Unterkunft in Eckernförde vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer
Vermieten ohne Vermittlungsprovision: Bei uns zahlen Sie einen festen Jahrespreis – Ihre beste Saison kostet Sie keinen Cent mehr. Dazu pflegen wir den Eckernförder Veranstaltungskalender selbst, vom Naturfilmfestival bis zum Weihnachtsmarkt am Kirchplatz. Und was hier vorher zu klären ist – von der Baugenehmigung für die Ferienwohnung bis zum elektronischen Meldescheinverfahren – steht unten im Klartext.
Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?
FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Für Gastgeber im Seebad Eckernförde heißt unser Modell: fester Jahrespreis statt Vermittlungsprovision – ob Sie eine Ferienwohnung nahe der Hafenspitze, ein Ferienhaus, ein Hotel, eine Pension, ein Apartment oder ein einzelnes Zimmer vermieten. Der Einstieg ist sechs Monate kostenlos und endet automatisch, ohne dass Sie kündigen müssen.
Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung in Eckernförde, 100 € pro Nacht, 110 belegte Nächte – 11.000 € Buchungsumsatz im Jahr. Eine Vermittlungsprovision von beispielsweise 16 % kostet Sie davon 1.760 € – jedes Jahr aufs Neue, und sie wächst mit jedem zusätzlichen Gast. Ein fester Jahrespreis bleibt derselbe, egal wie gut Ihre Saison läuft. Genau das ist unser Modell.
Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Wir pflegen Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege für Eckernförde selbst, und Ihr Inserat steht mitten in diesem Umfeld. Das lohnt sich hier besonders im September: Mit GREEN SCREEN läuft in Eckernförde das größte Naturfilmfestival Europas, das seit 2007 jedes Jahr Zehntausende Besucher und rund 200 Filmschaffende in die Stadt bringt – fünf Tage, an denen Betten knapp werden. Die wichtigsten Termine in Eckernförde sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.
Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.
Fester Jahrespreis
Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.
Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste
Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.
Alle Unterkunftsarten
Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Eckernförde – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.
Sechs Monate kostenlos
Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.
Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht
Erst die Baugenehmigung, dann das elektronische Meldescheinverfahren, dann die Abrechnung alle zwei Wochen – in Eckernförde steht am Anfang eine Frage, die andere Orte gar nicht stellen. Wir haben die Satzungen im Original gelesen und fassen zusammen, was für Gastgeber hier wirklich drinsteht.
Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung von Kurabgaben vom 10. Februar 2020 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 8. Februar 2023 nachgelesen haben (Grundsatzung in Kraft seit 1. März 2020; die 1. Nachtragssatzung gilt seit 1. April 2023 und setzt die aktuellen Sätze, gelesen am 20. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Stadt – er ist unten verlinkt.
Wer in Eckernförde vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: jeden Gast über das verpflichtende elektronische Meldescheinverfahren binnen drei Werktagen bei der ETMG anmelden, die Kurabgabe einziehen und in der Hauptsaison zweiwöchentlich abführen und die Satzung sichtbar auslegen – bei gesamtschuldnerischer Haftung (§ 8). Eckernförde liegt an der Eckernförder Bucht im Kreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein, ist als Seebad anerkannt und erhebt 2026 in der Hauptsaison 3,00 € Kurabgabe pro Person und Tag.
Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:
Kurabgabe in Eckernförde: Sätze und Zeiträume 2026
Die Stadt Eckernförde ist als Seebad anerkannt; über die Kurabgabe sollen bis zu 50 Prozent des Aufwands für Kur- und Erholungseinrichtungen gedeckt werden (§ 1 Abs. 1). Ihr Ansprechpartner ist nicht das Rathaus, sondern die Eckernförde Touristik und Marketing GmbH (ETMG) – sie stellt die Meldescheine, nimmt die Abgabe entgegen und gibt die OstseeCard aus. Wichtig für die Zahlen: Die Grundsatzung stammt vom 10. Februar 2020, die geltenden Sätze stehen aber erst in der 1. Nachtragssatzung vom 8. Februar 2023. Beide Dokumente liegen getrennt in der Ortsrechtssammlung; wer nur das erste liest, rechnet mit 2,50 € statt 3,00 €.
