Unterkunft in Laboe vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer
Vermieten ohne Vermittlungsprovision: Bei uns zahlen Sie einen festen Jahrespreis – Ihre beste Saison kostet Sie keinen Cent mehr. Dazu pflegen wir den Laboer Veranstaltungskalender selbst, vom Trachtensommer bis zum Lichtermeer im Kurpark. Und was die Satzung von Ihnen verlangt – von der OstseeCard über die Drei-Werktage-Frist bis zur 14-tägigen Abführung im Sommer – steht unten im Klartext.
Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?
FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Für Gastgeber im Seebad Laboe heißt unser Modell: fester Jahrespreis statt Vermittlungsprovision – ob Sie eine Ferienwohnung mit Fördeblick, ein Ferienhaus, ein Hotel, eine Pension, ein Apartment oder ein einzelnes Zimmer vermieten. Der Einstieg ist sechs Monate kostenlos und endet automatisch, ohne dass Sie kündigen müssen.
Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung in Laboe, 110 € pro Nacht, 95 belegte Nächte – 10.450 € Buchungsumsatz im Jahr. Eine Vermittlungsprovision von beispielsweise 12 % kostet Sie davon 1.254 € – jedes Jahr aufs Neue, und sie wächst mit jedem zusätzlichen Gast. Ein fester Jahrespreis bleibt derselbe, egal wie gut Ihre Saison läuft. Genau das ist unser Modell.
Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Wir pflegen Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege für Laboe selbst, und Ihr Inserat steht mitten in diesem Umfeld. Dazu kommt eine Lage, die kein anderer Ort im Bestand hat: Laboe liegt an der Mündung der Kieler Förde, und zur Kieler Woche zieht die Windjammerparade daran vorbei – für dieses Ereignis führen wir eine eigene Seite, auf der Unterkünfte in erreichbarer Nähe stehen. Die wichtigsten Termine in Laboe sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.
Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.
Fester Jahrespreis
Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.
Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste
Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.
Alle Unterkunftsarten
Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Laboe – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.
Sechs Monate kostenlos
Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.
Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht
OstseeCard ausstellen, Meldeschein binnen drei Werktagen einreichen, im Sommer alle 14 Tage abführen – die Pflichten aus der Laboer Kurabgabesatzung bleiben bei Ihnen, egal wo Sie inserieren. Wir haben die Satzung im Original gelesen und fassen zusammen, was für Gastgeber hier wirklich drinsteht.
Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe und einer Strandbenutzungsgebühr in der Gemeinde Ostseebad Laboe (KurAbSa) vom 20. Dezember 2023 nachgelesen haben (in Kraft seit 1. Januar 2024, gelesen am 20. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.
Wer in Laboe vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: jedem Gast eine OstseeCard ausstellen und den Meldeschein binnen drei Werktagen einreichen, die Kurabgabe einziehen und in der Hauptsaison 14-tägig abführen und ein Gästeverzeichnis führen – bei eigener Haftung für die Abgabeschuld (§ 8). Laboe liegt an der Kieler Förde im Kreis Plön, Schleswig-Holstein, ist als Seebad anerkannt und erhebt 2026 in der Hauptsaison 3,00 € Kurabgabe pro Person und Tag.
Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:
Kurabgabe in Laboe: Sätze und Zeiträume 2026
Laboe ist als Seebad anerkannt und deckt über die Kurabgabe 80,40 Prozent des umlagefähigen Aufwands für Kur- und Erholungseinrichtungen (§ 1 Abs. 1). Die auffälligste Regel steht aber in § 4 Abs. 1: Die kurabgabepflichtige Zeit beginnt am 15. März und endet am 31. Oktober. Vom 1. November bis 14. März wird hier keine Kurabgabe erhoben – kein anderer Ort in unserem Bestand macht seine Nebensaison so vollständig abgabefrei. Zuständig ist der Tourismusbetrieb Ostseebad Laboe, nicht das Amt. Für Sie als Unterkunftsgeber gilt: Sie stellen die Karte aus, Sie ziehen ein, Sie führen ab, Sie haften.
