Unterkunft in Wyk auf Föhr vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer
Vermieten ohne Vermittlungsprovision: Bei uns zahlen Sie einen festen Jahrespreis – Ihre beste Saison kostet Sie keinen Cent mehr. Dazu pflegen wir den Veranstaltungskalender für Wyk auf Föhr selbst, vom Jahrmarkt im Oktober bis zur Lichterwoche. Und was die Kurabgabesatzung von Ihnen verlangt – vom Wahlrecht zwischen elektronischem und Papier-Meldeschein bis zu den 100 Euro für jeden verlorenen Vordruck –, steht unten im Klartext.
Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?
FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Für Gastgeber in Wyk auf Föhr heißt unser Modell: fester Jahrespreis statt Vermittlungsprovision – ob Sie eine Ferienwohnung am Sandwall, ein Ferienhaus in Boldixum, ein Hotel, eine Pension, ein Apartment oder ein einzelnes Zimmer vermieten. Der Einstieg ist sechs Monate kostenlos und endet automatisch, ohne dass Sie kündigen müssen.
Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung in Wyk auf Föhr, 110 € pro Nacht, 115 belegte Nächte – 12.650 € Buchungsumsatz im Jahr. Eine Vermittlungsprovision von beispielsweise 12 % kostet Sie davon 1.518 € – jedes Jahr aufs Neue, und sie wächst mit jedem zusätzlichen Gast. Ein fester Jahrespreis bleibt derselbe, egal wie gut Ihre Saison läuft. Genau das ist unser Modell.
Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Wir pflegen Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege für Wyk auf Föhr selbst, und Ihr Inserat steht mitten in diesem Umfeld – wer zum Jahrmarkt auf dem Heymanns-Parkplatz, zur Föhrer Lichterwoche oder zum Wyker Stadtlauf anreist, findet bei uns Termin und Unterkunft an einem Ort. Die wichtigsten Termine in Wyk auf Föhr sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.
Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.
Fester Jahrespreis
Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.
Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste
Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.
Alle Unterkunftsarten
Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Wyk auf Föhr – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.
Sechs Monate kostenlos
Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.
Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht
Erst das Meldeverfahren wählen, dann melden, einziehen und abführen: Die Pflichten aus der Kurabgabesatzung bleiben bei Ihnen, egal wo Sie inserieren – und in Wyk auf Föhr fangen sie früher an als anderswo, nämlich vor der ersten Buchung. Wir haben die Satzungen im Original gelesen und fassen zusammen, was für Gastgeber hier wirklich drinsteht.
Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Kurabgabesatzung der Stadt Wyk auf Föhr vom 20. September 2024 nachgelesen haben (in Kraft seit 1. Januar 2025, gelesen am 20. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Stadt – er ist unten verlinkt.
Wer in Wyk auf Föhr vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: vor der ersten Beherbergung schriftlich festlegen, ob Sie elektronisch oder auf Papier melden, jedem aufgenommenen Gast eine Kurkarte ausstellen und die Kurabgabe einziehen und abführen – und dafür gesamtschuldnerisch haften (§ 8). Wyk auf Föhr liegt auf der Nordseeinsel Föhr im Kreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein – als einzige Stadt der Insel, mit dem Sandwall als Promenade und dem Sandstrand an der Südküste, ist als Kurort (Seeheilbad) anerkannt und erhebt 2026 in der Hauptsaison 3,50 € Kurabgabe pro Person und Tag.
Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:
Kurabgabe in Wyk auf Föhr: Sätze und Zeiträume 2026
Wyk auf Föhr erhebt die Kurabgabe nicht für sich allein. § 1 Abs. 2 der Satzung bestimmt, dass sie „mit den anderen Gemeinden der Insel Föhr – Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Nieblum, Oevenum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum und Wrixum auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe“ nach § 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben wird; Erhebungsgebiet ist „das gesamte Gebiet der in Satz 1 genannten Gemeinden“. Für Sie als Gastgeber heißt das: Dieselben Sätze, dieselben Fristen und dieselbe Gästekarte gelten in Wyk auf Föhr wie in Nieblum oder Utersum – wer auf Föhr vermietet, hat es mit einem Kurabgaberecht zu tun, nicht mit zwölf. Die geltende Fassung stammt vom 20. September 2024, ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft und hat die Satzung von 2016 samt 1. Nachtragssatzung von 2020 abgelöst. Ein Detail am Rande, das für Verwirrung sorgt: In dieser Satzung nennt sich Wyk auf Föhr „Kurort (Seeheilbad)“, in der Tourismusabgabensatzung „Nordseeheilbad“ – gemeint ist dieselbe staatliche Anerkennung. Und die Satzung legt offen, wovon die Kurarbeit lebt: zu 71,78 v. H. aus der Kurabgabe, zu 7,00 v. H. aus der Tourismusabgabe und zu 21,22 v. H. aus Haushaltsmitteln der Gemeinden (§ 1 Abs. 4).
