Unterkunft in Göhren vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer
Vermieten ohne Vermittlungsprovision: ein fester Jahrespreis, egal wie voll Ihr Kalender am Nordperd wird. Und beim Ortsrecht ist Göhren gerade in Bewegung – seit dem 12. August 2026 gilt im Ortskern eine Erhaltungssatzung, die auch Nutzungsänderungen genehmigungspflichtig macht. Was das für Sie heißt, und was die Kurabgabesatzung von Ihnen als Beherberger verlangt, steht unten im Klartext.
Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?
FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Ferienwohnung, Ferienhaus, Apartment oder Zimmer in Göhren vermieten Sie bei uns zu einem festen Jahrespreis, Hotel und Pension ebenso – ohne Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen, und die ersten sechs Monate sind kostenlos. Das gilt oben am Hochufer genauso wie unten an der Bernsteinpromenade.
Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung in Göhren, 105 € pro Nacht, 125 belegte Nächte – 13.125 € Buchungsumsatz im Jahr. Bei angenommenen 10 % Vermittlungsprovision blieben davon 1.312 € beim Portal, Jahr für Jahr. Ein fester Jahrespreis ändert sich nicht, auch wenn Wikingertage und Strandkorbsilvester Ihre Wochen füllen.
Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Für Göhren pflegen wir Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege selbst – Ihr Inserat steht genau dort, wo Gäste nach den Wikingertagen, dem Museumshof-Fest oder dem Kürbismarkt am Kurplatz suchen. Die wichtigsten Termine in Göhren sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.
Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.
Fester Jahrespreis
Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.
Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste
Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.
Alle Unterkunftsarten
Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Göhren – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.
Sechs Monate kostenlos
Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.
Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht
Gäste spätestens am Tag nach der Anreise elektronisch melden, die Abgabe für den ganzen Aufenthalt vorab einziehen, die Kurkarte sofort ausstellen – und den Hund nicht vergessen. Wir haben die Göhrener Kurabgabesatzung im Original gelesen und fassen zusammen, was für Gastgeber wirklich drinsteht.
Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Göhren (Kurabgabesatzung) vom 18. November 2024 nachgelesen haben (in Kraft seit 1. Januar 2025, gelesen am 19. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.
Wer in Göhren vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: jeden Gast spätestens am Tag nach der Anreise über das elektronische Meldesystem der Gemeinde anmelden, die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthalt am Ankunftstag einziehen und sofort eine Kurkarte ausstellen und die geltende Satzung für die Gäste auslegen – bei gesamtschuldnerischer Haftung (§ 8). Göhren liegt am Südostzipfel der Insel Rügen im Landkreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern – auf der Halbinsel Mönchgut zwischen Nordperd, Steilküste und Biosphärenreservat Südost-Rügen, ist als Seebad anerkannt und erhebt 2026 in der Hauptsaison 3,37 € Kurabgabe pro Person und Tag.
Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:
Kurabgabe in Göhren: Sätze und Zeiträume 2026
Die Satzung stellt in § 1 Abs. 1 fest: „Die Gemeinde Ostseebad Göhren ist als Seebad staatlich anerkannt." Erhoben wird im gesamten Gemeindegebiet von Göhren, ohne Zonen. Die Sätze sind seit dem 1. Januar 2025 unverändert und gelten in allen vier Ostseebädern auf Mönchgut gleichermaßen – Baabe, Göhren, Mönchgut und Sellin haben sich vertraglich auf eine gemeinsame Kurabgabe geeinigt. Bemerkenswert ist der Zuschnitt der Hauptsaison: Sie umfasst nicht nur den Sommer von Mai bis Oktober, sondern auch die Tage vom 20. Dezember bis 6. Januar. Wer über Weihnachten oder Silvester vermietet, rechnet also mit dem vollen Satz.
