FÜR GASTGEBERSYLT

Unterkunft auf Sylt vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer

Vermieten ohne Vermittlungsprovision: ein fester Jahrespreis, egal wie voll Ihr Kalender auf Sylt wird. Beim Ortsrecht ist Sylt der komplizierteste Ort an dieser Küste – fünf Gemeinden, fünf eigene Kurabgabesatzungen, Sätze zwischen 3,00 und 4,10 € und Zweitwohnungssteuern zwischen 7,0 und 12,5 Prozent. Wir haben alle fünf im Original gelesen und in einer Tabelle nebeneinandergestellt. Dazu, was Sie als Unterkunftsgeber melden, einziehen und aufbewahren müssen – Sylt verlangt ein Gästeverzeichnis mit Belegungsplan über vier Jahre.

Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?

FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Wer auf Sylt eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus, ein Apartment oder ein einzelnes Zimmer vermietet, zahlt bei uns einen festen Jahresbetrag – Hotels und Pensionen ebenso. Auf Ihre Buchungen liegt keine Vermittlungsprovision, die ersten sechs Monate kosten nichts. Ob Ihre Unterkunft in Westerland steht, im Reetdachdorf Keitum, in Kampen, List, Hörnum oder Wenningstedt: Der Preis bleibt derselbe.

Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung auf Sylt, 180 € pro Nacht, 150 belegte Nächte – 27.000 € Buchungsumsatz im Jahr. Bei angenommenen 10 % Vermittlungsprovision blieben davon 2.700 € beim Portal, Jahr für Jahr. Zum Vergleich die Abgabe, die die Gemeinde Sylt selbst auf denselben Umsatz erhebt: Der Messbetrag beträgt 17 % der Einnahmen, davon 2,77 % Tourismusabgabe – rund 127 € im Jahr. Ein fester Jahrespreis fürs Portal folgt derselben Logik: Er steht vorher fest und wächst nicht mit, wenn Ihre Saison gut läuft.

Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Für Sylt pflegen wir Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege selbst – und Ihr Inserat steht dort, wo Gäste nach dem Roten Kliff, dem Ellenbogen bei List oder einer Unterkunft für die Sylter Woche suchen. Die wichtigsten Termine auf Sylt sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.

Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.

Fester Jahrespreis

Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.

Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste

Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.

Alle Unterkunftsarten

Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer auf Sylt – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.

Sechs Monate kostenlos

Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.

Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht

Auf Sylt hängt fast alles davon ab, in welcher Gemeinde Ihre Unterkunft steht. Die Kurabgabe ziehen Sie selbst ein, händigen die Gästekarte aus und melden Ihre Gäste – die elektronische Meldung spätestens am Tag nach der Ankunft, per Meldevordruck binnen fünf Werktagen. Abgeführt wird bis spätestens einen Monat nach der Abreise. Wir haben die fünf Kurabgabesatzungen, die Tourismusabgabesatzung der Gemeinde Sylt und die fünf Zweitwohnungssteuersatzungen im Original gelesen – die meisten davon als eingescannte Fassungen, Seite für Seite.

Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung), beschlossen von der Gemeindevertretung am 24. Juli 2025 – nebst den vier eigenständigen Kurabgabesatzungen von Hörnum, Kampen, List und Wenningstedt-Braderup nachgelesen haben (in Kraft seit dem 1. Januar 2026 (Hörnum: seit 1. Juni 2026, Kampen: seit 1. Januar 2025, Wenningstedt-Braderup: Fassung von 2014 in der Gestalt des II. Nachtrags vom 22. Juni 2020), gelesen am 20. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.

Wer auf Sylt vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: jeden Gast melden – elektronisch spätestens am Tag nach der Ankunft, per Meldevordruck binnen fünf Werktagen –, die Kurabgabe einziehen und bis spätestens einen Monat nach der Abreise abführen, dazu ein Gästeverzeichnis mit Belegungsplan führen – und für Einziehung und Abführung haften (§ 9). Sylt liegt als nördlichste Insel Deutschlands zwischen Nordsee und Wattenmeer, über den Hindenburgdamm mit dem Festland verbunden – knapp 40 Kilometer von Hörnum im Süden bis List im Norden, mit rund 40 Kilometern Sandstrand, dem Roten Kliff bei Kampen und fünf eigenständigen Gemeinden auf engem Raum, ist als Kur- bzw. Erholungsort anerkannt und erhebt die Kurabgabe nicht als Insel, sondern in fünf eigenständigen Gemeinden: zwischen 3,00 € in Wenningstedt-Braderup und 4,10 € in der Gemeinde Sylt und in Hörnum, je Person und Tag in der Hauptsaison.

Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:

Kurabgabe auf Sylt: Sätze und Zeiträume 2026

Sylt erhebt die Kurabgabe nicht als Insel, sondern in fünf eigenständigen Gemeinden: der amtsfreien Gemeinde Sylt mit den Ortsteilen Westerland, Tinnum, Keitum, Munkmarsch, Archsum, Morsum und Rantum sowie Hörnum, Kampen, List und Wenningstedt-Braderup, die zum Amt Landschaft Sylt gehören. Jede hat ihre eigene Satzung, ihre eigenen Sätze und ihren eigenen Hauptsaison-Zeitraum. Dass die Gemeinden getrennt abrechnen, steht ausdrücklich im Satzungstext: Wer in einer anderen Sylter Gemeinde bereits gezahlt hat, gilt hier für diese Zeit nur als befreiter Tagesgast (§ 3 Abs. 1 Nr. 3). Die verbreitete Auskunft, die Kurabgabe sei inselweit einheitlich, trifft also nicht zu – hier stehen alle fünf nebeneinander:

GemeindeHauptsaisonNebensaison JahreskarteZweitwohnungssteuer
Gemeinde Sylt
Westerland, Tinnum, Keitum, Munkmarsch, Archsum, Morsum, Rantum
4,10 €
1. Mai – 31. Okt.
2,05 € 114,80 € 8,5 %
Hörnum
Inselsüden
4,10 €
1. Mai – 31. Okt.
2,05 € 114,75 € 7,0 %
Kampen
Rotes Kliff
4,00 €
1. April – 31. Okt.
2,00 € 112,00 € 7,0 %
List
nördlichste Gemeinde Deutschlands
3,60 €
1. Mai – 30. Sept.
1,80 € 100,80 € 8,5 %
Wenningstedt-Braderup
Norddörfer
3,00 €
1. Mai – 30. Sept.
1,50 € 84,00 € 12,5 %

Die Mehrwertsteuer ist in allen Beträgen enthalten (§ 5 Abs. 1). Ermäßigte Tagessätze kennt die Satzung der Gemeinde Sylt nicht – dafür ist die Befreiung ungewöhnlich weit: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen gar nichts, ebenso Begleitpersonen schwerbehinderter Menschen; schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 erhalten 20 Prozent Ermäßigung (§ 3). Tagesgäste zahlen denselben Satz wie Übernachtungsgäste – außer in Hörnum, wo die Satzung für sie 4,50 € statt 4,10 € ansetzt und das ausdrücklich mit dem höheren Verwaltungsaufwand und einer Lenkungsfunktion begründet. Die Befreiungsregel der Gemeinde Sylt ist die großzügigste in unserem ganzen Bestand: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Kurabgabe befreit (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) – sie müssen die unentgeltlich ausgestellte Gästekarte aber mitführen und auf Verlangen vorzeigen. Befreit sind außerdem nahe Angehörige von Einwohnern, wenn sie unentgeltlich in deren Haushalt aufgenommen sind, sowie Gäste, die bereits in einer anderen Sylter Gemeinde Kurabgabe entrichtet haben – für diese Zeit gelten sie hier als Tagesgäste (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3).

Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise

Die Gemeinde Sylt rechnet nach Aufenthaltstagen: Der Anreisetag zählt als voller Tag, der Abreisetag gar nicht (§ 4 Abs. 1). Eine Woche Urlaub – Anreise Samstag, Abreise am Samstag darauf – ergibt damit sieben Abgabetage. List formuliert dasselbe Ergebnis anders herum: Dort werden An- und Abreisetag zusammen als ein Tag berücksichtigt. Wer die Insel wechselt, zahlt trotzdem nicht doppelt: Eine bereits in einer anderen Sylter Gemeinde entrichtete Kurabgabe befreit für diese Zeit (§ 3 Abs. 1 Nr. 3). Und wer länger bleibt, kommt mit 28 Hauptsaisontagen aus – ab dann greift die Jahresgästekarte (§ 4 Abs. 2).

