FÜR GASTGEBERBAABE

Unterkunft in Baabe vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer

Vermieten ohne Vermittlungsprovision: ein fester Jahrespreis, egal wie voll Ihr Kalender im Ostseebad Baabe wird. Beim Ortsrecht lohnt hier ein doppelter Blick: Seit 2025 gelten neue, gemeinsam mit den Mönchgut-Nachbarbädern kalkulierte Kurabgabesätze – doch die Satzungssammlung des Amtes zeigt für Baabe bis heute die abgelöste Fassung von 2022 mit alten Beträgen. Wer danach kassiert, zieht zu wenig ein. Auch der mitgebrachte Hund zahlt Kurabgabe: 1,00 Euro am Tag, ganzjährig. Dazu kommen eine Zweitwohnungssteuer von 20 Prozent, deren Befreiung 2014 spürbar verschärft wurde, und eine Fremdenverkehrsabgabe, die schlicht nach Betten rechnet. Was das für Sie heißt, steht unten – Paragraf für Paragraf.

Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?

FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Wer in Baabe eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus, ein Apartment oder ein einzelnes Zimmer anbietet, zahlt bei uns einen festen Jahresbetrag – Hotels und Pensionen genauso. Auf Ihre Buchungen liegt keine Vermittlungsprovision, die ersten sechs Monate kosten nichts. Ob Ihr Haus an der Strandstraße steht, im Kiefernwald Richtung Göhren oder am Bollwerk zum Having, ändert daran nichts.

Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung in Baabe, 115 € pro Nacht, 125 belegte Nächte – 14.375 € Buchungsumsatz im Jahr. Bei angenommenen 10 % Vermittlungsprovision blieben davon 1.437 € beim Portal, Jahr für Jahr. Die Fremdenverkehrsabgabe der Gemeinde kostet dieselbe Wohnung mit vier Betten dagegen 22,40 € im Jahr – 5,60 € je Bett. Ein fester Jahrespreis fürs Portal folgt derselben Logik: kalkulierbar, unabhängig von der Auslastung.

Das zweite Argument ist der Zusammenhang, in dem Ihr Inserat steht. Ortsseite, Ausflugsziele und Termine rund um Mönchgut pflegen wir selbst – und Baabe liegt mitten in dem, wonach Rügen-Gäste suchen: Der Rasende Roland hält im Ort, die Schmalspurbahn verbindet Sie mit Sellin, Göhren und Binz; das Biosphärenreservat Südost-Rügen beginnt vor der Haustür; und im Haus des Gastes läuft ein eigenes Kulturprogramm mit Kabarett und Konzerten, für das es Tickets online gibt. Wer nach einer Unterkunft auf Mönchgut sucht, findet bei uns die Umgebung gleich mit erklärt. Die wichtigsten Termine in Baabe sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.

Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.

Fester Jahrespreis

Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.

Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste

Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.

Alle Unterkunftsarten

Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Baabe – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.

Sechs Monate kostenlos

Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.

Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht

Die Kurabgabe ziehen Sie in Baabe selbst ein – am Tag der Ankunft, für den gesamten Aufenthalt, mit Kurkarte und Unterschrift des Gastes; gemeldet wird spätestens am Tag nach der Anreise über das elektronische Meldesystem. Weil Baabe die Abgabe gemeinsam mit Mönchgut, Göhren und Sellin erhebt, ähnelt der Satzungstext dem der Nachbarorte. Die Unterschiede liegen im Detail – und genau die haben wir für Sie aus den Originalen herausgeschrieben: die seit 2025 geltende gemeinsame Kurabgabesatzung, dazu Fremdenverkehrsabgabe- und Zweitwohnungssteuersatzung.

Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe in der seit dem 1. Januar 2025 geltenden Fassung nachgelesen haben (Sätze für 2025 und 2026 gemeinsam für die vier Mönchgut-Ostseebäder kalkuliert, gelesen am 22. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.

