Unterkunft in Büsum vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer
Was Sie in Büsum wirklich wissen müssen: Kurabgabe, Meldepflichten und Haftung nach der Satzung, die seit dem 1. Januar 2026 gilt – und ein Portal, das einen festen Jahrespreis nimmt statt einer Provision auf jede Buchung.
So funktioniert unser Portal Direkt zur KurabgabeDiese Seite fasst zusammen, was wir in der Kurabgabesatzung der Gemeinde Büsum vom 6. November 2025 nachgelesen haben (gültig ab 1. Januar 2026, gelesen am 11. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.
Kurabgabe in Büsum: Sätze und Zeiträume 2026
Büsum ist als Seeheilbad anerkannt und erhebt im gesamten Gemeindegebiet eine Kurabgabe (§ 1). Für Sie als Gastgeber ist sie kein Nebenschauplatz: Sie ziehen das Geld ein, Sie führen es ab, und Sie haften dafür.
| Zeitraum | je Person und Tag | ermäßigt |
|---|---|---|
| Hauptsaison 1.–7. Januar, 1. April bis 31. Oktober und 25.–31. Dezember |
4,00 € | 2,80 € |
| Nebensaison 8. Januar bis 31. März und 1. November bis 24. Dezember |
2,80 € | 2,00 € |
| Jahreskurabgabe 28 volle Tagessätze der Hauptsaison |
112,00 € | −30 % bei anerkannter Schwerbehinderung (§ 5 Abs. 3) |
Die Mehrwertsteuer ist in den Sätzen enthalten (§ 4 Abs. 5). Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres freigestellt (§ 3 Abs. 2 Nr. 1) – eine Gästekarte brauchen sie trotzdem (§ 9 Abs. 1).
Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise
Die Satzung erhebt die Abgabe „für jeden Tag, an dem sich der oder die Kurabgabepflichtige im Erhebungsgebiet aufhält" (§ 4 Abs. 1). Eine Klausel, die An- und Abreisetag zu einem Tag zusammenfasst, gibt es in Büsum nicht – anders als in den meisten Orten an der Küste.
Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene, sieben Übernachtungen im Juli.
7 Nächte = 8 Aufenthaltstage × 4,00 € × 2 Personen = 64,00 € Kurabgabe.
Nach der anderswo üblichen Zählung nach Übernachtungen wären es 56,00 € – ein Unterschied
von 8,00 €, den Sie in Ihrer Kalkulation und in der Rechnung an den Gast sauber abbilden
sollten.
Ihre Pflichten als Wohnungsgeber (§ 8)
Die Satzung nennt jeden, der Gäste beherbergt oder Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt, „Wohnungsgeber" – ausdrücklich auch, wer Stellplätze für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile oder Bootsliegeplätze überlässt. Diese Pflichten treffen Sie unabhängig davon, über welches Portal Sie vermieten:
- Anmelden – spätestens am Folgetag. Bei der internetbasierten Meldung müssen die Daten „unverzüglich, spätestens am Folgetag nach Ankunft des Gastes" übermittelt sein (§ 8 Abs. 2).
- Einziehen und binnen 14 Tagen abführen. Nach Rechnungsstellung haben Sie 14 Tage Zeit, und zwar ausschließlich unbar per Überweisung oder Lastschrift (§ 8 Abs. 5). Kleinbeträge unter 25,00 € sind ausgenommen.
- Sie haften persönlich. Für die vollständige und rechtzeitige Abführung und für die vollständige Meldung aller Aufenthalte (§ 8 Abs. 6). Bei begründeten Zweifeln darf die Gemeinde die Höhe schätzen – anhand nicht zurückgegebener Meldevordrucke und der durchschnittlichen Verweildauer.
- Einsicht gewähren. Auf Verlangen in Rechnungen über Beherbergungsvorgänge, Vermietungsverträge und Belegungspläne (§ 8 Abs. 4).
- Satzung aushängen. Der kostenlos gestellte Satzungstext gehört „an deutlich sichtbarer Stelle in der Beherbergungsstätte" (§ 8 Abs. 7) – die Pflicht wird am häufigsten übersehen.
