 €; geht die Karte verloren, kostet die Ersatzkarte 25,00 € (§ 4 Abs. 3)

Die Spalte „ermäßigt" enthält auf Spiekeroog den regulären Kindersatz: Als Kind gilt, wer zwischen 6 und 14 Jahre alt ist, als Erwachsener, wer das 15. Lebensjahr vollendet hat (§ 4 Abs. 1). Daneben kennt die Satzung einen echten Ermäßigungssatz von 2,10 € beziehungsweise 0,70 € (§ 6 Abs. 2) – er gilt für von Sozialhilfeträgern oder Krankenkassen verschickte Kinder bei mindestens sieben Kurtagen, für Jugendgruppen in Jugendherbergen und Schullandheimen samt Aufsichtspersonen und für Schwerbehinderte mit einem Grad zwischen 70 und 99. Diese beiden Sätze hat erst die 1. Änderungssatzung vom 20. März 2025 gesenkt, vorher lagen sie bei 2,30 € und 0,90 €. Einen Prozentsatz für die Umsatzsteuer nennt die Satzung nicht; sie weist stattdessen aus, dass der Gesamtaufwand zu 49,43 % aus Gästebeiträgen und zu 36,86 % aus Gebühren gedeckt wird (§ 2 Abs. 2). Frei sind auf Spiekeroog Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres; sie bekommen von der Nordseebad Spiekeroog GmbH eine Gästebeitragsbefreiungskarte, die trotzdem zur Nutzung der Tourismuseinrichtungen berechtigt (§ 6 Abs. 1). Von 6 bis 14 Jahren gilt der Kindersatz, ab dem vollendeten 15. Lebensjahr der Erwachsenensatz (§ 4 Abs. 1). Ebenfalls frei sind Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 und deren notwendige Begleitperson mit Merkzeichen B, dazu – auf Antrag – Verwandte von Inselbewohnern bis hin zu Schwägerinnen und Schwägern sowie Personen, die nur zur Berufsausübung oder Ausbildung auf der Insel sind. Eine Besonderheit für Wassersportler: Wer wegen Havarie oder Sturm den Hafen von Spiekeroog anläuft, ist für die Dauer der Gefahrenlage befreit, muss sie aber detailliert nachweisen.

Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise

Hier lohnt der Blick auf ein Datum: Die Ursprungsfassung vom 22. November 2024 bemaß den Beitrag nach Aufenthaltstagen, „wobei angefangene volle Tage gelten". Die 1. Änderungssatzung vom 20. März 2025 hat diesen Satz ersetzt durch: „Die Tage der Anreise und der Abreise werden als ein Aufenthaltstag gerechnet." Das ist die gastfreundliche Variante und das Gegenteil dessen, was an der Ostsee üblich ist: Aus sieben Übernachtungen werden sieben Aufenthaltstage, nicht acht. Wer auf Spiekeroog noch mit der alten Fassung rechnet, nennt seinen Gästen einen zu hohen Betrag. Für Aufenthalte über den Saisonwechsel am 15. März oder 31. Oktober enthält die Satzung keine Sonderregel; da § 4 Abs. 1 taggenau bemisst, wird tageweise zugeordnet.

Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene und ein neunjähriges Kind, sieben Übernachtungen im Juli.
7 Nächte = 7 Aufenthaltstage; pro Tag 2 × 5,50 € + 1 × 2,30 € = 13,30 €, macht 93,10 € Gästebeitrag.
Dieselbe Woche im Januar kostet 37,10 €. Bezahlt wird beides beim Fährticket nach Spiekeroog – nicht bei Ihnen.

Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:

Gezählt wird hier: nach Übernachtungen – Abgabetage = Übernachtungen. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.