| Zeitraum | je Person und Tag |
|---|---|
| Hauptsaison 1. März bis 31. Oktober |
3,50 € |
| Nebensaison 1. November bis Ende Februar |
1,80 € |
| Jahreskurabgabe 30 Tagessätze der Hauptkurzeit – und zugleich der Jahresdeckel: mehr zahlt niemand im Kalenderjahr |
105,00 € |
Die Umsatzsteuer ist in den Sätzen enthalten (§ 5 Abs. 6). Einen allgemein ermäßigten Tagessatz kennt Wyk auf Föhr nicht – wohl aber eine Befreiung für Kinder und Jugendliche, die weiter reicht als in den meisten Küstenorten. Kinder und Jugendliche sind in Wyk auf Föhr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der Kurabgabe befreit, wenn sie in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson reisen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) – das ist die großzügigste Altersgrenze, die eine Küstensatzung kennt. Umgekehrt gilt: Ohne Begleitung oder im Rahmen einer Gruppenreise, etwa auf Klassenfahrt, zahlen sie 0,50 € je Aufenthaltstag (§ 5 Abs. 1 Satz 3). Wichtig für Sie als Gastgeber in Wyk auf Föhr: Befreit heißt nicht kartenlos – auch diese Kinder und ebenso Menschen mit Behinderung samt Begleitperson bekommen von Ihnen eine kostenfrei ausgestellte Kurkarte und müssen sie während des ganzen Aufenthalts mitführen (§ 6 Abs. 2). Nur die übrigen Befreiten – Berufstätige im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber, unentgeltlich aufgenommene Verwandte von Einwohnern und Tagesgäste von Amrum mit gültiger Kurkarte – erhalten keine.
Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise
Die Kurabgabesatzung von Wyk auf Föhr sagt es in § 5 Abs. 1 in einem Satz: „Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet.“ Sieben Übernachtungen sind damit sieben Abgabetage – Wyk auf Föhr rechnet nach Nächten und nicht, wie einige Nordseeorte, nach Aufenthaltstagen. Zwei Dinge kommen hinzu. Erstens der Jahresdeckel: § 5 Abs. 2 begrenzt die Abgabe bei mehreren Aufenthalten im selben Kalenderjahr auf die Höhe der Jahreskurabgabe von 105,00 €, bereits gezahlte Tagesbeträge werden angerechnet. Zweitens die Fälligkeit: Die Kurabgabe ist „spätestens am Tage nach der Ankunft an die unterkunftsgebende Person für die gesamte Dauer des voraussichtlichen Aufenthalts“ zu zahlen (§ 4 Abs. 2) – Sie kassieren also vorne, nicht bei der Abreise.
Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene und zwei Kinder von acht und vierzehn Jahren, sieben Übernachtungen im Juli in Wyk auf Föhr.
7 Nächte × 3,50 € × 2 Erwachsene = 49,00 €. Beide Kinder reisen in Begleitung und sind befreit – eine Kurkarte stellen Sie ihnen trotzdem aus, kostenfrei.
Dieselbe Woche im Januar: 7 × 1,80 € × 2 = 25,20 €. Und über 105,00 € je Person und Kalenderjahr kommen Sie nie hinaus, auch nicht bei mehreren Aufenthalten.
Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:
Gezählt wird hier: nach Übernachtungen – Abgabetage = Übernachtungen. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.
