FÜR GASTGEBERLANGEOOG

Unterkunft auf Langeoog vermieten – Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Zimmer

Vermieten ohne Vermittlungsprovision: Bei uns zahlen Sie einen festen Jahrespreis – Ihre beste Saison kostet Sie keinen Cent mehr. Auf Langeoog kommt eine Besonderheit dazu, die bares Geld wert ist: Ihre Gäste zahlen den Gästebeitrag selbst beim Tourismus-Service, aber die Haftung dafür liegt trotzdem bei Ihnen – bis Sie den Gast gemeldet haben. Was die Satzung von Ihnen verlangt, steht unten im Klartext.

Warum bei uns vermieten – und nicht nur bei den großen Portalen?

FeWo-NordOstsee.de ist ein regionales Buchungsportal für die Nord- und Ostseeküste. Für Gastgeber im Nordseeheilbad Langeoog heißt unser Modell: fester Jahrespreis statt Vermittlungsprovision – ob Sie auf Langeoog eine Ferienwohnung hinter der Düne, ein Ferienhaus, ein Hotel, eine Pension, ein Apartment oder ein einzelnes Zimmer vermieten. Der Einstieg ist sechs Monate kostenlos und endet automatisch, ohne dass Sie kündigen müssen.

Die Provisions-Rechnung: Eine Ferienwohnung auf Langeoog, 130 € pro Nacht, 110 belegte Nächte – 14.300 € Buchungsumsatz im Jahr. Eine Vermittlungsprovision von beispielsweise 10 % kostet Sie davon 1.430 € – jedes Jahr aufs Neue, und sie wächst mit jedem zusätzlichen Gast. Ein fester Jahrespreis bleibt derselbe, egal wie gut Ihre Saison läuft. Zum Vergleich: Der Tourismusbeitrag, den die Inselgemeinde von Ihnen erhebt, liegt bei diesem Umsatz bei rund 109 € im Jahr – die Provision wäre das Dreizehnfache Ihrer kommunalen Abgabe.

Der zweite Unterschied ist das Umfeld: Bei den weltweiten Portalen ist Ihre Unterkunft eine Zeile in einer endlosen Liste. Wir pflegen Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege für Langeoog selbst, und Ihr Inserat steht mitten in diesem Umfeld – wer auf Langeoog die Inselbahn vom Anleger ins Dorf nimmt, zum Wasserturm hinaufsteigt oder ins Flinthörn wandert, findet bei uns die Insel und die Unterkunft an einem Ort. Und Sie bleiben frei: Preise und Hausregeln bestimmen Sie, der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt – und parallel können Sie bei Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt inseriert bleiben, solange Sie möchten. Neu tippen müssen Sie dafür nichts: Unser Inserat-Import übernimmt die Eckdaten Ihres bestehenden Inserats in wenigen Minuten.

Und noch etwas unterscheidet uns: Wir vermieten selbst an dieser Küste. Meldescheine, Kurabgabe, Bettwäsche zwischen zwei Anreisen – wir kennen den Alltag hinter einer Ferienunterkunft aus eigener Praxis, nicht aus einer Konzernzentrale. Genau deshalb lesen wir für unsere Gastgeberseiten auch die Satzungen im Original, bevor wir sie zusammenfassen.

Fester Jahrespreis

Keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen. Was Sie zahlen, steht vorher fest – es wächst nicht mit Ihrem Umsatz.

Ihre Gäste bleiben Ihre Gäste

Der Kontakt läuft direkt zwischen Ihnen und dem Gast – ohne zwischengeschaltete Anonym-Adressen. Stammgäste entstehen bei Ihnen, nicht beim Portal.

Alle Unterkunftsarten

Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Pension, Apartment oder einzelnes Zimmer auf Langeoog – Hauptsache, Ihre Gäste finden sie.

Sechs Monate kostenlos

Das Startpaket kostet nichts und läuft ohne Kündigung aus. Parallel woanders zu inserieren, ist ausdrücklich erlaubt.

Was die großen Portale Ihnen nicht abnehmen: das Ortsrecht

Auffordern, ein Gästeverzeichnis führen, die Satzung auslegen – und melden, sobald die Gemeinde es verlangt. Die Pflichten aus der Langeooger Gästebeitragssatzung bleiben bei Ihnen, egal wo Sie inserieren. Eine davon entscheidet darüber, ob Sie für fremde Beiträge geradestehen müssen. Wir haben die Satzung im Original gelesen und fassen zusammen, was für Gastgeber hier wirklich drinsteht.