Ein Rechenbeispiel für die Gemeinde Sylt: Eine Familie reist im Juli für sieben Nächte nach Westerland – zwei Erwachsene und zwei Kinder, sieben und vierzehn Jahre alt. Gerechnet werden sieben Aufenthaltstage zu je 4,10 €. Weil beide Kinder unter 18 befreit sind, zahlen nur die Erwachsenen: 57,40 €, die Sie einziehen, mit der Gästekarte quittieren und spätestens einen Monat nach der Abreise abführen. Dieselbe Familie käme in Wenningstedt-Braderup auf 42,00 €, in List auf 50,40 €. In der Nebensaison halbieren sich alle drei Beträge.

Ihre Pflichten als Unterkunftsgeber (§ 9)

Unterkunftsgeber im Sinne der Satzung ist, wer Personen beherbergt, ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt oder Standplätze für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile oder Bootsliegeplätze an Dritte überlässt (§ 9 Abs. 1). Der Begriff reicht weiter, als die meisten erwarten: Als Unterkunftsgeber gilt auch, wer ortsfremde Personen in einer Wohnung im eigenen Besitz übernachten lässt – unabhängig davon, ob dafür Geld fließt, und ausdrücklich auch dann, wenn es sich um nahe Angehörige oder Freunde handelt (§ 9 Abs. 2). Wer sein Ferienhaus also übers Wochenende der Familie überlässt, ist damit meldepflichtig.

Die Gästekarte stellen Sie aus, nicht die Gemeinde: Bei Zahlung der Kurabgabe erhält der Gast von Ihnen die mit Namen versehene Karte nebst Quittung, die Ankunft und voraussichtliche Abreise ausweist. Sie ist nicht übertragbar und höchstens 28 Tage gültig (§ 7 Abs. 1) – wer länger bleibt, wechselt in die Jahresgästekarte, die die Gemeinde ausstellt und mit einem Lichtbild versieht (§ 7 Abs. 2). Die Karte berechtigt zur freien oder vergünstigten Nutzung der kommunalen Kur- und Erholungseinrichtungen und ist beim Betreten mitzuführen (§ 7 Abs. 3). Reist ein Gast vorzeitig ab, wird zeitanteilig erstattet – aber nur gegen Rückgabe der Karte und eine schriftliche Bescheinigung von Ihnen über den Abreisetag; auf Jahres-, Ersatz- und Tageskarten gibt es keine Erstattung (§ 8).

Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört

Wer auf Sylt eine Wohnung besitzt und sie zu Erholungszwecken nutzt, ohne dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu haben, gilt selbst als ortsfremd – ebenso die nahen Angehörigen, die mit im Haushalt leben (§ 2 Abs. 3). Diese Personengruppe zahlt die Jahresgästekarte von 114,80 € in der Gemeinde Sylt, unabhängig von der Aufenthaltsdauer, sobald das Eigentum im laufenden Jahr mindestens drei Monate bestand und sie sich im selben Jahr auf der Insel aufgehalten haben oder aufhalten werden (§ 5 Abs. 4). Die Abgabe entsteht am 1. Januar, wird durch Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe fällig (§ 6 Abs. 3). In den anderen vier Gemeinden gilt dieselbe Konstruktion mit deren eigenen Beträgen – 84,00 € in Wenningstedt-Braderup bis 114,75 € in Hörnum.

