Unterkunft in Sellin vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer
Vermieten ohne Vermittlungsprovision: ein fester Jahrespreis, egal wie voll Ihr Kalender über der Selliner Steilküste wird. Beim Ortsrecht ist Sellin ein Sonderfall – hier kommt zur Kurabgabe, die Ihre Gäste zahlen, eine Fremdenverkehrsabgabe, die Sie selbst zahlen. Mit 5,52 € je Bett und Jahr ist sie der niedrigste Bettensatz, den wir an dieser Küste gelesen haben – aber sie hat eine Schwelle beim neunten Bett, die den Satz auf 8,28 € hebt. Was das kostet und welche zwei Termine dazugehören, steht unten im Klartext.
Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?
FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Wer in Sellin ein Ferienhaus, eine Ferienwohnung, ein Apartment oder ein einzelnes Zimmer anbietet, zahlt bei uns einen festen Jahresbetrag – Hotels und Pensionen ebenso. Auf Ihre Buchungen liegt keine Vermittlungsprovision, und das erste halbe Jahr kostet nichts. Ob Ihr Objekt oben an der Wilhelmstraße steht, unten am Bollwerk oder drüben in Seedorf, ändert daran nichts.
Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung in Sellin, 115 € pro Nacht, 130 belegte Nächte – 14.950 € Buchungsumsatz im Jahr. Bei angenommenen 10 % Vermittlungsprovision blieben davon 1.495 € beim Portal, Jahr für Jahr. Zum Größenvergleich: Die Fremdenverkehrsabgabe kostet dieselbe Wohnung mit sechs Betten 33,12 € – im ganzen Jahr. Ein fester Jahrespreis ändert sich nicht, auch wenn Beach-Polo und Weihnachtsmarkt Ihre Wochen füllen.
Das zweite Argument ist der Zusammenhang, in dem Ihr Angebot steht. Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radrouten für Sellin pflegen wir von Hand – Ihr Inserat taucht deshalb dort auf, wo jemand gerade nach der Deutschen Beach-Polo-Meisterschaft am Hauptstrand, nach dem Sonnenfest auf dem Friedensberg oder nach dem Weihnachtsmarkt im vierten Advent sucht. Und Sellin hat eine Geschichte, die in keinem Suchindex steht: Im Sommer 1923 verbrachten Hans Arp, Sophie Taeuber-Arp, Hannah Höch und Kurt Schwitters gemeinsam Wochen hier – die Kurverwaltung hat daraus eine eigene Online-Ausstellung gemacht. Die wichtigsten Termine in Sellin sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.
Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.
Fester Jahrespreis
Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.
Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste
Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.
Alle Unterkunftsarten
Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Sellin – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.
Sechs Monate kostenlos
Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.
Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht
Bettenzahl zum 1. Juli, Erklärung bis zum 1. Mai, Kurabgabe am Anreisetag einziehen und spätestens am Folgetag elektronisch melden: In Sellin kommen zwei Abgaben zusammen, und nur eine davon zahlen Ihre Gäste. Wir haben beide Satzungen im Original gelesen – die Kurabgabesatzung und die Fremdenverkehrsabgabesatzung samt ihrer als Bild-Scan bekannt gemachten Bettentabelle – und fassen zusammen, was davon Sie als Beherberger trifft.
Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Sellin (Kurabgabesatzung) vom 18. November 2024 nachgelesen haben (in Kraft seit 1. Januar 2025, gelesen am 19. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.
Wer in Sellin vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: jeden Gast über das elektronische Meldesystem beim Eigenbetrieb Kurverwaltung anmelden, spätestens einen Tag nach der Anreise, die Kurabgabe schon bei der Ankunft für den ganzen geplanten Aufenthalt kassieren und dafür sofort die Kurkarte aushändigen und einmal im Jahr bis zum 1. Mai von sich aus die eigene Bettenzahl für die Fremdenverkehrsabgabe melden (§ 8 der Kurabgabesatzung, § 6 der Fremdenverkehrsabgabesatzung). Sellin liegt an der Ostküste der Insel Rügen im Landkreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern – zwischen Steilufer, Selliner See und Biosphärenreservat Südost-Rügen, mit den Ortsteilen Altensien, Moritzdorf, Neuensien, Seedorf und Sellin, ist als Seebad anerkannt und erhebt 2026 in der Hauptsaison 3,37 € Kurabgabe pro Person und Tag.
Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:
Kurabgabe in Sellin: Sätze und Zeiträume 2026
Hier fassen wir uns bewusst kurz, denn an dieser Stelle ist Sellin kein Sonderfall: Baabe, Göhren, Mönchgut und Sellin erheben seit dem 1. Januar 2023 eine gemeinsame Kurabgabe. Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag vom 12. Dezember 2022 verpflichtet die vier Ostseebäder auf „gleichlautende Kurabgabesatzungen entsprechend dem Muster" (§ 4), erhoben wird „in allen vier Gemeinden in gleicher Höhe" (§ 3 Abs. 1). Was in diesem Abschnitt steht, gilt deshalb nebenan wortgleich – der eigentliche Selliner Unterschied folgt weiter unten mit der Fremdenverkehrsabgabe. Zwei Dinge sind trotzdem selliner: Die Gemeinde ist „als Seebad staatlich anerkannt" (§ 1 Abs. 1), und zwar seit dem 11. Dezember 1997, führt aber die Bezeichnung „Ostseebad" im Namen. Und das Erhebungsgebiet reicht über den Badeort hinaus bis nach Altensien, Moritzdorf, Neuensien und Seedorf.
| Zeitraum | je Person und Tag | ermäßigt |
|---|---|---|
| Hauptsaison 1. Mai bis 31. Oktober und 20. Dezember bis 6. Januar |
3,37 € | 1,69 € |
| Nebensaison 7. Januar bis 30. April und 1. November bis 19. Dezember |
2,54 € | 1,27 € |
| Jahreskurabgabe Jahreskurkarte; für Inhaber eigener Wohnungseinheiten samt Ehe- oder Lebenspartner und minderjährigen Kindern ist sie Pflicht (§ 7 Abs. 1), Kinder von 7 bis 14 Jahren zahlen 50,55 € |
101,11 € | Schwerbehinderte ab GdB 80 und Begleitpersonen 50,55 €, schwerbehinderte Kinder von 7 bis 14 Jahren 25,28 € |
Einen Prozentsatz für die Umsatzsteuer nennt die Selliner Satzung nicht – sie steckt „in der jeweils gültigen Höhe" in den Beträgen (§ 5 Abs. 4). Ungewöhnlich ist, dass die Ermäßigungen nicht als Prozentwert, sondern als fertige Eurobeträge in der Tabelle stehen: 1,69 € und 1,27 € für Kinder zwischen dem 7. und 14. Geburtstag, ab einem Grad der Behinderung von 80 sowie für die notwendige Begleitperson; bei schwerbehinderten Kindern derselben Altersgruppe sind es 0,84 € und 0,63 €. Eine Position wird bei der Buchung fast immer übersehen: Jeder mitgebrachte Hund kostet ganzjährig 1,00 € pro Tag, bei Jahreskurkarten 30,00 € (§ 5 Abs. 2 und 3) – Assistenzhunde ausgenommen. Bis zum siebten Geburtstag zahlen Kinder in Sellin nichts (§ 4 Abs. 1). Danach greift bis zum 14. Geburtstag der halbe Satz; dieselbe Halbierung gilt ab einem Grad der Behinderung von 80 und für eine notwendige Begleitperson, die das Merkzeichen B im Ausweis nachweist (§ 4 Abs. 3). Trifft beides zusammen, bleibt für Kinder zwischen 7 und 14 mit einem Grad ab 80 ein Viertel übrig (§ 4 Abs. 2). Den Nachweis führen die Berechtigten selbst (§ 4 Abs. 5) – aus eigener Entscheidung dürfen Sie nichts erlassen.
Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise
Ein einziges Wort in § 5 Abs. 5 entscheidet über Ihre Abrechnung: „Der An- und Abreisetag gelten jeweils als ein Tag." Anreise- und Abreisetag werden also getrennt gezählt, aus sieben Übernachtungen werden acht Abgabetage. Wer mit sieben rechnet, dem fehlen je erwachsener Person 3,37 € – und dafür stehen Sie gerade (§ 8 Abs. 4). Läuft ein Aufenthalt über eine Saisongrenze, hilft die Satzung nicht mit einer Sonderregel weiter; weil § 5 Abs. 1 „pro Tag" bemisst und § 2 Abs. 2 die Zeiträume taggenau zieht, wird Tag für Tag zugeordnet. Praktisch wird das in Sellin am 30. April, am 31. Oktober und über den Jahreswechsel.
Rechenbeispiel: Eine Familie, zwei Erwachsene und ein neunjähriges Kind, fünf Übernachtungen im September.
