Unterkunft in Travemünde vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer
Vermieten ohne Vermittlungsprovision: ein fester Jahrespreis, egal wie voll Ihr Kalender in Travemünde wird. Beim Ortsrecht gilt hier Stadtrecht statt Gemeinderecht – Travemünde ist Stadtteil der Hansestadt Lübeck, und fast jede Zahl ist eine andere als bei den Nachbarn in der Lübecker Bucht. Drei Dinge sollten Sie kennen: die Meldepflicht binnen drei Tagen über das digitale ostseecard-Verfahren, die Strandbenutzungsgebühr, von der Ihre Übernachtungsgäste befreit sind – und die Zweitwohnungssteuer, deren Staffel in Travemünde strenger ausfällt als im übrigen Lübeck.
Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?
FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Wer in Travemünde eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus, ein Apartment oder ein einzelnes Zimmer vermietet, zahlt bei uns einen festen Jahresbetrag – Hotels und Pensionen ebenso. Auf Ihre Buchungen liegt keine Vermittlungsprovision, die ersten sechs Monate kosten nichts. Ob Ihre Unterkunft an der Strandpromenade steht, in Alt-Travemünde am Hafen oder drüben auf dem Priwall: Der Preis bleibt derselbe.
Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung in Travemünde, 130 € pro Nacht, 140 belegte Nächte – 18.200 € Buchungsumsatz im Jahr. Bei angenommenen 10 % Vermittlungsprovision blieben davon 1.820 € beim Portal, Jahr für Jahr. Von den Betrieben selbst erhebt die Hansestadt Lübeck in Travemünde gar keine Tourismus- oder Fremdenverkehrsabgabe – der Kuraufwand wird über die Kurabgabe der Gäste, die Strandbenutzungsgebühr und den städtischen Anteil gedeckt. Ein fester Jahrespreis fürs Portal folgt derselben Logik wie eine feste Abgabe: Er steht vorher fest und wächst nicht mit, wenn Ihre Saison gut läuft.
Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Für Travemünde pflegen wir Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege selbst – und Ihr Inserat steht dort, wo Gäste zur Travemünder Woche, zum Alten Leuchtturm oder für einen Tag auf dem Priwall eine Unterkunft suchen. Die wichtigsten Termine in Travemünde sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.
Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.
Fester Jahrespreis
Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.
Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste
Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.
Alle Unterkunftsarten
Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Travemünde – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.
Sechs Monate kostenlos
Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.
Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht
In Travemünde ziehen Sie die Kurabgabe selbst ein, händigen die ostseecard aus und melden jeden Gast binnen drei Tagen – verpflichtend über den digitalen Onlinemeldeschein, eine Papiermeldung gibt es nur mit Härtefall-Genehmigung. Abgeführt wird binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung, und zwar an den Kurbetrieb Travemünde, einen Eigenbetrieb der Hansestadt. Wir haben die Kurabgabesatzung in der Fassung vom Mai 2026, die Zweitwohnungssteuersatzung und die Fremdenverkehrssatzung nach § 22 Baugesetzbuch im Original gelesen.
Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde vom 30. November 2020, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 4. Mai 2026 nachgelesen haben (in Kraft seit dem 15. Mai 2026, gelesen am 20. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Hansestadt – er ist unten verlinkt.
Wer in Travemünde vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: jeden Gast binnen drei Tagen über den digitalen Onlinemeldeschein anmelden – Bekannten- und Verwandtenbesuche eingeschlossen –, die Kurabgabe einziehen, die ostseecard aushändigen und binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung an den Kurbetrieb Travemünde abführen – und dafür haften (§ 9). Travemünde liegt an der Mündung der Trave in die Lübecker Bucht, als Stadtteil der Hansestadt Lübeck rund 20 Kilometer vom Holstentor entfernt – mit 4,5 Kilometern Sandstrand, der Viermastbark Passat, dem Alten Leuchtturm und der Halbinsel Priwall, die bis an die mecklenburgische Landesgrenze reicht, ist als Seeheilbad anerkannt und erhebt 2026 in der Hauptsaison 3,50 € Kurabgabe pro Person und Tag.
Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:
Kurabgabe in Travemünde: Sätze und Zeiträume 2026
Travemünde ist als Seeheilbad anerkannt (§ 2 Abs. 1), und die Kurabgabe erhebt nicht eine Gemeinde, sondern die Hansestadt Lübeck für ihren Stadtteil – zuständig ist der Kurbetrieb Travemünde, ein Eigenbetrieb der Hansestadt. Das Erhebungsgebiet umfasst die Stadtbezirke Ivendorf, Alt-Travemünde/Rönnau, Priwall, Teutendorf und Brodten (§ 2 Abs. 2). Bemerkenswert ist die Finanzierung, die die Satzung offenlegt: Der Aufwand für die Kureinrichtungen wird zu 48 Prozent aus der Kurabgabe, zu 28 Prozent aus der Strandbenutzungsgebühr und zu 24 Prozent aus dem städtischen Anteil gedeckt. Eine Tourismus- oder Fremdenverkehrsabgabe von den Betrieben gibt es daneben nicht.
| Zeitraum | je Person und Tag |
|---|---|
| Hauptsaison 15. Mai bis 14. September (Sommerkurzeit) |
3,50 € |
| Nebensaison 1. Januar bis 14. Mai und 15. September bis 31. Dezember (Frühjahrs-, Herbst- und Winterkurzeit) |
2,00 € |
| Jahreskurabgabe Jahreskurabgabe; ihr liegen 28 Tage der Sommerkurzeit zugrunde (§ 7 Abs. 2). Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnungseinheit sowie Dauerlieger und Dauercamper zahlen sie unabhängig von der Aufenthaltsdauer – auf Antrag ermäßigt auf 56,00 €, wenn die Wohnung vor dem 15. Mai aufgegeben oder nach dem 14. September erworben wurde |
98,00 € |
Die Mehrwertsteuer ist in beiden Sätzen enthalten (§ 7 Abs. 1). Ermäßigte Tagessätze in einer eigenen Spalte kennt die Satzung nicht, dafür eine ungewöhnlich lange Befreiungsliste: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen nichts, ebenso Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Hansestadt Lübeck, Studierende der Lübecker Hoch- und Fachschulen, Teilnehmerinnen und Teilnehmer anerkannter Sportveranstaltungen, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 samt notwendiger Begleitperson sowie Inhaberinnen und Inhaber einer ostseecard aus anderen Orten des Verbundes (§ 5). Wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweist, zahlt die Hälfte – das gilt für die Kurabgabe wie für die Strandbenutzungsgebühr (§ 19 Abs. 1). Travemünde befreit Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vollständig von der Kurabgabe – nachzuweisen ist nur das Alter (§ 5 Abs. 1 Ziffer 1). Bei Nutzung des Onlinemeldescheins stellt das System deren ostseecard automatisch und ohne Verwaltungsgebühr aus. Für Sie als Wohnungsgeber bedeutet das eine einfache Regel: Sie prüfen kein Ermäßigungsraster, sondern nur das Geburtsdatum – und tragen die Zahl der mitreisenden Kinder unter 18 in die Meldung ein. Eines dürfen Sie ausdrücklich nicht: eigene Ermäßigungen oder Befreiungen gewähren. Über alles, was über die im System wählbaren Kategorien hinausgeht, entscheidet allein der Kurbetrieb Travemünde auf Antrag (§ 9 Abs. 7).
Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise
Travemünde rechnet nach Aufenthaltstagen, und die Regel ist gastfreundlich: An- und Abreisetag gelten als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird (§ 7 Abs. 1). Eine Woche Urlaub – Anreise Samstag, Abreise am Samstag darauf – ergibt damit sieben Abgabetage. Die Kurabgabe ist spätestens am Tag nach der Ankunft für den gesamten voraussichtlichen Aufenthalt bei Ihnen zu entrichten (§ 6 Abs. 1) – Sie kassieren also im Voraus, nicht bei der Abreise. Wer länger bleibt oder eine eigene Wohnung hat, kommt mit 28 Sommertagen aus: Ab dann greift auf Antrag die Jahreskurabgabe (§ 7 Abs. 2).