Nicht vergessen: die Tourismusabgabe

Die Tourismusabgabe ist die zweite Position – und sie rechnet auf Sylt nach EINNAHMEN, nicht nach Betten. Das unterscheidet die Insel von fast allen anderen Orten an dieser Küste. Grundlage ist der Messbetrag: Ihre betrieblichen Einnahmen werden mit einem Vorteilssatz und einem Gewinnsatz multipliziert, die für jede Betriebsart in der Anlage zur Satzung stehen. Für die Gästevermietung von Ferienwohnungen, Apartments, Ferienhäusern und Privatzimmern gilt ein Vorteilssatz von 100 % und ein Gewinnsatz von 17 % bis 30.000 € Umsatz, darüber 14 % (Anlage, Ziffern 0040 und 0050) – der höchste Gewinnsatz aller Beherbergungsarten; Hotels mit Frühstück liegen bei 11 %, mit Halb- und Vollpension bei 7 %. Auf den so ermittelten Messbetrag erhebt die Gemeinde Sylt 2,77 % (§ 5 Abs. 2 der Tourismusabgabesatzung, Stand 01.01.2024). Ein Beispiel: Bei 25.000 € Einnahmen aus der Ferienvermietung beträgt der Messbetrag 4.250 €, die Tourismusabgabe daraus rund 118 € im Jahr. Die Frist, die Sie sich notieren sollten: Die Erklärung über Ihre betrieblichen Einnahmen ist bis zum 30. April jedes Jahres abzugeben, Beginn und Ende der Tätigkeit sind binnen eines Monats anzuzeigen (§ 7). Beträge unter 5,00 € werden weder erhoben noch erstattet (§ 6 Abs. 3). Hörnum, Kampen, List und Wenningstedt-Braderup haben eigene Tourismus- beziehungsweise Fremdenverkehrsabgabesatzungen mit eigenen Sätzen – fragen Sie dort im Zweifel beim Amt Landschaft Sylt nach.

Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Sylt liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 20. August 2026). Ändert die Gemeinde Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.

Ihre Unterkunft auf Sylt bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?

Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:

Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.

Womit Sylt Gäste anzieht

Sylt ist Deutschlands nördlichste Insel mit rund 40 km Sandstrand, dem Roten Kliff und Orten wie Westerland, Kampen und List – ideal für Strandurlaub und Naturerlebnisse an der Nordsee. Auf unserer Ortsseite ist Sylt den Reisearten Strandurlaub, Wellness, Naturerlebnis zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite auf Sylt aus →

Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 1. Mai bis 31. Oktober gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.

Wann Gäste auf Sylt kommen: die großen Termine

Nicht jeder Kalendereintrag füllt ein Haus. Das hier sind die Veranstaltungen, die Besucher von weiter her anziehen – aus unserem eigenen Veranstaltungskalender und den Großereignissen der Region. Alle finden auf Sylt selbst statt.

Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite auf Sylt pflegen.

Dazu kommen die Reisezeiten, die die Satzung selbst als Hauptsaison markiert: 1. Mai bis 31. Oktober. Wer seine Preise daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.

Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus

Häufige Fragen von Gastgebern auf Sylt

Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Vor allem das Preismodell: Bei uns zahlen Sie einen festen Jahresbetrag und auf Ihre Buchungen keine Vermittlungsprovision – was ein Gast zahlt, kommt bei Ihnen an. Das fällt gerade auf Sylt ins Gewicht, wo die Übernachtungspreise hoch sind und eine prozentuale Provision entsprechend mitwächst. Dazu kommt der regionale Zuschnitt: Wir betreiben kein weltweites Verzeichnis, sondern Ortsseiten für 49 Reiseziele zwischen Nordsee und Ostsee, mit eigenem Veranstaltungskalender, Ausflugszielen und Radwegen. Sie können bei uns inserieren und parallel bei anderen Portalen bleiben – wir verlangen keine Ausschließlichkeit.
Wie hoch ist die Kurabgabe auf Sylt 2026?
Das hängt davon ab, in welcher Gemeinde Ihre Unterkunft steht – Sylt hat fünf Kurabgabesatzungen, nicht eine. In der Hauptsaison verlangen die Gemeinde Sylt (Westerland, Keitum, Morsum, Rantum, Tinnum, Archsum, Munkmarsch) und Hörnum 4,10 €, Kampen 4,00 €, List 3,60 € und Wenningstedt-Braderup 3,00 € je Person und Tag; in der Nebensaison jeweils die Hälfte. Auch die Hauptsaison selbst ist unterschiedlich lang: Kampen rechnet ab dem 1. April, die Gemeinde Sylt und Hörnum vom 1. Mai bis 31. Oktober, List und Wenningstedt-Braderup nur bis zum 30. September. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind in der Gemeinde Sylt von der Kurabgabe befreit (§ 3 Abs. 1). Wer bereits in einer anderen Sylter Gemeinde gezahlt hat, gilt für diese Zeit als befreiter Tagesgast (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) – die Gemeinden rechnen also getrennt ab.
Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer auf Sylt – und warum sind die Prozentsätze nicht mit anderen Orten vergleichbar?
Die fünf Gemeinden verlangen zum 1. Januar 2026 unterschiedlich viel: Kampen und Hörnum je 7,0 Prozent, die Gemeinde Sylt und List je 8,5 Prozent, Wenningstedt-Braderup 12,5 Prozent. Diese Zahlen lassen sich aber nicht mit den Sätzen anderer Küstenorte vergleichen, denn die Bemessungsgrundlage ist eine völlig andere. Sylt rechnet nicht nach der Jahresmiete, sondern nach einem Lagemodell: Lagefaktor der Wohnung mal Quadratmeter Wohnfläche mal Baujahresfaktor mal Gebäudeartfaktor mal 100 mal Steuersatz mal Verfügbarkeitsgrad (§ 4 Abs. 1 der Satzung vom 7. Dezember 2020). Der Lagefaktor leitet sich aus dem Bodenrichtwert der jeweiligen Zone ab, umgerechnet auf eine einheitliche Grundstücksgröße von 500 Quadratmetern. Ein Prozentsatz von 8,5 auf dieser Grundlage ist etwas anderes als 20 Prozent auf eine Jahresrohmiete.
Wie senke ich die Zweitwohnungssteuer, wenn ich vermiete?
Über den Verfügbarkeitsgrad – er ist der einzige Faktor der Formel, den Sie selbst beeinflussen. Die Satzung staffelt ihn nach den Tagen, an denen Ihnen die Wohnung zur Verfügung steht: eingeschränkte Verfügbarkeit von bis zu 190 Tagen zählt mit 60 Prozent, mittlere Verfügbarkeit bis 269 Tage mit 80 Prozent, volle oder nahezu volle Verfügbarkeit ab 270 Tagen mit 100 Prozent (§ 4 Abs. 7). Wer die Wohnung überwiegend vermietet und die Eigennutzung nachweisbar begrenzt, zahlt also nur 60 Prozent der Bemessungsgrundlage. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Jahres, wird der Verfügbarkeitsgrad jahresanteilig gerechnet (§ 4 Abs. 8). Belegungs- und Vermietungsnachweise sind hier bares Geld wert.
Welche Fristen gelten für die Zweitwohnungssteuer?
Das Innehaben einer Zweitwohnung, ihre Aufgabe und alle sonstigen für die Besteuerung relevanten Umstände sind binnen einer Woche anzuzeigen – bei der Gemeinde Sylt gegenüber dem Amt für Finanzen und Controlling, Abteilung Kommunale Abgaben (§ 7). Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben und entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr; hatten Sie die Wohnung nur einen Teil des Jahres inne, entsteht sie anteilig nach Tagen (§ 6 Abs. 1). Festgesetzt wird zu Beginn des Kalenderjahres für das abgelaufene Jahr, fällig einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides – zusammen mit einer Vorauszahlung auf das laufende Jahr (§ 6 Abs. 2 und 3).
Was muss ich als Unterkunftsgeber auf Sylt aufbewahren?
