FÜR GASTGEBERGÖHREN

Unterkunft in Göhren vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer

Vermieten ohne Vermittlungsprovision: ein fester Jahrespreis, egal wie voll Ihr Kalender am Nordperd wird. Und beim Ortsrecht ist Göhren gerade in Bewegung – seit dem 12. August 2026 gilt im Ortskern eine Erhaltungssatzung, die auch Nutzungsänderungen genehmigungspflichtig macht. Was das für Sie heißt, und was die Kurabgabesatzung von Ihnen als Beherberger verlangt, steht unten im Klartext.

Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?

FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Ferienwohnung, Ferienhaus, Apartment oder Zimmer in Göhren vermieten Sie bei uns zu einem festen Jahrespreis, Hotel und Pension ebenso – ohne Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen, und die ersten sechs Monate sind kostenlos. Das gilt oben am Hochufer genauso wie unten an der Bernsteinpromenade.

Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung in Göhren, 105 € pro Nacht, 125 belegte Nächte – 13.125 € Buchungsumsatz im Jahr. Bei angenommenen 10 % Vermittlungsprovision blieben davon 1.312 € beim Portal, Jahr für Jahr. Ein fester Jahrespreis ändert sich nicht, auch wenn Wikingertage und Strandkorbsilvester Ihre Wochen füllen.

Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Für Göhren pflegen wir Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege selbst – Ihr Inserat steht genau dort, wo Gäste nach den Wikingertagen, dem Museumshof-Fest oder dem Kürbismarkt am Kurplatz suchen. Die wichtigsten Termine in Göhren sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.

Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.

Fester Jahrespreis

Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.

Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste

Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.

Alle Unterkunftsarten

Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Göhren – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.

Sechs Monate kostenlos

Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.

Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht

Gäste spätestens am Tag nach der Anreise elektronisch melden, die Abgabe für den ganzen Aufenthalt vorab einziehen, die Kurkarte sofort ausstellen – und den Hund nicht vergessen. Wir haben die Göhrener Kurabgabesatzung im Original gelesen und fassen zusammen, was für Gastgeber wirklich drinsteht.

Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Göhren (Kurabgabesatzung) vom 18. November 2024 nachgelesen haben (in Kraft seit 1. Januar 2025, gelesen am 19. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.

Wer in Göhren vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: jeden Gast spätestens am Tag nach der Anreise über das elektronische Meldesystem der Gemeinde anmelden, die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthalt am Ankunftstag einziehen und sofort eine Kurkarte ausstellen und die geltende Satzung für die Gäste auslegen – bei gesamtschuldnerischer Haftung (§ 8). Göhren liegt am Südostzipfel der Insel Rügen im Landkreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern – auf der Halbinsel Mönchgut zwischen Nordperd, Steilküste und Biosphärenreservat Südost-Rügen, ist als Seebad anerkannt und erhebt 2026 in der Hauptsaison 3,37 € Kurabgabe pro Person und Tag.

Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:

Kurabgabe in Göhren: Sätze und Zeiträume 2026

Die Satzung stellt in § 1 Abs. 1 fest: „Die Gemeinde Ostseebad Göhren ist als Seebad staatlich anerkannt." Erhoben wird im gesamten Gemeindegebiet von Göhren, ohne Zonen. Die Sätze sind seit dem 1. Januar 2025 unverändert und gelten in allen vier Ostseebädern auf Mönchgut gleichermaßen – Baabe, Göhren, Mönchgut und Sellin haben sich vertraglich auf eine gemeinsame Kurabgabe geeinigt. Bemerkenswert ist der Zuschnitt der Hauptsaison: Sie umfasst nicht nur den Sommer von Mai bis Oktober, sondern auch die Tage vom 20. Dezember bis 6. Januar. Wer über Weihnachten oder Silvester vermietet, rechnet also mit dem vollen Satz.

