Unterkunft in Zingst vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer
Vermieten ohne Vermittlungsprovision: ein fester Jahrespreis, egal wie voll Ihr Kalender zwischen Ostsee und Bodden wird. Beim Ortsrecht lohnt hier der genaue Blick, denn Zingst hat seine Kurabgabesatzung zum 1. Januar 2026 komplett neu gefasst: ein Satz das ganze Jahr, ein eigener Tagesgast-Tarif, die Kurkarte heißt jetzt Gästekarte – und abgerechnet wird schon bis zum dritten Werktag des Folgemonats. Was das für Sie als Quartiergeber bedeutet, steht unten im Klartext.
Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?
FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Ferienwohnung, Ferienhaus, Apartment oder Zimmer in Zingst vermieten Sie bei uns zu einem festen Jahrespreis, Hotel und Pension ebenso – ohne Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen, und die ersten sechs Monate sind kostenlos. Das gilt hinter dem Deich genauso wie in den ruhigen Straßen zur Boddenseite.
Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung in Zingst, 95 € pro Nacht, 120 belegte Nächte – 11.400 € Buchungsumsatz im Jahr. Bei angenommenen 10 % Vermittlungsprovision wären das 1.140 € weniger – jedes Jahr aufs Neue. Ein fester Jahrespreis bleibt stehen, auch wenn Fotofestival und Kranichrast Ihre Wochen füllen.
Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Für Zingst pflegen wir Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege selbst – Ihr Inserat steht genau dort, wo Gäste nach dem Umweltfotofestival, den Nationalparktagen oder dem Shantychortreffen suchen. Die wichtigsten Termine in Zingst sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.
Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.
Fester Jahrespreis
Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.
Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste
Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.
Alle Unterkunftsarten
Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Zingst – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.
Sechs Monate kostenlos
Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.
Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht
Online anmelden statt auf Papier, am Ankunftstag einziehen, bis zum dritten Werktag des Folgemonats unbar abführen – und das ohne einen Cent Aufwandsentschädigung. Wir haben die neu gefasste Zingster Kurabgabesatzung im Original gelesen und fassen zusammen, was für Gastgeber wirklich drinsteht.
Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 10. Juli 2025 nachgelesen haben (in Kraft seit 1. Januar 2026, gelesen am 19. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.
Wer in Zingst vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: jeden Gast online im elektronischen Gästekartensystem anmelden, die Kurabgabe am Tag der Ankunft einziehen und Gästekarten aushändigen und den Betrag bis zum dritten Werktag des Folgemonats unbar abführen – wobei Sie für die rechtzeitige und vollständige Einziehung haften (§ 10). Zingst liegt auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst im Landkreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern – zwischen offener Ostsee und Boddenkette, mit dem Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft vor der Haustür, ist als Seeheilbad anerkannt und erhebt 2026 ganzjährig 3,00 € Kurabgabe pro Person und Tag.
Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:
Kurabgabe in Zingst: Sätze und Zeiträume 2026
Die Satzung stellt in § 1 Abs. 1 fest: „Die Gemeinde Zingst ist als Seeheilbad anerkannt." Erhoben wird im gesamten Zingster Gemeindegebiet, ohne Zonen – und § 4 besteht aus einem einzigen Satz: „Die Kurabgabe wird ganzjährig erhoben." Es gibt also keine Hauptsaison, keine Nebensaison und kein Weihnachtsfenster. Differenziert wird stattdessen nach Gästetyp: 3,00 € zahlt, wer übernachtet, 2,86 € der Tagesgast. Der Unterschied von 14 Cent ist kein Rundungsfehler, sondern ein Mobilitätsentgelt, das nur Übernachtungsgäste tragen.