Ihre Pflichten als unterkunftsgebende Person (§ 8 bis § 10)
Die Kurabgabesatzung von Wyk auf Föhr spricht nicht vom Wohnungsgeber, sondern von der unterkunftsgebenden Person – und zählt in § 8 Abs. 1 sechs Gruppen auf: wer Gästezimmer jeder Art vermietet; Eigentümer und Dauernutzungsberechtigte von Wohnungseinheiten, sofern sie die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich Dritten überlassen – „auch Familienangehörigen oder Bekannten“; Betreiber von Plätzen für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile, ausdrücklich auch außerhalb von Campingplätzen; Betreiber von Bootsliegeplätzen; Leitungen von Heimen und Jugendherbergen; Leitungen von Kur- und Rehakliniken. Bevollmächtigte und Beauftragte stehen jeweils gleichrangig daneben. § 8 Abs. 8 zieht den Kreis noch weiter: Dieselben Pflichten treffen Zweitwohnungsbesitzer, die Familienangehörige oder Bekannte beherbergen – auch kostenlos. Diese Pflichten treffen Sie unabhängig davon, über welches Portal Sie vermieten:
- Zuerst das Verfahren wählen – schriftlich, vor der ersten Buchung. Das ist die Besonderheit in Wyk auf Föhr: Sie wählen, ob Sie das elektronische Meldescheinverfahren (§ 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (§ 10) nutzen – und teilen die Entscheidung der Föhr Tourismus GmbH „schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung“ mit (§ 8 Abs. 3). Ein Wechsel ist jederzeit möglich, aber nur für die Zukunft und wieder schriftlich. Ist das elektronische Verfahren technisch nicht möglich, gilt zwingend das Papierverfahren.
- Elektronisch: SEPA-Mandat ist Pflicht, Ausdruck spätestens am Tag nach der Ankunft. Wer elektronisch meldet, erhält Zugangsdaten für einen Drittanbieter und Druckvorlagen. Die Meldedaten – An- und Abreisetag, Heimatanschrift, Vor- und Zuname jeder Person, bei Kindern bis 18 und bei Menschen mit Behinderung die passende Kategorie – erfassen Sie im System; spätestens am Tag nach der Ankunft drucken Sie den Meldeschein aus und übergeben die Gästekarte (§ 9 Abs. 2). Die Teilnahme setzt ein SEPA-Lastschriftmandat voraus, und Sie müssen für Deckung sorgen; abgebucht wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag (§ 9 Abs. 4).
- Auf Papier: eine Kalenderwoche für den Meldeschein, zwei für das Geld – gerechnet ab Ankunft. Im Papierverfahren händigen Sie jedem Gast in Wyk auf Föhr einen nummerierten Vordruck aus und lassen An- und Abreisetag, Namen und Heimatanschrift eintragen. Das Original geben Sie innerhalb einer Kalenderwoche nach dem Ankunftstag ab (§ 10 Abs. 1), die eingezogene Kurabgabe führen Sie innerhalb von zwei Kalenderwochen ab dem Ankunftstag kostenfrei ab (§ 10 Abs. 3). Beide Fristen laufen ab der Ankunft, nicht ab der Abreise – das wird gern verwechselt.
- Nummerierte Vordrucke lückenlos nachweisen – sonst 100,00 € je Stück. Die Vordrucke gelten nur für das aufgedruckte Kalenderjahr und sind lückenlos nachzuweisen. Nicht verwendete geben Sie bis zum 15. Januar des Folgejahres zurück. Geht ein Vordruck verloren oder können Sie seinen Verbleib nicht nachweisen, „kann gegen sie ein Erstattungsbetrag in Höhe von 100,00 € für jeden nicht zurückgegebenen oder verlorenen Vordruck festgesetzt werden“ (§ 10 Abs. 4).
- Drei Jahre aufbewahren, Satzung auslegen, Änderungen binnen zwei Wochen melden. Ihre Ausfertigung des Meldescheinabschnitts beziehungsweise den Kontrollbeleg bewahren Sie mindestens drei Kalenderjahre ab dem Abreisetag auf und legen sie bei Überprüfungen vor (§ 8 Abs. 5). Die Kurabgabensatzung von Wyk auf Föhr muss für die Gäste sichtbar ausgelegt sein (§ 8 Abs. 6). Und jede Änderung Ihrer Person oder Anschrift melden Sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich (§ 8 Abs. 2).
- Gesamtschuldnerische Haftung – und ein Bußgeldkatalog, der die Fristen einzeln nennt. Sie haften gesamtschuldnerisch „für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe sowie für einen der Gemeinde durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehenden Ausfall“ (§ 8 Abs. 7). § 11 zählt die Verstöße einzeln auf – gegen § 8 Abs. 2, 3, 5, 6 und 8, gegen § 9 Abs. 1 und 2 Nr. 3 sowie gegen § 10 Abs. 1, 3 und 4 – und stuft sie als Ordnungswidrigkeiten nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 KAG ein.