Zeitraumje Person und Tagermäßigt
Hauptsaison
1. Mai bis 31. Oktober und 20. Dezember bis 6. Januar
3,37 € 1,69 €
Nebensaison
7. Januar bis 30. April und 1. November bis 19. Dezember
2,54 € 1,27 €
Jahreskurabgabe
Jahreskurkarte; für Inhaber eigener Wohnungseinheiten samt Ehe- oder Lebenspartner und minderjährigen Kindern ist sie Pflicht (§ 7 Abs. 1), Kinder von 7 bis 14 Jahren zahlen 50,55 €
101,11 € Schwerbehinderte ab GdB 80 und Begleitpersonen 50,55 €, schwerbehinderte Kinder von 7 bis 14 Jahren 25,28 €

Die Umsatzsteuer ist in den Sätzen enthalten, ohne dass die Satzung einen Prozentsatz nennt (§ 5 Abs. 4). Ungewöhnlich ist, dass Göhren echte ermäßigte Eurobeträge ausweist statt nur Prozente: 1,69 € beziehungsweise 1,27 € für Kinder vom 7. bis zum 14. Geburtstag, für Menschen ab einem Grad der Behinderung von 80 und für die notwendige Begleitperson mit Merkzeichen B. Schwerbehinderte Kinder derselben Altersgruppe zahlen 0,84 € beziehungsweise 0,63 €. Und eine Position kennt kaum ein anderer Ort: Für jeden mitgebrachten Hund fallen ganzjährig 1,00 € pro Tag an, im Jahr 30,00 € (§ 5 Abs. 2 und 3); Assistenzhunde sind bei Nachweis befreit. In Göhren befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres (§ 4 Abs. 1) – also bis zum siebten Geburtstag. Danach folgt eine echte Halbstufe: Vom vollendeten 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gilt der halbe Satz (§ 4 Abs. 3 a), ab dem 14. Geburtstag der volle Erwachsenensatz. Ebenfalls halbiert wird für Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 sowie für die notwendige Begleitperson, wobei „der Nachweis durch das Merkzeichen B auf dem Schwerbehindertenausweis … erbracht werden" muss (§ 4 Abs. 3 c). Für schwerbehinderte Kinder zwischen 7 und 14 Jahren mit einem Grad ab 80 sieht § 4 Abs. 2 sogar eine Viertelstufe vor. Alle Voraussetzungen sind von den Berechtigten nachzuweisen (§ 4 Abs. 5).

Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise

Das entscheidende Wort steht in Göhrens § 5 Abs. 5: „Der An- und Abreisetag gelten jeweils als ein Tag." Beide Reisetage zählen also einzeln – aus sieben Übernachtungen werden acht Abgabetage. Wer mit sieben rechnet, zieht je Person 3,37 € zu wenig ein und haftet dafür selbst (§ 8 Abs. 4). Für einen Aufenthalt über eine Saisongrenze enthält die Satzung keine Sonderregel; da § 5 Abs. 1 die Abgabe ausdrücklich „pro Tag" bemisst und § 2 Abs. 2 die Zeiträume taggenau abgrenzt, ist tageweise zuzuordnen. Praktisch wird das rund um den 30. April, den 31. Oktober und über den Jahreswechsel.

Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene, sieben Übernachtungen im Juli.
7 Nächte = 8 Abgabetage × 3,37 € × 2 Personen = 53,92 € Kurabgabe.
Kommt ein Hund mit, sind es 8,00 € mehr. Dieselbe Woche im November kostet 40,64 € – aber Achtung: Ab dem 20. Dezember gilt wieder der volle Satz.

Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:

Gezählt wird hier: An- und Abreisetag zählen beide mit – Abgabetage = Übernachtungen + 1. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.

Ihre Pflichten als Beherberger (§ 8)

Die Göhrener Satzung nennt Sie Beherberger und definiert das weit: „Wer Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt, gilt im Sinne dieser Satzung als Beherberger" (§ 8 Abs. 1). Gleichgestellt sind, wer Standplätze für Zelte, Wohnwagen, Caravans, Wohnmobile oder Bootsliegeplätze überlässt, sowie die Leitungen von Heimen und Gästehäusern. Reiseunternehmer stehen Ihnen gleich, wenn die Kurabgabe im Reisepreis enthalten ist. Verwalter, Agenturen und Vermittlungsportale werden dagegen nicht eigens genannt – wer über ein Portal vermietet, bleibt im Regelfall selbst Beherberger. Und § 7 Abs. 4 zieht den Kreis noch weiter: Wer seine eigene Wohnung „weiteren Verwandten, Bekannten oder Dritten zur Verfügung stellt", ist ebenfalls Beherberger – auch ohne Entgelt. Diese Pflichten treffen Sie unabhängig davon, über welches Portal Sie vermieten:

