Unterkunft auf Amrum vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer
Vermieten ohne Vermittlungsprovision: ein fester Jahrespreis, egal wie voll Ihr Kalender am Kniepsand wird. Und beim Ortsrecht lohnt auf Amrum der genaue Blick, denn die Insel ist geteilt: Eine gemeinsame Kurabgabe für alle drei Gemeinden – aber drei verschiedene Zweitwohnungssteuersätze, und in Wittdün eine Tourismusabgabe, die mehr als doppelt so hoch ausfällt wie in Nebel und Norddorf. Was davon Sie trifft, steht unten im Klartext.
Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?
FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Auf Amrum vermieten Sie bei uns Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder Zimmer zu einem festen Jahrespreis – ohne Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen, und die ersten sechs Monate sind kostenlos. Das gilt in Norddorf so wie in Nebel und Wittdün.
Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung auf Amrum, 120 € pro Nacht, 110 belegte Nächte – 13.200 € Buchungsumsatz im Jahr. Bei angenommenen 10 % Vermittlungsprovision gingen davon 1.320 € ab – Saison für Saison. Unser fester Jahrespreis ändert sich dagegen nicht, wenn die Insel ausgebucht ist.
Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Für Amrum pflegen wir Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege selbst – Ihr Inserat steht genau dort, wo Gäste nach dem Biikebrennen, dem Heideblütenfest oder einer Wattwanderung zur Nachbarinsel suchen. Die wichtigsten Termine auf Amrum sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.
Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.
Fester Jahrespreis
Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.
Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste
Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.
Alle Unterkunftsarten
Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer auf Amrum – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.
Sechs Monate kostenlos
Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.
Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht
Melden bis zum Tag nach der Ankunft, Kurkarte ausdrucken, einziehen, abführen – und die Satzung für Ihre Gäste sichtbar auslegen: Die Amrumer Kurabgabesatzung verlangt Ihnen einiges ab, und sie gilt seit 2025 für alle drei Inselgemeinden gemeinsam. Wir haben sie zusammen mit den Tourismusabgabe- und Zweitwohnungssteuersatzungen aller drei Gemeinden im Original gelesen und fassen zusammen, was für Gastgeber wirklich drinsteht.
Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Kurabgabesatzung der Gemeinde Nebel vom 22. November 2024 – wortgleich in Norddorf auf Amrum und Wittdün auf Amrum nachgelesen haben (in Kraft seit 1. Januar 2025, gelesen am 22. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.
Wer auf Amrum vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: jeden aufgenommenen Gast über das gewählte Meldescheinverfahren anmelden, ihm eine Kurkarte aushändigen und die Kurabgabe einziehen und abführen – und die Satzung für die Gäste sichtbar auslegen (§ 8). Amrum liegt als kleinste der drei bewohnten nordfriesischen Geestinseln im Nationalpark Wattenmeer, westlich von Föhr und südlich von Sylt – mit dem bis zu zwei Kilometer breiten Kniepsand, der Vogelkoje und den drei Inselgemeinden Nebel, Norddorf und Wittdün, ist als Kurort – Nebel als Seebad, Norddorf auf Amrum und Wittdün auf Amrum als Seeheilbad – anerkannt und erhebt die Kurabgabe seit 2025 gemeinsam mit allen drei Inselgemeinden – 3,50 € pro Person und Tag in der Hauptkurzeit.
Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:
Kurabgabe auf Amrum: Sätze und Zeiträume 2026
Amrum erhebt die Kurabgabe nicht gemeindeweise. § 1 Abs. 2 der Satzung bestimmt, dass sie „mit den anderen Gemeinden der Insel Amrum – Norddorf auf Amrum und Wittdün auf Amrum – auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe“ nach § 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben wird; Erhebungsgebiet ist das gesamte Gebiet der drei Gemeinden. Für Sie als Gastgeber heißt das: ein Satz, eine Frist, eine Kurkarte – gleich ob Ihre Wohnung in Nebel, Norddorf oder Wittdün steht.
Bemerkenswert ist, wie offen die Satzung ihre eigene Finanzierung vorrechnet. § 1 Abs. 4 beziffert, wer den Aufwand für Kur- und Erholungseinrichtungen trägt: 65,00 v. H. die Kurabgabe der Gäste, 14,36 v. H. die Tourismusabgabe der Betriebe und 20,64 v. H. die Gemeinden selbst aus eigenen Haushaltsmitteln. Die Insel legt damit offen, was viele Satzungen verschweigen: Zwei Drittel zahlt der Gast, ein knappes Siebtel Sie als Vermieterin oder Vermieter.
