FÜR GASTGEBERFEHMARN

Unterkunft auf Fehmarn vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer

Vermieten ohne Vermittlungsprovision: Bei uns zahlen Sie einen festen Jahrespreis – egal wie gut die Insel gebucht ist. Ihr Inserat steht im Umfeld des Fehmarn-Kalenders, den wir selbst pflegen, vom Lichtermeer bis zur Silvesterparty. Und was das Inselrecht von Ihnen verlangt, steht unten im Klartext: eine ostseecard, die es nur noch elektronisch gibt, eine Tourismusabgabe von 3,30 Prozent, eine Zweitwohnungssteuer, die viel Vermieten belohnt – und in Burg wie in Burgtiefe ein Baurecht, das die Nutzungsänderung unter Genehmigungsvorbehalt stellt.

Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?

FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Auf der Insel Fehmarn, wo neben Ferienwohnungen und Ferienhäusern auch Zimmer, Pensionen, Apartments und Hotels zu den Unterkunftsgebern zählen, gilt bei uns dasselbe einfache Prinzip: ein fester Jahrespreis, keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen – und der Einstieg ist sechs Monate kostenlos, mit automatischem Ende.

Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung auf Fehmarn, 100 € pro Nacht, 90 belegte Nächte – 9.000 € Buchungsumsatz im Jahr. Schon bei angenommenen 10 % Provision zahlen Sie 900 € – in jeder einzelnen Saison, Tendenz steigend mit jeder Buchung. Unser fester Jahrespreis dagegen ändert sich nicht, egal wie voll die Insel ist.

Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Für die Insel Fehmarn pflegen wir Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege selbst – Ihr Inserat steht mitten zwischen Lichtermeer, Drachenfest und Fehmarn-Marathon, also genau dort, wo Anreise-Anlässe entstehen. Die wichtigsten Termine auf Fehmarn sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.

Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.

Fester Jahrespreis

Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.

Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste

Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.

Alle Unterkunftsarten

Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer auf Fehmarn – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.

Sechs Monate kostenlos

Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.

Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht

Zur ostseecard anmelden, die Meldescheine kontrollieren, binnen 14 Tagen abrechnen – und dazu drei Regelwerke, die mit Ihrem Portal nichts zu tun haben: Tourismusabgabe, Zweitwohnungssteuer und Baurecht. Wir haben Kurabgabe-, Zweitwohnungssteuer-, Tourismusabgabe-, Erhaltungs- und Sanierungssatzung der Stadt Fehmarn im Original gelesen und übersetzen, was sie von Unterkunftsgebern verlangen.

Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung der Stadt Fehmarn über die Erhebung einer Kurabgabe vom 28. November 2024 nachgelesen haben (in Kraft seit 1. Januar 2025, gelesen am 21. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.

Wer auf Fehmarn vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: jeden Gast ab 18 elektronisch zur ostseecard anmelden, die Kurabgabe abrechnen und nach Rechnungsstellung binnen 14 Tagen bargeldlos abführen – und für Richtigkeit und Vollständigkeit haften (§ 11). Fehmarn liegt als Insel in der Ostsee im Kreis Ostholstein, Schleswig-Holstein, ist als Kur- und Erholungsort anerkannt und erhebt 2026 in der Hauptsaison 2,30 € Kurabgabe pro Person und Tag.

Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:

Kurabgabe auf Fehmarn: Sätze und Zeiträume 2026

Fehmarn ist als Kur- und Erholungsort anerkannt und erhebt im gesamten Stadtgebiet ganzjährig eine Kurabgabe (§ 1). Erheber ist dabei nicht die Stadtverwaltung, sondern der Eigenbetrieb „Tourismus-Service Fehmarn" – ein wirtschaftliches Unternehmen der Stadt ohne eigene Rechtspersönlichkeit, dessen Betriebssatzung die Stadtvertretung zuletzt am 11. Dezember 2025 neu gefasst hat. Für Sie als Gastgeber ist die Kurabgabe kein Nebenschauplatz: Sie melden jeden Gast ab 18 elektronisch an, Sie rechnen ab, und Sie haften. Die Kurabgabe deckt 61 Prozent des Kur-Aufwands, den Rest tragen Tourismusabgabe, sonstige Erlöse und die Stadt selbst (§ 1).

