FÜR GASTGEBERZINGST

Unterkunft in Zingst vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer

Vermieten ohne Vermittlungsprovision: ein fester Jahrespreis, egal wie voll Ihr Kalender zwischen Ostsee und Bodden wird. Beim Ortsrecht lohnt hier der genaue Blick, denn Zingst hat seine Kurabgabesatzung zum 1. Januar 2026 komplett neu gefasst: ein Satz das ganze Jahr, ein eigener Tagesgast-Tarif, die Kurkarte heißt jetzt Gästekarte – und abgerechnet wird schon bis zum dritten Werktag des Folgemonats. Was das für Sie als Quartiergeber bedeutet, steht unten im Klartext.

Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?

FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Ferienwohnung, Ferienhaus, Apartment oder Zimmer in Zingst vermieten Sie bei uns zu einem festen Jahrespreis, Hotel und Pension ebenso – ohne Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen, und die ersten sechs Monate sind kostenlos. Das gilt hinter dem Deich genauso wie in den ruhigen Straßen zur Boddenseite.

Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung in Zingst, 95 € pro Nacht, 120 belegte Nächte – 11.400 € Buchungsumsatz im Jahr. Bei angenommenen 10 % Vermittlungsprovision wären das 1.140 € weniger – jedes Jahr aufs Neue. Ein fester Jahrespreis bleibt stehen, auch wenn Fotofestival und Kranichrast Ihre Wochen füllen.

Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Für Zingst pflegen wir Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege selbst – Ihr Inserat steht genau dort, wo Gäste nach dem Umweltfotofestival, den Nationalparktagen oder dem Shantychortreffen suchen. Die wichtigsten Termine in Zingst sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.

Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.

Fester Jahrespreis

Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.

Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste

Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.

Alle Unterkunftsarten

Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Zingst – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.

Sechs Monate kostenlos

Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.

Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht

Online anmelden statt auf Papier, am Ankunftstag einziehen, bis zum dritten Werktag des Folgemonats unbar abführen – und das ohne einen Cent Aufwandsentschädigung. Wir haben die neu gefasste Zingster Kurabgabesatzung im Original gelesen und fassen zusammen, was für Gastgeber wirklich drinsteht.

Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 10. Juli 2025 nachgelesen haben (in Kraft seit 1. Januar 2026, gelesen am 19. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.

Wer in Zingst vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: jeden Gast online im elektronischen Gästekartensystem anmelden, die Kurabgabe am Tag der Ankunft einziehen und Gästekarten aushändigen und den Betrag bis zum dritten Werktag des Folgemonats unbar abführen – wobei Sie für die rechtzeitige und vollständige Einziehung haften (§ 10). Zingst liegt auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst im Landkreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern – zwischen offener Ostsee und Boddenkette, mit dem Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft vor der Haustür, ist als Seeheilbad anerkannt und erhebt 2026 ganzjährig 3,00 € Kurabgabe pro Person und Tag.

Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:

Kurabgabe in Zingst: Sätze und Zeiträume 2026

Die Satzung stellt in § 1 Abs. 1 fest: „Die Gemeinde Zingst ist als Seeheilbad anerkannt." Erhoben wird im gesamten Zingster Gemeindegebiet, ohne Zonen – und § 4 besteht aus einem einzigen Satz: „Die Kurabgabe wird ganzjährig erhoben." Es gibt also keine Hauptsaison, keine Nebensaison und kein Weihnachtsfenster. Differenziert wird stattdessen nach Gästetyp: 3,00 € zahlt, wer übernachtet, 2,86 € der Tagesgast. Der Unterschied von 14 Cent ist kein Rundungsfehler, sondern ein Mobilitätsentgelt, das nur Übernachtungsgäste tragen.