Deutlich mehr als an den meisten anderen Orten. Sie führen ein Gästeverzeichnis mit Belegungsplan, in das jede beherbergte Person mit Ankunft und Abreise, Namen, gegebenenfalls Wohnungs- oder Zimmernummer, Heimatanschrift, Geburtsdatum und der Nummer der ausgegebenen Gästekarte einzutragen ist. Verzeichnis und Belegungsplan sind nach Schluss eines Jahres vier weitere Jahre aufzubewahren, auf Verlangen den Beschäftigten der Gemeinde zur Kontrolle vorzulegen und auf Anforderung herauszugeben (§ 9 Abs. 8). Dazu kommen lückenlose Nachweise über die überlassenen nummerierten Meldevordrucke und Gästekarten; verschriebene Formulare dürfen Sie nicht vernichten, sondern müssen sie unverzüglich zurückgeben (§ 9 Abs. 9). Werden die Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig vorgelegt, darf die Gemeinde die Kurabgabe schätzen und gegen Sie festsetzen.
Ich lasse nur Freunde und Verwandte in meinem Ferienhaus übernachten – muss ich das melden?
Ja. Die Satzung der Gemeinde Sylt zieht diesen Kreis ausdrücklich weit: Als Unterkunftsgeber gilt auch, wer Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt im Erhebungsgebiet in einer Wohnung, auf einem Grundstück oder in sonstigen Räumen im eigenen Besitz übernachten lässt – unabhängig davon, ob dies gegen Entgelt oder unentgeltlich geschieht, und auch dann, wenn es sich um nahe Angehörige oder Freunde handelt (§ 9 Abs. 2). Wer solche Personen bei sich übernachten lässt, muss der Gemeinde die für die Festsetzung erforderlichen Daten mitteilen, insbesondere Namen, Geburtsdaten, Heimatanschrift sowie Beginn und Ende des Aufenthalts (§ 9 Abs. 10).
Was passiert, wenn ich die Kurabgabe nicht oder zu spät abführe?
Sie haften persönlich. Der Unterkunftsgeber haftet nach § 10 Abs. 5 KAG für die Kurabgabe; werden Gästeverzeichnis oder Nachweise nicht ordnungsgemäß geführt oder vorgelegt, darf die Gemeinde die Ansprüche nach § 11 Abs. 1 KAG in Verbindung mit § 162 der Abgabenordnung schätzen und gegen Sie festsetzen (§ 9 Abs. 8 und 9). Weigert sich ein Gast zu zahlen, müssen Sie die Gemeinde unverzüglich unterrichten und dabei Namen, Anschrift und alle zur Berechnung nötigen Angaben mitteilen (§ 9 Abs. 6) – zahlen müssen Sie dann nicht aus eigener Tasche, aber schweigen dürfen Sie auch nicht. In der Gemeinde List ist zusätzlich ein Bußgeldrahmen bis 500 € vorgesehen, wenn Meldung, Einziehung, Abführung, Gästekarte oder Gästeverzeichnis nicht ordnungsgemäß erfolgen (§ 11).
Darf ich eine Wohnung auf Sylt ohne Weiteres als Ferienwohnung vermieten?
Das hängt von der Gemeinde und vom Grundstück ab. Hörnum, Kampen, List und Wenningstedt-Braderup haben Erhaltungssatzungen nach dem Baugesetzbuch erlassen – List sogar drei, für drei getrennte Erhaltungsgebiete; Kampen hat zusätzlich eine „Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr". Wo solche Satzungen gelten, kann die Umwandlung von Wohnraum in eine Ferienwohnung genehmigungspflichtig sein. Für die Gemeinde Sylt sind die Erhaltungssatzungen und Bebauungspläne über das Geoinformationssystem SyltGis einsehbar. Klären Sie deshalb vor einem Kauf oder einer Nutzungsänderung beim Bauamt, wie Ihr Objekt eingeordnet ist – diese Seite kann das nicht beantworten, weil es von der Lage des einzelnen Grundstücks abhängt.
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment auf Sylt auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ja. Ferienwohnung, Ferienhaus, Apartment, einzelnes Zimmer, Pension, Hotel oder Stellplatz auf Sylt – alle Unterkunftsarten sind bei uns eintragbar, und der Jahrespreis richtet sich nicht danach, wie viel Sie damit umsetzen. Wenn Ihre Unterkunft schon auf einem anderen Portal steht, können Sie die Angaben über unseren Import übernehmen und müssen nichts doppelt eingeben; Fotos und Beschreibung bleiben dabei Ihre eigenen.

Ihre Unterkunft auf Sylt vorstellen

Sechs Monate kostenlos, danach ein fester Betrag im Jahr, keine Provision auf Ihre Buchungen – für eine Ferienwohnung in Westerland genauso wie für ein Reetdachhaus in Keitum. Dass wir ein junges Portal sind, sagen wir offen dazu. Was Gastgeber auf Sylt dafür bekommen: eine Ortsseite für die ganze Insel, ein Ortsrecht-Kapitel, das die fünf Gemeinden auseinanderhält statt sie in einen Topf zu werfen – und die Zusage, dass wir uns melden, wenn eine der Gemeinden ihre Sätze ändert.

Alles über das Angebot

Alle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.

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