FÜR GASTGEBERSTRALSUND

Unterkunft in Stralsund vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer

Vermieten ohne Vermittlungsprovision: ein fester Jahrespreis, egal wie voll Ihr Kalender in Stralsund wird. Beim Ortsrecht ist Stralsund ein Sonderfall an dieser Küste: Die Stadt erhebt keine Kurabgabe und keine Tourismusabgabe, sondern seit dem 1. September 2023 eine Übernachtungssteuer von 5 Prozent – und die zahlen nicht Ihre Gäste, sondern Sie als Betreiber. Was das konkret kostet, welche Erklärung bis zum 15. Tag nach jedem Quartal fällig ist und welche Unterlagen Sie fünf Jahre aufbewahren müssen, steht unten, Paragraf für Paragraf.

Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?

FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Wer in Stralsund eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus, ein Apartment oder ein einzelnes Zimmer vermietet, zahlt bei uns einen festen Jahresbetrag – Hotels und Pensionen ebenso. Auf Ihre Buchungen liegt keine Vermittlungsprovision, die ersten sechs Monate kosten nichts. Ob Ihre Unterkunft in der Welterbe-Altstadt liegt, am Hafen mit Blick auf die Rügenbrücke oder ruhiger in Knieper oder Andershof: Der Preis bleibt derselbe.

Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung in Stralsund, 100 € Nettoentgelt pro Nacht, 140 belegte Nächte – 14.000 € Übernachtungsumsatz im Jahr. Bei angenommenen 10 % Vermittlungsprovision blieben davon 1.400 € beim Portal, Jahr für Jahr. Zum Vergleich die Abgabe, die Stralsund auf denselben Umsatz erhebt: 5 % Übernachtungssteuer, also 700 € im Jahr – die höchste laufende Abgabe, die uns an dieser Küste begegnet ist. Ein fester Jahrespreis fürs Portal ist die Gegenrechnung dazu: Er steht vorher fest und wächst nicht mit, wenn Ihre Saison gut läuft.

Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Für Stralsund pflegen wir Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege selbst – und Ihr Inserat steht dort, wo Gäste nach dem Ozeaneum, der Gorch Fock I oder einer Unterkunft für einen Rügen-Urlaub ohne Inselpreise suchen. Die wichtigsten Termine in Stralsund sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.

Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.

Fester Jahrespreis

Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.

Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste

Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.

Alle Unterkunftsarten

Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Stralsund – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.

Sechs Monate kostenlos

Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.

Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht

In Stralsund gibt es keine Kurkarte, die Sie ausstellen, und keine Kurabgabe, die Sie einziehen – dafür eine Steuer, die Sie selbst schulden. Bis zum 15. Tag nach jedem Kalendervierteljahr geben Sie eine Erklärung beim Kämmereiamt ab, die Rechnungen bewahren Sie fünf Jahre auf, und Beginn oder Aufgabe Ihrer Vermietung müssen Sie anzeigen. Wir haben die Übernachtungssteuersatzung vom 16. März 2023, die Zweitwohnungssteuersatzung und die Erhaltungssatzung für die Altstadt im Original gelesen.

Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Hansestadt Stralsund (Übernachtungssteuersatzung), beschlossen von der Bürgerschaft am 15.12.2022 und 16.03.2023 nachgelesen haben (in Kraft seit dem 1. September 2023, gelesen am 20. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Hansestadt – er ist unten verlinkt.

Wer in Stralsund vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Übernachtungssteuersatzung drei zentrale Pflichten: die Aufnahme, Verlegung oder Aufgabe Ihrer Vermietung beim Kämmereiamt anzeigen, bis zum 15. Tag nach jedem Kalendervierteljahr eine Steuererklärung abgeben und die Rechnungen samt Nachweisen fünf Jahre aufbewahren – bei Versäumnis darf die Hansestadt schätzen (§§ 8 bis 11). Stralsund liegt am Strelasund gegenüber der Insel Rügen, mit der die Stadt seit 1936 der Rügendamm und seit 2007 die Rügenbrücke verbindet – die Altstadt auf der von Teichen umschlossenen Halbinsel gehört seit 2002 gemeinsam mit Wismar zum UNESCO-Welterbe, das Ozeaneum liegt direkt am Hafen, ist als UNESCO-Welterbestätte anerkannt und erhebt – anders als die Seebäder auf Rügen gegenüber – weder Kurabgabe noch Tourismusabgabe von Gästen; stattdessen zahlen Sie als Betreiber seit dem 1. September 2023 eine Übernachtungssteuer von 5 Prozent des Netto-Übernachtungsentgelts.

Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:

Was Stralsund von den Seebädern unterscheidet: keine Kurabgabe, dafür 5 Prozent Übernachtungssteuer

Stralsund ist als UNESCO-Welterbestätte bekannt, nicht als Kurort – und genau das prägt das Ortsrecht. Die Hansestadt Stralsund erhebt weder eine Kurabgabe von Gästen noch eine Tourismus- oder Fremdenverkehrsabgabe von Betrieben. Nach einem längeren Abwägungsprozess hat die Bürgerschaft sich stattdessen für eine Übernachtungssteuer entschieden, die seit dem 1. September 2023 gilt. Rechtlich ist das keine Abgabe, sondern eine örtliche Aufwandsteuer nach dem Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern – mit einem für Sie entscheidenden Unterschied: Steuerschuldner ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebs (§ 2 Abs. 1), nicht der Gast. Erfasst sind in Stralsund ausdrücklich Hotels, Pensionen, Privatzimmer, Camping- und Reisemobilplätze, Herbergen, Ferienhäuser sowie sämtliche Arten von Ferienwohnungen (§ 1 Abs. 3).

Die Steuer bemisst sich nach dem Übernachtungsentgelt ohne Umsatzsteuer; Entgelte für Verpflegung und andere Dienstleistungen bleiben außen vor (§ 4 Abs. 1). Lässt sich eine Gesamtrechnung nicht aufteilen, zieht die Satzung je Gast und Tag pauschal 10,00 € für das Frühstück und je 15,00 € für Mittag- und Abendessen ab (§ 4 Abs. 2). Besteuerungszeitraum ist das Kalendervierteljahr (§ 3), die Steuer entsteht mit Beginn der entgeltpflichtigen Beherbergungsleistung (§ 6) – und zwar bereits mit der entgeltlichen Erlangung der Übernachtungsmöglichkeit, auch wenn der Gast sie am Ende nicht nutzt (§ 1 Abs. 2).

Ein Rechenbeispiel: Eine Ferienwohnung erzielt im Jahr 14.000 € Netto-Übernachtungsentgelt – etwa 140 belegte Nächte zu 100 €. Darauf entfallen 5 Prozent Übernachtungssteuer, also 700 €. Verteilt auf die vier Quartalserklärungen sind das im Schnitt 175 € je Quartal. Zum Vergleich: Dieselbe Wohnung mit vier Betten kostet an Fremdenverkehrsabgabe in Zinnowitz 20 € im Jahr, in Heringsdorf 44,92 €, auf Sylt rund 118 €. Die Stralsunder Steuer ist damit die mit Abstand höchste laufende Abgabe, die uns an dieser Küste begegnet ist – dafür zahlen Ihre Gäste hier weder Kurabgabe noch Strandgebühr.

Ihre Pflichten als Beherbergungsbetrieb (§§ 8 bis 12)

Als Beherbergungsbetrieb gilt nach der Satzung jede Einrichtung, bei der Tätigkeiten zur Bereitstellung von Beherbergungsmöglichkeiten ausgeübt werden – ausdrücklich genannt sind Hotels, Pensionen, Privatzimmer, Camping- und Reisemobilplätze, Herbergen, Ferienhäuser sowie sämtliche Arten von Ferienwohnungen (§ 1 Abs. 3). Eine Grenze nach Betriebsgröße oder Bettenzahl kennt die Satzung nicht: Wer ein einzelnes Zimmer entgeltlich vermietet, ist ebenso Steuerschuldner wie ein Hotel. Betreiben mehrere Personen den Betrieb, haften sie als Gesamtschuldner (§ 2 Abs. 2).

Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört

Die Zweitwohnungssteuer ist die zweite Position und trifft Sie nur, wenn Sie die Wohnung auch selbst nutzen. Sie beträgt 10 Prozent des jährlichen Mietaufwands (§ 5 der Satzung vom 1. Januar 2017); Maßstab ist die Jahresnettokaltmiete, bei Eigennutzung oder Leerstand die übliche Miete nach dem Mietspiegel der Hansestadt zum Stand 1. Januar (§ 4). Steuergegenstand ist allerdings nur eine Nebenwohnung im melderechtlichen Sinne, die dem persönlichen Lebensbedarf dient (§ 2 Abs. 3) – und ausdrücklich gilt: Dritte und weitere Wohnungen im Stadtgebiet unterliegen der Steuer nicht (§ 2 Abs. 6), ebenso wenig Kur- und Feriengäste als Mieter mit einer Nutzungsdauer unter zwei Monaten (§ 3 Abs. 3). Wo genau die Grenze zwischen persönlichem Lebensbedarf und reiner Kapitalanlage verläuft, beurteilt das Kämmereiamt im Einzelfall – fragen Sie dort nach, bevor Sie eine Wohnung als Nebenwohnung anmelden. Fristen: Innehaben oder Aufgabe binnen einer Woche anzeigen, Änderungen des Mietaufwands binnen eines Monats (§ 7); fällig wird die Steuer vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 6 Abs. 4).

