Unterkunft auf Sylt vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer
Vermieten ohne Vermittlungsprovision: ein fester Jahrespreis, egal wie voll Ihr Kalender auf Sylt wird. Beim Ortsrecht ist Sylt der komplizierteste Ort an dieser Küste – fünf Gemeinden, fünf eigene Kurabgabesatzungen, Sätze zwischen 3,00 und 4,10 € und Zweitwohnungssteuern zwischen 7,0 und 12,5 Prozent. Wir haben alle fünf im Original gelesen und in einer Tabelle nebeneinandergestellt. Dazu, was Sie als Unterkunftsgeber melden, einziehen und aufbewahren müssen – Sylt verlangt ein Gästeverzeichnis mit Belegungsplan über vier Jahre.
Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?
FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Wer auf Sylt eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus, ein Apartment oder ein einzelnes Zimmer vermietet, zahlt bei uns einen festen Jahresbetrag – Hotels und Pensionen ebenso. Auf Ihre Buchungen liegt keine Vermittlungsprovision, die ersten sechs Monate kosten nichts. Ob Ihre Unterkunft in Westerland steht, im Reetdachdorf Keitum, in Kampen, List, Hörnum oder Wenningstedt: Der Preis bleibt derselbe.
Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung auf Sylt, 180 € pro Nacht, 150 belegte Nächte – 27.000 € Buchungsumsatz im Jahr. Bei angenommenen 10 % Vermittlungsprovision blieben davon 2.700 € beim Portal, Jahr für Jahr. Zum Vergleich die Abgabe, die die Gemeinde Sylt selbst auf denselben Umsatz erhebt: Der Messbetrag beträgt 17 % der Einnahmen, davon 2,77 % Tourismusabgabe – rund 127 € im Jahr. Ein fester Jahrespreis fürs Portal folgt derselben Logik: Er steht vorher fest und wächst nicht mit, wenn Ihre Saison gut läuft.
Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Für Sylt pflegen wir Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege selbst – und Ihr Inserat steht dort, wo Gäste nach dem Roten Kliff, dem Ellenbogen bei List oder einer Unterkunft für die Sylter Woche suchen. Die wichtigsten Termine auf Sylt sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.
Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.
Fester Jahrespreis
Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.
Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste
Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.
Alle Unterkunftsarten
Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer auf Sylt – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.
Sechs Monate kostenlos
Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.
Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht
Auf Sylt hängt fast alles davon ab, in welcher Gemeinde Ihre Unterkunft steht. Die Kurabgabe ziehen Sie selbst ein, händigen die Gästekarte aus und melden Ihre Gäste – die elektronische Meldung spätestens am Tag nach der Ankunft, per Meldevordruck binnen fünf Werktagen. Abgeführt wird bis spätestens einen Monat nach der Abreise. Wir haben die fünf Kurabgabesatzungen, die Tourismusabgabesatzung der Gemeinde Sylt und die fünf Zweitwohnungssteuersatzungen im Original gelesen – die meisten davon als eingescannte Fassungen, Seite für Seite.
Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung), beschlossen von der Gemeindevertretung am 24. Juli 2025 – nebst den vier eigenständigen Kurabgabesatzungen von Hörnum, Kampen, List und Wenningstedt-Braderup nachgelesen haben (in Kraft seit dem 1. Januar 2026 (Hörnum: seit 1. Juni 2026, Kampen: seit 1. Januar 2025, Wenningstedt-Braderup: Fassung von 2014 in der Gestalt des II. Nachtrags vom 22. Juni 2020), gelesen am 20. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.
