Unterkunft auf Wangerooge vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer
Vermieten ohne Vermittlungsprovision: ein fester Jahrespreis, egal wie voll Ihr Belegungskalender auf Wangerooge wird. Und eine Insel, die ihren Gastgebern die lästigste Arbeit abnimmt: Den Gästebeitrag zahlen Ihre Gäste praktisch mit dem Fährticket oder dem Flugschein – eingezogen von Schifffahrt, Inselflieger und Kurverwaltung, nicht von Ihnen. Was stattdessen Ihre Aufgabe ist, wo die Zweckentfremdungssatzung seit Ende 2023 Grenzen zieht und warum die Zweitwohnungssteuer bei ganzjähriger Vermietung auf null fällt, steht unten im Klartext.
Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?
FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Wer auf Wangerooge eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus, ein Apartment oder ein einzelnes Zimmer vermietet, zahlt bei uns einen festen Jahresbetrag – für Hotels und Pensionen gilt dasselbe. Auf Ihre Buchungen fällt keine Vermittlungsprovision an, das erste halbe Jahr ist kostenlos. Ob Ihre Unterkunft an der Zedeliusstraße im Ortskern liegt, mit Blick auf den Rosengarten oder draußen Richtung Westturm: Der Preis bleibt derselbe.
Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung auf Wangerooge, 145 € pro Nacht, 110 belegte Nächte – 15.950 € Buchungsumsatz im Jahr. Bei angenommenen 10 % Vermittlungsprovision gingen davon 1.595 € an das Portal, Jahr für Jahr. Zum Vergleich: Der Tourismusbeitrag, den die Gemeinde von Vermietern wirklich verlangt, liegt bei ähnlichen Umsätzen um die 200 € im Jahr. Ein fester Jahrespreis bleibt dagegen gleich – auch wenn Drachenfest, Lichttage und Zugvogeltage Ihren Herbst füllen.
Der zweite Grund ist das Umfeld, in dem Ihre Unterkunft bei uns steht. Wir pflegen Ortsseite, Veranstaltungskalender und Ausflugsziele für Wangerooge selbst – wer nach dem Drachenfest Ende August sucht, nach den Lichttagen Anfang September oder nach den Zugvogeltagen im Oktober, findet dort Ihre Unterkunft gleich daneben. Und die Insel liefert Erzählstoff, den kein Festland-Ort hat: autofrei, mit Inselbahn vom Anleger ins Dorf, dem Westturm am Horizont und einem Bahnhof, an dem Gäste mit Bollerwagen statt Kofferraum anreisen. Die wichtigsten Termine auf Wangerooge sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.
Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.
Fester Jahrespreis
Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.
Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste
Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.
Alle Unterkunftsarten
Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer auf Wangerooge – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.
Sechs Monate kostenlos
Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.
Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht
Beim Gästebeitrag hat Wangerooge das bequemste System, das wir an dieser Küste kennen – eingezogen wird beim Ticketkauf, nicht bei Ihnen. Dafür verlangt die Insel an anderer Stelle Aufmerksamkeit: bei der Zweckentfremdung von Wohnraum, beim Tourismusbeitrag und bei der Zweitwohnungssteuer mit ihrer Vermieter-Staffel. Wir haben alle maßgeblichen Dokumente im Original gelesen – die Gästebeitragssatzung von 2024, Tourismusbeitragssatzung samt Nachtrag von 2026, Zweitwohnungssteuersatzung samt Nachtrag, die Zweckentfremdungssatzung und die neue Betriebssatzung der Kurverwaltung.
Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung der Gemeinde Wangerooge über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung), beschlossen am 4. November 2024 nachgelesen haben (in Kraft seit dem 1. Dezember 2024; sie löste die Satzung vom 15. Dezember 2022 ab, gelesen am 19. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.