Zeitraumje Person und Tagermäßigt
Hauptsaison
15. Mai bis 14. September
2,30 € 1,15 €
Nebensaison
1. Januar bis 14. Mai und 15. September bis 31. Dezember
1,50 € 0,75 €
Jahreskurabgabe
28 Nachtsätze der Hauptsaison (Jahressaisonpauschale)
64,40 € greift automatisch bei Eigentümern und Dauerliegeplatz-Inhabern (§ 4 Abs. 2)

Alle Sätze verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (§ 5). Die Spalte „ermäßigt" ist dabei kein allgemeiner Rabatt: Sie ist die 50-Prozent-Ermäßigung für schwerbehinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung von 80 und für die im Ausweis mit „B" eingetragene Begleitperson (§ 6 Abs. 2). Sammelreisen ab 25 Personen erhalten auf vorherigen schriftlichen Antrag 10 Prozent, und treffen mehrere Gründe zusammen, ist bei 50 Prozent Schluss (§ 6 Abs. 1 und 3). Tagesgäste zahlen auf Fehmarn eigene Sätze: 2,50 € in der Hauptsaison, 1,50 € in der Nebensaison – und 5,00 €, wer ohne gültige Karte angetroffen wird (§ 5 Abs. 2 und 3). Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres komplett freigestellt (§ 3 Abs. 2 a) – eine der familienfreundlichsten Regelungen an der Küste. Dazu kommt eine Regel, die es so kaum irgendwo gibt: Direkte und erweiterte Familienangehörige von Personen mit Hauptwohnsitz auf Fehmarn – Kinder, Enkelinnen, Geschwister, Nichten und Neffen, Eltern, Großeltern sowie Angehörige durch Heirat und deren Lebenspartnerinnen – dürfen kostenfrei in den Haushalt integriert werden, solange sie keine touristischen Dienstleistungen und keine touristische Infrastruktur in Anspruch nehmen (§ 3 Abs. 2 b). Was „häusliche Gemeinschaft" dabei bedeutet, definiert die Satzung ausdrücklich selbst.

Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise

Bemessungsgrundlage ist bei Übernachtungsgästen „die Zahl der Nächte des Aufenthaltes", bei Tagesgästen die Zahl der Tage; An- und Abreisetag gelten als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird (§ 4 Abs. 1). Gezählt wird auf Fehmarn also schlicht pro Nacht – eine gästefreundliche Regel, die längst nicht jeder Küstenort kennt. Wichtig für Ihre Kalkulation: Die Kurabgabe-Hauptsaison der Satzung läuft vom 15. Mai bis 14. September. Die Vermietungs-Saisonzeiten, mit denen der Tourismus-Service Fehmarn selbst arbeitet, sind andere – dort beginnt die Hauptsaison erst am 15. Juni. Zwei Begriffe, zwei Zeiträume, eine Insel.

Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene, sieben Übernachtungen im Juli.
7 Nächte = 7 Abgabetage × 2,30 € × 2 Personen = 32,20 € Kurabgabe.
Mit 2,30 € in der Hauptsaison gehört Fehmarn zu den günstigeren Kurabgabe-Orten der Küste – ein Argument, das Sie Ihren Gästen ruhig nennen dürfen.

Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:

Gezählt wird hier: nach Übernachtungen – Abgabetage = Übernachtungen. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.

Ihre Pflichten als Wohnungsgeber (§ 11)

Die Satzung nennt als Unterkunftsgeber jeden, der auf Fehmarn Gästezimmer jeder Art vermietet, als Eigentümer oder Dauernutzungsberechtigter Wohnungseinheiten Dritten überlässt, Plätze für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile bereitstellt, einen Sportboothafen betreibt oder ein Heim leitet – jeweils einschließlich der Bevollmächtigten und Beauftragten (§ 11 Abs. 1). Ausdrücklich klargestellt ist dabei: Gäste sind keine Bevollmächtigten oder Beauftragten, die Pflicht lässt sich also nicht an den Gast weiterreichen. Diese Pflichten treffen Sie unabhängig davon, über welches Portal Sie vermieten:

Die ostseecard berechtigt Ihre Gäste zur freien oder vergünstigten Nutzung der kommunalen Freizeit- und Erholungseinrichtungen und der Veranstaltungen des Tourismus-Service Fehmarn; mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen ist sie beim Betreten dieser Einrichtungen (§ 8). Praktisch bei der Anreise: Gästekarten anderer schleswig-holsteinischer Ferienorte gelten auf Fehmarn einen Tag weiter (§ 3 Abs. 3). Ersatzkarten kosten 5,00 €, bei der Jahres-ostseecard 10,00 €; ausgegebene Karten bleiben Eigentum der Stadt Fehmarn und werden bei missbräuchlicher Benutzung ohne Ausgleichsleistung eingezogen. Die Jahres-ostseecard braucht ein vom Abgabepflichtigen kostenlos zu stellendes Lichtbild und wird jedes Jahr durch Freischalten eines aufgedruckten QR-Codes verlängert, sobald die Zahlung eingegangen ist.

Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört

Auf Fehmarn laufen für Eigentümer drei Stränge nebeneinander – und der dritte ist der, den die wenigsten auf dem Schirm haben.

Erstens die Jahressaisonpauschale. Als ortsfremd gilt hier auch, wer auf der Insel eine Wohngelegenheit besitzt; die Satzung zählt Wohnhäuser, Appartements, Sommerhäuser, Wohnwagen, Zelte und ausdrücklich Boote im Hafen auf (§ 2). Eigentümer, Miteigentümer, sonstige Dauernutzungsberechtigte sowie Inhaber eines Dauerstand- oder Dauerliegeplatzes zahlen 28 Nachtsätze der Hauptsaison, also 64,40 € pro Person (§ 4 Abs. 2 b); die Regel erstreckt sich auf Familienangehörige, die in häuslicher Gemeinschaft leben. Bereits gezahlte Nacht-Kurabgabe wird angerechnet, und wechselt Eigentum oder Nutzungsrecht im Laufe des Jahres, zahlen bisheriger und neuer Nutznießer jeweils ihren Zeitanteil (§ 4 Abs. 3). ⭐ Es gibt allerdings einen Ausweg, den viele nicht kennen: Wer die Jahres-ostseecard zurückgibt und innerhalb eines Monats nach dem Zahlungsbescheid erklärt, dem Erhebungsgebiet das ganze Jahr fernzubleiben, bei dem wird die Forderung ausgesetzt (§ 10 Abs. 1) – die Stadt Fehmarn hält dafür ein eigenes Formular „Erklärung zur Jahreskurabgabe: Nichtaufenthalt" bereit.

Zweitens die Zweitwohnungssteuer – und die ist auf Fehmarn der stärkste Hebel, den Sie selbst in der Hand haben. Die Satzung vom 2. Dezember 2024 rechnet nicht mit einer Jahresrohmiete, sondern mit einem Wohnwert: Lagewert × Wohnfläche × Baujahresfaktor × Wertfaktor für die Gebäudeart × Verfügbarkeitsgrad × 100, davon jährlich 20 Prozent Steuer (§§ 5 und 6). Der Baujahresfaktor ist schlicht das Baujahr geteilt durch tausend; der Lagewert ergibt sich aus dem Bodenrichtwert Ihres Grundstücks im Verhältnis zum höchsten Bodenrichtwert der Insel, plus 0,5. Die Wertfaktoren für die Gebäudeart reichen von 0,70 für Mobilheime über 0,85 für Mehrfamilienhäuser im Sondergebiet Erholung und 1,00 für sonstige Mehrfamilienhäuser bis zu 1,15 für Ferien- und Wochenendhäuser im Sondergebiet Erholung sowie für Zweifamilien-, Doppel- und Reihenhäuser – und 1,30 für das freistehende Einfamilienhaus.

Entscheidend ist der Verfügbarkeitsgrad, denn er misst genau das, was Vermieter beeinflussen können: bis zu 144 Tage Eigennutzungsmöglichkeit 52 %, von 145 bis 244 Tage 71 %, mehr als 244 Tage 100 % (§ 5 Abs. 7). Wer viel vermietet und die Eigennutzung begrenzt, zahlt also fast die Hälfte. Nachgewiesen wird das mit Mietvermittlungsvertrag samt Regelung der Eigennutzung und mit Belegungsplänen – und die Stadt Fehmarn will darin Namen der Mieter, Mietzeitraum und Mietpreis sehen, ausdrücklich, um „mögliche Eigennutzungen durch Familienmitglieder, Verwandte und Bekannte ermitteln zu können" (§ 9 Abs. 4). Die Frist ist der 31. Januar des Folgejahres: Wer bis dahin keine Steuererklärung abgibt, bei dem gilt die Wohnung als ganzjährig verfügbar (§ 9 Abs. 2) – also 100 Prozent. An einer Stelle ist die Satzung dabei mit sich selbst uneins: Die Staffel in § 5 Abs. 7 zieht die Grenze zur vollen Verfügbarkeit bei 244 Tagen, die Befreiung von der Erklärungspflicht in § 9 Abs. 2 nennt für dieselbe Stufe 254 Tage. Wer knapp an dieser Grenze liegt, fragt besser beim Fachbereich Finanzen nach, statt sich auf eine der beiden Zahlen zu verlassen. Weiter gilt: Das Innehaben und die Aufgabe einer Zweitwohnung zeigen Sie binnen zwei Wochen an (§ 8), Vorauszahlungen sind zum 15. März, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig (§ 7 Abs. 5), Mobilheime gelten als Wohnung (§ 2 Abs. 6), und auch Vermieter und Verpächter sind auskunftspflichtig, wenn die Aufklärung beim Steuerpflichtigen nicht weiterführt (§ 9 Abs. 5). Die Satzung trat rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft – mit ausdrücklichem Verbot, dadurch jemanden schlechter zu stellen als nach dem alten Recht.