| Zeitraum | je Person und Tag | ermäßigt |
|---|---|---|
| Hauptsaison 1. Mai bis 31. Oktober und 20. Dezember bis 6. Januar |
3,37 € | 1,69 € |
| Nebensaison 7. Januar bis 30. April und 1. November bis 19. Dezember |
2,54 € | 1,27 € |
| Jahreskurabgabe Jahreskurkarte; für Inhaber eigener Wohnungseinheiten samt Ehe- oder Lebenspartner und minderjährigen Kindern ist sie Pflicht (§ 7 Abs. 1), Kinder von 7 bis 14 Jahren zahlen 50,55 € |
101,11 € | Schwerbehinderte ab GdB 80 und Begleitpersonen 50,55 €, schwerbehinderte Kinder von 7 bis 14 Jahren 25,28 € |
Die Umsatzsteuer ist in den Sätzen enthalten, ohne dass die Satzung einen Prozentsatz nennt (§ 5 Abs. 4). Ungewöhnlich ist, dass Göhren echte ermäßigte Eurobeträge ausweist statt nur Prozente: 1,69 € beziehungsweise 1,27 € für Kinder vom 7. bis zum 14. Geburtstag, für Menschen ab einem Grad der Behinderung von 80 und für die notwendige Begleitperson mit Merkzeichen B. Schwerbehinderte Kinder derselben Altersgruppe zahlen 0,84 € beziehungsweise 0,63 €. Und eine Position kennt kaum ein anderer Ort: Für jeden mitgebrachten Hund fallen ganzjährig 1,00 € pro Tag an, im Jahr 30,00 € (§ 5 Abs. 2 und 3); Assistenzhunde sind bei Nachweis befreit. In Göhren befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres (§ 4 Abs. 1) – also bis zum siebten Geburtstag. Danach folgt eine echte Halbstufe: Vom vollendeten 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gilt der halbe Satz (§ 4 Abs. 3 a), ab dem 14. Geburtstag der volle Erwachsenensatz. Ebenfalls halbiert wird für Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 sowie für die notwendige Begleitperson, wobei „der Nachweis durch das Merkzeichen B auf dem Schwerbehindertenausweis … erbracht werden" muss (§ 4 Abs. 3 c). Für schwerbehinderte Kinder zwischen 7 und 14 Jahren mit einem Grad ab 80 sieht § 4 Abs. 2 sogar eine Viertelstufe vor. Alle Voraussetzungen sind von den Berechtigten nachzuweisen (§ 4 Abs. 5).
Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise
Das entscheidende Wort steht in Göhrens § 5 Abs. 5: „Der An- und Abreisetag gelten jeweils als ein Tag." Beide Reisetage zählen also einzeln – aus sieben Übernachtungen werden acht Abgabetage. Wer mit sieben rechnet, zieht je Person 3,37 € zu wenig ein und haftet dafür selbst (§ 8 Abs. 4). Für einen Aufenthalt über eine Saisongrenze enthält die Satzung keine Sonderregel; da § 5 Abs. 1 die Abgabe ausdrücklich „pro Tag" bemisst und § 2 Abs. 2 die Zeiträume taggenau abgrenzt, ist tageweise zuzuordnen. Praktisch wird das rund um den 30. April, den 31. Oktober und über den Jahreswechsel.
Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene, sieben Übernachtungen im Juli.
7 Nächte = 8 Abgabetage × 3,37 € × 2 Personen = 53,92 € Kurabgabe.
Kommt ein Hund mit, sind es 8,00 € mehr. Dieselbe Woche im November kostet 40,64 € – aber Achtung: Ab dem 20. Dezember gilt wieder der volle Satz.
Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:
Gezählt wird hier: An- und Abreisetag zählen beide mit – Abgabetage = Übernachtungen + 1. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.
Ihre Pflichten als Beherberger (§ 8)
Die Göhrener Satzung nennt Sie Beherberger und definiert das weit: „Wer Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt, gilt im Sinne dieser Satzung als Beherberger" (§ 8 Abs. 1). Gleichgestellt sind, wer Standplätze für Zelte, Wohnwagen, Caravans, Wohnmobile oder Bootsliegeplätze überlässt, sowie die Leitungen von Heimen und Gästehäusern. Reiseunternehmer stehen Ihnen gleich, wenn die Kurabgabe im Reisepreis enthalten ist. Verwalter, Agenturen und Vermittlungsportale werden dagegen nicht eigens genannt – wer über ein Portal vermietet, bleibt im Regelfall selbst Beherberger. Und § 7 Abs. 4 zieht den Kreis noch weiter: Wer seine eigene Wohnung „weiteren Verwandten, Bekannten oder Dritten zur Verfügung stellt", ist ebenfalls Beherberger – auch ohne Entgelt. Diese Pflichten treffen Sie unabhängig davon, über welches Portal Sie vermieten:
- Elektronisch melden – spätestens am Tag nach der Anreise. Gäste sind „unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, bei dem Eigenbetrieb Kurverwaltung … durch das von der Gemeinde Ostseebad Göhren zur Verfügung gestellte elektronische Meldesystem" anzumelden (§ 8 Abs. 2 Nr. 1). Das System ist in Göhren verpflichtend, nicht optional; die Satzung erlaubt ausdrücklich, die melderechtliche Anmeldung damit zu verbinden.