- Papier bis zum 15. Januar zurück. Alle manuellen Meldevordrucke, auch verschriebene und stornierte, müssen bis zum 15. Januar des Folgejahres bei der Gemeinde sein (§ 8 Abs. 3).
Gästekarten sind personengebunden und nicht übertragbar (§ 9 Abs. 1 und 4). Wird ein Gast ohne Karte angetroffen, kommen 6,00 € Bearbeitungsgebühr hinzu; bei missbräuchlicher Nutzung wird die Karte eingezogen und die Neuausstellung kostet 25,00 € (§ 9 Abs. 4 und 5).
Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört
Wer in Büsum eine Wohnungseinheit besitzt und sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt, gilt selbst als ortsfremd (§ 2) und zahlt die Jahreskurabgabe von 112,00 € – vorausgesetzt, das Eigentum bestand im Kalenderjahr mindestens drei Monate und Sie haben sich zumindest zeitweilig im Ort aufgehalten (§ 4 Abs. 3). Für Einziehung und Abführung gelten dieselben Regeln wie für gewerbliche Gastgeber (§ 8 Abs. 8).
Nicht vergessen: die Tourismusabgabe
Die Kurabgabe ist nicht die einzige Abgabe. Die Satzung selbst rechnet vor, dass der ungedeckte Aufwand für die Kureinrichtungen zu 87,25 % aus der Kurabgabe und zu 12,75 % aus der Tourismusabgabe gedeckt wird (§ 1 Abs. 3). Die Tourismusabgabe zahlen nicht die Gäste, sondern die Betriebe, die vom Tourismus profitieren – Vermieterinnen und Vermieter gehören dazu. Höhe und Bemessung stehen in einer eigenen Satzung; Formulare und Auskunft gibt es beim Amt Büsum-Wesselburen.
Womit Büsum Gäste anzieht
Nordseeheilbad in Dithmarschen mit Krabbenkutterhafen, Familienlagune Perlebucht und zwei Hundestränden. Auf unserer Ortsseite ist Büsum den Reisearten Familienurlaub, Urlaub mit Hund, Strandurlaub zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Büsum aus →
Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 1.–7. Januar, 1. April bis 31. Oktober und 25.–31. Dezember gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.
Wann Gäste in Büsum kommen
Wir pflegen den Veranstaltungskalender des Ortes selbst – das sind die nächsten Termine, die auf unserer Ortsseite stehen und für die Gäste eine Unterkunft suchen:
Der große Hafenbummel mit dem Wattenpräsidenten Momme Cla…
11. August 2026
Grill & Chill - DJ FLO
12. August 2026
Bernsteinschleifen mit Bestimmung von Strandfunden
13. August 2026
Workshop: Bernsteinschleifen
14. August 2026
Orgelmatinée
15. August 2026
Sommerabend mit Friedrich und Wiesenhütter
16. August 2026
Dazu kommen die Reisezeiten, die die Satzung selbst als Hauptsaison markiert: 1.–7. Januar, 1. April bis 31. Oktober und 25.–31. Dezember. Wer seine Preise daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.
Was wir Ihnen bieten
Fester Jahrespreis
Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.
Alle Unterkunftsarten
Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.
Sechs Monate kostenlos
Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.
Wir kennen den Ort
Ortsseite, Veranstaltungskalender, Ausflugsziele und Radwege in Büsum pflegen wir selbst – Ihr Inserat steht mitten in diesem Umfeld.
Häufige Fragen von Gastgebern in Büsum
Wie hoch ist die Kurabgabe in Büsum 2026?
Zählen An- und Abreisetag beide?
Muss ich als Vermieter die Kurabgabe selbst einziehen?
Welche Meldepflichten habe ich?
Was passiert, wenn ich Gäste nicht melde?
Gibt es Pflichten, die man leicht übersieht?
Zahlen Kinder Kurabgabe?
Kann ich Hotel, Pension oder Zimmer auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ihre Unterkunft in Büsum vorstellen
Sechs Monate kostenlos, fester Preis danach, keine Provision auf Ihre Buchungen. Wir sind ein junges Portal – und sagen das offen. Was wir mitbringen, ist ein gepflegtes Umfeld für Ihre Unterkunft.
Alles über das AngebotAlle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.