FÜR GASTGEBERAHRENSHOOP

Unterkunft in Ahrenshoop vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer

Vermieten ohne Vermittlungsprovision: ein fester Jahrespreis, egal wie voll Ihr Kalender zwischen Ostsee und Bodden wird. Beim Ortsrecht lohnt in Ahrenshoop der zweite Blick – die als Volltext verlinkte Lesefassung der Kurabgabesatzung ist nicht auf dem neuesten Stand, und ausgerechnet Ihre Meldepflicht hat sich seit 2025 geändert. Was heute wirklich gilt, steht unten im Klartext.

Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?

FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Ferienwohnung, Ferienhaus, Apartment oder Zimmer in Ahrenshoop vermieten Sie bei uns zu einem festen Jahrespreis, Hotel und Pension ebenso – ohne Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen, und die ersten sechs Monate sind kostenlos. Das gilt am Hohen Ufer genauso wie in Althagen am Hafen oder in Niehagen.

Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung in Ahrenshoop, 120 € pro Nacht, 130 belegte Nächte – 15.600 € Buchungsumsatz im Jahr. Bei angenommenen 10 % Vermittlungsprovision wären das 1.560 € weniger, Jahr für Jahr. Ein fester Jahrespreis bleibt gleich, auch wenn Jazzfest, Kunstnacht und die Ausstellungen im Kunstmuseum Ihre Wochen füllen.

Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Für Ahrenshoop pflegen wir Veranstaltungskalender, Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege selbst – Ihr Inserat steht genau dort, wo Gäste nach der Fischerregatta im Althäger Hafen, den Literaturtagen oder der nächsten Sonderausstellung suchen. Die wichtigsten Termine in Ahrenshoop sehen Sie weiter unten. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.

Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.

Fester Jahrespreis

Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.

Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste

Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.

Alle Unterkunftsarten

Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Ahrenshoop – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.

Sechs Monate kostenlos

Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.

Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht

Gäste selbst melden statt den Gast melden lassen, beide Reisetage berechnen, Meldescheine ein Jahr aufbewahren und danach fristgerecht vernichten – und für jedes Quartier eine Objektnummer führen. Wir haben die Ahrenshooper Kurabgabesatzung samt der 3. Änderung im Original gelesen und fassen zusammen, was für Gastgeber wirklich drinsteht.

Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Ahrenshoop (Kurabgabensatzung) in der Fassung der 2. Änderung vom 21. Dezember 2023, geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 18. Dezember 2024 nachgelesen haben (in Kraft seit 1. Januar 2024, die 3. Änderung seit 1. Januar 2025, gelesen am 19. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Gemeinde – er ist unten verlinkt.

Wer in Ahrenshoop vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Kurabgabesatzung drei zentrale Pflichten: Ihre Gäste seit 2025 selbst am Tag der Ankunft melden, die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthalt einziehen und bis zum 5. des Folgemonats an die Kurverwaltung abführen und das elektronische Melde- und Abrechnungssystem nutzen – bei eigener Haftung für Einzug und Abführung (§ 10). Ahrenshoop liegt auf dem Fischland zwischen Ostsee und Saaler Bodden im Landkreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern – dem Künstlerort auf der schmalsten Stelle der Halbinsel, mit den Ortsteilen Althagen und Niehagen, ist als Seebad anerkannt und erhebt 2026 in der Hauptsaison 2,90 € Kurabgabe pro Person und Tag.

Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:

Kurabgabe in Ahrenshoop: Sätze und Zeiträume 2026

Die Satzung stellt in § 1 Abs. 1 fest: „Die Gemeinde Ostseebad Ahrenshoop mit ihren Ortsteilen Ahrenshoop, Althagen und Niehagen ist als Seebad anerkannt." Erhoben wird im gesamten Ahrenshooper Gemeindegebiet, ohne Zonen und ohne Unterschied zwischen Ostsee- und Boddenseite. Anders als die Nachbarorte auf der Halbinsel hat Ahrenshoop seine Saisonstaffel behalten: Die Reisezeit A reicht vom 1. April bis 31. Oktober, die Reisezeit B deckt den Rest des Jahres ab. Zum 1. Januar 2024 ist dabei zweierlei zugleich passiert – der Satz stieg von 2,50 € auf 2,90 €, und die teure Reisezeit A wurde von fünf auf sieben Monate verlängert. April und Oktober kosten seither fast das Doppelte.