Die Kurkarte trägt in Wyk auf Föhr die Bezeichnung „Gästekarte“ und wird nicht von der Verwaltung, sondern von Ihnen ausgestellt (§ 6 Abs. 1). Sie ist nicht übertragbar und wird bei missbräuchlicher Benutzung eingezogen; sie oder ihre digitale Variante ist während des gesamten Aufenthalts mitzuführen und dem Aufsichtspersonal oder den Beauftragten des Amtes Föhr-Amrum vorzuzeigen (§ 6 Abs. 5). Wer in Wyk auf Föhr die Jahreskurabgabe pauschal zahlt, bekommt eine Jahresgästekarte mit Lichtbild, das er selbst kostenlos beibringt (§ 6 Abs. 4); Ortsansässige weisen sich mit einer kostenfreien Insulanerkarte aus (§ 6 Abs. 3). Ein Punkt, der Sie im Alltag betrifft: Reist ein Gast vorzeitig ab, wird die zu viel gezahlte Kurabgabe nur gegen Rückgabe der Karte erstattet – und zwar auf deren Rückseite, wo Sie die Abreise bescheinigen. Der Anspruch erlischt 14 Tage nach der Abreise (§ 7 Abs. 2). Wer die Bescheinigung erst später ausstellt, kostet seinen Gast bares Geld.
Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört
Für Eigentümer laufen in Wyk auf Föhr drei Stränge nebeneinander. Erstens die Jahreskurabgabe. Wer eine Wohngelegenheit besitzt, die nicht die Hauptwohnung ist – die Satzung nennt ausdrücklich „Wohnhäuser, Appartements, Sommerhäuser, Wohnwagen, Wohnmobile, Zelte, Boote im Hafen usw.“ –, gilt als ortsfremd; die überwiegende Eigennutzung zu Erholungszwecken wird widerleglich vermutet (§ 2 Abs. 2). Bestand das Eigentum im Kalenderjahr mindestens drei Monate und haben Sie sich in dieser Zeit tatsächlich auf der Insel aufgehalten oder werden es noch, zahlen Sie die Jahreskurabgabe von 105,00 € (§ 5 Abs. 4) – dasselbe gilt für ortsfremde Inhaber von Dauer- und Saisonliegeplätzen für Boote. Erstattet wird nur, wer nachweist, dass er dem Gebiet das ganze Jahr ferngeblieben ist, und den Antrag bis zum 31. Januar des Folgejahres stellt (§ 7 Abs. 1).
Zweitens die Zweitwohnungssteuer nach der Satzung vom 10. Dezember 2021. Der Steuersatz beträgt 1,1 v. H. der Bemessungsgrundlage (§ 5), und die berechnet sich nicht aus der Miete, sondern aus Lagewert × Wohnfläche × Baujahresfaktor (§ 4 Abs. 1): Der Lagewert kommt aus dem modifizierten Bodenrichtwert, der Baujahresfaktor ist ein Tausendstel des Baujahres, und für die Gebäudeart gilt ein Wertfaktor von 1,0 für Wohnungen, 1,1 für Zweifamilien- und Reihenhäuser und 1,2 für Einfamilienhäuser. ⭐ Und jetzt der Punkt, der Vermieter angeht: Wird die Wohnung auch an wechselnde Gäste vermietet, greift § 4 Abs. 7 mit einem Verfügbarkeitsgrad. Bei 0 bis 140 Vermietungstagen im Jahr bleibt es bei 100 Prozent, bei 141 bis 230 Vermietungstagen sinkt die Bemessungsgrundlage auf 67 Prozent, bei mehr als 230 Vermietungstagen auf 47 Prozent. Wer viel vermietet, zahlt also deutlich weniger Steuer – aber nur, wer es erklärt: Die Steuererklärung zur Mischnutzung ist bis zum 31. März des Folgejahres abzugeben, und wird sie nicht rechtzeitig abgegeben, „darf die Stadt Wyk auf Föhr davon ausgehen, dass die Zweitwohnung dem Inhaber in vollem bzw. nahezu vollem Umfang zur Verfügung stand“ (§ 8 Abs. 2). Belegen müssen Sie die Vermietungszeiten mit Zeiträumen, Namen der Mietenden und gezahlten Mietentgelten, auf Anforderung auch mit den Mietverträgen (§ 8 Abs. 3) – und selbst Vermittlungsagenturen sind auskunftspflichtig, wenn die Aufklärung sonst nicht weiterkommt (§ 8 Abs. 4). Dazu kommt in Wyk auf Föhr die Anzeigepflicht binnen zwei Wochen (§ 7) und vierteljährliche Vorauszahlungen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Drittens das Baurecht – und hier liegt in Wyk auf Föhr mehr, als man erwartet. Eine Zweckentfremdungssatzung, wie sie