Diese Seite fasst zusammen, was wir in der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages für die Gemeinde Langeoog (Gästebeitragssatzung) in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 27. November 2024 nachgelesen haben (Anlage mit den Beitragssätzen in der Fassung vom 1. Januar 2025, gelesen am 31. August 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein der Satzungstext der Inselgemeinde – er ist unten verlinkt.

Wer auf Langeoog vermietet – gleich ob Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einzelnes Zimmer –, hat nach der Gästebeitragssatzung drei zentrale Pflichten: Ihre Gäste zur Zahlung auffordern, ein Gästeverzeichnis am Tag der Ankunft führen und die Satzung auslegen – und auf Verlangen der Gemeinde melden, was Sie zugleich von der Haftung befreit (§ 8, § 11). Langeoog liegt auf der dritten Ostfriesischen Insel von Osten im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, zwischen Baltrum und Spiekeroog im Landkreis Wittmund, Niedersachsen – autofrei, rund 20 Quadratkilometer groß und per Fähre ab Bensersiel erreichbar, ist als Nordseeheilbad anerkannt und erhebt 2026 in der Hauptsaison 4,95 € Gästebeitrag pro Person und Tag.

Die Pflichten bleiben bei Ihnen – die Satzung dahinter überwachen wir für Sie. Was Ihnen ein Inserat bei uns sonst noch bringt – fragen Sie Johnny:

Gästebeitrag auf Langeoog: Sätze und Zeiträume 2026

Langeoog ist als Nordseeheilbad staatlich anerkannt und erhebt einen Gästebeitrag (§ 1 Abs. 1). Für Sie als Gastgeber liegt die Sache hier anders als in den meisten Küstenorten: Sie ziehen den Beitrag nicht ein. Ihr Gast zahlt selbst, spätestens am Abreisetag, an den Servicestellen des Tourismus-Service (§ 7 Abs. 1). Das entlastet Sie – aber es entlässt Sie nicht aus der Haftung. Wie Sie da herauskommen, steht weiter unten.

Zeitraumje Person und Tagermäßigt
Hauptsaison
15. März bis 31. Oktober
4,95 € 2,45 €
Nebensaison
1. November bis 14. März
3,80 € 1,90 €
Jahresgästebeitrag
genau 28 Übernachtungen der Hauptsaison; die Anrechnung bereits gezahlter Beiträge setzt eine vom Tourismus-Service gestempelte und unterschriebene Quittung mit Vor- und Nachnamen und Anschrift voraus (§ 4 Abs. 3)
138,60 € für das erste und zweite Kind sowie allein reisende Personen vom 7. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 68,60 €; Jahresgästekarten werden nur mit Lichtbild ausgegeben, das der Beitragspflichtige selbst stellt (§ 7 Abs. 2)

Die Spalte „ermäßigt" zeigt die Sätze für das erste und zweite Kind einer Familie sowie für allein reisende Personen vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Langeoog kennt einen dritten Zeitraum, den sonst kaum ein Ort an der Küste führt: In der Schließungsphase im Februar sinkt der Gästebeitrag auf 1,40 € für Erwachsene und 0,70 € für Kinder, weil die großen Einrichtungen dann ruhen. Im Beitrag steckt außerdem freier Eintritt im Meerwasser-Freizeit- und Erlebnisbad – in der Hauptsaison 90 Minuten, in der übrigen Zeit 120 Minuten. Zwei Entlastungen kommen hinzu: jedes dritte und weitere Kind einer Familie ist frei, sofern mindestens drei beitragspflichtige Kinder das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (befreit werden die jüngsten, § 5 Abs. 1 Nr. 2), und Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 zahlen 75 Prozent (§ 6 Abs. 2). Beides gibt es nur auf schriftlichen Antrag – die Teilbefreiung sogar nur bis 14 Tage vor der Anreise (§ 6 Abs. 6). Kinder sind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei (§ 5 Abs. 1 Nr. 1). Vom 7. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres zahlen das erste und zweite Kind einer Familie den ermäßigten Satz – und jedes dritte und weitere Kind ist frei, wenn mindestens drei beitragspflichtige Kinder unter 16 mitreisen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2). Die Befreiung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag (§ 5 Abs. 3).

Der Punkt, an dem sich Orte unterscheiden: die Zählweise

Die Langeooger Satzung rechnet nach der Zahl der Übernachtungen, nicht nach Aufenthaltstagen; maßgeblich ist der Anreisetag (§ 3). Sieben Übernachtungen sind also sieben Beitragstage – anders als etwa in Büsum, wo An- und Abreisetag beide zählen. Und es gibt eine Obergrenze: Bei einem zusammenhängenden Aufenthalt werden längstens 28 Übernachtungen berechnet (§ 4 Abs. 1). Ab der 29. Nacht kostet der Gästebeitrag nichts mehr.

Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene, sieben Übernachtungen im Juli.
7 Übernachtungen × 4,95 € × 2 Personen = 69,30 € Gästebeitrag.
Dieselbe Woche im Februar, in der Schließungsphase: 7 × 1,40 € × 2 = 19,60 € – ein Unterschied von fast 50 €, den Ihr Gast im Winter spart und den Sie in Ihrem Nebensaison-Angebot ruhig erwähnen dürfen.
Und der Deckel: Ein Gast, der vier Wochen am Stück bleibt, zahlt für 28 Übernachtungen – bleibt er fünf Wochen, zahlt er keinen Cent mehr als diese 138,60 €.

Was zahlen Ihre Gäste? Rechnen Sie es durch:

Gezählt wird hier: nach Übernachtungen – Abgabetage = Übernachtungen. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Befreiungen, Zonen und Saisonwechsel im Aufenthalt – verbindlich ist allein die Satzung.

Ihre Pflichten als Wohnungsgeber (§ 8, § 11)

Die Langeooger Gästebeitragssatzung spricht vom „Wohnungsgeber" und meint damit jeden, der Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zur vorübergehenden Nutzung überlässt – ausdrücklich auch die Betreiber von Flug-, Zelt- und Bootsliegeplätzen. Diese Pflichten treffen Sie unabhängig davon, über welches Portal Sie vermieten:

Der Zahlungsnachweis ist auf Langeoog die LangeoogCard, eine elektronisch lesbare Speicherkarte mit Quittung, die Tourismus-Service und der gemeindeeigene Betrieb Schiffahrt ausgeben (§ 7 Abs. 2). Sie ist nicht übertragbar, muss bei Einrichtungen und Veranstaltungen vorgezeigt werden und wird bei missbräuchlicher Verwendung eingezogen (§ 7 Abs. 3). Die Karten bleiben Eigentum der Inselgemeinde; eine Ersatzkarte kostet 5,00 €, bei Jahres- und personalisierten Karten 12,50 € (§ 7 Abs. 5). Ein Punkt, auf den Sie Ihre Gäste hinweisen sollten: Wer die Dauer seines Aufenthalts nicht nachweist, zahlt den Jahresgästebeitrag von 138,60 € (§ 7 Abs. 4). Und auf Verlangen muss Ihr Gast Sie als Vermieter benennen (§ 7 Abs. 6).

Wenn Ihnen die Wohnung selbst gehört

Für Eigentümer laufen auf Langeoog drei Regelwerke nebeneinander – der Gästebeitrag ist nur das erste davon.

Erstens die Zweitwohnungssteuer nach der Satzung vom 24. Juni 2024. Der Steuersatz beträgt 11,25 v. H. des jährlichen Mietaufwandes, und dieser Mietaufwand wird geschätzt: Nettokaltmiete je Quadratmeter × Wohnfläche × 210 Tage durchschnittliche Vermietungsdauer. Die Quadratmeterwerte staffelt die Inselgemeinde nach Standard und Größe – für Veranlagungen ab 2025 von 1,05 € bei einfachem Standard ab 100 m² bis 2,19 € bei gehobenem Standard unter 40 m². Der Standard folgt Baujahr und energetischem Zustand; eine Sauna oder Infrarotkabine schlägt mit 20 Prozent auf, ein Kamin ebenso, eine fehlende Heizung mit 20 Prozent ab. Zuletzt wird mit dem Verbraucherpreisindex für Beherbergungsdienstleistungen des Vorjahres multipliziert. Die Schätzmethode geht auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 20. Oktober 2021 zurück.

Entscheidend ist der Nutzungsfaktor – und Langeoog staffelt ihn in sechs Stufen, feiner als fast jeder andere Ort im Norden: Stufe 1 bedeutet ganzjährige Eigennutzungsmöglichkeit oder eine nachgewiesene Eigenvermietung mit weniger als 252 Übernachtungen – Faktor 1,0. Stufe 2 sind 41 bis 61 Eigennutzungstage per Vertrag oder 252 bis 272 nachgewiesene Übernachtungen – 0,8. Stufe 3: 31 bis 40 Tage oder 273 bis 282 Übernachtungen – 0,6. Stufe 4: 22 bis 30 Tage oder 283 bis 291 Übernachtungen – 0,4. Stufe 5: höchstens 21 Tage oder 292 bis 313 Übernachtungen – 0,2. Und Stufe 6, die ganzjährig ausgeschlossene Eigennutzung – bei Dauervermietung, bei einem Vertrag, der die Eigennutzung ausschließt, oder bei mehr als 313 nachgewiesenen Übernachtungen – bedeutet Faktor 0,0, also keine Zweitwohnungssteuer.