Zeitraumje Person und Tagermäßigt
Hauptsaison
1. April bis 31. Oktober (Reisezeit A)
2,90 € 1,45 €
Nebensaison
1. November bis 31. März (Reisezeit B)
2,20 € 1,10 €
Jahreskurabgabe
28 Aufenthaltstage der Reisezeit A (§ 6 Abs. 3) – für Inhaber eigener Wohnungseinheiten und deren Familienangehörige ist sie Pflicht, kein Wahlrecht
81,20 € ausgeschlossen: „Eine Ermäßigung im Rahmen der Erhebung einer Jahreskurabgabe erfolgt nicht" (§ 7 Abs. 3)

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in der Kurabgabe enthalten (§ 6 Abs. 4). Die ermäßigten Sätze sind exakt die Hälfte der vollen und stehen anders als in vielen Nachbarorten direkt als Betrag in der Satzung. Sie gelten auf Antrag für Schüler, Studenten im Direktstudium, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, schwerbehinderte Personen sowie für Personen in einem Heilverfahren über einen Sozialhilfeträger oder einen Verband der freien Wohlfahrtspflege (§ 7 Abs. 1). Weil ohnehin alle unter 18 befreit sind, greift die Schülerermäßigung praktisch nur für volljährige Schüler. Ahrenshoop befreit so großzügig wie kaum ein anderer Ort an dieser Küste: „Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres" zahlen gar nichts (§ 5 Nr. 1). In Ahrenshoop gibt es keine Altersstaffel und keine ermäßigte Jugendstufe – die Grenze ist der 18. Geburtstag, und davor fällt keine Kurabgabe an. Ebenfalls befreit sind Schwerstbehinderte mit einem Grad von 100 Prozent und Begleitpersonen, sofern das Merkzeichen B im Ausweis steht; der Nachweis ist dem Meldeschein beizufügen. Die Meldescheinpflicht selbst bleibt davon ausdrücklich unberührt – befreite Gäste müssen Sie also trotzdem melden. Nicht abgabepflichtig sind daneben Personen, die im Erhebungsgebiet arbeiten, ein Gewerbe betreiben, in Ausbildung stehen oder einen Kleingarten bewirtschaften (§ 2 Abs. 4).

Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise

Hier weicht Ahrenshoop von seinen Nachbarn ab: „Der An- und der Abreisetag werden als jeweils ein Aufenthaltstag berechnet" (§ 6 Abs. 1). Aus sieben Übernachtungen werden also acht Abgabetage – während Zingst und Rerik beide Reisetage zusammen als einen Tag zählen. Auch das ist in Ahrenshoop neu: Bis zur Fassung von 2019 hieß es an derselben Stelle „als ein Aufenthaltstag". Zusammen mit der Satzerhöhung stieg die Belastung für dieselbe Hauptsaisonwoche von 17,50 € auf 23,20 €. Für einen Aufenthalt über den Saisonwechsel hinweg enthält die geltende Fassung keine Regel mehr – der frühere Satz „Bemessungsgrundlage für den An- und Abreisetag ist der Tagessatz am Anreisetag" wurde gestrichen. Fragen Sie im Zweifel bei der Kurverwaltung nach, statt zu raten.

Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene, sieben Übernachtungen im Juli.
7 Nächte = 8 Aufenthaltstage × 2,90 € × 2 Personen = 46,40 € Kurabgabe.
Dieselbe Woche kostet in Ahrenshoop im Januar 35,20 €. Kommen zwei Kinder unter 18 mit, ändert sich an beiden Beträgen nichts – sie sind vollständig befreit.

Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:

Gezählt wird hier: An- und Abreisetag zählen beide mit – Abgabetage = Übernachtungen + 1. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.

Ihre Pflichten als Wohnungsgeber (§ 10)

Die Ahrenshooper Satzung beschreibt eine Tätigkeit statt einer Rolle: „Wer Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt, ist Wohnungsgeber" (§ 10 Abs. 1). Keine Gewerblichkeitsschwelle, keine Mindestbettenzahl. Gleichgestellt sind Reiseunternehmen, wenn die Kurabgabe im Reisepreis steckt, sowie jeder, der Standplätze für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile überlässt (§ 10 Abs. 2). Dritte dürfen Sie einschalten – „die Haftung, aber auch die Auskunftspflicht der Wohnungsgeber wird hiervon jedoch nicht berührt", und die Bevollmächtigung von Beauftragten oder Verwaltern ist dem Amt Darß/Fischland und dem Kurbetrieb nachzuweisen (§ 10 Abs. 5). Eine sprachliche Unschärfe der Satzung sei erwähnt: § 4 spricht vom „Quartiergeber", § 10 vom „Wohnungsgeber" – gemeint ist dieselbe Person, definiert wird nur der Wohnungsgeber. Diese Pflichten treffen Sie unabhängig davon, über welches Portal Sie vermieten:

Sie heißt in der Ahrenshooper Satzung durchgehend Kurkarte, daneben Tageskurkarte und Jahreskurkarte; einen Marken- oder Produktnamen kennt der Text nicht. Ausgestellt wird sie bei Zahlung der Kurabgabe, und ausgehändigt wird sie von Ihnen – § 10 Abs. 4 Nr. 5 macht das ausdrücklich zur Vermieterpflicht. Die Karte lautet auf den Namen des Gastes, ist „nicht übertragbar und kann bei missbräuchlicher Benutzung eingezogen werden" (§ 8 Abs. 1), gilt nur für den aufgedruckten Zeitraum und ist im Erhebungsgebiet mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Sie berechtigt „zur Benutzung der gesamten Anlagen und Einrichtungen der Gemeinde und zur Teilnahme an Veranstaltungen der Kurverwaltung" (§ 8 Abs. 3). Zwei Dinge stehen bewusst nicht darin: eine Gebühr für Ersatzkarten – die stellt die Kurverwaltung aus, einen Betrag nennt die Satzung nicht – und eine Gegenseitigkeit mit den Nachbarorten. Nach dem Wortlaut gilt die Ahrenshooper Kurkarte nicht in Wustrow, Born, Wieck oder Prerow. Bei vorzeitiger Abreise bescheinigen Sie diese auf der Rückseite der Kurkarte, sonst gibt es keine Erstattung (§ 9 Abs. 1); der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise.

Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört

Wer in Ahrenshoop eine Wohnungseinheit hat, die nicht seine Hauptwohnung ist, für den wird die überwiegende Eigennutzung zu Erholungszwecken widerleglich vermutet (§ 2 Abs. 2) – widerlegen lässt sie sich nur durch den Nachweis, sich nicht im Erhebungsgebiet aufgehalten zu haben; eine Frist dafür nennt die Satzung nicht. Die Folge ist in Ahrenshoop eine Pflicht, kein Wahlrecht: Eigentümer und Besitzer sowie ihre Familienangehörigen „sind verpflichtet, eine Jahreskurabgabe zu entrichten" (§ 2 Abs. 3), also 81,20 € je Person, fällig einen Monat nach Bescheid. Dasselbe gilt für ortsfremde Wohnwageneigentümer, deren Wagen mehr als 30 Tage im Erhebungsgebiet steht. Überlassen Sie die Wohnung Dritten, sind Sie zugleich Wohnungsgeber mit allen Pflichten aus § 10. Ein Redaktionsfehler der Satzung sei hier offen benannt: Familienangehörige sind definiert als Kinder, „soweit diese noch nicht wirtschaftlich selbständig sind und das 25. Lebensjahr erreicht haben" – gemeint ist erkennbar „noch nicht erreicht haben". Im Zweifel bei der Kurverwaltung nachfragen. Daneben erhebt Ahrenshoop seit dem 1. Januar 2026 eine Zweitwohnungssteuer von 25 Prozent des jährlichen Mietaufwands – der höchste Satz in unserem Vergleichsfeld, fällig in vier Raten. Entscheidend ist dort die 62-Tage-Regel: Wer die Wohnung an mehr als 62 Tagen im Jahr selbst nutzen könnte, zahlt voll; wer die Eigennutzung rechtlich ausschließt – etwa durch einen Vermittlungsvertrag – zahlt nichts. Achtung: Leerstandszeiten zählen als Eigennutzungsmöglichkeit, solange sie nicht rechtlich ausgeschlossen sind.