| Zeitraum | je Person und Tag |
|---|---|
| Hauptsaison 1. April bis 15. Oktober |
3,00 € |
| Nebensaison 16. Oktober bis 31. März |
2,00 € |
| Jahreskurabgabe sie entspricht 28 Tagen der Hauptsaison, wird nur auf Antrag gewährt und ist zugleich der Jahresdeckel für die tageweise Abgabe |
84,00 € |
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Sätzen enthalten. Die Sätze gelten seit dem 1. April 2023 – davor waren es 2,50 € und 1,50 €, und die Jahreskurabgabe lag bei 70,00 €. Wer mit der Grundsatzung von 2020 arbeitet, rechnet falsch: Die aktuellen Beträge stehen erst in der 1. Nachtragssatzung. Ermäßigte Tagessätze kennt die Satzung nicht; dafür sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ganz befreit, ebenso Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 Prozent samt ständiger Begleitperson. Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ganz befreit, bei Nachweis des Lebensalters (§ 3 Abs. 1 a) – ermäßigte Tagessätze gibt es hier nicht, weil sie nicht gebraucht werden. Ebenfalls frei sind Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 80 Prozent und mehr samt ständiger Begleitperson (Merkzeichen „B"), bettlägerige Kranke mit ärztlicher Bescheinigung und Teilnehmer an Tagungen, die vor dem Eintreffen bei der ETMG angemeldet wurden. Gästekarten anderer schleswig-holsteinischer Ferienorte gelten einen Tag; die OstseeCard selbst ist an der gesamten Ostseeküste Schleswig-Holsteins für die Dauer des Aufenthaltes gültig (§ 3 Abs. 3).
Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise
Die Satzung zählt gästefreundlich: „Bei der Ermittlung der Aufenthaltsdauer gelten der An- und Abreisetag als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird" – sieben Übernachtungen ergeben also sieben Abgabetage. Zwei Eigenheiten kommen dazu. Erstens endet die Hauptsaison am 15. Oktober, mitten im Monat; danach gilt bis zum 31. März der Nebensaisonsatz. Zweitens gibt es einen Jahresdeckel: Die tageweise Kurabgabe wird je Kalenderjahr höchstens bis zur Höhe der Jahreskurabgabe von 84,00 € erhoben – wer denselben Gast oft beherbergt, kommt darüber nicht hinaus.
Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene, sieben Übernachtungen im Juli.
7 Übernachtungen = 7 Abgabetage × 3,00 € × 2 Personen = 42,00 € Kurabgabe.
Dieselben sieben Nächte im November kosten 2,00 € je Tag und Person, also 28,00 €. Kinder und Jugendliche unter 18 zahlen in beiden Fällen nichts.
Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:
Gezählt wird hier: nach Übernachtungen – Abgabetage = Übernachtungen. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.
Ihre Pflichten als Unterkunftsgeber (§ 8)
§ 8 Abs. 1 zählt fünf Gruppen auf: Vermieter von Fremdenzimmern jeder Art samt Bevollmächtigten; Eigentümer und Dauernutzungsberechtigte von Wohnungseinheiten, sofern sie Dritten überlassen; Betreiber von Zelt-, Wohnwagen- und Wohnmobilplätzen; Leiter von Heimen und Jugendherbergen; und – für eine Segelstadt naheliegend – Betreiber von Wasserflächen, die Gastliegeplätze bereitstellen, sowie Boots- oder Schiffseigner, die entgeltliche Übernachtungsmöglichkeiten anbieten. Diese Pflichten treffen Sie unabhängig davon, über welches Portal Sie vermieten:
- Das elektronische Meldescheinverfahren ist Pflicht – für alle. „Das elektronische Meldescheinverfahren ist für alle Unterkunftsgeber/innen in der Stadt Eckernförde verpflichtend. Nur in Härtefällen kann eine Ausnahme bei der ETMG beantragt werden" (§ 9 Abs. 1). Eine Bettenschwelle wie in anderen Orten gibt es nicht. Sie erhalten von der ETMG Zugangsdaten für einen Drittanbieter und Druckvorlagen für die Gästekarten; die Zugangsdaten sind vertraulich, ein Missbrauchsverdacht ist unverzüglich zu melden.
