FÜR GASTGEBERBORKUM

Unterkunft auf Borkum vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer

Vermieten ohne Vermittlungsprovision: Bei uns zahlen Sie einen festen Jahrespreis – Ihre beste Saison kostet Sie keinen Cent mehr. Und was auf Borkum vor allem anderen zu klären ist – ob Ihre Wohnung überhaupt länger als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung vermietet werden darf –, steht unten im Klartext, samt Gästebeitrag, Tourismusbeitrag und Zweitwohnungssteuer.

Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?

FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Für Gastgeber im Nordseeheilbad Borkum heißt unser Modell: fester Jahrespreis statt Vermittlungsprovision – ob Sie eine Ferienwohnung im Ortskern, ein Ferienhaus, ein Hotel, eine Pension, ein Apartment oder ein einzelnes Zimmer vermieten. Der Einstieg ist sechs Monate kostenlos und endet automatisch, ohne dass Sie kündigen müssen.

Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung auf Borkum, 125 € pro Nacht, 100 belegte Nächte – 12.500 € Buchungsumsatz im Jahr. Eine Vermittlungsprovision von beispielsweise 11 % kostet Sie davon 1.375 € – jedes Jahr aufs Neue, und sie wächst mit jedem zusätzlichen Gast. Ein fester Jahrespreis bleibt derselbe, egal wie gut Ihre Saison läuft. Genau das ist unser Modell.

Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Wir pflegen Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege für Borkum selbst, und Ihr Inserat steht mitten in diesem Umfeld. Und wir sagen offen, was auf dieser Insel vor dem Inserat kommt: Ohne die nötige Genehmigung darf eine Ferienwohnung hier gar nicht erst beworben werden – deshalb steht das Thema bei uns weit oben und nicht im Kleingedruckten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.

Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.

Fester Jahrespreis

Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.

Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste

Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.

Alle Unterkunftsarten

Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer auf Borkum – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.

Sechs Monate kostenlos

Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.

Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht

Auf Borkum steht eine Frage vor allen anderen: Darf Ihre Wohnung überhaupt länger als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung vermietet werden? Danach kommen Gästebeitrag, Tourismusbeitrag und Zweitwohnungssteuer. Wir haben die Satzungen im Original gelesen und fassen zusammen, was für Gastgeber wirklich drinsteht.

Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Borkum (Gästebeitragssatzung) vom 19. September 2019 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 21. November 2024 nachgelesen haben (in Kraft seit 1. Januar 2025, gelesen am 20. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Stadt – er ist unten verlinkt.

Wer auf Borkum vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Gästebeitragssatzung drei zentrale Pflichten: jedem Gast binnen 24 Stunden eine Gästekarte ausstellen und ihn binnen 48 Stunden bei der Nordseeheilbad Borkum GmbH anmelden, den Gästebeitrag einziehen und abliefern und ein Gästeverzeichnis fünf Jahre lang führen – bei eigener Haftung für Einziehung und Ablieferung (§ 8). Borkum liegt auf der größten ostfriesischen Insel im Landkreis Leer, Niedersachsen, ist als Nordseeheilbad anerkannt und erhebt 2026 ganzjährig 4,80 € Gästebeitrag pro Person und Tag.

Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:

Gästebeitrag auf Borkum: Sätze und Zeiträume 2026

Borkum ist als Nordseeheilbad staatlich anerkannt und erhebt – wie in Niedersachsen üblich – keinen Kurbeitrag, sondern einen Gästebeitrag. Zuständig ist nicht das Rathaus: Die Stadt hat die Nordseeheilbad Borkum GmbH beauftragt, die Berechnungsgrundlagen zu ermitteln, den Beitrag zu berechnen, Bescheide auszufertigen und die Beiträge in ihrem Namen entgegenzunehmen (§ 1 Abs. 4). Die Satzung ist frisch: Sie stammt vom 19. September 2019, gilt in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 21. November 2024 und ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Bemerkenswert ist die Finanzierungsrechnung, die sie offenlegt: Die touristischen Veranstaltungen werden ab 2025 zu 95 Prozent aus Gästebeiträgen gedeckt, die Tourismuseinrichtungen zu 88,4 Prozent aus Gästebeiträgen und zu 6,6 Prozent aus Tourismusbeiträgen (§ 1 Abs. 3).