Ein Rechenbeispiel: Eine Familie reist im Juli für sieben Nächte an – zwei Erwachsene und zwei Kinder, sieben und vierzehn Jahre alt. Gerechnet werden sieben Aufenthaltstage zu je 3,50 €. Weil beide Kinder unter 18 befreit sind, zahlen nur die Erwachsenen: 49,00 €, die Sie einziehen, mit der ostseecard quittieren und binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung abführen. Dieselbe Familie käme Ende September auf 28,00 €. Und was sie NICHT zahlt: die Strandbenutzungsgebühr – ostseecard-Inhaber sind davon befreit (§ 14 Buchstabe c), während Tagesgäste 3,50 € je Strandbesuch entrichten.
Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:
Gezählt wird hier: nach Übernachtungen – Abgabetage = Übernachtungen. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.
Ihre Pflichten als Wohnungsgeber (§ 9)
Wohnungsgeberin oder Wohnungsgeber im Sinne der Satzung ist, wer im Erhebungsgebiet Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt (§ 9 Abs. 1). Der Kreis ist weiter gezogen, als viele erwarten: Ausdrücklich erfasst sind auch Bekannten- und Verwandtenbesuche, und als Wohnungsgeber gilt ebenso, wer als Eigentümerin oder Eigentümer eines Wohnhauses, Ferienhauses, Appartements oder Sommerhauses Familienangehörigen oder Dritten Unterkunft gewährt. Dieselben Pflichten treffen Heimleitungen, wer Standplätze für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile überlässt, und wer Bootsliegeplätze vermietet (§ 9 Abs. 5).
- jeden aufgenommenen Gast binnen drei Tagen beim Kurbetrieb Travemünde anmelden – verpflichtend über den onlinemeldeschein ostseecard digital; eine Meldung auf Papier ist nur zulässig, wenn zuvor ein Härtefall-Antrag positiv beschieden wurde (§ 9 Abs. 1)
- in der Anmeldung Namen, Staatsangehörigkeit, Heimatanschrift, Geburtsdatum, Zahl der mitreisenden Kinder unter 18, An- und Abreisetag sowie Ihre Vermieternummer und die Nummer des Meldescheins angeben (§ 9 Abs. 1)
- ein Gästeverzeichnis führen, in das jede aufgenommene Person am Tag der Ankunft einzutragen ist – es ist den Beauftragten des Kurbetriebs jederzeit auf Anforderung vorzulegen (§ 9 Abs. 2)
- die Kurabgabe einziehen, die ostseecard aushändigen und binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung abführen; Sie haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung (§ 9 Abs. 3)
- keine eigenen Ermäßigungen oder Befreiungen gewähren – darüber entscheidet allein der Kurbetrieb auf Antrag (§ 9 Abs. 7)
- den Verbleib jeder ausgegebenen ostseecard lückenlos nachweisen; nicht zurückgegebene oder verlorene Karten werden Ihnen mit 21,00 € je Karte in Rechnung gestellt (§ 9 Abs. 8)
Die Kurkarte heißt in Travemünde ostseecard und ist Teil eines Verbundes: Wer eine gültige ostseecard aus einem anderen Verbundort mitbringt, ist hier für deren Laufzeit von der Kurabgabe befreit (§ 5 Abs. 1 Ziffer 8); Gästekarten anderer schleswig-holsteinischer Ferienorte außerhalb des Verbundes befreien immerhin für einen Tag (§ 5 Abs. 2). Sie stellen die Karten selbst aus – der Kurbetrieb stellt die Vordrucke kostenlos, nur die Jahres-ostseecard kommt von ihm (§ 10 Abs. 6). Die Karte nennt Ankunft und voraussichtliche Abreise, ist nicht übertragbar und bei Nutzung der Kureinrichtungen mitzuführen (§ 10 Abs. 1 und 4). Reist ein Gast vorzeitig ab, erstattet der Kurbetrieb zu viel gezahlte Tage – gegen Vorlage der Karte und Ihrer Bescheinigung über den Abreisetag; der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise (§ 8).
Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört
Wer in Travemünde eine Wohnungseinheit besitzt und sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt, gilt selbst als ortsfremd (§ 4 Abs. 3) und zahlt – unabhängig von der Aufenthaltsdauer – die Jahreskurabgabe von 98,00 €; dasselbe gilt für die zum Haushalt gehörenden Familienangehörigen sowie für Dauerlieger und Dauercamper (§ 7 Abs. 3 und 4). Wird die Wohnung vor dem 15. Mai aufgegeben oder erst nach dem 14. September erworben, sinkt der Betrag auf Antrag auf 56,00 €. Für Teileigentümerinnen und Teileigentümer mit einem nachgewiesenen Aufenthaltsrecht von weniger als 28 Tagen im Jahr gilt eine eigene Staffel: 70,00 € für die Zeit vom 15. Mai bis 14. September, 40,00 € für die übrige Zeit (§ 7 Abs. 5). Wer sich vorübergehend in der eigenen Wohnung aufhält, ist zudem selbst meldepflichtig – für sich und für alle, denen er dort Unterkunft gewährt (§ 9 Abs. 1).
Nicht vergessen: die Fremdenverkehrssatzung
Eine Tourismus- oder Fremdenverkehrsabgabe von Betrieben erhebt die Hansestadt Lübeck in Travemünde nicht – anders als fast überall sonst an dieser Küste. Was im Lübecker Ortsrecht „Fremdenverkehrssatzung Travemünde" heißt, ist keine Abgabe, sondern eine Satzung zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen nach § 22 Baugesetzbuch vom 25. Juni 1990. Sie stellt in der Gemarkung Travemünde, Flur 3, und in Teilen von Gneversdorf die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurechten und Dauerwohnrechten unter Genehmigungsvorbehalt (§ 2). Der Zweck steht in der Begründung: Es soll verhindert werden, dass Beherbergungsbetriebe und Wohngebäude in Eigentumswohnungen umgewandelt und als Zweitwohnungen genutzt werden und dem Fremdenverkehr dadurch verloren gehen. Praktisch heißt das: Eine Eintragung solcher Rechte ins Grundbuch setzt einen Genehmigungsbescheid oder ein Negativattest voraus (§ 22 Abs. 7 BauGB); entschieden wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem Stadtplanungsamt. Dazu kommen vier Erhaltungssatzungen allein für Travemünde – Kaiserallee, Alt-Travemünde sowie Rose/Fehlingstraße/Steenkamp/Im Beiboot. Vor einem Kauf oder einer Aufteilung lohnt der Blick ins Lübecker Ortsrecht, das unten verlinkt ist.
Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Travemünde liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 20. August 2026). Ändert die Hansestadt Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.
Ihre Unterkunft in Travemünde bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?
Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:
Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.
Womit Travemünde Gäste anzieht
Travemünde ist Deutschlands ältestes Seebad an der Lübecker Bucht – mit 4,5 km Sandstrand, dem Alten Leuchtturm, der Viermastbark Passat und Fähranleger zur Halbinsel Priwall. Auf unserer Ortsseite ist Travemünde den Reisearten Strandurlaub, Familienurlaub, Wellness zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Travemünde aus →
Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 15. Mai bis 14. September (Sommerkurzeit) gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.
Wann Gäste in Travemünde kommen: die großen Termine
Nicht jeder Kalendereintrag füllt ein Haus. Das hier sind die Veranstaltungen, die Besucher von weiter her anziehen – aus unserem eigenen Veranstaltungskalender und den Großereignissen der Region. Was nicht in Travemünde selbst stattfindet, steht mit der Entfernung dabei. Am nächsten: JazzBaltica, Timmendorfer Strand, rund 9 Kilometer entfernt; zwei weitere große Termine liegen im Umkreis von 41 Kilometern. Alle Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte, keine Luftlinien.
