Unterkunft in Grömitz vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer
Vermieten ohne Vermittlungsprovision: ein fester Jahrespreis, egal wie oft Ihr Kalender an der Sonnenseite der Lübecker Bucht ausgebucht ist. Den Grömitzer Veranstaltungskalender pflegen wir selbst – von Ostsee in Flammen bis zur Grömitzer Eiszeit. Und was die zum 1. Januar 2026 neu gefasste Kurabgabesatzung von Ihnen verlangt – Online-Anmeldung bis zum Folgetag, 14-Tage-Frist, zwei Zonen-Sätze – steht unten im Klartext.
Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?
FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Im Ostseebad Grömitz, wo acht Kilometer Südstrand vom Yachthafen bis zum Lensterstrand reichen, gilt bei uns ein einfaches Prinzip: ein fester Jahrespreis für Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder Zimmer – keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen, und die ersten sechs Monate sind kostenlos.
Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung in Grömitz, 110 € pro Nacht, 105 belegte Nächte – 11.550 € Buchungsumsatz im Jahr. Bei angenommenen 10 % Vermittlungsprovision gehen davon 1.155 € ab – in jeder Saison aufs Neue, und der Betrag klettert mit jeder Buchung mit. Ein fester Jahrespreis dagegen bleibt stehen, auch wenn Ihr Belegungsplan durchgebucht ist.
Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Für Grömitz pflegen wir Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege selbst – Ihr Inserat steht genau dort, wo Gäste nach Ostsee in Flammen, dem Lichtermeer im Kurpark oder der Grömitzer Eiszeit suchen. Die wichtigsten Termine in Grömitz sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.
Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.
Fester Jahrespreis
Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.
Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste
Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.
Alle Unterkunftsarten
Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Grömitz – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.
Sechs Monate kostenlos
Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.
Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht
Online anmelden bis zum Folgetag, einziehen, binnen 14 Tagen abführen – und seit Oktober 2025 eine Zweckentfremdungssatzung, die Ferienvermietung von Wohnraum bei 84 Tagen im Jahr deckelt. Diese Pflichten bleiben bei Ihnen, egal wo Sie inserieren. Wir haben die zum 1. Januar 2026 neu gefasste Satzung im Original gelesen und fassen zusammen, was für Gastgeber wirklich drinsteht.
Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Grömitz vom 18. Dezember 2025 nachgelesen haben (in Kraft seit 1. Januar 2026, gelesen am 12. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.
Wer in Grömitz vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: jeden Gast über das verpflichtende Onlineverfahren spätestens am Folgetag anmelden, die Kurabgabe einziehen und binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung abführen – und dafür gesamtschuldnerisch haften (§ 10). Grömitz liegt an der Ostseeküste im Kreis Ostholstein, Schleswig-Holstein – auf der Sonnenseite der Lübecker Bucht, ist als Ostseebad anerkannt und erhebt 2026 in der Hauptsaison 4,00 € Kurabgabe pro Person und Tag.
Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:
Kurabgabe in Grömitz: Sätze und Zeiträume 2026
Grömitz ist als Ostseebad anerkannt und erhebt im gesamten Gemeindegebiet eine Kurabgabe (§ 1) – mit zwei Zonen: Im Bad selbst und am Lensterstrand gelten 4,00 € in der Haupt- und 2,50 € in der Nebensaison, in den Erholungsorten des Gemeindegebiets um Cismar 2,50 € und 1,80 € (§ 5 Abs. 1). Die Tabelle zeigt die Zone Grömitz/Lensterstrand. In beiden Zonen gilt für Sie als Gastgeber: Sie ziehen das Geld ein, Sie führen es ab, Sie haften.