Ihre Pflichten als Unterkunftsgeber (§ 8)

Die Spiekerooger Satzung nennt Sie Unterkunftsgeber und fasst den Kreis weit (§ 8 Abs. 1). Dazu gehört, wer Wohnraum entgeltlich oder gegen Kostenerstattung zur vorübergehenden Nutzung überlässt – ausdrücklich auch Bevollmächtigte und Beauftragte, sofern sie das gewerbsmäßig abwickeln. Genannt sind ebenso Eigentümer und Miteigentümer einschließlich Zweitwohnungs-, Stell- und Liegeplatzinhabern, wenn sie die Einheit Ehegatten, Familienangehörigen oder Dritten gegen Kostenerstattung überlassen; Betreiber von Zeltplätzen und Bootsliegeplätzen; und Reiseunternehmen, wenn der Gästebeitrag im Reisepreis steckt. Wichtig ist der Unterschied zu den meisten Küstenorten: Beitragsschuldner ist Ihr Gast, nicht Sie. Ihre Pflichten sind dafür anderer Art:

Sie heißt auf Spiekeroog Gästekarte, daneben gibt es die Jahresgästekarte und die Gästebeitragsbefreiungskarte für Kinder unter sechs Jahren und für Schwerbehinderte mit einem Grad von 100 samt Begleitperson (§ 6 Abs. 1). Ausgegeben werden sie von der Nordseebad Spiekeroog GmbH, nicht von Ihnen – das unterscheidet Spiekeroog von fast allen Küstenorten, in denen der Vermieter die Karte ausstellt. Die Jahresgästekarte kostet das 30-Fache des Tagessatzes der Hauptsaison, also 165,00 € für Erwachsene und 69,00 € für Kinder von 6 bis 14 Jahren, und gilt stets für das ganze Kalenderjahr, auch wenn sie erst im Herbst gekauft wird (§ 4 Abs. 2). Geht sie verloren, kostet die Ersatzkarte 25,00 € (§ 4 Abs. 3) – eine Gebühr, die viele Nachbarorte gar nicht kennen. Reist ein Gast vorzeitig ab, wird der zu viel gezahlte Beitrag auf Antrag bei der Nordseebad Spiekeroog GmbH erstattet; dafür müssen Sie die vorzeitige Abreise auf der Gästekarte bescheinigen (§ 5).

Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört

Für Eigentümerinnen und Eigentümer auf Spiekeroog hat sich zum 1. Januar 2026 alles geändert: Spiekeroog hat die Zweitwohnungssteuer neu gefasst (Ratsbeschluss vom 9. Oktober 2025) und rechnet seither nicht mehr nach Jahresrohmiete, sondern nach einem Wohnwert. Die Formel steht in § 3: Wohnwert = Lagewertfaktor × Wohnfläche × Baujahresfaktor × Gebäudeartfaktor × 100. Der Lagewertfaktor ergibt sich aus dem Bodenrichtwert Ihrer Zone im Verhältnis zum höchsten Bodenrichtwert auf Spiekeroog, plus eins; der Baujahresfaktor ist ein Tausendstel des Baujahres; der Gebäudeartfaktor beträgt 1,00 für Eigentumswohnungen, 1,05 im Zweifamilienhaus und 1,10 beim Einfamilienhaus. Darauf werden 4,00 Prozent Steuer erhoben (§ 4). Beispielrechnung für eine 60 m² große Eigentumswohnung von 1975 in einer Lage mit halbem Höchst-Bodenrichtwert (Lagewertfaktor 1,50 – dieser Wert hängt an Ihrer Bodenrichtwertzone und ist hier nur angenommen): Wohnwert 17.775 €, Steuer 711,00 € im Jahr.

Und jetzt der Teil, der für Vermieterinnen und Vermieter zählt: § 7 kennt einen Teilerlass nach Vermietungstagen – ab 80 Tagen 25 Prozent, ab 110 Tagen 35 Prozent, ab 140 Tagen 50 Prozent. An- und Abreisetag zählen dabei als ein Vermietungstag. Der Antrag muss bis zum 30. Juni des Folgejahres schriftlich vorliegen, auf gesondertem Vordruck, mit Angabe der einzelnen Vermietungszeiträume und der erzielten Mieteinnahmen. Im Beispiel oben wären das 355,50 € Ersparnis. Dazu zwei Fristen, die leicht untergehen: Wer eine Zweitwohnung erwirbt oder aufgibt, muss das innerhalb eines Kalendermonats anzeigen (§ 8) – und wer bei Bekanntgabe der Satzung eine Zweitwohnung hatte, ohne veranlagt zu sein, ebenfalls. Verstöße gegen die Anzeige- und Mitteilungspflichten können mit bis zu 10.000 € geahndet werden (§ 11). Auch Vermietungsagenturen sind auf Nachfrage auskunftspflichtig (§ 9 Abs. 2).