Wer in Baabe vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: Ihre Gäste in Baabe am Tag der Ankunft zur Kurabgabe für den gesamten geplanten Aufenthalt heranziehen und ihnen die Kurkarte gegen Unterschrift aushändigen, die Meldung spätestens am Tag nach der Anreise über das elektronische Meldesystem an den Eigenbetrieb Kurverwaltung weiterleiten und die eingezogene Abgabe nach Rechnungslegung an die Gemeinde abführen (§ 8 Abs. 2). Baabe liegt auf der Halbinsel Mönchgut im Südosten Rügens, zwischen Ostsee und Selliner See – das Ostseebad Baabe liegt eingebettet in Kiefernwald an einem flach abfallenden Sandstrand, mit dem Bollwerk am Having als eigenem kleinen Hafen, ist als Seebad anerkannt und erhebt 2026 in der Hauptsaison 3,37 € Kurabgabe pro Person und Tag.

Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:

Kurabgabe in Baabe: Sätze und Zeiträume 2026

Baabe erhebt die Kurabgabe nicht allein: Nach § 1 Abs. 3 der Satzung wird sie gemeinsam mit den Gemeinden Ostseebad Mönchgut, Göhren und Sellin auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe erhoben (§ 11 Abs. 1 Satz 2 KAG M-V). Die vier Bäder halten dafür die Infrastrukturgesellschaft Mönchgut-Granitz GmbH als gemeinsame Gesellschaft (§ 11); sie hat die Sätze für 2025 und 2026 neu kalkulieren lassen. Seit dem 1. Januar 2025 gilt deshalb in allen vier Bädern eine neue, inhaltsgleiche Satzungsfassung: In der Hauptsaison stieg der Satz von 3,25 € auf 3,37 €, in der Nebensaison sank er von 2,55 € auf 2,54 €, die Hundeabgabe stieg von 0,53 € auf 1,00 €. Und hier wird es für Baaber Gastgeber tückisch: Die Satzungssammlung des Amtes Mönchgut-Granitz zeigt für Baabe bis heute die abgelöste Fassung von 2022 mit den alten Beträgen – wer sich dort bedient, kassiert zu wenig. Maßgeblich sind die Sätze, wie sie die Baaber Kurverwaltung veröffentlicht und wie sie in den amtlich bekannt gemachten, wortgleichen Ausfertigungen der Nachbarbäder Göhren und Sellin vom 18. November 2024 stehen. Für Sie als Gastgeber heißt das: Die Sätze und Fristen gleichen denen der Nachbarorte aufs Komma, zuständig für Ihre Abrechnung ist aber der Eigenbetrieb Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Baabe. Erhebungsgebiet ist das gesamte Gemeindegebiet, erhoben wird ganzjährig (§ 2).

Zeitraumje Person und Tagermäßigt
Hauptsaison
1. Mai bis 31. Oktober sowie 20. Dezember bis 6. Januar
3,37 € 1,69 €
Nebensaison
1. November bis 19. Dezember sowie 7. Januar bis 30. April
2,54 € 1,27 €
Jahreskurabgabe
Jahreskurkarte; für Inhaber eigener Wohnungseinheiten ist sie nach § 7 zugleich die pauschalierte Pflicht-Jahreskurabgabe – auch für Ehe- oder Lebenspartner und minderjährige Kinder im Haushalt. Wird eine Wohnungseinheit nach dem 31. August erworben oder fertiggestellt, beginnt die Pflicht erst im Folgejahr
101,11 € Kinder von 7 bis 14 Jahren, Schwerbehinderte ab GdB 80 und Begleitpersonen: 50,55 €; schwerbehinderte Kinder von 7 bis 14 Jahren: 25,28 €