- Am Ankunftstag einziehen – für den ganzen Aufenthalt. Sie ziehen „die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum am Tag der Ankunft von den Gästen" ein und stellen unverzüglich eine Kurkarte aus (§ 8 Abs. 2 Nr. 2). Und ein Detail, das andere Satzungen nicht kennen, Göhren aber schon: „Der Gast hat die Richtigkeit der Angaben und den Empfang der Kurkarte durch seine Unterschrift zu bestätigen."
- Abführen nach Rechnungslegung. Anders als in den meisten Nachbarorten gibt es keinen festen Monats- oder Quartalstermin: Sie führen die Kurabgabe „nach Rechnungslegung" an die Gemeinde ab (§ 8 Abs. 2 Nr. 3). Die Göhrener Kurverwaltung rechnet ab, Sie zahlen daraufhin. Eine Aufwandsentschädigung für Ihre Arbeit sieht die Satzung nicht vor – die Begriffe kommen im Text nicht vor.
- Keine eigenen Ermäßigungen. „Die Beherberger sind nicht berechtigt, Befreiungen von der Kurabgabe oder Vergünstigungen im Sinne dieser Satzung zu gewähren" (§ 8 Abs. 3). Die Prüfung und Gewährung von Befreiungen und Ermäßigungen bleibt ausdrücklich bei der Gemeinde, auch wenn die Infrastrukturgesellschaft Mönchgut-Granitz die Abwicklung übernimmt (§ 11 Abs. 3). Ein Verstoß ist eigens als Ordnungswidrigkeit aufgeführt.
- Die geltende Satzung auslegen. Sie haben „die jeweils aktuell gültige Satzung … an geeigneter Stelle für die Gäste auszulegen" und über die Kurabgabe Auskunft zu geben (§ 8 Abs. 2 Nr. 5). Diese Göhrener Pflicht wird regelmäßig übersehen und ist über § 12 Abs. 3 bußgeldbewehrt. Ein Ausdruck in der Gästemappe erfüllt sie.
- Sie haften gesamtschuldnerisch – Bußgeld bis 10.000 €. „Die kurabgabepflichtigen Personen und der Beherberger haften gesamtschuldnerisch für die Abgabenschuld" (§ 8 Abs. 4) – Göhren spricht das aus, während viele Nachbarsatzungen es umschreiben. Weigert sich ein Gast zu zahlen, melden Sie das unverzüglich unter Angabe von Name und Anschrift (Abs. 5). Der Rahmen liegt bei bis zu 10.000 € für leichtfertige Abgabenverkürzung und 5.000 € für die Einzeltatbestände (§ 12). Bemerkenswert ist, was fehlt: eine Schätzungsklausel, ein Betretungsrecht und eine ausdrückliche Pflicht, ein Gästeverzeichnis zu führen – die Satzung setzt es nur voraus.
Sie heißt in Göhren durchgehend Kurkarte, daneben Tageskurkarte und Jahreskurkarte; das Wort Gästekarte kommt in der Satzung nicht vor. Ausgestellt wird sie von Ihnen, nicht von der Gemeinde – § 8 Abs. 2 Nr. 2 macht das zur Vermieterpflicht; Tagesgäste lösen sie selbst in der Kurverwaltung, an den Automaten oder anderen Verkaufsstellen (§ 6 Abs. 3). Es gibt sie auch digital als PDF, das der Gast nach Bestätigung per E-Mail erhält und offline nutzen kann. Der praktische Vorteil für Ihre Gäste liegt im Verbund: Die Göhrener Kurkarte gilt in allen vier Ostseebädern auf Mönchgut – Baabe, Göhren, Mönchgut und Sellin. Dazu gehören unter anderem die Strände aller vier Orte, der Ortsbus BUSkam in Göhren und die Ortslinie L25 in Baabe und Sellin, die VVR-Linien 20, 21 und 29 zwischen Dalkvitz und Klein Zicker sowie von April bis Oktober Schiffsfahrten der Weißen Flotte ab Sellin, Baabe, Thiessow und Gager. Zur Gültigkeitsdauer, zur Übertragbarkeit und zu einer Gebühr für Ersatzkarten schweigt die Göhrener Satzung – eine Ersatzkartengebühr existiert im gesamten Ortsrecht nicht. Reist ein Gast vorzeitig ab, bestätigen Sie die Abreise auf der Rückseite der Kurkarte; der Erstattungsanspruch erlischt 14 Tage nach der Abreise (§ 9).
Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört
Wer in Göhren eine eigene Wohnungseinheit hat und sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt, gilt als ortsfremd (§ 3 Abs. 3) – und für diesen Kreis ist die Jahreskurabgabe Pflicht, kein Wahlrecht: Inhaber, Ehe- oder Lebenspartner „sowie deren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende minderjährige Kinder sind verpflichtet, eine pauschalierte Jahreskurabgabe zu entrichten" (§ 7 Abs. 1), also 101,11 € je erwachsener Person. Wer in Göhren nach dem 31. August erwirbt oder fertigstellt, zahlt erst im Folgejahr; fällig wird der Betrag einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Daneben erhebt Göhren eine Zweitwohnungssteuer von 20 Prozent des jährlichen Mietaufwands (Satzung vom 06.11.2006 in der Fassung der 1. Änderung von 2015). Für Vermieter ist sie günstiger gebaut als in den meisten Nachbarorten: Nicht besteuert werden Wohnungen, „die nachweislich ganz zum Zwecke der Einkommenserzielung (Geld- oder Vermögensanlage) gehalten werden" (§ 2 Abs. 3 Nr. 2) – eine reine Vermietungswohnung ohne Eigennutzung bleibt also steuerfrei. Bei Mischnutzung greift eine echte Staffel: bei Eigennutzung oder vertraglich begrenzter Verfügbarkeit von bis zu einem Monat 25 Prozent, bis zu drei Monaten 50 Prozent, bis zu sechs Monaten 75 Prozent des Mietaufwands (§ 5 Abs. 5). Aber die Frist ist scharf: „Antrag und Nachweis … sind vom Steuerpflichtigen bis zum 15.02. des Kalenderjahres, das dem Kalenderjahr folgt, für das die Ermäßigung beantragt wird, vorzulegen. Wird die Frist nicht eingehalten, erfolgt keine Ermäßigung" (§ 5 Abs. 6) – und der Antrag ist jedes Jahr neu zu stellen, sofern die Verfügbarkeit nicht ohnehin vertraglich begrenzt ist.
Nicht vergessen: die Fremdenverkehrsabgabe
Hier endet die Abgabenliste früher als bei den Nachbarn: Eine Fremdenverkehrsabgabe erhebt Göhren nicht. Im amtlichen Ortsrecht der Gemeinde existiert keine solche Satzung – anders als in Sellin, Baabe und Lancken-Granitz, die alle drei im selben Amt eine führen. Für Sie als Vermieter heißt das: keine jährliche Abgabe auf Ihren Betrieb, keine Bettenzählung zum Stichtag, keine Erklärungsfrist. Zum Vergleich: In Ahrenshoop werden 40,65 € je Gästebett und Jahr fällig, in Zingst 18,00 €, in Rerik 12,50 € – in Göhren nichts. Dafür gibt es seit dem 12. August 2026 etwas anderes, das Sie kennen müssen: eine Erhaltungssatzung für den Ortskern nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB. In ihrem Geltungsbereich – 23 Straßen, darunter Poststraße, Strandstraße, Waldstraße und Nordperdstraße – bedarf „der Rückbau, die Änderung und die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen … der Genehmigung nach § 172 BauGB. Dies gilt auch dann, wenn das genehmigungsbedürftige Vorhaben … keiner Genehmigung nach Landesbauordnung … bedarf" (§ 3 Abs. 1). Wer dort Wohnraum in eine Ferienwohnung umnutzen will, braucht also eine Genehmigung, auch wenn baurechtlich nichts weiter nötig wäre; ein Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 € geahndet werden. Wichtig für die Einordnung: Es ist die Gestalt-Variante des § 172, nicht der Milieuschutz – versagt werden darf nur, wenn die bauliche Anlage „das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt" (§ 3 Abs. 2). Eine reine Nutzungsänderung ohne bauliche Wirkung ist damit genehmigungspflichtig, aber regelmäßig genehmigungsfähig. Unabhängig davon schließen mehrere Bebauungspläne Ferienwohnungen in Wohngebieten aus – klären Sie ein solches Vorhaben vorab mit dem Bauamt des Amtes Mönchgut-Granitz.
Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Göhren liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 19. August 2026). Ändert die Gemeinde Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.
Ihre Unterkunft in Göhren bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?
Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:
Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.
Womit Göhren Gäste anzieht
Göhren ist ein Ostseebad auf der Halbinsel Mönchgut im Südosten Rügens, bekannt für Nordstrand und Südstrand, die Seebrücke, den Findling Buskam und die Schmalspurbahn Rasender Roland. Auf unserer Ortsseite ist Göhren den Reisearten Strandurlaub, Familienurlaub, Naturerlebnis zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Göhren aus →
Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 1. Mai bis 31. Oktober und 20. Dezember bis 6. Januar gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.