Wer auf Wangerooge vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Gästebeitragssatzung drei zentrale Pflichten: die Gästebeitragssatzung Ihren Gästen durch Aushang bekannt machen – das ist im Normalbetrieb Ihre einzige Dauerpflicht –, beim Ausfall des elektronischen Kartensystems Ihre Gäste binnen 24 Stunden anmelden und den Beitrag dann selbst einziehen und abführen sowie wissen, dass Sie mit dem Gast als Gesamtschuldner haften, aus der Haftung aber heraus sind, sobald Sie gemeldet haben (§§ 7 und 8). Wangerooge liegt auf der autofreien Insel Wangerooge, der östlichsten bewohnten der Ostfriesischen Inseln, im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Landkreis Friesland, Niedersachsen – erreichbar mit Fähre und Inselbahn ab Harlesiel oder mit dem Inselflieger, ist als Nordseeheilbad anerkannt und erhebt 2026 in der Hauptsaison 4,90 € Gästebeitrag pro Person und Tag.
Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:
Gästebeitrag auf Wangerooge: Sätze und Zeiträume 2026
Wangerooge hat den Gästebeitrag so organisiert, dass Vermieterinnen und Vermieter im Normalfall nichts einziehen: Zuständig ist die Kurverwaltung Wangerooge als Eigenbetrieb der Gemeinde – ihre Betriebssatzung hat der Rat erst am 5. Februar 2026 neu gefasst –, und eingezogen wird der Beitrag von der DB Fernverkehr AG (Schifffahrt und Inselbahn Wangerooge), der FLN FRISIA-Luftverkehr GmbH Norddeich sowie weiteren Dienstleistern und Beherbergungsbetrieben im Namen der Gemeinde (§ 7 Abs. 1 und 2). In der Praxis zahlt Ihr Gast beim Kauf des Fährtickets oder des Flugscheins; als Zahlungsnachweis dienen Fahrkarte, Flugschein oder die WangeroogeCard, spätestens bei der Abreise (§ 7 Abs. 3 und 4). Was mit dem Geld geschieht, zählt § 1 der Satzung ungewöhnlich konkret auf: Strandbetriebe mit Wasserrettung, das Meerwasserfreizeitbad, das Gesundheitszentrum, Kinderspielhäuser und der betreute Kindergarten, Gästeveranstaltungen, die Tourist-Information – bis hin zu Leuchtturm und Nationalparkhaus.
| Zeitraum | je Person und Tag | ermäßigt |
|---|---|---|
| Hauptsaison 15. März bis 31. Oktober sowie 26. Dezember bis 6. Januar |
4,90 € | 3,00 € |
| Nebensaison 7. Januar bis 14. März |
3,50 € | 2,10 € |
| Jahresgästebeitrag Jahresgästebeitrag im Kurbezirk I; er wird nur auf Antrag gewährt, liegt 31 Hauptsaison-Tagen zugrunde und berechtigt zum Aufenthalt während des ganzen Jahres – bereits gezahlte Gästebeiträge werden auf Antrag und mit personenbezogenem Nachweis angerechnet (§ 4 Abs. 4). Im Kurbezirk II kostet er 106,90 € |
151,90 € | Kinder von 6 bis 14 Jahren zahlen 93,00 € im Kurbezirk I und 64,10 € im Kurbezirk II |
Die Tabelle zeigt den Kurbezirk I, die geschlossene zentrale Ortslage nach Anlage I der Satzung; die Spalte „ermäßigt" enthält den Kindersatz für 6- bis 14-Jährige (§ 4 in Verbindung mit Anlage III). Im Kurbezirk II – dem übrigen Gemeindegebiet – gelten 3,00 € beziehungsweise 2,10 € für Erwachsene und 1,80 € beziehungsweise 1,20 € für Kinder. Dazu kennt die Anlage eine Besonderheit, die uns an keinem anderen Ort begegnet ist: Bis zum Abschluss der Küstenschutzmaßnahme „Deckwerksanierung im Westen" gilt in deren Bereich ein abgesenkter Satz von 1,70 € beziehungsweise 1,20 € (Kinder 1,00 € und 0,70 €). Tagesgäste zahlen einen eigenen ermäßigten Satz von 3,90 €, Kinder 2,40 € (§ 6 Abs. 3); von Sozialträgern entsandte Personen und Schwerbehinderte mit einem Grad von 80 bis 99 zahlen 75 % des maßgeblichen Beitrags (§ 6 Abs. 1 und 2). Eine Umsatzsteuer-Klausel enthält die Satzung