Die Sätze verstehen sich einschließlich der Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe (§ 5 Abs. 4) und gelten seit dem 1. Januar 2025 – für 2025 und 2026 gemeinsam kalkuliert. Die Spalte „ermäßigt" gilt für Kinder vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 und für Begleitpersonen mit Merkzeichen „B" im Ausweis – diese Ermäßigung kam im Mai 2024 nach Baabe und steht seit der Neufassung unmittelbar in der Satztabelle; schwerbehinderte Kinder zwischen 7 und 14 mit einem Grad ab 80 zahlen sogar nur ein Viertel, nämlich 0,84 € beziehungsweise 0,63 €. Und dann ist da noch der Hund: Für jeden mitgebrachten Hund ist nach § 5 Abs. 2 ganzjährig 1,00 € pro Tag zu entrichten – ausdrücklich unabhängig von der Reisezeit; Inhaber einer Jahreskurkarte zahlen stattdessen 30,00 € je Hund und Jahr (Abs. 3). Assistenzhunde – Blindenführ-, medizinische Signal- und Behindertenbegleithunde – sind befreit, wenn der Ausweis die Mitnahme belegt. Diese Hundeabgabe teilt Baabe mit Göhren, Sellin und Mönchgut; außerhalb der vier gemeinsam erhebenden Bäder kennt sie in unserem Bestand kein Ort. Frei von der Kurabgabe sind in Baabe Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres (§ 4 Abs. 1) – eine mittlere Regel unter den Rügener Bädern: Binz befreit nur bis zum dritten Geburtstag, Kühlungsborn bis 16. Den halben Satz zahlen Kinder vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80; die Ermäßigung für deren Begleitpersonen mit Merkzeichen „B" kam im Mai 2024 nach Baabe und steht seit der Neufassung von 2025 unmittelbar in der Satztabelle. Ebenfalls seit 2025 gibt es eine Viertelstufe: Schwerbehinderte Kinder zwischen 7 und 14 mit einem Grad ab 80 zahlen 0,84 € beziehungsweise 0,63 €. Alle Voraussetzungen müssen die Berechtigten nachweisen (§ 4) – und ein Punkt, der Gastgebern Ärger erspart: Sie selbst dürfen keine Befreiungen oder Vergünstigungen gewähren (§ 8 Abs. 3); wer es doch tut, riskiert ein Bußgeld.

Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise

Hier lohnt genaues Hinsehen, denn es kostet Geld: „An- und Abreisetag gelten jeweils als ein Tag" (§ 5 Abs. 5). Beide Reisetage zählen also voll – aus sieben Übernachtungen werden acht Abgabetage. Das ist die strengere der beiden Zählweisen und gilt genauso in Binz; an der Nordsee ist es meist umgekehrt. Wer mit sieben Tagen kalkuliert, liegt je Woche und Person um 3,37 € daneben. Die Kurabgabe ist dabei eine Bringschuld und vom Gast unmittelbar nach der Ankunft bei Ihnen zu entrichten (§ 6 Abs. 2); fällig wird sie mit der Ankunft im Erhebungsgebiet.

Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene mit Hund, sieben Übernachtungen im Juli.
7 Nächte = 8 Abgabetage; 2 × 8 × 3,37 € = 53,92 € Kurabgabe, dazu 8 × 1,00 € = 8,00 € für den Hund – zusammen 61,92 €.
Dieselbe Woche Mitte November kostet 48,64 €. Eingezogen wird beides von Ihnen, am Tag der Ankunft.

Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:

Gezählt wird hier: An- und Abreisetag zählen beide mit – Abgabetage = Übernachtungen + 1. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.

Ihre Pflichten als Beherberger (§ 8)

Die Baaber Satzung nennt Sie Beherberger und fasst den Kreis weit (§ 8 Abs. 1): Erfasst ist, wer Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt – ebenso, wer Standplätze für Zelte, Wohnwagen, Caravans und Wohnmobile oder Bootsliegeplätze überlässt, dazu die Leiter von Heimen und Gästehäusern. Reiseunternehmer stehen Beherbergern gleich, wenn die Kurabgabe im Reisepreis steckt. Ein Punkt, den viele Eigentümer übersehen: Wer seine eigene Wohnungseinheit Verwandten, Bekannten oder Dritten überlässt, ist damit ebenfalls Beherberger im Sinne des § 8 (§ 7 Abs. 4) – mit allen Pflichten. Diese sind:

Die Baaber Kurkarte stellen Sie selbst aus, sobald der Gast die Abgabe entrichtet hat – mit seiner Unterschrift als Empfangsbestätigung (§ 8 Abs. 2). Tagesgäste, die nicht im Gemeindegebiet übernachten, lösen ihre Tageskurkarte dagegen selbst: in der Kurverwaltung, an den Automaten oder bei den von der Kurverwaltung angebotenen Verkaufsstellen (§ 6 Abs. 3). Die Jahreskurkarte kostet 101,11 € für Erwachsene und 50,55 € für Kinder von 7 bis 14 Jahren, Schwerbehinderte ab GdB 80 und Begleitpersonen; die Jahreskurabgabepflicht entsteht jeweils am 1. Januar (§ 6 Abs. 5). Reist ein Gast vorzeitig ab, wird die zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag erstattet – aber nur an den Karteninhaber, gegen Rückgabe der Kurkarte, auf deren Rückseite Sie als Wohnungsgeber die Abreise bestätigt haben. Der Anspruch erlischt 14 Tage nach der Abreise (§ 9); wer die Bestätigung zu spät ausstellt, kostet seinen Gast bares Geld.

Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört

Für Eigentümerinnen und Eigentümer gilt in Baabe eine Doppelregel. Erstens die Jahreskurabgabe: Wer eine eigene Wohnungseinheit im Ort hat und sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt, zahlt nach § 7 eine pauschalierte Jahreskurabgabe in Höhe der Jahreskurkarte – 101,11 €, und zwar auch für Ehe- oder Lebenspartner und die im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder. Erhoben wird sie durch Heranziehungsbescheid, fällig einen Monat nach Bekanntgabe; wer nach dem 31. August erwirbt oder fertigstellt, zahlt erstmals im Folgejahr (§ 7 Abs. 2). Als Wohnungseinheit zählen dabei ausdrücklich auch Sommer- und Wochenendhäuser, Boote, zum Saison- oder Dauercampen genutzte Einheiten und sogar dauerhaft nutzbare Wohnlauben (§ 3 Abs. 3).

Zweitens die Zweitwohnungssteuer: Baabe erhebt sie seit 2006, seit der 1. Änderungssatzung vom 10. April 2014 mit 20 Prozent des jährlichen Mietaufwands. Maßstab ist die Jahresrohmiete; bei eigengenutzten, ungenutzten oder unentgeltlich überlassenen Wohnungen wird die ortsübliche Miete geschätzt (§ 5 in der Fassung der 2. Änderungssatzung). Als Wohnung gilt jede abgeschlossene Einheit ab 23 Quadratmetern mit Küche oder Kochgelegenheit, Toilette und Bad oder Dusche. Und hier hat sich 2014 etwas Entscheidendes geändert: Befreit sind seither nur noch Wohnungen, die „nachweislich ganz zum Zwecke der Einkommenserzielung (Geld- oder Vermögensanlage) gehalten werden". Die Ursprungsfassung ließ „ganz oder überwiegend" genügen und erklärte ausdrücklich, überwiegend liege vor, wenn die Eigennutzung weniger als drei Monate im Jahr vorgesehen sei – diese großzügige Definition ist mit der 2. Änderungssatzung vom 22. Mai 2014 ersatzlos gestrichen worden. Wer sich heute auf die Befreiung beruft, muss die reine Einkommenserzielung belegen können. Ebenfalls nicht besteuert werden Wohnungen, die ein nicht dauernd getrennt lebender Verheirateter aus beruflichen Gründen hält, sowie dritte und weitere Wohnungen im Gemeindegebiet.

Nicht vergessen: die Fremdenverkehrsabgabe

Neben der Kurabgabe Ihrer Gäste zahlen Sie als Vermieterin oder Vermieter selbst die Fremdenverkehrsabgabe – und die ist in Baabe erfreulich einfach gebaut: Sie rechnet nach Betten. Nach Anlage 1 der Satzung vom 18. Juni 1996 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 16. April 2009 zahlen „alle natürlichen und juristischen Personen, die Gästebetten vermieten", 5,60 € je Gästebett und Jahr. Eine Ferienwohnung mit vier Betten kostet damit 22,40 € jährlich – unabhängig von Auslastung und Preisniveau, und deutlich weniger als etwa in Binz mit 11,93 € je Bett. Bemerkenswert ist das Alter des Satzes: Seit 2009 hat ihn keine Änderungssatzung mehr angefasst.