| Zeitraum | je Person und Tag |
|---|---|
| Hauptsaison 1. Mai bis 30. September |
3,00 € |
| Nebensaison 15. März bis 30. April und 1. bis 31. Oktober |
1,50 € |
| Jahreskurabgabe 25 volle Tagessätze der Hauptsaison; sie gilt für Wohngelegenheiten, die jemand länger als 49 Tage innehat |
75,00 € |
Die Umsatzsteuer ist in den Sätzen enthalten (§ 5 Abs. 1). Entscheidend ist aber der Zeitraum: Die kurabgabepflichtige Zeit beginnt am 15. März und endet am 31. Oktober (§ 4 Abs. 1) – vom 1. November bis 14. März wird in Laboe gar keine Kurabgabe erhoben. Ermäßigte Tagessätze kennt die Satzung nicht; befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Schwerbehinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 80 von Hundert samt ständiger Begleitperson (§ 3 Abs. 1). Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befreit (§ 3 Abs. 1 Nr. 1); sie erhalten eine KinderOstseeCard, sofern sie in Begleitung einer erwachsenen Person reisen, die selbst die Kurabgabe zahlt (§ 6 Abs. 1). Ebenfalls befreit sind Schwerbehinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 80 von Hundert und eine ständige Begleitperson, wenn der Ausweis das Merkzeichen „B“ trägt. Wer eine gültige Gästekarte eines anderen schleswig-holsteinischen Ferienortes vorlegt, ist einen Tag lang befreit (§ 3 Abs. 2 Nr. 4).
Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise
Die Satzung zählt gästefreundlich: Die Kurabgabe bemisst sich nach der Anzahl der Tage, die der Abgabepflichtige Unterkunft nimmt, wobei „der An- und der Abreisetag als ein Tag“ zählen (§ 5 Abs. 2) – sieben Übernachtungen ergeben also sieben Abgabetage. Eine Laboer Eigenheit steckt im zweiten Halbsatz desselben Absatzes: Die Höhe richtet sich nach den Verhältnissen des Abreisetages. Reist ein Gast am 28. April an und am 3. Mai ab, gilt für den gesamten Aufenthalt der Hauptsaisonsatz von 3,00 € – reist er umgekehrt Ende September an und Anfang Oktober ab, zählt der Nachsaisonsatz von 1,50 €.
Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene, sieben Übernachtungen im Juli.
7 Übernachtungen = 7 Abgabetage × 3,00 € × 2 Personen = 42,00 € Kurabgabe.
Dieselben sieben Nächte im April kosten 1,50 € je Tag und Person, also 21,00 € – und dieselben sieben Nächte im Januar gar nichts, weil die kurabgabepflichtige Zeit erst am 15. März beginnt.
Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:
Gezählt wird hier: nach Übernachtungen – Abgabetage = Übernachtungen. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.
Ihre Pflichten als Unterkunftsgeber (§ 8)
§ 8 Abs. 1 zählt fünf Gruppen von Unterkunftsgebern auf: Vermieter von Ferienquartieren jeder Art – ausdrücklich auch Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Boote und Wohnwagen – samt ihren Bevollmächtigten; Eigentümer und Dauernutzungsberechtigte von Wohnungseinheiten, sofern sie die Unterkunft Dritten überlassen; Betreiber von Zelt-, Wohnwagen- und Wohnmobilplätzen, unabhängig davon, ob es ein Campingplatz oder ein sonstiges Grundstück ist; Betreiber von Bootsliegeplätzen; und Leiter von Jugendherbergen, Heimen sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Diese Pflichten treffen Sie unabhängig davon, über welches Portal Sie vermieten:
- OstseeCard ausstellen und den Meldeschein binnen drei Werktagen einreichen. Jedem Gast ab 18 stellen Sie eine OstseeCard aus, jüngeren eine KinderOstseeCard; den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein – vom Tourismusbetrieb kostenfrei gestellt – füllen Sie vollständig aus, mit An- und Abreisetag und Heimatanschrift. Die Durchschrift reichen Sie innerhalb von 3 Werktagen ein, und der Gast bestätigt Richtigkeit und Empfang durch seine Unterschrift. Nutzen Sie das vom Tourist-Info vorgegebene elektronische Mitteilungssystem, entfällt die analoge Übermittlung (§ 8 Abs. 2).
- Einziehen und im Sommer alle 14 Tage abführen. Sie errechnen die Kurabgabe für jede ausgehändigte OstseeCard, ziehen sie vom Gast ein und führen sie ab: in der Hauptsaison 14-tägig, in der Vor- und Nachsaison monatlich, jeweils kostenfrei. Ein Lastschriftmandat ist möglich (§ 8 Abs. 3). Für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung haften Sie (§ 8 Abs. 4).
- Ohne Meldeschein werden 25 Übernachtungen geschätzt. Lässt sich die tatsächliche Aufenthaltsdauer nicht nachweisen, legt die Gemeinde 25 Übernachtungen zugrunde. Das gilt ausdrücklich auch für Ihre Haftung als Unterkunftsgeber – es sei denn, Sie weisen die Dauer durch den ordnungsgemäß ausgefüllten Meldeschein nach (§ 4 Abs. 3). Der Meldeschein ist damit Ihr wichtigster Beleg.