Die beiden Wege dorthin sind ungleich schnell. Ein Vermittlungsvertrag, der Ihre Eigennutzung von vornherein begrenzt, wirkt sofort im laufenden Jahr – Sie reichen ihn einfach ein. Die Eigenvermietung wirkt erst rückwirkend im Folgejahr: Der Antrag ist bis zum 1. März zu stellen, und der Nachweis muss die Namen der Mieter, die Dauer des Aufenthaltes und das gezahlte Entgelt enthalten. Wer selbst vermietet, braucht also eine lückenlose Belegungsliste – und ein Jahr Geduld. Ein Inserat bei uns ist ausdrücklich kein Vermittlungsvertrag: Wir vermitteln nicht und beschränken Ihre Eigennutzung nicht, deshalb führt der Weg über uns in die nachträgliche Nachweisvariante. Das sagen wir lieber vorher, als dass Sie es dem Steuerbescheid entnehmen. Angezeigt werden muss das Innehaben oder die Aufgabe einer Zweitwohnung übrigens binnen zwei Wochen, Änderungen binnen eines Monats.

Zweitens das Baurecht – und hier hat Langeoog gleich zwei Schichten. Die Satzung zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen vom 17. März 1988 stellt nach § 22 BauGB die Begründung und Teilung von Wohnungseigentum unter Genehmigungsvorbehalt – ebenso Teileigentum, Wohnungserbbau- und Teilerbbaurechte sowie Dauerwohn- und Dauernutzungsrechte (§ 2). Wer ein Haus auf Langeoog in Eigentumswohnungen aufteilen will, braucht dafür die Genehmigung der Gemeinde. Der räumliche Geltungsbereich steht im Lageplan 1:5000, der Bestandteil der Satzung ist.

⭐ Dazu kommt die Erhaltungssatzung vom 24. Januar 1994 nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Ihr § 3 Abs. 1 macht im Erhaltungsbereich nicht nur Abbruch und Errichtung, sondern ausdrücklich auch die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen genehmigungspflichtig – und die Umwidmung einer Wohnung oder Pension in Ferienwohnraum ist genau so ein Fall. Die Genehmigung erteilt die Gemeinde, wenn keine Baugenehmigung nötig ist; sonst entscheidet die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde (§ 3 Abs. 2). Die gute Nachricht: Versagt werden darf nur, wenn die bauliche Anlage das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder städtebaulich bedeutsam ist (§ 3 Abs. 3). Anders als der Milieuschutz, den etwa Binz führt, schützt Langeoogs Erhaltungssatzung die städtebauliche Gestalt, nicht die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung – der Versagungsgrund ist damit deutlich enger. Dass solche Anträge tatsächlich laufen, zeigt die Ratsvorlage VO26-001 aus diesem Jahr: „Bauantrag auf Nutzungsänderung Pension in Ferienwohnen und in Gewerbe". Klären Sie das vor dem Kauf und vor dem Umbau, nicht danach.

Eine Zweckentfremdungssatzung und eine Stellplatzsatzung führt das Langeooger Ortsrecht dagegen nicht – wir haben die vollständige Satzungsübersicht geprüft. Was es zusätzlich gibt, ist eine Gestaltungssatzung (Stand 18. Februar 2019); wer eine Fassade herrichtet, sollte sie vorher gelesen haben.

Nicht vergessen: der Tourismusbeitrag

Der Gästebeitrag ist nicht die einzige Abgabe – und die zweite zahlen nicht Ihre Gäste, sondern Sie. Den Tourismusbeitrag erhebt die Inselgemeinde Langeoog von allen, denen der Tourismus wirtschaftliche Vorteile bringt; Vermieterinnen und Vermieter gehören ausdrücklich dazu. Der Beitragssatz liegt bei 3,17 v. H. des Messbetrages (§ 4), und der Messbetrag ist Ihr Umsatz multipliziert mit einem Vorteilssatz und einem Mindestgewinnsatz (§ 3).