Wer auf Sylt vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: jeden Gast melden – elektronisch spätestens am Tag nach der Ankunft, per Meldevordruck binnen fünf Werktagen –, die Kurabgabe einziehen und bis spätestens einen Monat nach der Abreise abführen, dazu ein Gästeverzeichnis mit Belegungsplan führen – und für Einziehung und Abführung haften (§ 9). Sylt liegt als nördlichste Insel Deutschlands zwischen Nordsee und Wattenmeer, über den Hindenburgdamm mit dem Festland verbunden – knapp 40 Kilometer von Hörnum im Süden bis List im Norden, mit rund 40 Kilometern Sandstrand, dem Roten Kliff bei Kampen und fünf eigenständigen Gemeinden auf engem Raum, ist als Kur- bzw. Erholungsort anerkannt und erhebt die Kurabgabe nicht als Insel, sondern in fünf eigenständigen Gemeinden: zwischen 3,00 € in Wenningstedt-Braderup und 4,10 € in der Gemeinde Sylt und in Hörnum, je Person und Tag in der Hauptsaison.
Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:
Kurabgabe auf Sylt: Sätze und Zeiträume 2026
Sylt erhebt die Kurabgabe nicht als Insel, sondern in fünf eigenständigen Gemeinden: der amtsfreien Gemeinde Sylt mit den Ortsteilen Westerland, Tinnum, Keitum, Munkmarsch, Archsum, Morsum und Rantum sowie Hörnum, Kampen, List und Wenningstedt-Braderup, die zum Amt Landschaft Sylt gehören. Jede hat ihre eigene Satzung, ihre eigenen Sätze und ihren eigenen Hauptsaison-Zeitraum. Dass die Gemeinden getrennt abrechnen, steht ausdrücklich im Satzungstext: Wer in einer anderen Sylter Gemeinde bereits gezahlt hat, gilt hier für diese Zeit nur als befreiter Tagesgast (§ 3 Abs. 1 Nr. 3). Die verbreitete Auskunft, die Kurabgabe sei inselweit einheitlich, trifft also nicht zu – hier stehen alle fünf nebeneinander:
| Gemeinde | Hauptsaison | Nebensaison | Jahreskarte | Zweitwohnungssteuer |
|---|---|---|---|---|
| Gemeinde Sylt
Westerland, Tinnum, Keitum, Munkmarsch, Archsum, Morsum, Rantum |
4,10 € 1. Mai – 31. Okt. |
2,05 € | 114,80 € | 8,5 % |
| Hörnum
Inselsüden |
4,10 € 1. Mai – 31. Okt. |
2,05 € | 114,75 € | 7,0 % |
| Kampen
Rotes Kliff |
4,00 € 1. April – 31. Okt. |
2,00 € | 112,00 € | 7,0 % |
| List
nördlichste Gemeinde Deutschlands |
3,60 € 1. Mai – 30. Sept. |
1,80 € | 100,80 € | 8,5 % |
| Wenningstedt-Braderup
Norddörfer |
3,00 € 1. Mai – 30. Sept. |
1,50 € | 84,00 € | 12,5 % |
Die Mehrwertsteuer ist in allen Beträgen enthalten (§ 5 Abs. 1). Ermäßigte Tagessätze kennt die Satzung der Gemeinde Sylt nicht – dafür ist die Befreiung ungewöhnlich weit: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen gar nichts, ebenso Begleitpersonen schwerbehinderter Menschen; schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 erhalten 20 Prozent Ermäßigung (§ 3). Tagesgäste zahlen denselben Satz wie Übernachtungsgäste – außer in Hörnum, wo die Satzung für sie 4,50 € statt 4,10 € ansetzt und das ausdrücklich mit dem höheren Verwaltungsaufwand und einer Lenkungsfunktion begründet. Die Befreiungsregel der Gemeinde Sylt ist die großzügigste in unserem ganzen Bestand: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Kurabgabe befreit (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) – sie müssen die unentgeltlich ausgestellte Gästekarte aber mitführen und auf Verlangen vorzeigen. Befreit sind außerdem nahe Angehörige von Einwohnern, wenn sie unentgeltlich in deren Haushalt aufgenommen sind, sowie Gäste, die bereits in einer anderen Sylter Gemeinde Kurabgabe entrichtet haben – für diese Zeit gelten sie hier als Tagesgäste (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3).
Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise
Die Gemeinde Sylt rechnet nach Aufenthaltstagen: Der Anreisetag zählt als voller Tag, der Abreisetag gar nicht (§ 4 Abs. 1). Eine Woche Urlaub – Anreise Samstag, Abreise am Samstag darauf – ergibt damit sieben Abgabetage. List formuliert dasselbe Ergebnis anders herum: Dort werden An- und Abreisetag zusammen als ein Tag berücksichtigt. Wer die Insel wechselt, zahlt trotzdem nicht doppelt: Eine bereits in einer anderen Sylter Gemeinde entrichtete Kurabgabe befreit für diese Zeit (§ 3 Abs. 1 Nr. 3). Und wer länger bleibt, kommt mit 28 Hauptsaisontagen aus – ab dann greift die Jahresgästekarte (§ 4 Abs. 2).
Ein Rechenbeispiel für die Gemeinde Sylt: Eine Familie reist im Juli für sieben Nächte nach Westerland – zwei Erwachsene und zwei Kinder, sieben und vierzehn Jahre alt. Gerechnet werden sieben Aufenthaltstage zu je 4,10 €. Weil beide Kinder unter 18 befreit sind, zahlen nur die Erwachsenen: 57,40 €, die Sie einziehen, mit der Gästekarte quittieren und spätestens einen Monat nach der Abreise abführen. Dieselbe Familie käme in Wenningstedt-Braderup auf 42,00 €, in List auf 50,40 €. In der Nebensaison halbieren sich alle drei Beträge.
Ihre Pflichten als Unterkunftsgeber (§ 9)
Unterkunftsgeber im Sinne der Satzung ist, wer Personen beherbergt, ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt oder Standplätze für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile oder Bootsliegeplätze an Dritte überlässt (§ 9 Abs. 1). Der Begriff reicht weiter, als die meisten erwarten: Als Unterkunftsgeber gilt auch, wer ortsfremde Personen in einer Wohnung im eigenen Besitz übernachten lässt – unabhängig davon, ob dafür Geld fließt, und ausdrücklich auch dann, wenn es sich um nahe Angehörige oder Freunde handelt (§ 9 Abs. 2). Wer sein Ferienhaus also übers Wochenende der Familie überlässt, ist damit meldepflichtig.
- Ihre Gäste melden – die elektronische Meldung spätestens am Tag nach der Ankunft, der Meldevordruck in Papierform muss binnen fünf Werktagen bei der Gemeinde eingehen (§ 9 Abs. 4)
- mit der Meldung Namen, Geburtsdaten, Anschrift der Hauptwohnung, An- und Abreisedaten und die Höhe der eingezogenen Kurabgabe übermitteln; weicht das tatsächliche Abreisedatum ab, melden Sie das binnen einer Woche nach (§ 9 Abs. 5)
- die Kurabgabe berechnen, einziehen und bis spätestens einen Monat nach der Abreise per Überweisung oder Lastschrift abführen – Sie haften dafür nach § 10 Abs. 5 KAG (§ 9 Abs. 6)
- jedem Gast nach der Zahlung eine ordnungsgemäß ausgefüllte Gästekarte aushändigen (§ 9 Abs. 7)
- ein Gästeverzeichnis mit Belegungsplan führen – mit Ankunft, Abreise, Namen, Zimmernummer, Heimatanschrift, Geburtsdaten und Gästekartennummer – und es nach Jahresschluss vier weitere Jahre aufbewahren (§ 9 Abs. 8)
- lückenlose Nachweise über die von der Gemeinde überlassenen nummerierten Meldevordrucke und Gästekarten führen; verschriebene oder ungenutzte Karten dürfen Sie nicht wegwerfen, sondern müssen sie zurückgeben (§ 9 Abs. 9)
Die Gästekarte stellen Sie aus, nicht die Gemeinde: Bei Zahlung der Kurabgabe erhält der Gast von Ihnen die mit Namen versehene Karte nebst Quittung, die Ankunft und voraussichtliche Abreise ausweist. Sie ist nicht übertragbar und höchstens 28 Tage gültig (§ 7 Abs. 1) – wer länger bleibt, wechselt in die Jahresgästekarte, die die Gemeinde ausstellt und mit einem Lichtbild versieht (§ 7 Abs. 2). Die Karte berechtigt zur freien oder vergünstigten Nutzung der kommunalen Kur- und Erholungseinrichtungen und ist beim Betreten mitzuführen (§ 7 Abs. 3). Reist ein Gast vorzeitig ab, wird zeitanteilig erstattet – aber nur gegen Rückgabe der Karte und eine schriftliche Bescheinigung von Ihnen über den Abreisetag; auf Jahres-, Ersatz- und Tageskarten gibt es keine Erstattung (§ 8).
Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört
Wer auf Sylt eine Wohnung besitzt und sie zu Erholungszwecken nutzt, ohne dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu haben, gilt selbst als ortsfremd – ebenso die nahen Angehörigen, die mit im Haushalt leben (§ 2 Abs. 3). Diese Personengruppe zahlt die Jahresgästekarte von 114,80 € in der Gemeinde Sylt, unabhängig von der Aufenthaltsdauer, sobald das Eigentum im laufenden Jahr mindestens drei Monate bestand und sie sich im selben Jahr auf der Insel aufgehalten haben oder aufhalten werden (§ 5 Abs. 4). Die Abgabe entsteht am 1. Januar, wird durch Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe fällig (§ 6 Abs. 3). In den anderen vier Gemeinden gilt dieselbe Konstruktion mit deren eigenen Beträgen – 84,00 € in Wenningstedt-Braderup bis 114,75 € in Hörnum.
Nicht vergessen: die Tourismusabgabe
Die Tourismusabgabe ist die zweite Position – und sie rechnet auf Sylt nach EINNAHMEN, nicht nach Betten. Das unterscheidet die Insel von fast allen anderen Orten an dieser Küste. Grundlage ist der Messbetrag: Ihre betrieblichen Einnahmen werden mit einem Vorteilssatz und einem Gewinnsatz multipliziert, die für jede Betriebsart in der Anlage zur Satzung stehen. Für die Gästevermietung von Ferienwohnungen, Apartments, Ferienhäusern und Privatzimmern gilt ein Vorteilssatz von 100 % und ein Gewinnsatz von 17 % bis 30.000 € Umsatz, darüber 14 % (Anlage, Ziffern 0040 und 0050) – der höchste Gewinnsatz aller Beherbergungsarten; Hotels mit Frühstück liegen bei 11 %, mit Halb- und Vollpension bei 7 %. Auf den so ermittelten Messbetrag erhebt die Gemeinde Sylt 2,77 % (§ 5 Abs. 2 der Tourismusabgabesatzung, Stand 01.01.2024). Ein Beispiel: Bei 25.000 € Einnahmen aus der Ferienvermietung beträgt der Messbetrag 4.250 €, die Tourismusabgabe daraus rund 118 € im Jahr. Die Frist, die Sie sich notieren sollten: Die Erklärung über Ihre betrieblichen Einnahmen ist bis zum 30. April jedes Jahres abzugeben, Beginn und Ende der Tätigkeit sind binnen eines Monats anzuzeigen (§ 7). Beträge unter 5,00 € werden weder erhoben noch erstattet (§ 6 Abs. 3). Hörnum, Kampen, List und Wenningstedt-Braderup haben eigene Tourismus- beziehungsweise Fremdenverkehrsabgabesatzungen mit eigenen Sätzen – fragen Sie dort im Zweifel beim Amt Landschaft Sylt nach.
Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Sylt liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 20. August 2026). Ändert die Gemeinde Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.
Ihre Unterkunft auf Sylt bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?
Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:
Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.
Womit Sylt Gäste anzieht
Sylt ist Deutschlands nördlichste Insel mit rund 40 km Sandstrand, dem Roten Kliff und Orten wie Westerland, Kampen und List – ideal für Strandurlaub und Naturerlebnisse an der Nordsee. Auf unserer Ortsseite ist Sylt den Reisearten Strandurlaub, Wellness, Naturerlebnis zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite auf Sylt aus →
Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 1. Mai bis 31. Oktober gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.