Zeitraumje Person und Tagermäßigt
Ganzjährig
1. Januar bis 31. Dezember
4,80 € 1,50 €
Jahresgästebeitrag
er ist zugleich der Jahresdeckel: Mehr als diesen Betrag zahlt niemand im Kalenderjahr; Zweitwohnungseigentümer sind zu ihm verpflichtet
144,00 € 45,00 €

Der ermäßigte Satz gilt für Kinder und Jugendliche vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 oder dem Merkzeichen „B“ zahlen samt Begleitperson 2,40 € je Übernachtung, zwischen 12 und 18 Jahren 0,75 € – jeweils nur auf Antrag. Tagesgäste, die nicht übernachten, zahlen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr 4,00 € pro Tag. Kinder unter zwölf zahlen nichts, unterliegen aber der Meldepflicht und erhalten eine Gästekarte. Kinder zahlen auf Borkum bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres keinen Gästebeitrag – aber Achtung: § 5 Abs. 1 stellt ausdrücklich klar, dass sie „der Gästebeitragspflicht und den Meldepflichten nach dieser Satzung" unterliegen und eine Gästekarte erhalten. Sie melden sie also wie jeden anderen Gast. Von 12 bis 18 gilt der ermäßigte Satz. Ganz befreit sind daneben Personen, die sich nur zur Berufsausübung auf der Insel aufhalten, Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende, bettlägerig Kranke, Verwandtenbesuche bei Einwohnern und – für eine Insel naheliegend – durchreisende Segler, die nur eine Nacht zwischen 20 und 8 Uhr im Hafen liegen, sowie Segler, die wegen Havarie oder Sturm einlaufen (§ 4). Diese Befreiten unterliegen dann auch nicht der Meldepflicht.

Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise

Der Borkumer Gästebeitrag bemisst sich nach der Zahl der Übernachtungen (§ 3 Abs. 1) – sieben Übernachtungen sind sieben Beitragstage. Saisonzeiten kennt die Satzung nicht: 4,80 € gelten im Januar wie im Juli. Zwei Dinge lohnen den zweiten Blick. Erstens der Jahresdeckel: Der nach Übernachtungen berechnete Beitrag beträgt im Kalenderjahr höchstens den Jahresgästebeitrag von 144,00 € (§ 3 Abs. 2) – wer denselben Gast oft beherbergt, kommt darüber nicht hinaus. Zweitens die Tagesgäste: Sie zahlen 4,00 € je Kalendertag, und den Nachweis führt auf Borkum die Reederei oder Fluglinie durch Quittierung (§ 7 Abs. 6) – eine Regel, die es nur auf einer Insel geben kann.

Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene und ein Kind von zehn Jahren, sieben Übernachtungen auf Borkum.
7 Übernachtungen × 4,80 € × 2 Erwachsene = 67,20 €; das Kind unter zwölf zahlt nichts, wird aber gemeldet und bekommt eine Gästekarte.
Wäre das Kind vierzehn, kämen 7 × 1,50 € = 10,50 € hinzu. Der Satz gilt ganzjährig, und mehr als 144,00 € je Person und Kalenderjahr werden nicht erhoben.

Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:

Gezählt wird hier: nach Übernachtungen – Abgabetage = Übernachtungen. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.

Ihre Pflichten als Wohnungsgeber (§ 8)

Verpflichtet ist nach § 8 Abs. 1, wer auf der Insel andere Personen beherbergt, Wohnraum zur vorübergehenden Nutzung überlässt oder einen Campingplatz, Standplatz für Wohnwagen und Wohnmobile, Wochenendplatz oder Bootsliegeplatz betreibt und dort Plätze überlässt. Dieselben Pflichten und dieselbe Haftung treffen Betreiber von Sanatorien und Kuranstalten, Reiseunternehmen, wenn der Gästebeitrag im Reisepreis steckt, sowie Reedereien und Fluglinien, die geschäftsmäßig Passagiere auf die Insel befördern. Diese Pflichten treffen Sie unabhängig davon, über welches Portal Sie vermieten:

Als Zahlungsnachweis wird auf Borkum eine Gästekarte ausgegeben; sie enthält Vor- und Zunamen, Geburtsdatum sowie Ankunfts- und voraussichtlichen Abreisetag und ist nicht übertragbar (§ 7 Abs. 4). Die digitale Gästekarte zeigt Namen und Gültigkeitszeitraum im Klartext, die übrigen Daten stehen über einen QR-Code für Kontrollzwecke bereit. Auf Verlangen sind Gästekarte und ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen; bei missbräuchlicher Verwendung wird die Karte ersatzlos eingezogen (§ 7 Abs. 7). Ersatzkarten kosten 1,00 € Verwaltungsgebühr (§ 7 Abs. 8). Ein Detail, das man kennen sollte: Eigentümer, die Verwandte auf der Insel haben, können für Angehörige von Einwohnern eine Verwandten-Jahresgästekarte für 10,00 € beantragen (§ 3 Abs. 5). Der Rat kann außerdem Ehrengästekarten ausgeben.

Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört

Auf Borkum steht eine Frage vor allen anderen. Die Stadt hat am 23. November 2023 eine Zweckentfremdungssatzung nach dem Niedersächsischen Zweckentfremdungsgesetz beschlossen. Danach gilt es als Zweckentfremdung, wenn Wohnraum „mehr als insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr tage- oder wochenweise entgeltlich als Ferienwohnung vermietet" wird – und Zweckentfremdung bedarf der Genehmigung der Stadt Borkum (§ 1). Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet. Ein Verbot ist das nicht: Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn öffentliche oder schutzwürdige private Interessen das Interesse an der Erhaltung von Wohnraum überwiegen, und sie kann gegen Ausgleichsmaßnahmen erteilt werden – etwa Ersatzwohnraum oder eine Ausgleichszahlung (§ 2). Und es gibt Bestandsschutz: Kein Fall der Zweckentfremdung liegt vor, „wenn und soweit der Wohnraum bereits vor dem 01.01.2019 rechtmäßig zur Fremdenbeherbergung genutzt worden ist". Was Sie unbedingt wissen sollten: § 5 verbietet es, ohne die erforderliche Genehmigung für eine solche Nutzung zu werben oder sie anzubieten – und ebenso, solche Angebote zu verbreiten. Ohne Genehmigung darf also auch kein Inserat stehen; der Bußgeldrahmen reicht bis 100.000 € (§ 6). Daneben gilt die Satzung zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen vom 17. August 2017 (§ 22 BauGB): Sie stellt die Begründung oder Teilung von Wohnungs- oder Teileigentum unter Genehmigungsvorbehalt und erfasst praktisch die gesamte Gemarkung; dazu kommen zwölf Erhaltungssatzungen und die Sanierungssatzungen für Kurviertel und Reede. Beim Gästebeitrag gilt: Eigentümer von Zweitwohnungen und ihre Familienmitglieder erfüllen den Beitragstatbestand unabhängig von der Aufenthaltsdauer und müssen eine Jahresgästekarte für 144,00 € erwerben – es sei denn, sie weisen nach, dass eine Eigennutzung im Erhebungszeitraum ausgeschlossen ist (§ 2 Abs. 2). Dasselbe gilt für Wohnmobile und Wohnwagen, die länger als 30 Tage ohne Unterbrechung bleiben. Schließlich die Zweitwohnungssteuer, die einem veröffentlichten Stufenplan folgt: 22 Prozent im Jahr 2026, 23 Prozent ab 2027 und 24 Prozent ab 2028, jeweils auf die Nettokaltmiete multipliziert mit einem Nutzungsfaktor. ⭐ Der Nutzungsfaktor sinkt auf 0,0 – die Steuer entfällt also – bei einem Vermittlungsvertrag, der die Eigennutzungsmöglichkeit vollständig ausschließt; er muss allerdings bis spätestens 15. Januar des betreffenden Jahres vorliegen. Ohne Vermietungsunterlagen wird die höchste Stufe angesetzt.