Nicht vergessen: Bußgelder und die Erhaltungssatzung

Was Sie sonst noch wissen sollten – und was in Stralsund fehlt. Es gibt keine Kurkarte und keine Gästekarte, die Sie ausstellen müssten, keine Meldepflicht gegenüber einer Kurverwaltung und keine Abgabe, die Sie von Gästen einziehen. Zuständig ist das Kämmereiamt, Abteilung Steuern – nicht eine Tourismuszentrale. Dafür wird bei Versäumnissen geschätzt: Geben Sie die Quartalserklärung nicht oder nicht fristgerecht ab, darf die Hansestadt Stralsund die Steuer auf Grundlage einer Schätzung festsetzen (§ 9 Abs. 5). Ordnungswidrig handelt unter anderem, wer die Anzeige- oder Nachweispflichten verletzt, die Erklärung nicht abgibt, dem Gast keine Bescheinigung ausstellt oder Unterlagen nicht aufbewahrt; eine leichtfertige Steuerverkürzung kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden, eine Abgabengefährdung mit bis zu 5.000 € (§ 13). Und ein baurechtlicher Punkt: Für die Altstadt und die angrenzenden Uferbereiche gilt eine Erhaltungssatzung vom 30. August 1990 – dort bedürfen Abbruch, Änderung, Nutzungsänderung und sogar die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung. Wer eine Altstadtwohnung zur Ferienwohnung umwidmen will, klärt das vorher mit der Stadt; der Denkmalschutz gilt daneben ohnehin.

Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Stralsund liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 20. August 2026). Ändert die Hansestadt Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.

Ihre Unterkunft in Stralsund bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?

Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:

Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.

Womit Stralsund Gäste anzieht

Ostsee-Hansestadt mit UNESCO-Welterbe-Altstadt, Ozeaneum und idealer Lage als Basis für Ausflüge nach Rügen. Auf unserer Ortsseite ist Stralsund den Reisearten Städtereise, Kulturreise, Strandurlaub zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Stralsund aus →

Eine amtliche Hauptsaison markiert Stralsund nicht – ohne Kurabgabesatzung gibt es keine Saisonzeiträume, an denen Sie sich orientieren könnten. Die Übernachtungssteuer beträgt ganzjährig 5 Prozent, unabhängig vom Monat. Die Nachfragespitzen setzen hier andere Takte: die Sommerferien, die Wallensteintage im Juli und die Tagesreisenden, die auf dem Weg nach Rügen Station machen.

Wann Gäste in Stralsund kommen: die großen Termine

Nicht jeder Kalendereintrag füllt ein Haus. Das hier sind die Veranstaltungen, die Besucher von weiter her anziehen – aus unserem eigenen Veranstaltungskalender und den Großereignissen der Region. Was nicht in Stralsund selbst stattfindet, steht mit der Entfernung dabei. Am nächsten: Störtebeker Festspiele, Ralswiek auf Rügen, rund 36 Kilometer entfernt; drei weitere große Termine liegen im Umkreis von 50 Kilometern. Die Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte; wo „Luftlinie“ dabeisteht, liegt für diese Verbindung keine Fahrstrecke vor.

Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in Stralsund pflegen.

Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus

Häufige Fragen von Gastgebern in Stralsund

Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Vor allem das Preismodell: Bei uns zahlen Sie einen festen Jahresbetrag und auf Ihre Buchungen keine Vermittlungsprovision – was ein Gast zahlt, kommt bei Ihnen an. Das wiegt in Stralsund doppelt, weil hier ohnehin schon 5 Prozent Übernachtungssteuer auf Ihrem Umsatz liegen; eine prozentuale Portalprovision käme oben drauf. Dazu kommt der regionale Zuschnitt: Wir betreiben kein weltweites Verzeichnis, sondern Ortsseiten für 49 Reiseziele zwischen Nordsee und Ostsee, mit eigenem Veranstaltungskalender, Ausflugszielen und Radwegen. Sie können bei uns inserieren und parallel bei anderen Portalen bleiben – wir verlangen keine Ausschließlichkeit.
Zahlen meine Gäste in Stralsund eine Kurabgabe?
Nein – und das ist die Stralsunder Besonderheit. Die Hansestadt hat sich nach eigener Darstellung bewusst gegen eine Kurabgabe und gegen eine Tourismusabgabe entschieden und stattdessen zum 1. September 2023 eine Übernachtungssteuer eingeführt. Sie beträgt 5 Prozent der Bemessungsgrundlage (§ 5 der Übernachtungssteuersatzung vom 16.03.2023), und Steuerschuldner ist ausdrücklich der Betreiber oder die Betreiberin des Beherbergungsbetriebs (§ 2 Abs. 1) – nicht der Gast. Bemessungsgrundlage ist das für die Übernachtung geschuldete Entgelt ohne Umsatzsteuer und ohne Entgelte für andere Leistungen wie Verpflegung (§ 4 Abs. 1). Ob Sie diese Kosten in Ihren Preis einrechnen, ist eine unternehmerische Entscheidung; die Satzung verlangt lediglich, dass Sie dem Gast auf Verlangen eine Rechnung oder Bescheinigung ausstellen, aus der die Steuer hervorgeht (§ 9 Abs. 7).
Wer zahlt die Übernachtungssteuer – ich oder mein Gast?
Steuerschuldner sind ausdrücklich Sie: „Steuerschuldner ist der Betreiber oder die Betreiberin des Beherbergungsbetriebes" (§ 2 Abs. 1). Die Hansestadt setzt die Steuer gegen Sie fest, und Sie haften dafür; betreiben mehrere Personen den Betrieb, haften sie als Gesamtschuldner. Ob Sie die Kosten in Ihren Übernachtungspreis einrechnen, bleibt Ihre unternehmerische Entscheidung – die Satzung schreibt dazu nichts vor. Sie verlangt nur, dass Sie dem Gast auf Verlangen eine Rechnung oder Bescheinigung ausstellen, aus der die Übernachtungssteuer hervorgeht (§ 9 Abs. 7).
Welche Übernachtungen sind von der Steuer ausgenommen?
Die Satzung kennt drei Fälle. Erstens: ausbildungsbedingte Übernachtungen von Auszubildenden und Studierenden – der Gast muss Ihnen gegenüber glaubhaft machen, dass die Übernachtung durch Berufsausbildung oder Studium bedingt ist, entweder durch eine Rechnung auf die Bildungseinrichtung, eine schriftliche Bestätigung der Einrichtung oder eine eigene schriftliche Bestätigung mit Name und Sitz der Einrichtung (§ 1 Abs. 4, § 9 Abs. 8). Zweitens: zusammenhängende Aufenthalte im selben Betrieb, die sechs Monate übersteigen (§ 1 Abs. 5). Drittens: Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen bis 18 im Rahmen von Gruppenreisen samt Gruppenleitern (§ 7). Nicht als Übernachtung gilt außerdem das Unterkommen in Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen (§ 1 Abs. 6). Eine Befreiung für Geschäftsreisende sieht die Satzung der Hansestadt Stralsund nicht vor – anders, als gelegentlich zu lesen ist.
Welche Fristen und Formalien gelten für die Übernachtungssteuer?
Der Besteuerungszeitraum ist das Kalendervierteljahr (§ 3). Bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Quartals geben Sie dem Kämmereiamt eine Erklärung der Bemessungsgrundlage auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck ab, unter Angabe auch der steuerfreien Entgelte; als natürliche Person unterschreiben Sie eigenhändig, bei elektronischer Übermittlung entfällt das Unterschriftsfeld (§ 9 Abs. 1 bis 3). Die Steuer wird in Stralsund durch Quartalsbescheid festgesetzt und ist einen Monat nach dessen Bekanntgabe fällig (§ 10). Kommt die Erklärung nicht oder zu spät, darf Stralsund schätzen (§ 9 Abs. 5). Alle Rechnungen zur Beherbergungsleistung und die Nachweise für Befreiungen bewahren Sie fünf Jahre auf, gerechnet ab Ablauf des Entstehungsjahres (§ 11).
Zahle ich in Stralsund Zweitwohnungssteuer, wenn ich vermiete?
