Unterkunft in St. Peter-Ording vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer
Vermieten ohne Vermittlungsprovision: Bei uns bleibt Ihr Preis ein fester Jahresbetrag – auch wenn die Saison in St. Peter-Ording dank Weihnachts-Hochsaison bis in den Januar reicht. Und was das Ortsrecht von Ihnen verlangt, steht unten im Klartext: Gästekarten mit Unterschrift, Monatsabrechnung, Ihre 2 Prozent Aufwandsentschädigung – dazu eine Zweitwohnungssteuer, die viel Vermieten mit 30 statt 100 Prozent belohnt, ein Tourismusabgabesatz, der 2025 von 2,0 auf 9,5 Prozent gesprungen ist, und eine Stellplatzsatzung, die seit 2026 auch die Nutzungsänderung erfasst.
Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?
FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. In St. Peter-Ording, wo die Satzung sogar den Jahreswechsel zur Hochsaison erklärt, bedeutet unser Modell: ein fester Jahrespreis statt Vermittlungsprovision – für Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer. Sechs Monate kostenlos testen, automatisches Ende, kein Kündigungszwang.
Die Provisions-Rechnung: Ein Ferienhaus in St. Peter-Ording, 140 € pro Nacht, 110 belegte Nächte – 15.400 € Buchungsumsatz im Jahr. Bei beispielsweise 10 % Vermittlungsprovision gehen davon 1.540 € ab – Saison für Saison, und der Betrag steigt mit jeder weiteren Buchung. Ein fester Jahrespreis kennt diese Rechnung nicht: Er bleibt gleich, auch wenn Ihr Belegungskalender voll ist.
Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Für St. Peter-Ording pflegen wir Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege selbst – und Ihr Inserat steht genau dort, wo Gäste zu den Kitesurf Masters, den Piratentagen oder dem Weihnachtsmarkt auf der Historischen Insel eine Unterkunft suchen. Die wichtigsten Termine in St. Peter-Ording sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.
Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.
Fester Jahrespreis
Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.
Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste
Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.
Alle Unterkunftsarten
Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in St. Peter-Ording – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.
Sechs Monate kostenlos
Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.
Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht
Gästekarten ausstellen, monatlich bis zum 15. abrechnen, haften – und dazu drei Regelwerke, die mit Ihrem Portal nichts zu tun haben: Tourismusabgabe, Zweitwohnungssteuer und Stellplatzrecht. Wir haben Kurabgabe-, Zweitwohnungssteuer-, Tourismusabgabe- und Stellplatzsatzung von St. Peter-Ording im Original gelesen – samt der 2 Prozent, die Sie als Aufwandsentschädigung behalten dürfen.
Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Sankt Peter-Ording, beschlossen am 21. Oktober 2024 und ausgefertigt am 4. Dezember 2024 nachgelesen haben (in Kraft seit 1. Januar 2025, gelesen am 21. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.
Wer in St. Peter-Ording vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: jeden Gast unverzüglich mit einer Gästekarte ausstatten, die Kurabgabe einziehen und nach der Monatsabrechnung binnen zwei Wochen abführen – und dafür haften (§ 10). St. Peter-Ording liegt an der Nordseeküste auf der Halbinsel Eiderstedt in Nordfriesland, Schleswig-Holstein, ist als Kurort anerkannt und erhebt 2026 in der Hauptsaison 4,00 € Kurabgabe pro Person und Tag.
Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:
Kurabgabe in St. Peter-Ording: Sätze und Zeiträume 2026
St. Peter-Ording ist als Kurort anerkannt und erhebt eine Kurabgabe (§ 1). Eingezogen wird sie nicht von der Amtsverwaltung, sondern von der Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording, einem Eigenbetrieb der Gemeinde mit eigener Betriebssatzung. Für Sie als Gastgeber ist die Kurabgabe kein Nebenschauplatz: Sie stellen die Gästekarten aus, Sie ziehen das Geld ein, und Sie haften für die Abführung. Die Kurabgabesatzung von St. Peter-Ording legt dabei offen, wie sich der Aufwand verteilt: 45 Prozent trägt die Kurabgabe, 42 Prozent Benutzungsentgelte und sonstige Einnahmen, 7 Prozent die Tourismusabgabe der Betriebe und 6 Prozent die Gemeinde selbst (§ 1 Abs. 2).
| Zeitraum | je Person und Tag | ermäßigt |
|---|---|---|
| Hauptsaison 1. April bis 31. Oktober und 25. Dezember bis 7. Januar |
4,00 € | 2,00 € |
| Nebensaison 8. Januar bis 31. März und 1. November bis 24. Dezember |
3,00 € | 1,50 € |
| Jahreskurabgabe 28 volle Tagessätze der Saison A (Jahrespauschale) |
112,00 € | greift automatisch bei Eigentümern und Dauernutzungsberechtigten (§ 4 Abs. 2) |
Die Sätze verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer (§ 5). Die Spalte „ermäßigt" ist dabei kein allgemeiner Rabatt: Sie halbiert den Satz für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende ab 18 gegen Ausweis, für schwerbehinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung von 70 samt erforderlicher Begleitperson und für angemeldete Tagungsteilnehmer (§ 6 Abs. 1). Treffen mehrere Gründe zusammen, wird nur einer gewährt – der weitestgehende (§ 6 Abs. 3). Und St. Peter-Ording kennt eine Karte, die es sonst an dieser Küste kaum gibt: Wer seinen Hauptwohnsitz im Amt Eiderstedt, in Tönning oder in Friedrichstadt hat, zahlt mit der Umland-Einwohner-Karte ganzjährig 2,00 € pro Tag (§ 6 Abs. 2 b). Kinder sind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei; Kinder und Jugendliche bis 18 bleiben frei, solange Erziehungsberechtigte sie begleiten – alleinreisende Minderjährige ab 6 zahlen 0,50 € pro Tag (§ 3 Abs. 1, § 6 Abs. 2). Frei sind außerdem Kinder, Eltern und deren Ehe- oder eingetragene Lebenspartner von Personen mit Hauptwohnung in St. Peter-Ording, wenn sie unentgeltlich in deren häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind; andere unentgeltlich aufgenommene Besucher nur, soweit sie Kur- und Erholungseinrichtungen nicht nutzen und keine Veranstaltungen besuchen (§ 3 Abs. 1 c). Alle Freistellungen sind nachzuweisen (§ 3 Abs. 2).
Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise
Die Satzung zählt so: „Der Tag des Eintreffens wird als voller Tag, der Tag der Abreise wird nicht gewertet" (§ 4 Abs. 1). Die Zahl der Abgabetage entspricht in St. Peter-Ording also der Zahl der Übernachtungen – anders als etwa in Büsum, wo beide Reisetage zählen. Wichtig für Ihre Kalkulation: Die Kurabgabe kennt nur zwei Zeiträume, und Saison A umfasst mit dem 1. April bis 31. Oktober plus Weihnachten und Neujahr rund sieben Monate. Die Vermietungs-Saisonzeiten, mit denen die Tourismus-Zentrale selbst arbeitet, sind dagegen dreistufig und ihre teuerste Stufe dauert nur wenige Wochen. Das heißt praktisch: Ihre Gäste zahlen auch dann den vollen Kurabgabesatz von 4,00 €, wenn Ihre eigene Preisliste längst Nebensaison ausweist – etwa im Mai oder im Oktober.
Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene, sieben Übernachtungen im Juli.
7 Nächte = 7 Abgabetage × 4,00 € × 2 Personen = 56,00 € Kurabgabe.
Besonderheit im Kalender: Auch 25. Dezember bis 7. Januar gilt als Saison A – Weihnachtsgäste zahlen den vollen Satz, und über einen Saisonwechsel rechnen Sie die Tage je Saison getrennt.
Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:
Gezählt wird hier: nach Übernachtungen – Abgabetage = Übernachtungen. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.
Ihre Pflichten als Wohnungsgeber (§ 10)
Die Satzung nennt als Unterkunftsgeber jeden, der in St. Peter-Ording Fremdenzimmer jeder Art vermietet, als Eigentümer oder Dauernutzungsberechtigter Wohnungseinheiten Dritten überlässt, Plätze für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile bereitstellt oder ein Heim wie eine Jugendherberge leitet – jeweils einschließlich der Bevollmächtigten und Beauftragten (§ 10 Abs. 1). Diese Pflichten treffen Sie unabhängig davon, über welches Portal Sie vermieten:
- Gästekarte unverzüglich ausstellen – und der Gast unterschreibt. Für jede aufgenommene Person auf den Vordrucken der Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording; einzutragen sind An- und Abreisetag und die Heimatanschrift. ⭐ Die Besonderheit steht im letzten Satz von § 10 Abs. 2: „Der Gast hat die Richtigkeit der Angaben und den Empfang der Kurkarte durch seine Unterschrift zu bestätigen." Diese Unterschrift ist im Streitfall Ihr Beleg – und die Kurabgabe selbst ist laut § 7 Abs. 1 eine Bringschuld, die der Gast spätestens am Tag nach dem Eintreffen bei Ihnen zu entrichten hat.
- Einziehen, bis zum 15. abrechnen, binnen zwei Wochen zahlen. Sie errechnen die Kurabgabe, ziehen sie vom Gast ein und reichen die Durchschriften der Kurkartenvordrucke bis zum 15. des Folgemonats bei der Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording ein; fällig ist der Betrag zwei Wochen nach Zugang der Abrechnung (§ 10 Abs. 3). Werden digitale Gästekarten ausgegeben, läuft dieser Prozess laut Satzung maschinell.
- 2 Prozent dürfen Sie behalten. Zur Abgeltung Ihres Mehraufwands für Einziehung und Abführung dürfen Sie 2 vom Hundert des Kurabgabebetrages in Rechnung stellen (§ 10 Abs. 3) – ein kleiner, aber offizieller Ausgleich, den längst nicht jede Küstensatzung kennt. Bei dem Rechenbeispiel weiter oben – 56,00 € für zwei Personen und sieben Nächte – behalten Sie 1,12 € ein.
- Befreite Gäste schicken Sie weiter – Sie stellen ihnen keine Karte aus. Personen, die nach § 3 freigestellt sind, erhalten ihre Gästekarte direkt von der Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording; jeder Unterkunftsgeber hat sie ausdrücklich dorthin zu verweisen (§ 10 Abs. 5). Wer hier selbst entscheidet, statt weiterzuleiten, verlässt den Wortlaut der Satzung.
- Sie haften – und es gibt genau einen Ausweg. Für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung haften Sie (§ 10 Abs. 4). Weigert sich ein Gast zu zahlen, befreit Sie nur die unverzügliche Unterrichtung der Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording. Außerdem gilt: Die Satzung ist für die aufgenommenen Personen sichtbar auszulegen (§ 10 Abs. 6).
- Bei Verstößen: Schätzung und Bußgeld. Kommen Sie den Pflichten aus den Absätzen 2 bis 5 nicht nach, setzt die Gemeinde St. Peter-Ording die Kurabgabe per Schätzung fest (§ 10 Abs. 7) – Sie zahlen dann, was die Verwaltung annimmt, nicht was Sie belegen können. Die Ordnungswidrigkeit kann zusätzlich bis zu 500,00 € Geldbuße kosten (§ 12).