Drittens das Baurecht – und auf Fehmarn ist das kein Randthema. Eine Zweckentfremdungssatzung führt das Ortsrecht der Stadt Fehmarn nicht. Dafür liegen zwei touristisch zentrale Gebiete unter Genehmigungsvorbehalt. ⭐ Für die historische Altstadt von Burg gilt eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB (Beschluss vom 30. September 2004, rückwirkend in Kraft seit 1. Januar 2003). In ihrem Gebiet bedürfen „der Abbruch, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen" der Genehmigung (§ 2 Abs. 1) – und versagt werden darf sie unter anderem dann, „wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden soll" (§ 2 Abs. 2 b). Das ist die Milieuschutz-Variante des § 172 BauGB, und sie zielt genau auf die Umwandlung von Dauerwohnraum. Erteilt wird die Genehmigung von der unteren Bauaufsicht im Einvernehmen mit der Stadt Fehmarn (§ 2 Abs. 3); wer ohne Genehmigung abbricht, rückbaut oder verändert, handelt ordnungswidrig nach § 213 BauGB – der Rahmen reicht bis 25.000 €.

Das zweite Gebiet ist Burgtiefe: seit dem 10. Oktober 2017 förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet „Burgtiefe, Fehmarn" nach § 142 BauGB, rund 44 Hektar groß und im umfassenden Verfahren – die Satzung erklärt die §§ 152 bis 156 a BauGB ausdrücklich für anwendbar (§ 3) und stellt fest, dass die Genehmigungspflichten des § 144 BauGB für Vorhaben und Rechtsvorgänge gelten (§ 4). Für Eigentümer heißt das zweierlei. Zum einen sind Nutzungsänderung, Verkauf und Nutzungsverträge über mehr als ein Jahr genehmigungspflichtig – für die tageweise Vermietung an Feriengäste greift die Ein-Jahres-Regel nicht, für einen langfristigen Verwaltungs- oder Pachtvertrag sehr wohl. Zum anderen ist das umfassende Verfahren gerade dasjenige, in dem am Ende ein Ausgleichsbetrag für die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung fällig wird (§ 154 BauGB); im Grundbuch steht dazu ein Sanierungsvermerk (§ 143 Abs. 2 BauGB). Die Durchführungsfrist läuft bis Oktober 2032. Wer in Burg oder Burgtiefe kauft oder umwidmet, klärt das mit dem Fachbereich Bauen und Häfen, bevor er unterschreibt.

Nicht vergessen: die Tourismusabgabe

Die Kurabgabe zahlen Ihre Gäste – die Tourismusabgabe zahlen Sie, und zwar für jede Ferienwohnung und jedes Ferienhaus auf Fehmarn gleichermaßen. Ein Nebenposten ist sie hier nicht: Zum 1. Januar 2026 hat die dritte Nachtragssatzung, beschlossen von der Stadtvertretung am 11. Dezember 2025, den Abgabesatz auf 3,30 % neu gefasst. Abgabepflichtig ist, wer auf Fehmarn selbständig tourismusbezogene entgeltliche Leistungen anbietet (§ 2) – und zwar ausdrücklich auch dann, wenn Sie weder auf der Insel wohnen noch dort Ihren Geschäftssitz haben (§ 2 Abs. 2). Wer mehrere Objekte hat, zahlt für jedes gesondert (§ 3 Abs. 3), und eine bloß saisonale Pause beendet die Pflicht nicht (§ 6 Abs. 2).