⭐ Aufgepasst bei den übrigen Abgaben: Was bei der Kurabgabe zusammenläuft, fällt bei Tourismusabgabe und Zweitwohnungssteuer wieder auseinander – dort hat jede der drei Gemeinden ihre eigene Satzung mit eigenen Sätzen. Beides steht weiter unten.
| Zeitraum | je Person und Tag |
|---|---|
| Hauptsaison 1. März bis 31. Oktober |
3,50 € |
| Nebensaison 1. November bis Ende Februar |
1,80 € |
| Jahreskurabgabe 30 Tagessätze der Hauptkurzeit – und zugleich der Deckel bei mehreren Aufenthalten im Jahr |
105,00 € |
Die Umsatzsteuer ist in den Sätzen enthalten (§ 5 Abs. 6). Ermäßigte Tagessätze kennt die Satzung nicht – stattdessen gibt es Befreiungen und einen eigenen Kindersatz von 0,50 € je Aufenthaltstag für Kinder und Jugendliche bis 18, die ohne volljahrige Aufsichtsperson reisen oder an einer Gruppenreise teilnehmen. Befreit sind nach § 3 Abs. 1 zunächst Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie in Begleitung einer volljahrigen Aufsichtsperson reisen – nicht aber auf einer Gruppenreise wie einer Klassenfahrt; dort gilt der Kindersatz von 0,50 €. Ebenfalls befreit sind Menschen mit Behinderung, die nachweislich auf ständige Begleitung angewiesen sind, samt ihrer Begleitperson, wenn beide in derselben Unterkunft wohnen, Personen in Ausübung ihres Dienstes oder Berufes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber sowie unentgeltlich aufgenommene Verwandte von Insulanern mit Hauptwohnung. ⭐ Und dann gibt es eine Regel, die man nur zwischen zwei Inseln findet: Tagesgäste von der Insel Föhr sind auf Amrum kurabgabefrei, wenn sie eine dort ausgestellte gültige Kurkarte dabeihaben und ihr Aufenthalt einen Kalendertag nicht überschreitet (§ 3 Abs. 1 Nr. 5). Der Nachweis für jede Befreiung muss spätestens bis zur Abreise vorliegen.
Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise
Die Rechenregel steht in § 5 Abs. 1 am Ende: „Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet.“ Sieben Übernachtungen auf Amrum sind damit sieben Abgabetage – anders als in Büsum oder Dahme, wo beide Reisetage zählen. Dazu zwei Punkte für Ihre Kalkulation. Erstens der Deckel: Bei mehreren Aufenthalten im selben Kalenderjahr wird höchstens die Jahreskurabgabe von 105,00 € erhoben, bereits gezahlte Beträge werden angerechnet (§ 5 Abs. 2). Zweitens die Fälligkeit: Die Abgabepflicht entsteht mit der Ankunft; Ihre Gäste zahlen spätestens am Tag nach der Ankunft an Sie, und zwar für die gesamte Dauer des voraussichtlichen Aufenthalts (§ 4 Abs. 2). Sie kassieren also vorne, nicht bei der Abreise.
Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene, sieben Übernachtungen auf Amrum.
In der Hauptkurzeit (1. März bis 31. Oktober): 7 × 3,50 € × 2 = 49,00 €.
Im Winter (1. November bis Ende Februar): 7 × 1,80 € × 2 = 25,20 €.
Reisen zwei Kinder unter 18 in Begleitung mit, ändert sich an beiden Beträgen nichts – sie sind befreit. Kommt dieselbe Familie mehrfach im Jahr, ist bei 105,00 € je Person Schluss.
Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:
Gezählt wird hier: nach Übernachtungen – Abgabetage = Übernachtungen. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.
