Unterkunft in Friedrichskoog vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer
Vermieten ohne Vermittlungsprovision: Bei uns zahlen Sie einen festen Jahrespreis – Ihre beste Saison kostet Sie keinen Cent mehr. Und was das Ortsrecht in Friedrichskoog von Ihnen verlangt, steht unten im Klartext: eine Kurabgabe, die es nur von März bis Oktober gibt, ein Gästeverzeichnis mit Belegungsplan, das sechs Jahre aufzubewahren ist – und zwei Satzungen, die 2025 rückwirkend in Kraft gesetzt wurden.
Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?
FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Für Gastgeber in Friedrichskoog heißt unser Modell: fester Jahrespreis statt Vermittlungsprovision – ob Sie in Friedrichskoog eine Ferienwohnung am Deich, ein Ferienhaus in der Spitze, ein Hotel, eine Pension, ein Apartment oder ein einzelnes Zimmer vermieten. Der Einstieg ist sechs Monate kostenlos und endet automatisch, ohne dass Sie kündigen müssen.
Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung in Friedrichskoog, 85 € pro Nacht, 140 belegte Nächte – 11.900 € Buchungsumsatz im Jahr. Eine Vermittlungsprovision von beispielsweise 15 % kostet Sie davon 1.785 € – jedes Jahr aufs Neue, und sie wächst mit jedem zusätzlichen Gast. Ein fester Jahrespreis bleibt derselbe, egal wie gut Ihre Saison läuft. Genau das ist unser Modell.
Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Wir pflegen Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege für Friedrichskoog selbst, und Ihr Inserat steht mitten in diesem Umfeld – wer wegen der Seehundstation, der Dithmarscher Kohltage oder einer Wattwanderung anreist, findet bei uns Anlass und Unterkunft an einem Ort. Die wichtigsten Termine in Friedrichskoog sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.
Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.
Fester Jahrespreis
Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.
Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste
Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.
Alle Unterkunftsarten
Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Friedrichskoog – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.
Sechs Monate kostenlos
Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.
Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht
Anmelden, einziehen, abführen – und sechs Jahre aufbewahren: Die Kurabgabesatzung von Friedrichskoog verlangt von Ihnen ein Gästeverzeichnis mit Belegungsplan und behält sich ausdrücklich vor, zu schätzen, wenn es fehlt. Diese Pflichten bleiben bei Ihnen, egal wo Sie inserieren. Wir haben die drei Satzungen im Original gelesen und fassen zusammen, was für Gastgeber wirklich drinsteht.
Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Kurabgabesatzung der Gemeinde Friedrichskoog, beschlossen am 1. Juli 2025 nachgelesen haben (rückwirkend in Kraft seit 1. Januar 2023, gelesen am 21. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.
Wer in Friedrichskoog vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: jeden aufgenommenen Gast über das vorgegebene Meldeverfahren anmelden, ihm eine Gästekarte ausstellen und die Kurabgabe einziehen und abführen – und ein Gästeverzeichnis mit Belegungsplan sechs Jahre lang führen (§ 8). Friedrichskoog liegt an der Nordseeküste im Kreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein – auf der Halbinsel zwischen Elbmündung und Meldorfer Bucht, mit dem Trischendiek Strand, der Seehundstation und dem Ortsteil Friedrichskoog-Spitze am Deich, ist als Erholungsort und Seebad, mit dem Ortsteil Friedrichskoog-Spitze als Seeheilbad anerkannt und erhebt die Kurabgabe nur vom 1. März bis 31. Oktober – in der Hauptsaison 2,50 € und in den Randmonaten 1,70 € pro Person und Tag.
Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:
Kurabgabe in Friedrichskoog: Sätze und Zeiträume 2026
Zwei Dinge muss man über das Friedrichskooger Ortsrecht wissen, bevor es um Beträge geht. Erstens das Prädikat: § 1 Abs. 1 stellt fest, dass die Gemeinde „als Erholungsort und Seebad und mit dem Ortsteil Friedrichskoog-Spitze als Seeheilbad anerkannt“ ist – drei Prädikate in einem Satz, erhoben wird die Kurabgabe aber im gesamten Gemeindegebiet. Zweitens die Jahreszeit: Nach § 2 ist kurabgabepflichtig, wer sich „in der Zeit vom 01. März bis 31. Oktober“ im Erhebungsgebiet aufhält. Vier Monate im Jahr gibt es hier also gar keine Kurabgabe.
