FÜR GASTGEBERHUSUM

Unterkunft in Husum vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer

Vermieten ohne Vermittlungsprovision: ein fester Jahrespreis, egal wie voll Ihr Kalender in Husum wird. Und ein Ortsrecht, das sich von jedem Seebad an dieser Küste unterscheidet: Husum ist Erholungsort, keine Kurabgabe für Ihre Gäste, kein Meldeschein-Einzug, keine Gästekarte. Bezahlt wird die Tourismusarbeit von den Betrieben – über eine Tourismusabgabe, die auch private Vermieterinnen und Vermieter trifft. Wie sie berechnet wird, was die Zweitwohnungssteuer kostet und wo die Erhaltungssatzung der Altstadt Grenzen zieht, steht unten im Klartext.

Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?

FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Wer in Husum eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus, ein Apartment oder ein einzelnes Zimmer vermietet, zahlt bei uns einen festen Jahresbetrag – für Hotels und Pensionen gilt dasselbe. Auf Ihre Buchungen liegt keine Vermittlungsprovision, das erste halbe Jahr ist kostenlos. Ob Ihre Unterkunft am Binnenhafen liegt, in der Altstadt rund um den Marktplatz oder draußen in Schobüll mit Blick aufs Watt, ändert am Preis nichts.

Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung in Husum, 105 € pro Nacht, 140 belegte Nächte – 14.700 € Buchungsumsatz im Jahr. Bei angenommenen 10 % Vermittlungsprovision blieben 1.470 € beim Portal, Jahr für Jahr. Zum Vergleich die echte Pflichtabgabe der Stadt: Auf denselben Umsatz fällt eine Tourismusabgabe von rund 335 € an (Rechenweg unten). Ein fester Jahrespreis fürs Portal bleibt davon unabhängig – auch wenn Krokusblüte, Hafentage und Krabbentage Ihre Saison füllen.

Der zweite Grund ist das Umfeld, in dem Ihr Inserat steht. Ortsseite, Veranstaltungskalender und Ausflugsziele für Husum pflegen wir selbst – und für die beiden größten Anlässe haben wir eigene Seiten gebaut: für die Husumer Hafentage und für das Krokusblütenfest, wenn im Schlosspark vier Millionen Krokusse blühen. Wer danach sucht, findet dort Unterkünfte in Husum gleich daneben. Dazu kommt, was die Stadt das ganze Jahr trägt: Theodor Storms „graue Stadt am Meer", der Binnenhafen mitten im Ort, Krabbenkutter, Wattzugang in Schobüll – und mit der Messe Husum ein Geschäftsreise-Publikum, das Übernachtungen außerhalb der Ferienzeiten bringt. Die wichtigsten Termine in Husum sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.

Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.

Fester Jahrespreis

Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.

Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste

Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.

Alle Unterkunftsarten

Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Husum – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.

Sechs Monate kostenlos

Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.

Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht

In Husum kassieren Sie keine Kurabgabe, führen keine Gästekartennummern und melden niemanden über ein städtisches Abrechnungssystem – all das gibt es hier schlicht nicht. Dafür stehen drei andere Dinge auf Ihrer Liste: die Tourismusabgabe, die Sie als Vermieterin oder Vermieter selbst schulden, die Zweitwohnungssteuer mit ihrem Verfügbarkeitsgrad und – falls Ihr Haus in der Altstadt oder Neustadt steht – die Erhaltungssatzung mit Milieuschutz. Wir haben alle drei Satzungen im Original gelesen.

Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung der Stadt Husum über die Erhebung einer Tourismusabgabe, beschlossen am 15. Dezember 2022 nachgelesen haben (in Kraft seit dem 1. Januar 2023; sie löste die Satzung vom 4. Oktober 2021 ab, gelesen am 19. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Stadt – er ist unten verlinkt.