- Binnen drei Werktagen anmelden – mit Unterschrift des Gastes. Jede aufgenommene Person melden Sie innerhalb von 3 Werktagen bei der ETMG an. In die Anmeldung gehören Name, Vorname, Heimatanschrift, Altersangabe bei unter 18-Jährigen, An- und Abreisetag sowie Ihr eigener Name und Ihre Anschrift. Der Gast trägt An- und Abreisetag und Heimatanschrift ein und bestätigt Richtigkeit und Empfang der OstseeCard mit seiner Unterschrift (§ 8 Abs. 2 und 3).
- Im Sommer alle zwei Wochen abführen. Für jede ausgehändigte OstseeCard errechnen Sie die Kurabgabe, ziehen sie vom Gast ein und führen sie an die ETMG ab – in der Hauptsaison zweiwöchentlich, in der Nebensaison vierwöchentlich, kostenfrei; alternativ erteilen Sie ein Lastschriftmandat (§ 8 Abs. 4). Sie haften gesamtschuldnerisch für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung (§ 8 Abs. 5).
- Ohne Meldeschein werden 28 Tage geschätzt. Kann die tatsächliche Aufenthaltsdauer nicht nachgewiesen werden, pauschaliert die Stadt auf 28 Tage der bei Antreffen geltenden Saisonkategorie. Das gilt ausdrücklich auch für Ihre Haftung als Unterkunftsgeber – es sei denn, Sie legen den ordnungsgemäß ausgefüllten Meldeschein vor (§ 4 Abs. 2).
- Karten lückenlos nachweisen, Satzung auslegen, Änderungen melden. Über die kostenlos ausgegebenen OstseeCards und Meldescheine führen Sie lückenlos Nachweis; verschriebene und nicht genutzte Karten geben Sie nach Ablauf der Saison unaufgefordert zurück, nicht zurückgegebene und verlorene werden Ihnen in Rechnung gestellt. Die Satzung legen Sie für Ihre Gäste sichtbar aus, und jede Änderung Ihrer Person oder Anschrift teilen Sie der ETMG schriftlich binnen zwei Wochen mit (§ 8 Abs. 6 und 7).
- Bußgeld bis 500 € – und ein Datenschutz-Hinweis, der Ihre Gäste betrifft. Wer den Pflichten aus § 8 zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit; der Rahmen reicht bis 500,00 € (§ 11) – der niedrigste unter den Küstenorten, die wir gelesen haben. Weisen Sie Ihre Gäste darauf hin: Die ETMG behält sich vor, personenbezogene Daten aus dem Meldeschein für eigene Marketingzwecke zu nutzen, sofern das auf dem Meldeschein nicht widerrufen wird; an Dritte gehen sie nicht.
Bei Zahlung der Kurabgabe erhält der Gast von Ihnen oder der ETMG nebst Quittung die OstseeCard; sie enthält den Ankunftstag und kann den voraussichtlichen Abreisetag enthalten, ist nicht übertragbar und höchstens 28 Tage gültig (§ 6 Abs. 1). Wer die Jahrespauschale zahlt, bekommt eine Jahresgästekarte – von der ETMG ausgestellt, mit einem kostenlos zu stellenden Lichtbild, gültig für ein Kalenderjahr und auf Antrag um ein weiteres verlängerbar (§ 6 Abs. 2). Ein Vorteil, den Ihre Gäste kennen sollten: Die OstseeCard gilt an der gesamten Ostseeküste Schleswig-Holsteins für die Dauer des Aufenthaltes. Ersatzkarten kosten 5,00 € (§ 6 Abs. 4). Reist ein Gast vorzeitig ab, wird die zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag erstattet – gegen Rückgabe der OstseeCard und Ihre schriftliche Bescheinigung; der Anspruch erlischt mit Ablauf eines Monats nach der Abreise, und auf Ersatzkarten gibt es keine Rückzahlung (§ 7).
Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört
Bevor Sie hier vermieten, klären Sie die Nutzung. Die städtische Tourismusgesellschaft schreibt es ihren Gastgebern selbst ins Merkblatt: Für die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung muss dies vorab durch die Bauaufsicht genehmigt werden – Grundlage sind das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht des Landes. Zuständig ist die Bauaufsicht der Stadt Eckernförde. In der Altstadt kommt die Erhaltungssatzung hinzu. Bei der Kurabgabe entlastet die Satzung Eigentümer dagegen: § 2 rechnet zwar dem abgabepflichtigen Kreis zu, wer seine Wohneinheit überwiegend zu Erholungszwecken nutzt – § 3 Abs. 1 Buchstabe g stellt Eigentümer von Wohneinheiten und von in Eckernförde dauerhaft liegenden Sportbooten samt Familienangehörigen aber ausdrücklich frei, sofern sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Erhebungsgebiet haben. Eine Jahreskurabgabe für Zweitwohnungsbesitzer, wie sie fast jeder Küstenort kennt, gibt es hier also nicht. Zugegriffen wird stattdessen über die Zweitwohnungssteuer von 10 Prozent (Neufassung vom 11. Dezember 2025, seit 1. Januar 2026). Bemessen wird ein Wohnwert aus Lagewert, Wohnfläche, Baujahres- und Gebäudefaktor – multipliziert mit dem Verfügbarkeitsgrad: Bei bis zu 180 Vermietungstagen bleibt es bei 100 Prozent, von 181 bis 275 Tagen sinkt er auf 60 Prozent, ab 276 Vermietungstagen auf 30 Prozent (§ 4 Abs. 7). Bei Mischnutzung ist bis zum 31. März des Folgejahres eine Steuererklärung abzugeben; wird die Frist versäumt, gilt die Wohnung als ganzjährig verfügbar (§ 8). Das Innehaben, die Aufgabe und jede Nutzungsänderung zeigen Sie binnen zwei Wochen an; vorausgezahlt wird vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Nicht vergessen: die Tourismusabgabe
Neben der Kurabgabe, die Ihre Gäste zahlen, erhebt Eckernförde eine Tourismusabgabe – und die zahlen Sie. Der Beitragssatz beträgt 10,7 % des Messbetrages (§ 4), und der Messbetrag ergibt sich aus Ihren Jahreseinnahmen des Vorjahres, multipliziert mit dem Vorteilssatz und dem Gewinnsatz Ihrer Betriebsart. Hier lohnt der genaue Blick in die Betriebsartentabelle: Die Ferienwohnungs- und Ferienhausvermietung (A04) trägt einen Vorteilssatz von 97 Prozent – den höchsten der ganzen Tabelle, deutlich über Hotels mit 71 beziehungsweise 68 Prozent – bei einem Gewinnsatz von 19 Prozent. Die Privatzimmervermietung (A03) liegt bei 91 und 21 Prozent, Campingplätze und die Bootsliegeplatzvermietung zur Übernachtung (A06) bei 90 und 15 Prozent. Ein Rechenbeispiel: 12.000 € Jahreseinnahmen aus einer Ferienwohnung ergeben einen Messbetrag von rund 2.212 € und damit eine Abgabe von etwa 237 €. Erklärt wird auf dem vorgesehenen Vordruck bis zum 31. August jedes Jahres; auf Anforderung sind Umsatz- und Einkommensteuerunterlagen vorzulegen, und die Stadt darf bei den Finanzbehörden Auskünfte über Ihre betrieblichen Einnahmen einholen (§ 8). Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Für Gaststätten unterscheidet die Satzung zusätzlich nach Kernzone und übrigem Stadtgebiet.
Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Eckernförde liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 20. August 2026). Ändert die Stadt Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.
Ihre Unterkunft in Eckernförde bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?
Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:
Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.