Ihre Pflichten als unterkunftsgebende Person (§ 8)
Wen die Satzung meint, steht in § 8 Abs. 1: unterkunftsgebend ist, wer Gästezimmer jeder Art vermietet, dazu Eigentümer und Dauernutzungsberechtigte von Wohnungseinheiten, sofern sie die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich Dritten überlassen – ausdrücklich „auch Familienangehörigen oder Bekannten“ –, Betreiber von Plätzen für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile (auch außerhalb von Campingplätzen), Betreiber von Bootsliegeplätzen sowie Leitungen von Heimen und Kur- oder Rehakliniken. Bevollmächtigte und Beauftragte stehen jeweils gleichrangig daneben. § 8 Abs. 8 zieht den Kreis noch einmal ausdrücklich um Zweitwohnungsbesitzer, die Angehörige oder Bekannte beherbergen. Auf welchem Portal Ihr Inserat steht, spielt dabei keine Rolle – die Pflichten gelten immer:
- Verfahren wählen – und zwar vorher. Für die Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können Sie zwischen dem elektronischen Meldescheinverfahren (§ 9) und dem Papiermeldescheinverfahren (§ 10) wählen. Die Entscheidung teilen Sie der zuständigen Stelle schriftlich vor der ersten Aufnahme von Gästen mit; ein Wechsel ist jederzeit für die Zukunft möglich. Ist das elektronische Verfahren technisch nicht möglich, gilt zwingend Papier (§ 8 Abs. 3).
- Elektronisch heißt: eigener Drucker und SEPA-Mandat. Sie erhalten Zugangsdaten für das System eines Drittanbieters und Druckvorlagen für die Kurkarten. Erfasst werden mindestens An- und Abreisetag, Heimatanschrift sowie Vor- und Zuname jeder beherbergten Person; das System errechnet die Kurabgabe. Spätestens am Tag nach der Ankunft drucken Sie den Meldeschein auf der überlassenen Vorlage aus und übergeben die Gästekarte (§ 9 Abs. 2). ⭐ Und: Die Teilnahme setzt ein SEPA-Lastschriftmandat voraus – die Kurabgabe wird bei Ihnen eingezogen, das Konto muss gedeckt sein (§ 9 Abs. 4).
- Der Gast unterschreibt, Sie heben auf – drei Jahre lang. Ihre Gäste bestätigen Richtigkeit der Angaben und Empfang der Gästekarte auf dem für Sie bestimmten Meldescheinabschnitt. Diesen Abschnitt beziehungsweise den Kontrollbeleg bewahren Sie mindestens drei Kalenderjahre seit dem Abreisetag auf und legen ihn dem Aufsichtspersonal und den Beauftragten des Amtes Föhr-Amrum bei Überprüfungen vor (§ 8 Abs. 5).
- Die Satzung sichtbar auslegen. Eine Pflicht, die man selten findet: § 8 Abs. 6 verlangt, dass jede unterkunftsgebende Person die Kurabgabesatzung für die Gäste sichtbar auslegt. Ein Ausdruck in der Ferienwohnung genügt – aber er muss da sein.
- Adressänderungen binnen zwei Wochen melden. Jede Veränderung, die Ihre Person oder Ihre Anschrift betrifft, ist der zuständigen Stelle innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitzuteilen (§ 8 Abs. 2). Das betrifft auch den Verkauf oder die Übergabe der Wohnung.
- Gesamtschuldnerische Haftung. Sie haften gesamtschuldnerisch für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe – und für jeden Ausfall, der der Gemeinde durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entsteht (§ 8 Abs. 7). Die Anmeldung nach der Kurabgabesatzung ersetzt übrigens nicht die Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz.
Die Kurkarte heißt auf Amrum Gästekarte und wird im elektronischen Verfahren von Ihnen selbst gedruckt – auf den Vorlagen, die Sie von der zuständigen Stelle erhalten (§ 9 Abs. 2 Nr. 3). Die ausgedruckten Karten übergeben Sie den beherbergten Personen; sie gelten als Kurkarten im Sinne des § 6 Abs. 1. Bei online zugestellten Gästekarten bestätigt der Gast die Richtigkeit auf dem Meldescheinanhang und übermittelt ihn Ihnen zurück. Tagesgäste lösen ihre Karte dagegen selbst – bei den Stellen der AmrumTouristik, an den Tagesgästekartenautomaten, bei teilnehmenden Ausgabestellen oder online als digitale Tagesgästekarte (§ 4 Abs. 3). Damit müssen Sie sich um Ihre Tagesbesucher nicht kümmern.
Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört
Für Eigentümer laufen auf Amrum zwei Stränge nebeneinander – und der zweite ist je nach Gemeinde verschieden.
