FÜR GASTGEBERGLÜCKSBURG

Unterkunft in Glücksburg vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer

Vermieten ohne Vermittlungsprovision: ein fester Jahrespreis, egal wie voll Ihr Kalender an der Flensburger Förde wird. Und beim Ortsrecht lohnt hier der genaue Blick: Zum 1. Januar 2026 hat Glücksburg seine Kurabgabesatzung komplett neu gefasst – höhere Sätze, andere Saisonzeiten und keine abgabefreie Winterzeit mehr. Was das für Ihre Abrechnung heißt, steht unten im Klartext.

Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?

FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. In Glücksburg vermieten Sie bei uns Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder Zimmer zu einem festen Jahrespreis – ohne Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen, und die ersten sechs Monate sind kostenlos. Das gilt am Strand von Sandwig ebenso wie oberhalb der Förde.

Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung in Glücksburg, 110 € pro Nacht, 105 belegte Nächte – 11.550 € Buchungsumsatz im Jahr. Bei angenommenen 10 % Vermittlungsprovision gehen davon 1.155 € ab – Saison für Saison. Ein fester Jahrespreis bleibt stehen, auch wenn Schloss und Förde Ihre Wochenenden füllen.

Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Für Glücksburg pflegen wir Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege selbst – Ihr Inserat steht genau dort, wo Gäste nach dem Kulturtag, dem Open-Air auf dem Schlosshof oder den Glücksburger Konzerten suchen. Die wichtigsten Termine in Glücksburg sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.

Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.

Fester Jahrespreis

Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.

Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste

Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.

Alle Unterkunftsarten

Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Glücksburg – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.

Sechs Monate kostenlos

Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.

Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht

Alle zwei Wochen abrechnen, Meldescheine binnen drei Werktagen einreichen, niemals selbst Ermäßigungen gewähren – und seit 2026 nach vier statt zwei Saisonzeiträumen rechnen. Wir haben die neu gefasste Glücksburger Kurabgabesatzung im Original gelesen und fassen zusammen, was für Gastgeber wirklich drinsteht.

Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung), Neufassung vom 25. November 2025 nachgelesen haben (in Kraft seit 1. Januar 2026, gelesen am 19. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.

Wer in Glücksburg vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: jeder Person ab 18 eine OstseeCard aushändigen und den Meldeschein binnen drei Werktagen einreichen, die Kurabgabe berechnen, einziehen und alle zwei Wochen kostenfrei abführen und die ausgegebenen Vordrucke lückenlos nachweisen – bei gesamtschuldnerischer Haftung (§ 9). Glücksburg liegt an der Flensburger Förde im Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein – rund um das Wasserschloss zwischen Sandwig, Schausende und Meierwik, ist als Seebad anerkannt und erhebt 2026 in der Hauptsaison 3,00 € Kurabgabe pro Person und Tag.

Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:

Kurabgabe in Glücksburg: Sätze und Zeiträume 2026

Glücksburg erhebt die Kurabgabe „aufgrund ihrer Anerkennung als Seebad" (§ 1) – und zwar seit dem 1. Januar 2026 auf einer vollständig neu gefassten Satzung, die die lange Kette der Nachtragssatzungen beendet. Zwei Sätze gelten in vier Zeiträumen, und das ganze Jahr ist abgedeckt: Eine abgabefreie Winterzeit, wie sie ältere Fassungen noch kannten, gibt es nicht mehr. Für Sie als Unterkunftsgeber heißt das: Sie ziehen ein, Sie führen ab, Sie haften.

Zeitraumje Person und Tag
Hauptsaison
1. April bis 30. September und 22. bis 31. Dezember
3,00 €
Nebensaison
1. Januar bis 31. März und 1. Oktober bis 21. Dezember
1,50 €
Jahreskurabgabe
28 pauschalierte Hauptsaison-Tage (§ 4 Abs. 4) – den Eurobetrag nennt die Satzung nicht, er ergibt sich rechnerisch
84,00 €

Die Sätze verstehen sich einschließlich der Mehrwertsteuer (§ 4 Abs. 3). Ermäßigte Tagessätze kennt diese Satzung nicht – § 5 arbeitet mit Prozenten: 50 % für Sammelreisen und Betriebsausflüge ab 20 Personen, 25 % für von Sozialleistungsträgern verschickte Personen, kombiniert höchstens 50 %. Anträge sind schriftlich vor der Anreise bei der Stadt zu stellen; Sie selbst dürfen keine Ermäßigung gewähren. Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vollständig befreit (§ 3 Abs. 3 a) – eine ermäßigte Jugendstufe gibt es nicht. Passend dazu händigen Sie die OstseeCard nur „jeder von ihm aufgenommenen Person ab 18 Jahren" aus (§ 9 Abs. 3). Ebenfalls befreit: Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 Prozent samt eingetragener Begleitperson, unentgeltlich aufgenommene Verwandte von Einwohnern sowie Tagesgäste, die die Kureinrichtungen nicht nutzen.

Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise

Die Satzung zählt gästefreundlich: „An- und Abreisetag gelten als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird" (§ 4 Abs. 2) – sieben Übernachtungen ergeben sieben Abgabetage. Und sie kennt eine Klausel, die sonst kaum ein Küstenort hat: „Bei nur einmaliger Übernachtung im Erhebungsgebiet entsteht keine Kurabgabepflicht, wenn die Kureinrichtungen nicht in Anspruch genommen werden."

Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene, sieben Übernachtungen im Juli.
7 Nächte = 7 Abgabetage × 3,00 € × 2 Personen = 42,00 € Kurabgabe.
Dieselbe Woche Anfang Dezember kostet nur 21,00 € – aber Vorsicht beim Jahreswechsel: Ab dem 22. Dezember springt der Satz auf den vollen Hauptsaison-Preis, mitten im Monat.

Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:

Gezählt wird hier: nach Übernachtungen – Abgabetage = Übernachtungen. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.

Ihre Pflichten als Wohnungsgeber (§ 9)

Unterkunftsgeber sind nach § 9 Abs. 1 die Vermieter von Gästezimmern jeder Art, Eigentümer und Dauernutzungsberechtigte, die ihre Wohnung Dritten überlassen, Betreiber von Zelt- und Stellplätzen, Heimleiter sowie – eine Glücksburger Besonderheit – die Betreiber von Sportboothafenanlagen. Bevollmächtigte, Verwalter und Agenturen sind ausdrücklich eingeschlossen; eine Vermietung über einen Verwalter entbindet Sie nicht. Diese Pflichten treffen Sie unabhängig davon, über welches Portal Sie vermieten:

Die Gästekarte heißt OstseeCard: Sie enthält Ankunfts- und voraussichtlichen Abreisetag, ist nicht übertragbar und gilt höchstens 28 Tage (§ 7 Abs. 1). Sie berechtigt zur freien oder vergünstigten Nutzung der kommunalen Kur- und Erholungseinrichtungen und der Veranstaltungen von Stadt und Tourist-Information; bei missbräuchlicher Nutzung wird sie ohne Ausgleich eingezogen. Geht sie verloren, stellt die Stadt eine Ersatzkarte gegen 10,00 € Gebühr aus (§ 7 Abs. 4). Pauschal Veranlagte erhalten eine Jahresgästekarte mit einem selbst zu stellenden Lichtbild. Und für Ihre Gäste praktisch: Wer eine Gästekarte aus einer anderen kurabgabeerhebenden Gemeinde Schleswig-Holsteins vorweist, ist bei Gegenseitigkeit einen Tag lang befreit (§ 3 Abs. 4).

Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört

Wer in Glücksburg eine Wohnungseinheit besitzt und sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt, gilt als ortsfremd (§ 2 Abs. 2) – ausdrücklich auch mit Wohnwagen, Wohnmobil, Zelt oder Boot im Hafen. Die Folge: Die Aufenthaltstage werden auf 28 Tage der Hauptsaison pauschaliert, und zwar kraft Satzung für Eigentümer, Miteigentümer, Dauernutzungsberechtigte und deren Familienangehörige – ohne dass es eines Antrags bedarf (§ 4 Abs. 4 b); rechnerisch sind das 84,00 € je Person und Jahr. Bereits gezahlte Tagesbeträge werden angerechnet. Für Bootsbesitzer gilt eine besondere Jahrespauschale von neun Hauptsaison-Tagen (§ 4 Abs. 5). Festgesetzt wird per Bescheid, fällig einen Monat nach Zugang; wer dem Stadtgebiet ein ganzes Jahr ferngeblieben ist, kann bis zum 31. Januar des Folgejahres die Erstattung beantragen (§ 8). Daneben erhebt die Stadt eine Zweitwohnungssteuer, deren Satz zum Veranlagungszeitraum 2026 von 12 auf 7,4 Prozent gesenkt wurde – bemessen nach einem neuen Modell aus Wohnfläche mal Lage-, Baujahres- und Gebäudeartfaktor (Lesefassung einschließlich II. Nachtragssatzung vom 23.07.2025).