Wer über die eigene Vermietung hinaus tätig ist, findet sich ebenfalls in der Anlage: Vermittler von Zimmern, Appartements und Ferienwohnungen zahlen 60,70 € für den Inhaber und 27,00 € für jede weitere beschäftigte Person, Hausverwalter nach dem WEG und Hausbetreuer 37,10 € je in Baabe verwalteter oder betreuter Einheit. Wer also fremde Objekte mitbetreut, sollte prüfen, ob er zusätzlich unter diese Position fällt.

Und ein baurechtlicher Punkt für Käufer und Umbauer: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 „Strandstraße" und des Bebauungsplans Nr. 2 „Strand- und Kuranlagen" gilt eine Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr nach § 22 BauGB (Beschluss vom 26. Oktober 1995, genehmigt am 11. September 1996, Beitrittsbeschluss vom 23. Januar 1997). Sie macht in diesen Bereichen die Begründung und Teilung von Wohnungs- und Teileigentum genehmigungspflichtig. Wichtig dabei: Der Landkreis Rügen hat die Genehmigung nur für die bebauten und zur Fremdenbeherbergung genutzten Bereiche der Ortslage erteilt und sie für unbebaute Bereiche ausdrücklich versagt. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, klären Sie vor einem Kauf oder einer Teilung beim Amt Mönchgut-Granitz – eine Zweckentfremdungssatzung wie auf den ostfriesischen Inseln kennt Baabe dagegen nicht.

Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Baabe liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 22. August 2026). Ändert die Gemeinde Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.

Ihre Unterkunft in Baabe bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?

Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:

Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.

Womit Baabe Gäste anzieht

Baabe ist ein Ostseebad auf der Halbinsel Mönchgut (Rügen) mit feinem Sandstrand zwischen Bodden und Ostsee, bekannt für die Baaber Heide und den Rasenden Roland. Auf unserer Ortsseite ist Baabe den Reisearten Strandurlaub, Familienurlaub, Naturerlebnis zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Baabe aus →

Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 1. Mai bis 31. Oktober sowie 20. Dezember bis 6. Januar gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.

Wann Gäste in Baabe kommen: die großen Termine

Nicht jeder Kalendereintrag füllt ein Haus. Das hier sind die Veranstaltungen, die Besucher von weiter her anziehen – aus unserem eigenen Veranstaltungskalender und den Großereignissen der Region. Was nicht in Baabe selbst stattfindet, steht mit der Entfernung dabei. Am nächsten: MATTHIAS REIM, Sellin, rund 2 Kilometer entfernt; drei weitere große Termine liegen im Umkreis von 41 Kilometern. Die Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte; wo „Luftlinie“ dabeisteht, liegt für diese Verbindung keine Fahrstrecke vor.

Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in Baabe pflegen.

Dazu kommen die Reisezeiten, die die Satzung selbst als Hauptsaison markiert: 1. Mai bis 31. Oktober sowie 20. Dezember bis 6. Januar. Wer seine Preise daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.

Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus

Häufige Fragen von Gastgebern in Baabe

Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Vor allem die Abrechnung: Bei uns zahlen Sie einen festen Jahresbetrag, keine Gebühr je Buchung. Auf Mönchgut reicht die Saison von den Osterferien bis weit in den Oktober und kehrt über den Jahreswechsel zurück – die Kurabgabesatzung zählt den Zeitraum vom 20. Dezember bis 6. Januar ausdrücklich zur Hauptsaison; wer je Vermittlung zahlt, zahlt in einem solchen Kalender oft. Die großen internationalen Anbieter rechnen überwiegend pro Buchung ab, die Höhe hängt dort vom jeweiligen Modell ab. Der zweite Unterschied ist die Nähe: Wir arbeiten nur an Nord- und Ostsee und pflegen die Baaber Ortsseite selbst – Ihr Angebot steht neben Rasendem Roland, Bollwerk und Biosphärenreservat statt in einem weltweiten Verzeichnis. Der dritte ist Bewegungsfreiheit: direkter Gästekontakt, Ihre Preise, Ihre Hausregeln, Mehrfach-Inserierung erlaubt – und nach sechs kostenlosen Monaten endet das Startpaket von selbst.
Wie hoch ist die Kurabgabe in Baabe 2026?
In der Hauptsaison 3,37 € pro Person und Tag, in der Nebensaison 2,54 €. Ermäßigt sind es 1,69 € beziehungsweise 1,27 €. Hauptsaison sind 1. Mai bis 31. Oktober sowie 20. Dezember bis 6. Januar, Nebensaison 1. November bis 19. Dezember sowie 7. Januar bis 30. April (§ 5 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe in der seit dem 1. Januar 2025 geltenden Fassung). Die Sätze verstehen sich einschließlich der Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe (§ 5 Abs. 4) und gelten seit dem 1. Januar 2025 – für 2025 und 2026 gemeinsam kalkuliert. Die Spalte „ermäßigt" gilt für Kinder vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 und für Begleitpersonen mit Merkzeichen „B" im Ausweis – diese Ermäßigung kam im Mai 2024 nach Baabe und steht seit der Neufassung unmittelbar in der Satztabelle; schwerbehinderte Kinder zwischen 7 und 14 mit einem Grad ab 80 zahlen sogar nur ein Viertel, nämlich 0,84 € beziehungsweise 0,63 €. Und dann ist da noch der Hund: Für jeden mitgebrachten Hund ist nach § 5 Abs. 2 ganzjährig 1,00 € pro Tag zu entrichten – ausdrücklich unabhängig von der Reisezeit; Inhaber einer Jahreskurkarte zahlen stattdessen 30,00 € je Hund und Jahr (Abs. 3). Assistenzhunde – Blindenführ-, medizinische Signal- und Behindertenbegleithunde – sind befreit, wenn der Ausweis die Mitnahme belegt. Diese Hundeabgabe teilt Baabe mit Göhren, Sellin und Mönchgut; außerhalb der vier gemeinsam erhebenden Bäder kennt sie in unserem Bestand kein Ort.
Zahlen Hunde in Baabe wirklich Kurabgabe?
Ja: Nach § 3 Abs. 5 der Kurabgabesatzung sind Halter und Besitzer von Hunden kurabgabepflichtig, sofern der Hund sie im Ostseebad Baabe begleitet. Die Abgabe beträgt nach § 5 Abs. 2 seit 2025 ganzjährig 1,00 € pro Tag und Hund – ausdrücklich unabhängig von der Reisezeit, also auch in der Nebensaison; vorher waren es in Baabe 0,53 €. Inhaber einer Jahreskurkarte zahlen stattdessen 30,00 € je Hund und Jahr. Denselben Hundesatz erheben auch Göhren, Sellin und Mönchgut – es ist eine Eigenheit der gemeinsamen Mönchgut-Kurabgabe, die sonst kaum ein Ort kennt. Befreit sind Assistenzhunde, wenn der Schwerbehindertenausweis die Berechtigung zur Mitnahme ausweist. Als Beherberger ziehen Sie die Hundeabgabe zusammen mit der Kurabgabe ein.
Zählen An- und Abreisetag in Baabe beide?
Ja. § 5 Abs. 5 sagt es knapp: „An- und Abreisetag gelten jeweils als ein Tag." Aus sieben Übernachtungen werden damit acht Abgabetage – bei 3,37 € in der Hauptsaison also 26,96 € je erwachsener Person statt 23,59 €. Dieselbe Zählweise gilt in Binz; an der Nordsee ist meist das Gegenteil üblich. Wer beide Küsten vermietet oder aus einer alten Gastmappe abschreibt, verrechnet sich hier schnell.
Wann ist in Baabe Hauptsaison?
Vom 1. Mai bis 31. Oktober – und zusätzlich vom 20. Dezember bis 6. Januar (§ 2 Abs. 2). Dann gelten 3,37 € je Erwachsenem und Tag. Nebensaison sind der 1. November bis 19. Dezember sowie der 7. Januar bis 30. April mit 2,54 €. Für die Preisplanung heißt das: Die Weihnachts- und Silvesterwochen stuft die Gemeinde selbst als Spitzenzeit ein, während der November und das Frühjahr bis Ende April günstig bleiben.