Und dann ist da die Sache mit dem Datum. Die geltende Satzung hat die Gemeindevertretung am 1. Juli 2025 beschlossen, der Bürgermeister hat sie am 25. Juli ausgefertigt, das Amt Marne-Nordsee sie am 30. Juli bekannt gemacht. In Kraft ist sie aber rückwirkend zum 1. Januar 2023 (§ 11); sie löst die Satzung vom 15. April 2003 ab. Zwei Jahre und sieben Monate Rückwirkung – das ist kein Schreibfehler, sondern steht so im Text, und es lohnt sich, den eigenen Veranlagungen dieser Jahre daraufhin noch einmal zuzusehen. Zuständig ist das Amt Marne-Nordsee; die Meldescheinverwaltung und die Abrechnung mit den Vermietern hat die Gemeinde an die GLC Glücksburg Consulting AG vergeben (§ 1 Abs. 3).
| Zeitraum | je Person und Tag |
|---|---|
| Hauptsaison 1. Mai bis 30. September |
2,50 € |
| Nebensaison 1. März bis 30. April und 1. bis 31. Oktober |
1,70 € |
| Jahreskurabgabe 18 Tagessätze der Hauptsaison – und zugleich der Deckel bei mehreren Aufenthalten im Jahr |
43,00 € |
Die Mehrwertsteuer ist in den Sätzen enthalten (§ 5 Abs. 1). Vom 1. November bis Ende Februar wird gar keine Kurabgabe erhoben – die Abgabepflicht besteht nach § 2 nur vom 1. März bis 31. Oktober. Einen allgemein ermäßigten Tagessatz kennt die Satzung nicht; stattdessen arbeitet sie mit Befreiungen und zwei Ermäßigungen: 50 % für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 bis 79 und 25 % für Personen, die von Sozialhilfeträgern, Kranken- und Ersatzkassen, Versicherungsanstalten, Wohlfahrtsverbänden oder Kirchen verschickt werden (§ 3 Abs. 2 und 3). Bei den Befreiungen geht Friedrichskoog weiter als jeder andere Ort an dieser Küste. Befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson reisen – und darüber hinaus Jugendliche vom 18. bis zum 27. Lebensjahr, wenn sie nachweislich in einem Studium oder einer Schul- oder Berufsausbildung stehen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2). Eine Familie mit studierenden Kindern zahlt in Friedrichskoog also für niemanden außer den Eltern. Weiter befreit sind unentgeltlich aufgenommene Verwandte von Ortsansässigen, Personen in Ausübung ihres Dienstes oder Berufes, Blinde und hilflose Personen mit dem Merkzeichen „BL“ oder „H“ samt Begleitung sowie schwerbehinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung von 80 mit Begleitperson. Wichtig für Sie: Auch die Befreiten nach Nummer 1, 2, 5 und 6 bekommen von Ihnen eine kostenfrei ausgestellte Gästekarte (§ 6 Abs. 2) – Sie melden sie also wie jeden anderen Gast.
Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise
Die Rechenregel steht in Friedrichskoog in einem Satz in § 5 Abs. 1: „Bei der Berechnung der Kurabgabe wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet.“ Sieben Übernachtungen sind in Friedrichskoog damit sieben Abgabetage. Dazu zwei Punkte, die die Kalkulation betreffen. Erstens der Deckel: § 5 Abs. 2 begrenzt die Abgabe bei mehreren Aufenthalten im selben Kalenderjahr auf die Höhe der Jahreskurabgabe von 43,00 €. Zweitens die Fälligkeit: Die Kurabgabe entsteht mit der Ankunft und wird sofort fällig; zu zahlen ist sie „spätestens am Tage nach der Ankunft gegen Aushändigung der Gästekarte für die gesamte Dauer des voraussichtlichen Aufenthalts“ – bei Ihnen, bei Ihrem Beauftragten oder beim Tourismus-Service Friedrichskoog (§ 4). Sie kassieren also vorne, nicht bei der Abreise.
Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene, sieben Übernachtungen in Friedrichskoog.
Im Juli (Hauptsaison): 7 × 2,50 € × 2 = 35,00 €.
Im Oktober (Randmonat): 7 × 1,70 € × 2 = 23,80 €.
Im Januar: 0,00 € – außerhalb des 1. März bis 31. Oktober besteht keine Abgabepflicht.
Reisen zwei studierende Kinder mit, ändert sich an allen drei Beträgen nichts: Bis 27 sind sie in Ausbildung befreit.
Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:
Gezählt wird hier: nach Übernachtungen – Abgabetage = Übernachtungen. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.
Ihre Pflichten als Unterkunftsgeber (§ 8)
Die Kurabgabesatzung von Friedrichskoog nennt Sie Unterkunftsgeber und meint damit jeden, der im Erhebungsgebiet Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt (§ 8 Abs. 1). Aufgezählt sind vier Gruppen: wer Gästezimmer jeder Art vermietet; Eigentümer und Dauernutzungsberechtigte von Wohnungseinheiten, sofern sie die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich Dritten überlassen – „auch Familienangehörigen oder Bekannten“; Betreiber von Plätzen für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile, ausdrücklich auch außerhalb von Campingplätzen; sowie Betreiber von Kur- und Rehakliniken. Bevollmächtigte und Beauftragte stehen jeweils gleichrangig daneben. Diese Pflichten treffen Sie unabhängig davon, über welches Portal Sie vermieten:
- Anmelden – elektronisch oder auf Papier, Sie haben die Wahl. Jede in Friedrichskoog aufgenommene Person melden Sie über das von der Gemeinde vorgegebene Meldeverfahren an; für die Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können Sie zwischen dem elektronischen Meldescheinverfahren und dem Papiermeldescheinverfahren wählen (§ 8 Abs. 2). Ist das elektronische Verfahren technisch nicht möglich, gilt zwingend Papier. Im Papierverfahren geben Sie die für die Gemeinde bestimmte Durchschrift spätestens bis zum 10. Tag des Folgemonats ab; eine Ausfertigung behalten Sie und legen sie auf Verlangen vor (§ 8 Abs. 4).
- Sie rechnen selbst – und zahlen binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Auf Grundlage der gemeldeten Daten berechnen Sie die Kurabgabe und ziehen sie vom Gast ein. Dafür erhalten Sie „eine ordentliche Rechnung über die Höhe der ermittelten Kurabgabe“; diese ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung an die Rechnungsstelle abzuführen (§ 8 Abs. 5). Die Abwicklung läuft für Friedrichskoog über die GLC Glücksburg Consulting AG.
- Weigert sich ein Gast zu zahlen, müssen Sie das melden. Das ist eine Pflicht, die man selten findet: § 8 Abs. 6 verpflichtet Sie, die Gemeinde unverzüglich zu unterrichten, wenn der Gast die Kurabgabe nicht zahlt – und dabei Namen, Anschrift und sämtliche zur Berechnung erforderlichen Angaben mitzuteilen. Wer den Streit still auf sich beruhen lässt, verletzt damit die Satzung.
- Gästeverzeichnis mit Belegungsplan – und sechs Jahre aufbewahren. Einzutragen sind alle in Friedrichskoog beherbergten Personen mit An- und Abreisedatum, Namen, gegebenenfalls Wohnungs- oder Zimmernummer, Heimatanschrift, Geburtsdatum und der Nummer der ausgegebenen Gästekarte (§ 8 Abs. 7). Aufzubewahren sind Verzeichnis und Belegungsplan nach Schluss eines Jahres für sechs weitere Jahre – die längste Aufbewahrungsfrist, die uns an dieser Küste begegnet ist.
- Fehlen die Unterlagen, darf die Gemeinde schätzen – gegen Sie. Derselbe Absatz sagt es unmissverständlich: Werden die Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig, unvollständig oder nicht ordnungsgemäß geführt vorgelegt, ist die Gemeinde berechtigt, Kurabgabenentrichtungs- oder Kurabgabenhaftungsansprüche gegen den Unterkunftsgeber zu schätzen und gegen ihn festzusetzen (§ 11 Abs. 1 Satz 2 KAG in Verbindung mit § 162 AO). Das Verzeichnis ist damit kein Formular, sondern Ihr Beweismittel.
- Gesamtschuldnerische Haftung und Ordnungswidrigkeiten. Als Unterkunftsgeber in Friedrichskoog haften Sie gesamtschuldnerisch „insbesondere für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe sowie für einen der Gemeinde durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehenden Ausfall“ (§ 8 Abs. 3). § 9 erklärt Zuwiderhandlungen gegen den gesamten § 8 zur Ordnungswidrigkeit nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 KAG – ebenso das Ausstellen unrichtiger Belege.