Nicht vergessen: die Tourismusabgabe

Neben der Kurabgabe erhebt Glücksburg eine Tourismusabgabe – ebenfalls zum 1. Januar 2026 neu gefasst, und sie rechnet anders als in den meisten schleswig-holsteinischen Orten: kein Vorteilssatz, kein Gewinnsatz, kein Messbetrag, sondern ein Direkttarif je Bemessungseinheit. Die Anlage zur Satzung führt unter „sonst. Vermietung von Ferienwohnungen u. Gästezimmern" als Einheit die Anzahl der Betten und als Satz ab 2025 22,87 € je Bett und Jahr (2024: 18,79 €). Eine Ferienwohnung mit vier Betten kommt damit auf 91,48 € im Jahr. Hotels und Pensionen zahlen je nach Umsatzklasse zwischen 36,21 € und 63,40 € je Bett – Ferienwohnungen sind also deutlich milder veranlagt.

Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Glücksburg liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 19. August 2026). Ändert die Gemeinde Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.

Ihre Unterkunft in Glücksburg bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?

Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:

Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.

Womit Glücksburg Gäste anzieht

Glücksburg ist ein Ostseebad an der Flensburger Förde in Schleswig-Holstein, bekannt für das Wasserschloss, den Sandwig-Strand und die Fördeland-Therme. Auf unserer Ortsseite ist Glücksburg den Reisearten Strandurlaub, Wellness, Familienurlaub zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Glücksburg aus →

Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 1. April bis 30. September und 22. bis 31. Dezember gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.

Wann Gäste in Glücksburg kommen: die Höhepunkte des Jahres

Diese Veranstaltungen ziehen Gäste von weiter her an – zu diesen Terminen wird in Glücksburg gebucht. Die Termine stammen aus dem offiziellen Veranstaltungskalender des Ortes (Quelle unten):

Open-Air auf dem Schlosshof

16. September 2026

Kulturtag Glücksburg

19. September 2026

Strandgut 2026 mit David, Ben und Finn

24. September 2026

Winter Session 2026

10. Oktober 2026

10 Jahre Gourmetparty mit Ralf Zacherl & Mario Kotaska

14. November 2026

Benefizkonzert 2026 Lions Club Flensburg-Fördestadt

14. November 2026

Strandgut 2026 mit Das Geld liegt auf der Fensterbank

26. November 2026

Weihnachtskonzert „In freudiger Erwartung“

12. Dezember 2026

Große Veranstaltungen in der Umgebung von Glücksburg

Diese Ereignisse finden nicht in Glücksburg statt, ziehen aber Besucher in die Region – und wer in ihrer Nähe wohnt, wird mitgesucht. Am nächsten: Rum-Regatta Flensburg, rund 11 Kilometer entfernt; fünf weitere große Termine liegen im Umkreis von 72 Kilometern. Alle Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte, keine Luftlinien.

Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in Glücksburg pflegen.

Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus

Häufige Fragen von Gastgebern in Glücksburg

Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Drei Dinge. Erstens das Preismodell: fester Jahrespreis statt Vermittlungsprovision – an einer Förde, die von der Schlosssaison bis in die Konzertmonate hinein bucht, summieren sich Buchungsgebühren sonst spürbar; die großen internationalen Portale rechnen überwiegend je Buchung ab, die Konditionen unterscheiden sich dort je nach Portal und Modell. Zweitens der Fokus: Wir sind auf die Nord- und Ostseeküste spezialisiert und pflegen Ortsseite, Veranstaltungskalender und Ausflugsziele für Glücksburg selbst – Ihr Inserat steht neben Kulturtag und Schlosshof-Open-Air statt in einer weltweiten Liste. Drittens die Freiheit: Der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt, Preise und Hausregeln bestimmen Sie, und parallel inserieren dürfen Sie weiter. Sechs Monate kostenlos, automatisches Ende. Kurz: eine regionale Alternative zu den weltweiten Portalen – für Gastgeber an der Flensburger Förde.
Wie hoch ist die Kurabgabe in Glücksburg 2026?
In der Hauptsaison 3,00 € pro Person und Tag, in der Nebensaison 1,50 €. Hauptsaison sind 1. April bis 30. September und 22. bis 31. Dezember, Nebensaison 1. Januar bis 31. März und 1. Oktober bis 21. Dezember (§ 4 der Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung), Neufassung vom 25. November 2025). Die Sätze verstehen sich einschließlich der Mehrwertsteuer (§ 4 Abs. 3). Ermäßigte Tagessätze kennt diese Satzung nicht – § 5 arbeitet mit Prozenten: 50 % für Sammelreisen und Betriebsausflüge ab 20 Personen, 25 % für von Sozialleistungsträgern verschickte Personen, kombiniert höchstens 50 %. Anträge sind schriftlich vor der Anreise bei der Stadt zu stellen; Sie selbst dürfen keine Ermäßigung gewähren.
Zählen An- und Abreisetag in Glücksburg beide?
Nein. „An- und Abreisetag gelten als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird" (§ 4 Abs. 2) – sieben Übernachtungen ergeben sieben Abgabetage, in der Hauptsaison also 21,00 € je erwachsener Person. Eine Besonderheit kommt hinzu: Bei nur einer einzigen Übernachtung entsteht überhaupt keine Kurabgabepflicht, sofern Ihre Gäste die Kureinrichtungen nicht nutzen.
Gibt es in Glücksburg noch eine abgabefreie Winterzeit?
Nein – und das ist die wichtigste Änderung der Neufassung. Ältere Fassungen kannten einen Zeitraum ohne Erhebung; seit dem 1. Januar 2026 decken die vier Zeiträume des § 4 Abs. 3 das gesamte Kalenderjahr lückenlos ab. Erhoben wird an jedem Tag: 1,50 € vom 1. Januar bis 31. März und vom 1. Oktober bis 21. Dezember, 3,00 € vom 1. April bis 30. September und vom 22. bis 31. Dezember. Wer mit einer abgabefreien Winterzeit wirbt, macht eine falsche Angabe.
Warum steigt der Satz mitten im Dezember?
Weil die Satzung den Jahreswechsel der Hauptsaison zuschlägt: Bis zum 21. Dezember gilt der Nachsaison-Satz von 1,50 €, ab dem 22. Dezember bis zum 31. Dezember der volle Satz von 3,00 € (§ 4 Abs. 3). Bei einem Aufenthalt über diese Grenze rechnen Sie die Tage getrennt ab – und sollten den Sprung im Angebot erklären.
Darf ich meinen Gästen eine Ermäßigung gewähren?
Nein. „Der Wohnungsgeber ist nicht berechtigt, Ermäßigungen zu gewähren" (§ 5). Ermäßigt wird nur auf schriftlichen Antrag vor der Anreise bei der Stadt: 50 Prozent für Sammelreisen und Betriebsausflüge ab 20 Personen, 25 Prozent für Personen, die von Sozialhilfeträgern, Krankenkassen, Wohlfahrtsverbänden oder Kirchen verschickt werden; treffen mehrere Gründe zusammen, bleibt es bei höchstens 50 Prozent.
Wie oft muss ich die Kurabgabe abführen?
Alle zwei Wochen. § 9 Abs. 5 verlangt, die Kurabgabe „an die Stadt Glücksburg – 2-wöchentlich – kostenfrei" abzuführen; die Meldescheindurchschriften gehen schon binnen drei Werktagen nach Anreise raus (§ 9 Abs. 3). Der Takt ist damit deutlich enger als der Monatsrhythmus vieler Nachbarorte – und eine Aufwandsentschädigung für den Einzug sieht die Satzung nicht vor.
Ich besitze eine Ferienwohnung in Glücksburg – was kommt auf mich zu?
Drei Dinge. Erstens die Jahrespauschale: 28 Tage der Hauptsaison, rechnerisch 84,00 € je Person – und zwar kraft Satzung, ohne Antrag, auch für Familienangehörige (§ 4 Abs. 4 b); ein Boot im Hafen wird mit neun Hauptsaison-Tagen veranlagt. Zweitens die Tourismusabgabe: 22,87 € je Bett und Jahr. Drittens die Zweitwohnungssteuer, seit 2026 von 12 auf 7,4 Prozent gesenkt. Überlassen Sie die Wohnung Dritten, sind Sie zugleich Unterkunftsgeber mit allen Pflichten aus § 9.
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in Glücksburg auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ja. Das Portal ist nicht auf Ferienwohnungen begrenzt: Ferienhaus, Ferienwohnung, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Glücksburg sind möglich – von der Wohnung am Sandwiger Strand bis zum Ferienhaus mit Fördeblick. Sie zahlen einen festen Jahrespreis und keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen; der Einstieg ist sechs Monate kostenlos.

Ihre Unterkunft in Glücksburg vorstellen

Sechs Monate kostenlos, fester Preis danach, keine Provision auf Ihre Buchungen. Wir sind ein junges Portal – und sagen das offen. Was wir Gastgebern in Glücksburg mitbringen: ein gepflegtes Orts-Umfeld aus Ortsseite und Terminen, vom Kulturtag im September bis zu den Konzerten in der Kulturkirche – und mittendrin Ihre Unterkunft.

Alles über das Angebot

Alle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.

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