5 Nächte = 6 Abgabetage; pro Tag 2 × 3,37 € + 1 × 1,69 € = 8,43 €, macht 50,58 € Kurabgabe.
Dieselbe Familie im März zahlt 38,10 €. Kommt ein Hund mit, sind es 6,00 € mehr – ganzjährig, ohne Saisonunterschied.
Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:
Gezählt wird hier: An- und Abreisetag zählen beide mit – Abgabetage = Übernachtungen + 1. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.
Ihre Pflichten als Beherberger (§ 8)
Ihr Rollenname in dieser Satzung lautet Beherberger, und er ist bewusst weit gefasst: „Wer Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt" (§ 8 Abs. 1), fällt darunter – ebenso, wer Standplätze für Wohnwagen, Wohnmobile, Zelte oder Bootsliegeplätze vergibt, was am Selliner Wasserwanderrastplatz im Bollwerk keine graue Theorie ist, sowie die Leitung von Heimen und Gästehäusern. Reiseveranstalter rücken in dieselbe Rolle, sobald die Kurabgabe im Reisepreis steckt. Nicht erwähnt sind Verwaltungen, Agenturen und Vermittlungsportale – wer über ein Portal vermietet, bleibt daher im Regelfall selbst in der Pflicht. § 7 Abs. 4 geht noch weiter: Auch wer die eigene Wohnung unentgeltlich „weiteren Verwandten, Bekannten oder Dritten zur Verfügung stellt", ist Beherberger. Was daraus folgt, gilt unabhängig davon, über welches Portal Sie vermieten:
- Anmelden: elektronisch, bis zum Tag nach der Anreise. Verlangt ist die Anmeldung „unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, bei dem Eigenbetrieb Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Sellin" über das von der Gemeinde bereitgestellte elektronische Meldesystem (§ 8 Abs. 2 Nr. 1). Einen Papierweg daneben sieht die Satzung nicht vor. Wo ohnehin eine melderechtliche Anmeldung fällig wird, dürfen Sie beides in einem Schritt erledigen.
- Kassieren: sofort bei Ankunft, für den ganzen Aufenthalt. Einzuziehen ist „für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum am Tag der Ankunft"; die Kurkarte händigen Sie unverzüglich aus (§ 8 Abs. 2 Nr. 2). Dazu eine Selliner Besonderheit, die man leicht überliest: Der Gast muss Angaben und Kartenempfang per Unterschrift bestätigen. Weitergereicht wird das Geld erst „nach Rechnungslegung" (Nr. 3) – einen Monats- oder Quartalstermin kennt diese Satzung nicht, die Kurverwaltung stellt in Rechnung. Eine Vergütung für Ihren Aufwand steht nirgends; Begriffe wie Aufwandsentschädigung oder Provision kommen im Text überhaupt nicht vor.
- Auslegen und Auskunft geben – aber nichts erlassen. Die aktuelle Fassung der Satzung gehört „an geeigneter Stelle" für die Gäste ausgelegt, dazu kommen Auskunftspflichten gegenüber Gästen und Gemeinde (§ 8 Abs. 2 Nr. 4 und 5). Ein Ausdruck in der Gästemappe genügt – fehlt er, ist das bußgeldbewehrt. Über Befreiungen und Ermäßigungen entscheiden Sie dagegen nicht: Das bleibt hoheitliche Aufgabe der Gemeinde (§ 8 Abs. 3), auch wenn die Infrastrukturgesellschaft Mönchgut-Granitz die Abwicklung übernimmt (§ 11 Abs. 2 und 3).
- Haftung und Kontrolle – Bußgeldrahmen 10.000 €. Gast und Beherberger „haften gesamtschuldnerisch für die Abgabenschuld", Sie zusätzlich „für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung" (§ 8 Abs. 4). Zahlt jemand nicht, geben Sie Name und Anschrift unverzüglich weiter (Abs. 5). Der Rahmen reicht bis 10.000 € bei leichtfertiger Abgabenverkürzung und bis 5.000 € bei den Einzeltatbeständen (§ 12). Dass nachgesehen wird, ist eingeplant: Für die Veranlagung darf die Gemeinde auf das Gästeverzeichnis der Vermieter und das Grundstückseigentümerverzeichnis zurückgreifen und Daten bei Finanzamt, Grundbuchamt, Katasteramt und Amt abrufen (§ 10 Abs. 2 und 3); Gästedaten sind nach 15 Monaten zu löschen.