Nicht vergessen: die Zweckentfremdungssatzung

Eine Fremdenverkehrs- oder Tourismusbeitragssatzung, wie sie viele Küstenorte von den Betrieben erheben, hat Spiekeroog nicht – im Satzungsverzeichnis der Gemeinde findet sich keine. Dafür steht hier etwas anderes, das ungleich schwerer wiegt.

Die Zweckentfremdungssatzung. Der Rat hat sie am 22. März 2024 beschlossen, auf Grundlage des Niedersächsischen Zweckentfremdungsgesetzes. § 1 Abs. 1 stellt die Zweckentfremdung von Wohnraum unter Genehmigungsvorbehalt, und Absatz 2 Nr. 3 definiert sie so: Zweckentfremdung liegt vor, wenn Wohnraum „mehr als insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr tage- oder wochenweise entgeltlich als Ferienwohnung vermietet oder sonst entgeltlich für eine Fremdenbeherbergung verwendet wird". Ebenfalls erfasst: Wohnraum, der zu mehr als 50 Prozent der Fläche gewerblich genutzt wird, und Wohnraum, der länger als sechs Monate ununterbrochen leer steht. Der entscheidende Bestandsschutz steht direkt darunter: Ein Fall der Zweckentfremdung nach Nr. 3 liegt nicht vor, „wenn und soweit der Wohnraum bereits vor dem 01.01.2019 rechtmäßig zur Fremdenbeherbergung genutzt worden ist". Wer also seit Jahrzehnten vermietet, ist regelmäßig auf der sicheren Seite – wer neu einsteigt, braucht eine Genehmigung.

Was das praktisch bedeutet. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn öffentliche oder schutzwürdige private Interessen das Interesse an der Erhaltung von Wohnraum überwiegen (§ 2 Abs. 1); sie kann auch gegen Ausgleichsmaßnahmen erteilt werden – Ersatzwohnraum oder eine einmalige beziehungsweise laufende Ausgleichszahlung (Abs. 2) – und sie kann befristet und mit Auflagen versehen werden. Sie wirkt für und gegen Rechtsnachfolger, geht beim Verkauf einer Spiekerooger Wohnung also mit. Drei Punkte sollten Sie kennen: Erstens gilt ein Werbeverbot – ohne Genehmigung darf die Nutzung als Ferienwohnung weder angeboten noch beworben werden, und die Gemeinde kann Diensteanbieter anweisen, solche Angebote unverzüglich von ihren Internetseiten zu entfernen (§ 5). Zweitens trifft die Auskunftspflicht ausdrücklich auch Verwalter, Vermittler und Diensteanbieter (§ 4 Abs. 1), und bei Anhaltspunkten für eine Zweckentfremdung besteht ein Betretrecht an Werktagen von 7.30 bis 19.00 Uhr, wofür die Satzung Artikel 13 des Grundgesetzes ausdrücklich einschränkt (Abs. 3). Drittens der Rahmen: Geldbuße bis zu 100.000 Euro (§ 6 Abs. 2) – der mit Abstand höchste Betrag, der uns an dieser Küste begegnet ist. Die Satzung gilt im gesamten Gemeindegebiet von Spiekeroog und tritt fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten automatisch außer Kraft (§ 7).

Dazu die Erhaltungssatzung. Vom Spiekerooger Rat in derselben Sitzung am 22. März 2024 beschlossen, mit zwei Geltungsbereichen: Im Bereich des Lageplans 1 geht es um Milieuschutz nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB – erhalten werden soll „die vorhandene Bevölkerungsstruktur“ aus ortsgebundener Wohnbevölkerung mit Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt auf der Insel. Im Bereich des Lageplans 2 geht es um das Ortsbild nach Nr. 1, um ostfriesische Bauart und eingeschossige Häuser der Jahrhundertwende. In beiden Bereichen sind Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung genehmigungspflichtig, im Bereich des Lageplans 2 zusätzlich der Neubau (§ 3). Das ist schärfer als in vergleichbaren Orten: Wo Milieuschutz greift, ist die Umwandlung von Dauerwohnraum in Ferienwohnraum genau der Fall, den die Satzung verhindern soll.

