Für Gastgeber in Büsum

Unterkunft in Büsum vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer

Was Sie in Büsum wirklich wissen müssen: Kurabgabe, Meldepflichten und Haftung nach der Satzung, die seit dem 1. Januar 2026 gilt – und ein Portal, das einen festen Jahrespreis nimmt statt einer Provision auf jede Buchung.

So funktioniert unser Portal Direkt zur Kurabgabe

Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Kurabgabesatzung der Gemeinde Büsum vom 6. November 2025 nachgelesen haben (gültig ab 1. Januar 2026, gelesen am 11. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.

Kurabgabe in Büsum: Sätze und Zeiträume 2026

Büsum ist als Seeheilbad anerkannt und erhebt im gesamten Gemeindegebiet eine Kurabgabe (§ 1). Für Sie als Gastgeber ist sie kein Nebenschauplatz: Sie ziehen das Geld ein, Sie führen es ab, und Sie haften dafür.

Zeitraumje Person und Tagermäßigt
Hauptsaison
1.–7. Januar, 1. April bis 31. Oktober und 25.–31. Dezember
4,00 € 2,80 €
Nebensaison
8. Januar bis 31. März und 1. November bis 24. Dezember
2,80 € 2,00 €
Jahreskurabgabe
28 volle Tagessätze der Hauptsaison
112,00 € −30 % bei anerkannter Schwerbehinderung (§ 5 Abs. 3)

Die Mehrwertsteuer ist in den Sätzen enthalten (§ 4 Abs. 5). Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres freigestellt (§ 3 Abs. 2 Nr. 1) – eine Gästekarte brauchen sie trotzdem (§ 9 Abs. 1).

Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise

Die Satzung erhebt die Abgabe „für jeden Tag, an dem sich der oder die Kurabgabepflichtige im Erhebungsgebiet aufhält" (§ 4 Abs. 1). Eine Klausel, die An- und Abreisetag zu einem Tag zusammenfasst, gibt es in Büsum nicht – anders als in den meisten Orten an der Küste.

Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene, sieben Übernachtungen im Juli.
7 Nächte = 8 Aufenthaltstage × 4,00 € × 2 Personen = 64,00 € Kurabgabe.
Nach der anderswo üblichen Zählung nach Übernachtungen wären es 56,00 € – ein Unterschied von 8,00 €, den Sie in Ihrer Kalkulation und in der Rechnung an den Gast sauber abbilden sollten.

Ihre Pflichten als Wohnungsgeber (§ 8)

Die Satzung nennt jeden, der Gäste beherbergt oder Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt, „Wohnungsgeber" – ausdrücklich auch, wer Stellplätze für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile oder Bootsliegeplätze überlässt. Diese Pflichten treffen Sie unabhängig davon, über welches Portal Sie vermieten:

Gästekarten sind personengebunden und nicht übertragbar (§ 9 Abs. 1 und 4). Wird ein Gast ohne Karte angetroffen, kommen 6,00 € Bearbeitungsgebühr hinzu; bei missbräuchlicher Nutzung wird die Karte eingezogen und die Neuausstellung kostet 25,00 € (§ 9 Abs. 4 und 5).

Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört

Wer in Büsum eine Wohnungseinheit besitzt und sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt, gilt selbst als ortsfremd (§ 2) und zahlt die Jahreskurabgabe von 112,00 € – vorausgesetzt, das Eigentum bestand im Kalenderjahr mindestens drei Monate und Sie haben sich zumindest zeitweilig im Ort aufgehalten (§ 4 Abs. 3). Für Einziehung und Abführung gelten dieselben Regeln wie für gewerbliche Gastgeber (§ 8 Abs. 8).

Nicht vergessen: die Tourismusabgabe

Die Kurabgabe ist nicht die einzige Abgabe. Die Satzung selbst rechnet vor, dass der ungedeckte Aufwand für die Kureinrichtungen zu 87,25 % aus der Kurabgabe und zu 12,75 % aus der Tourismusabgabe gedeckt wird (§ 1 Abs. 3). Die Tourismusabgabe zahlen nicht die Gäste, sondern die Betriebe, die vom Tourismus profitieren – Vermieterinnen und Vermieter gehören dazu. Höhe und Bemessung stehen in einer eigenen Satzung; Formulare und Auskunft gibt es beim Amt Büsum-Wesselburen.

Womit Büsum Gäste anzieht

Nordseeheilbad in Dithmarschen mit Krabbenkutterhafen, Familienlagune Perlebucht und zwei Hundestränden. Auf unserer Ortsseite ist Büsum den Reisearten Familienurlaub, Urlaub mit Hund, Strandurlaub zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Büsum aus →

Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 1.–7. Januar, 1. April bis 31. Oktober und 25.–31. Dezember gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.