Die Gästekarte von St. Peter-Ording hat für Ihre Gäste echten Gegenwert: freie Strandbenutzung, freier Ortsbus, Nordsee-Fitness-Park, Erlebnis-Hus und Nationalpark-Haus sowie Ermäßigungen etwa in der Dünen-Therme, im Westküstenpark und im Bernsteinmuseum (§ 8 Abs. 3). Die Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording gibt sie inzwischen auch als digitale Gästekarte über eine Web-App aus. Zwei Sonderfälle sollten Sie kennen: Die Jahreskurkarte für pauschal veranlagte Eigentümer wird mit Lichtbild ausgestellt (§ 8 Abs. 2), und die Umland-Einwohner-Karte berechtigt ausdrücklich nicht zur kostenfreien Nutzung des Ortsbusses (§ 8 Abs. 3). Reist ein Gast vorzeitig aus St. Peter-Ording ab, wird zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag erstattet – Sie bestätigen die Abreise gegenüber der Tourismus-Zentrale; der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise (§ 9).
Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört
In St. Peter-Ording laufen für Eigentümer drei Stränge nebeneinander – und der dritte ist seit 2026 neu.
Erstens die Jahrespauschale bei der Kurabgabe. Wer hier Eigentümer, Miteigentümer oder sonstiger Dauernutzungsberechtigter einer Wohnungseinheit ist – oder einen Dauerstellplatz auf einem Campingplatz hat, ebenso dessen Familienangehörige –, zahlt 28 Tagessätze der Saison A, also 112,00 € pro Person und Jahr (§ 4 Abs. 2). Bereits nach Aufenthaltstagen gezahlte Kurabgabe wird angerechnet. Erstattet wird die Pauschale nur, wenn Sie bis zum 31. Januar des Folgejahres einen Antrag stellen und nachweisen, dass Sie das ganze abgelaufene Jahr ferngeblieben sind (§ 9 Abs. 1) – die Beweislast liegt bei Ihnen.
Zweitens die Zweitwohnungssteuer – und die ist in St. Peter-Ording der stärkste Hebel, den Sie selbst in der Hand haben. Die Zweitwohnungssteuersatzung von St. Peter-Ording vom 4. Dezember 2024 rechnet mit einem Wohnwert: Lagewert × Wohnfläche × Baujahresfaktor × Wertfaktor für die Gebäudeart × Verfügbarkeitsgrad × 100 (§ 4). Der Baujahresfaktor ist das Baujahr geteilt durch tausend, wobei bei einer Kernsanierung deren Fertigstellung zählt. Der Lagewert ergibt sich aus dem Bodenrichtwert Ihres Grundstücks im Verhältnis zum höchsten Bodenrichtwert im Gemeindegebiet, plus 1; die Gemeinde St. Peter-Ording veröffentlicht dazu straßenweise Lagefaktoren, zuletzt in einer Spanne von rund 1,13 bis 2,00 – der Höchstwert liegt am Kurbad und am Blanker-Hans-Weg. Der Wertfaktor für die Gebäudeart ist schlank gehalten: 1,0 für eine Wohnung, 1,1 für Zweifamilien- und Reihenhäuser, 1,2 für das Einfamilienhaus.
⭐ Entscheidend ist der Verfügbarkeitsgrad – und St. Peter-Ording benennt die Vermietungstage ausdrücklich, statt sie nur mitzudenken: eingeschränkte Verfügbarkeit bis 180 Tage, also Vermietungszeiten über 180 Tage: 30 % · mittlere Verfügbarkeit 180 bis 270 Tage, also Vermietungszeiten 90 bis 180 Tage: 60 % · volle Verfügbarkeit ab 271 Tagen, also Vermietungszeiten 0 bis 89 Tage: 100 % (§ 4 Abs. 7). Wer also mehr als ein halbes Jahr vermietet, zahlt weniger als ein Drittel dessen, was ein reiner Selbstnutzer zahlt. ⭐ Der Steuersatz ist dabei gestiegen: bis zum 31. Dezember 2024 waren es 5,00 v. H. des Wohnwerts, ab dem 1. Januar 2025 sind es 7,00 v. H. (§ 5) – vierzig Prozent mehr auf dieselbe Bemessungsgrundlage.