Die Kurkarte trägt in Friedrichskoog die Bezeichnung „Gästekarte“ und wird von Ihnen ausgestellt, nicht von der Verwaltung (§ 6 Abs. 1). Sie lautet auf den Namen, ist nicht übertragbar und wird bei missbräuchlicher Benutzung eingezogen; sie berechtigt zur Nutzung der gesamten touristischen Anlagen und ist während des Aufenthalts mitzuführen und dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen (§ 6 Abs. 4). Wer die Jahreskurabgabe zahlt, erhält die Jahreskurkarte vom Tourismus-Service Friedrichskoog; sie gilt jeweils für ein Kalenderjahr (§ 6 Abs. 3). Bei vorzeitiger Abreise aus Friedrichskoog wird die zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag erstattet – nur an den Karteninhaber, nur gegen Rückgabe der Karte, und Sie bescheinigen die Abreise auf deren Rückseite. Der Anspruch ist binnen zwei Monaten nach der Abreise geltend zu machen; für Ersatz- und Jahreskurkarten gibt es keine Erstattung (§ 7).
Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört
Für Eigentümer laufen in Friedrichskoog zwei Stränge nebeneinander – und beim zweiten steckt ein Hebel, den viele nicht kennen.
Erstens die Jahreskurabgabe. Als ortsfremd gilt nach § 2 auch, wer im Erhebungsgebiet Eigentümer oder Besitzer einer Wohneinheit ist – die Satzung nennt ausdrücklich „Wohnhäuser, Appartements, Ferien- bzw. Wochenendhäuser und -wohnungen, aufgestellte Wohnwagen, Wohnmobile oder Zelte“ –, soweit er sie zu Erholungszwecken nutzt. § 5 Abs. 4 macht daraus eine feste Pflicht: Eigentümer, Miteigentümer oder Besitzer und deren Ehe- oder eingetragene Lebenspartner zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer die Jahreskurabgabe von 43,00 €. Festgesetzt wird sie per Bescheid des Amtes Marne-Nordsee und ist einen Monat nach Bekanntgabe fällig.
Zweitens die Zweitwohnungssteuer, die auch eine Ferienwohnung in Friedrichskoog trifft – und auch sie ist 2025 neu gefasst worden: beschlossen am 6. Mai 2025, in Kraft rückwirkend zum 1. Januar 2020, an die Stelle der Satzung vom 24. August 2021. Immerhin schützt § 12 Abs. 2 ausdrücklich davor, durch die Rückwirkung schlechter gestellt zu werden als nach dem alten Satzungsrecht. Der Steuersatz beträgt 3,5 v. H. (§ 5), bemessen nach dem Wohnwert: Lagefaktor × Wohnfläche × Baujahresfaktor × Wertfaktor der Gebäudeart × Verfügbarkeitsgrad × 100 (§ 4 Abs. 2). Der Lagefaktor kommt aus dem Bodenrichtwert des Gutachterausschusses des Kreises Dithmarschen, einheitlich auf 700 m² umgerechnet und ins Verhältnis zum höchsten Bodenrichtwert im Erhebungsgebiet gesetzt, plus eins. Der Baujahresfaktor ist ein Tausendstel des Baujahres. Beim Wertfaktor hat Friedrichskoog eine Stufe, die es anderswo nicht gibt: Mobilheim 0,8, Wohnung 1,0, Zweifamilien-, Doppel- oder Reihenhaus 1,1, Einfamilienhaus 1,2.
⭐ Der Hebel ist der Verfügbarkeitsgrad (§ 4 Abs. 8). Wird die Wohnung in Friedrichskoog auch an wechselnde Gäste vermietet, sinkt die Bemessungsgrundlage nach den Vermietungstagen:
• 0 bis 89 Vermietungstage → 100 %,
• 90 bis 179 Vermietungstage → 60 %,
• über 179 Vermietungstage → 30 %.
Zwei Dinge daran sind bemerkenswert. Erstens verlangt die Satzung keinen Vermittlungsvertrag – es zählen schlicht die Vermietungstage, also auch die, die Sie selbst vermieten. Zweitens hat sie eine eigene Zählregel: „Bei der Berechnung der Vermietungstage gelten je Vermietungszeitraum An- und Abreisetag als ein Tag.“ Was Sie dafür tun müssen: In Fällen der Mischnutzung geben Sie ohne gesonderte Aufforderung für jedes Kalenderjahr bis zum 31. März des Folgejahres eine Steuererklärung ab (§ 8 Abs. 2). Versäumen Sie das um mehr als einen Monat, gilt die Wohnung als ganzjährig verfügbar – die Ermäßigung ist dann weg. Belegen müssen Sie die Vermietungszeiten mit Zeiträumen, Namen der Mietenden und gezahlten Mietentgelten, auf Anforderung mit den Mietverträgen (§ 8 Abs. 3); auch Vermittlungsagenturen sind auskunftspflichtig. Dazu die Anzeigepflicht binnen eines Monats bei Beginn, Aufgabe oder Änderung der Nutzung (§ 7).