| Zeitraum | je Person und Tag | ermäßigt |
|---|---|---|
| Hauptsaison 1. April bis 31. Oktober und 25. Dezember bis 3. Januar |
4,00 € | 2,00 € |
| Nebensaison 4. Januar bis 31. März und 1. November bis 24. Dezember |
2,50 € | 1,25 € |
| Jahreskurabgabe 28 Hauptsaison-Tagessätze („Jahresostseecard", Zone Grömitz/Lensterstrand; Erholungsorte: 70,00 €) |
112,00 € | entsteht die Pflicht erst nach dem 15. Oktober: 28 Nebensaison-Tagessätze = 70,00 € (§ 4 Abs. 3) |
Die Sätze verstehen sich einschließlich der Mehrwertsteuer und gelten für die Zone Grömitz/Lensterstrand; in den Erholungsorten sind es 2,50 € und 1,80 € (§ 5 Abs. 1). Ermäßigt sind Sammelreisen ab 20 Personen um 50 % auf vorherigen Antrag – Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 sind ganz befreit (§ 6, § 3 Abs. 2). Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres freigestellt (§ 3 Abs. 2 a) – eine ostseecard ist trotzdem auch Kindern auszuhändigen (§ 10 Abs. 3).
Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise
Die Satzung zählt so: „An- und Abreisetag gelten jeweils als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird" (§ 4 Abs. 1). Die Abgabetage entsprechen also den Übernachtungen – wichtiger als die Zählweise ist hier die Frage, in welcher Zone Ihre Unterkunft liegt.
Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene, sieben Übernachtungen im Juli, Unterkunft in Grömitz oder am Lensterstrand.
7 Nächte = 7 Abgabetage × 4,00 € × 2 Personen = 56,00 € Kurabgabe.
In den Erholungsorten um Cismar wären es 35,00 € – und zur Hauptsaison zählt neben dem Sommerhalbjahr auch der 25. Dezember bis 3. Januar (§ 4 Abs. 1).
Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:
Gezählt wird hier: nach Übernachtungen – Abgabetage = Übernachtungen. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.
Ihre Pflichten als Wohnungsgeber (§ 10)
Die Satzung fasst den Kreis der Unterkunftsgeber weit: Vermieter von Fremdenzimmern jeder Art, Eigentümer, die ihre Wohnung Dritten – ausdrücklich auch Verwandten und Bekannten – überlassen, Campingplatz- und Stellplatzbetreiber, Heimleiter und sogar Betreiber von Wasserflächen mit Gastliegeplätzen (§ 10 Abs. 1). Diese Pflichten treffen Sie unabhängig davon, über welches Portal Sie vermieten:
- Online anmelden – das Verfahren ist Pflicht. Jede beherbergte Person ist über das Onlineverfahren anzumelden, „unverzüglich, spätestens am Folgetag nach Ankunft des Gastes"; erfasst werden Name, An- und Abreisetag, Heimatanschrift und Staatsangehörigkeit (§ 10 Abs. 3). Eine Befreiung gibt es nur als schriftlich beantragten Härtefall – dann gelten analoge Vordrucke mit einer Frist von fünf Werktagen nach dem Abreisetag.
- Einziehen und binnen 14 Tagen abführen. Sie errechnen die Kurabgabe, ziehen sie vom Gast ein und führen sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung kostenfrei ab – oder erteilen eine Ermächtigung zum Lastschriftverfahren (§ 10 Abs. 5).
- Sie haften gesamtschuldnerisch. Für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe (§ 10 Abs. 6); lässt sich die Aufenthaltsdauer nicht nachweisen, wird auf 28 Tage pauschaliert (§ 7 Abs. 2).
- Karten lückenlos nachweisen. Ostseecards und Anmeldungen sind lückenlos nachzuweisen; fehlt der Nachweis, darf die Gemeinde nach § 162 Abgabenordnung schätzen – Basis sind die durchschnittliche Aufenthaltsdauer des Vorjahres, der Hauptsaison-Tagessatz und zwei Personen je Vorgang (§ 10 Abs. 7).
- Gästeverzeichnis führen. Alle Gäste sind am Ankunftstag mit Namen, Reisedaten, Ihrer Betriebsnummer und der genauen Unterkunftsbezeichnung einzutragen – ersatzweise chronologisch abgelegte Vermietungsverträge; Vorlage jederzeit auf Anforderung, Aufbewahrung nach § 147 Abgabenordnung (§ 10 Abs. 8).