Nicht vergessen: der Tourismusbeitrag

Neben dem Gästebeitrag, den Ihre Gäste zahlen, erhebt Borkum einen Tourismusbeitrag – und den zahlen Sie. Grundlage ist die Satzung vom 11. Dezember 2019 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 21. November 2024. Gerechnet wird in drei Schritten: der auf Borkum erzielte steuerbare Umsatz × Vorteilssatz × Mindestgewinnsatz × Beitragssatz 4,59 v. H. (§ 4). Für Sie sind die Werte in der Anlage entscheidend: Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern, Apartments und Gästezimmern stehen dort unter Nummer 504 mit einem Vorteilssatz von 100 Prozent und einem Mindestgewinnsatz von 7 Prozent. Unter dem Strich sind das rund 0,32 Prozent Ihres Umsatzes. Ein Rechenbeispiel: 20.000 € Umsatz ergeben 20.000 × 7 % × 4,59 % ≈ 64 € Tourismusbeitrag im Jahr. Zum Vergleich: Hotels stehen mit 95 Prozent Vorteilssatz etwas günstiger, Vermittler und Verwalter von Ferienwohnungen mit 100 Prozent Vorteilssatz und 5 Prozent Mindestgewinnsatz.

Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Borkum liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 20. August 2026). Ändert die Stadt Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.

Ihre Unterkunft auf Borkum bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?

Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:

Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.

Womit Borkum Gäste anzieht

Borkum ist die größte Ostfriesische Insel und ein Nordseeheilbad mit hochseeähnlichem Reizklima, rund 26 km Sandstrand und Lage im UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer. Auf unserer Ortsseite ist Borkum den Reisearten Strandurlaub, Familienurlaub, Naturerlebnis zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite auf Borkum aus →

Eine Hauptsaison markiert die Satzung hier nicht – die Kurabgabe ist das ganze Jahr gleich. Die Nachfragespitzen setzen Ferienkalender und Veranstaltungen; richten Sie Preise und Mindestaufenthalte daran aus.

Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus

Häufige Fragen von Gastgebern auf Borkum

Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Drei Dinge. Erstens das Preismodell: fester Jahrespreis statt Vermittlungsprovision – wer eine Ferienwohnung auf Borkum gut auslastet, behält den Unterschied vollständig; die großen internationalen Portale rechnen überwiegend je Buchung ab, die Konditionen unterscheiden sich dort je nach Portal und Modell. Zweitens der Fokus: Wir sind auf die Nord- und Ostseeküste spezialisiert und pflegen Ortsseite, Veranstaltungskalender und Ausflugsziele für Borkum selbst – Ihr Inserat steht neben Inselterminen statt in einer weltweiten Liste. Drittens die Freiheit: Der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt, Preise und Hausregeln bestimmen Sie, und parallel inserieren bleibt erlaubt. Der Einstieg ist sechs Monate kostenlos und endet automatisch. Kurz: eine regionale Alternative zu den weltweiten Portalen – für Gastgeber an Nord- und Ostsee.
Wie hoch ist der Gästebeitrag auf Borkum 2026?
Ganzjährig 4,80 € pro Person und Tag – feste Saisonzeiten kennt die Satzung nicht Ermäßigt sind es 1,50 € beziehungsweise . (§ 3 der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Borkum (Gästebeitragssatzung) vom 19. September 2019 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 21. November 2024). Der ermäßigte Satz gilt für Kinder und Jugendliche vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 oder dem Merkzeichen „B“ zahlen samt Begleitperson 2,40 € je Übernachtung, zwischen 12 und 18 Jahren 0,75 € – jeweils nur auf Antrag. Tagesgäste, die nicht übernachten, zahlen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr 4,00 € pro Tag. Kinder unter zwölf zahlen nichts, unterliegen aber der Meldepflicht und erhalten eine Gästekarte.
Darf ich auf Borkum überhaupt eine Ferienwohnung vermieten?
Das ist auf dieser Insel die erste Frage, nicht die letzte. Nach der Zweckentfremdungssatzung vom 23. November 2023 gilt es als Zweckentfremdung, wenn Wohnraum mehr als insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr als Ferienwohnung vermietet wird – und das bedarf der Genehmigung der Stadt Borkum. Ein Verbot ist es nicht: Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn überwiegende Interessen dafür sprechen, und sie kann gegen Ausgleichsmaßnahmen erteilt werden. Wer nachweist, dass die Wohnung schon vor dem 1. Januar 2019 rechtmäßig zur Fremdenbeherbergung genutzt wurde, fällt nicht darunter. Klären Sie das mit der Stadt, bevor Sie inserieren.
Warum darf ich eine Borkumer Ferienwohnung ohne Genehmigung nicht einmal inserieren?
Weil § 5 der Zweckentfremdungssatzung ein ausdrückliches Werbeverbot enthält: Ohne die erforderliche Genehmigung darf für eine solche Nutzung weder geworben noch die Nutzung angeboten werden – und es ist ebenso verboten, solche Angebote zu verbreiten oder ihre Verbreitung zu ermöglichen. Die Stadt kann Portale anweisen, betroffene Angebote unverzüglich zu entfernen. Der Bußgeldrahmen reicht bis 100.000 €. Deshalb sprechen wir das Thema offen an, statt es ins Kleingedruckte zu schieben.
Wie schnell muss ich meine Gäste auf Borkum anmelden?
In zwei Stufen: Die Gästekarte stellen Sie innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft aus und ziehen den Gästebeitrag gleichzeitig ein; die Anmeldung bei der Nordseeheilbad Borkum GmbH erfolgt innerhalb von 48 Stunden über den vorgeschriebenen analogen oder digitalen Meldevordruck (§ 8 Abs. 2). Beide Fristen sind im Bußgeldkatalog des § 10 einzeln aufgeführt. Die Durchschriften und das Gästeverzeichnis bewahren Sie fünf Jahre ab Beginn des Folgejahres auf.
Zahlen Kinder auf Borkum Gästebeitrag?
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres nicht. Wichtig ist aber der zweite Satz in § 5 Abs. 1: Diese Kinder unterliegen trotzdem der Gästebeitragspflicht und den Meldepflichten und erhalten eine Gästekarte. Sie melden sie also wie jeden anderen Gast. Von 12 bis 18 Jahren gilt der ermäßigte Satz von 1,50 € je Übernachtung, ab 18 der volle Satz von 4,80 €.
Was kostet mich der Tourismusbeitrag auf Borkum?
Er errechnet sich aus Ihrem steuerbaren Umsatz, multipliziert mit Vorteilssatz, Mindestgewinnsatz und dem Beitragssatz von 4,59 von Hundert. Für Vermieter von Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Apartments und Gästezimmern setzt die Anlage unter Nummer 504 einen Vorteilssatz von 100 Prozent und einen Mindestgewinnsatz von 7 Prozent an. Das ergibt rund 0,32 Prozent Ihres Umsatzes – bei 20.000 € Umsatz also etwa 64 € im Jahr.
Ich besitze eine Ferienwohnung auf Borkum – was kommt auf mich zu?
Nach der Genehmigungsfrage drei Posten. Erstens der Jahresgästebeitrag von 144,00 €: Eigentümer von Zweitwohnungen und ihre Familienmitglieder erfüllen den Beitragstatbestand unabhängig von der Aufenthaltsdauer – es sei denn, sie weisen nach, dass eine Eigennutzung im Erhebungszeitraum ausgeschlossen ist. Zweitens der Tourismusbeitrag von rund 0,32 Prozent Ihres Umsatzes. Drittens die Zweitwohnungssteuer nach dem Stufenplan: 22 Prozent im Jahr 2026, 23 Prozent ab 2027, 24 Prozent ab 2028. Sie entfällt vollständig, wenn ein Vermittlungsvertrag die Eigennutzung ausschließt – vorgelegt bis spätestens 15. Januar. Wer eine Wohnung aufteilen will, braucht zusätzlich die Genehmigung nach der Satzung zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen.
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment auf Borkum auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ja. Das Portal ist nicht auf Ferienwohnungen begrenzt: Auf Borkum sind Ferienhaus, Ferienwohnung, Hotel, Pension, Apartment und einzelne Zimmer möglich – vom Haus im Ortskern bis zum Zimmer nahe der Promenade. Sie zahlen einen festen Jahrespreis und keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen; der Einstieg ist sechs Monate kostenlos. Bitte beachten Sie den Genehmigungsvorbehalt der Zweckentfremdungssatzung, bevor Sie inserieren.

Ihre Unterkunft auf Borkum vorstellen

Sechs Monate kostenlos, fester Preis danach, keine Provision auf Ihre Buchungen. Wir sind ein junges Portal – und sagen das offen. Was wir mitbringen: ein gepflegtes Orts-Umfeld aus Ortsseite, Terminen und Ausflugszielen – und mittendrin Ihre Unterkunft.

Alles über das Angebot

Alle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Stadt oder Ihre Steuerberatung.

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