einige ostfriesische Inseln kennen, führt das Wyker Ortsrecht nicht. Dafür führt die Stadt 17 Erhaltungssatzungen und neun Satzungen nach § 22 BauGB. Die Erhaltungssatzungen stellen nach § 172 BauGB den Rückbau, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen unter Genehmigungsvorbehalt – und die Umwandlung einer Dauerwohnung in eine Ferienwohnung ist genau eine solche Nutzungsänderung. Die Erhaltungssatzung XVIII vom 23. Februar 2017 etwa nennt in § 2 alle drei Erhaltungsgründe nebeneinander, also auch die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung – den sogenannten Milieuschutz; ihre Begründung zählt die „für Tourismusgemeinden wie Wyk auf Föhr typische Kleinvermietung“ ausdrücklich zum schützenswerten Bestand. Erteilt wird die Genehmigung von der Stadt, bei baurechtlichem Bezug von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt (§ 3); wer ohne sie abbricht oder ändert, handelt nach § 213 BauGB ordnungswidrig – Bußgeldrahmen bis 25.000 €. Die neun Satzungen nach § 22 BauGB, die Wyk auf Föhr daneben führt, stammen aus den Jahren um 1990 und betreffen die Eigentumsstruktur: Sie stellen in ihren Geltungsbereichen die Begründung oder Teilung von Wohnungs- und Teileigentum, von Wohnungs- und Teilerbbaurechten sowie von Dauerwohn- und Dauernutzungsrechten unter Genehmigungsvorbehalt. Was Sie tun sollten: Lassen Sie sich für Ihre Adresse bestätigen, ob sie in einem dieser Geltungsbereiche liegt – bevor Sie umbauen, umwidmen oder aufteilen.
Nicht vergessen: die Tourismusabgabe
Die Kurabgabe zahlen Ihre Gäste – die Tourismusabgabe zahlen Sie. Grundlage ist die Tourismusabgabensatzung der Stadt Wyk auf Föhr vom 13. Dezember 2019, in die sieben Nachtragssatzungen seit der Ursprungsfassung von 2005 eingearbeitet sind. Abgabepflichtig ist, wer „selbständig tourismusbezogene entgeltliche Leistungen anbietet“ (§ 2) – wer in Wyk auf Föhr eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus oder ein Zimmer vermietet, gehört dazu. Gerechnet wird in drei Schritten: umsatzsteuerbereinigte Einnahmen des Vorjahres × Vorteilssatz × Mindestgewinnanteil × Abgabensatz 8,5 % (§ 4, § 5). Die maßgeblichen Werte stehen in der Anlage: Die Vermietung von Ferienwohnungen, Ferienappartements und Ferienhäusern in Wyk auf Föhr steht dort unter Nummer 101 mit einem Vorteilssatz von 100 % und einem Gewinnsatz von 17 %, solange der Umsatz 30.000 € nicht übersteigt – unter dem Strich rund 1,45 % Ihres Umsatzes. Ein Rechenbeispiel: 15.000 € Umsatz ergeben 15.000 × 17 % × 8,5 % ≈ 216,75 € Tourismusabgabe im Jahr. Die Staffel ist an einer Stelle nicht linear: Oberhalb von 30.000 € Umsatz greift Nummer 102 mit einem Gewinnsatz von nur noch 13 % – aus 30.000 € Umsatz werden 433,50 €, aus 35.000 € nur 386,75 €. Zum Vergleich die übrigen Beherbergungsarten in Wyk auf Föhr: Gästezimmer 24 %, Gästezimmer mit Frühstück 19 %, Hotels und Pensionen garni 9 %, Hotels und Pensionen mit Vollverpflegung 7 %, Zelt- und Campingplätze 12 % – jeweils bei 100 % Vorteilssatz. Ihre Pflichten dabei: Beginn und Ende der Tätigkeit zeigen Sie innerhalb eines Monats an, und bis zum 31. März jedes Jahres reichen Sie die Berechnungsgrundlagen ein – Umsatzsteuervoranmeldung, Steuerbescheid oder das Erklärungsformblatt der Stadt (§ 7). Wer nicht liefert, wird geschätzt; die Stadt darf außerdem Auskünfte über Ihre betrieblichen Einnahmen bei den Finanzbehörden einholen und ihre Daten aus Melderegister, Zweitwohnungssteuer-Veranlagung, Gewerbeanmeldungen und den Kurabgabe-Meldescheinen zusammenführen (§ 9). Der Bußgeldrahmen liegt bei 500 € (§ 8); Beträge unter 5 € werden weder erhoben noch erstattet (§ 6 Abs. 4).
Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Wyk auf Föhr liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 20. August 2026). Ändert die Stadt Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.
Ihre Unterkunft in Wyk auf Föhr bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?
Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:
Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.
Womit Wyk auf Föhr Gäste anzieht
Wyk auf Föhr ist die einzige Stadt der Nordseeinsel Föhr und eines der ältesten deutschen Seebäder – mit Sandstrand, Sandwall-Promenade und mildem Reizklima. Auf unserer Ortsseite ist Wyk auf Föhr den Reisearten Strandurlaub, Familienurlaub, Wellness zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Wyk auf Föhr aus →
Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 1. März bis 31. Oktober gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.
Wann Gäste in Wyk auf Föhr kommen: die Höhepunkte des Jahres
Diese Veranstaltungen ziehen Gäste von weiter her an – zu diesen Terminen wird in Wyk auf Föhr gebucht. Die Termine stammen aus dem offiziellen Veranstaltungskalender des Ortes (Quelle unten):
Jahrmarkt
15. bis 19. Oktober 2026 – auf dem Heymanns-Parkplatz in Wyk auf Föhr
Föhrer Lichterwoche
26. bis 31. Oktober 2026 – inselweit, mit Wyker Spielorten wie der Mittelbrücke
Nina Petri
28. Dezember 2026 – Lesung in Wyk auf Föhr
Neujahrsschwimmen
1. Januar 2027
Biikebrennen
21. Februar 2027 – friesischer Brauch, an mehreren Orten der Insel Föhr
27. Deutsches Bridgefestival
28. Mai bis 5. Juni 2027 – im Kurgartensaal in Wyk auf Föhr
FÖHR TANZT!
30. und 31. Juli 2027 – an der Ostkaje in Wyk auf Föhr
29. Wyker Stadtlauf
8. August 2027
Hafenfestival
13. und 14. August 2027 – im Hafen von Wyk auf Föhr
Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in Wyk auf Föhr pflegen.
Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus
- Die Hauptkurzeit der Kurabgabesatzung von Wyk auf Föhr reicht vom 1. März bis zum 31. Oktober – acht Monate, deutlich länger als in vielen Küstenorten. Beide Oktober-Großtermine, der Jahrmarkt vom 15. bis 19. und die Föhrer Lichterwoche vom 26. bis 31. Oktober, fallen noch in diese teure Zeit. Erst am 1. November sinkt die Kurabgabe von 3,50 € auf 1,80 €.
- Die Zweitwohnungssteuer belohnt in Wyk auf Föhr hohe Belegung: Wer mehr als 230 Tage im Jahr vermietet, zahlt nur 47 Prozent der Bemessungsgrundlage, bei 141 bis 230 Vermietungstagen sind es 67 Prozent. Dafür müssen Sie die Vermietungszeiten aber bis zum 31. März des Folgejahres erklären und belegen – ohne Erklärung wird volle Eigenverfügbarkeit unterstellt.
- Für Stammgäste ist der Jahresdeckel ein Argument: Mehr als 105,00 € Kurabgabe zahlt niemand im Kalenderjahr, auch nicht bei mehreren Aufenthalten – bereits gezahlte Tagesbeträge werden angerechnet. Wer dieselben Gäste im Frühjahr und im Herbst wiederholt beherbergt, kann das im Angebot erwähnen.
Häufige Fragen von Gastgebern in Wyk auf Föhr
Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Wie hoch ist die Kurabgabe in Wyk auf Föhr 2026?
Warum gilt in Wyk auf Föhr dieselbe Kurabgabe wie in Nieblum oder Utersum?
Elektronisch oder auf Papier – welches Meldeverfahren muss ich in Wyk auf Föhr wählen?
Zählen An- und Abreisetag in Wyk auf Föhr beide?
Zahlen Kinder in Wyk auf Föhr Kurabgabe?
Brauche ich in Wyk auf Föhr eine Genehmigung, um eine Wohnung als Ferienwohnung zu nutzen?
Ich besitze eine Zweitwohnung in Wyk auf Föhr – was kommt auf mich zu?
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in Wyk auf Föhr auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
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Alles über das AngebotAlle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Stadt oder Ihre Steuerberatung.