Womit Eckernförde Gäste anzieht
Eckernförde ist ein Ostseebad in Schleswig-Holstein mit vier Kilometer langem Sandstrand, historischem Hafen und Altstadt direkt an der Eckernförder Bucht. Auf unserer Ortsseite ist Eckernförde den Reisearten Strandurlaub, Familienurlaub, Wassersport zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Eckernförde aus →
Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 1. April bis 15. Oktober gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.
Wann Gäste in Eckernförde kommen: die Höhepunkte des Jahres
Diese Veranstaltungen ziehen Gäste von weiter her an – zu diesen Terminen wird in Eckernförde gebucht. Die Termine stammen aus dem offiziellen Veranstaltungskalender des Ortes (Quelle unten):
GREEN SCREEN Internationales Naturfilmfestival
9. bis 13. September 2026
mohltied! Green Market am Hafen
13. September 2026
Eckernförde leuchtet
31. Oktober 2026
Eckernförder Weihnachtsmarkt
23. November bis 31. Dezember 2026
Große Veranstaltungen in der Umgebung von Eckernförde
Diese Ereignisse finden nicht in Eckernförde statt, ziehen aber Besucher in die Region – und wer in ihrer Nähe wohnt, wird mitgesucht. Am nächsten: NordArt, Büdelsdorf bei Rendsburg, rund 24 Kilometer entfernt; fünf weitere große Termine liegen im Umkreis von 60 Kilometern. Alle Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte, keine Luftlinien.
NordArt
6. Juni bis 4. Oktober 2026
Büdelsdorf bei Rendsburg · rund 24 km
Flensburger Weihnachtsmarkt
16. November bis 30. Dezember 2026
Flensburg · rund 60 km
Husumer Krokusblütenfest
13. und 14. März 2027
Husum · rund 58 km
folkBALTICA
24. April bis 2. Mai 2027
Flensburg · rund 60 km
Kieler Woche
19. bis 27. Juni 2027
Kiel · rund 29 km
Husumer Hafentage
4. bis 8. August 2027
Husum · rund 58 km
Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in Eckernförde pflegen.
Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus
- Die Hauptsaison endet hier am 15. Oktober, nicht am Monatsende. Alles, was bis dahin abreist, wird mit 3,00 € gerechnet, danach mit 2,00 € – die Herbstferienwochen liegen also noch komplett im höheren Satz.
- Rechnen Sie die Tourismusabgabe ein: Ferienwohnungsvermietung trägt 97 Prozent Vorteilssatz und 19 Prozent Gewinnsatz, davon 10,7 Prozent Beitragssatz. Bei 12.000 € Jahreseinnahmen sind das rund 237 € – erklärt wird bis zum 31. August.
- Der September trägt sich hier fast von allein: Kunst- und Kulturfest im Kurpark vom 4. bis 6., GREEN SCREEN vom 9. bis 13. und der Green Market am Hafen am 13. September. Danach folgen Eckernförde leuchtet am 31. Oktober und der Weihnachtsmarkt ab dem 23. November.
Häufige Fragen von Gastgebern in Eckernförde
Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Wie hoch ist die Kurabgabe in Eckernförde 2026?
Brauche ich in Eckernförde eine Genehmigung für meine Ferienwohnung?
Welche Kurabgabesätze gelten in Eckernförde – und seit wann?
Muss ich das elektronische Meldescheinverfahren nutzen?
Zahlen meine Gäste in Eckernförde auch im Winter Kurabgabe?
Wie hoch ist die Tourismusabgabe für eine Ferienwohnung in Eckernförde?
Ich besitze eine Ferienwohnung in Eckernförde – was kommt auf mich zu?
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in Eckernförde auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ihre Unterkunft in Eckernförde vorstellen
Sechs Monate kostenlos, fester Preis danach, keine Provision auf Ihre Buchungen. Wir sind ein junges Portal – und sagen das offen. Was wir mitbringen: ein gepflegtes Orts-Umfeld aus Ortsseite, Terminen und Ausflugszielen – und mittendrin Ihre Unterkunft.
Alles über das AngebotAlle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Stadt oder Ihre Steuerberatung.