Unterkunft in Zinnowitz vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer
Vermieten ohne Vermittlungsprovision: ein fester Jahrespreis, egal wie voll Ihr Kalender in Zinnowitz wird. Beim Ortsrecht lohnt hier der genaue Blick, denn Zinnowitz rechnet anders als die Kaiserbäder nebenan: Die Fremdenverkehrsabgabe kostet 5,00 € je Bett statt 11,23 €, die Zweitwohnungssteuer nimmt echte Ferienvermietung ausdrücklich aus – und seit 2020 ist die Umwandlung von Wohnraum in eine Ferienwohnung genehmigungspflichtig. Was Sie als Quartiergeber einziehen, melden und abführen müssen, steht unten, Paragraf für Paragraf.
Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?
FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Wer in Zinnowitz eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus, ein Apartment oder ein einzelnes Zimmer vermietet, zahlt bei uns einen festen Jahresbetrag – Hotels und Pensionen ebenso. Auf Ihre Buchungen liegt keine Vermittlungsprovision, die ersten sechs Monate kosten nichts. Ob Ihre Unterkunft an der Strandpromenade steht, an der Neuen Strandstraße oder ruhig am Achterwasser: Der Preis bleibt derselbe.
Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung in Zinnowitz, 110 € pro Nacht, 135 belegte Nächte – 14.850 € Buchungsumsatz im Jahr. Bei angenommenen 10 % Vermittlungsprovision blieben davon 1.485 € beim Portal, Jahr für Jahr. Zum Vergleich die Abgabe, die die Gemeinde selbst für dieselbe Wohnung mit vier Betten erhebt: 20,00 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr (5,00 € je Bett). Ein fester Jahrespreis fürs Portal folgt derselben Logik – er steht vorher fest und wächst nicht mit, wenn Ihre Saison gut läuft.
Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Für Zinnowitz pflegen wir Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege selbst – und Ihr Inserat steht dort, wo Gäste zu den Vineta-Festspielen auf der Ostseebühne, zum ZEACH Festival am Strand oder zur Tauchgondel an der Seebrücke eine Unterkunft suchen. Die wichtigsten Termine in Zinnowitz sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.
Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.
Fester Jahrespreis
Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.
Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste
Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.
Alle Unterkunftsarten
Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Zinnowitz – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.
Sechs Monate kostenlos
Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.
Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht
Die Kurabgabe ziehen Sie in Zinnowitz selbst ein, stellen die UsedomCard aus und melden Ihre Gäste binnen eines Werktages – abgeführt wird bis zum 10. des Folgemonats. Die Kurabgabe ist eine gemeinsame der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast, ihre Beträge beschließt die Gemeindevertretung Zinnowitz aber selbst; Fremdenverkehrsabgabe, Zweitwohnungssteuer und Erhaltungssatzung sind ohnehin reines Zinnowitzer Ortsrecht. Wir haben alle vier im Original gelesen – die drei jüngeren als eingescannte Fassungen, Seite für Seite.
Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung), beschlossen von der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz am 18. November 2025 nachgelesen haben (bekannt gemacht am 4. Dezember 2025, in Kraft seit dem 1. Januar 2026, gelesen am 20. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.
Wer in Zinnowitz vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: die Kurabgabe von Ihren Gästen einzuziehen und bis zum 10. des Folgemonats abzuführen, jeden Gast binnen eines Werktages nach der Ankunft zu melden und ihm eine UsedomCard auszustellen. Zinnowitz liegt auf der Insel Usedom an deren schmalster Stelle, wo zwischen Ostseestrand und Achterwasser nur ein knapper Kilometer liegt – mit der 315 Meter langen Vineta-Seebrücke samt Tauchgondel, der Ostseebühne der Vineta-Festspiele und dem Bahnhof der Usedomer Bäderbahn mitten im Ort, ist als Ostseebad anerkannt und erhebt 2026 in der Hauptsaison 3,70 € Kurabgabe pro Person und Tag.
Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:
Kurabgabe in Zinnowitz: Sätze und Zeiträume 2026
Zinnowitz erhebt die Kurabgabe nicht allein: Die Satzung gilt gemeinsam für die Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast, zu der neben Zinnowitz auch Karlshagen, Trassenheide, Koserow, Loddin, Ückeritz, Zempin, die Kaiserbäder-Gemeinde Heringsdorf sowie Wolgast, Krummin und Sauzin gehören (§ 1 Abs. 1). Beschlossen und mit eigenen Beträgen versehen hat sie die Gemeindevertretung Ostseebad Zinnowitz am 18. November 2025. Erhebungsgebiet ist das gesamte anerkannte Gebiet dieser Gemeinden, und die Abgabe ist unabhängig davon zu zahlen, ob Ihre Gäste die Einrichtungen tatsächlich nutzen (§ 1 Abs. 2 und 4).