Die Fristen dazu: Bei Mischnutzung – also immer dann, wenn Sie den günstigen Verfügbarkeitsgrad wollen – geben Sie bis zum 31. März des Folgejahres eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung ab. Wer das versäumt, bei dem gilt die Wohnung als ganzjährig verfügbar, also 100 Prozent (§ 8 Abs. 1 und 2). Das Innehaben, die Aufgabe und die Änderung der Nutzung zeigen Sie binnen zwei Wochen an (§ 7); Vorauszahlungen sind zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig (§ 6 Abs. 4). ⭐ Bemerkenswert ist § 8 Abs. 4: Führt die Aufklärung beim Steuerpflichtigen nicht weiter, sind auch Vermieter, Verpächter und ausdrücklich Vermittlungsagenturen zur Auskunft verpflichtet. Und § 10 Abs. 2 zählt acht Datenquellen auf, aus denen die Gemeinde St. Peter-Ording schöpfen darf – darunter Grundsteuermessbescheide, Daten aus dem Einkommensteuerverfahren, das Melderegister, die Prüfung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach §§ 24–28 BauGB, vorgelegte Bauanträge sowie die Veranlagungsdaten von Tourismusabgabe, Jahreskurabgabe und Kurabgabe beim Eigenbetrieb. Die Satzung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2019, mit ausdrücklichem Verbot, dadurch jemanden schlechter zu stellen; Bußgelder bis 2.500 € beziehungsweise 500 € (§ 9).
Drittens das Stellplatzrecht – und das ist in St. Peter-Ording brandneu. Eine Erhaltungs-, Sanierungs- oder Zweckentfremdungssatzung führt das Ortsrecht von St. Peter-Ording nicht; die Stellplatzsatzung dagegen wurde am 10. Dezember 2025 ausgefertigt und gilt seit Anfang 2026. ⭐ Für Vermieter steht der entscheidende Satz in § 3 Abs. 2: Auch bei der Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen, bei denen Zu- oder Abgangsverkehr zu erwarten ist, sind die notwendigen Stellplätze und Fahrradstellplätze für den Bestand und für den Mehrbedarf zu ermitteln und nachzuweisen. Die Richtwerttabelle von St. Peter-Ording nennt für Wochenend- und Ferienhäuser 1 Stellplatz und 2 Fahrradstellplätze je Wohneinheit; für Wohneinheiten gestaffelt nach Fläche 1 Stellplatz bis 120 m² und 2 darüber; für Hotels und Pensionen 1 Stellplatz je 2 Betten und 1 Fahrradstellplatz je 10 Betten. Herzustellen sind sie auf dem Baugrundstück; per Baulast gesichert reicht eine fußläufige Entfernung von höchstens 300 Metern, bei Fahrradstellplätzen 100 Metern (§ 5). ⭐ Geht das nicht, ist eine Ablösung möglich – aber nur auf Antrag, nur wenn die Herstellung tatsächlich oder rechtlich nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand geht, und mit Vertrag und Zahlung vor Erteilung der Baugenehmigung. Der Ablösebetrag beträgt 15.000,00 € je Stellplatz und 2.500,00 € je Fahrradstellplatz (§§ 6 und 7). Der Bußgeldrahmen ist hier ungewöhnlich hoch: Wer die notwendigen Stellplätze weder herstellt noch ablöst, handelt ordnungswidrig nach § 84 LBO – bis zu 50.000,00 € (§ 10). Wer in St. Peter-Ording umwidmet oder umbaut, klärt das mit der Gemeinde, bevor er anfängt.