- Karten lückenlos nachweisen und bis zum 15. November zurückgeben. Über Bestand und Ausgabe der überlassenen OstseeCards und Meldescheine führen Sie lückenlos Nachweis. Verschriebene und nicht ausgehändigte Karten geben Sie nach Ablauf der kurabgabepflichtigen Zeit, spätestens bis zum 15. November, unaufgefordert zurück. Für nicht zurückgegebene oder verlorene Meldescheine und Karten haften Sie; die Haftungssumme wird nach § 162 Abgabenordnung geschätzt (§ 8 Abs. 5).
- Gästeverzeichnis führen – und die Satzung auslegen. Am Tage der Ankunft tragen Sie jeden Gast in ein Verzeichnis ein: Familienname, Vorname und Alter, Heimatanschrift, An- und Abreisetage sowie die Nummer des Meldescheins; bei Kontrollen legen Sie es vor (§ 8 Abs. 9). Eine Pflicht, die leicht übersehen wird: Sie müssen diese Satzung in ihrer aktuellen Fassung sichtbar für die Gäste auslegen (§ 8 Abs. 7). Das Verzeichnis ersetzt die Pflichten nach den Meldegesetzen gegenüber der Meldebehörde nicht (§ 8 Abs. 10).
- Änderungen binnen zwei Wochen melden, Bußgeld bis 2.500 €. Jede Veränderung Ihrer Vermietungstätigkeit einschließlich einer Anschriftenänderung teilen Sie dem Tourismusbetrieb innerhalb von zwei Wochen schriftlich mit (§ 8 Abs. 8). Gäste, die eine Jahreskurabgabe schulden, verweisen Sie an den Tourismusbetrieb (§ 8 Abs. 6). Wer den Pflichten aus § 8 zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig – der Rahmen reicht bis 2.500,00 €, in den Fällen des § 10 Abs. 2 bis 500,00 € (§ 10).
Die OstseeCard erhält der Gast bei Zahlung der Kurabgabe von Ihnen, zusammen mit der Quittung; sie muss den Tag der voraussichtlichen Abreise enthalten und ist nicht übertragbar (§ 6 Abs. 1). Tagesgäste und Tageslieger bekommen stattdessen einen Kurabgabebeleg, der mit dem Nachweis der Liegegebühr verknüpft werden kann (§ 6 Abs. 2). Wer die Jahreskurabgabe zahlt, erhält eine Jahres-OstseeCard – ausschließlich vom Tourismusbetrieb und nur mit einem kostenlos zu stellenden Lichtbild (§ 6 Abs. 3). Alle Karten berechtigen zur kostenfreien oder vergünstigten Nutzung der Einrichtungen und Veranstaltungen einschließlich des konzessionierten Badestrandes (§ 6 Abs. 4); Ersatzkarten kosten 5,00 € (§ 6 Abs. 6). Reist ein Gast vorzeitig ab, wird zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag erstattet – gegen Rückgabe der Karte und gegen Ihre schriftliche Bescheinigung über den Tag der Abreise; der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise (§ 7).
Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört
Wer eine Wohngelegenheit in Laboe innehat, ohne dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu haben, zahlt unabhängig von der Aufenthaltsdauer die Jahreskurabgabe von 75,00 € – ebenso die volljährigen Angehörigen, also Partner, Kinder und deren Partner. Als Wohngelegenheit gilt eine Unterkunft, die jemand länger als 49 Tage innehat; fällig ist der Betrag am 15. März des Erhebungsjahres (§ 5 Abs. 3, § 4 Abs. 4). Eine Laboer Besonderheit: Eigentümer und Besitzer von Booten mit Sommersaison- oder Jahresliegeplatz im Hafen zahlen eine Jahreskurabgabe von 30,00 € (§ 5 Abs. 4). Wer Angehörigen über 18 Unterkunft gewährt, haftet für deren Abgabeschuld und muss auf Verlangen eine Abgabenerklärung abgeben (§ 8 Abs. 11). Daneben erhebt die Gemeinde eine Zweitwohnungssteuer von 32,8 % auf eine aus Wohnfläche, Lage-, Baujahres-, Gebäude- und Grundstücksfaktor gebildete Bemessungsgrundlage – mit einer Staffel, die Vermieten belohnt: Steht die Wohnung nur bis zu 31 Tage im Jahr zur Eigennutzung bereit, wird lediglich das 0,50-fache angesetzt, bei 32 bis 62 Tagen das 0,75-fache, darüber das Volle (§ 7 und § 8 der Zweitwohnungssteuersatzung). Eine Wohnung, die ausschließlich der Einkommenserzielung dient, ist gar nicht steuerbar; Mischnutzung bleibt es (§ 3 Abs. 2).