Wer in Husum vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Tourismusabgabesatzung drei zentrale Pflichten: die Aufnahme Ihrer Vermietung innerhalb eines Monats bei der Stadt anzeigen, bis zum 30. Juni jedes Jahres die Erklärung über Ihren Umsatz abgeben und – wenn Ihr Objekt in Altstadt oder Neustadt liegt – vor einer Nutzungsänderung die Erhaltungssatzung prüfen (§ 6 der Tourismusabgabesatzung, § 2 der Erhaltungssatzung). Husum liegt an der Husumer Bucht im Kreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein – die „graue Stadt am Meer" mit Binnenhafen mitten in der Altstadt, Schlosspark und dem Ortsteil Schobüll mit Wattzugang und Freibad, ist als Erholungsort anerkannt und erhebt – anders als die Seebäder ringsum – gar keine Kurabgabe von Gästen; finanziert wird die Tourismusarbeit über eine Tourismusabgabe der Betriebe.

Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:

Was Husum von den Seebädern unterscheidet: keine Kurabgabe, dafür die Tourismusabgabe

Husum ist als Erholungsort anerkannt, nicht als See- oder Heilbad – und geht deshalb einen anderen Weg als jeder andere Ort in unserem Bestand: Die Stadt erhebt keine Kurabgabe und keinen Gästebeitrag von Gästen. Im gesamten Ortsrecht steht keine entsprechende Satzung; stattdessen finanziert sich die Tourismusarbeit über die Tourismusabgabe der Betriebe nach § 10 Abs. 7 des Kommunalabgabengesetzes. Deren § 1 legt offen, was damit bezahlt wird: 70 % des Aufwands für die Tourismuswerbung, 45 % für Freibad Schobüll, Schlossgarten, Strandbad Dockkoog sowie Strand und Wattzugang Schobüll und 33 % für das Hallenbad Husum Bad.

Für Ihre Gäste heißt das ganz praktisch: keine Kurabgabe, keine Gästekarte, kein Meldeschein-Einzug an der Haustür. Was an vielen Küstenorten den Aufenthalt verteuert und Vermieterinnen und Vermieter Arbeit kostet, entfällt hier vollständig – eine Woche Nordsee kostet eine vierköpfige Familie in Husum schlicht nichts extra. Die Kehrseite: Die Einrichtungen, die andernorts aus der Kurabgabe finanziert werden, trägt in Husum die Tourismusabgabe der Betriebe – und die zahlen Sie.

Rechenbeispiel Tourismusabgabe: Eine private Ferienwohnungsvermietung ohne hotelmäßige Leistungen (Tarif 903) steht in Vorteilsstufe K – 100 % Vorteil mit einem durchschnittlichen Gewinnsatz von 30 %.
Bei 14.700 € Jahresumsatz: 14.700 € × 100 % × 30 % = 4.410 € Messbetrag; darauf der Abgabesatz von 7,6 % = 335,16 € Tourismusabgabe im Jahr.
Mit hotelmäßigen Leistungen (Tarif 904) sinkt der Gewinnsatz auf 24 % – dann wären es 268,13 €. Fällig ist die Abgabe erst zum 1. September des Folgejahres.

Ihre Pflichten als Vermieterin oder Vermieter (§ 6 der Tourismusabgabesatzung)

Die Husumer Tourismusabgabesatzung kennt keine „Wohnungsgeber" mit Einzugspflichten – abgabepflichtig sind alle Personen und Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus wirtschaftliche Vorteile geboten werden (§ 2 Abs. 1). Private Zimmer- und Ferienwohnungsvermietung steht dabei ausdrücklich in der Anlage: Tarif 903 für die Vermietung ohne hotelmäßige Leistungen, Tarif 904 mit hotelmäßigen Leistungen. Sie sind also nicht Inkassostelle für eine Gästeabgabe, sondern selbst Abgabeschuldner. Was daraus für Sie folgt:

Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört

Die Husumer Zweitwohnungssteuer gilt in der Fassung vom 12. Dezember 2024 (in Kraft seit 1. Januar 2025) und rechnet nicht mit der Jahresmiete, sondern mit einem Wohnwert: Lagewert × Wohnfläche × Baujahresfaktor × Gebäudeartfaktor (§ 5). Der Lagewert ergibt sich aus dem Bodenrichtwert Ihrer Zone im Verhältnis zur teuersten Zone der Stadt, plus eins; der Baujahresfaktor reicht von 0,90 für Gebäude von 1968 bis 1977 über 1,00 (1978–1994) bis 1,18 für Neubauten ab 2010; der Gebäudeartfaktor beträgt 1,6 für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1,3 für Mehrfamilienhäuser. Auf diesen Wohnwert werden 787 Prozent erhoben (§ 6) – die Zahl klingt dramatisch, bezieht sich aber auf den klein gerechneten Wohnwert, nicht auf eine Miete.

Der Vermieter-Hebel steckt im Verfügbarkeitsgrad (§ 5 Abs. 8): Stehen Ihnen selbst über 180 Tage zur Verfügung, zählt der volle Wohnwert (100 %); bei 90 bis 180 Verfügungstagen sind es 60 %, bei unter 90 Tagen nur noch 30 %. An- und Abreisetag gelten je Vermietungszeitraum als ein Tag. Beispielrechnung für eine 70 m² große Wohnung von 1985 im Mehrfamilienhaus bei einem angenommenen Lagewert von 1,5: Wohnwert 136,50 € – daraus bei voller Verfügbarkeit rund 1.074 € Steuer im Jahr, bei 90 bis 180 Verfügungstagen rund 645 € und bei unter 90 Tagen rund 322 €. Fristen, die leicht untergehen: Das Innehaben oder die Aufgabe einer Zweitwohnung ist binnen zwei Wochen anzuzeigen (§ 8) – strenger als in den meisten Nachbarorten –, die Steuererklärung ist bis zum 31. Januar des Folgejahres fällig (§ 9), und wer sich auf den vertraglichen Ausschluss der Eigennutzung beruft, muss diesen jährlich bis zum 31. Januar neu nachweisen (§ 4).

Nicht vergessen: die Erhaltungssatzung

Wenn Ihre Unterkunft in der Altstadt oder der Neustadt liegt, gilt für Sie zusätzlich die Erhaltungssatzung Innenstadt und Neustadt vom 21. November 2019. Sie hat zwei Stoßrichtungen: In den Teilbereichen I und II schützt sie nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB das Ortsbild – dort sind Neubau, Abbruch, Änderung und Nutzungsänderung genehmigungspflichtig. In den Teilbereichen I bis IV schützt sie nach Nr. 2 die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, also Milieuschutz – und auch dort sind Abbruch, Änderung und ausdrücklich die Nutzungsänderung genehmigungspflichtig.

Warum das für Vermieter zählt: Die Umwandlung einer dauerhaft bewohnten Wohnung in eine Ferienwohnung ist eine Nutzungsänderung. Im Geltungsbereich der Satzung braucht sie deshalb eine Genehmigung – und zwar auch dann, wenn nach der Landesbauordnung gar keine Baugenehmigung nötig wäre (§ 2 Abs. 3). Erteilt wird sie von der Unteren Bauaufsicht im Einvernehmen mit der Stadt (§ 2 Abs. 6); wer ohne Genehmigung umbaut oder rückbaut, handelt nach § 213 BauGB ordnungswidrig. Die genaue Abgrenzung der vier Teilbereiche steht im Plan als Anlage zur Satzung – lassen Sie sich für Ihre Adresse bestätigen, welcher Teilbereich gilt, bevor Sie umbauen oder umwidmen. Eine Zweckentfremdungssatzung, wie sie die Nordseeinseln kennen, hat Husum dagegen nicht; für die Ortsteile Schobüll, Halebüll, Hockensbüll und Lund gilt zusätzlich eine eigene Gestaltungssatzung, die das äußere Erscheinungsbild regelt.

Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Husum liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 19. August 2026). Ändert die Stadt Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.

Ihre Unterkunft in Husum bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?

Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:

Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.

Womit Husum Gäste anzieht

Husum an der Nordsee: Hafenstadt mit Binnenhafen, Theodor-Storm-Haus und Krokusblüte im Schlosspark, direkt am Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Auf unserer Ortsseite ist Husum den Reisearten Kulturreise, Naturerlebnis, Familienurlaub zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Husum aus →

Eine amtliche Hauptsaison markiert Husum nicht – ohne Kurabgabesatzung gibt es keine Saisonzeiträume im Ortsrecht. Den Takt geben stattdessen die Feste: Krokusblüte im März, Hafentage im August, Krabbentage im Oktober und der lange Weihnachtsmarkt. Wer Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, trifft die Husumer Nachfrage genauer als jeder Kalenderdurchschnitt.

Wann Gäste in Husum kommen: die Höhepunkte des Jahres

Diese Veranstaltungen ziehen Gäste von weiter her an – zu diesen Terminen wird in Husum gebucht. Die Termine stammen aus dem offiziellen Veranstaltungskalender des Ortes (Quelle unten):

Husumer Krabbentage

17. und 18. Oktober 2026, mit verkaufsoffenem Sonntag

Husumer Weihnachtsmarkt

16. November bis 27. Dezember 2026 auf dem Marktplatz

Husumer Krokusblütenfest

14. März 2027 im Schlosspark

Husumer Hafentage

4. bis 8. August 2027 rund um den Binnenhafen

Große Veranstaltungen in der Umgebung von Husum

Diese Ereignisse finden nicht in Husum statt, ziehen aber Besucher in die Region – und wer in ihrer Nähe wohnt, wird mitgesucht. Am nächsten: Europameisterschaft im Strandsegeln St. Peter-Ording, rund 33 Kilometer entfernt; vier weitere große Termine liegen im Umkreis von 48 Kilometern. Die Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte; wo „Luftlinie“ dabeisteht, liegt für diese Verbindung keine Fahrstrecke vor.

Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in Husum pflegen.

Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus

Häufige Fragen von Gastgebern in Husum

Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Zuerst das Preismodell: Bei uns steht ein fester Jahresbetrag statt einer Gebühr je Buchung. Husum lebt nicht nur vom Sommer – Krokusblüte im März, Messebetrieb, Krabbentage im Oktober und ein Weihnachtsmarkt über sechs Wochen verteilen die Buchungen über das ganze Jahr; wer je Vermittlung zahlt, zahlt entsprechend oft. Die großen internationalen Anbieter rechnen überwiegend pro Buchung ab, wie viel genau, hängt vom jeweiligen Modell ab. Der zweite Unterschied ist die Nähe: Wir arbeiten ausschließlich an Nord- und Ostsee, pflegen die Husumer Ortsseite und die Termine von Hand und stellen Ihr Angebot neben Hafen, Schlosspark und Wattzugang statt in ein weltweites Verzeichnis. Der dritte ist Bewegungsfreiheit: Gästekontakt direkt, Preise und Hausregeln bei Ihnen, Mehrfach-Inserierung ausdrücklich erlaubt – und nach sechs kostenlosen Monaten läuft das Startpaket von selbst aus.
Zahlen meine Gäste in Husum eine Kurabgabe?
Nein – und das ist die Husumer Besonderheit. Die Stadt ist als Erholungsort anerkannt und erhebt weder eine Kurabgabe noch einen Gästebeitrag; im gesamten Ortsrecht steht keine solche Satzung. Ihre Gäste zahlen also keinen Tagessatz, brauchen keine Gästekarte, und Sie müssen nichts einziehen oder abführen. Finanziert wird die Tourismusarbeit stattdessen über die Tourismusabgabe der Betriebe nach § 10 Abs. 7 des Kommunalabgabengesetzes – die schulden Sie als Vermieterin oder Vermieter selbst, berechnet nach Ihrem Umsatz. Für die Preiskommunikation gegenüber Gästen ist das ein echter Vorteil: In den Seebädern ringsum kommen schnell 20 bis 30 Euro Kurabgabe pro Woche und Person dazu.
Wie viel Tourismusabgabe zahle ich in Husum für eine Ferienwohnung?
Die Abgabe bemisst sich nicht nach Betten, sondern nach Ihrem Umsatz: Messbetrag = Umsatz × Vorteilssatz × Gewinnsatz, darauf der Abgabesatz von 7,6 % (§§ 3 und 4). Private Ferienwohnungsvermietung ohne hotelmäßige Leistungen steht in der Anlage unter Tarif 903 – Vorteilsstufe K mit 100 % Vorteil und 30 % durchschnittlichem Gewinnsatz. Bei 14.700 € Jahresumsatz ergibt das 4.410 € Messbetrag und rund 335 € Abgabe. Mit hotelmäßigen Leistungen (Tarif 904) sinkt der Gewinnsatz auf 24 %. Beträge bis 10 € werden nicht erhoben (§ 5 Abs. 4).
Wann muss ich die Vermietung in Husum anmelden – und wann zahle ich?
Die Aufnahme und ebenso die Beendigung der abgabepflichtigen Tätigkeit sind der Stadt innerhalb eines Monats anzuzeigen (§ 6 Abs. 1). Bis zum 30. Juni jedes Jahres geben Sie außerdem die Umsatzerklärung ab; fordert die Stadt Sie schriftlich auf, haben Sie zwei Wochen Zeit (§ 6 Abs. 2). Fällig wird die Tourismusabgabe erst zum 1. September des Folgejahres (§ 5 Abs. 3) – wer 2026 anfängt, zahlt im September 2027. Wer die Mitwirkungspflichten verletzt, muss mit einem Bußgeld bis zu 500 € rechnen (§ 7).
Findet die Stadt heraus, dass ich auf einem Portal inseriere?
Ja, und die Satzung sagt das ungewöhnlich offen. § 8 Abs. 3 erlaubt der Stadt, die für die Veranlagung nötigen Daten aus verschiedenen Quellen zu erheben, wenn Angaben fehlen – neben Finanzamt, Melde-, Handels- und Grundbuchregister sowie Gewerbeanmeldungen ausdrücklich auch aus öffentlich zugänglichen Quellen, wörtlich „die einschlägigen Gastgeberverzeichnisse und Online-Suchportale für Quartiere". Ihr Inserat ist also sichtbar. Die praktische Konsequenz ist einfach: Melden Sie die Vermietung fristgerecht an, dann ist der Punkt erledigt.
Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer in Husum?