Erstens die Jahreskurabgabe. Als ortsfremd gilt nach § 2 Abs. 2 auch, wer im Erhebungsgebiet Eigentümer oder Besitzer einer Wohngelegenheit ist – die Satzung nennt Wohnhäuser, Appartements, Sommerhäuser, Wohnwagen, Wohnmobile, Zelte und ausdrücklich auch Boote im Hafen –, sofern das nicht zugleich die Hauptwohnung ist; die überwiegende Eigennutzung zu Erholungszwecken wird dabei widerleglich vermutet. § 5 Abs. 4 macht daraus eine feste Pflicht: Eigentümer, Miteigentümer und Besitzer zahlen die Jahrespauschale von 105,00 €, wenn das Eigentum im laufenden Kalenderjahr mindestens drei Monate bestanden hat und sie sich tatsächlich im Erhebungsgebiet aufgehalten haben oder aufhalten werden. Dasselbe gilt für ortsfremde Inhaber von Dauer- und Saisonliegeplätzen für Boote.
Zweitens die Zweitwohnungssteuer – und hier trennen sich die drei Gemeinden. Alle drei rechnen zwar nach demselben Muster: Lagefaktor × Wohnfläche × Baujahresfaktor × Wertfaktor der Gebäudeart × Verfügbarkeitsgrad × 100. Der Lagefaktor kommt aus dem Bodenrichtwert Ihres Grundstücks im Verhältnis zum höchsten Bodenrichtwert der Gemeinde, plus eins; flächenabhängige Bodenrichtwerte werden einheitlich auf 500 qm umgerechnet. Der Baujahresfaktor ist ein Tausendstel des Baujahres, der Wertfaktor beträgt 1,0 für eine Wohnung, 1,1 für Zweifamilien- und Reihenhäuser und 1,2 für Einfamilienhäuser. ⭐ Verschieden sind der Steuersatz und die Stufen des Verfügbarkeitsgrades:
• Nebel: Steuersatz 8,0 v. H.; 100 % bei 0–130 Vermietungstagen, 74 % ab 131, 59 % ab 191.
• Norddorf auf Amrum: Steuersatz 7,4 v. H.; 100 % bei 0–120 Vermietungstagen, 74 % ab 121, 61 % ab 171.
• Wittdün auf Amrum: Steuersatz 10,0 v. H. – der höchste der Insel; Stufen wie in Norddorf, unterste Stufe 60 %.
Der Hebel ist also überall die Vermietung an wechselnde Gäste („Mischnutzung“, § 4 Abs. 7) – nur beginnt die erste Entlastungsstufe in Nebel zehn Tage später als in den beiden anderen Gemeinden. Fristen, die leicht untergehen: Das Innehaben, die Aufgabe oder die Änderung der Nutzung ist der Gemeinde binnen zwei Wochen anzuzeigen; die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt, Vorauszahlungen sind vierteljahrlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Nicht vergessen: die Tourismusabgabe
Die Kurabgabe zahlen Ihre Gäste – die Tourismusabgabe zahlen Sie. Alle drei Inselgemeinden haben sie zum 1. Januar 2026 neu gefasst, und sie rechnen nach derselben Formel: Umsatz × Vorteilssatz × Gewinnsatz × Abgabensatz. Maßgeblich ist der im Erhebungsjahr vereinnahmte Umsatz ohne Umsatzsteuer (§ 4).
Was in der Anlage steht – und für Sie zählt: Die Vermietung von Ferienwohnungen, -appartements und -häusern steht in der Betriebsartengruppe A unter den Nummern 101 und 102, mit einem Vorteilssatz von 100 %. Beim Gewinnsatz staffelt die Anlage nach Umsatz: 18 % bis 30.000 € Umsatz, 15 % darüber. Wer klein vermietet, trägt anteilig also den höheren Gewinnsatz. Zum Vergleich: Gästezimmer stehen bei 25 % (mit Frühstück 21 %), Hotels garni bei 11 %, Hotels mit Vollverpflegung bei 6 %.
⭐ Der große Unterschied liegt im Abgabensatz – und der ist auf Amrum nicht einheitlich: In Nebel und Norddorf auf Amrum beträgt er 3,0 %, in Wittdün auf Amrum dagegen 7,12 %, also mehr als das Doppelte. Ein Rechenbeispiel: 20.000 € Jahresumsatz mit einer Ferienwohnung ergeben 20.000 × 100 % × 18 % = 3.600 € Maßstabseinheiten. Daraus werden in Nebel oder Norddorf rund 108 € Tourismusabgabe im Jahr – in Wittdün rund 256 €. Bei sonst gleicher Wohnung, wenige Kilometer entfernt.