| Zeitraum | je Person und Tag |
|---|---|
| Ganzjährig 1. Januar bis 31. Dezember |
3,00 € |
| Jahreskurabgabe Jahresgästekarte für Vollzahler, 42,00 € für Minderjährige ab dem 6. Geburtstag – für Inhaber eigener Wohnungseinheiten ist sie Pflicht (§ 6 Abs. 3, § 11 Abs. 1) |
84,00 € |
Zur Umsatzsteuer schweigt die Satzung – sie kommt im gesamten Text nicht vor. Ermäßigte Tagessätze kennt Zingst ebenfalls nicht; § 3 arbeitet ausschließlich mit Prozenten: 50 % für Minderjährige zwischen dem 6. und dem 15. Geburtstag und für Menschen ab einem Grad der Behinderung von 50, dazu 25 % auf Antrag für Personen, die von Sozialhilfeträgern oder Wohlfahrtsverbänden verschickt werden. Treffen mehrere Gründe zusammen, gilt nur der höchste Satz (§ 3 Abs. 5). In Zingst sind Kinder nur bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres befreit (§ 3 Abs. 1 Nr. 1). Danach folgt eine Halbstufe: Minderjährige zahlen ab dem 6. bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres die Hälfte (§ 3 Abs. 3) – und ab dem 15. Geburtstag den vollen Erwachsenensatz. Das ist strenger als früher: Die Vorgängerfassung stellte Kinder bis zum 7. Geburtstag frei und ermäßigte bis zum 18. Denken Sie an alte Preislisten in Ihrer Gastmappe. Ganz befreit sind daneben Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100, Begleitpersonen bei Merkzeichen B im Ausweis, Inhaber einer Ehrenkurkarte sowie Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich aufgenommen werden und nicht zur Erholung da sind.
Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise
In Zingst wird gästefreundlich gezählt: „Die Kurabgabe wird nach der Dauer des Aufenthalts tageweise berechnet. Der Tag der Anreise und der Tag der Abreise werden als ein Tag berechnet" (§ 6 Abs. 1). Sieben Übernachtungen ergeben damit sieben Abgabetage – die Zahl der Abgabetage entspricht genau der Zahl der Nächte. Ein Saisonwechsel während des Aufenthalts kann Ihnen hier nicht dazwischenkommen, weil es keine Saisonzeiten gibt.
Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene, sieben Übernachtungen – Monat egal.
7 Nächte = 7 Abgabetage × 3,00 € × 2 Personen = 42,00 € Kurabgabe.
Dieselbe Woche kostet in Zingst im Januar exakt dasselbe wie im Juli. Kommt ein Kind mit, das den 6., aber noch nicht den 15. Geburtstag hinter sich hat, kommen 10,50 € dazu – die Hälfte des Satzes.
Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:
Gezählt wird hier: nach Übernachtungen – Abgabetage = Übernachtungen. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.
Ihre Pflichten als Quartiergeber (§ 10)
Die Satzung definiert die Rolle denkbar weit: „Wer Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt, ist Quartiergeber" (§ 10 Abs. 1). Gleichgestellt sind, wer Standplätze für Zelte, Wohnwagen, Caravans, Wohnmobile oder Bootsliegeplätze überlässt, sowie die Leitungen von Heimen, Jugendherbergen und Gästehäusern. Sie dürfen sich Dritter bedienen – „die Haftung, aber auch die Auskunftspflicht der Quartiergeber wird hiervon jedoch nicht berührt" (§ 10 Abs. 5); die Vollmacht von Beauftragten und Verwaltern, ausdrücklich auch von WEG-Verwaltern, müssen Sie dem Fremdenverkehrsbetrieb nachweisen. Diese Pflichten treffen Sie unabhängig davon, über welches Portal Sie vermieten:
- Online anmelden – Papier nur auf Antrag. Jeder Quartiergeber ist „unabhängig von der Reisezeit" verpflichtet, seine Gäste anzuzeigen, und zwar „unter Nutzung des elektronischen Gästekartensystems online" (§ 10 Abs. 2 Nr. 1). Den Zugangscode gibt der Zingster Fremdenverkehrsbetrieb aus. Nur „zur Vermeidung unbilliger Härten" kann er auf Antrag den Papierweg über den Erfassungsbogen Gästekarte zulassen. Erfasst werden Vermietername mit Objekt, An- und Abreise, Tarif, Personenzahl sowie Name und Anschrift des Gastes.
- Am Ankunftstag einziehen, Gästekarte aushändigen. Sie ziehen die Kurabgabe „am Tag der Ankunft von den Gästen" ein und händigen ihnen Gästekarten aus (§ 10 Abs. 2 Nr. 2). Die Abgabe ist eine Bringschuld und schon mit der Ankunft fällig (§ 5 Abs. 1). Beachten Sie die Unschärfe: Der Bußgeldtatbestand in § 13 Abs. 1 verlangt den Einzug ausdrücklich „für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum" – er greift also weiter als die Pflichtnorm, auf die er verweist. Ziehen Sie im Zweifel für den ganzen Aufenthalt ein.