Muss ich die Kurabgabe in Baabe selbst einziehen?
Ja. Wer in Baabe eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus oder ein Zimmer vermietet, zieht die Kurabgabe selbst ein: Sie ist eine Bringschuld und vom Gast unmittelbar nach der Ankunft bei Ihnen zu entrichten (§ 6 Abs. 2). Sie ziehen sie am Tag der Ankunft für den gesamten geplanten Aufenthalt ein, stellen die Kurkarte aus und lassen Empfang und Richtigkeit der Angaben vom Gast unterschreiben (§ 8 Abs. 2). Die Meldung leiten Sie unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, über das elektronische Meldesystem an den Eigenbetrieb Kurverwaltung weiter; abgeführt wird nach Rechnungslegung an die Gemeinde.
Was gilt, wenn ich meine Ferienwohnung in Baabe selbst nutze?
Dann greift § 7: Inhaber eigener Wohnungseinheiten zahlen eine pauschalierte Jahreskurabgabe in Höhe der Jahreskurkarte, also 101,11 € – und zwar auch für Ehe- oder Lebenspartner sowie die mit im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder. Erhoben wird sie per Heranziehungsbescheid, fällig einen Monat nach Bekanntgabe. Wer die Wohnungseinheit nach dem 31. August erwirbt oder erstmals fertigstellt, zahlt erst im Folgejahr. Und Achtung: Überlassen Sie die Wohnung Verwandten, Bekannten oder Dritten, sind Sie insoweit Beherberger mit allen Pflichten aus § 8 (§ 7 Abs. 4).
Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer in Baabe?
Sie beträgt seit der 1. Änderungssatzung vom 10. April 2014 20 Prozent des jährlichen Mietaufwands. Maßstab ist die Jahresrohmiete; bei eigengenutzten, ungenutzten oder unentgeltlich überlassenen Wohnungen wird die ortsübliche Miete geschätzt. Als Wohnung gilt jede baulich abgeschlossene Einheit ab 23 Quadratmetern mit Kochgelegenheit, Toilette und Bad oder Dusche. Befreit sind Wohnungen, die nachweislich ganz der Einkommenserzielung dienen – diese Klausel wurde 2014 verschärft, die frühere Drei-Monats-Regel für „überwiegende" Einkommenserzielung ist gestrichen.
Was kostet mich die Fremdenverkehrsabgabe in Baabe?
Sie rechnet nach Betten: 5,60 € je Gästebett und Jahr für alle, die Gästebetten vermieten (Anlage 1 der Satzung vom 18.06.1996 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 16.04.2009). Eine Vier-Betten-Ferienwohnung kostet damit 22,40 € im Jahr, unabhängig von Auslastung und Preis. Wer zusätzlich vermittelt oder verwaltet, findet eigene Positionen in derselben Anlage: 60,70 € für Vermittler von Zimmern, Appartements und Ferienwohnungen plus 27,00 € je weiterer beschäftigter Person, 37,10 € je verwalteter Einheit für Hausverwalter nach dem WEG.
Warum ähnelt Baabes Kurabgabesatzung der von Göhren und Sellin?
Weil es rechtlich dieselbe Abgabe ist: Nach § 1 Abs. 3 wird die Kurabgabe gemeinsam mit den Gemeinden Ostseebad Mönchgut, Göhren und Sellin auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erhoben (§ 11 Abs. 1 Satz 2 KAG M-V); die vier Bäder halten dafür die Infrastrukturgesellschaft Mönchgut-Granitz GmbH. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in allen vier Bädern eine neue, inhaltsgleiche Satzungsfassung mit gemeinsam für 2025 und 2026 kalkulierten Sätzen – Göhren und Sellin haben sie am 18. November 2024 ausgefertigt, für Baabe zeigt die Satzungssammlung des Amtes dagegen noch die abgelöste Fassung von 2022. Sätze, Saisonzeiten und Pflichten sind in allen vier Orten gleich; unterschiedlich sind die Dinge, die jede Gemeinde für sich regelt – in Baabe etwa die Zweitwohnungssteuer und die Fremdenverkehrsabgabe nach Betten. Zuständig für Ihre Abrechnung ist immer der Eigenbetrieb Kurverwaltung Ihrer Gemeinde.
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in Baabe auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ja, jede Unterkunftsart: Ferienwohnungen und Ferienhäuser ebenso wie Apartments, einzelne Zimmer, Pensionen und Hotels in Baabe – auch wer Standplätze oder Bootsliegeplätze am Bollwerk vermietet, gilt nach der Satzung als Beherberger und kann sein Angebot vorstellen. Abgerechnet wird über den festen Jahresbetrag ohne Vermittlungsprovision, die ersten sechs Monate kostenlos. Ein Hinweis, der speziell in Baabe zählt: Wenn Sie hundefreundlich vermieten, denken Sie an die Aufenthaltsabgabe für mitgebrachte Hunde – sie wird zusammen mit der Kurabgabe fällig und ist ganzjährig zu zahlen.

