FÜR GASTGEBERHERINGSDORF

Unterkunft in Heringsdorf, Ahlbeck und Bansin vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer

Vermieten ohne Vermittlungsprovision: ein fester Jahrespreis, egal wie voll Ihr Kalender in Heringsdorf, Ahlbeck oder Bansin wird. Diese Seite gilt für alle drei Kaiserbäder – sie bilden seit 2005 die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf mit einem gemeinsamen Ortsrecht, dieselben Sätze und Fristen also für jede der drei Adressen. Was Sie als Quartiergeber wissen müssen: Meldung binnen eines Werktages, Abführung bis zum 10. des Folgemonats – und eine Zweitwohnungssteuer von 22 Prozent, die höchste an dieser Küste. Alles Weitere steht unten, Paragraf für Paragraf.

Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?

FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Wer in Ahlbeck, Heringsdorf oder Bansin eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus, ein Apartment oder ein einzelnes Zimmer vermietet, zahlt bei uns einen festen Jahresbetrag – Hotels und Pensionen ebenso. Auf Ihre Buchungen liegt keine Vermittlungsprovision, die ersten sechs Monate kosten nichts. Ob Ihre Unterkunft an der Ahlbecker Seebrücke steht, in der Heringsdorfer Villenzeile oder ruhiger am Bansiner Hang: Der Preis bleibt derselbe.

Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung in Heringsdorf, 125 € pro Nacht, 130 belegte Nächte – 16.250 € Buchungsumsatz im Jahr. Bei angenommenen 10 % Vermittlungsprovision blieben davon 1.625 € beim Portal, Jahr für Jahr. Die Fremdenverkehrsabgabe der Gemeinde kostet dieselbe Wohnung mit vier Betten 44,92 € im Jahr (11,23 € je Bett). Ein fester Jahrespreis fürs Portal folgt derselben Logik: Er steigt nicht mit, wenn Ihre Saison gut läuft.

Der zweite Grund ist das Umfeld, in dem Ihr Inserat steht. Ortsseite, Ausflugsziele und Termine für die Kaiserbäder pflegen wir selbst – und dieses Dreigespann hat Erzählstoff, den kaum ein Ostseeort bietet: die zwölf Kilometer lange Strandpromenade von Bansin bis zur polnischen Grenze, drei Seebrücken, die Bäderarchitektur der Kaiserzeit, und mit Swinemünde eine Stadt in Sichtweite, in die Ihre Gäste zu Fuß oder mit dem Schiff spazieren können. Wer nach einer Unterkunft auf Usedom sucht, findet bei uns die Unterschiede zwischen den drei Bädern erklärt statt nur eine Landkarte. Die wichtigsten Termine in Heringsdorf sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.

Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.

Fester Jahrespreis

Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.

Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste

Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.

Alle Unterkunftsarten

Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Heringsdorf – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.

Sechs Monate kostenlos

Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.

Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht

Die Kurabgabe ziehen Sie in den Kaiserbädern selbst ein, stellen die UsedomCard aus und melden Ihre Gäste binnen eines Werktages – abgeführt wird bis zum 10. des Folgemonats. Weil Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin eine Gemeinde sind, gilt das für alle drei gleich; die Kurabgabe selbst ist sogar eine gemeinsame der ganzen Tourismusregion Insel Usedom. Wir haben die Kurabgabesatzung für 2026, die Fremdenverkehrsabgabesatzung und die neue Zweitwohnungssteuersatzung vom Dezember 2025 im Original gelesen.

Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung), beschlossen von der Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf am 18. Dezember 2025 nachgelesen haben (in Kraft seit dem 1. Januar 2026; sie gilt für Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin gleichermaßen, gelesen am 19. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.

Wer in Heringsdorf vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: Ihre Gäste in Heringsdorf, Ahlbeck oder Bansin innerhalb eines Werktages nach der Ankunft melden – möglichst über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde –, die Kurabgabe einziehen und die UsedomCard ausstellen sowie die eingezogene Abgabe bis zum 10. des Folgemonats an die Gemeinde abführen (§ 9). Heringsdorf liegt in den Kaiserbädern im Südosten der Insel Usedom – die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf umfasst Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin, verbunden durch die längste zusammenhängende Strandpromenade Europas, mit drei Seebrücken und der Grenze zum polnischen Swinemünde direkt hinter Ahlbeck, ist als Seeheilbad und Heilbad anerkannt und erhebt 2026 in der Hauptsaison 3,70 € Kurabgabe pro Person und Tag.

Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:

Kurabgabe in Heringsdorf: Sätze und Zeiträume 2026

Die Kurabgabe der Kaiserbäder ist keine rein örtliche Angelegenheit: Nach § 1 der Satzung erheben die Gemeinden der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast eine gemeinsame Kurabgabe – neben der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf mit ihren Ortsteilen Ahlbeck, Bansin, Bansin Dorf, Gothen, Sellin, Alt und Neu Sallenthin also auch Karlshagen, Trassenheide, Koserow, Loddin, Ückeritz, Zempin und Zinnowitz sowie die Stadt Wolgast. Erhebungsgebiet ist das gesamte anerkannte Gebiet dieser Gemeinden. Für Sie heißt das: In Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin gelten dieselben Sätze, Fristen und Pflichten – die drei Kaiserbäder sind seit 2005 eine Gemeinde und haben ein gemeinsames Ortsrecht. Die Gäste erhalten dafür die UsedomCard.

Zeitraumje Person und Tag
Hauptsaison
1. April bis 31. Oktober
3,70 €
Nebensaison
1. Januar bis 31. März (2,90 €) sowie 1. November bis 31. Dezember (3,00 €)
2,90 € bzw. 3,00 €
Jahreskurabgabe
Jahreskurabgabe; ihr liegen 28 Hauptsaison-Tagessätze zugrunde (§ 4 Abs. 3). Sie ist Pflicht für Eigentümer und Besitzer einer Wohnungseinheit, die diese überwiegend zu Erholungszwecken nutzen, sowie für Dauercamper und Dauerlieger – unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer
103,60 €

Ermäßigte Sätze kennt diese Satzung nicht – befreit sind allein Kinder unter sechs Jahren (§ 3 Abs. 1), und die dadurch entstehenden Ausfallbeträge tragen die Gemeinden selbst. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Beträgen enthalten (§ 4 Abs. 6). Bemerkenswert ist, was in der Abgabe noch steckt: ein Entgelt für den öffentlichen Personennahverkehr – 0,50 € von Januar bis März und 0,60 € von April bis Dezember für den Bus der Kaiserbäderlinie – sowie von April bis Oktober weitere 0,30 € für die kostenlose Nutzung des Hop-on-Hop-off-Angebotes der Reederei von Seebrücke zu Seebrücke innerhalb der Gemeinde und nach Swinemünde (§ 4 Abs. 5). Ihre Gäste zahlen die Kurabgabe also nicht nur für Strand und Promenade, sondern fahren damit auch Bus und Schiff. Die Befreiungsliste der Kaiserbäder ist die kürzeste in unserem Bestand: Frei sind allein Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (§ 3 Abs. 1). Ermäßigte Sätze für ältere Kinder, für Schwerbehinderte oder für Kurgäste gibt es nicht – wo andere Satzungen halbe Sätze und Staffeln kennen, bleibt es hier beim vollen Tagessatz für jeden ab dem sechsten Geburtstag. Wer eine Befreiung geltend machen will, muss die Voraussetzungen vor dem Ausstellen der Kurkarte nachweisen (§ 7 Abs. 1); nachträglich wird nichts korrigiert. Für Sie als Quartiergeber ist das eine Erleichterung: Sie müssen keine Ermäßigungsklassen prüfen, sondern nur das Alter.

Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise

Hier rechnet die Satzung gastfreundlich – und anders als die Nachbarn auf Rügen: „Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet" (§ 4 Abs. 2). Aus sieben Übernachtungen werden also sieben Abgabetage, nicht acht. Dazu kommt eine Feinheit, die man kennen muss: Bemessungsgrundlage für diesen zusammengefassten Reisetag ist der Tagessatz des Anreisetages. Wer am 31. Oktober anreist – dem letzten Hauptsaisontag – zahlt für den Abreisetag im November also noch den Hauptsaisonsatz. Dieselbe Regel kennt sonst nur Kühlungsborn. Die Kurabgabe ist eine Bringschuld und wird für Übernachtungsgäste nach der Ankunft bei Ihnen als Quartiergeber für den gesamten Aufenthalt fällig (§ 6 Abs. 3); Tagesgäste lösen ihre Karte selbst in der Tourist-Information oder am Automaten.

Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene und ein achtjähriges Kind, sieben Übernachtungen im Juli.
7 Nächte = 7 Abgabetage; 3 Personen × 7 × 3,70 € = 77,70 € Kurabgabe – für das Kind gilt der volle Satz, denn ermäßigte Sätze kennt die Satzung nicht.
Dieselbe Woche im Februar kostet 60,90 €. Eingezogen wird beides von Ihnen, direkt nach der Ankunft.

Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:

Gezählt wird hier: nach Übernachtungen – Abgabetage = Übernachtungen. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.

Ihre Pflichten als Quartiergeber (§ 9)

Die Satzung nennt Sie Quartiergeber und definiert das weit: Wer abgabepflichtige Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt, ist Quartiergeber – und ebenso, wer im Sinne des § 11 Abs. 3 KAG M-V Unterkunftsmöglichkeiten zu Erholungszwecken überlässt (§ 9 Abs. 1). Damit sind auch Camping- und Dauerliegeplätze erfasst. Zwei Gruppen sollten besonders hinsehen: Eigentümer und Besitzer einer Wohnungseinheit gelten selbst als ortsfremd, wenn sie diese überwiegend zu Erholungszwecken nutzen – bei Zweitwohnungen wird das sogar widerleglich vermutet (§ 2 Abs. 2) –, und Dauercamper und Dauerlieger zahlen unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer die Jahreskurabgabe von 103,60 €. Ihre Pflichten im Einzelnen:

Die Kurkarte heißt hier UsedomCard. Sie stellen sie aus, sobald der Gast die Kurabgabe entrichtet hat; sie gilt zugleich als Quittung, läuft auf den Namen, ist nicht übertragbar und muss im Erhebungsgebiet stets mitgeführt werden (§ 5). Auch befreite Kinder erhalten eine Karte. Die Gemeinden dürfen durch ausgewiesene Mitarbeiter Kontrollen durchführen – dabei sind Kurkarte und ein amtliches Lichtbilddokument vorzulegen; missbräuchlich benutzte Karten werden eingezogen (§ 7 Abs. 2). Reist ein Gast vorzeitig ab, wird die zu viel gezahlte Kurabgabe erstattet, aber nur gegen Rückgabe der Karte, auf deren Rückseite Sie die Abreise bescheinigt haben; der Anspruch ist innerhalb von 14 Tagen geltend zu machen. Auf Jahreskurkarten werden dagegen keine Erstattungen vorgenommen (§ 8 Abs. 2).

Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört

Für Eigentümerinnen und Eigentümer gilt in den Kaiserbädern eine Doppelbelastung, die man kennen sollte. Erstens die Jahreskurabgabe: Wer eine Wohnungseinheit besitzt und sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt, gilt selbst als ortsfremd und zahlt 103,60 € im Jahr – bei Zweitwohnungen wird die überwiegende Erholungsnutzung durch den Eigentümer und die mit ihm lebenden Familienangehörigen sogar widerleglich vermutet (§ 2 Abs. 2). Dasselbe gilt für Dauercamper und Dauerlieger, unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer.

Zweitens die Zweitwohnungssteuer nach der neuen Satzung vom 19. Dezember 2025: Sie beträgt 22 Prozent des jährlichen Mietaufwands – der höchste Satz, der uns an Nord- und Ostsee begegnet ist (Binz und Baabe liegen bei 20, Kellenhusen bei 17,5 Prozent). Maßstab ist die Jahresrohmiete; lässt sie sich nicht ermitteln, wird die ortsübliche Miete anhand der KdU-Richtlinie des Landkreises Vorpommern-Greifswald geschätzt, weil die Gemeinde keinen eigenen Mietspiegel hat. Für nur vorübergehend bewohnbare Wohnungen werden zwei Drittel des Mietwerts angesetzt (§ 4 Abs. 4).

Der Hebel für Vermieter steht in § 4 Abs. 5: Ist die Eigennutzung im Bemessungszeitraum mindestens zehn Monate rechtlich ausgeschlossen, wird nicht mehr die Jahresmiete zugrunde gelegt, sondern der monatliche Mietaufwand je angebrochenem Monat mit voraussichtlicher rechtlicher Nutzungsmöglichkeit. Wer also über einen Vermittlungsvertrag zehn Monate oder mehr fest gebunden ist, zahlt nur noch für die restlichen Monate. Nicht besteuert werden außerdem Kur- und Feriengäste als Mieter, solange die Nutzungsdauer unter einem Monat liegt (§ 3 Nr. 4) – Ihre Gäste sind also nie betroffen.