Nicht vergessen: die Fremdenverkehrsabgabe

Neben der Kurabgabe, die Sie nur einziehen, schulden Sie in Ahrenshoop selbst eine Fremdenverkehrsabgabe – und die ist hier die höchste an dieser Küste. Ahrenshoop rechnet dabei weder mit Umsatz noch mit Gewinn, sondern über Realgrößen: Für Beherbergung ist die Realgröße das Fremdenbett mit dem Faktor 1,00, die Vermietung von Ferienwohnungen steht in Anlage 1 unter Nummer 4010 in Vorteilsstufe 4 mit 100 Prozent, und § 6 Abs. 1 setzt den Abgabesatz auf 40,65 € je Vorteilseinheit. Die Formel der Satzung lautet „Abgabenhöhe = Vorteilseinheit (Anzahl der Realgrößen x Faktor) x Vorteilsstufe x Abgabesatz" – für Sie also schlicht 40,65 € je Bett und Jahr. Eine Ferienwohnung mit vier Betten kommt auf 162,60 €, mit sechs Betten auf 243,90 €. Zum Vergleich: Zingst nimmt 18,00 €, Glücksburg 22,87 €, Rerik 12,50 € je Bett. Eine Freigrenze gibt es nicht – schon ein einziges Fremdenbett löst die volle Abgabe aus; die Begriffe Freigrenze, Mindestbetrag und Bagatelle kommen im Satzungstext nicht vor. Dass private Vermieter erfasst sind, sagt § 4 Abs. 2 ausdrücklich, der „Ferienwohnungen und -häuser sowie Zimmervermieter" neben den Beherbergungsbetrieben nennt; auch Vermittler und Hausmeisterservices stehen mit eigener Nummer in Stufe 4. Zwei Termine gehören in Ihren Kalender: Stichtag für die Einstufung ist der 1. Juli, und „Änderungen sind unaufgefordert bis zum 15. Juli jedes Jahres bei der Kurverwaltung anzuzeigen" (§ 8 Abs. 1); die Aufnahme der Vermietung ist unverzüglich zu melden. Fällig wird die Jahresabgabe einen Monat nach dem Bescheid, der Bußgeldrahmen liegt bei 10.000 € beziehungsweise 5.000 €.

Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Ahrenshoop liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 19. August 2026). Ändert die Gemeinde Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.

Ihre Unterkunft in Ahrenshoop bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?

Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:

Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.

Womit Ahrenshoop Gäste anzieht

Ahrenshoop ist ein Ostseebad und traditionsreiche Künstlerkolonie auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst, gelegen zwischen Ostseestrand und Saaler Bodden. Auf unserer Ortsseite ist Ahrenshoop den Reisearten Kulturreise, Naturerlebnis, Strandurlaub zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite in Ahrenshoop aus →

Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 1. April bis 31. Oktober (Reisezeit A) gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.

Wann Gäste in Ahrenshoop kommen: die Höhepunkte des Jahres

Diese Veranstaltungen ziehen Gäste von weiter her an – zu diesen Terminen wird in Ahrenshoop gebucht. Die Termine stammen aus dem offiziellen Veranstaltungskalender des Ortes (Quelle unten):

Althäger Fischerregatta

19. September 2026 am Hafen Althagen

Literaturtage Ahrenshoop

1. bis 4. Oktober 2026

Kammermusiktage Ahrenshoop

21. bis 25. Oktober 2026

Filmnächte Ahrenshoop

11. bis 14. November 2026

Ahrenshooper EigenArt

21. November bis 13. Dezember 2026

Die Künstlerkolonie Katwijk

26. September 2026 bis 14. März 2027 im Kunstmuseum

Jazzfest Ahrenshoop

17. bis 20. Juni 2027

Ahrenshooper Kunstnacht

14. August 2027

Große Veranstaltungen in der Umgebung von Ahrenshoop

Diese Ereignisse finden nicht in Ahrenshoop statt, ziehen aber Besucher in die Region – und wer in ihrer Nähe wohnt, wird mitgesucht. Am nächsten: Lexy & K-Paul - Live - Strand Altefähr, Stralsund, rund 44 Kilometer entfernt; fünf weitere große Termine liegen im Umkreis von 52 Kilometern. Die Entfernungen sind Fahrstrecken ab Ortsmitte; wo „Luftlinie“ dabeisteht, liegt für diese Verbindung keine Fahrstrecke vor.

Dazu läuft täglich das Gästeprogramm – Wattführungen, Konzerte, Familienangebote –, das wir im Veranstaltungskalender auf unserer Ortsseite in Ahrenshoop pflegen.

Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus

Häufige Fragen von Gastgebern in Ahrenshoop

Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Drei Dinge. Erstens das Preismodell: fester Jahrespreis statt Vermittlungsprovision – in einem Ort, dessen Saison von der Kunstnacht im August bis in die Literatur- und Kammermusikwochen des Herbstes reicht, summieren sich Buchungsgebühren sonst spürbar; die großen internationalen Portale rechnen überwiegend je Buchung ab, die Konditionen unterscheiden sich dort je nach Portal und Modell. Zweitens der Fokus: Wir sind auf die Nord- und Ostseeküste spezialisiert und pflegen Ortsseite, Veranstaltungskalender und Ausflugsziele für Ahrenshoop selbst – Ihr Inserat steht neben Jazzfest und Fischerregatta statt in einer weltweiten Liste. Drittens die Freiheit: Der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt, Preise und Hausregeln bestimmen Sie, und parallel inserieren dürfen Sie weiter. Sechs Monate kostenlos, automatisches Ende. Kurz: eine regionale Alternative zu den weltweiten Portalen – für Gastgeber auf dem Fischland.
Wie hoch ist die Kurabgabe in Ahrenshoop 2026?
In der Hauptsaison 2,90 € pro Person und Tag, in der Nebensaison 2,20 €. Ermäßigt sind es 1,45 € beziehungsweise 1,10 €. Hauptsaison sind 1. April bis 31. Oktober (Reisezeit A), Nebensaison 1. November bis 31. März (Reisezeit B) (§ 6 der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Ahrenshoop (Kurabgabensatzung) in der Fassung der 2. Änderung vom 21. Dezember 2023, geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 18. Dezember 2024). Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in der Kurabgabe enthalten (§ 6 Abs. 4). Die ermäßigten Sätze sind exakt die Hälfte der vollen und stehen anders als in vielen Nachbarorten direkt als Betrag in der Satzung. Sie gelten auf Antrag für Schüler, Studenten im Direktstudium, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, schwerbehinderte Personen sowie für Personen in einem Heilverfahren über einen Sozialhilfeträger oder einen Verband der freien Wohlfahrtspflege (§ 7 Abs. 1). Weil ohnehin alle unter 18 befreit sind, greift die Schülerermäßigung praktisch nur für volljährige Schüler.
Zählen An- und Abreisetag in Ahrenshoop beide?
Ja – und darin unterscheidet sich Ahrenshoop von den Nachbarorten auf der Halbinsel. § 6 Abs. 1 bestimmt: „Der An- und der Abreisetag werden als jeweils ein Aufenthaltstag berechnet." Aus sieben Übernachtungen werden damit acht Abgabetage, in der Reisezeit A also 23,20 € je erwachsener Person. Zingst und Rerik rechnen beide Reisetage dagegen zusammen als einen Tag. Bis zur Fassung von 2019 galt das auch in Ahrenshoop – die Umstellung hat die Belastung für dieselbe Woche um rund ein Drittel erhöht.
Welche Saisonzeiten gelten in Ahrenshoop?
Die Reisezeit A läuft vom 1. April bis 31. Oktober mit 2,90 € je Person und Aufenthaltstag, die Reisezeit B vom 1. November bis 31. März mit 2,20 € (§ 6 Abs. 2). Bemerkenswert ist die Länge: Die teure Reisezeit A deckt sieben Monate ab und wurde zum 1. Januar 2024 von fünf auf sieben Monate ausgedehnt – April und Oktober kosteten davor 1,50 €. Der Abstand zwischen beiden Sätzen ist mit 70 Cent zugleich der geringste im Vergleichsfeld.
Ab welchem Alter zahlen Kinder in Ahrenshoop Kurabgabe?
Gar nicht bis zur Volljährigkeit. § 5 Nr. 1 befreit „Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres" vollständig, und eine ermäßigte Jugendstufe kennt die Satzung nicht. Für eine Familie mit zwei minderjährigen Kindern kostet die Hauptsaisonwoche deshalb 46,40 € statt 92,80 €. Wichtig für Sie: Die Befreiung entbindet nicht von der Meldung – „Die Pflicht des Ausfüllens eines Meldescheines bleibt davon unberührt."
Was hat sich 2025 an meinen Pflichten als Gastgeber geändert?