Nur, wenn die Wohnung eine Nebenwohnung im melderechtlichen Sinne ist, die Sie für Ihren persönlichen Lebensbedarf oder den Ihrer Familie innehaben (§ 2 Abs. 3 der Zweitwohnungssteuersatzung). Der Satz beträgt dann 10 Prozent des jährlichen Mietaufwands (§ 5), bemessen an der Stralsunder Jahresnettokaltmiete oder – bei Eigennutzung, Leerstand oder unentgeltlicher Überlassung – an der üblichen Miete nach dem Mietspiegel der Hansestadt (§ 4). Zwei Regelungen entlasten Vermieter ausdrücklich: Dritte und weitere Wohnungen im Stadtgebiet unterliegen der Steuer gar nicht (§ 2 Abs. 6), und Kur- und Feriengäste als Mieter mit einer Nutzungsdauer unter zwei Monaten sind nicht steuerpflichtig (§ 3 Abs. 3). Wie eine ausschließlich vermietete Wohnung einzuordnen ist, entscheidet das Kämmereiamt im Einzelfall.
Darf ich eine Altstadtwohnung in Stralsund als Ferienwohnung vermieten?
Das sollten Sie vorher klären. Für die Altstadt und die angrenzenden Uferbereiche am Knieperteich, an den Frankenteichen und am Strelasund gilt seit dem 30. August 1990 eine Erhaltungssatzung. In ihrem Geltungsbereich bedürfen der Abbruch, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen einer Genehmigung – und zusätzlich sogar die Errichtung (§ 2). Erteilt wird sie von der Stadt beziehungsweise, wenn ohnehin eine Baugenehmigung nötig ist, von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Hansestadt (§ 3). Die Vorschriften des Denkmalschutzes bleiben davon unberührt, und in der Welterbe-Altstadt greifen sie häufig. Eine Umwidmung von Wohnraum in eine Ferienwohnung ist damit kein Selbstläufer.
Was passiert, wenn ich Erklärung oder Anzeige versäume?
Zunächst darf Stralsund schätzen und die Steuer abweichend festsetzen (§ 9 Abs. 5 und 6). Darüber hinaus ist eine ganze Reihe von Versäumnissen ausdrücklich als Ordnungswidrigkeit benannt: unrichtige Belege ausstellen, der Anzeigepflicht nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, die Nachweispflicht verletzen, die Quartalserklärung nicht, verspätet, unvollständig oder unwahr abgeben, sie nicht eigenhändig unterschreiben, dem Gast keine Bescheinigung ausstellen, Unterlagen nicht aufbewahren oder die Auskunftspflicht verletzen (§ 13 Abs. 1). Eine leichtfertige Abgabenverkürzung kann mit bis zu 10.000 €, eine Abgabengefährdung mit bis zu 5.000 € geahndet werden; bei Vorsatz bleiben die Strafbestimmungen des § 16 KAG M-V unberührt.
Wie unterscheidet sich Stralsund von den Seebädern auf Rügen?
Grundlegend, und zwar zum Vorteil Ihrer Gäste. Auf Rügen zahlen Übernachtungsgäste eine Kurabgabe – in Binz 3,40 € ganzjährig, in Sellin, Baabe und Göhren nach Saison gestaffelt –, und Sie müssten sie einziehen, Gästekarten ausstellen, melden und abführen. In Stralsund entfällt das alles: keine Kurabgabe, keine Kurkarte, keine Meldung an eine Kurverwaltung. Dafür liegt die Last bei Ihnen, nicht beim Gast: 5 Prozent Übernachtungssteuer auf Ihren Netto-Umsatz, vierteljährlich zu erklären. Für Ihre Preisdarstellung heißt das: Ein Gast zahlt bei Ihnen den ausgeschriebenen Preis ohne Zuschlag an der Rezeption – ein Argument, das gerade im Vergleich mit der Insel gegenüber zieht.
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in Stralsund auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ja. Ferienwohnung, Ferienhaus, Apartment, einzelnes Zimmer, Pension, Hotel oder Stellplatz in Stralsund – alle Unterkunftsarten sind bei uns eintragbar, und der Jahrespreis richtet sich nicht danach, wie viel Sie damit umsetzen. Wenn Ihre Unterkunft schon auf einem anderen Portal steht, können Sie die Angaben über unseren Import übernehmen und müssen nichts doppelt eingeben; Fotos und Beschreibung bleiben dabei Ihre eigenen.

Ihre Unterkunft in Stralsund vorstellen

Sechs Monate kostenlos, danach ein fester Betrag im Jahr, keine Provision auf Ihre Buchungen – für eine Ferienwohnung in der Altstadt genauso wie für ein Apartment am Strelasund. Dass wir ein junges Portal sind, sagen wir offen dazu. Was Gastgeber in Stralsund dafür bekommen: eine Ortsseite, die die Stadt nicht als billigeren Rügen-Ersatz behandelt, ein Ortsrecht-Kapitel mit allen Fristen an einer Stelle – und die Zusage, dass wir uns melden, wenn die Bürgerschaft etwas ändert.

Alles über das Angebot

Alle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Hansestadt oder Ihre Steuerberatung.

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