Ihre Unterkunft in Baabe vorstellen

Sechs Monate kostenlos, danach ein fester Betrag im Jahr, keine Provision auf Ihre Buchungen – für jede Ferienwohnung und jedes Ferienhaus in Baabe derselbe Preis. Dass wir ein junges Portal sind, sagen wir dazu. Was Gastgeber in Baabe dafür bekommen: eine Ortsseite, die Mönchgut wirklich kennt, ein Ortsrecht-Kapitel, das die Baaber Eigenheiten benennt statt sie mit denen der Nachbarbäder zu verwechseln – und die Gewissheit, dass wir uns melden, wenn die Gemeinde etwas ändert.

Alles über das Angebot

Alle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.

Quellen: Kurabgabe-Übersicht der Kurverwaltung Ostseebad Baabe – Sätze 2026 der gemeinsamen Kurabgabe, Hundeabgabe seit 2025 (gelesen am 22.08.2026) · Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Göhren vom 18.11.2024, in Kraft seit 01.01.2025 – amtlich veröffentlichte, wortgleiche Ausfertigung der gemeinsamen Kurabgabesatzung der vier Mönchgut-Ostseebäder; § 1 Abs. 3 nennt Baabe (gelesen am 22.08.2026) · Infrastrukturgesellschaft Mönchgut-Granitz GmbH: „Neue Kurabgabensätze 2025/2026" – Mitteilung vom 10.12.2024 zur Neukalkulation (Hauptsaison 3,25 € → 3,37 €, Nebensaison 2,55 € → 2,54 €, Hund 1,00 €) · Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Baabe vom 12.12.2022 – vom Amt weiterhin veröffentlichte, seit 01.01.2025 abgelöste Vorgängerfassung mit veralteten Sätzen (zuletzt geprüft am 22.08.2026) · 1. Änderungssatzung zur Kurabgabesatzung vom 01.02.2024, in Kraft seit 01.05.2024 – führte die Ermäßigung für Begleitpersonen mit Merkzeichen B ein, inzwischen in der Neufassung aufgegangen · Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe der Gemeinde Ostseebad Baabe vom 18.06.1996 · 4. Änderungssatzung zur Fremdenverkehrsabgabesatzung vom 16.04.2009 (Anlage 1: 5,60 € je Gästebett) · Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Baabe vom 30.11.2006 mit 1. und 2. Änderungssatzung 2014 · Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr (§ 22 BauGB), Bekanntmachung der Gemeinde Baabe · Satzungen und Ortsrecht der Gemeinde Ostseebad Baabe – amtliche Übersicht des Amtes Mönchgut-Granitz · Ostseebad Baabe – Gemeinde- und Kurverwaltung (Veranstaltungen, Kurabgabe-Informationen; gelesen am 19.08.2026) · Stand dieser Seite: 22. August 2026.
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