Wann Gäste in Büsum kommen

Wir pflegen den Veranstaltungskalender des Ortes selbst – das sind die nächsten Termine, die auf unserer Ortsseite stehen und für die Gäste eine Unterkunft suchen:

Der große Hafenbummel mit dem Wattenpräsidenten Momme Cla…

11. August 2026

Grill & Chill - DJ FLO

12. August 2026

Bernsteinschleifen mit Bestimmung von Strandfunden

13. August 2026

Workshop: Bernsteinschleifen

14. August 2026

Orgelmatinée

15. August 2026

Sommerabend mit Friedrich und Wiesenhütter

16. August 2026

Dazu kommen die Reisezeiten, die die Satzung selbst als Hauptsaison markiert: 1.–7. Januar, 1. April bis 31. Oktober und 25.–31. Dezember. Wer seine Preise daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.

Was wir Ihnen bieten

Fester Jahrespreis

Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.

Alle Unterkunftsarten

Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.

Sechs Monate kostenlos

Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.

Wir kennen den Ort

Ortsseite, Veranstaltungskalender, Ausflugsziele und Radwege in Büsum pflegen wir selbst – Ihr Inserat steht mitten in diesem Umfeld.

Häufige Fragen von Gastgebern in Büsum

Wie hoch ist die Kurabgabe in Büsum 2026?
In der Hauptsaison 4,00 € pro Person und Tag, in der Nebensaison 2,80 €. Ermäßigt sind es 2,80 € beziehungsweise 2,00 €. Hauptsaison sind 1.–7. Januar, 1. April bis 31. Oktober und 25.–31. Dezember, Nebensaison 8. Januar bis 31. März und 1. November bis 24. Dezember (§ 4 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Büsum vom 6. November 2025). Die Mehrwertsteuer ist in den Sätzen enthalten (§ 4 Abs. 5).
Zählen An- und Abreisetag beide?
Ja. Die Satzung erhebt die Abgabe „für jeden Tag, an dem sich der oder die Kurabgabepflichtige im Erhebungsgebiet aufhält" (§ 4 Abs. 1) und kennt keine Klausel, die An- und Abreisetag zu einem Tag zusammenfasst. Sieben Übernachtungen ergeben damit acht Abgabetage — in der Hauptsaison 32,00 € je erwachsener Person. Das ist der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: Die meisten unserer 49 Orte rechnen nach Übernachtungen, Büsum nicht.
Muss ich als Vermieter die Kurabgabe selbst einziehen?
Ja. Wer Personen beherbergt, zieht die Kurabgabe ein und führt sie „innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an die Gemeinde" ab, ausschließlich unbar (§ 8 Abs. 5). Für die vollständige und rechtzeitige Abführung haften Sie persönlich (§ 8 Abs. 6).
Welche Meldepflichten habe ich?
Sie melden jeden Gast über das Meldeverfahren der Gemeinde an; bei der internetbasierten Meldung muss die Übermittlung spätestens am Tag nach der Ankunft erfolgen (§ 8 Abs. 1 und 2). Manuelle Meldevordrucke sind bis zum 15. Januar des Folgejahres zurückzugeben (§ 8 Abs. 3). Das ersetzt nicht den Meldeschein nach dem Bundesmeldegesetz.
Was passiert, wenn ich Gäste nicht melde?
Die Gemeinde darf Einsicht in Rechnungen und Belegungspläne verlangen (§ 8 Abs. 4). Bestehen begründete Zweifel, darf sie die abzuführende Kurabgabe schätzen — Grundlage sind die nicht zurückgegebenen Meldevordrucke und die durchschnittliche Verweildauer der Gäste in Büsum (§ 8 Abs. 6).
Gibt es Pflichten, die man leicht übersieht?
Ja, zwei: Der von der Gemeinde kostenlos gestellte Satzungstext muss „an deutlich sichtbarer Stelle in der Beherbergungsstätte" aushängen (§ 8 Abs. 7). Und wer selbst eine Wohnung in Büsum besitzt und sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt, gilt als ortsfremd und zahlt die Jahreskurabgabe von 112,00 € (§ 2, § 4 Abs. 3 und 4).
Zahlen Kinder Kurabgabe?
Nein. Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres freigestellt (§ 3 Abs. 2 Nr. 1). Eine Gästekarte bekommen sie trotzdem (§ 9 Abs. 1) — sie muss also auch für sie angelegt werden.
Kann ich Hotel, Pension oder Zimmer auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ja. Das Portal ist nicht auf Ferienwohnungen begrenzt: Ferienhaus, Ferienwohnung, Hotel, Pension, Apartment und einzelne Zimmer sind möglich. Sie zahlen einen festen Jahrespreis und keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen; der Einstieg ist sechs Monate kostenlos.

Ihre Unterkunft in Büsum vorstellen

Sechs Monate kostenlos, fester Preis danach, keine Provision auf Ihre Buchungen. Wir sind ein junges Portal – und sagen das offen. Was wir mitbringen, ist ein gepflegtes Umfeld für Ihre Unterkunft.

Alles über das Angebot

Alle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.

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