Zeitraumje Person und Tag
Ganzjährig
1. Januar bis 31. Dezember
3,00 €
Jahreskurabgabe
Jahresgästekarte für Vollzahler, 42,00 € für Minderjährige ab dem 6. Geburtstag – für Inhaber eigener Wohnungseinheiten ist sie Pflicht (§ 6 Abs. 3, § 11 Abs. 1)
84,00 €

Zur Umsatzsteuer schweigt die Satzung – sie kommt im gesamten Text nicht vor. Ermäßigte Tagessätze kennt Zingst ebenfalls nicht; § 3 arbeitet ausschließlich mit Prozenten: 50 % für Minderjährige zwischen dem 6. und dem 15. Geburtstag und für Menschen ab einem Grad der Behinderung von 50, dazu 25 % auf Antrag für Personen, die von Sozialhilfeträgern oder Wohlfahrtsverbänden verschickt werden. Treffen mehrere Gründe zusammen, gilt nur der höchste Satz (§ 3 Abs. 5). In Zingst sind Kinder nur bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres befreit (§ 3 Abs. 1 Nr. 1). Danach folgt eine Halbstufe: Minderjährige zahlen ab dem 6. bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres die Hälfte (§ 3 Abs. 3) – und ab dem 15. Geburtstag den vollen Erwachsenensatz. Das ist strenger als früher: Die Vorgängerfassung stellte Kinder bis zum 7. Geburtstag frei und ermäßigte bis zum 18. Denken Sie an alte Preislisten in Ihrer Gastmappe. Ganz befreit sind daneben Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100, Begleitpersonen bei Merkzeichen B im Ausweis, Inhaber einer Ehrenkurkarte sowie Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich aufgenommen werden und nicht zur Erholung da sind.

Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise

In Zingst wird gästefreundlich gezählt: „Die Kurabgabe wird nach der Dauer des Aufenthalts tageweise berechnet. Der Tag der Anreise und der Tag der Abreise werden als ein Tag berechnet" (§ 6 Abs. 1). Sieben Übernachtungen ergeben damit sieben Abgabetage – die Zahl der Abgabetage entspricht genau der Zahl der Nächte. Ein Saisonwechsel während des Aufenthalts kann Ihnen hier nicht dazwischenkommen, weil es keine Saisonzeiten gibt.

Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene, sieben Übernachtungen – Monat egal.
7 Nächte = 7 Abgabetage × 3,00 € × 2 Personen = 42,00 € Kurabgabe.
Dieselbe Woche kostet in Zingst im Januar exakt dasselbe wie im Juli. Kommt ein Kind mit, das den 6., aber noch nicht den 15. Geburtstag hinter sich hat, kommen 10,50 € dazu – die Hälfte des Satzes.

Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:

Gezählt wird hier: nach Übernachtungen – Abgabetage = Übernachtungen. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.

Ihre Pflichten als Quartiergeber (§ 10)

Die Satzung definiert die Rolle denkbar weit: „Wer Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt, ist Quartiergeber" (§ 10 Abs. 1). Gleichgestellt sind, wer Standplätze für Zelte, Wohnwagen, Caravans, Wohnmobile oder Bootsliegeplätze überlässt, sowie die Leitungen von Heimen, Jugendherbergen und Gästehäusern. Sie dürfen sich Dritter bedienen – „die Haftung, aber auch die Auskunftspflicht der Quartiergeber wird hiervon jedoch nicht berührt" (§ 10 Abs. 5); die Vollmacht von Beauftragten und Verwaltern, ausdrücklich auch von WEG-Verwaltern, müssen Sie dem Fremdenverkehrsbetrieb nachweisen. Diese Pflichten treffen Sie unabhängig davon, über welches Portal Sie vermieten:

Seit der Zingster Neufassung heißt sie schlicht Gästekarte – in der Fassung bis 2025 stand dort noch „Kurkarte". Ausgestellt wird sie nicht von der Gemeinde, sondern von Ihnen: Bei Zahlung der Kurabgabe geben Sie eine auf den Namen des Gastes lautende Karte aus (§ 7 Abs. 1). Sie ist nicht übertragbar, kann bei missbräuchlicher Benutzung eingezogen werden und gilt nur für den aufgedruckten Aufenthaltszeitraum; Jahresgästekarten laufen vom 1. Januar bis 31. Dezember (§ 7 Abs. 2). Sie berechtigt zur kostenfreien Nutzung der öffentlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und zur Teilnahme an Veranstaltungen der Kur- und Tourismus GmbH (§ 7 Abs. 3). Für den Bus bekommt Ihr Gast zusätzlich eine gesonderte Benutzungsberechtigung, die nur zusammen mit der Gästekarte gilt (§ 7 Abs. 5) – dort schlägt sich das Mobilitätsentgelt nieder. Eine Gebühr für Ersatzkarten nennt die Satzung nicht; sie werden beim Fremdenverkehrsbetrieb ausgestellt (§ 7 Abs. 4). Ehrenkurkarten werden seit 2021 nicht mehr ausgegeben, alte behalten ihre Gültigkeit (§ 8).

Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört

Wer in Zingst eine eigene Wohnungseinheit hat und sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt, ist nach § 2 Abs. 2 abgabepflichtig – der Begriff umfasst Wohnhäuser, Ferienwohnungen, Appartements, Sommer- und Wochenendhäuser bis hin zum Wohnwagen. Für diesen Kreis ist die Jahreskurabgabe keine Wahl, sondern Pflicht: „Inhaber eigener Wohnungseinheiten … sind verpflichtet, eine pauschalierte Jahreskurabgabe zu entrichten" (§ 11 Abs. 1), also 84,00 € je Vollzahler und 42,00 € für Minderjährige ab dem 6. Geburtstag; als Familienangehörige gelten dabei nur Ehegatte und minderjährige Kinder. Fällig ist der Betrag in Zingst vier Wochen nach Bekanntgabe des Bescheides (§ 5 Abs. 2), und wer nach dem 31. August erwirbt, zahlt erst im Folgejahr. Die Befreiung hat eine harte Frist: Wer nachweist, die Einheit „zu keinem Zeitpunkt im Jahr" selbst zu Erholungszwecken zu nutzen, ist frei – der Nachweis muss aber „bis zum 31.10. eines Jahres unaufgefordert" beim Fremdenverkehrsbetrieb sein. Für Jahresgästekarten gibt es zudem keinen Erstattungsanspruch (§ 9 Abs. 2). Überlassen Sie die Einheit Verwandten, Bekannten oder Dritten, sind Sie zugleich Quartiergeber mit allen Pflichten aus § 10 (§ 11 Abs. 2). Daneben erhebt Zingst eine Zweitwohnungssteuer von 16 Prozent des jährlichen Mietaufwands (§ 5 der Zweitwohnungssteuersatzung i. d. F. der 2. Änderung vom 17.12.2021), fällig in vier Raten am 15. Februar, Mai, August und November. Anders als viele Nachbarsatzungen kennt sie keine Vermieter-Staffel: Es gibt keinen Rabatt ab einer bestimmten Zahl von Vermietungstagen. Entlastung läuft allein über den Wohnungsbegriff – wer echt an wechselnde Gäste vermietet und die Wohnung nicht für den eigenen Lebensbedarf vorhält, hat gar keine Zweitwohnung, muss die Eigennutzungstage aber belegen.