Nicht vergessen: die Fremdenverkehrsabgabe

Als Vermieterin oder Vermieter zahlen Sie zusätzlich die Fremdenverkehrsabgabe nach der Satzung vom 19. August 2020. Sie rechnet nach Betten, und die Kaiserbäder ordnen die Vermietung der höchsten Vorteilsstufe zu – jener für Abgabepflichtige, „deren Angebote typischerweise auf den Fremdenverkehr ausgerichtet sind und daraus unmittelbare Vorteile erlangen können". Die Sätze je Fremdbett und Jahr: private Vermietung 11,23 €, private Vermietung mit Frühstück 14,04 €, gewerbliche Vermietung 11,23 € beziehungsweise mit Frühstück 14,04 €, Hotels mit Restauration 18,72 €. Eine Ferienwohnung mit vier Betten kostet damit 44,92 € im Jahr – wer Frühstück anbietet, zahlt 56,16 €. Es lohnt sich also, den Frühstücksservice bewusst zu kalkulieren: Er hebt die Abgabe um ein Viertel.

Wer über die eigene Vermietung hinaus tätig wird, findet eigene Positionen in derselben Anlage: Hausverwaltungen und Vermittler zahlen 112,32 € je Arbeitskraft, ebenso die Vermittlung, Vermietung, Verwaltung, Betreuung und Reinigung von Ferienobjekten sowie Zimmervermittlungen. Wer also fremde Objekte mitbetreut oder reinigt, sollte prüfen, ob er zusätzlich unter diese Position fällt.

Was die Kaiserbäder nicht haben: eine Zweckentfremdungssatzung, wie sie die ostfriesischen Inseln kennen, führt das Ortsrecht der Gemeinde nicht – für das Vermieten selbst brauchen Sie hier also keine Genehmigung nach Zweckentfremdungsrecht. Zu beachten bleibt die Stellplatzsatzung vom 21. Februar 2023, wenn Sie bauen, umbauen oder Einheiten schaffen.

Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Heringsdorf liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 19. August 2026). Ändert die Gemeinde Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.

Ihre Unterkunft in Heringsdorf bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?

Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:

Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.

Womit Heringsdorf Gäste anzieht

Heringsdorf ist das größte der drei Kaiserbäder auf Usedom – bekannt für Deutschlands längste Seebrücke, elegante Bäderarchitektur und einen breiten, feinen Ostsee-Sandstrand. Auf unserer Ortsseite ist Heringsdorf den Reisearten Strandurlaub, Wellness, Kulturreise zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Heringsdorf aus →

Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 1. April bis 31. Oktober gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.

Wann Gäste in Heringsdorf kommen: die großen Termine

Nicht jeder Kalendereintrag füllt ein Haus. Das hier sind die Veranstaltungen, die Besucher von weiter her anziehen – aus unserem eigenen Veranstaltungskalender und den Großereignissen der Region. Was nicht in Heringsdorf selbst stattfindet, steht mit der Entfernung dabei. Am nächsten: Speedway Bundesliga, Stralsund, rund 81 Kilometer entfernt. Die Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte; wo „Luftlinie“ dabeisteht, liegt für diese Verbindung keine Fahrstrecke vor.

Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in Heringsdorf pflegen.

Dazu kommen die Reisezeiten, die die Satzung selbst als Hauptsaison markiert: 1. April bis 31. Oktober. Wer seine Preise daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.

Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus

Häufige Fragen von Gastgebern in Heringsdorf

Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Vor allem das Preismodell: ein fester Jahresbetrag statt einer Gebühr je Buchung. Die Kaiserbäder haben eine ungewöhnlich lange Saison – die Kurabgabesatzung kennt drei Zeiträume und erhebt auch im Januar und Februar noch 2,90 € pro Tag, weil hier ganzjährig Gäste kommen; wer je Vermittlung zahlt, zahlt entsprechend oft. Die großen internationalen Anbieter rechnen überwiegend pro Buchung ab, wie viel genau, hängt vom jeweiligen Modell ab. Der zweite Unterschied ist die Nähe: Wir arbeiten nur an Nord- und Ostsee und pflegen die Seiten für Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin selbst – Ihr Angebot steht neben Seebrücke, Promenade und Swinemünde statt in einem weltweiten Verzeichnis. Der dritte ist Bewegungsfreiheit: direkter Gästekontakt, Ihre Preise, Ihre Hausregeln, Mehrfach-Inserierung erlaubt – und nach sechs kostenlosen Monaten endet das Startpaket von selbst.
Wie hoch ist die Kurabgabe in Heringsdorf 2026?
In der Hauptsaison 3,70 € pro Person und Tag, in der Nebensaison 2,90 € bzw. 3,00 €. Hauptsaison sind 1. April bis 31. Oktober, Nebensaison 1. Januar bis 31. März (2,90 €) sowie 1. November bis 31. Dezember (3,00 €) (§ 4 der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung), beschlossen von der Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf am 18. Dezember 2025). Ermäßigte Sätze kennt diese Satzung nicht – befreit sind allein Kinder unter sechs Jahren (§ 3 Abs. 1), und die dadurch entstehenden Ausfallbeträge tragen die Gemeinden selbst. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Beträgen enthalten (§ 4 Abs. 6). Bemerkenswert ist, was in der Abgabe noch steckt: ein Entgelt für den öffentlichen Personennahverkehr – 0,50 € von Januar bis März und 0,60 € von April bis Dezember für den Bus der Kaiserbäderlinie – sowie von April bis Oktober weitere 0,30 € für die kostenlose Nutzung des Hop-on-Hop-off-Angebotes der Reederei von Seebrücke zu Seebrücke innerhalb der Gemeinde und nach Swinemünde (§ 4 Abs. 5). Ihre Gäste zahlen die Kurabgabe also nicht nur für Strand und Promenade, sondern fahren damit auch Bus und Schiff.
Gilt diese Seite für Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin gleichermaßen?
Ja. Die drei Kaiserbäder sind seit 2005 eine Gemeinde – die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf – und haben ein gemeinsames Ortsrecht: eine Kurabgabesatzung, eine Fremdenverkehrsabgabesatzung, eine Zweitwohnungssteuersatzung, jeweils für das gesamte Gemeindegebiet. Sätze, Fristen und Pflichten sind in Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin deshalb identisch; eine ortsteilbezogene Sonderregelung für Vermieter gibt es nicht. Deshalb führen wir für alle drei Bäder diese eine Seite statt drei fast gleichlautender.
Wie hoch ist die Kurabgabe in den Kaiserbädern 2026?
Es gibt drei Zeiträume: 3,70 € pro Person und Tag in der Hauptsaison vom 1. April bis 31. Oktober, 2,90 € vom 1. Januar bis 31. März und 3,00 € vom 1. November bis 31. Dezember (§ 4 Abs. 2). Ermäßigte Sätze kennt die Satzung nicht – befreit sind nur Kinder unter sechs Jahren. Die Jahreskurabgabe beträgt 103,60 € und entspricht 28 Hauptsaison-Tagessätzen. In allen Beträgen sind die Mehrwertsteuer sowie Entgelte für den Bus der Kaiserbäderlinie und – von April bis Oktober – für das Hop-on-Hop-off-Schiff nach Swinemünde enthalten.
Zählen An- und Abreisetag in den Kaiserbädern beide?
Nein. „Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet" (§ 4 Abs. 2) – aus sieben Übernachtungen werden also sieben Abgabetage, nicht acht wie auf Rügen. Wichtig ist der zweite Satz derselben Regel: Bemessungsgrundlage für diesen zusammengefassten Reisetag ist der Tagessatz des Anreisetages. Wer am letzten Hauptsaisontag anreist, zahlt für den Abreisetag also noch den höheren Satz; umgekehrt profitiert, wer in der Nebensaison anreist und in die Hauptsaison hinein abreist.
Wie schnell muss ich meine Gäste melden – und wann abführen?
