Unterkunft in Heringsdorf, Ahlbeck und Bansin vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer
Vermieten ohne Vermittlungsprovision: ein fester Jahrespreis, egal wie voll Ihr Kalender in Heringsdorf, Ahlbeck oder Bansin wird. Diese Seite gilt für alle drei Kaiserbäder – sie bilden seit 2005 die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf mit einem gemeinsamen Ortsrecht, dieselben Sätze und Fristen also für jede der drei Adressen. Was Sie als Quartiergeber wissen müssen: Meldung binnen eines Werktages, Abführung bis zum 10. des Folgemonats – und eine Zweitwohnungssteuer von 22 Prozent, die höchste an dieser Küste. Alles Weitere steht unten, Paragraf für Paragraf.
Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?
FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Wer in Ahlbeck, Heringsdorf oder Bansin eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus, ein Apartment oder ein einzelnes Zimmer vermietet, zahlt bei uns einen festen Jahresbetrag – Hotels und Pensionen ebenso. Auf Ihre Buchungen liegt keine Vermittlungsprovision, die ersten sechs Monate kosten nichts. Ob Ihre Unterkunft an der Ahlbecker Seebrücke steht, in der Heringsdorfer Villenzeile oder ruhiger am Bansiner Hang: Der Preis bleibt derselbe.
Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung in Heringsdorf, 125 € pro Nacht, 130 belegte Nächte – 16.250 € Buchungsumsatz im Jahr. Bei angenommenen 10 % Vermittlungsprovision blieben davon 1.625 € beim Portal, Jahr für Jahr. Die Fremdenverkehrsabgabe der Gemeinde kostet dieselbe Wohnung mit vier Betten 44,92 € im Jahr (11,23 € je Bett). Ein fester Jahrespreis fürs Portal folgt derselben Logik: Er steigt nicht mit, wenn Ihre Saison gut läuft.
Der zweite Grund ist das Umfeld, in dem Ihr Inserat steht. Ortsseite, Ausflugsziele und Termine für die Kaiserbäder pflegen wir selbst – und dieses Dreigespann hat Erzählstoff, den kaum ein Ostseeort bietet: die zwölf Kilometer lange Strandpromenade von Bansin bis zur polnischen Grenze, drei Seebrücken, die Bäderarchitektur der Kaiserzeit, und mit Swinemünde eine Stadt in Sichtweite, in die Ihre Gäste zu Fuß oder mit dem Schiff spazieren können. Wer nach einer Unterkunft auf Usedom sucht, findet bei uns die Unterschiede zwischen den drei Bädern erklärt statt nur eine Landkarte. Die wichtigsten Termine in Heringsdorf sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.
Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.
Fester Jahrespreis
Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.
Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste
Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.
Alle Unterkunftsarten
Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Heringsdorf – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.
Sechs Monate kostenlos
Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.
Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht
Die Kurabgabe ziehen Sie in den Kaiserbädern selbst ein, stellen die UsedomCard aus und melden Ihre Gäste binnen eines Werktages – abgeführt wird bis zum 10. des Folgemonats. Weil Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin eine Gemeinde sind, gilt das für alle drei gleich; die Kurabgabe selbst ist sogar eine gemeinsame der ganzen Tourismusregion Insel Usedom. Wir haben die Kurabgabesatzung für 2026, die Fremdenverkehrsabgabesatzung und die neue Zweitwohnungssteuersatzung vom Dezember 2025 im Original gelesen.
Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung), beschlossen von der Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf am 18. Dezember 2025 nachgelesen haben (in Kraft seit dem 1. Januar 2026; sie gilt für Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin gleichermaßen, gelesen am 19. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.
Wer in Heringsdorf vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: Ihre Gäste in Heringsdorf, Ahlbeck oder Bansin innerhalb eines Werktages nach der Ankunft melden – möglichst über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde –, die Kurabgabe einziehen und die UsedomCard ausstellen sowie die eingezogene Abgabe bis zum 10. des Folgemonats an die Gemeinde abführen (§ 9). Heringsdorf liegt in den Kaiserbädern im Südosten der Insel Usedom – die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf umfasst Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin, verbunden durch die längste zusammenhängende Strandpromenade Europas, mit drei Seebrücken und der Grenze zum polnischen Swinemünde direkt hinter Ahlbeck, ist als Seeheilbad und Heilbad anerkannt und erhebt 2026 in der Hauptsaison 3,70 € Kurabgabe pro Person und Tag.
Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:
Kurabgabe in Heringsdorf: Sätze und Zeiträume 2026
Die Kurabgabe der Kaiserbäder ist keine rein örtliche Angelegenheit: Nach § 1 der Satzung erheben die Gemeinden der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast eine gemeinsame Kurabgabe – neben der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf mit ihren Ortsteilen Ahlbeck, Bansin, Bansin Dorf, Gothen, Sellin, Alt und Neu Sallenthin also auch Karlshagen, Trassenheide, Koserow, Loddin, Ückeritz, Zempin und Zinnowitz sowie die Stadt Wolgast. Erhebungsgebiet ist das gesamte anerkannte Gebiet dieser Gemeinden. Für Sie heißt das: In Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin gelten dieselben Sätze, Fristen und Pflichten – die drei Kaiserbäder sind seit 2005 eine Gemeinde und haben ein gemeinsames Ortsrecht. Die Gäste erhalten dafür die UsedomCard.
| Zeitraum | je Person und Tag |
|---|---|
| Hauptsaison 1. April bis 31. Oktober |
3,70 € |
| Nebensaison 1. Januar bis 31. März (2,90 €) sowie 1. November bis 31. Dezember (3,00 €) |
2,90 € bzw. 3,00 € |
| Jahreskurabgabe Jahreskurabgabe; ihr liegen 28 Hauptsaison-Tagessätze zugrunde (§ 4 Abs. 3). Sie ist Pflicht für Eigentümer und Besitzer einer Wohnungseinheit, die diese überwiegend zu Erholungszwecken nutzen, sowie für Dauercamper und Dauerlieger – unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer |
103,60 € |
Ermäßigte Sätze kennt diese Satzung nicht – befreit sind allein Kinder unter sechs Jahren (§ 3 Abs. 1), und die dadurch entstehenden Ausfallbeträge tragen die Gemeinden selbst. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Beträgen enthalten (§ 4 Abs. 6). Bemerkenswert ist, was in der Abgabe noch steckt: ein Entgelt für den öffentlichen Personennahverkehr – 0,50 € von Januar bis März und 0,60 € von April bis Dezember für den Bus der Kaiserbäderlinie – sowie von April bis Oktober weitere 0,30 € für die kostenlose Nutzung des Hop-on-Hop-off-Angebotes der Reederei von Seebrücke zu Seebrücke innerhalb der Gemeinde und nach Swinemünde (§ 4 Abs. 5). Ihre Gäste zahlen die Kurabgabe also nicht nur für Strand und Promenade, sondern fahren damit auch Bus und Schiff. Die Befreiungsliste der Kaiserbäder ist die kürzeste in unserem Bestand: Frei sind allein Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (§ 3 Abs. 1). Ermäßigte Sätze für ältere Kinder, für Schwerbehinderte oder für Kurgäste gibt es nicht – wo andere Satzungen halbe Sätze und Staffeln kennen, bleibt es hier beim vollen Tagessatz für jeden ab dem sechsten Geburtstag. Wer eine Befreiung geltend machen will, muss die Voraussetzungen vor dem Ausstellen der Kurkarte nachweisen (§ 7 Abs. 1); nachträglich wird nichts korrigiert. Für Sie als Quartiergeber ist das eine Erleichterung: Sie müssen keine Ermäßigungsklassen prüfen, sondern nur das Alter.
Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise
Hier rechnet die Satzung gastfreundlich – und anders als die Nachbarn auf Rügen: „Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet" (§ 4 Abs. 2). Aus sieben Übernachtungen werden also sieben Abgabetage, nicht acht. Dazu kommt eine Feinheit, die man kennen muss: Bemessungsgrundlage für diesen zusammengefassten Reisetag ist der Tagessatz des Anreisetages. Wer am 31. Oktober anreist – dem letzten Hauptsaisontag – zahlt für den Abreisetag im November also noch den Hauptsaisonsatz. Dieselbe Regel kennt sonst nur Kühlungsborn. Die Kurabgabe ist eine Bringschuld und wird für Übernachtungsgäste nach der Ankunft bei Ihnen als Quartiergeber für den gesamten Aufenthalt fällig (§ 6 Abs. 3); Tagesgäste lösen ihre Karte selbst in der Tourist-Information oder am Automaten.
Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene und ein achtjähriges Kind, sieben Übernachtungen im Juli.
7 Nächte = 7 Abgabetage; 3 Personen × 7 × 3,70 € = 77,70 € Kurabgabe – für das Kind gilt der volle Satz, denn ermäßigte Sätze kennt die Satzung nicht.