Nicht vergessen: die Fremdenverkehrsabgabe

Neben der Kurabgabe, die Sie nur einziehen, schulden Sie in Zingst selbst eine Fremdenverkehrsabgabe – und die rechnet anders als in Schleswig-Holstein: kein Messbetrag, kein Gewinn-, kein Vorteilssatz, sondern ein Direkttarif je Bett. Maßgeblich ist „die Anzahl der am 1. Januar eines Jahres vorhandenen Gästebetten" (§ 3 Abs. 1 Nr. 1). Im Beherbergungsbereich bis zu 9 Betten kostet jedes Gästebett 18,00 € im Jahr, ab 10 Betten 27,00 €; jede Aufbettungsmöglichkeit – Schlafsessel, Schlafcouch, Campingliege – schlägt mit 5,00 € zu Buche, Kinderbetten sind frei (§ 4 Abs. 2). Eine Ferienwohnung mit vier Betten kommt damit auf 72,00 € im Jahr. Dass private Vermieter erfasst sind, sagt die Satzung ausdrücklich: Sie nennt „Vermieter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Ferienzimmern, auch die, die der Gewerbeanmeldungspflicht nicht unterliegen" (§ 3 Abs. 2 Ziffer 1). Zwei Fristen sollten Sie sich notieren: Die Angaben für das Folgejahr gehen bis zum 30. November an die Kur- und Tourismus GmbH Zingst, „spätestens bei Inbetriebnahme" (§ 6 Abs. 1) – melden Sie nichts, werden die alten Angaben einfach fortgeschrieben. Und die Abgabe entsteht „unabhängig von einer ganzjährigen Nutzungsmöglichkeit" (§ 4 Abs. 1): Wer nur im Sommer vermietet, zahlt den vollen Jahressatz. Wer erst nach dem 1. August beginnt, kann auf Antrag die Hälfte erlassen bekommen (§ 5 Abs. 3). Der Bußgeldrahmen liegt hier bei bis zu 10.000 € (§ 10 Abs. 3). Diese Satzung stammt vom 29. Januar 2016 und gilt seit dem 1. Januar 2017 unverändert – das amtliche Ortsrecht führt keine Änderung.

Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Zingst liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 19. August 2026). Ändert die Gemeinde Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.

Ihre Unterkunft in Zingst bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?

Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:

Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.

Womit Zingst Gäste anzieht

Zingst ist ein Ostseeheilbad auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst mit 18 km Sandstrand, Seebrücke mit Tauchgondel, Fotofestival und Kranichrast im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft. Auf unserer Ortsseite ist Zingst den Reisearten Strandurlaub, Familienurlaub, Naturerlebnis zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Zingst aus →

Eine Hauptsaison markiert die Satzung hier nicht – die Kurabgabe ist das ganze Jahr gleich. Die Nachfragespitzen setzen Ferienkalender und Veranstaltungen; richten Sie Preise und Mindestaufenthalte daran aus.

Wann Gäste in Zingst kommen: die Höhepunkte des Jahres

Diese Veranstaltungen ziehen Gäste von weiter her an – zu diesen Terminen wird in Zingst gebucht. Die Termine stammen aus dem offiziellen Veranstaltungskalender des Ortes (Quelle unten):

28. Treffen der Shantychöre

11. bis 13. September 2026

Nationalparktage

3. und 4. Oktober 2026

Darßer NaturfilmFestival

6. bis 11. Oktober 2026 – Regionalfestival der Halbinsel, Zingster Spielort ist das Hotel Vier Jahreszeiten

De Harvst – Das Familienherbstfest

30. Oktober bis 1. November 2026

Ostsee Biathlon mit Kati Wilhelm

16. bis 18. April 2027 – Premiere

20. Umweltfotofestival „horizonte zingst“

28. Mai bis 6. Juni 2027

Große Veranstaltungen in der Umgebung von Zingst

Diese Ereignisse finden nicht in Zingst statt, ziehen aber Besucher in die Region – und wer in ihrer Nähe wohnt, wird mitgesucht. Am nächsten: Lexy & K-Paul - Live - Strand Altefähr, Stralsund, rund 29 Kilometer entfernt; fünf weitere große Termine liegen im Umkreis von 80 Kilometern. Die Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte; wo „Luftlinie“ dabeisteht, liegt für diese Verbindung keine Fahrstrecke vor.

Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in Zingst pflegen.

Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus

Häufige Fragen von Gastgebern in Zingst

Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Drei Dinge. Erstens das Preismodell: fester Jahrespreis statt Vermittlungsprovision – auf einer Halbinsel, die vom Fotofestival bis in die Kranichwochen hinein bucht, summieren sich Buchungsgebühren sonst spürbar; die großen internationalen Portale rechnen überwiegend je Buchung ab, die Konditionen unterscheiden sich dort je nach Portal und Modell. Zweitens der Fokus: Wir sind auf die Nord- und Ostseeküste spezialisiert und pflegen Ortsseite, Veranstaltungskalender und Ausflugsziele für Zingst selbst – Ihr Inserat steht neben Nationalparktagen und Shantychortreffen statt in einer weltweiten Liste. Drittens die Freiheit: Der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt, Preise und Hausregeln bestimmen Sie, und parallel inserieren dürfen Sie weiter. Sechs Monate kostenlos, automatisches Ende. Kurz: eine regionale Alternative zu den weltweiten Portalen – für Gastgeber zwischen Ostsee und Bodden.
Wie hoch ist die Kurabgabe in Zingst 2026?
Ganzjährig 3,00 € pro Person und Tag – feste Saisonzeiten kennt die Satzung nicht (§ 6 der Satzung der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 10. Juli 2025). Zur Umsatzsteuer schweigt die Satzung – sie kommt im gesamten Text nicht vor. Ermäßigte Tagessätze kennt Zingst ebenfalls nicht; § 3 arbeitet ausschließlich mit Prozenten: 50 % für Minderjährige zwischen dem 6. und dem 15. Geburtstag und für Menschen ab einem Grad der Behinderung von 50, dazu 25 % auf Antrag für Personen, die von Sozialhilfeträgern oder Wohlfahrtsverbänden verschickt werden. Treffen mehrere Gründe zusammen, gilt nur der höchste Satz (§ 3 Abs. 5).
Zählen An- und Abreisetag in Zingst beide?
Nein. § 6 Abs. 1 bestimmt: „Der Tag der Anreise und der Tag der Abreise werden als ein Tag berechnet." Sieben Übernachtungen ergeben also sieben Abgabetage, für eine erwachsene Person 21,00 €. Das ist der Gegenentwurf zu Orten wie Binz oder Dahme, wo beide Reisetage einzeln zählen und aus sieben Nächten acht Abgabetage werden.
Gibt es in Zingst eine Nebensaison mit niedrigerer Kurabgabe?
Nein. § 4 der Kurabgabesatzung besteht aus einem Satz: „Die Kurabgabe wird ganzjährig erhoben." Es gibt weder Saisonzeiträume noch Zonen noch ein Weihnachtsfenster – 3,00 € gelten im Januar wie im Juli. Wer mit einer ermäßigten Winter-Kurabgabe wirbt, macht eine falsche Angabe. Unterschieden wird allein nach Gästetyp: Tagesgäste zahlen 2,86 €.
Warum zahlen Tagesgäste in Zingst 14 Cent weniger?
Weil in den 3,00 € der Übernachtungsgäste „ein Entgelt in Höhe von 0,14 EUR für die Nutzung des bereitgestellten Mobilitätsangebots enthalten" ist (§ 6 Abs. 2). Das Mobilitätsentgelt ist Teil der Kurabgabe, keine Abgabe daneben, und Sie führen es nicht gesondert ab. Sichtbar wird es für den Gast an der zusätzlichen Benutzungsberechtigung für den Bus, die nur zusammen mit der Gästekarte gilt (§ 7 Abs. 5).
Bekomme ich als Quartiergeber etwas für den Einzug?
Nein. Die Zingster Satzung erwähnt das Thema nicht einmal – die Wörter Entschädigung, Vergütung, Provision oder Aufwand kommen im gesamten Text nicht vor. Sie melden online an, ziehen am Ankunftstag ein, führen bis zum dritten Werktag des Folgemonats unbar ab und haften dafür, ohne dafür bezahlt zu werden. Zum Vergleich: Boltenhagen zahlt seinen Vermietern 3 Prozent Aufwandsentschädigung, St. Peter-Ording 2 Prozent.
Muss ich meine Gäste in Zingst elektronisch anmelden?
Ja. § 10 Abs. 2 Nr. 1 verlangt die Anzeige „unter Nutzung des elektronischen Gästekartensystems online"; den Zugangscode erhalten Sie beim Zingster Fremdenverkehrsbetrieb. Papier ist die Ausnahme: Nur „zur Vermeidung unbilliger Härten" kann der Betrieb auf Antrag darauf verzichten. Wer ohne solche Befreiung auf Papier meldet, erfüllt einen der Bußgeldtatbestände des § 13 Abs. 1.
Bis wann muss ich die Kurabgabe abführen?
Bis zum dritten Werktag des Monats, der auf die Einziehung folgt – und ausdrücklich unbar (§ 10 Abs. 2 Nr. 3). Zingst liegt damit deutlich vor dem 5. des Folgemonats in Kühlungsborn oder Binz und lässt kaum Puffer über den Monatswechsel. Nutzen Sie das elektronische System nicht, reichen Sie zum selben Termin die ausgefüllten Erfassungsbögen Gästekarte ein.
Ich besitze eine Ferienwohnung in Zingst – was kommt auf mich zu?
Drei Dinge. Erstens die Jahreskurabgabe: 84,00 € je Vollzahler, für Inhaber eigener Wohnungseinheiten Pflicht und nicht Wahl (§ 11 Abs. 1) – befreit ist nur, wer bis zum 31. Oktober unaufgefordert nachweist, die Wohnung im ganzen Jahr nicht selbst zu Erholungszwecken zu nutzen. Zweitens die Fremdenverkehrsabgabe: 18,00 € je Gästebett und Jahr bis zu neun Betten. Drittens die Zweitwohnungssteuer von 16 Prozent des jährlichen Mietaufwands, fällig in vier Raten. Überlassen Sie die Wohnung Dritten, sind Sie zugleich Quartiergeber mit allen Pflichten aus § 10.
Muss ich für Hunde meiner Gäste eine Abgabe einziehen?
Nein, nicht mehr. Bis Ende 2025 sah die Satzung für mitgebrachte Hunde eine Aufenthaltsabgabe von 1,00 € je Tag samt Hundemarke und einer Jahreshundekurkarte für 38,00 € vor. In der seit dem 1. Januar 2026 geltenden Fassung kommt das Wort Hund überhaupt nicht mehr vor – die Hundekurabgabe ist ersatzlos entfallen. Wer noch mit alten Vordrucken oder Preislisten arbeitet, kassiert zu viel.
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in Zingst auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ja. Das Portal ist nicht auf Ferienwohnungen begrenzt: Ferienhaus, Ferienwohnung, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Zingst sind möglich – von der Wohnung nahe der Seebrücke bis zum Ferienhaus am Boddenrand. Sie zahlen einen festen Jahrespreis und keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen; der Einstieg ist sechs Monate kostenlos.