| Zeitraum | je Person und Tag |
|---|---|
| Hauptsaison 1. April bis 31. Oktober |
3,70 € |
| Nebensaison 1. Januar bis 31. März sowie 1. November bis 31. Dezember |
3,30 € |
| Jahreskurabgabe Jahreskurabgabe; ihr liegen 28 Hauptsaison-Tagessätze zuzüglich einer Pauschale für die enthaltenen Nahverkehrsleistungen zugrunde (§ 4 Abs. 3). Sie ist Pflicht für Eigentümer und Besitzer einer Wohnungseinheit, die diese überwiegend zu Erholungszwecken nutzen, sowie für Dauercamper und Dauerlieger – unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer |
124,20 € |
Ermäßigte Sätze kennt diese Satzung nicht – befreit sind allein Kinder unter sechs Jahren (§ 3 Abs. 1), und die dadurch entstehenden Ausfallbeträge tragen die Gemeinden selbst. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Beträgen enthalten (§ 4 Abs. 6). Bemerkenswert ist, was in der Zinnowitzer Abgabe steckt: ein Entgelt von 0,90 € brutto je Tag für die kostenlose Nutzung des Nahverkehrs – hier der Bahn, also der Usedomer Bäderbahn – und für Inhaber einer Jahreskurkarte eine Pauschale von 45,80 € brutto (§ 4 Abs. 5). Genau darin unterscheidet sich Zinnowitz von den Kaiserbädern, wo an dieser Stelle der Bus steht. Befreit sind allein Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (§ 3 Abs. 1) – und die Ausfallbeträge, die dadurch entstehen, tragen ausdrücklich die Gemeinden, nicht Sie (§ 3 Abs. 2). Praktisch heißt das: Ab dem sechsten Geburtstag zahlt ein Kind den vollen Tagessatz wie ein Erwachsener. Bei einer Woche Hauptsaison sind das 25,90 € für ein siebenjähriges Kind – ein Betrag, der Familien beim Blick auf die Endabrechnung auffällt, weshalb er in Ihrem Angebot besser gleich mit ausgewiesen ist. Wer eine Befreiung geltend machen will, muss die Voraussetzungen vor dem Ausstellen der Kurkarte nachweisen (§ 7 Abs. 1); nachträglich wird nichts korrigiert.
Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise
Zinnowitz rechnet nach Aufenthaltstagen, und An- und Abreisetag zählen dabei zusammen als ein Tag; maßgeblich ist der Tagessatz des Anreisetages (§ 4 Abs. 2). Eine Woche Urlaub – Anreise Samstag, Abreise am Samstag darauf – ergibt damit sieben Abgabetage, nicht acht. Das ist die gastfreundlichere der beiden an dieser Küste üblichen Zählweisen; an Orten, die jeden angefangenen Tag einzeln rechnen, käme ein Tag mehr zusammen.
Ein Rechenbeispiel: Eine Familie reist im Juli für sieben Nächte an – zwei Erwachsene und zwei Kinder, sieben und vier Jahre alt. Gerechnet werden sieben Aufenthaltstage zu je 3,70 €. Die beiden Erwachsenen kosten 51,80 €, das siebenjährige Kind weitere 25,90 € – eine Ermäßigung für Kinder über sechs kennt die Satzung nicht –, das vierjährige ist frei. Macht 77,70 €, die Sie einziehen, ausweisen und bis zum 10. August abführen. In der Nebensaison wären es bei denselben sieben Tagen 69,30 €.
Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:
Gezählt wird hier: nach Übernachtungen – Abgabetage = Übernachtungen. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.
Ihre Pflichten als Quartiergeber (§ 9)
Quartiergeber im Sinne der Satzung ist, wer abgabepflichtige Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt – ausdrücklich auch, wer im Sinne des § 11 Abs. 3 KAG M-V Unterkunftsmöglichkeiten zu Erholungszwecken überlässt (§ 9 Abs. 1). Ob Sie gewerblich oder privat vermieten, spielt dafür keine Rolle; entscheidend ist, dass jemand bei Ihnen wohnt und dafür kurabgabepflichtig ist.