- Bußgelder nach Katalog. Fehlende Anmeldung, unterlassener Einzug oder ein fehlendes Gästeverzeichnis kosten bis zu 500,00 €; wer unrichtige Angaben macht und die Abgabe verkürzt, riskiert bis zu 2.500,00 € (§ 12).
Die ostseecard hat für Ihre Gäste echten Gegenwert: freier Zugang zum acht Kilometer langen Badestrand, ermäßigte Linienbusse bis Neustadt, Vergünstigungen in der Grömitzer Welle und bei Veranstaltungen (§ 8). Sie ist nicht übertragbar und höchstens 28 Tage gültig; eine Ersatzkarte kostet 3,00 € nach der Verwaltungsgebührensatzung. Praktisch bei der Anreise: Gästekarten anderer schleswig-holsteinischer Ferienorte gelten in Grömitz einen Tag weiter (§ 3 Abs. 3).
Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört
⭐ Fangen wir mit dem an, was seit dem 23. Oktober 2025 alles andere überlagert: Grömitz hat eine Zweckentfremdungssatzung. Grundlage ist § 10 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumschutzgesetzes; die Gemeindevertretung hat sie am 18. September 2025 beschlossen. Vorausgegangen war, dass das Land Grömitz per Landesverordnung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB eingestuft hat – und zusätzlich als Gebiet mit abgesenkter Kappungsgrenze nach § 558 BGB.
Die Zahl, auf die es ankommt, steht in § 3 Abs. 1 Nr. 3: Eine Zweckentfremdung liegt vor, wenn Wohnraum „mehr als insgesamt zwölf Wochen (84 Tage) im Kalenderjahr tage- oder wochenweise als Ferienwohnung angeboten oder vermietet wird" oder sonst der Fremdenbeherbergung dient. Daneben zählen als Zweckentfremdung: mehr als 50 Prozent der Wohnfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke, ein Umbau, der die Wohnnutzung ausschließt, Leerstand von mehr als sechs Monaten und die Beseitigung. Wer Wohnraum anderen Zwecken zuführen will, braucht dafür die Genehmigung der Gemeinde Grömitz (§ 4 Abs. 1).
Und jetzt die Entwarnungen, die genauso wichtig sind. Die Satzung greift nur bei Wohnraum. Nach § 2 Abs. 3 liegt kein Wohnraum vor, wenn die Räume schon bei Inkrafttreten bauplanungsrechtlich zulässig überwiegend anderen als Wohnzwecken dienten und das seitdem ununterbrochen tun – die baurechtlich genehmigte, seit Jahren als solche betriebene Ferienwohnung ist also nicht gemeint. Auch eine baurechtlich unzulässige Wohnnutzung fällt heraus. Und § 3 Abs. 2 nimmt weitere Fälle aus: erfolglose Vermietungsbemühungen, zügiger Umbau oder alsbaldige Veräußerung, gewerbliche Mitbenutzung unter 50 Prozent, Zusammenlegung oder Teilung zu Wohnzwecken. ⭐ Praktisch am wichtigsten: Die Gemeinde Grömitz erkennt in ihrem eigenen Informationsschreiben an, dass eine bereits vor Inkrafttreten bestehende Ferienvermietung unter Voraussetzungen weiterlaufen darf – und nennt die Nachweise, die sie dafür sehen will: Zahlungsbelege über geleistete Tourismusabgabe, Buchungsbestätigungen oder Auszüge aus Buchungsportalen und Schriftverkehr mit Gästen. Wer in Grömitz vermietet, sollte diese drei Dinge geordnet aufbewahren.