Die Meldepflicht. Bis Ende 2024 mussten Sie nur „darauf hinwirken", dass Ihre Gäste am Tag der Ankunft ihre eigenen melderechtlichen Verpflichtungen erfüllen. Die 3. Änderungssatzung vom 18. Dezember 2024, in Kraft seit dem 1. Januar 2025, verpflichtet Sie stattdessen, „die beherbergten Personen am Tag der Ankunft gemäß § 11 Abs. 3 S. 1 KAG M-V zu melden". Zugleich wurde der Empfänger der Abführung vom Kurbetrieb auf die Kurverwaltung umgestellt. Achtung: Die auf der Satzungsseite verlinkte Lesefassung enthält diese Änderung nicht.
Bekomme ich als Wohnungsgeber etwas für den Einzug?
Nein. Die Ahrenshooper Satzung erwähnt weder eine Aufwandsentschädigung noch eine Provision oder einen Einbehalt – keiner dieser Begriffe kommt im Text vor. Sie melden, ziehen im Voraus ein, führen monatlich ab, führen ein Gästeverzeichnis, bewahren Meldescheine auf und haften dafür, ohne dafür vergütet zu werden. Zum Vergleich: Boltenhagen zahlt seinen Vermietern 3 Prozent, St. Peter-Ording 2 Prozent.
Wie lange muss ich Meldescheine aufbewahren?
Mindestens zwölf Monate nach dem Ankunftstag, nach Monaten geordnet und vor unbefugter Einsichtnahme gesichert – und dann kommt die Pflicht, die viele übersehen: Sie sind „spätestens 3 Monate nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu vernichten" (§ 10 Abs. 4 Nr. 2). Aufbewahren allein genügt also nicht; die Satzung verlangt auch die fristgerechte Vernichtung. Bereitzuhalten sind Meldescheine und Gästeverzeichnis daneben für Polizei und örtliche Ordnungsbehörde.
Ich besitze eine Ferienwohnung in Ahrenshoop – was kommt auf mich zu?
Drei Dinge. Erstens die Jahreskurabgabe: 81,20 € je Person, für Inhaber eigener Wohnungseinheiten und ihre Familienangehörigen ausdrücklich Pflicht (§ 2 Abs. 3), ohne Ermäßigung. Zweitens die Fremdenverkehrsabgabe von 40,65 € je Fremdenbett und Jahr – bei vier Betten 162,60 €, ohne Freigrenze. Drittens die Zweitwohnungssteuer von 25 Prozent des jährlichen Mietaufwands, seit dem 1. Januar 2026. Bei ihr entscheidet die 62-Tage-Regel: Wer die Wohnung an höchstens 62 Tagen selbst nutzen könnte oder die Eigennutzung vertraglich ausschließt, zahlt nichts – wobei Leerstand als Eigennutzungsmöglichkeit gilt, solange er nicht rechtlich ausgeschlossen ist.
Darf ich aus meinem Wohnhaus einfach eine Ferienwohnung machen?
Nicht ohne Weiteres. Ahrenshoop hat 2021 eine Satzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erlassen, die für das gesamte Gemeindegebiet mit Althagen und Niehagen gilt. Danach bedarf „der Rückbau, die Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung der Gemeinde – auch bei nach Landesbauordnung verfahrensfreien Vorhaben". Und § 3 nennt den Zweck ausdrücklich: Verdrängung der Wohnbevölkerung „als Folge baulicher Veränderungen mit dem Ziel, Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen zu errichten, soll verhindert werden". Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 € geahndet werden. Klären Sie ein solches Vorhaben vorab mit dem Bauamt des Amtes Darß/Fischland – das ist keine Formalie.
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment in Ahrenshoop auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ja. Das Portal ist nicht auf Ferienwohnungen begrenzt: Ferienhaus, Ferienwohnung, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer in Ahrenshoop sind möglich – vom Reetdachhaus im Dorf bis zur Wohnung mit Boddenblick in Althagen. Sie zahlen einen festen Jahrespreis und keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen; der Einstieg ist sechs Monate kostenlos.

Ihre Unterkunft in Ahrenshoop vorstellen

Sechs Monate kostenlos, fester Preis danach, keine Provision auf Ihre Buchungen. Wir sind ein junges Portal – und sagen das offen. Was wir Gastgebern in Ahrenshoop mitbringen: ein gepflegtes Orts-Umfeld aus Ortsseite und Terminen, von den Kammermusiktagen im Oktober bis zu den Ausstellungen, die hier ganze Wintermonate tragen – und mittendrin Ihre Unterkunft.

Alles über das Angebot

Alle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.

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