Gerechnet wird so: umsatzsteuerbereinigte Jahreseinnahmen × Vorteilssatz × Gewinnsatz × 3,30 % (§ 5 Abs. 2). Vorteils- und Gewinnsatz stehen im Verzeichnis der Betriebsarten in der Fassung ab 1. Januar 2026. Für Sie zählt Gruppe A, „Unterkunft für Ortsfremde", und dort A 3: „Sonstige … Vermietung, insbesondere von Ferienwohnungen und Fremdenzimmern sowie Mietwohnwagen". ⭐ Die Beherbergung steht in der höchsten der fünf Vorteilsstufen – Stufe 5 mit 100 %; die Skala darunter kennt 50, 25, 12 und 6 %, und dort liegt der Großteil der übrigen Betriebsarten. Der Gewinnsatz sinkt dafür mit dem Umsatz: 18 % bis 50.000 €, 13 % bis 100.000 €, 6 % darüber.

Ein Rechenbeispiel mit denselben Zahlen wie oben: 9.000 € Nettoeinnahmen ergeben 9.000 × 100 % × 18 % × 3,30 % ≈ 53,46 € im Jahr. Zum Vergleich innerhalb der Insel, alle ebenfalls in Vorteilsstufe 5: Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension stehen bei 25 % Gewinnsatz bis 500.000 € Umsatz und bei 15 % darüber, Hotels garni und Pensionen mit Frühstück bei 30 % bis 200.000 € und 24 % darüber, Campingplätze bei 14 %, Erholungsheime und Jugendherbergen bei 6 %. Wer Ferienwohnungen betreut, liegt bei 20 % – und Vermittler von Zimmern, Appartements und Ferienwohnungen bei 40 %, also beim mehr als Doppelten dessen, was die Vermietung selbst trägt.

Ihre Pflichten dabei: Beginn und Ende Ihrer Vermietung auf Fehmarn zeigen Sie innerhalb eines Monats an, und die Erklärung über die betrieblichen Einnahmen geben Sie bis zum 31. Mai des Folgejahres ab (§ 7 Abs. 1). Auf Anforderung legen Sie Miet- und Pachtverträge, Umsatzsteuererklärungen und den betreffenden Teil der Einkommensteuererklärung vor – und die Stadt darf bei den Finanzbehörden im Wege der Amtshilfe Auskünfte über Ihre betrieblichen Einnahmen einholen (§ 7 Abs. 2). Wer nichts liefert, wird geschätzt (§ 7 Abs. 3). Erhoben wird per Bescheid, fällig einen Monat nach Bekanntgabe, mit Vorausleistungen auf Basis des Vorjahres; Beträge unter 5,00 € werden weder erhoben noch erstattet (§ 6 Abs. 7). Der Bußgeldrahmen liegt bei 500 €, bei verkürzten Abgaben bei 2.500 € (§ 8). Auch diese Satzung gilt rückwirkend – seit dem 1. Januar 2020, ebenfalls mit Schlechterstellungsverbot.

Und ein Punkt, der alle drei Abgaben verbindet: Kurabgabe-, Zweitwohnungssteuer- und Tourismusabgabesatzung erlauben der Stadt Fehmarn und ihrem Eigenbetrieb jeweils, die Daten der beiden anderen Veranlagungen zu verwenden – dazu Auskünfte von Finanzamt, Grundbuchamt, Katasteramt und unterer Bauaufsicht (§ 12 der Kurabgabesatzung, § 10 der Zweitwohnungssteuersatzung, § 9 der Tourismusabgabesatzung). Was Sie an einer Stelle erklären, ist an den beiden anderen bekannt.

Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Fehmarn liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 21. August 2026). Ändert die Gemeinde Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.

Ihre Unterkunft auf Fehmarn bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?

Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:

Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.

Womit Fehmarn Gäste anzieht

Fehmarn ist Deutschlands drittgrößte Insel in der Ostsee – bekannt für viele Sonnenstunden, 78 km Küste, familienfreundliche Strände und Top-Surfreviere. Auf unserer Ortsseite ist Fehmarn den Reisearten Strandurlaub, Familienurlaub, Wassersport zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite auf Fehmarn aus →

Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 15. Mai bis 14. September gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.

Wann Gäste auf Fehmarn kommen: die Höhepunkte des Jahres

Diese Veranstaltungen ziehen Gäste von weiter her an – zu diesen Terminen wird auf Fehmarn gebucht. Die Termine stammen aus dem offiziellen Veranstaltungskalender des Ortes (Quelle unten):

Days of American Bikes

28. bis 30. August 2026

Fehmarn-Marathon

5. September 2026

Lichtermeer in Burg

9. bis 11. Oktober 2026

Drachenfest in Burgtiefe

16. bis 18. Oktober 2026

Weihnachtsmarkt in Burg

26. November bis 30. Dezember 2026

Silvesterparty

31. Dezember 2026

Große Veranstaltungen in der Umgebung von Fehmarn

Diese Ereignisse finden nicht auf Fehmarn statt, ziehen aber Besucher in die Region – und wer in ihrer Nähe wohnt, wird mitgesucht. Am nächsten: XLETIX Challenge Norddeutschland, Grömitz, rund 52 Kilometer entfernt; vier weitere große Termine liegen im Umkreis von 89 Kilometern. Alle Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte, keine Luftlinien.

Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite auf Fehmarn pflegen.

Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus

Häufige Fragen von Gastgebern auf Fehmarn

Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Drei Dinge. Erstens das Preismodell: ein fester Jahrespreis statt Vermittlungsprovision – auf einer Insel, die ganzjährig vermietet, summieren sich Buchungsgebühren sonst schnell; die großen internationalen Portale rechnen überwiegend je Buchung ab, jeweils zu eigenen Konditionen. Zweitens der Fokus: Wir sind auf die Nord- und Ostseeküste spezialisiert und pflegen Ortsseite, Veranstaltungskalender und Ausflugsziele auf Fehmarn selbst – Ihr Inserat steht neben Lichtermeer und Drachenfest statt in einer weltweiten Liste. Drittens die Freiheit: Der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt, Preise und Hausregeln bestimmen Sie, parallel auf anderen Portalen bleiben ist erlaubt. Sechs Monate kostenlos, automatisches Ende. Kurz: die regionale Alternative zu den weltweiten Portalen – für Gastgeber auf der Ostseeinsel.
Wie hoch ist die Kurabgabe auf Fehmarn 2026?
In der Hauptsaison 2,30 € pro Person und Tag, in der Nebensaison 1,50 €. Ermäßigt sind es 1,15 € beziehungsweise 0,75 €. Hauptsaison sind 15. Mai bis 14. September, Nebensaison 1. Januar bis 14. Mai und 15. September bis 31. Dezember (§§ 4 und 5 der Satzung der Stadt Fehmarn über die Erhebung einer Kurabgabe vom 28. November 2024). Alle Sätze verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (§ 5). Die Spalte „ermäßigt" ist dabei kein allgemeiner Rabatt: Sie ist die 50-Prozent-Ermäßigung für schwerbehinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung von 80 und für die im Ausweis mit „B" eingetragene Begleitperson (§ 6 Abs. 2). Sammelreisen ab 25 Personen erhalten auf vorherigen schriftlichen Antrag 10 Prozent, und treffen mehrere Gründe zusammen, ist bei 50 Prozent Schluss (§ 6 Abs. 1 und 3). Tagesgäste zahlen auf Fehmarn eigene Sätze: 2,50 € in der Hauptsaison, 1,50 € in der Nebensaison – und 5,00 €, wer ohne gültige Karte angetroffen wird (§ 5 Abs. 2 und 3).
Muss ich die Kurabgabe auf Fehmarn selbst einziehen – oder zahlt der Gast direkt?
Das hängt vom System ab, und die Satzung kennt beide Wege. In der Online-Variante übermitteln Sie die Gästedaten, der Gast zahlt an Sie, und der Tourismus-Service Fehmarn rechnet monatlich mit Ihnen ab. In der digitalen Variante bekommt der Gast von Ihnen Link und QR-Code und zahlt die Kurabgabe direkt an den Tourismus-Service – das steht ausdrücklich in § 8. Was in beiden Fällen bei Ihnen bleibt, ist die Anmeldung, das Gästeverzeichnis und die Kontrolle: Dieselbe Vorschrift stellt klar, dass die digitale Variante Sie von den Kontrollpflichten nach § 11 Abs. 9 nicht entbindet.
Kann ich meine Gäste auf Fehmarn noch auf Papier anmelden?
Nur im Ausnahmefall. Das elektronische Anmeldeverfahren ist für alle Unterkunftsgeber auf Fehmarn verbindlich (§ 8). Manuelle Vordrucke gibt es allein in Härtefällen, und die Satzung nennt diese namentlich: Personen mit altersbedingten Einschränkungen und Personen ohne nachweisbaren digitalen Zugang aufgrund wirtschaftlicher und geografischer Barrieren. Die Ausnahme müssen Sie vorab schriftlich beantragen (§ 11 Abs. 6). Und Vorsicht: Verlorene manuelle Vordrucke werden Ihnen als volle Jahreskurabgabe in Rechnung gestellt (§ 11 Abs. 14).
Was passiert, wenn sich ein Aufenthalt auf Fehmarn nicht nachweisen lässt?
Dann wird die Jahressaisonpauschale fällig. § 7 Abs. 2 der Fehmarner Kurabgabesatzung sagt das zunächst für den Gast – und ausdrücklich auch für den haftenden Unterkunftsgeber, der die tatsächliche Aufenthaltsdauer nicht durch eine ordnungsgemäße Anmeldung zur ostseecard belegen kann. Genau deshalb ist das Gästeverzeichnis nach § 11 Abs. 11 kein Formalismus, sondern Ihr Beweismittel.
Zahlen Kinder und Verwandte von Insulanern auf Fehmarn Kurabgabe?
Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres freigestellt, ohne weitere Bedingungen (§ 3 Abs. 2 a). Dazu kommt eine Regelung, die es so kaum irgendwo gibt: Direkte und erweiterte Familienangehörige von Personen mit Hauptwohnsitz auf Fehmarn – von Kindern und Geschwistern über Nichten und Neffen bis zu Angehörigen durch Heirat und deren Lebenspartnerinnen – dürfen kostenfrei in den Haushalt integriert werden, solange sie keine touristischen Dienstleistungen und keine touristische Infrastruktur in Anspruch nehmen (§ 3 Abs. 2 b).