Wird eine Genehmigung nötig, führen zwei Wege hin: Ersatzwohnraum nach § 6 – im Gemeindegebiet, derselbe Verfügungsberechtigte, im zeitlichen Zusammenhang, nicht kleiner, kein Luxus – oder eine Ausgleichszahlung nach § 7, einmalig orientiert an den Durchschnittskosten für öffentlich geförderten Wohnraum, bei nur vorübergehendem Verlust monatlich nach der ortsüblichen Grömitzer Nettokaltmiete. Über den Antrag entscheidet die Gemeinde innerhalb von sechs Monaten – danach gilt die Genehmigung als erteilt (§ 4 Abs. 5). Wer sicher sein will, dass er gar keine Genehmigung braucht, beantragt ein Negativattest (§ 9). ⭐ Drei Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie es darauf ankommen lassen: Die Gemeinde darf Grundstücke und Wohnräume betreten – mit Einwilligung nach Ankündigung, bei konkreten Anhaltspunkten und Gefahr im Verzug oder richterlicher Anordnung auch ohne beides; die Satzung schränkt dafür ausdrücklich Artikel 13 des Grundgesetzes ein (§ 11). Der Bußgeldrahmen reicht bis 100.000 € (§ 13). Und eine nachträgliche Genehmigung heilt die Ordnungswidrigkeit nicht (§ 13 Abs. 3). Die Satzung ist befristet: Sie tritt am 22. Oktober 2030 außer Kraft.
Zweitens die Jahreskurabgabe. Als Wohngelegenheit zählt in Grömitz ausdrücklich auch das Boot im Yachthafen (§ 2 Abs. 2). Eigentümer, Miteigentümer und Dauernutzungsberechtigte zahlen die Jahreskurabgabe („Jahresostseecard") von 112,00 € im Bad und am Lensterstrand beziehungsweise 70,00 € in den Erholungsorten – das sind 28 Hauptsaison-Tagessätze, bereits gezahlte Kurabgabe wird angerechnet (§ 4 Abs. 2, § 5 Abs. 1). Entsteht die Pflicht erst nach dem 15. Oktober, gilt die Nebensaison-Pauschale (§ 4 Abs. 3); die Erstattung bei ganzjährigem Fernbleiben ist bis zum 31. Januar des Folgejahres zu beantragen (§ 9 Abs. 1).
Drittens die Zweitwohnungssteuer, geregelt in einer eigenen Satzung, beschlossen am 28. November 2024 und seit dem 1. Januar 2025 in Kraft, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 20. Februar 2025. Der Steuersatz beträgt 11,0 v. H. des Wohnwerts (§ 5), und der Wohnwert ist ein Produkt aus Lagefaktor × Wohnfläche × Baujahresfaktor × Gebäudeart-Faktor × Verfügbarkeitsgrad × 100 (§ 4). Der Lagefaktor ist der Bodenrichtwert Ihres Grundstücks geteilt durch den höchsten Bodenrichtwert im Gemeindegebiet, plus 0,5, gerundet auf zwei Stellen. Die Gebäudeart-Faktoren: 0,8 für Mobilheime und für wohnlich genutzte Gebäude bis 30 m², 1,0 für Eigentums-, Miet- und sonstige Wohnungen im Mehrfamilienhaus, 1,1 für Zweifamilien-, Doppel- und Reihenhäuser, 1,2 für das Einfamilienhaus. ⭐ Eine Feinheit, die den Betrag spürbar hebt: Abweichend von der Wohnflächenverordnung zählt Grömitz Zubehörräume wie Keller und Bodenräume sowie Geschäftsräume mit, wenn sie tatsächlich zu Wohnzwecken vorgehalten werden (§ 4 Abs. 4).