- Ihre Gäste binnen eines Werktages nach der Ankunft melden – möglichst über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde, ersatzweise mit dem Meldeschein in Papierform (§ 9 Abs. 5)
- die Kurabgabe einziehen und den Gästen die UsedomCard aushändigen; die Karte läuft auf den Namen, ist nicht übertragbar und muss im Ort mitgeführt werden (§ 5 Abs. 1 und 3, § 9 Abs. 1)
- die Abgabe bis zum 10. des Folgemonats abführen – oder eine beauftragte Person benennen, die das übernimmt, ausdrücklich aber nicht den Gast (§ 9 Abs. 7)
- die Kurabgabesatzung für Ihre Gäste sichtbar auslegen (§ 9 Abs. 6) – eine Pflicht, die in der Praxis oft übersehen wird
- die Meldescheine vor unbefugter Einsicht sichern und nach einem Jahr vernichten; auf Verlangen sind sie der Gemeinde vorzulegen (§ 9 Abs. 4)
- Ihre Gäste vor der Datenerhebung über die Datenverarbeitung informieren und auf das voraussetzungslose Widerspruchsrecht gegen die elektronische Kurkarte hinweisen (§ 9 Abs. 2)
Die Kur- und Gästekarte heißt auf Usedom UsedomCard. Sie gilt zugleich als Quittung für die entrichtete Abgabe, wird auf den Namen ausgestellt und ist nicht übertragbar; auch befreite Kinder bekommen eine (§ 5 Abs. 1). Für Zinnowitzer Gäste steckt darin die kostenlose Fahrt mit der Bahn – dafür sind 0,90 € je Tag in der Abgabe kalkuliert (§ 4 Abs. 5). Reist ein Gast vorzeitig ab, bescheinigen Sie das auf der Rückseite der Kurkarte; die Erstattung muss binnen 14 Tagen nach der Abreise geltend gemacht werden, auf Jahreskurkarten gibt es keine (§ 8 Abs. 2). Die Vordrucke sind bei den zugelassenen Stellen kostenfrei erhältlich (§ 9 Abs. 3).
Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört
Wer in Zinnowitz eine Wohnungseinheit besitzt und sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt, gilt selbst als ortsfremd (§ 2 Abs. 1) – bei Zweitwohnungen wird diese überwiegende Erholungsnutzung durch den Eigentümer und die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen widerleglich vermutet (§ 2 Abs. 2). Diese Personengruppe zahlt ebenso wie Dauercamper und Dauerlieger die Jahreskurabgabe von 124,20 €, unabhängig davon, wie viele Tage sie tatsächlich vor Ort ist (§ 4 Abs. 4). Der Betrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist binnen eines Monats fällig (§ 6 Abs. 4).
Nicht vergessen: die Fremdenverkehrsabgabe
Die Fremdenverkehrsabgabe ist die zweite Position – und in Zinnowitz auffällig niedrig. Sie rechnet nach Fremdenverkehrsbetten, gezählt am 1. Januar des Jahres: 5,00 € je Bett bis zu sieben Betten, 6,00 € je Bett ab acht Betten (§ 4 Abs. 2 der Satzung vom 15.10.2002). Eine Vier-Betten-Ferienwohnung kostet damit 20,00 € im Jahr, ein Ferienhaus mit acht Betten 48,00 €. Zum Vergleich: In der Nachbargemeinde Heringsdorf sind es 11,23 € je Bett. Abgabepflichtig sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Vermieter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Ferienzimmern, die der Gewerbeanmeldungspflicht unterliegen – ob das auf Sie zutrifft, klärt die Gemeinde beziehungsweise das Gewerbeamt, nicht diese Seite. Wer zusätzlich vermittelt oder verwaltet, wird nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 gesondert eingestuft und zahlt für diese Tätigkeit extra (§ 3 Abs. 4). Zwei Fristen sollten Sie sich notieren: Änderungen an Ihren Angaben melden Sie bis zum 31. Oktober – sonst rechnet die Gemeinde mit den bisherigen weiter (§ 7 Abs. 1) –, und der Bescheid des Kurbetriebs ist binnen 30 Tagen in einer Summe fällig (§ 8 Abs. 1). Wer eine abgabepflichtige Tätigkeit erst nach dem 1. August aufnimmt, kann die Jahresabgabe auf Antrag um die Hälfte ermäßigt bekommen (§ 5 Abs. 1). Wer die Aufnahme nicht anzeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 € geahndet werden kann (§ 9).
Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Zinnowitz liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 20. August 2026). Ändert die Gemeinde Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.
Ihre Unterkunft in Zinnowitz bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?
Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:
Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.
Womit Zinnowitz Gäste anzieht
Zinnowitz ist ein Ostseebad auf Usedom mit breitem Sandstrand, Seebrücke mit Tauchgondel und den Vineta-Festspielen – ideal für Strand-, Familien- und Kultururlaub. Auf unserer Ortsseite ist Zinnowitz den Reisearten Strandurlaub, Familienurlaub, Kulturreise zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Zinnowitz aus →
Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 1. April bis 31. Oktober gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.