Ihre Pflichten dabei: Die Abgabe wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe fällig; die Gemeinde darf auf den zu erwartenden Betrag eine Vorausleistung erheben (§ 6). Beträge bis fünf Euro werden weder erhoben noch erstattet. Und: Wer nur saisonal vermietet, beendet damit nicht seine abgabepflichtige Tätigkeit – die Pflicht läuft über den Winter weiter.
Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Amrum liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 22. August 2026). Ändert die Gemeinde Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.
Ihre Unterkunft auf Amrum bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?
Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:
Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.
Womit Amrum Gäste anzieht
Amrum ist eine nordfriesische Nordseeinsel im Wattenmeer, bekannt für den bis zu zwei Kilometer breiten Kniepsand, weite Dünen und die friesischen Dörfer Norddorf, Nebel und Wittdün. Auf unserer Ortsseite ist Amrum den Reisearten Strandurlaub, Naturerlebnis, Familienurlaub zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite auf Amrum aus →
Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 1. März bis 31. Oktober gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.
Wann Gäste auf Amrum kommen: die Höhepunkte des Jahres
Diese Veranstaltungen ziehen Gäste von weiter her an – zu diesen Terminen wird auf Amrum gebucht. Die Termine stammen aus dem offiziellen Veranstaltungskalender des Ortes (Quelle unten):
Biikebrennen
21. Februar 2027 – fünf Feuer auf der Insel: Norddorf, Nebel, Süddorf, Wittdün und Steenodde
Molenfest in Steenodde
August 2027 – maritimes Sommerfest mit Opti-Regatta; der genaue Termin steht noch nicht fest
Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite auf Amrum pflegen.
Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus
- Die Hauptkurzeit der Amrumer Satzung reicht vom 1. März bis 31. Oktober – acht Monate, in denen 3,50 € pro Person und Tag anfallen. In den vier Wintermonaten sind es nur 1,80 €: ein Argument, das in Ihre Nebensaison-Angebote gehört.
- Der größte Steuerhebel liegt bei den Vermietungstagen – und er ist je Gemeinde anders geschnitten. In Nebel sinkt die Bemessungsgrundlage der Zweitwohnungssteuer ab dem 131. Vermietungstag auf 74 %, in Norddorf und Wittdün schon ab dem 121. Wer nahe an der Grenze liegt, sollte die letzten Wochen gezielt füllen.
- Rechnen Sie die Tourismusabgabe von Anfang an ein: In Nebel und Norddorf beträgt der Abgabensatz 3,0 %, in Wittdün 7,12 %. Bei 20.000 € Umsatz sind das rund 108 € gegenüber rund 256 € im Jahr – bei sonst gleicher Wohnung.
- Wenn Sie auf Amrum das elektronische Meldescheinverfahren wählen, brauchen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat und ein gedecktes Konto: Die errechnete Kurabgabe wird eingezogen, nicht von Ihnen überwiesen. Die Entscheidung für elektronisch oder Papier teilen Sie vor der ersten Beherbergung schriftlich mit.
Häufige Fragen von Gastgebern auf Amrum
Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Wie hoch ist die Kurabgabe auf Amrum 2026?
Gilt auf Amrum überall dieselbe Kurabgabe?
Warum zahle ich in Wittdün mehr Tourismusabgabe als in Nebel?
Ab wann sinkt meine Zweitwohnungssteuer auf Amrum?
Muss ich meine Gäste elektronisch anmelden?
Zahlen Tagesgäste von Föhr auf Amrum Kurabgabe?
Ich lasse Bekannte kostenlos in meiner Ferienwohnung wohnen – muss ich das melden?
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment auf Amrum auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ihre Unterkunft auf Amrum vorstellen
Sechs Monate kostenlos, fester Preis danach, keine Provision auf Ihre Buchungen. Wir sind ein junges Portal – und sagen das offen. Was wir mitbringen: ein gepflegtes Insel-Umfeld aus Ortsseite, Terminen und Ausflugszielen für Amrum – und mittendrin Ihre Unterkunft.
Alles über das AngebotAlle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.