FÜR GASTGEBERTRAVEMÜNDE

Unterkunft in Travemünde vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer

Vermieten ohne Vermittlungsprovision: ein fester Jahrespreis, egal wie voll Ihr Kalender in Travemünde wird. Beim Ortsrecht gilt hier Stadtrecht statt Gemeinderecht – Travemünde ist Stadtteil der Hansestadt Lübeck, und fast jede Zahl ist eine andere als bei den Nachbarn in der Lübecker Bucht. Drei Dinge sollten Sie kennen: die Meldepflicht binnen drei Tagen über das digitale ostseecard-Verfahren, die Strandbenutzungsgebühr, von der Ihre Übernachtungsgäste befreit sind – und die Zweitwohnungssteuer, deren Staffel in Travemünde strenger ausfällt als im übrigen Lübeck.

Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?

FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Wer in Travemünde eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus, ein Apartment oder ein einzelnes Zimmer vermietet, zahlt bei uns einen festen Jahresbetrag – Hotels und Pensionen ebenso. Auf Ihre Buchungen liegt keine Vermittlungsprovision, die ersten sechs Monate kosten nichts. Ob Ihre Unterkunft an der Strandpromenade steht, in Alt-Travemünde am Hafen oder drüben auf dem Priwall: Der Preis bleibt derselbe.

Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung in Travemünde, 130 € pro Nacht, 140 belegte Nächte – 18.200 € Buchungsumsatz im Jahr. Bei angenommenen 10 % Vermittlungsprovision blieben davon 1.820 € beim Portal, Jahr für Jahr. Von den Betrieben selbst erhebt die Hansestadt Lübeck in Travemünde gar keine Tourismus- oder Fremdenverkehrsabgabe – der Kuraufwand wird über die Kurabgabe der Gäste, die Strandbenutzungsgebühr und den städtischen Anteil gedeckt. Ein fester Jahrespreis fürs Portal folgt derselben Logik wie eine feste Abgabe: Er steht vorher fest und wächst nicht mit, wenn Ihre Saison gut läuft.

Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Für Travemünde pflegen wir Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege selbst – und Ihr Inserat steht dort, wo Gäste zur Travemünder Woche, zum Alten Leuchtturm oder für einen Tag auf dem Priwall eine Unterkunft suchen. Die wichtigsten Termine in Travemünde sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.

Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.

Fester Jahrespreis

Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.

Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste

Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.

Alle Unterkunftsarten

Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Travemünde – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.

Sechs Monate kostenlos

Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.

Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht

In Travemünde ziehen Sie die Kurabgabe selbst ein, händigen die ostseecard aus und melden jeden Gast binnen drei Tagen – verpflichtend über den digitalen Onlinemeldeschein, eine Papiermeldung gibt es nur mit Härtefall-Genehmigung. Abgeführt wird binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung, und zwar an den Kurbetrieb Travemünde, einen Eigenbetrieb der Hansestadt. Wir haben die Kurabgabesatzung in der Fassung vom Mai 2026, die Zweitwohnungssteuersatzung und die Fremdenverkehrssatzung nach § 22 Baugesetzbuch im Original gelesen.

Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde vom 30. November 2020, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 4. Mai 2026 nachgelesen haben (in Kraft seit dem 15. Mai 2026, gelesen am 20. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Hansestadt – er ist unten verlinkt.

Wer in Travemünde vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: jeden Gast binnen drei Tagen über den digitalen Onlinemeldeschein anmelden – Bekannten- und Verwandtenbesuche eingeschlossen –, die Kurabgabe einziehen, die ostseecard aushändigen und binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung an den Kurbetrieb Travemünde abführen – und dafür haften (§ 9). Travemünde liegt an der Mündung der Trave in die Lübecker Bucht, als Stadtteil der Hansestadt Lübeck rund 20 Kilometer vom Holstentor entfernt – mit 4,5 Kilometern Sandstrand, der Viermastbark Passat, dem Alten Leuchtturm und der Halbinsel Priwall, die bis an die mecklenburgische Landesgrenze reicht, ist als Seeheilbad anerkannt und erhebt 2026 in der Hauptsaison 3,50 € Kurabgabe pro Person und Tag.

Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:

Kurabgabe in Travemünde: Sätze und Zeiträume 2026

Travemünde ist als Seeheilbad anerkannt (§ 2 Abs. 1), und die Kurabgabe erhebt nicht eine Gemeinde, sondern die Hansestadt Lübeck für ihren Stadtteil – zuständig ist der Kurbetrieb Travemünde, ein Eigenbetrieb der Hansestadt. Das Erhebungsgebiet umfasst die Stadtbezirke Ivendorf, Alt-Travemünde/Rönnau, Priwall, Teutendorf und Brodten (§ 2 Abs. 2). Bemerkenswert ist die Finanzierung, die die Satzung offenlegt: Der Aufwand für die Kureinrichtungen wird zu 48 Prozent aus der Kurabgabe, zu 28 Prozent aus der Strandbenutzungsgebühr und zu 24 Prozent aus dem städtischen Anteil gedeckt. Eine Tourismus- oder Fremdenverkehrsabgabe von den Betrieben gibt es daneben nicht.

Zeitraumje Person und Tag
Hauptsaison
15. Mai bis 14. September (Sommerkurzeit)
3,50 €
Nebensaison
1. Januar bis 14. Mai und 15. September bis 31. Dezember (Frühjahrs-, Herbst- und Winterkurzeit)
2,00 €
Jahreskurabgabe
Jahreskurabgabe; ihr liegen 28 Tage der Sommerkurzeit zugrunde (§ 7 Abs. 2). Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnungseinheit sowie Dauerlieger und Dauercamper zahlen sie unabhängig von der Aufenthaltsdauer – auf Antrag ermäßigt auf 56,00 €, wenn die Wohnung vor dem 15. Mai aufgegeben oder nach dem 14. September erworben wurde
98,00 €

Die Mehrwertsteuer ist in beiden Sätzen enthalten (§ 7 Abs. 1). Ermäßigte Tagessätze in einer eigenen Spalte kennt die Satzung nicht, dafür eine ungewöhnlich lange Befreiungsliste: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen nichts, ebenso Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Hansestadt Lübeck, Studierende der Lübecker Hoch- und Fachschulen, Teilnehmerinnen und Teilnehmer anerkannter Sportveranstaltungen, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 samt notwendiger Begleitperson sowie Inhaberinnen und Inhaber einer ostseecard aus anderen Orten des Verbundes (§ 5). Wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweist, zahlt die Hälfte – das gilt für die Kurabgabe wie für die Strandbenutzungsgebühr (§ 19 Abs. 1). Travemünde befreit Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vollständig von der Kurabgabe – nachzuweisen ist nur das Alter (§ 5 Abs. 1 Ziffer 1). Bei Nutzung des Onlinemeldescheins stellt das System deren ostseecard automatisch und ohne Verwaltungsgebühr aus. Für Sie als Wohnungsgeber bedeutet das eine einfache Regel: Sie prüfen kein Ermäßigungsraster, sondern nur das Geburtsdatum – und tragen die Zahl der mitreisenden Kinder unter 18 in die Meldung ein. Eines dürfen Sie ausdrücklich nicht: eigene Ermäßigungen oder Befreiungen gewähren. Über alles, was über die im System wählbaren Kategorien hinausgeht, entscheidet allein der Kurbetrieb Travemünde auf Antrag (§ 9 Abs. 7).

Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise

Travemünde rechnet nach Aufenthaltstagen, und die Regel ist gastfreundlich: An- und Abreisetag gelten als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird (§ 7 Abs. 1). Eine Woche Urlaub – Anreise Samstag, Abreise am Samstag darauf – ergibt damit sieben Abgabetage. Die Kurabgabe ist spätestens am Tag nach der Ankunft für den gesamten voraussichtlichen Aufenthalt bei Ihnen zu entrichten (§ 6 Abs. 1) – Sie kassieren also im Voraus, nicht bei der Abreise. Wer länger bleibt oder eine eigene Wohnung hat, kommt mit 28 Sommertagen aus: Ab dann greift auf Antrag die Jahreskurabgabe (§ 7 Abs. 2).