Wann Gäste in Zinnowitz kommen: die großen Termine
Nicht jeder Kalendereintrag füllt ein Haus. Das hier sind die Veranstaltungen, die Besucher von weiter her anziehen – aus unserem eigenen Veranstaltungskalender und den Großereignissen der Region. Was nicht in Zinnowitz selbst stattfindet, steht mit der Entfernung dabei. Am nächsten: SARAH CONNOR, Ahlbeck, rund 24 Kilometer entfernt; zwei weitere große Termine liegen im Umkreis von 116 Kilometern. Die Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte; wo „Luftlinie“ dabeisteht, liegt für diese Verbindung keine Fahrstrecke vor.
Speedway Bundesliga
19. September 2026
Stralsund · rund 60 km Luftlinie
Hanse Sail Rostock
5. bis 8. August 2027
Rostock und Warnemünde · rund 116 km Luftlinie
SARAH CONNOR – Wilde Nächte 2 – Open Air 2027 - 02.09.2027 - …
2. September 2027
Ahlbeck · rund 24 km Luftlinie
Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in Zinnowitz pflegen.
Dazu kommen die Reisezeiten, die die Satzung selbst als Hauptsaison markiert: 1. April bis 31. Oktober. Wer seine Preise daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.
Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus
- Die Hauptsaison beginnt in Zinnowitz am 1. April und endet am 31. Oktober – sieben Monate, in denen 3,70 € pro Person und Tag fällig werden, danach 3,30 €. Der Abstand zwischen beiden Sätzen ist mit 40 Cent klein; die Gemeinde markiert damit sieben Monate als volle Saison. Wer die Aprilwochen und den Oktober noch wie Nebensaison bepreist, verschenkt genau das Fenster, das die Satzung selbst als Hauptsaison einstuft – der Ort ist über die Usedomer Bäderbahn ganzjährig ohne Auto erreichbar.
- Die Zweitwohnungssteuer ist in Zinnowitz kein Automatismus: Von der Steuerpflicht ausgenommen sind an Kur- und Feriengäste vermietete Ferienhäuser, Wohnungen und Zimmer, soweit die Eigennutzung unter zwei Monaten liegt. Wer also ernsthaft vermietet und die eigene Nutzung auf wenige Wochen begrenzt, zahlt die 20 Prozent gar nicht erst. Umgekehrt heißt das: Ab zwei Monaten Eigennutzung greift die Steuer – und Zeiten des Leerstands ohne rechtlich ausgeschlossene Eigennutzung rechnet die Satzung dem persönlichen Lebensbedarf zu. Die Belegungszahlen sauber zu dokumentieren, ist hier bares Geld wert.
- Die Fremdenverkehrsabgabe bemisst sich nach den Betten, die am 1. Januar vorhanden sind – 5,00 € je Bett bis sieben Betten, 6,00 € ab dem achten. Der Sprung trifft also die ganze Wohnung, nicht nur das achte Bett: Aus 35,00 € bei sieben Betten werden 48,00 € bei acht. Wer eine Aufbettung nur für einzelne Buchungen braucht, sollte prüfen, ob sie am Stichtag wirklich stehen muss. Und: Änderungen melden Sie bis zum 31. Oktober, sonst rechnet die Gemeinde mit den alten Angaben weiter.
Häufige Fragen von Gastgebern in Zinnowitz
Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Wie hoch ist die Kurabgabe in Zinnowitz 2026?
Zahle ich in Zinnowitz Zweitwohnungssteuer, wenn ich meine Wohnung vermiete?
Welche Fristen gelten für die Zweitwohnungssteuer?
Darf ich eine Wohnung in Zinnowitz einfach als Ferienwohnung vermieten?
Ich will eine Ferienwohnung in Zinnowitz kaufen – worauf muss ich achten?
Was passiert, wenn ich die Kurabgabe nicht oder zu spät abführe?
Was muss ich meinen Gästen zum Datenschutz sagen?
Wie unterscheidet sich Zinnowitz von den Kaiserbädern?
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in Zinnowitz auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ihre Unterkunft in Zinnowitz vorstellen
Sechs Monate kostenlos, danach ein fester Betrag im Jahr, keine Provision auf Ihre Buchungen – für eine Ferienwohnung an der Promenade genauso wie für ein Ferienhaus Richtung Achterwasser. Dass wir ein junges Portal sind, sagen wir offen dazu. Was Gastgeber in Zinnowitz dafür bekommen: eine Ortsseite, die den Ort nicht mit den Kaiserbädern in einen Topf wirft, ein Ortsrecht-Kapitel mit allen Fristen an einer Stelle – und die Zusage, dass wir uns melden, wenn die Gemeinde etwas ändert.
Alles über das AngebotAlle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.