Der Verfügbarkeitsgrad staffelt sich in Grömitz in drei Stufen: mehr als 264 Tage verfügbar 100 %, 195 bis 264 Tage 80 %, bis zu 194 Tage 60 % (§ 4 Abs. 7). Die Satzung sagt dazu ausdrücklich, wie gezählt wird: „Bei der Berechnung der Vermietungstage gelten je Vermietungszeitraum der An- und Abreisetag als ein Tag." Der Boden liegt hier also bei 60 Prozent – deutlich weniger großzügig als anderswo an dieser Küste. ⭐ Und hier lohnt es sich, beide Grömitzer Satzungen nebeneinanderzulegen: Den niedrigsten Verfügbarkeitsgrad erreichen Sie erst bei rund 171 Vermietungstagen im Jahr – die Zweckentfremdungssatzung zieht bei 84 Tagen die Grenze für Wohnraum. Wer den Steuervorteil voll ausschöpfen will, kommt bei einer Wohnung, die Wohnraum im Sinne der Zweckentfremdungssatzung ist, nicht ohne Genehmigung aus. Klären Sie das mit der Gemeinde, bevor Sie die Vermietungstage hochfahren.
Die Fristen der Zweitwohnungssteuer sind straff: Das Innehaben, die Aufgabe und die Änderung der Nutzung zeigen Sie innerhalb einer Woche an (§ 7) – kürzer als in den meisten Küstenorten. Die Steuererklärung ist bis zum 31. Januar des Folgejahres fällig; wer sie versäumt, bei dem gilt die Wohnung als ganzjährig verfügbar (§ 8 Abs. 2). ⭐ Der Nachweiskatalog in § 8 Abs. 3 ist der ausführlichste, der uns an dieser Küste begegnet ist: Wer Vermietungstage geltend macht, teilt die einzelnen Vermietungszeiten, die Namen der Mieterinnen und Mieter und die gezahlten Mietentgelte mit, in begründeten Einzelfällen auch deren Anschriften – und legt auf Anforderung Mietverträge, Rechnungen, Kontoauszüge und die Anmeldungen zur ostseecard vor. Ihre Kurabgabe-Meldungen sind damit zugleich Beleg für die Steuer. Auch Vermittlungsagenturen sind auskunftspflichtig, wenn die Aufklärung beim Steuerpflichtigen nicht weiterführt (§ 8 Abs. 4). Vorauszahlungen sind zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Und noch eine Besonderheit: Erfasst sind ausdrücklich auch Wohnungen von Personen mit Wohnsitz im Ausland – selbst dann, wenn die Grömitzer Wohnung ihre einzige Wohnung im Inland ist (§ 2 Abs. 2).
Nicht vergessen: die Tourismusabgabe
Die Kurabgabe deckt 41,68 Prozent des Aufwands für die Kur- und Erholungseinrichtungen und Veranstaltungen (§ 1). Daneben erhebt Grömitz eine Tourismusabgabe der Betriebe – auch von Ferienvermietern: Für die Vermietung von Ferienwohngelegenheiten gilt ein Gewinnsatz von 18 % bei vollem Vorteilssatz, der Abgabesatz beträgt 6,8 % auf den so ermittelten Vorteil (Tourismusabgabesatzung, § 5 samt Anlage). Die Einnahmen-Erklärung ist jährlich bis zum 30. Juni abzugeben (§ 7); Auskunft gibt das Sachgebiet Abgaben in der Außenstelle Grube.
Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Grömitz liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 12. August 2026). Ändert die Gemeinde Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.
Ihre Unterkunft in Grömitz bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?
Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:
Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.
Womit Grömitz Gäste anzieht
Grömitz ist ein sonnenreiches Ostseeheilbad in Ostholstein mit acht Kilometer Sandstrand, 398 Meter langer Seebrücke, Yachthafen und familienfreundlicher Promenade an der Lübecker Bucht. Auf unserer Ortsseite ist Grömitz den Reisearten Strandurlaub, Familienurlaub, Radurlaub zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Grömitz aus →
Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 1. April bis 31. Oktober und 25. Dezember bis 3. Januar gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.