Sie heißt in Sellin durchgehend Kurkarte, daneben Tageskurkarte und Jahreskurkarte. Ausgestellt wird sie von Ihnen, nicht von der Gemeinde Sellin (§ 8 Abs. 2 Nr. 2); Tagesgäste besorgen sie sich selbst, laut § 6 Abs. 3 „in der Kurverwaltung und im Infopoint im Seepark". Der Verbund reicht dabei weiter als bei den Nachbarn: Für die Strandnutzung erkennen neben Baabe, Göhren und Mönchgut auch Binz und Prora die Selliner Karte an. Ohne Zuzahlung nutzbar sind unter anderem der Südstrand-Hafen-Shuttle von Mai bis September, der Ortsbus VVR-Linie 40 nach Lancken-Granitz, Altensien, Neuensien, Seedorf und Moritzdorf (Mai bis Oktober), die VVR-Linien 20, 21, 25 und 29, von April bis Oktober die Schiffe der Weißen Flotte ab Hafen Sellin sowie eine Ortsführung durch die Bäderarchitektur. Vergünstigt sind unter anderem die Bade- und Erlebniswelt AHOI! Rügen, das Bernsteinmuseum, die Minigolfanlage im Seepark und die Mönchguter Museen. Zu Gültigkeitsdauer, Übertragbarkeit oder einer Gebühr für Ersatzkarten sagt die Satzung nichts. Bricht ein Gast den Aufenthalt ab, gegenzeichnen Sie die Abreise auf der Kartenrückseite; danach bleiben 14 Tage, um die Erstattung zu beantragen (§ 9).
Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört
Gehört Ihnen die Wohnung in Sellin selbst und nutzen Sie sie überwiegend zur Erholung, behandelt die Satzung Sie wie einen ortsfremden Gast (§ 3 Abs. 3). Daraus folgt kein Wahlrecht, sondern eine Pflicht: Inhaber, Ehe- und Lebenspartner „sowie deren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende minderjährige Kinder sind verpflichtet, eine pauschalierte Jahreskurabgabe zu entrichten" (§ 7 Abs. 1) – 101,11 € je Erwachsenem. Bei Kauf oder Fertigstellung nach dem 31. August beginnt das erst im Folgejahr; gezahlt wird einen Monat nach dem Bescheid. Und dann ist da die Frage nach der Zweitwohnungssteuer, die wir bewusst offen beantworten: Für Sellin ist keine Zweitwohnungssteuersatzung veröffentlicht. Wir haben am 19. August 2026 die amtliche Satzungssammlung des Amtes Mönchgut-Granitz, das Ratsinformationssystem und die Seite der Gemeinde durchgesehen und nichts gefunden – während Göhren, Baabe und Lancken-Granitz im selben Amt jeweils eine führen. „Nicht veröffentlicht" ist allerdings etwas anderes als „gibt es nicht": Bevor Sie damit rechnen, fragen Sie bitte beim Amt nach.
Nicht vergessen: die Fremdenverkehrsabgabe
Das ist die Stelle, an der sich Sellin von den Nachbarorten unterscheidet. Neben der Kurabgabe, die Ihre Gäste zahlen, erhebt die Gemeinde eine Fremdenverkehrsabgabe – und die zahlen Sie. Göhren hat keine, Baabe und Lancken-Granitz haben eine. Grundlage ist die Satzung vom 27. Mai 1997 in der Fassung der 5. Änderungssatzung, die am 1. Januar 2017 in Kraft trat. Abgabepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, denen der Fremdenverkehr „unmittelbar oder mittelbar Vorteile" bringt (§ 2 Abs. 1) – auch wer nicht in Sellin wohnt, aber hier vorübergehend erwerbstätig ist (Abs. 2). Zweck ist ausdrücklich die Werbung für den Fremdenverkehr (§ 1 Abs. 3).
Was Vermieter zahlen. Die Selliner Anlage 1 führt Vermieter in Zeile 1 und bemisst „nach Anzahl der vorhandenen Fremdenbetten und Aufbettungen". Der Jahresbeitragssatz ist zweistufig: „a) Kleinvermieter bis 8 Betten 5,52 Euro je Bett", „b) alle übrigen Vermieter mit mehr als 8 Betten 8,28 Euro je Bett". Nach dem Wortlaut richtet sich der Satz also nach der Größe des Vermieters, nicht nach dem einzelnen Bett – wer neun Betten vorhält, zahlt den höheren Satz für alle neun. Konkret: vier Betten kosten 22,08 € im Jahr, sechs Betten 33,12 €, acht Betten 44,16 € – neun Betten aber 74,52 €. Der Sprung beim neunten Bett beträgt 30,36 €. Zum Vergleich mit anderen Küstenorten: Ahrenshoop verlangt 40,65 € je Bett, Zingst 18,00 €, Rerik 12,50 € – die Selliner 5,52 € sind der niedrigste Bettensatz, den wir bisher gelesen haben.