Sie heißt in Göhren durchgehend Kurkarte, daneben Tageskurkarte und Jahreskurkarte; das Wort Gästekarte kommt in der Satzung nicht vor. Ausgestellt wird sie von Ihnen, nicht von der Gemeinde – § 8 Abs. 2 Nr. 2 macht das zur Vermieterpflicht; Tagesgäste lösen sie selbst in der Kurverwaltung, an den Automaten oder anderen Verkaufsstellen (§ 6 Abs. 3). Es gibt sie auch digital als PDF, das der Gast nach Bestätigung per E-Mail erhält und offline nutzen kann. Der praktische Vorteil für Ihre Gäste liegt im Verbund: Die Göhrener Kurkarte gilt in allen vier Ostseebädern auf Mönchgut – Baabe, Göhren, Mönchgut und Sellin. Dazu gehören unter anderem die Strände aller vier Orte, der Ortsbus BUSkam in Göhren und die Ortslinie L25 in Baabe und Sellin, die VVR-Linien 20, 21 und 29 zwischen Dalkvitz und Klein Zicker sowie von April bis Oktober Schiffsfahrten der Weißen Flotte ab Sellin, Baabe, Thiessow und Gager. Zur Gültigkeitsdauer, zur Übertragbarkeit und zu einer Gebühr für Ersatzkarten schweigt die Göhrener Satzung – eine Ersatzkartengebühr existiert im gesamten Ortsrecht nicht. Reist ein Gast vorzeitig ab, bestätigen Sie die Abreise auf der Rückseite der Kurkarte; der Erstattungsanspruch erlischt 14 Tage nach der Abreise (§ 9).

Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört

Wer in Göhren eine eigene Wohnungseinheit hat und sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt, gilt als ortsfremd (§ 3 Abs. 3) – und für diesen Kreis ist die Jahreskurabgabe Pflicht, kein Wahlrecht: Inhaber, Ehe- oder Lebenspartner „sowie deren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende minderjährige Kinder sind verpflichtet, eine pauschalierte Jahreskurabgabe zu entrichten" (§ 7 Abs. 1), also 101,11 € je erwachsener Person. Wer in Göhren nach dem 31. August erwirbt oder fertigstellt, zahlt erst im Folgejahr; fällig wird der Betrag einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Daneben erhebt Göhren eine Zweitwohnungssteuer von 20 Prozent des jährlichen Mietaufwands (Satzung vom 06.11.2006 in der Fassung der 1. Änderung von 2015). Für Vermieter ist sie günstiger gebaut als in den meisten Nachbarorten: Nicht besteuert werden Wohnungen, „die nachweislich ganz zum Zwecke der Einkommenserzielung (Geld- oder Vermögensanlage) gehalten werden" (§ 2 Abs. 3 Nr. 2) – eine reine Vermietungswohnung ohne Eigennutzung bleibt also steuerfrei. Bei Mischnutzung greift eine echte Staffel: bei Eigennutzung oder vertraglich begrenzter Verfügbarkeit von bis zu einem Monat 25 Prozent, bis zu drei Monaten 50 Prozent, bis zu sechs Monaten 75 Prozent des Mietaufwands (§ 5 Abs. 5). Aber die Frist ist scharf: „Antrag und Nachweis … sind vom Steuerpflichtigen bis zum 15.02. des Kalenderjahres, das dem Kalenderjahr folgt, für das die Ermäßigung beantragt wird, vorzulegen. Wird die Frist nicht eingehalten, erfolgt keine Ermäßigung" (§ 5 Abs. 6) – und der Antrag ist jedes Jahr neu zu stellen, sofern die Verfügbarkeit nicht ohnehin vertraglich begrenzt ist.