Wann Gäste in Grömitz kommen: die Höhepunkte des Jahres
Diese Veranstaltungen ziehen Gäste von weiter her an – zu diesen Terminen wird in Grömitz gebucht. Die Termine stammen aus dem offiziellen Veranstaltungskalender des Ortes (Quelle unten):
Ostsee in Flammen
28. und 29. August 2026
Lichtermeer im Kurpark
21. bis 25. Oktober 2026
Grömitzer Eiszeit
27. November 2026 bis 6. Januar 2027
DJ Silvester Party im Almhüttenzelt
31. Dezember 2026
Große Veranstaltungen in der Umgebung von Grömitz
Diese Ereignisse finden nicht in Grömitz statt, ziehen aber Besucher in die Region – und wer in ihrer Nähe wohnt, wird mitgesucht. Am nächsten: JazzBaltica, Timmendorfer Strand, rund 34 Kilometer entfernt; vier weitere große Termine liegen im Umkreis von 78 Kilometern. Alle Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte, keine Luftlinien.
Karl-May-Spiele Bad Segeberg
27. Juni bis 6. September 2026
Bad Segeberg · rund 75 km
Nordische Filmtage Lübeck
4. bis 8. November 2026
Lübeck · rund 49 km
Kieler Woche
19. bis 27. Juni 2027
Kiel · rund 78 km
JazzBaltica
24. bis 27. Juni 2027
Timmendorfer Strand · rund 34 km
Travemünder Woche
23. Juli bis 1. August 2027
Travemünde · rund 41 km
Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in Grömitz pflegen.
Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus
- Der Jahreswechsel ist in Grömitz Hauptsaison: Vom 25. Dezember bis 3. Januar gilt der volle Satz von 4,00 € – und mit der Grömitzer Eiszeit samt Silvesterparty gibt es den Anreise-Anlass dazu. Bestpreis statt Winterrabatt.
- Ostsee in Flammen (Ende August) und das Lichtermeer im Kurpark (Ende Oktober) ziehen Wochenend-Gäste außerhalb der Ferienspitzen – für diese Termine lohnen eigene Wochenendpreise.
- Liegt Ihre Unterkunft in den Erholungsorten um Cismar, zahlt Ihr Gast in der Hauptsaison nur 2,50 € statt 4,00 € Kurabgabe – ein Vorteil von 21 € je Paar und Woche, den Sie im Inserat ruhig ausweisen dürfen.
- Bevor Sie die Belegung hochfahren: In Grömitz gilt seit Oktober 2025 eine Zweckentfremdungssatzung, die Ferienvermietung von Wohnraum bei 84 Tagen im Jahr deckelt. Die Zweitwohnungssteuer belohnt den niedrigsten Verfügbarkeitsgrad dagegen erst bei rund 171 Vermietungstagen. Wer beides ausreizen will, braucht eine Genehmigung – oder ein Negativattest.
Häufige Fragen von Gastgebern in Grömitz
Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Wie hoch ist die Kurabgabe in Grömitz 2026?
Zählen An- und Abreisetag in Grömitz beide?
Welche Zone gilt für meine Unterkunft – Grömitz/Lensterstrand oder Erholungsorte?
Muss ich meine Gäste online anmelden?
Was passiert, wenn ich Karten oder Anmeldungen nicht nachweisen kann?
Zahlen Kinder in Grömitz Kurabgabe?
Darf ich in Grömitz meine Wohnung unbegrenzt als Ferienwohnung vermieten?
Ich vermiete in Grömitz schon länger als Ferienwohnung – was muss ich jetzt tun?
Was passiert, wenn ich in Grömitz ohne Genehmigung zweckentfremde?
Wie viel Zweitwohnungssteuer zahle ich in Grömitz?
Was gilt für Eigentümer, Dauercamper und Boote im Yachthafen?
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in Grömitz auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ihre Unterkunft in Grömitz vorstellen
Sechs Monate kostenlos, fester Preis danach, keine Provision auf Ihre Buchungen. Wir sind ein junges Portal – und sagen das offen. Was wir mitbringen: ein gepflegtes Orts-Umfeld aus Ortsseite und Terminen, von Ostsee in Flammen bis zur Eiszeit – und mittendrin Ihre Unterkunft.
Alles über das AngebotAlle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.