XLETIX Challenge Norddeutschland
12. September 2026
Grömitz · rund 41 km
Nordische Filmtage Lübeck
4. bis 8. November 2026
Lübeck · rund 20 km
JazzBaltica
24. bis 27. Juni 2027
Timmendorfer Strand · rund 9 km
Travemünder Woche
23. Juli bis 1. August 2027
Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in Travemünde pflegen.
Dazu kommen die Reisezeiten, die die Satzung selbst als Hauptsaison markiert: 15. Mai bis 14. September (Sommerkurzeit). Wer seine Preise daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.
Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus
- Die Sommerkurzeit ist in Travemünde eng geschnitten: Sie läuft nur vom 15. Mai bis zum 14. September, also vier Monate. In dieser Zeit zahlen Gäste 3,50 € am Tag, den Rest des Jahres 2,00 €. Für Sie heißt das zweierlei: Der Preissprung liegt Mitte Mai und Mitte September, nicht wie in Ostholstein zum Monatswechsel – und die Vor- und Nachsaison ist hier vergleichsweise lang. Wer im Mai und September gute Preise erzielen will, sollte mit dem milden Klima und dem leereren Strand werben, nicht mit der Saisonlogik der Nachbarorte.
- Ihre Übernachtungsgäste zahlen keine Strandbenutzungsgebühr – die ostseecard befreit sie davon. Tagesgäste dagegen zahlen 3,50 € pro Strandbesuch, ab 15 Uhr 2,00 €, in der ganzen Saison vom 15. Mai bis 14. September. Das ist ein Argument, das in Ihre Angebotsbeschreibung gehört: Wer bei Ihnen übernachtet, kommt ohne Zusatzkosten an den Strand, während ein Tagesausflügler aus Lübeck für dieselbe Liegewiese zahlt. Eine Saisonstrandkarte kostet 84 €.
- Bei der Zweitwohnungssteuer lohnt die genaue Buchführung über Ihre Vermietungstage. Die Hansestadt staffelt den Verfügbarkeitsgrad, und für Travemünde gelten strengere Stufen als für das übrige Stadtgebiet: Erst ab 151 Vermietungstagen sinkt die Bemessungsgrundlage auf 70 Prozent, ab 251 Tagen auf 55 Prozent – im restlichen Lübeck wären es an denselben Schwellen 45 und 30 Prozent. Die 151 Tage sind damit die erste Marke, auf die es sich hinzuarbeiten lohnt; für Mischnutzung ist ohnehin jedes Jahr bis zum 15. Februar eine Steuererklärung fällig.
Häufige Fragen von Gastgebern in Travemünde
Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Wie hoch ist die Kurabgabe in Travemünde 2026?
Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer in Travemünde?
Wie senke ich als Vermieter die Zweitwohnungssteuer – und warum ist Travemünde strenger als das übrige Lübeck?
Welche Fristen gelten für die Zweitwohnungssteuer?
Was ist die Strandbenutzungsgebühr – und zahlen meine Gäste sie?
Muss ich auch Besuch von Freunden und Verwandten melden?
Was passiert, wenn ich Meldung oder Abführung versäume?
Ich will eine Ferienwohnung in Travemünde kaufen oder ein Haus aufteilen – worauf muss ich achten?
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in Travemünde auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ihre Unterkunft in Travemünde vorstellen
Sechs Monate kostenlos, danach ein fester Betrag im Jahr, keine Provision auf Ihre Buchungen – für eine Ferienwohnung an der Nordermole genauso wie für ein Ferienhaus auf dem Priwall. Dass wir ein junges Portal sind, sagen wir offen dazu. Was Gastgeber in Travemünde dafür bekommen: eine Ortsseite, die den Stadtteil nicht mit den Ostholsteiner Bädern nebenan verwechselt, ein Ortsrecht-Kapitel mit allen Fristen an einer Stelle – und die Zusage, dass wir uns melden, wenn die Bürgerschaft etwas ändert.
Alles über das AngebotAlle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Hansestadt oder Ihre Steuerberatung.