Die Meldung hat innerhalb eines Werktages nach der Ankunft zu erfolgen, möglichst über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde; ersatzweise geht der Meldeschein in Papierform (§ 9 Abs. 5). Abgeführt wird die eingezogene Kurabgabe bis zum 10. des Folgemonats – oder Sie benennen eine beauftragte Person, die diese Pflicht übernimmt, ausdrücklich aber nicht den Gast (§ 9 Abs. 7). Wer nicht abführt, dessen Abgabe wird geschätzt; für die rechtzeitige und vollständige Einziehung haften Sie.
Was muss ich meinen Gästen zum Datenschutz sagen?
Mehr, als viele Quartiergeber wissen. Für die Kurabgabe erheben Sie Vor- und Nachname, Anschrift, An- und Abreisedatum, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse. Die Gäste können die Kurkarte elektronisch erhalten – dem dürfen sie aber formlos und voraussetzungslos widersprechen; dann wird die E-Mail-Adresse nicht erhoben und die Karte in Papierform ausgehändigt. Als Quartiergeber müssen Sie die Informationen der Gemeinde zur Datenverarbeitung vor der Datenerhebung bereitstellen und auf dieses Widerspruchsrecht hinweisen (§ 9 Abs. 2). Die Meldescheine sind zu sichern und nach einem Jahr zu vernichten (Abs. 4).
Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer – und wie senke ich sie?
Sie beträgt 22 Prozent des jährlichen Mietaufwands (§ 5 der Satzung vom 19. Dezember 2025) und ist damit der höchste Satz, der uns an Nord- und Ostsee begegnet ist. Maßstab ist die Jahresrohmiete; fehlt sie, wird die ortsübliche Miete nach der KdU-Richtlinie des Landkreises Vorpommern-Greifswald geschätzt. Der Hebel steht in § 4 Abs. 5: Ist die Eigennutzung mindestens zehn Monate rechtlich ausgeschlossen, wird nur noch je angebrochenem Monat mit tatsächlicher Nutzungsmöglichkeit gerechnet statt aus der Jahresmiete. Ein Vermittlungsvertrag, der die Eigennutzung entsprechend begrenzt, ist deshalb die wirksamste Stellschraube.
Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe für eine Ferienwohnung?
Sie rechnet nach Fremdbetten: 11,23 € je Bett und Jahr bei privater wie gewerblicher Vermietung, 14,04 € je Bett, wenn Sie Frühstück anbieten, und 18,72 € bei Hotels mit Restauration (Anlage 4 der Satzung vom 19.08.2020, höchste Vorteilsstufe). Eine Vier-Betten-Ferienwohnung kostet damit 44,92 € im Jahr, mit Frühstück 56,16 €. Wer zusätzlich vermittelt, verwaltet, betreut oder reinigt, zahlt 112,32 € je Arbeitskraft – diese Position trifft auch Hausverwaltungen und Zimmervermittlungen.
Zahlen auch Eigentümer und Dauercamper Kurabgabe?
Ja. Wer im Erhebungsgebiet Eigentümer oder Besitzer einer Wohnungseinheit ist und sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt, gilt selbst als ortsfremd (§ 2 Abs. 1); bei Zweitwohnungen wird diese überwiegende Erholungsnutzung durch den Eigentümer und die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen widerleglich vermutet (§ 2 Abs. 2). Diese Personengruppe zahlt ebenso wie Dauercamper und Dauerlieger die Jahreskurabgabe von 103,60 € – unabhängig davon, wie viele Tage sie tatsächlich vor Ort sind (§ 4 Abs. 4).
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in Heringsdorf auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ja, und für alle drei Kaiserbäder gilt dasselbe: Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Apartments, einzelne Zimmer, Pensionen und Hotels in Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin lassen sich gleichermaßen eintragen – auch Campingplätze und Dauerliegeplätze, die die Kurabgabesatzung ausdrücklich einbezieht. Abgerechnet wird über den festen Jahresbetrag ohne Vermittlungsprovision, die ersten sechs Monate kostenlos. Ein Hinweis, den wir hier ernst meinen: Prüfen Sie vor dem ersten Gast, ob Sie das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde nutzen können – die Satzung erwartet die Meldung innerhalb eines Werktages nach der Ankunft.

Ihre Unterkunft in Heringsdorf vorstellen

Sechs Monate kostenlos, danach ein fester Betrag im Jahr, keine Provision auf Ihre Buchungen – für eine Ferienwohnung in Ahlbeck genauso wie für ein Ferienhaus in Bansin. Dass wir ein junges Portal sind, sagen wir offen dazu. Was Gastgeber in Heringsdorf, Ahlbeck und Bansin dafür bekommen: eine Ortsseite, die die drei Bäder auseinanderhält, ein Ortsrecht-Kapitel mit allen Fristen an einer Stelle – und die Zusage, dass wir uns melden, wenn die Gemeinde etwas ändert.

Alles über das Angebot

Alle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.

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