Nicht vergessen: die Fremdenverkehrsabgabe

Hier endet die Abgabenliste früher als bei den Nachbarn: Eine Fremdenverkehrsabgabe erhebt Göhren nicht. Im amtlichen Ortsrecht der Gemeinde existiert keine solche Satzung – anders als in Sellin, Baabe und Lancken-Granitz, die alle drei im selben Amt eine führen. Für Sie als Vermieter heißt das: keine jährliche Abgabe auf Ihren Betrieb, keine Bettenzählung zum Stichtag, keine Erklärungsfrist. Zum Vergleich: In Ahrenshoop werden 40,65 € je Gästebett und Jahr fällig, in Zingst 18,00 €, in Rerik 12,50 € – in Göhren nichts. Dafür gibt es seit dem 12. August 2026 etwas anderes, das Sie kennen müssen: eine Erhaltungssatzung für den Ortskern nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB. In ihrem Geltungsbereich – 23 Straßen, darunter Poststraße, Strandstraße, Waldstraße und Nordperdstraße – bedarf „der Rückbau, die Änderung und die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen … der Genehmigung nach § 172 BauGB. Dies gilt auch dann, wenn das genehmigungsbedürftige Vorhaben … keiner Genehmigung nach Landesbauordnung … bedarf" (§ 3 Abs. 1). Wer dort Wohnraum in eine Ferienwohnung umnutzen will, braucht also eine Genehmigung, auch wenn baurechtlich nichts weiter nötig wäre; ein Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 € geahndet werden. Wichtig für die Einordnung: Es ist die Gestalt-Variante des § 172, nicht der Milieuschutz – versagt werden darf nur, wenn die bauliche Anlage „das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt" (§ 3 Abs. 2). Eine reine Nutzungsänderung ohne bauliche Wirkung ist damit genehmigungspflichtig, aber regelmäßig genehmigungsfähig. Unabhängig davon schließen mehrere Bebauungspläne Ferienwohnungen in Wohngebieten aus – klären Sie ein solches Vorhaben vorab mit dem Bauamt des Amtes Mönchgut-Granitz.

Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Göhren liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 19. August 2026). Ändert die Gemeinde Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.

Ihre Unterkunft in Göhren bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?

Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:

Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.

Womit Göhren Gäste anzieht

Göhren ist ein Ostseebad auf der Halbinsel Mönchgut im Südosten Rügens, bekannt für Nordstrand und Südstrand, die Seebrücke, den Findling Buskam und die Schmalspurbahn Rasender Roland. Auf unserer Ortsseite ist Göhren den Reisearten Strandurlaub, Familienurlaub, Naturerlebnis zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Göhren aus →

Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 1. Mai bis 31. Oktober und 20. Dezember bis 6. Januar gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.

Wann Gäste in Göhren kommen: die Höhepunkte des Jahres

Diese Veranstaltungen ziehen Gäste von weiter her an – zu diesen Terminen wird in Göhren gebucht. Die Termine stammen aus dem offiziellen Veranstaltungskalender des Ortes (Quelle unten):

9. Wikingertage

28. bis 30. August 2026 am Kurpavillon

4. Biker-Treff Mönchgut

11. und 12. September 2026

Museumshof-Fest

13. September 2026 am Mönchguter Museum

Maritime Klänge

18. und 19. September 2026 am Kurplatz

Kürbis trifft Strandkorb – Herbstgenuss am Meer

16. bis 25. Oktober 2026

Halloween auf dem Kurplatz

30. und 31. Oktober 2026

Strandkorbsilvester

29. Dezember 2026 bis 1. Januar 2027

Große Veranstaltungen in der Umgebung von Göhren

Diese Ereignisse finden nicht in Göhren statt, ziehen aber Besucher in die Region – und wer in ihrer Nähe wohnt, wird mitgesucht. Am nächsten: Urlaub vom Gehirn, Baabe, rund 4 Kilometer entfernt; fünf weitere große Termine liegen im Umkreis von 31 Kilometern. Die Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte; wo „Luftlinie“ dabeisteht, liegt für diese Verbindung keine Fahrstrecke vor.

Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in Göhren pflegen.

Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus

Häufige Fragen von Gastgebern in Göhren

Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Drei Dinge. Erstens das Preismodell: fester Jahrespreis statt Vermittlungsprovision – an einem Ort, dessen Saison von den Wikingertagen bis in die Kürbiswochen und zum Strandkorbsilvester reicht, summieren sich Buchungsgebühren sonst spürbar; die großen internationalen Portale rechnen überwiegend je Buchung ab, die Konditionen unterscheiden sich dort je nach Portal und Modell. Zweitens der Fokus: Wir sind auf die Nord- und Ostseeküste spezialisiert und pflegen Ortsseite, Veranstaltungskalender und Ausflugsziele für Göhren selbst – Ihr Inserat steht neben Museumshof-Fest und Seebrücke statt in einer weltweiten Liste. Drittens die Freiheit: Der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt, Preise und Hausregeln bestimmen Sie, und parallel inserieren dürfen Sie weiter. Sechs Monate kostenlos, automatisches Ende. Kurz: eine regionale Alternative zu den weltweiten Portalen – für Gastgeber auf Mönchgut.
Wie hoch ist die Kurabgabe in Göhren 2026?
In der Hauptsaison 3,37 € pro Person und Tag, in der Nebensaison 2,54 €. Ermäßigt sind es 1,69 € beziehungsweise 1,27 €. Hauptsaison sind 1. Mai bis 31. Oktober und 20. Dezember bis 6. Januar, Nebensaison 7. Januar bis 30. April und 1. November bis 19. Dezember (§ 5 der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Göhren (Kurabgabesatzung) vom 18. November 2024). Die Umsatzsteuer ist in den Sätzen enthalten, ohne dass die Satzung einen Prozentsatz nennt (§ 5 Abs. 4). Ungewöhnlich ist, dass Göhren echte ermäßigte Eurobeträge ausweist statt nur Prozente: 1,69 € beziehungsweise 1,27 € für Kinder vom 7. bis zum 14. Geburtstag, für Menschen ab einem Grad der Behinderung von 80 und für die notwendige Begleitperson mit Merkzeichen B. Schwerbehinderte Kinder derselben Altersgruppe zahlen 0,84 € beziehungsweise 0,63 €. Und eine Position kennt kaum ein anderer Ort: Für jeden mitgebrachten Hund fallen ganzjährig 1,00 € pro Tag an, im Jahr 30,00 € (§ 5 Abs. 2 und 3); Assistenzhunde sind bei Nachweis befreit.
Zählen An- und Abreisetag in Göhren beide?
Ja. § 5 Abs. 5 sagt: „Der An- und Abreisetag gelten jeweils als ein Tag." Das Wort „jeweils" ist entscheidend – beide Reisetage zählen einzeln. Aus sieben Übernachtungen werden acht Abgabetage, in der Hauptsaison also 26,96 € je erwachsener Person. Wer mit sieben Tagen rechnet, zieht zu wenig ein und haftet dafür gesamtschuldnerisch nach § 8 Abs. 4.
Wann ist in Göhren Hauptsaison?
Vom 1. Mai bis 31. Oktober – und zusätzlich vom 20. Dezember bis 6. Januar (§ 2 Abs. 2). Der Jahreswechsel gehört also zur teuren Saison mit 3,37 € je Person und Tag, während November und die erste Dezemberhälfte mit 2,54 € in der Nebensaison liegen. Für Silvesterangebote sollten Sie das einkalkulieren; bei einem Aufenthalt über die Saisongrenze wird tageweise zugeordnet.
Muss ich für Hunde meiner Gäste eine Abgabe einziehen?
Ja. Göhren erhebt „unabhängig von der Reisezeit ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe in Höhe von 1,00 € pro Tag und Hund" (§ 5 Abs. 2), im Jahr 30,00 € (Abs. 3). Der Hund ist mitzumelden. Assistenzhunde – Blindenführ-, medizinische Signal- und Behindertenbegleithunde – sind befreit, wenn die Berechtigung im Ausweis nachgewiesen wird (§ 4 Abs. 4). Nehmen Sie den Betrag in Ihre Preisangaben auf; er wird bei Buchungen mit Hund regelmäßig vergessen.
Bekomme ich als Beherberger etwas für den Einzug?