Dieselbe Woche im Februar kostet 60,90 €. Eingezogen wird beides von Ihnen, direkt nach der Ankunft.
Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:
Gezählt wird hier: nach Übernachtungen – Abgabetage = Übernachtungen. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.
Ihre Pflichten als Quartiergeber (§ 9)
Die Satzung nennt Sie Quartiergeber und definiert das weit: Wer abgabepflichtige Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt, ist Quartiergeber – und ebenso, wer im Sinne des § 11 Abs. 3 KAG M-V Unterkunftsmöglichkeiten zu Erholungszwecken überlässt (§ 9 Abs. 1). Damit sind auch Camping- und Dauerliegeplätze erfasst. Zwei Gruppen sollten besonders hinsehen: Eigentümer und Besitzer einer Wohnungseinheit gelten selbst als ortsfremd, wenn sie diese überwiegend zu Erholungszwecken nutzen – bei Zweitwohnungen wird das sogar widerleglich vermutet (§ 2 Abs. 2) –, und Dauercamper und Dauerlieger zahlen unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer die Jahreskurabgabe von 103,60 €. Ihre Pflichten im Einzelnen:
- Melden binnen eines Werktages. Die Meldung hat „innerhalb eines Werktages nach der Ankunft des Gastes" zu erfolgen – möglichst über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde, ersatzweise über den Meldeschein in Papierform (§ 9 Abs. 5). Zu erheben und zu übermitteln sind Vor- und Nachname, Anschrift, An- und Abreisedatum, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse (Abs. 2). Die Vordrucke gibt es kostenfrei bei den zugelassenen Stellen.
- Die DSGVO-Pflicht, die leicht übersehen wird. Ihre Gäste können die Kurkarte elektronisch erhalten – aber sie dürfen dem formlos und voraussetzungslos widersprechen; dann wird die E-Mail-Adresse nicht erhoben und die Karte in Papierform ausgehändigt. Als Quartiergeber sind Sie verpflichtet, den Gästen die Informationen der Gemeinde zur Datenverarbeitung vor der Datenerhebung zur Verfügung zu stellen und auf dieses Widerspruchsrecht hinzuweisen (§ 9 Abs. 2). Die Unterlagen dazu stellt die Gemeinde bereit.
- Abführen bis zum 10. des Folgemonats – sonst wird geschätzt. Die eingezogene Kurabgabe führen Sie bis zum 10. des Folgemonats an die Gemeinde ab; alternativ benennen Sie eine beauftragte Person, die das übernimmt – ausdrücklich nicht den Gast (§ 9 Abs. 7). Sie haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Kommen Sie der Pflicht nicht nach, schätzt die Gemeinde die Höhe der abzuführenden Kurabgabe.
- Meldescheine: ein Jahr aufbewahren – und dann vernichten. Die Meldescheine sind vor unbefugter Einsichtnahme zu sichern und nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer von einem Jahr zu vernichten (§ 9 Abs. 4) – eine ungewöhnlich kurze Frist, andernorts sind es fünf oder sechs Jahre, und die aktive Vernichtungspflicht kennt sonst keine Satzung an dieser Küste. Auf Verlangen legen Sie die Meldescheine vor und erteilen Auskunft. Außerdem ist die Kurabgabesatzung für die Gäste sichtbar auszulegen (Abs. 6). Ernst zu nehmen ist der Rahmen: Eine Abgabenhinterziehung kann nach § 16 KAG M-V mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden – auch der Versuch ist strafbar.
Die Kurkarte heißt hier UsedomCard. Sie stellen sie aus, sobald der Gast die Kurabgabe entrichtet hat; sie gilt zugleich als Quittung, läuft auf den Namen, ist nicht übertragbar und muss im Erhebungsgebiet stets mitgeführt werden (§ 5). Auch befreite Kinder erhalten eine Karte. Die Gemeinden dürfen durch ausgewiesene Mitarbeiter Kontrollen durchführen – dabei sind Kurkarte und ein amtliches Lichtbilddokument vorzulegen; missbräuchlich benutzte Karten werden eingezogen (§ 7 Abs. 2). Reist ein Gast vorzeitig ab, wird die zu viel gezahlte Kurabgabe erstattet, aber nur gegen Rückgabe der Karte, auf deren Rückseite Sie die Abreise bescheinigt haben; der Anspruch ist innerhalb von 14 Tagen geltend zu machen. Auf Jahreskurkarten werden dagegen keine Erstattungen vorgenommen (§ 8 Abs. 2).
Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört
Für Eigentümerinnen und Eigentümer gilt in den Kaiserbädern eine Doppelbelastung, die man kennen sollte. Erstens die Jahreskurabgabe: Wer eine Wohnungseinheit besitzt und sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt, gilt selbst als ortsfremd und zahlt 103,60 € im Jahr – bei Zweitwohnungen wird die überwiegende Erholungsnutzung durch den Eigentümer und die mit ihm lebenden Familienangehörigen sogar widerleglich vermutet (§ 2 Abs. 2). Dasselbe gilt für Dauercamper und Dauerlieger, unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer.
Zweitens die Zweitwohnungssteuer nach der neuen Satzung vom 19. Dezember 2025: Sie beträgt 22 Prozent des jährlichen Mietaufwands – der höchste Satz, der uns an Nord- und Ostsee begegnet ist (Binz und Baabe liegen bei 20, Kellenhusen bei 17,5 Prozent). Maßstab ist die Jahresrohmiete; lässt sie sich nicht ermitteln, wird die ortsübliche Miete anhand der KdU-Richtlinie des Landkreises Vorpommern-Greifswald geschätzt, weil die Gemeinde keinen eigenen Mietspiegel hat. Für nur vorübergehend bewohnbare Wohnungen werden zwei Drittel des Mietwerts angesetzt (§ 4 Abs. 4).
Der Hebel für Vermieter steht in § 4 Abs. 5: Ist die Eigennutzung im Bemessungszeitraum mindestens zehn Monate rechtlich ausgeschlossen, wird nicht mehr die Jahresmiete zugrunde gelegt, sondern der monatliche Mietaufwand je angebrochenem Monat mit voraussichtlicher rechtlicher Nutzungsmöglichkeit. Wer also über einen Vermittlungsvertrag zehn Monate oder mehr fest gebunden ist, zahlt nur noch für die restlichen Monate. Nicht besteuert werden außerdem Kur- und Feriengäste als Mieter, solange die Nutzungsdauer unter einem Monat liegt (§ 3 Nr. 4) – Ihre Gäste sind also nie betroffen.
Nicht vergessen: die Fremdenverkehrsabgabe
Als Vermieterin oder Vermieter zahlen Sie zusätzlich die Fremdenverkehrsabgabe nach der Satzung vom 19. August 2020. Sie rechnet nach Betten, und die Kaiserbäder ordnen die Vermietung der höchsten Vorteilsstufe zu – jener für Abgabepflichtige, „deren Angebote typischerweise auf den Fremdenverkehr ausgerichtet sind und daraus unmittelbare Vorteile erlangen können". Die Sätze je Fremdbett und Jahr: private Vermietung 11,23 €, private Vermietung mit Frühstück 14,04 €, gewerbliche Vermietung 11,23 € beziehungsweise mit Frühstück 14,04 €, Hotels mit Restauration 18,72 €. Eine Ferienwohnung mit vier Betten kostet damit 44,92 € im Jahr – wer Frühstück anbietet, zahlt 56,16 €. Es lohnt sich also, den Frühstücksservice bewusst zu kalkulieren: Er hebt die Abgabe um ein Viertel.
Wer über die eigene Vermietung hinaus tätig wird, findet eigene Positionen in derselben Anlage: Hausverwaltungen und Vermittler zahlen 112,32 € je Arbeitskraft, ebenso die Vermittlung, Vermietung, Verwaltung, Betreuung und Reinigung von Ferienobjekten sowie Zimmervermittlungen. Wer also fremde Objekte mitbetreut oder reinigt, sollte prüfen, ob er zusätzlich unter diese Position fällt.
Was die Kaiserbäder nicht haben: eine Zweckentfremdungssatzung, wie sie die ostfriesischen Inseln kennen, führt das Ortsrecht der Gemeinde nicht – für das Vermieten selbst brauchen Sie hier also keine Genehmigung nach Zweckentfremdungsrecht. Zu beachten bleibt die Stellplatzsatzung vom 21. Februar 2023, wenn Sie bauen, umbauen oder Einheiten schaffen.
Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Heringsdorf liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 19. August 2026). Ändert die Gemeinde Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.
Ihre Unterkunft in Heringsdorf bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?
Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:
Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.