Ich besitze eine Wohnung oder ein Boot auf Fehmarn – was kommt auf mich zu?
Als ortsfremd gilt auf Fehmarn auch, wer hier eine Wohngelegenheit besitzt, ausdrücklich einschließlich Wohnwagen, Zelten und Booten im Hafen (§ 2). Eigentümer sowie Inhaber von Dauerstand- und Dauerliegeplätzen zahlen die Jahressaisonpauschale von 64,40 € pro Person (§ 4 Abs. 2); bereits gezahlte Nacht-Kurabgabe wird angerechnet. Wer das ganze Jahr fernbleibt, kann die Forderung aussetzen lassen – dafür geben Sie die Jahres-ostseecard zurück und erklären das innerhalb eines Monats nach dem Zahlungsbescheid (§ 10 Abs. 1). Unabhängig davon kommt die Zweitwohnungssteuer hinzu, die eine eigene Satzung regelt.
Wie viel Zweitwohnungssteuer zahle ich auf Fehmarn – und kann ich sie senken?
Die Steuer beträgt jährlich 20 Prozent des Wohnwerts, und der Wohnwert ist ein Produkt aus Lagewert, Wohnfläche, Baujahresfaktor, Wertfaktor für die Gebäudeart und Verfügbarkeitsgrad (§§ 5 und 6 der Satzung vom 2. Dezember 2024). Der Verfügbarkeitsgrad ist die Stellschraube: bis 144 Tage Eigennutzungsmöglichkeit 52 Prozent, 145 bis 244 Tage 71 Prozent, darüber 100 Prozent. Nachweisen müssen Sie das mit einem Mietvermittlungsvertrag samt Eigennutzungsregelung und mit Belegungsplänen, die Mietername, Zeitraum und Preis enthalten (§ 9 Abs. 4). Die Frist ist der 31. Januar des Folgejahres – wer sie versäumt, bei dem gilt die Wohnung als ganzjährig verfügbar.
Brauche ich auf Fehmarn eine Genehmigung, um eine Wohnung als Ferienwohnung zu vermieten?
Eine Zweckentfremdungssatzung führt das Ortsrecht der Stadt Fehmarn nicht. Zwei Gebiete stehen aber unter Genehmigungsvorbehalt. In der historischen Altstadt von Burg gilt eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB: Dort bedürfen Abbruch, Änderung und ausdrücklich auch die Nutzungsänderung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und versagt werden darf sie unter anderem dann, wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden soll (§ 2). In Burgtiefe gilt seit dem 10. Oktober 2017 ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet, in dem die Genehmigungspflichten des § 144 BauGB greifen. Ob Ihr Vorhaben darunter fällt, entscheidet die untere Bauaufsicht im Einvernehmen mit der Stadt – fragen Sie vor dem Kauf, nicht danach.
Was bedeutet das Sanierungsgebiet Burgtiefe für mich als Eigentümer auf Fehmarn?
Das Gebiet umfasst rund 44 Hektar und wird im umfassenden Verfahren saniert; die Satzung erklärt die §§ 152 bis 156 a BauGB für anwendbar, die Durchführungsfrist läuft bis Oktober 2032. Praktisch heißt das dreierlei: Im Grundbuch steht ein Sanierungsvermerk, Verkauf, Nutzungsänderung und Nutzungsverträge über mehr als ein Jahr sind nach § 144 BauGB genehmigungspflichtig, und am Ende der Sanierung wird ein Ausgleichsbetrag für die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung fällig (§ 154 BauGB). Die tageweise Vermietung an Feriengäste fällt nicht unter die Ein-Jahres-Regel.
Wie hoch ist die Tourismusabgabe auf Fehmarn?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Abgabesatz 3,30 Prozent – so hat es die dritte Nachtragssatzung festgelegt, beschlossen am 11. Dezember 2025. Gerechnet wird er nicht auf den Umsatz, sondern auf den Vorteil: Nettoeinnahmen mal Vorteilssatz mal Gewinnsatz mal Abgabesatz. Die Vermietung von Ferienwohnung und Ferienhaus steht auf Fehmarn in derselben Betriebsart A 3 mit Vorteilsstufe 5, also 100 Prozent, und einem Gewinnsatz von 18 Prozent bis 50.000 €, 13 Prozent bis 100.000 € und 6 Prozent darüber. Bei 9.000 € Nettoeinnahmen sind das rund 53 € im Jahr. Ihre Einnahmen-Erklärung ist bis zum 31. Mai des Folgejahres fällig.
Zählen An- und Abreisetag auf Fehmarn beide?
Nein. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird (§ 4 Abs. 1) – abgerechnet wird schlicht je Nacht. Achten Sie bei der Preisgestaltung aber darauf, dass Fehmarn zwei verschiedene Saison-Begriffe kennt: Die Kurabgabe-Hauptsaison läuft vom 15. Mai bis 14. September, die Vermietungs-Hauptsaison des Tourismus-Service erst vom 15. Juni bis 15. September.
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment auf Fehmarn auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ja. Das Portal ist nicht auf Ferienwohnungen begrenzt: Ferienhaus am Binnensee, Ferienwohnung in Burg, Pension, Hotel, Apartment oder einzelnes Zimmer – auf Fehmarn ist jede Unterkunftsart willkommen. Sie zahlen einen festen Jahrespreis und keine Vermittlungsprovision; die ersten sechs Monate sind kostenlos.