- Bis zum dritten Werktag des Folgemonats – und unbar. Die eingezogene Kurabgabe ist „spätestens bis zum dritten Werktag des auf die Einziehung folgenden Monats an den Zingster Fremdenverkehrsbetrieb unbar abzuführen" (§ 10 Abs. 2 Nr. 3); wer nicht elektronisch meldet, reicht zugleich die Erfassungsbögen ein. Bar geht nicht, und die Frist ist kürzer als in den meisten Nachbarorten.
- Keine eigenen Ermäßigungen. „Die Quartiergeber sind nicht berechtigt, ohne Anweisung des Zingster Fremdenverkehrsbetriebes Befreiungen und Ermäßigungen von der Kurabgabe im Sinne dieser Satzung zu gewähren" (§ 10 Abs. 4). Wer es doch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Anträge auf die 25-Prozent-Ermäßigung für verschickte Personen stellen die Sozialhilfeträger und Wohlfahrtsverbände selbst.
- Auskunft geben – und Vollmachten nachweisen. Sie sind verpflichtet, dem Fremdenverkehrsbetrieb „über Tatsachen nach bestem Wissen und Gewissen Auskunft zu erteilen, die für die Erhebung und Festsetzung der Kurabgabe von Bedeutung sind" (§ 10 Abs. 2 Nr. 4). Schalten Sie eine Agentur oder einen Verwalter ein, weisen Sie deren Bevollmächtigung nach (§ 10 Abs. 5). Reiseunternehmer stehen Ihnen gleich, soweit die Kurabgabe im Reisepreis steckt (§ 10 Abs. 6).
- Sie haften – Bußgeld bis 5.000 €. „Der Quartiergeber haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe" (§ 10 Abs. 3). Sechs der neun Bußgeldtatbestände des § 13 Abs. 1 richten sich direkt an Sie; geahndet wird mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € (§ 13 Abs. 2), Verfolgungsbehörde ist der Bürgermeister. Bemerkenswert ist, was nicht dasteht: Von gesamtschuldnerischer Haftung spricht die Satzung nicht, und eine Schätzungsklausel für fehlende Nachweise fehlt ihr ganz.
Seit der Zingster Neufassung heißt sie schlicht Gästekarte – in der Fassung bis 2025 stand dort noch „Kurkarte". Ausgestellt wird sie nicht von der Gemeinde, sondern von Ihnen: Bei Zahlung der Kurabgabe geben Sie eine auf den Namen des Gastes lautende Karte aus (§ 7 Abs. 1). Sie ist nicht übertragbar, kann bei missbräuchlicher Benutzung eingezogen werden und gilt nur für den aufgedruckten Aufenthaltszeitraum; Jahresgästekarten laufen vom 1. Januar bis 31. Dezember (§ 7 Abs. 2). Sie berechtigt zur kostenfreien Nutzung der öffentlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und zur Teilnahme an Veranstaltungen der Kur- und Tourismus GmbH (§ 7 Abs. 3). Für den Bus bekommt Ihr Gast zusätzlich eine gesonderte Benutzungsberechtigung, die nur zusammen mit der Gästekarte gilt (§ 7 Abs. 5) – dort schlägt sich das Mobilitätsentgelt nieder. Eine Gebühr für Ersatzkarten nennt die Satzung nicht; sie werden beim Fremdenverkehrsbetrieb ausgestellt (§ 7 Abs. 4). Ehrenkurkarten werden seit 2021 nicht mehr ausgegeben, alte behalten ihre Gültigkeit (§ 8).
Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört
Wer in Zingst eine eigene Wohnungseinheit hat und sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt, ist nach § 2 Abs. 2 abgabepflichtig – der Begriff umfasst Wohnhäuser, Ferienwohnungen, Appartements, Sommer- und Wochenendhäuser bis hin zum Wohnwagen. Für diesen Kreis ist die Jahreskurabgabe keine Wahl, sondern Pflicht: „Inhaber eigener Wohnungseinheiten … sind verpflichtet, eine pauschalierte Jahreskurabgabe zu entrichten" (§ 11 Abs. 1), also 84,00 € je Vollzahler und 42,00 € für Minderjährige ab dem 6. Geburtstag; als Familienangehörige gelten dabei nur Ehegatte und minderjährige Kinder. Fällig ist der Betrag in Zingst vier Wochen nach Bekanntgabe des Bescheides (§ 5 Abs. 2), und wer nach dem 31. August erwirbt, zahlt erst im Folgejahr. Die Befreiung hat eine harte Frist: Wer nachweist, die Einheit „zu keinem Zeitpunkt im Jahr" selbst zu Erholungszwecken zu nutzen, ist frei – der Nachweis muss aber „bis zum 31.10. eines Jahres unaufgefordert" beim Fremdenverkehrsbetrieb sein. Für Jahresgästekarten gibt es zudem keinen Erstattungsanspruch (§ 9 Abs. 2). Überlassen Sie die Einheit Verwandten, Bekannten oder Dritten, sind Sie zugleich Quartiergeber mit allen Pflichten aus § 10 (§ 11 Abs. 2). Daneben erhebt Zingst eine Zweitwohnungssteuer von 16 Prozent des jährlichen Mietaufwands (§ 5 der Zweitwohnungssteuersatzung i. d. F. der 2. Änderung vom 17.12.2021), fällig in vier Raten am 15. Februar, Mai, August und November. Anders als viele Nachbarsatzungen kennt sie keine Vermieter-Staffel: Es gibt keinen Rabatt ab einer bestimmten Zahl von Vermietungstagen. Entlastung läuft allein über den Wohnungsbegriff – wer echt an wechselnde Gäste vermietet und die Wohnung nicht für den eigenen Lebensbedarf vorhält, hat gar keine Zweitwohnung, muss die Eigennutzungstage aber belegen.
Nicht vergessen: die Fremdenverkehrsabgabe
Neben der Kurabgabe, die Sie nur einziehen, schulden Sie in Zingst selbst eine Fremdenverkehrsabgabe – und die rechnet anders als in Schleswig-Holstein: kein Messbetrag, kein Gewinn-, kein Vorteilssatz, sondern ein Direkttarif je Bett. Maßgeblich ist „die Anzahl der am 1. Januar eines Jahres vorhandenen Gästebetten" (§ 3 Abs. 1 Nr. 1). Im Beherbergungsbereich bis zu 9 Betten kostet jedes Gästebett 18,00 € im Jahr, ab 10 Betten 27,00 €; jede Aufbettungsmöglichkeit – Schlafsessel, Schlafcouch, Campingliege – schlägt mit 5,00 € zu Buche, Kinderbetten sind frei (§ 4 Abs. 2). Eine Ferienwohnung mit vier Betten kommt damit auf 72,00 € im Jahr. Dass private Vermieter erfasst sind, sagt die Satzung ausdrücklich: Sie nennt „Vermieter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Ferienzimmern, auch die, die der Gewerbeanmeldungspflicht nicht unterliegen" (§ 3 Abs. 2 Ziffer 1). Zwei Fristen sollten Sie sich notieren: Die Angaben für das Folgejahr gehen bis zum 30. November an die Kur- und Tourismus GmbH Zingst, „spätestens bei Inbetriebnahme" (§ 6 Abs. 1) – melden Sie nichts, werden die alten Angaben einfach fortgeschrieben. Und die Abgabe entsteht „unabhängig von einer ganzjährigen Nutzungsmöglichkeit" (§ 4 Abs. 1): Wer nur im Sommer vermietet, zahlt den vollen Jahressatz. Wer erst nach dem 1. August beginnt, kann auf Antrag die Hälfte erlassen bekommen (§ 5 Abs. 3). Der Bußgeldrahmen liegt hier bei bis zu 10.000 € (§ 10 Abs. 3). Diese Satzung stammt vom 29. Januar 2016 und gilt seit dem 1. Januar 2017 unverändert – das amtliche Ortsrecht führt keine Änderung.
Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Zingst liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 19. August 2026). Ändert die Gemeinde Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.
Ihre Unterkunft in Zingst bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?
Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:
Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.
Womit Zingst Gäste anzieht
Zingst ist ein Ostseeheilbad auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst mit 18 km Sandstrand, Seebrücke mit Tauchgondel, Fotofestival und Kranichrast im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft. Auf unserer Ortsseite ist Zingst den Reisearten Strandurlaub, Familienurlaub, Naturerlebnis zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Zingst aus →
Eine Hauptsaison markiert die Satzung hier nicht – die Kurabgabe ist das ganze Jahr gleich. Die Nachfragespitzen setzen Ferienkalender und Veranstaltungen; richten Sie Preise und Mindestaufenthalte daran aus.