Womit Heringsdorf Gäste anzieht
Heringsdorf ist das größte der drei Kaiserbäder auf Usedom – bekannt für Deutschlands längste Seebrücke, elegante Bäderarchitektur und einen breiten, feinen Ostsee-Sandstrand. Auf unserer Ortsseite ist Heringsdorf den Reisearten Strandurlaub, Wellness, Kulturreise zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Heringsdorf aus →
Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 1. April bis 31. Oktober gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.
Wann Gäste in Heringsdorf kommen: die großen Termine
Nicht jeder Kalendereintrag füllt ein Haus. Das hier sind die Veranstaltungen, die Besucher von weiter her anziehen – aus unserem eigenen Veranstaltungskalender und den Großereignissen der Region. Was nicht in Heringsdorf selbst stattfindet, steht mit der Entfernung dabei. Am nächsten: Speedway Bundesliga, Stralsund, rund 81 Kilometer entfernt. Die Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte; wo „Luftlinie“ dabeisteht, liegt für diese Verbindung keine Fahrstrecke vor.
Speedway Bundesliga
19. September 2026
Stralsund · rund 81 km Luftlinie
SARAH CONNOR – Wilde Nächte 2 – Open Air 2027 - 02.09.2027 - …
2. September 2027
Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in Heringsdorf pflegen.
Dazu kommen die Reisezeiten, die die Satzung selbst als Hauptsaison markiert: 1. April bis 31. Oktober. Wer seine Preise daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.
Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus
- Heringsdorf, Ahlbeck und Bansin haben drei Preiszonen im Jahr, und die Nebensaison ist zweigeteilt: Von Januar bis März zahlen Gäste 2,90 €, von November bis Dezember 3,00 € und dazwischen – vom 1. April bis 31. Oktober – 3,70 € pro Tag. Der Sprung kommt also schon am 1. April, deutlich früher als an vielen Ostseeorten, wo die Hauptsaison erst im Mai beginnt. Wer Ostern und die Aprilwochen wie Nebensaison bepreist, verschenkt genau das Fenster, das die Gemeinde selbst als Hauptsaison einstuft.
- Die Zweitwohnungssteuer kennt eine Zehn-Monats-Schwelle, die bares Geld wert ist: Ist Ihre Eigennutzung rechtlich für mindestens zehn Monate ausgeschlossen – etwa durch einen Vermittlungsvertrag –, wird die Steuer nicht mehr aus der Jahresmiete berechnet, sondern nur noch je angebrochenem Monat mit tatsächlicher Nutzungsmöglichkeit (§ 4 Abs. 5). Bei 22 Prozent Steuersatz ist das der größte Hebel der Satzung; wer ohnehin fast ganzjährig vermietet, sollte den Ausschluss vertraglich sauber festhalten.
- Ihre Gäste bekommen mit der Kurabgabe mehr, als viele wissen – sagen Sie es ihnen: In der Abgabe stecken der kostenlose Bus der Kaiserbäderlinie und von April bis Oktober auch das Hop-on-Hop-off-Schiff von Seebrücke zu Seebrücke bis nach Swinemünde (§ 4 Abs. 5). Ein Satz dazu in der Objektbeschreibung macht aus einer Pflichtabgabe ein Argument – gerade für Familien ohne Auto und für Gäste, die einen Tagesausflug nach Polen einplanen.
Häufige Fragen von Gastgebern in Heringsdorf
Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Wie hoch ist die Kurabgabe in Heringsdorf 2026?
Gilt diese Seite für Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin gleichermaßen?
Wie hoch ist die Kurabgabe in den Kaiserbädern 2026?
Zählen An- und Abreisetag in den Kaiserbädern beide?
Wie schnell muss ich meine Gäste melden – und wann abführen?
Was muss ich meinen Gästen zum Datenschutz sagen?
Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer – und wie senke ich sie?
Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe für eine Ferienwohnung?
Zahlen auch Eigentümer und Dauercamper Kurabgabe?
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in Heringsdorf auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ihre Unterkunft in Heringsdorf vorstellen
Sechs Monate kostenlos, danach ein fester Betrag im Jahr, keine Provision auf Ihre Buchungen – für eine Ferienwohnung in Ahlbeck genauso wie für ein Ferienhaus in Bansin. Dass wir ein junges Portal sind, sagen wir offen dazu. Was Gastgeber in Heringsdorf, Ahlbeck und Bansin dafür bekommen: eine Ortsseite, die die drei Bäder auseinanderhält, ein Ortsrecht-Kapitel mit allen Fristen an einer Stelle – und die Zusage, dass wir uns melden, wenn die Gemeinde etwas ändert.
Alles über das AngebotAlle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.