Sie beträgt 787 % des Wohnwerts (§ 6 der Satzung vom 12. Dezember 2024). Der Wohnwert ist dabei bewusst klein gerechnet: Lagewert (Bodenrichtwert Ihrer Zone im Verhältnis zur teuersten Zone, plus eins) × Wohnfläche × Baujahresfaktor (0,90 bis 1,18) × Gebäudeartfaktor (1,6 bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 1,3 bei Mehrfamilienhäusern). Für eine 70 m² große Wohnung von 1985 im Mehrfamilienhaus mit angenommenem Lagewert 1,5 kommt man auf gut 1.000 € im Jahr bei voller Eigenverfügbarkeit. Entscheidend ist der Verfügbarkeitsgrad nach § 5 Abs. 8 – siehe die nächste Frage.
Wie senke ich die Zweitwohnungssteuer durch Vermietung?
Über den Verfügbarkeitsgrad: Bei über 180 Verfügungstagen für Sie selbst zählt der volle Wohnwert (100 %), bei 90 bis 180 Tagen nur 60 % und bei unter 90 Tagen nur 30 % (§ 5 Abs. 8). Verfügungstage sind die Tage, an denen die Wohnung Ihnen zur Verfügung steht – je Vermietungszeitraum zählen An- und Abreisetag zusammen als ein Tag. Praktisch heißt das: Ab rund 185 Vermietungstagen erreichen Sie die 60-Prozent-Stufe, ab etwa 275 die 30-Prozent-Stufe. Nachgewiesen wird über die Steuererklärung bis zum 31. Januar des Folgejahres; wer die Eigennutzung vertraglich ganz ausschließt, muss das jährlich bis zum 31. Januar bestätigen (§ 4).
Brauche ich in Husum eine Genehmigung, um eine Ferienwohnung zu vermieten?
Eine Zweckentfremdungssatzung wie auf den Nordseeinseln hat Husum nicht. Aber: Liegt Ihr Objekt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Innenstadt und Neustadt vom 21. November 2019, ist die Nutzungsänderung genehmigungspflichtig – in den Teilbereichen I und II zum Schutz des Ortsbildes, in den Teilbereichen I bis IV zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 2). Die Umwandlung von Dauerwohnraum in eine Ferienwohnung ist genau so eine Nutzungsänderung, und die Genehmigungspflicht gilt auch dann, wenn die Landesbauordnung keine Baugenehmigung verlangt. Fragen Sie vor dem Umbau bei der Unteren Bauaufsicht nach, welcher Teilbereich für Ihre Adresse gilt.
Was bedeutet es für meine Gäste, dass Husum Erholungsort und kein Seebad ist?
Zunächst einmal: keine Kurabgabe. Das Prädikat „Erholungsort" nach dem Kurortegesetz stellt geringere Anforderungen an Kureinrichtungen als „Seebad" oder „Nordseeheilbad" – dafür fehlen die Kosten, die andere Orte über eine Gästeabgabe umlegen. Die touristischen Einrichtungen gibt es trotzdem: Freibad Schobüll, Schlossgarten, Strandbad Dockkoog, Strand und Wattzugang Schobüll sowie das Hallenbad Husum Bad werden nach § 1 der Tourismusabgabesatzung anteilig aus der Tourismusabgabe finanziert. Für Ihre Gäste heißt das: dieselben Angebote, aber ohne täglichen Aufschlag – ein Argument, das in der Objektbeschreibung gut aufgehoben ist.
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in Husum auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ja. In Husum lassen sich bei uns Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Apartments, einzelne Zimmer, Pensionen und Hotels eintragen – eine Beschränkung auf eine Unterkunftsart gibt es nicht. Es gilt der feste Jahresbetrag ohne Vermittlungsprovision, die ersten sechs Monate kostenlos. Zwei Husumer Besonderheiten sollten Sie vorher kennen: Die Stadt wertet für die Tourismusabgabe ausdrücklich auch Gastgeberverzeichnisse und Online-Portale aus – Ihr Inserat ist also kein stiller Vorgang; und wenn Ihr Objekt in der Altstadt oder Neustadt liegt, kann die Umwandlung von Dauerwohnraum in eine Ferienwohnung nach der Erhaltungssatzung genehmigungspflichtig sein.

Ihre Unterkunft in Husum vorstellen

Das erste halbe Jahr kostenlos, danach ein fester Betrag im Jahr, auf Ihre Buchungen keine Provision. Dass wir noch ein junges Portal sind, sagen wir offen. Was Gastgeber in Husum dafür bekommen: ein selbst gepflegtes Umfeld aus Ortsseite, Terminen und eigenen Seiten zu Hafentagen und Krokusblüte – und ein Ortsrecht-Kapitel, das den Unterschied zwischen Erholungsort und Seebad erklärt, statt ihn zu verwischen.

Alles über das Angebot

Alle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Stadt oder Ihre Steuerberatung.

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