Und drittens die Satzung nach § 22 BauGB. Beschlossen am 13. April 2023, sichert sie Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktion. Genehmigungspflichtig sind dort die Begründung und Teilung von Wohnungs- und Teileigentum, bestimmte Bruchteilseigentums-Konstruktionen – und, für Zweitwohnungsbesitzer besonders wichtig, „die Nutzung von Räumen in Wohngebäuden oder Beherbergungsbetrieben als Nebenwohnung, wenn die Räume insgesamt an mehr als der Hälfte der Tage eines Jahres unbewohnt sind" (§ 1 Nr. 5). Ihr räumlicher Geltungsbereich ergibt sich aus einer Anlage zur Satzung und umfasst nicht automatisch die ganze Insel – lassen Sie sich für Ihre Adresse beim Bauamt bestätigen, was gilt. Klären Sie ein Vermietungs- oder Umnutzungsvorhaben auf Spiekeroog also unbedingt vorab mit der Gemeinde; das ist hier keine Formalie, sondern der Kern der Sache.

Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Spiekeroog liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 19. August 2026). Ändert die Gemeinde Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.

Ihre Unterkunft auf Spiekeroog bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?

Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:

Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.

Womit Spiekeroog Gäste anzieht

Spiekeroog ist eine autofreie Ostfriesische Insel im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer mit 15 km Sandstrand, erreichbar per Fähre ab Neuharlingersiel. Auf unserer Ortsseite ist Spiekeroog den Reisearten Strandurlaub, Familienurlaub, Naturerlebnis zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite auf Spiekeroog aus →

Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 15. März bis 31. Oktober gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.

Wann Gäste auf Spiekeroog kommen: die Höhepunkte des Jahres

Diese Veranstaltungen ziehen Gäste von weiter her an – zu diesen Terminen wird auf Spiekeroog gebucht. Die Termine stammen aus dem offiziellen Veranstaltungskalender des Ortes (Quelle unten):

Zugvogeltage im Nationalpark Wattenmeer

11. bis 17. Oktober 2026, mit Sea-Watching und Vogelkiek am Hafen

20. Internationales Jazzfestival

8. bis 18. April 2027 an wechselnden Spielorten

Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite auf Spiekeroog pflegen.

Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus

Häufige Fragen von Gastgebern auf Spiekeroog

Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Vor allem das Preismodell. Bei uns steht ein fester Jahresbetrag statt einer Gebühr je Buchung – auf einer Insel, deren Saison von März bis in den Herbst reicht und die im Winter mit Sternenhimmel und Konzertreihen weiterläuft, summieren sich Buchungsgebühren über zwölf Monate spürbar; die großen internationalen Anbieter rechnen überwiegend pro Vermittlung ab, wie viel genau, hängt dort vom jeweiligen Modell ab. Der zweite Punkt ist die Nähe: Wir arbeiten ausschließlich an Nord- und Ostsee und pflegen Ortsseite, Termine und Ausflugsziele für Spiekeroog selbst – Ihr Angebot steht neben Inseldorf, Ostplate und Museumspferdebahn statt in einem weltweiten Verzeichnis. Der dritte Punkt ist Bewegungsfreiheit: Gästekontakt direkt, Preise und Hausregeln bei Ihnen, Mehrfach-Inserierung ausdrücklich erlaubt. Sechs Monate kostenlos, danach läuft das Startpaket von allein aus. Kurz gesagt: die regionale Alternative für Gastgeber auf den Ostfriesischen Inseln.
Wie hoch ist der Gästebeitrag auf Spiekeroog 2026?
In der Hauptsaison 5,50 € pro Person und Tag, in der Nebensaison 2,20 €. Ermäßigt sind es 2,30 € beziehungsweise 0,90 €. Hauptsaison sind 15. März bis 31. Oktober, Nebensaison 1. November bis 14. März (§ 4 der Gästebeitragssatzung der Gemeinde Spiekeroog vom 22. November 2024 in der Lesefassung mit der 1. Änderungssatzung vom 20. März 2025). Die Spalte „ermäßigt" enthält auf Spiekeroog den regulären Kindersatz: Als Kind gilt, wer zwischen 6 und 14 Jahre alt ist, als Erwachsener, wer das 15. Lebensjahr vollendet hat (§ 4 Abs. 1). Daneben kennt die Satzung einen echten Ermäßigungssatz von 2,10 € beziehungsweise 0,70 € (§ 6 Abs. 2) – er gilt für von Sozialhilfeträgern oder Krankenkassen verschickte Kinder bei mindestens sieben Kurtagen, für Jugendgruppen in Jugendherbergen und Schullandheimen samt Aufsichtspersonen und für Schwerbehinderte mit einem Grad zwischen 70 und 99. Diese beiden Sätze hat erst die 1. Änderungssatzung vom 20. März 2025 gesenkt, vorher lagen sie bei 2,30 € und 0,90 €. Einen Prozentsatz für die Umsatzsteuer nennt die Satzung nicht; sie weist stattdessen aus, dass der Gesamtaufwand zu 49,43 % aus Gästebeiträgen und zu 36,86 % aus Gebühren gedeckt wird (§ 2 Abs. 2).
Brauche ich auf Spiekeroog eine Genehmigung, um meine Wohnung als Ferienwohnung zu vermieten?
Sehr wahrscheinlich ja, wenn Sie neu einsteigen. Die Zweckentfremdungssatzung vom 22. März 2024 wertet es als Zweckentfremdung, wenn Wohnraum „mehr als insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr tage- oder wochenweise entgeltlich als Ferienwohnung vermietet" wird (§ 1 Abs. 2 Nr. 3) – und Zweckentfremdung bedarf der Genehmigung der Gemeinde. Ausgenommen ist Wohnraum, der bereits vor dem 1. Januar 2019 rechtmäßig zur Fremdenbeherbergung genutzt wurde. Bis acht Wochen im Jahr bleibt die Vermietung auf Spiekeroog genehmigungsfrei. Fragen Sie im Zweifel vor der ersten Buchung bei der Gemeinde Spiekeroog nach.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung inseriere?
Das ist ausdrücklich verboten. § 5 der Zweckentfremdungssatzung untersagt es, die Nutzung ohne die erforderliche Genehmigung „anzubieten oder dafür zu werben", und ebenso, solche Angebote zu verbreiten. Die Gemeinde kann Diensteanbieter anweisen, verbotene Angebote unverzüglich von ihren Internetseiten zu entfernen; eine Anfechtungsklage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung. Dazu kommen die Wiederherstellungsanordnung nach § 3 und ein Bußgeldrahmen von bis zu 100.000 Euro (§ 6 Abs. 2). Das ist der höchste Rahmen, der uns an dieser Küste begegnet ist – deshalb steht dieser Hinweis auch in unseren Angaben zum Eintragen.
Muss ich den Gästebeitrag auf Spiekeroog einziehen und abführen?
Nein. Beitragsschuldner ist Ihr Gast (§ 3), erhoben wird von der Nordseebad Spiekeroog GmbH im Auftrag der Gemeinde (§ 9), und bezahlt wird er in der Praxis automatisch beim Kauf des Fährtickets – online, am Automaten, am Schalter oder über den Urlaubsservice; Bahnreisende entrichten ihn in der Tourist-Information „Kogge". Ihre Pflicht beschränkt sich darauf, den Gast aufzufordern, sich bei der einziehenden Stelle zu melden (§ 8 Abs. 2). Das ist eine deutliche Entlastung gegenüber Ostseeorten, wo Sie am Anreisetag kassieren und später abführen müssen.
Wie lange muss ich mein Gästeverzeichnis auf Spiekeroog aufbewahren?