Nicht vergessen: die Tourismusabgabe
Die Kurabgabe zahlen Ihre Gäste – die Tourismusabgabe zahlen Sie. In St. Peter-Ording ist das seit Kurzem ein völlig anderer Posten als früher. ⭐ Der Abgabesatz ist zum 1. Januar 2025 von 2,0 auf 9,5 v. H. gesprungen – festgelegt in der 1. Nachtragssatzung, die die Gemeindevertretung von St. Peter-Ording am 21. Oktober 2024 beschlossen hat. Zum Vergleich die eigene Geschichte des Satzes: 6,9 % (2017–2018), 6,0 % (2019–2021), 2,0 % (2022–2024), 9,5 % ab 2025.
⭐ Und hier lohnt der genaue Blick: Die Ortsrechts-Übersicht führt die Tourismusabgabesatzung vom 25. Oktober 2021 samt ihrer Anlage. Diese Anlage gilt aber nur noch für Erhebungen bis zum 31. Dezember 2024. Die neue Anlage ab dem 1. Januar 2025 steckt in der Nachtragssatzung selbst – wer nur die Übersicht liest, rechnet mit den falschen Sätzen.
Gerechnet wird so: umsatzsteuerbereinigte Jahreseinnahmen × Vorteilssatz × durchschnittlicher Gewinnanteil × 9,5 % (§§ 4 und 5). In der neuen Anlage steht die Beherbergung in Vorteilsstufe 4, also bei 100 %. Für Sie zählt A01: „Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern" mit einem Gewinnanteil von 17 %. Die Nachbarn in derselben Stufe: Hotels garni und Pensionen garni 11 %, Hotels und Pensionen mit Teil- und Vollverpflegung 6 %, Zelt- und Campingplätze 14 %.
Ein Rechenbeispiel mit denselben Zahlen wie oben: 15.400 € Nettoeinnahmen ergeben 15.400 × 100 % × 17 % × 9,5 % ≈ 248,71 € im Jahr. Nach altem Recht wären es rund 108 € gewesen – die Umstellung mehr als verdoppelt den Betrag.
Ihre Pflichten dabei: Beginn und Ende Ihrer Vermietung in St. Peter-Ording zeigen Sie innerhalb eines Monats an, und die Erklärung über die betrieblichen Einnahmen geben Sie bis zum 30. Juni jeden Jahres ab (§ 8 Abs. 1). Maßgeblich sind dabei die Einnahmen des Vorjahres (§ 4 Abs. 4) – wer neu anfängt, wird nach den Einnahmen des laufenden Erhebungszeitraums veranlagt (§ 4 Abs. 5). Die Gemeinde St. Peter-Ording darf bei den Finanzbehörden Auskünfte über Ihre betrieblichen Einnahmen einholen (§ 8 Abs. 2). Fällig wird die Abgabe in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; Beträge unter 5,00 € werden weder erhoben noch erstattet (§ 7). Eine nur saisonale Ausübung gilt ausdrücklich nicht als Beendigung – wer im Winter schließt, bleibt abgabepflichtig; endet die Tätigkeit wirklich, wird je vollem Kalendermonat ein Zwölftel erstattet (§ 7 Abs. 2).
Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von St. Peter-Ording liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 21. August 2026). Ändert die Gemeinde Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.
Ihre Unterkunft in St. Peter-Ording bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?
Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:
Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.
Womit St. Peter-Ording Gäste anzieht
Nordseeort auf Eiderstedt mit bis zu 12 km langem Sandstrand, Pfahlbauten und Top-Bedingungen für Wassersport. Auf unserer Ortsseite ist St. Peter-Ording den Reisearten Strandurlaub, Wassersport, Urlaub mit Hund zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in St. Peter-Ording aus →
Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 1. April bis 31. Oktober und 25. Dezember bis 7. Januar gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.