Ein Rechenbeispiel: Eine Familie reist im Juli für sieben Nächte an – zwei Erwachsene und zwei Kinder, sieben und vierzehn Jahre alt. Gerechnet werden sieben Aufenthaltstage zu je 3,50 €. Weil beide Kinder unter 18 befreit sind, zahlen nur die Erwachsenen: 49,00 €, die Sie einziehen, mit der ostseecard quittieren und binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung abführen. Dieselbe Familie käme Ende September auf 28,00 €. Und was sie NICHT zahlt: die Strandbenutzungsgebühr – ostseecard-Inhaber sind davon befreit (§ 14 Buchstabe c), während Tagesgäste 3,50 € je Strandbesuch entrichten.

Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:

Gezählt wird hier: nach Übernachtungen – Abgabetage = Übernachtungen. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.

Ihre Pflichten als Wohnungsgeber (§ 9)

Wohnungsgeberin oder Wohnungsgeber im Sinne der Satzung ist, wer im Erhebungsgebiet Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt (§ 9 Abs. 1). Der Kreis ist weiter gezogen, als viele erwarten: Ausdrücklich erfasst sind auch Bekannten- und Verwandtenbesuche, und als Wohnungsgeber gilt ebenso, wer als Eigentümerin oder Eigentümer eines Wohnhauses, Ferienhauses, Appartements oder Sommerhauses Familienangehörigen oder Dritten Unterkunft gewährt. Dieselben Pflichten treffen Heimleitungen, wer Standplätze für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile überlässt, und wer Bootsliegeplätze vermietet (§ 9 Abs. 5).

Die Kurkarte heißt in Travemünde ostseecard und ist Teil eines Verbundes: Wer eine gültige ostseecard aus einem anderen Verbundort mitbringt, ist hier für deren Laufzeit von der Kurabgabe befreit (§ 5 Abs. 1 Ziffer 8); Gästekarten anderer schleswig-holsteinischer Ferienorte außerhalb des Verbundes befreien immerhin für einen Tag (§ 5 Abs. 2). Sie stellen die Karten selbst aus – der Kurbetrieb stellt die Vordrucke kostenlos, nur die Jahres-ostseecard kommt von ihm (§ 10 Abs. 6). Die Karte nennt Ankunft und voraussichtliche Abreise, ist nicht übertragbar und bei Nutzung der Kureinrichtungen mitzuführen (§ 10 Abs. 1 und 4). Reist ein Gast vorzeitig ab, erstattet der Kurbetrieb zu viel gezahlte Tage – gegen Vorlage der Karte und Ihrer Bescheinigung über den Abreisetag; der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise (§ 8).

Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört

Wer in Travemünde eine Wohnungseinheit besitzt und sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt, gilt selbst als ortsfremd (§ 4 Abs. 3) und zahlt – unabhängig von der Aufenthaltsdauer – die Jahreskurabgabe von 98,00 €; dasselbe gilt für die zum Haushalt gehörenden Familienangehörigen sowie für Dauerlieger und Dauercamper (§ 7 Abs. 3 und 4). Wird die Wohnung vor dem 15. Mai aufgegeben oder erst nach dem 14. September erworben, sinkt der Betrag auf Antrag auf 56,00 €. Für Teileigentümerinnen und Teileigentümer mit einem nachgewiesenen Aufenthaltsrecht von weniger als 28 Tagen im Jahr gilt eine eigene Staffel: 70,00 € für die Zeit vom 15. Mai bis 14. September, 40,00 € für die übrige Zeit (§ 7 Abs. 5). Wer sich vorübergehend in der eigenen Wohnung aufhält, ist zudem selbst meldepflichtig – für sich und für alle, denen er dort Unterkunft gewährt (§ 9 Abs. 1).

Nicht vergessen: die Fremdenverkehrssatzung

Eine Tourismus- oder Fremdenverkehrsabgabe von Betrieben erhebt die Hansestadt Lübeck in Travemünde nicht – anders als fast überall sonst an dieser Küste. Was im Lübecker Ortsrecht „Fremdenverkehrssatzung Travemünde" heißt, ist keine Abgabe, sondern eine Satzung zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen nach § 22 Baugesetzbuch vom 25. Juni 1990. Sie stellt in der Gemarkung Travemünde, Flur 3, und in Teilen von Gneversdorf die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurechten und Dauerwohnrechten unter Genehmigungsvorbehalt (§ 2). Der Zweck steht in der Begründung: Es soll verhindert werden, dass Beherbergungsbetriebe und Wohngebäude in Eigentumswohnungen umgewandelt und als Zweitwohnungen genutzt werden und dem Fremdenverkehr dadurch verloren gehen. Praktisch heißt das: Eine Eintragung solcher Rechte ins Grundbuch setzt einen Genehmigungsbescheid oder ein Negativattest voraus (§ 22 Abs. 7 BauGB); entschieden wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem Stadtplanungsamt. Dazu kommen vier Erhaltungssatzungen allein für Travemünde – Kaiserallee, Alt-Travemünde sowie Rose/Fehlingstraße/Steenkamp/Im Beiboot. Vor einem Kauf oder einer Aufteilung lohnt der Blick ins Lübecker Ortsrecht, das unten verlinkt ist.

Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Travemünde liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 20. August 2026). Ändert die Hansestadt Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.

Ihre Unterkunft in Travemünde bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?

Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:

Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.

Womit Travemünde Gäste anzieht

Travemünde ist Deutschlands ältestes Seebad an der Lübecker Bucht – mit 4,5 km Sandstrand, dem Alten Leuchtturm, der Viermastbark Passat und Fähranleger zur Halbinsel Priwall. Auf unserer Ortsseite ist Travemünde den Reisearten Strandurlaub, Familienurlaub, Wellness zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Travemünde aus →

Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 15. Mai bis 14. September (Sommerkurzeit) gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.

Wann Gäste in Travemünde kommen: die großen Termine

Nicht jeder Kalendereintrag füllt ein Haus. Das hier sind die Veranstaltungen, die Besucher von weiter her anziehen – aus unserem eigenen Veranstaltungskalender und den Großereignissen der Region. Was nicht in Travemünde selbst stattfindet, steht mit der Entfernung dabei. Am nächsten: JazzBaltica, Timmendorfer Strand, rund 9 Kilometer entfernt; zwei weitere große Termine liegen im Umkreis von 41 Kilometern. Alle Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte, keine Luftlinien.

Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in Travemünde pflegen.

Dazu kommen die Reisezeiten, die die Satzung selbst als Hauptsaison markiert: 15. Mai bis 14. September (Sommerkurzeit). Wer seine Preise daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.

Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus

Häufige Fragen von Gastgebern in Travemünde

Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Vor allem das Preismodell: Bei uns zahlen Sie einen festen Jahresbetrag und auf Ihre Buchungen keine Vermittlungsprovision – was ein Gast zahlt, kommt bei Ihnen an. Dazu kommt der regionale Zuschnitt: Wir betreiben kein weltweites Verzeichnis, sondern Ortsseiten für 49 Reiseziele zwischen Nordsee und Ostsee, mit eigenem Veranstaltungskalender, Ausflugszielen und Radwegen. Für Travemünde heißt das: Ihr Inserat steht im selben Umfeld wie die Travemünder Woche, zu der jedes Jahr Hunderttausende an die Trave kommen. Sie können bei uns inserieren und parallel bei anderen Portalen bleiben – wir verlangen keine Ausschließlichkeit.
Wie hoch ist die Kurabgabe in Travemünde 2026?
In der Hauptsaison 3,50 € pro Person und Tag, in der Nebensaison 2,00 €. Hauptsaison sind 15. Mai bis 14. September (Sommerkurzeit), Nebensaison 1. Januar bis 14. Mai und 15. September bis 31. Dezember (Frühjahrs-, Herbst- und Winterkurzeit) (§ 7 Abs. 1 der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde vom 30. November 2020, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 4. Mai 2026). Die Mehrwertsteuer ist in beiden Sätzen enthalten (§ 7 Abs. 1). Ermäßigte Tagessätze in einer eigenen Spalte kennt die Satzung nicht, dafür eine ungewöhnlich lange Befreiungsliste: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen nichts, ebenso Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Hansestadt Lübeck, Studierende der Lübecker Hoch- und Fachschulen, Teilnehmerinnen und Teilnehmer anerkannter Sportveranstaltungen, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 samt notwendiger Begleitperson sowie Inhaberinnen und Inhaber einer ostseecard aus anderen Orten des Verbundes (§ 5). Wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweist, zahlt die Hälfte – das gilt für die Kurabgabe wie für die Strandbenutzungsgebühr (§ 19 Abs. 1).
Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer in Travemünde?
Der Steuersatz beträgt 9 Prozent der Bemessungsgrundlage (§ 5 der Zweitwohnungssteuersatzung vom 2. April 2020 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 27. Februar 2025). Diese Zahl allein sagt allerdings wenig, denn Lübeck rechnet nicht nach der Jahresmiete, sondern nach einem Lagemodell: Lagefaktor mal Quadratmeter Wohnfläche mal Baujahresfaktor mal Verfügbarkeitsgrad mal einhundert (§ 4 Abs. 1). Der Lagefaktor ergibt sich aus dem Bodenrichtwert im Verhältnis zum höchsten Bodenrichtwert der Stadt, einheitlich umgerechnet auf 600 Quadratmeter, zuzüglich eines Sockelwerts von 1. Der Baujahresfaktor ist ein Tausendstel des Baujahres – bei einem Haus von 1990 also 1,99. Eine Besonderheit bei der Wohnfläche: Anders als sonst nach der Wohnflächenverordnung zählen Kellerräume mit, wenn sie zu Wohnzwecken genutzt werden (§ 4 Abs. 4).
Wie senke ich als Vermieter die Zweitwohnungssteuer – und warum ist Travemünde strenger als das übrige Lübeck?
Über den Verfügbarkeitsgrad, und der ist tatsächlich nach Stadtteilen gestaffelt. Für Travemünde gilt: volle Verfügbarkeit bei 0 bis 150 Vermietungstagen ergibt 100 Prozent der Bemessungsgrundlage, mittlere Verfügbarkeit bei 151 bis 250 Vermietungstagen 70 Prozent, beschränkte Verfügbarkeit ab 251 Vermietungstagen 55 Prozent. Im übrigen Stadtgebiet sind es an vergleichbaren Schwellen 100, 45 und 30 Prozent (§ 4 Abs. 6). Wer in Travemünde vermietet, zahlt bei gleicher Vermietungsleistung also mehr als jemand mit einer Zweitwohnung in der Innenstadt – die Insel der Ferienvermietung wird bewusst stärker herangezogen. Die erste Marke, auf die es sich hinzuarbeiten lohnt, sind die 151 Vermietungstage.
Welche Fristen gelten für die Zweitwohnungssteuer?
Das Innehaben einer Zweitwohnung, deren Aufgabe und jede Änderung der für die Besteuerung relevanten Umstände sind der Hansestadt Lübeck, Bereich Haushalt und Steuerung – Aktivbesteuerung, innerhalb von vier Wochen anzuzeigen (§ 7). Wer die Wohnung auch an wechselnde Gäste vermietet – die Satzung nennt das Mischnutzung –, muss zusätzlich für jedes Kalenderjahr bis zum 15. Februar des Folgejahres eine Steuererklärung auf amtlichem Vordruck abgeben (§ 8 Abs. 2). Die Steuer entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, wird als Jahressteuer am Anfang des Folgejahres festgesetzt, und auf die zu erwartende Jahressteuer erhebt die Stadt eine Vorauszahlung (§ 6).
Was ist die Strandbenutzungsgebühr – und zahlen meine Gäste sie?