nicht; nach Anlage II decken die Gästebeiträge 49,1 % des Aufwands. Frei sind auf Wangerooge Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres – ausgenommen Tagesgäste – und, das ist die familienfreundlichste Regel in unserem Bestand: jedes dritte und weitere Kind einer Familie bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, wenn mindestens ein Eltern- oder Großelternteil dabei ist; befreit werden jeweils die jüngsten (§ 5 Abs. 1). Ebenfalls frei sind Verwandte ersten und zweiten Grades von Personen mit Hauptwohnung auf der Insel – ausdrücklich bis hin zu Schwägerinnen und Schwägern –, Personen in Berufsausbildung im Erhebungsgebiet, Schwerbehinderte mit einem Grad von 100 als Selbstzahler samt notwendiger Begleitperson, bettlägerig Kranke sowie durchreisende Segler, die nur eine Nacht im Westanleger liegen und die Einrichtungen nicht nutzen. Wer zwischen 80 und 99 Grad der Behinderung liegt oder von Sozialversicherung, Sozialhilfe oder Wohlfahrtspflege für mindestens 21 kurmäßige Tage entsandt ist, zahlt 75 % (§ 6 Abs. 1 und 2); in sozialen Härtefällen kann ganz befreit werden (§ 5 Abs. 2).
Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise
Wangerooge rechnet nach Übernachtungen: „Die Dauer des Aufenthalts wird, Tagesbesuche ausgenommen, nach der Anzahl der Übernachtungen berechnet" (§ 4 Abs. 1). Aus sieben Übernachtungen werden also sieben Beitragstage – nicht acht, wie an vielen Ostseeorten, wo An- und Abreisetag je als voller Aufenthaltstag zählen. Die Beitragsschuld entsteht bereits mit der Inbesitznahme der Unterkunft nach der Zahl der gebuchten Übernachtungen; jede Verlängerung löst sie erneut aus (§ 3 Abs. 2). Tagesgäste fallen nicht durchs Raster, sondern zahlen ihren eigenen ermäßigten Satz von 3,90 € (§ 6 Abs. 3). Für Aufenthalte über einen Saisonwechsel hinweg – etwa um den 26. Dezember – wird taggenau der jeweils gültigen Saison zugeordnet.
Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene und ein neunjähriges Kind, sieben Übernachtungen im Juli, Unterkunft im Kurbezirk I.
7 Übernachtungen = 7 Beitragstage; pro Tag 2 × 4,90 € + 1 × 3,00 € = 12,80 €, macht 89,60 € Gästebeitrag.
Dieselbe Woche im Februar kostet 63,70 €. Bezahlt wird in der Regel mit dem Fährticket nach Wangerooge – nicht bei Ihnen.
Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:
Gezählt wird hier: nach Übernachtungen – Abgabetage = Übernachtungen. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.
Ihre Pflichten als Wohnungsgeber (§§ 7 und 8)
Die Wangerooger Satzung spricht vom Wohnungsgeber und rechnet dazu ausdrücklich auch die Betreiber von Campingplätzen und von Bootsliegeplätzen (§ 7 Abs. 9 Satz 4). Der entscheidende Unterschied zu den meisten Küstenorten: Im Normalbetrieb ziehen nicht Sie den Beitrag ein, sondern Schifffahrt, Inselflieger und Kurverwaltung. Ihre Melde-, Einzugs- und Abführungspflicht entsteht erst, wenn das elektronische Kartensystem ausfällt – dieser Fall wird öffentlich bekanntgegeben (§ 7 Abs. 9). Eine Ausnahme gilt dauerhaft: Betreiber von Camping- und Bootsliegeplätzen müssen die Beiträge stets selbst einziehen und abliefern und haften dafür (§ 8 Abs. 2 Satz 2). Was immer gilt:
- Die Satzung aushängen. Alle Wohnungsgeber haben „eine Kopie der Gästebeitragssatzung ihren Gästen durch Aushang bekannt zu machen" (§ 7 Abs. 9 Satz 5). Das ist im Normalbetrieb Ihre einzige laufende Pflicht aus dieser Satzung – und sie kostet nur einen Ausdruck samt Nagel an der Wand. Die aktuelle Fassung verlinken wir unten im Quellenkasten.