Nicht vergessen: die Tourismusabgabe
Neben der Kurabgabe erhebt Laboe eine Tourismusabgabe von allen, denen der Tourismus Vorteile bringt – Vermieter von Ferienwohnungen sind in § 2 Abs. 1 Buchstabe a ausdrücklich genannt. Sie folgt einem anderen Maßstab als in Ostholstein: Bemessen wird nicht nach Umsatz oder Gewinnsatz, sondern nach der Zahl der am 1. Juli vorhandenen Fremdenbetten (§ 6 Abs. 1 a). Privatvermieter zahlen 7,45 € je Bett, mindestens aber 30,00 €, gewerbliche Beherbergungsbetriebe 10,20 € je Bett, mindestens 115,00 € (§ 7 Abs. 1). Wer aus mehreren Betrieben Vorteile zieht, zahlt für jeden weiteren 75 % (§ 7 Abs. 2). Die Abgabe ist am 15. August fällig (§ 8 Abs. 2); Beginn, Ende und Änderung Ihrer Tätigkeit zeigen Sie binnen eines Monats an, Änderungen der Bemessungsgrundlage bis zum 1. August – wer diese Anzeige versäumt, dem wird eine bereits bestandskräftige Festsetzung nicht mehr zu seinen Gunsten geändert (§ 9 Abs. 3).
Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Laboe liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 20. August 2026). Ändert die Gemeinde Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.
Ihre Unterkunft in Laboe bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?
Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:
Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.
Womit Laboe Gäste anzieht
Laboe ist ein Ostseebad an der Kieler Förde mit Sandstrand, Promenade, Hafen, Marine-Ehrenmal und dem Museums-U-Boot U-995 – ideal für Familien- und Strandurlaub. Auf unserer Ortsseite ist Laboe den Reisearten Strandurlaub, Familienurlaub, Wassersport zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Laboe aus →
Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 1. Mai bis 30. September gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.
Wann Gäste in Laboe kommen: die Höhepunkte des Jahres
Diese Veranstaltungen ziehen Gäste von weiter her an – zu diesen Terminen wird in Laboe gebucht. Die Termine stammen aus dem offiziellen Veranstaltungskalender des Ortes (Quelle unten):
Kunsthandwerkermarkt Handgemacht
18. bis 20. September 2026
Lichtermeer Laboe
23. bis 25. Oktober 2026
Tannenwald Laboe
27. November bis 6. Dezember 2026
Große Veranstaltungen in der Umgebung von Laboe
Diese Ereignisse finden nicht in Laboe statt, ziehen aber Besucher in die Region – und wer in ihrer Nähe wohnt, wird mitgesucht. Am nächsten: Kieler Woche, rund 20 Kilometer entfernt; drei weitere große Termine liegen im Umkreis von 86 Kilometern. Alle Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte, keine Luftlinien.
NordArt
6. Juni bis 4. Oktober 2026
Büdelsdorf bei Rendsburg · rund 54 km
XLETIX Challenge Norddeutschland
12. September 2026
Grömitz · rund 73 km
Kieler Woche
19. bis 27. Juni 2027
Kiel · rund 20 km
JazzBaltica
24. bis 27. Juni 2027
Timmendorfer Strand · rund 86 km
Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in Laboe pflegen.
Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus
- Die Kurabgabe endet am 31. Oktober und beginnt erst wieder am 15. März – vom 1. November bis 14. März zahlen Ihre Gäste gar keine. Das ist ein hartes Argument für Winterangebote, das die meisten Ostseebäder nicht haben.
- Vom 1. Mai bis 30. September gilt der Satz von 3,00 €, davor und danach nur 1,50 € – die Wochen von Mitte März bis Ende April und der ganze Oktober sind damit Ihre günstigsten Reisezeiten für preisbewusste Gäste.
- Lichtermeer im Kurpark (23. bis 25. Oktober) und Tannenwald (27. November bis 6. Dezember) füllen zwei Wochenenden weit außerhalb der Sommerferien – und für den Tannenwald fällt keine Kurabgabe mehr an.
Häufige Fragen von Gastgebern in Laboe
Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Wie hoch ist die Kurabgabe in Laboe 2026?
Zahlen meine Gäste in Laboe das ganze Jahr über Kurabgabe?
Zählen An- und Abreisetag in Laboe beide?
Wie schnell muss ich den Meldeschein einreichen?
Was passiert, wenn ich die Aufenthaltsdauer nicht belegen kann?
Wie oft muss ich die Kurabgabe abführen?
Ich besitze eine Ferienwohnung in Laboe – was kommt auf mich zu?
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in Laboe auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ihre Unterkunft in Laboe vorstellen
Sechs Monate kostenlos, fester Preis danach, keine Provision auf Ihre Buchungen. Wir sind ein junges Portal – und sagen das offen. Was wir mitbringen: ein gepflegtes Orts-Umfeld aus Ortsseite, Terminen und Ausflugszielen – und mittendrin Ihre Unterkunft.
Alles über das AngebotAlle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.