Ihre Übernachtungsgäste zahlen sie nicht. Die Strandbenutzungsgebühr ist eine eigene Abgabe neben der Kurabgabe und deckt 28 Prozent des Kuraufwands; sie wird vom 15. Mai bis 14. September für den Strand auf der Stadtseite, den Strand auf dem Priwall und die Liegewiese am Grünstrand erhoben (§§ 11 und 12). Sie beträgt 3,50 € und ab 15 Uhr 2,00 €, eine Saisonstrandkarte kostet 84,00 € (§ 17). Befreit sind unter anderem Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Menschen mit Hauptwohnsitz in Lübeck, Studierende der Lübecker Hochschulen – und ausdrücklich alle ostseecard-Inhaberinnen und -Inhaber (§ 14). Weil Ihre Gäste die ostseecard von Ihnen erhalten, ist der Strandbesuch für sie also mit der Kurabgabe abgegolten. Wer die Gebühr erst bei einer Kontrolle entrichtet, zahlt zusätzlich eine Verwaltungsgebühr (§ 16 Abs. 4).
Muss ich auch Besuch von Freunden und Verwandten melden?
Ja, ausdrücklich. Die Satzung verpflichtet Wohnungsgeberinnen und Wohnungsgeber, die aufgenommenen Personen „auch Bekannten- und Verwandtenbesuche" binnen drei Tagen beim Kurbetrieb Travemünde anzumelden (§ 9 Abs. 1). Als Wohnungsgeber gilt dabei auch, wer als Eigentümer eines Wohnhauses, Ferienhauses, Appartements oder Sommerhauses Familienangehörigen oder Dritten Unterkunft gewährt. Und wer sich vorübergehend in der eigenen Wohnung aufhält, ist für sich selbst und für seine Gäste meldepflichtig, solange keine Jahres-ostseecard gelöst wurde. Ob für diese Personen am Ende Kurabgabe anfällt, ist eine zweite Frage – gemeldet werden müssen sie in jedem Fall.
Was passiert, wenn ich Meldung oder Abführung versäume?
Wer vorsätzlich oder leichtfertig gegen die Anzeige-, Nachweis-, Melde-, Vorlage-, Erhebungs- oder Abführungspflichten aus § 9 verstößt, handelt ordnungswidrig; das kann mit einer Geldbuße bis zu 500 € geahndet werden (§ 20 Abs. 3 und 4). Wer sich einen Abgabevorteil erschleicht, riskiert bis zu 2.500 €. Unabhängig davon haften Sie für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe. Weigert sich ein Gast zu zahlen, können Sie sich von dieser Haftung nur befreien, indem Sie den Kurbetrieb Travemünde unverzüglich unterrichten und dabei Namen, Anschrift und Aufenthaltsdauer angeben (§ 9 Abs. 3). Und noch eine Kostenfalle: Für jede nicht zurückgegebene oder verlorene ostseecard werden Ihnen 21,00 € berechnet – die Satzung rechnet das offen vor, aus fünf Tagen durchschnittlicher Aufenthaltsdauer plus 25 Prozent Aufschlag mal dem Tagessatz von 3,50 € (§ 9 Abs. 8).
Ich will eine Ferienwohnung in Travemünde kaufen oder ein Haus aufteilen – worauf muss ich achten?
Auf die Fremdenverkehrssatzung nach § 22 Baugesetzbuch. In der Gemarkung Travemünde, Flur 3, und in Teilen von Gneversdorf steht die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurechten sowie Dauerwohn- und Dauernutzungsrechten unter Genehmigungsvorbehalt. Das Grundbuchamt trägt solche Rechte nur ein, wenn ein Genehmigungsbescheid oder ein Negativattest vorliegt; entschieden wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem Stadtplanungsamt. Die Satzung soll verhindern, dass Beherbergungsbetriebe in Eigentumswohnungen umgewandelt und als Zweitwohnungen genutzt werden. Dazu kommen vier Erhaltungssatzungen für Travemünder Teilbereiche. Klären Sie das vor dem Notartermin – diese Seite kann es nicht beantworten, weil es vom einzelnen Flurstück abhängt.
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in Travemünde auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ja. Ferienwohnung, Ferienhaus, Apartment, einzelnes Zimmer, Pension, Hotel oder Stellplatz in Travemünde – alle Unterkunftsarten sind bei uns eintragbar, und der Jahrespreis richtet sich nicht danach, wie viel Sie damit umsetzen. Wenn Ihre Unterkunft schon auf einem anderen Portal steht, können Sie die Angaben über unseren Import übernehmen und müssen nichts doppelt eingeben; Fotos und Beschreibung bleiben dabei Ihre eigenen.

Ihre Unterkunft in Travemünde vorstellen

Sechs Monate kostenlos, danach ein fester Betrag im Jahr, keine Provision auf Ihre Buchungen – für eine Ferienwohnung an der Nordermole genauso wie für ein Ferienhaus auf dem Priwall. Dass wir ein junges Portal sind, sagen wir offen dazu. Was Gastgeber in Travemünde dafür bekommen: eine Ortsseite, die den Stadtteil nicht mit den Ostholsteiner Bädern nebenan verwechselt, ein Ortsrecht-Kapitel mit allen Fristen an einer Stelle – und die Zusage, dass wir uns melden, wenn die Bürgerschaft etwas ändert.

Alles über das Angebot

Alle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Hansestadt oder Ihre Steuerberatung.

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