- Beim Systemausfall: 24 Stunden. Kann das elektronische Kartensystem nicht verwendet werden, müssen Sie Ihre gästebeitragspflichtigen Gäste „binnen 24 Stunden oder am ersten Werktage nach dem Eintreffen" unter Angabe von An- und Abreisetag anmelden, jede Verlängerung ebenfalls binnen 24 Stunden anzeigen – und den Gästebeitrag dann selbst einziehen und an die Kurverwaltung Wangerooge abführen (§ 7 Abs. 9 Sätze 1 und 2). Der Eintritt dieses Falls wird öffentlich bekanntgegeben; Sie müssen ihn nicht selbst erkennen.
- Gesamtschuldner – mit klarem Ausweg. Rückständige Gästebeiträge kann die Gemeinde beim Gast oder bei Ihnen beitreiben, beide haften als Gesamtschuldner (§ 8 Abs. 1). Aber: „Der Wohnungsgeber haftet nicht, wenn er der Gemeinde den Gast … gemeldet hat" (§ 8 Abs. 2). Wer im Ausfall-Szenario sauber meldet, ist raus aus der Haftung – nur Camping- und Bootsliegeplatzbetreiber bleiben stets in der Einzugspflicht.
- Auskunft, Bußgeld und ein ungewöhnliches Minimum. Auf Verlangen müssen Sie und Ihre Gäste die zur Beitragserhebung nötigen Auskünfte erteilen (§ 7 Abs. 3). Ordnungswidrigkeiten – etwa die verweigerte Auskunft oder die missbräuchliche Verwendung von Karten – können mit bis zu 10.000 € geahndet werden; für bestimmte Verstöße setzt § 11 Abs. 3 das Bußgeld „grundsätzlich mindestens" in Höhe des Jahresgästebeitrags im Kurbezirk I an, also bei 151,90 €. Eine Untergrenze dieser Art haben wir in keiner anderen Satzung an dieser Küste gelesen.
Sie heißt hier WangeroogeCard und ist elektronisch lesbar – als Chipkarte oder QR-Code (§ 7 Abs. 4). Ausgehändigt wird sie von der Kurverwaltung oder den beauftragten Stellen mit der Anreise; die Jahresgästekarte gibt es nur mit Lichtbild sowie Vor- und Nachnamen, das Foto stellt der Gast oder lässt es gegen Entgelt bei der Kurverwaltung anfertigen. Daneben existieren Insulaner-, Verwandten- und Arbeitnehmerkarten, die fehlende Beitragspflicht oder Befreiung nachweisen (§ 7 Abs. 7). Alle Karten bleiben Eigentum der Kurverwaltung; die Ersatzkarte nach Verlust kostet 10,00 €, ebenso der dauerhafte Erwerb einer Karte (§ 7 Abs. 8). Zwei Fristen sollten Ihre Gäste kennen: Wer bei der Abreise weder Fahrkarte, Flugschein noch Karte vorweisen und die Aufenthaltsdauer auch nicht glaubhaft machen kann, dem wird der Jahresgästebeitrag zugrunde gelegt (§ 7 Abs. 6) – und bei vorzeitigem Abbruch wird zu viel gezahlter Beitrag nur auf Antrag erstattet, der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise (§ 9).
Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört
Für Eigentümerinnen und Eigentümer einer Zweitwohnung auf Wangerooge gilt die Zweitwohnungssteuersatzung vom 20. September 2022 in der Fassung des 1. Nachtrags vom 16. Oktober 2023 (rückwirkend zum 1. Januar 2023). Maßstab ist der jährliche Mietaufwand – die Nettokaltmiete, bei Brutto- oder möblierter Vermietung pauschal gekürzt um 10 bis 20 %, bei Eigennutzung die ortsübliche Miete –, multipliziert mit einem Nutzungsfaktor; darauf werden 18 % Steuer erhoben (§§ 5 und 6). Der Nutzungsfaktor ist die eigentliche Stellschraube: 1,0 bei voller Eigennutzungsmöglichkeit, 0,8 bei vertraglich begrenzter Eigennutzung von 43 bis 62 Übernachtungstagen, 0,6 bei 21 bis 42 Tagen, 0,4 bei höchstens 20 Tagen – und 0,0 bei ganzjährig ausgeschlossener Eigennutzung, ausdrücklich auch „bei einer nachgewiesenen ganzjährigen Eigenvermietung (sogenannte Kapitalanlage)". Beispielrechnung mit einer angenommenen Jahresnettokaltmiete von 10.800 €: volle Verfügbarkeit 1.944 € Steuer im Jahr, Vermittlungsvertrag mit höchstens 20 Tagen Eigennutzung 777,60 € – konsequente Ganzjahresvermietung 0 €. Wer eine Zweitwohnung erwirbt oder aufgibt, unterliegt den Anzeigepflichten der Satzung; die Steuererklärung fordert die Gemeinde an.
Nicht vergessen: der Tourismusbeitrag
Als Vermieterin oder Vermieter zahlen Sie auf Wangerooge zusätzlich den Tourismusbeitrag nach der Satzung vom 19. Dezember 2023, die rückwirkend zum 1. Januar 2020 die alte Fremdenverkehrsbeitragssatzung ablöste. Der Beitrag bemisst sich am Messbetrag: Umsatz × Vorteilssatz × Mindestgewinnsatz. Für die „Vermietung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Appartements, Gästezimmern" setzt die Anlage den Vorteilssatz auf 100 % und den Mindestgewinnsatz auf 22 % – Vermittlung und Verwaltung fremder Ferienunterkünfte stehen sogar bei 25 %. Der Beitragssatz beträgt nach dem 1. Nachtrag, ausgefertigt am 5. Januar 2026, für die Jahre 2025 und 2026 einheitlich 5,9 % des Messbetrages (§ 4). Konkret: Bei 15.000 € Vermietungsumsatz ergibt sich ein Messbetrag von 3.300 € und ein Tourismusbeitrag von 194,70 € im Jahr. Die Aufnahme, Änderung und Beendigung der Vermietung ist der Gemeinde anzuzeigen (§ 7 – Bußgeldrahmen bis 10.000 €), erhoben wird per Bescheid mit Vorausleistungen, fällig einen Monat nach Bekanntgabe.
Die Zweckentfremdungssatzung. Seit Ende Dezember 2023 steht die Umwandlung von Wohnraum unter Genehmigungsvorbehalt (Ratsbeschluss vom 19. Dezember 2023, befristet auf fünf Jahre). Als Zweckentfremdung gilt unter anderem, wenn Wohnraum „mehr als insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr tage- oder wochenweise entgeltlich als Ferienwohnung vermietet" wird, mehr als sechs Monate leer steht oder überwiegend gewerblich genutzt wird (§ 2 Abs. 2). Zwei Übergangsregeln entschärfen das für den Bestand: Wohnraum, der schon vor dem 1. Januar 2019 rechtmäßig zur Fremdenbeherbergung genutzt wurde, ist ausgenommen – und liegt dem Sachverhalt ein Rechtsgeschäft zugrunde, zählt es nur, wenn es nach Inkrafttreten der Satzung abgeschlossen wurde. Wichtig fürs Inserieren: § 6 verbietet es, eine ungenehmigte Ferienwohnungsnutzung „anzubieten oder dafür zu werben", die Gemeinde kann Plattformen zur Löschung verpflichten, und der Bußgeldrahmen reicht bis 100.000 €; bei Verdacht besteht ein Betretrecht an Werktagen zwischen 7.30 und 19.00 Uhr. Eine Erhaltungssatzung mit Milieuschutz, wie sie die Nachbarinsel Spiekeroog kennt, führt Wangerooges Ortsrecht dagegen nicht.