Nein. Die Göhrener Satzung erwähnt weder eine Aufwandsentschädigung noch eine Vergütung oder Provision – die Begriffe kommen im gesamten Text nicht vor. Sie melden elektronisch, ziehen am Ankunftstag für den ganzen Aufenthalt ein, stellen die Kurkarte aus, legen die Satzung aus und haften gesamtschuldnerisch, ohne dafür vergütet zu werden. Zum Vergleich: Boltenhagen zahlt seinen Vermietern 3 Prozent, St. Peter-Ording 2 Prozent.
Wann muss ich die Kurabgabe abführen?
Nach Rechnungslegung durch die Gemeinde (§ 8 Abs. 2 Nr. 3) – einen festen Monats- oder Quartalstermin kennt die Göhrener Satzung nicht. Das unterscheidet sie von den meisten Küstenorten, wo bis zum 5. oder 10. des Folgemonats abzuführen ist. Praktisch heißt das: Die Kurverwaltung stellt Ihnen in Rechnung, was Sie gemeldet haben, und Sie begleichen diese Rechnung. Eingezogen haben Sie den Betrag da längst – nämlich am Ankunftstag Ihres Gastes.
Zahle ich in Göhren eine Fremdenverkehrsabgabe?
Nein. Anders als die Nachbargemeinden Sellin, Baabe und Lancken-Granitz erhebt Göhren keine Fremdenverkehrsabgabe – im amtlichen Ortsrecht der Gemeinde existiert keine solche Satzung. Für Sie entfällt damit die jährliche Abgabe auf den eigenen Betrieb samt Bettenzählung und Erklärungsfrist, die andernorts hinzukommt. In Ahrenshoop etwa werden 40,65 € je Gästebett und Jahr fällig, in Zingst 18,00 €.
Ich besitze eine Ferienwohnung in Göhren – was kommt auf mich zu?
Zwei Dinge. Erstens die Jahreskurabgabe von 101,11 € je erwachsener Person, die für Inhaber eigener Wohnungseinheiten samt Partner und minderjährigen Kindern Pflicht ist (§ 7 Abs. 1). Zweitens die Zweitwohnungssteuer von 20 Prozent des jährlichen Mietaufwands – die aber entfällt, wenn die Wohnung nachweislich ganz der Einkommenserzielung dient. Bei Mischnutzung greift eine Staffel von 25, 50 oder 75 Prozent je nach Umfang der Eigennutzung. Entscheidend ist die Frist: Antrag und Nachweis müssen bis zum 15. Februar des Folgejahres vorliegen, sonst gibt es keine Ermäßigung – und der Antrag ist jedes Jahr neu zu stellen.
Darf ich in Göhren aus einer Wohnung eine Ferienwohnung machen?
Im Ortskern nur mit Genehmigung. Seit dem 12. August 2026 gilt dort eine Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB für 23 Straßen; in ihrem Geltungsbereich ist auch die Nutzungsänderung genehmigungspflichtig, „auch dann, wenn das … Vorhaben keiner Genehmigung nach Landesbauordnung … bedarf". Anders als bei einer Milieuschutzsatzung darf die Genehmigung allerdings nur versagt werden, wenn das Gebäude das Ortsbild prägt – eine reine Nutzungsänderung ist also regelmäßig genehmigungsfähig. Unabhängig davon schließen mehrere Bebauungspläne Ferienwohnungen in Wohngebieten ganz aus. Klären Sie ein solches Vorhaben unbedingt vorab mit dem Bauamt des Amtes Mönchgut-Granitz.
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in Göhren auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ja. Das Portal ist nicht auf Ferienwohnungen begrenzt: Ferienhaus, Ferienwohnung, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Göhren sind möglich – von der Wohnung nahe der Seebrücke bis zum Ferienhaus am Waldrand Richtung Nordperd. Sie zahlen einen festen Jahrespreis und keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen; der Einstieg ist sechs Monate kostenlos.

Ihre Unterkunft in Göhren vorstellen

Sechs Monate kostenlos, fester Preis danach, keine Provision auf Ihre Buchungen. Wir sind ein junges Portal – und sagen das offen. Was wir Gastgebern in Göhren mitbringen: ein gepflegtes Orts-Umfeld aus Ortsseite und Terminen, von den Wikingertagen im Spätsommer bis zum Feuerwerk über der Seebrücke – und mittendrin Ihre Unterkunft.

Alles über das Angebot

Alle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.

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