Wann Gäste in Zingst kommen: die Höhepunkte des Jahres
Diese Veranstaltungen ziehen Gäste von weiter her an – zu diesen Terminen wird in Zingst gebucht. Die Termine stammen aus dem offiziellen Veranstaltungskalender des Ortes (Quelle unten):
28. Treffen der Shantychöre
11. bis 13. September 2026
Nationalparktage
3. und 4. Oktober 2026
Darßer NaturfilmFestival
6. bis 11. Oktober 2026 – Regionalfestival der Halbinsel, Zingster Spielort ist das Hotel Vier Jahreszeiten
De Harvst – Das Familienherbstfest
30. Oktober bis 1. November 2026
Ostsee Biathlon mit Kati Wilhelm
16. bis 18. April 2027 – Premiere
20. Umweltfotofestival „horizonte zingst“
28. Mai bis 6. Juni 2027
Große Veranstaltungen in der Umgebung von Zingst
Diese Ereignisse finden nicht in Zingst statt, ziehen aber Besucher in die Region – und wer in ihrer Nähe wohnt, wird mitgesucht. Am nächsten: Lexy & K-Paul - Live - Strand Altefähr, Stralsund, rund 29 Kilometer entfernt; fünf weitere große Termine liegen im Umkreis von 80 Kilometern. Die Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte; wo „Luftlinie“ dabeisteht, liegt für diese Verbindung keine Fahrstrecke vor.
Störtebeker Festspiele
20. Juni bis 5. September 2026
Ralswiek auf Rügen · rund 80 km
Live-Konzerte „Meeresbrise"
2. August bis 27. September 2026
Warnemünde · rund 76 km
Lexy & K-Paul - Live - Strand Altefähr
29. August 2026
Stralsund · rund 29 km Luftlinie
Deutsche Meisterschaft der Hobbybrauer - Besucher
5. September 2026
Stralsund · rund 29 km Luftlinie
Rostocker Weihnachtsmarkt
23. November bis 22. Dezember 2026
Rostock · rund 67 km
Warnemünder Woche
3. bis 11. Juli 2027
Rostock-Warnemünde · rund 76 km
Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in Zingst pflegen.
Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus
- Zingst kennt keine Nebensaison-Kurabgabe – und das ist ein Verkaufsargument. Während Nachbarorte im Winter mit halben Sätzen locken, zahlt Ihr Gast in Zingst im Januar dasselbe wie im Juli (§ 4). Umgekehrt heißt das: Sie müssen den Preisunterschied zwischen Sommer und Winter allein über Ihren Übernachtungspreis abbilden, nicht über die Abgabe. Wer im Herbst mit der Kranichrast wirbt, sollte das einkalkulieren.
- Die Fremdenverkehrsabgabe zählt Ihre Betten am 1. Januar (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 FVAS) – nicht Ihren Umsatz, nicht Ihre Auslastung. Eine Schlafcouch als Aufbettung kostet 5,00 € im Jahr, jedes reguläre Gästebett 18,00 €. Wer über den Jahreswechsel ein Bett zu viel gemeldet hat, zahlt zwölf Monate dafür. Die Angaben für das Folgejahr gehen bis zum 30. November raus.
- Der Zingster Meldeweg ist online und die Abrechnungsfrist kurz: bis zum dritten Werktag des Folgemonats, unbar (§ 10 Abs. 2 Nr. 3). Legen Sie sich den Monatswechsel als festen Termin in den Kalender – anders als in Orten mit Monatsmitte- oder Quartalsfristen bleibt hier kaum Puffer, und die Satzung sieht keinerlei Vergütung für Ihre Einzugsarbeit vor.
Häufige Fragen von Gastgebern in Zingst
Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Wie hoch ist die Kurabgabe in Zingst 2026?
Zählen An- und Abreisetag in Zingst beide?
Gibt es in Zingst eine Nebensaison mit niedrigerer Kurabgabe?
Warum zahlen Tagesgäste in Zingst 14 Cent weniger?
Bekomme ich als Quartiergeber etwas für den Einzug?
Muss ich meine Gäste in Zingst elektronisch anmelden?
Bis wann muss ich die Kurabgabe abführen?
Ich besitze eine Ferienwohnung in Zingst – was kommt auf mich zu?
Muss ich für Hunde meiner Gäste eine Abgabe einziehen?
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in Zingst auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ihre Unterkunft in Zingst vorstellen
Sechs Monate kostenlos, fester Preis danach, keine Provision auf Ihre Buchungen. Wir sind ein junges Portal – und sagen das offen. Was wir Gastgebern in Zingst mitbringen: ein gepflegtes Orts-Umfeld aus Ortsseite und Terminen, vom Umweltfotofestival im Frühsommer bis zu den Nationalparktagen im Kranichherbst – und mittendrin Ihre Unterkunft.
Alles über das AngebotAlle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.