Wann Gäste in St. Peter-Ording kommen: die Höhepunkte des Jahres
Diese Veranstaltungen ziehen Gäste von weiter her an – zu diesen Terminen wird in St. Peter-Ording gebucht. Die Termine stammen aus dem offiziellen Veranstaltungskalender des Ortes (Quelle unten):
Familienfest auf der Erlebnis-Promenade
29. August 2026
Piratentage auf der Historischen Insel
1. bis 4. Oktober 2026
Halloween-Laternelaufen am Erlebnis-Hus
29. Oktober bis 1. November 2026
Weihnachtsmarkt auf der Historischen Insel
4. Dezember 2026 bis 3. Januar 2027
Große Veranstaltungen in der Umgebung von St. Peter-Ording
Diese Ereignisse finden nicht in St. Peter-Ording statt, ziehen aber Besucher in die Region – und wer in ihrer Nähe wohnt, wird mitgesucht. Am nächsten: Dithmarscher Kohltage, Dithmarschen, rund 39 Kilometer entfernt; drei weitere große Termine liegen im Umkreis von 47 Kilometern. Alle Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte, keine Luftlinien.
Dithmarscher Kohltage
22. bis 27. September 2026
Dithmarschen · rund 39 km
Biikebrennen
21. Februar 2027
Husum · rund 47 km
Husumer Krokusblütenfest
13. und 14. März 2027
Husum · rund 47 km
Husumer Hafentage
4. bis 8. August 2027
Husum · rund 47 km
Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in St. Peter-Ording pflegen.
Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus
- Die Satzung erklärt auch den 25. Dezember bis 7. Januar zur Saison A – planen Sie Weihnachten und Silvester wie Hochsommer: Bestpreis, Mindestaufenthalt, früher Buchungsschluss.
- Die Kitesurf Masters (August) und die Piratentage (Anfang Oktober) bringen Gäste außerhalb der Schulferienspitzen – setzen Sie für diese Wochenenden eigene Preise.
- Ihre Monatsabrechnung bis zum 15. wird leichter, wenn die Reisedaten sauber dokumentiert sind – der Anreisetag zählt voll, der Abreisetag gar nicht.
- Wer mehr als 180 Tage im Jahr vermietet, wird bei der Zweitwohnungssteuer mit 30 statt 100 Prozent Verfügbarkeitsgrad veranlagt (§ 4 Abs. 7) – das ist der größte Hebel, den Sie in St. Peter-Ording selbst in der Hand haben. Die Steuererklärung dafür ist bis zum 31. März fällig.
Häufige Fragen von Gastgebern in St. Peter-Ording
Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Wie hoch ist die Kurabgabe in St. Peter-Ording 2026?
Warum muss mein Gast in St. Peter-Ording die Gästekarte unterschreiben?
Muss ich als Vermieter in St. Peter-Ording die Kurabgabe selbst einziehen?
Was passiert, wenn ein Gast die Kurabgabe nicht zahlen will?
Wer bekommt in St. Peter-Ording eine ermäßigte oder kostenlose Karte?
Welche Saisonzeiten gelten in St. Peter-Ording?
Zahlen Kinder in St. Peter-Ording Kurabgabe?
Was gilt für Eigentümer einer Ferienwohnung in St. Peter-Ording?
Wie viel Zweitwohnungssteuer zahle ich in St. Peter-Ording – und kann ich sie senken?
Brauche ich in St. Peter-Ording eine Genehmigung, um eine Wohnung als Ferienwohnung zu vermieten?
Was kostet es, wenn ich in St. Peter-Ording keinen Stellplatz herstellen kann?
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in St. Peter-Ording auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
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Sechs Monate kostenlos, fester Preis danach, keine Provision auf Ihre Buchungen. Wir sind ein junges Portal – und sagen das offen. Was wir mitbringen: ein gepflegtes SPO-Umfeld aus Ortsseite und Terminen, von den Kitesurf Masters bis zum Weihnachtsmarkt – und mittendrin Ihre Unterkunft.
Alles über das AngebotAlle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.