Sechs Jahre, gerechnet ab Beginn des Kalenderjahres, das auf die Eintragung folgt. Und es muss „tagaktuell" und „kontrollfähig" geführt sein – so steht es in § 11 Abs. 1 Buchstabe b, der genau das zur Ordnungswidrigkeit erklärt. Die oder der Beauftragte der Gemeinde darf Auskünfte verlangen, das Verzeichnis einsehen und Kontrollen in den Gästebetrieben durchführen (§ 8 Abs. 3). Der Bußgeldrahmen liegt bei 10.000 Euro. Wer viele Einheiten verwaltet, kann nach § 8 Abs. 4 ein abweichendes Verfahren mit der Gemeinde vereinbaren.
Zählen An- und Abreisetag auf Spiekeroog beide?
Nein, und das ist erst seit dem 20. März 2025 so. Die Ursprungsfassung der Satzung rechnete nach Aufenthaltstagen, „wobei angefangene volle Tage gelten". Die 1. Änderungssatzung hat das ersetzt: „Die Tage der Anreise und der Abreise werden als ein Aufenthaltstag gerechnet." Aus sieben Übernachtungen werden damit sieben Aufenthaltstage, nicht acht – in der Hauptsaison also 38,50 € je erwachsener Person statt 44,00 €. An der Ostsee ist es meist umgekehrt; wer beide Küsten vermietet, sollte das auseinanderhalten.
Wann ist auf Spiekeroog Hauptsaison?
Vom 15. März bis zum 31. Oktober – das ist die Saison A mit 5,50 € je Erwachsenem und Tag und 2,30 € je Kind zwischen 6 und 14 Jahren. Die übrige Zeit des Jahres ist Saison B mit 2,20 € beziehungsweise 0,90 € (§ 4 Abs. 1). Zwei Dinge sind für die Preisplanung wichtig: Die Hauptsaison beginnt schon Mitte März, also vor Ostern, und sie endet erst Ende Oktober – die Zugvogeltage Mitte Oktober liegen noch vollständig darin.
Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer auf Spiekeroog?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Satzung mit Wohnwert-Modell: Wohnwert = Lagewertfaktor × Wohnfläche × Baujahresfaktor × Gebäudeartfaktor × 100, darauf 4,00 Prozent Steuer (§§ 3 und 4). Der Lagewertfaktor hängt am Bodenrichtwert Ihrer Zone, der Baujahresfaktor ist ein Tausendstel des Baujahres, der Gebäudeartfaktor liegt zwischen 1,00 und 1,10. Für eine 60 m² große Eigentumswohnung von 1975 in mittlerer Lage kommt man auf gut 700 € im Jahr. Entscheidend für Vermieter ist § 7: Ab 80 Vermietungstagen werden 25 Prozent erlassen, ab 110 Tagen 35 Prozent und ab 140 Tagen die Hälfte – Antrag bis zum 30. Juni des Folgejahres.
Was gilt, wenn meine Wohnung die meiste Zeit des Jahres leer steht?
Dann greifen auf Spiekeroog gleich zwei Satzungen. Nach der Satzung zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion vom 13. April 2023 ist „die Nutzung von Räumen in Wohngebäuden oder Beherbergungsbetrieben als Nebenwohnung, wenn die Räume insgesamt an mehr als der Hälfte der Tage eines Jahres unbewohnt sind", genehmigungspflichtig (§ 1 Nr. 5) – allerdings nur innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs, der sich aus einer Anlage zur Satzung ergibt. Und nach der Zweckentfremdungssatzung gilt Wohnraum, der „länger als sechs Monate ununterbrochen leer steht", als zweckentfremdet und damit als genehmigungspflichtig (§ 1 Abs. 2 Nr. 4). Wer regelmäßig vermietet, ist von beidem tendenziell weiter entfernt als jemand, der die Wohnung überwiegend selbst leer stehen lässt.
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment auf Spiekeroog auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ja – eine Beschränkung auf Ferienwohnungen gibt es bei uns nicht. Eingetragen werden können auf Spiekeroog einzelne Zimmer ebenso wie Apartments, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Pensionen und Hotels. Abgerechnet wird über einen festen Jahresbetrag ohne Vermittlungsprovision, und die ersten sechs Monate laufen kostenlos. Ein Hinweis, den wir auf dieser Insel ernst meinen: Vergewissern Sie sich vor dem Inserieren, dass Ihre Ferienvermietung zweckentfremdungsrechtlich zulässig oder genehmigt ist – die Satzung verbietet ausdrücklich auch das Anbieten und Bewerben ohne Genehmigung.

Ihre Unterkunft auf Spiekeroog vorstellen

Das erste halbe Jahr kostenlos, danach ein fester Betrag im Jahr, auf Ihre Buchungen keine Provision. Dass wir noch jung sind, verschweigen wir nicht. Was wir Gastgebern auf Spiekeroog dafür mitbringen, ist ein selbst gepflegtes Umfeld aus Ortsseite und Terminen – vom Dorffest im September über die Zugvogeltage bis zum Jazzfestival im April –, und mittendrin steht Ihre Unterkunft.

Alles über das Angebot

Alle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.

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