Ihre Unterkunft in Zingst vorstellen

Sechs Monate kostenlos, fester Preis danach, keine Provision auf Ihre Buchungen. Wir sind ein junges Portal – und sagen das offen. Was wir Gastgebern in Zingst mitbringen: ein gepflegtes Orts-Umfeld aus Ortsseite und Terminen, vom Umweltfotofestival im Frühsommer bis zu den Nationalparktagen im Kranichherbst – und mittendrin Ihre Unterkunft.

Alles über das Angebot

Alle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.

Suche

August 2026

  • M
  • D
  • M
  • D
  • F
  • S
  • S
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • 15
  • 16
  • 17
  • 18
  • 19
  • 20
  • 21
  • 22
  • 23
  • 24
  • 25
  • 26
  • 27
  • 28
  • 29
  • 30
  • 31

September 2026

  • M
  • D
  • M
  • D
  • F
  • S
  • S
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • 15
  • 16
  • 17
  • 18
  • 19
  • 20
  • 21
  • 22
  • 23
  • 24
  • 25
  • 26
  • 27
  • 28
  • 29
  • 30
0 Erwachsene
0 Kinder
Haustiere
Grösse
Preis
Extras
Besonderheiten

Inserate vergleichen

Vergleichen Sie

Erlebnisse vergleichen

Vergleichen Sie
Ihr Urlaub in guten Händen

Entspannt buchen an Nord- & Ostsee

Handverlesene Unterkünfte Geprüfte Fewos & Häuser am Meer
Persönlicher Ansprechpartner Wir sind für Sie erreichbar
Sichere Zahlung PayPal · Klarna · Vorkasse
DSGVO-konform & sicher SSL-verschlüsselt, Server in DE