Ihre Unterkunft auf Fehmarn vorstellen

Sechs Monate kostenlos, fester Preis danach, keine Provision auf Ihre Buchungen. Wir sind ein junges Portal – und sagen das offen. Was wir mitbringen: ein gepflegtes Insel-Umfeld aus Ortsseite und Terminen, vom Lichtermeer bis zur Silvesterparty – und mittendrin Ihre Unterkunft.

Alles über das Angebot

Alle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.

Quellen: Kurabgabesatzung der Stadt Fehmarn (Beschluss der Stadtvertretung vom 28.11.2024, in Kraft seit 01.01.2025) – im Original gelesen am 21.08.2026 · Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Fehmarn vom 02.12.2024, rückwirkend in Kraft seit 01.01.2019 (Wohnwert § 5, Verfügbarkeitsgrad § 5 Abs. 7, Erklärungsfrist § 9) · Tourismusabgabesatzung der Stadt Fehmarn, Lesefassung ab 01.01.2026 einschließlich der dritten Nachtragssatzung vom 12.12.2025 (Abgabesatz 3,30 %) · Verzeichnis der Betriebsarten zur Tourismusabgabesatzung, Fassung ab 01.01.2026 (Gewinn- und Vorteilssätze je Betriebsart, Gruppe A 3 für Ferienwohnungen) · Satzung der Stadt Fehmarn über die Erhaltung baulicher Anlagen im Gebiet „Historische Altstadt" Burg nach § 172 BauGB (Beschluss vom 30.09.2004) · Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Burgtiefe, Fehmarn" nach § 142 BauGB, in Kraft seit 10.10.2017 (umfassendes Verfahren, Frist bis Oktober 2032) · Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Fehmarn „Tourismus-Service Fehmarn" (Beschluss vom 11.12.2025) · Ortsrecht der Stadt Fehmarn (vollständige Satzungsübersicht) · Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Fehmarn (dort steht die dritte Nachtragssatzung zur Tourismusabgabe) · Tourismus-Service Fehmarn: Service für Vermieterinnen und Vermieter (ostseecard-Verfahren, Vermietungs-Saisonzeiten, gelesen am 21.08.2026) · Veranstaltungs-Highlights Fehmarn 2026 (offizielles Programm, gelesen am 12.08.2026) · Stand dieser Seite: 21. August 2026.
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