Wann Gäste auf Sylt kommen: die großen Termine
Nicht jeder Kalendereintrag füllt ein Haus. Das hier sind die Veranstaltungen, die Besucher von weiter her anziehen – aus unserem eigenen Veranstaltungskalender und den Großereignissen der Region. Alle finden auf Sylt selbst statt.
Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite auf Sylt pflegen.
Dazu kommen die Reisezeiten, die die Satzung selbst als Hauptsaison markiert: 1. Mai bis 31. Oktober. Wer seine Preise daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.
Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus
- Die Hauptsaison endet nicht überall gleich: In der Gemeinde Sylt und in Hörnum läuft sie bis zum 31. Oktober, in List und Wenningstedt-Braderup nur bis zum 30. September, in Kampen beginnt sie schon am 1. April. Wenn Ihre Unterkunft in Westerland, Keitum oder Hörnum steht, markiert die Satzung den Oktober also ausdrücklich als Hauptsaison – ein Monat, den viele Gastgeber noch wie Nebensaison bepreisen, obwohl die Gemeinde ihn zur vollen Saison zählt.
- Der größte Hebel bei der Zweitwohnungssteuer ist nicht der Prozentsatz, sondern der Verfügbarkeitsgrad. Die Satzung staffelt ihn nach den Tagen, an denen Ihnen die Wohnung selbst zur Verfügung steht: bis 190 Tage nur 60 Prozent der Bemessungsgrundlage, bis 269 Tage 80 Prozent, ab 270 Tagen volle 100 Prozent. Wer ernsthaft vermietet und die Eigennutzung nachweisbar begrenzt, senkt damit die Steuer um bis zu 40 Prozent – unabhängig davon, ob die Gemeinde 7,0 oder 12,5 Prozent ansetzt. Belegungsnachweise sind hier bares Geld wert.
- Kinder und Jugendliche zahlen in der Gemeinde Sylt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keine Kurabgabe. Für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern bedeutet das in einer Woche Hauptsaison 57,40 € statt 114,80 € – ein Argument, das in Ihre Angebotsbeschreibung gehört, weil Familien die Kurabgabe sonst pauschal einkalkulieren. Umgekehrt: Ab dem 18. Geburtstag zahlt der Nachwuchs den vollen Satz, was bei Familien mit älteren Jugendlichen die Endabrechnung spürbar verändert.
Häufige Fragen von Gastgebern auf Sylt
Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Wie hoch ist die Kurabgabe auf Sylt 2026?
Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer auf Sylt – und warum sind die Prozentsätze nicht mit anderen Orten vergleichbar?
Wie senke ich die Zweitwohnungssteuer, wenn ich vermiete?
Welche Fristen gelten für die Zweitwohnungssteuer?
Was muss ich als Unterkunftsgeber auf Sylt aufbewahren?
Ich lasse nur Freunde und Verwandte in meinem Ferienhaus übernachten – muss ich das melden?
Was passiert, wenn ich die Kurabgabe nicht oder zu spät abführe?
Darf ich eine Wohnung auf Sylt ohne Weiteres als Ferienwohnung vermieten?
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment auf Sylt auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ihre Unterkunft auf Sylt vorstellen
Sechs Monate kostenlos, danach ein fester Betrag im Jahr, keine Provision auf Ihre Buchungen – für eine Ferienwohnung in Westerland genauso wie für ein Reetdachhaus in Keitum. Dass wir ein junges Portal sind, sagen wir offen dazu. Was Gastgeber auf Sylt dafür bekommen: eine Ortsseite für die ganze Insel, ein Ortsrecht-Kapitel, das die fünf Gemeinden auseinanderhält statt sie in einen Topf zu werfen – und die Zusage, dass wir uns melden, wenn eine der Gemeinden ihre Sätze ändert.
Alles über das AngebotAlle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.