Wann Gäste in Göhren kommen: die Höhepunkte des Jahres
Diese Veranstaltungen ziehen Gäste von weiter her an – zu diesen Terminen wird in Göhren gebucht. Die Termine stammen aus dem offiziellen Veranstaltungskalender des Ortes (Quelle unten):
9. Wikingertage
28. bis 30. August 2026 am Kurpavillon
4. Biker-Treff Mönchgut
11. und 12. September 2026
Museumshof-Fest
13. September 2026 am Mönchguter Museum
Maritime Klänge
18. und 19. September 2026 am Kurplatz
Kürbis trifft Strandkorb – Herbstgenuss am Meer
16. bis 25. Oktober 2026
Halloween auf dem Kurplatz
30. und 31. Oktober 2026
Strandkorbsilvester
29. Dezember 2026 bis 1. Januar 2027
Große Veranstaltungen in der Umgebung von Göhren
Diese Ereignisse finden nicht in Göhren statt, ziehen aber Besucher in die Region – und wer in ihrer Nähe wohnt, wird mitgesucht. Am nächsten: Urlaub vom Gehirn, Baabe, rund 4 Kilometer entfernt; fünf weitere große Termine liegen im Umkreis von 31 Kilometern. Die Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte; wo „Luftlinie“ dabeisteht, liegt für diese Verbindung keine Fahrstrecke vor.
Störtebeker Festspiele
20. Juni bis 5. September 2026
Ralswiek auf Rügen · rund 31 km
Urlaub vom Gehirn - Kabarett Leipziger Pfeffermühle
25. August 2026
Baabe · rund 4 km
GREGOR GLANZ & Orchester zum Seebrückenfestival Binz
29. August 2026
Binz · rund 18 km
Andrea Berg Double - Live-Showabend mit Dinner - Arkona Stran…
29. August 2026
Binz · rund 18 km
Kabarett Leipziger Pfeffermühle
29. Dezember 2026
Baabe · rund 4 km
MATTHIAS REIM – VERDAMMT, ICH LIEB' DICH - Die Jubiläums-Tour…
30. Juli 2027
Sellin · rund 5 km Luftlinie
Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in Göhren pflegen.
Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus
- Weihnachten und Neujahr sind in Göhren volle Hauptsaison: Der Zeitraum vom 20. Dezember bis 6. Januar zählt zur teuren Saison (§ 2 Abs. 2), obwohl November und Anfang Dezember Nebensaison sind. Wer Silvesterwochen anbietet, kalkuliert hier mit dem vollen Satz – und kann das gegenüber Gästen mit dem Programm am Kurplatz begründen, das genau in diese Tage fällt.
- Der Hund kostet extra, und zwar ganzjährig: 1,00 € pro Tag und Hund, unabhängig von der Reisezeit (§ 5 Abs. 2), im Jahr 30,00 €. Sie müssen ihn mitmelden. Das wird bei Buchungen mit Hund regelmäßig vergessen – nehmen Sie den Betrag in Ihre Preisangaben auf, statt ihn dem Gast erst bei der Anreise zu nennen.
- Für Zweitwohnungsbesitzer ist der 15. Februar der wichtigste Termin des Jahres: Bis dahin muss der Antrag auf Ermäßigung der Zweitwohnungssteuer für das Vorjahr samt Nachweis vorliegen – „wird die Frist nicht eingehalten, erfolgt keine Ermäßigung" (§ 5 Abs. 6). Und die Ermäßigung ist jedes Jahr neu zu beantragen, sofern die Verfügbarkeit nicht vertraglich dauerhaft begrenzt ist.
Häufige Fragen von Gastgebern in Göhren
Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Wie hoch ist die Kurabgabe in Göhren 2026?
Zählen An- und Abreisetag in Göhren beide?
Wann ist in Göhren Hauptsaison?
Muss ich für Hunde meiner Gäste eine Abgabe einziehen?
Bekomme ich als Beherberger etwas für den Einzug?
Wann muss ich die Kurabgabe abführen?
Zahle ich in Göhren eine Fremdenverkehrsabgabe?
Ich besitze eine Ferienwohnung in Göhren – was kommt auf mich zu?
Darf ich in Göhren aus einer Wohnung eine Ferienwohnung machen?
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in Göhren auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ihre Unterkunft in Göhren vorstellen
Sechs Monate kostenlos, fester Preis danach, keine Provision auf Ihre Buchungen. Wir sind ein junges Portal – und sagen das offen. Was wir Gastgebern in Göhren mitbringen: ein gepflegtes Orts-Umfeld aus Ortsseite und Terminen, von den Wikingertagen im Spätsommer bis zum Feuerwerk über der Seebrücke – und mittendrin Ihre Unterkunft.
Alles über das AngebotAlle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.