Und was es hier nicht gibt: Das Ortsrecht der Gemeinde Friedrichskoog führt keine Zweckentfremdungssatzung, keine Erhaltungssatzung, keine Gestaltungssatzung und keine Satzung nach § 22 BauGB. Die baurechtliche Genehmigungsfrage, die auf den Inseln und in historischen Ortskernen vor allem anderen steht, stellt sich hier nicht.
Nicht vergessen: die Fremdenverkehrsabgabe
Die Kurabgabe zahlen Ihre Gäste in Friedrichskoog – die Fremdenverkehrsabgabe zahlen Sie. Ihre Satzung ist die älteste im Friedrichskooger Ortsrecht: beschlossen am 17. Dezember 2001, geändert am 17. Februar 2003. Man sieht ihr das an – sie rechnet noch in umgerechneten D-Mark-Beträgen, etwa bei den Umsatzgrenzen (127.822,97 € sind genau 250.000 DM) und beim Bußgeldrahmen von 511,29 €, also 1.000 DM. Gerechnet wird so: umsatzsteuerbereinigte Einnahmen des Vorjahres × Vorteilssatz × durchschnittlicher Gewinnanteil × Abgabesatz 3,2 % (§ 4, § 5).
Für Sie sind zwei Werte entscheidend. Die Anlage teilt alle Betriebsarten in vier Vorteilsstufen von 25 bis 100 Prozent ein – und Vorteilsstufe 4, also 100 Prozent, umfasst „alle Personen, Personengruppen und Betriebe, die Betten, Zimmer, Wohnungen und sonstige Schlafgelegenheiten an kurabgabepflichtige Personen vermieten“. Wer in Friedrichskoog vermietet, steht hier also ganz oben. Beim Gewinnanteil wird es dann überraschend: Für die sonstige Vermietung von Ferienwohnungen und Gästezimmern ohne hotelmäßige Leistungen setzt die Anlage 42 Prozent an, mit hotelmäßigen Leistungen nur 26 Prozent. Zum Vergleich: Hotels mit Teil- oder Vollverpflegung stehen bei 14 beziehungsweise 10 Prozent, Pensionen ebenso, Hotels garni bei 26 Prozent. Wer also gerade keine Hotelleistungen anbietet, trägt anteilig den höchsten Gewinnanteil.
Unter dem Strich sind das für eine Ferienwohnung ohne hotelmäßige Leistungen rund 1,34 Prozent Ihres Umsatzes: 100 % Vorteilssatz × 42 % Gewinnanteil × 3,2 % Abgabesatz. Ein Rechenbeispiel: 15.000 € Umsatz ergeben 15.000 × 42 % × 3,2 % ≈ 201,60 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr. Ihre Pflichten dabei: Beginn und Ende Ihrer Vermietung in Friedrichskoog zeigen Sie innerhalb eines Monats an, und bis zum 30. Juni jedes Jahres geben Sie die Erklärung über Ihre betrieblichen Einnahmen auf dem Formblatt der Gemeinde ab (§ 8 Abs. 1). Die Gemeinde darf dafür Auskünfte bei den Finanzbehörden einholen (§ 8 Abs. 2). Beträge unter 5,00 € werden weder erhoben noch erstattet, und wer die Tätigkeit unterjährig beendet, bekommt für jeden vollen Kalendermonat ein Zwölftel zurück – saisonaler Betrieb gilt dabei ausdrücklich nicht als Beendigung (§ 7).
Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Friedrichskoog liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 21. August 2026). Ändert die Gemeinde Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.
Ihre Unterkunft in Friedrichskoog bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?
Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:
Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.
Womit Friedrichskoog Gäste anzieht
Ruhiger, hunde- und familienfreundlicher Nordseeort in Dithmarschen mit Seehundstation und Deichlandschaft. Auf unserer Ortsseite ist Friedrichskoog den Reisearten Familienurlaub, Urlaub mit Hund, Naturerlebnis zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Friedrichskoog aus →
Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 1. Mai bis 30. September gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.