Und für die Eigentumsstruktur: Die Satzung zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion vom 25. November 2020 (§ 22 BauGB) macht in den Bereichen ihrer Lagepläne 1 bis 4 die Begründung und Teilung von Wohnungs- und Teileigentum genehmigungspflichtig – und ebenso die Nutzung von Räumen als Nebenwohnung, die an mehr als der Hälfte der Tage eines Jahres unbewohnt bleibt. Ob Ihre Adresse in einem der Geltungsbereiche liegt, klärt ein Blick in die Lagepläne oder eine Nachfrage bei der Gemeinde.
Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Wangerooge liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 19. August 2026). Ändert die Gemeinde Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.
Ihre Unterkunft auf Wangerooge bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?
Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:
Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.
Womit Wangerooge Gäste anzieht
Wangerooge ist eine autofreie Ostfriesische Insel im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer – Nordseeheilbad mit langem Sandstrand, Inselbahn und Fähranbindung ab Harlesiel. Auf unserer Ortsseite ist Wangerooge den Reisearten Strandurlaub, Familienurlaub, Naturerlebnis zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite auf Wangerooge aus →
Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 15. März bis 31. Oktober sowie 26. Dezember bis 6. Januar gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.
Wann Gäste auf Wangerooge kommen: die Höhepunkte des Jahres
Diese Veranstaltungen ziehen Gäste von weiter her an – zu diesen Terminen wird auf Wangerooge gebucht. Die Termine stammen aus dem offiziellen Veranstaltungskalender des Ortes (Quelle unten):
18. Zugvogeltage im Nationalpark Wattenmeer
10. bis 18. Oktober 2026
Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite auf Wangerooge pflegen.
Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus
- Der Jahreswechsel ist auf Wangerooge Hauptsaison: Vom 26. Dezember bis zum 6. Januar gilt der volle Satz von 4,90 € im Kurbezirk I, erst ab dem 7. Januar beginnt die Nebensaison. Wer Silvesterwochen wie Nebensaison bepreist, verschenkt Marge – die Insel selbst stuft diese Tage wie den Hochsommer ein.
- Die Zweitwohnungssteuer belohnt konsequentes Vermieten: Ein Vermittlungsvertrag, der die Eigennutzung auf höchstens 20 Übernachtungstage begrenzt, senkt den Nutzungsfaktor auf 0,4 – aus 18 Prozent effektiv werden 7,2. Wer die Eigennutzung ganz ausschließt oder nachweislich ganzjährig vermietet, zahlt gar keine Zweitwohnungssteuer. Der Hebel liegt im Vertrag, nicht im Kalender.
- Die Zugvogeltage vom 10. bis 18. Oktober 2026 liegen vollständig in der Hauptsaison, die erst am 31. Oktober endet. Vogelbeobachter reisen wetterunabhängig und buchen früh – ein Mindestaufenthalt über das zweite Oktoberwochenende passt besser zu dieser Nachfrage als pauschale Herbstrabatte.
Häufige Fragen von Gastgebern auf Wangerooge
Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Wie hoch ist der Gästebeitrag auf Wangerooge 2026?
Muss ich auf Wangerooge den Gästebeitrag selbst einziehen und abführen?
Zählen An- und Abreisetag als eigene Beitragstage?
Kurbezirk I oder II – welcher Satz gilt für meine Unterkunft?
Wann ist auf Wangerooge Hauptsaison?
Brauche ich eine Genehmigung, um auf Wangerooge eine Ferienwohnung zu vermieten?
Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer – und wie senke ich sie als Vermieter?
Was ist der Tourismusbeitrag, und betrifft er private Vermieter?
Was passiert, wenn mein Gast die Aufenthaltsdauer bei der Abreise nicht nachweisen kann?
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment auf Wangerooge auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ihre Unterkunft auf Wangerooge vorstellen
Das erste halbe Jahr kostenlos, danach ein fester Betrag im Jahr, auf Ihre Buchungen keine Provision. Dass wir noch ein junges Portal sind, sagen wir offen. Dafür bekommen Gastgeber auf Wangerooge ein Umfeld, das wir selbst pflegen – vom Drachenfest über die Lichttage bis zu den Zugvogeltagen – und eine Seite, die das Inselrecht ernster nimmt als jedes Buchungsformular.
Alles über das AngebotAlle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.