Die zwei Termine. Maßgeblich sind die Verhältnisse in Sellin am 1. Juli eines jeden Jahres (§ 3 Abs. 6) – gezählt wird, was an diesem Tag vorhanden ist, nicht was belegt war. Und Sie müssen sich von selbst melden: „Die Abgabepflichtigen haben der Gemeinde Ostseebad Sellin – Kurverwaltung – bis zum 01. Mai eines jeden Jahres unaufgefordert die zur Berechnung der Abgabe erforderlichen Angaben … mitzuteilen oder 14 Tage nach Aufforderung eine entsprechende Erklärung abzugeben" (§ 6 Abs. 1 in der Fassung von 2017 – in der Ursprungsfassung war es der 15. Juli). Kommen keine Angaben, darf die Kurverwaltung festsetzen (§ 6 Abs. 2); bleiben die Grundlagen unverändert, kann sie die Vorjahreswerte übernehmen und auf die Erklärung verzichten (Abs. 3). Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides, in einer Summe (§ 8). Ein Verstoß gegen die Erklärungspflicht ist Ordnungswidrigkeit (§ 7; die Satzung nennt dort bis heute einen Rahmen von 10.000 DM – ein Relikt der Fassung von 1997, maßgeblich ist der Rahmen des Kommunalabgabengesetzes).
Zwei Fallstricke. Erstens hat die 5. Änderungssatzung die Absätze 7 und 8 des § 3 ersatzlos gestrichen: Die früheren Sonderregeln für einen unterjährigen Beginn – Beginn nach dem 1. Juli, Wegfall der Abgabe bei Beginn nach dem 30. September – stehen seit 2017 nicht mehr in der Satzung; maßgeblich ist allein der Stichtag. Zweitens: „Zieht ein Abgabepflichtiger aus mehreren Betrieben oder Tätigkeiten Vorteile, so ist der Abgabepflichtige für jeden Betrieb oder jede Tätigkeit gesondert zu veranlagen" (§ 3 Abs. 5). Und die Abgabe trifft nicht nur Vermieter: Die Anlage führt auch „Vermittler v. Zimmern, Appartements, Ferienwohnungen" mit 44,39 € je Inhaber und 23,00 € je beschäftigter Person sowie Hausverwalter nach dem WEG und Hausbetreuer mit 0,74 € je in Sellin betreuter Einheit.
Wer zuständig ist. Seit dem 14. Juli 2026 steht das in einer neuen Betriebssatzung: Die Gemeinde überträgt dem Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Sellin ausdrücklich „die Erhebung und Einziehung der Kur- und Fremdenverkehrsabgabe nach § 11 KAG M-V" (§ 4 Abs. 2 der Betriebssatzung vom 30. Juni 2026). Ihr Ansprechpartner für beide Abgaben sitzt also in der Warmbadstraße in Sellin.
Was Sellin nicht hat – nach allem, was veröffentlicht ist. Eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB, wie sie im Nachbarort Göhren seit dem 12. August 2026 gilt und dort auch Nutzungsänderungen genehmigungspflichtig macht, ist für Sellin nirgends auffindbar. Verlassen Sie sich darauf bitte nicht blind: Ob Ihr Grundstück in einem Bebauungsplan liegt, der Ferienwohnungen ausschließt, klären Sie vor einer Umnutzung beim Bauamt des Amtes Mönchgut-Granitz – in Göhren tun mehrere Pläne genau das.
Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Sellin liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 19. August 2026). Ändert die Gemeinde Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.
Ihre Unterkunft in Sellin bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?
Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:
Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.
Womit Sellin Gäste anzieht
Sellin ist ein Ostseebad auf Rügen, bekannt für die 394 m lange Seebrücke mit Tauchgondel, die Bäderarchitektur der Wilhelmstraße und den feinen Sandstrand unter der Steilküste. Auf unserer Ortsseite ist Sellin den Reisearten Strandurlaub, Familienurlaub, Naturerlebnis zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Sellin aus →
Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 1. Mai bis 31. Oktober und 20. Dezember bis 6. Januar gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.