Wann Gäste in Friedrichskoog kommen: die Höhepunkte des Jahres
Diese Veranstaltungen ziehen Gäste von weiter her an – zu diesen Terminen wird in Friedrichskoog gebucht. Die Termine stammen aus dem offiziellen Veranstaltungskalender des Ortes (Quelle unten):
Dithmarscher Kohltage
22. bis 27. September 2026 – Erntefest der ganzen Dithmarscher Kohlregion, seit 1986
Oldtimer Deichparade
Juli 2027 – der genaue Termin steht noch nicht fest
Große Veranstaltungen in der Umgebung von Friedrichskoog
Diese Ereignisse finden nicht in Friedrichskoog statt, ziehen aber Besucher in die Region – und wer in ihrer Nähe wohnt, wird mitgesucht. Am nächsten: Europameisterschaft im Strandsegeln St. Peter-Ording, rund 36 Kilometer entfernt; vier weitere große Termine liegen im Umkreis von 83 Kilometern. Die Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte; wo „Luftlinie“ dabeisteht, liegt für diese Verbindung keine Fahrstrecke vor.
NordArt
6. Juni bis 4. Oktober 2026
Büdelsdorf bei Rendsburg · rund 79 km
Europameisterschaft im Strandsegeln St. Peter-Ording
14. bis 19. September 2026
St. Peter-Ording · rund 36 km Luftlinie
Husumer Krokusblütenfest
13. und 14. März 2027
Husum · rund 83 km
Wacken Open Air
28. bis 31. Juli 2027
Wacken · rund 41 km
Husumer Hafentage
4. bis 8. August 2027
Husum · rund 83 km
Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in Friedrichskoog pflegen.
Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus
- Die Kurabgabe kennt in Friedrichskoog drei Zeiträume, aber nur zwei Preise: 2,50 € von Mai bis September, 1,70 € im März, April und Oktober – und von November bis Februar gar keine. Wer die Randmonate bewirbt, hat ein echtes Argument: Der Aufenthalt kostet Ihre Gäste dort spürbar weniger, und im Winter entfällt die Abgabe ganz.
- Führen Sie das Gästeverzeichnis mit Belegungsplan von Anfang an vollständig – mit Geburtsdaten und der Nummer jeder ausgegebenen Gästekarte. Es ist sechs Jahre aufzubewahren, und § 8 Abs. 7 erlaubt der Gemeinde ausdrücklich, die Kurabgabe zu schätzen und gegen Sie festzusetzen, wenn die Unterlagen fehlen, unvollständig oder nicht ordnungsgemäß geführt sind.
- Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört, zählen Sie Ihre Vermietungstage mit: Ab 90 Tagen sinkt die Bemessungsgrundlage der Zweitwohnungssteuer auf 60 Prozent, ab 180 Tagen auf 30 Prozent. Die Erklärung dazu müssen Sie unaufgefordert bis zum 31. März abgeben – ein Monat später gilt die Wohnung als ganzjährig verfügbar, und die Ermäßigung ist weg.
Häufige Fragen von Gastgebern in Friedrichskoog
Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Wie hoch ist die Kurabgabe in Friedrichskoog 2026?
Gilt die Kurabgabe in Friedrichskoog das ganze Jahr?
Warum ist die Friedrichskooger Kurabgabesatzung rückwirkend in Kraft?
Bis zu welchem Alter zahlen Gäste in Friedrichskoog keine Kurabgabe?
Wie lange muss ich das Gästeverzeichnis in Friedrichskoog aufbewahren?
Was muss ich tun, wenn ein Gast die Kurabgabe nicht zahlen will?
Senkt Vermieten meine Zweitwohnungssteuer in Friedrichskoog?
Brauche ich in Friedrichskoog eine Genehmigung für meine Ferienwohnung?
Ich besitze eine Ferienwohnung in Friedrichskoog – was kommt auf mich zu?
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in Friedrichskoog auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ihre Unterkunft in Friedrichskoog vorstellen
Sechs Monate kostenlos, fester Preis danach, keine Provision auf Ihre Buchungen. Wir sind ein junges Portal – und sagen das offen. Was wir mitbringen: ein gepflegtes Orts-Umfeld aus Ortsseite, Terminen und Ausflugszielen – und mittendrin Ihre Unterkunft.
Alles über das AngebotAlle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.