Wann Gäste in Sellin kommen: die Höhepunkte des Jahres
Diese Veranstaltungen ziehen Gäste von weiter her an – zu diesen Terminen wird in Sellin gebucht. Die Termine stammen aus dem offiziellen Veranstaltungskalender des Ortes (Quelle unten):
Sonnenfest auf dem Friedensberg
19. September 2026 auf dem Friedensberg
10. Deutsche Beach-Polo-Meisterschaft
2. bis 4. Oktober 2026 am Hauptstrand
Leseherbst
5. November 2026 an der Seebrücke
Selliner Weihnachtsmarkt
18. bis 20. Dezember 2026 zwischen Friedensberg und Kurverwaltung
Große Veranstaltungen in der Umgebung von Sellin
Diese Ereignisse finden nicht in Sellin statt, ziehen aber Besucher in die Region – und wer in ihrer Nähe wohnt, wird mitgesucht. Am nächsten: Kabarett Leipziger Pfeffermühle, Baabe, rund 3 Kilometer entfernt; drei weitere große Termine liegen im Umkreis von 40 Kilometern. Die Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte; wo „Luftlinie“ dabeisteht, liegt für diese Verbindung keine Fahrstrecke vor.
Festspiele Mecklenburg-Vorpommern
11. September 2026
Binz · rund 13 km
Speedway Bundesliga
19. September 2026
Stralsund · rund 40 km Luftlinie
Kabarett Leipziger Pfeffermühle
29. Dezember 2026
Baabe · rund 3 km
Störtebeker Festspiele
19. Juni bis 4. September 2027
Ralswiek auf Rügen · rund 26 km
Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in Sellin pflegen.
Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus
- Das neunte Bett ist in Sellin die teuerste Anschaffung des Jahres: Bis acht Betten kostet die Fremdenverkehrsabgabe 5,52 € je Bett, ab dem neunten gelten 8,28 € – nach dem Wortlaut der Anlage 1 für alle Betten. Aus 44,16 € bei acht Betten werden so 74,52 € bei neun. Gezählt werden die am 1. Juli vorhandenen Fremdenbetten und Aufbettungen, nicht die belegten. Wer ein Zusatzbett nur für den Ausnahmefall vorhält, sollte vor dem Stichtag nachrechnen, ob es sich trägt.
- Weihnachten und Neujahr sind in Sellin volle Hauptsaison: Vom 20. Dezember bis 6. Januar gilt der hohe Kurabgabesatz (§ 2 Abs. 2), obwohl November und Anfang Dezember Nebensaison sind. Der Selliner Weihnachtsmarkt am vierten Adventswochenende liegt noch knapp davor. Wer Weihnachts- und Silvesterwochen anbietet, kalkuliert mit dem vollen Satz – und kann das gegenüber Gästen mit dem Programm im Ort begründen.
- Die Hauptsaison endet erst am 31. Oktober – der Oktober ist in Sellin kein Nebensaison-Monat. Die Deutsche Beach-Polo-Meisterschaft Anfang Oktober und die Herbstferien liegen also noch im teuren Zeitraum. Wer im Oktober pauschal Rabatte gibt, verschenkt Marge; ein Mindestaufenthalt über das Polo-Wochenende bringt mehr.
Häufige Fragen von Gastgebern in Sellin
Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Wie hoch ist die Kurabgabe in Sellin 2026?
Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Sellin?
Ab welchem Bett gilt der höhere Satz von 8,28 €?
Bis wann muss ich in Sellin meine Bettenzahl melden?
Zahle ich in Sellin eine Zweitwohnungssteuer?
Wer ist mein Ansprechpartner – das Amt oder die Kurverwaltung?
Zählen An- und Abreisetag in Sellin beide?
Wann ist in Sellin Hauptsaison?
Muss ich für Hunde meiner Gäste eine Abgabe einziehen?
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in Sellin auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
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Das erste halbe Jahr kostenlos, danach ein fester Betrag im Jahr, auf Ihre Buchungen keine Provision. Dass wir noch jung sind, verschweigen wir nicht. Was wir Gastgebern in Sellin dafür mitbringen, ist ein selbst gepflegtes Umfeld aus Ortsseite und Terminen – von den Picknick-Konzerten im Seepark bis zum Weihnachtsmarkt zwischen Friedensberg und Kurverwaltung –, und mittendrin steht Ihre Unterkunft.
Alles über das AngebotAlle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.