Hier lohnt der genaue Blick, denn die Art Ihrer Vermietung entscheidet über die Höhe. Die Anlage zur Satzung setzt den Vorteilssatz für alle Beherbergungsformen auf 100 Prozent – aber den Gewinnsatz sehr unterschiedlich: Ferienwohnungen, Ferienappartements und Ferienhäuser 24 Prozent, Privatzimmervermietung (auch mit Frühstück) 12 Prozent, Hotel und Pension 7 Prozent, Hotel und Pension garni 9 Prozent. Wer Wohnungen für andere vermittelt oder verwaltet, liegt bei 25 Prozent.

Was das bedeutet, zeigt eine Rechnung: Bei 20.000 € Jahresumsatz zahlt eine Ferienwohnung 3,17 % × 100 % × 24 % = 152,16 €, ein vermietetes Privatzimmer 76,08 € und ein Hotel derselben Größenordnung nur 44,38 €. Bei identischem Umsatz trägt die Ferienwohnung also das 3,4-Fache eines Hotels. Rechnen Sie diesen Posten in Ihre Kalkulation ein – er kommt einmal im Jahr per Bescheid, fällig binnen eines Monats, und die Gemeinde erhebt Vorausleistungen nach der Vorjahreshöhe (§§ 8 und 9).

Zwei Dinge werden dabei oft unterschätzt: Eine nur saisonale Vermietung beendet die Beitragspflicht nicht (§ 5 Abs. 2). Und wer die Aufnahme der Tätigkeit nicht anzeigt, handelt ordnungswidrig (§ 12) – die Inselgemeinde darf ihre Daten unter anderem beim Finanzamt, beim Amtsgericht, beim Katasteramt und in den eigenen Melde-, Bau- und Finanzämtern erheben, auch im automatisierten Abrufverfahren (§ 11).

Unser Pflichten-Radar – der Service hinter dieser Seite: Die Satzung von Langeoog liegt bei uns im Original und wird laufend überwacht – automatisch auf Dateiänderungen und redaktionell im Inhalt (zuletzt geprüft am 31. August 2026). Ändert die Inselgemeinde Sätze, Fristen oder Verfahren, aktualisieren wir diese Seite und informieren Gastgeber, die bei uns eingestellt haben, per E-Mail. Sie erfahren es also, bevor es teuer wird – das bietet Ihnen kein weltweites Portal.

Ihre Unterkunft auf Langeoog bei uns inserieren – was bringt Ihnen das?

Johnny, unser Küsten-Concierge, beantwortet es sofort und rund um die Uhr – klicken Sie einfach:

Lieber persönlich? Wir sind selbst Vermieter an dieser Küste – Sie erreichen uns unter 04122 4084792 oder support@fewo-nordostsee.de.

Womit Langeoog Gäste anzieht

Langeoog ist eine autofreie Ostfriesische Insel im Landkreis Wittmund mit 14 km Sandstrand, Wasserturm-Wahrzeichen und Lage im UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer. Auf unserer Ortsseite ist Langeoog den Reisearten Strandurlaub, Familienurlaub, Naturerlebnis zugeordnet – danach filtern Gäste bei uns. So sieht unsere Ortsseite auf Langeoog aus →

Die Satzung markiert selbst, wann der Ort voll ist: 15. März bis 31. Oktober gilt als Hauptsaison. Wer seine Preise und Mindestaufenthalte daran ausrichtet, liegt nah an der örtlichen Nachfrage.

Der Belegungs-Fahrplan: So machen Sie Preise daraus

Häufige Fragen von Gastgebern auf Langeoog

Was unterscheidet FeWo-NordOstsee.de von Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt?
Drei Dinge. Erstens das Preismodell: fester Jahrespreis statt Vermittlungsprovision – bei einer gut gebuchten Inselsaison bleibt der Unterschied komplett bei Ihnen; die großen internationalen Portale rechnen überwiegend je Buchung ab, die Konditionen unterscheiden sich dort je nach Portal und Modell. Zweitens der Fokus: Wir sind auf die Nord- und Ostseeküste spezialisiert und pflegen Ortsseite, Ausflugsziele und Radwege für Langeoog selbst – Ihr Inserat steht neben Wattwanderungen und Inselthemen statt in einer weltweiten Liste. Drittens die Freiheit: Der Kontakt zu Ihren Gästen läuft direkt, Preise und Hausregeln bestimmen Sie, und parallel inserieren bleibt erlaubt. Der Einstieg ist sechs Monate kostenlos und endet automatisch. Kurz: eine regionale Alternative zu den weltweiten Portalen – für Gastgeber an Nord- und Ostsee.
Wie hoch ist der Gästebeitrag auf Langeoog 2026?
In der Hauptsaison 4,95 € pro Person und Tag, in der Nebensaison 3,80 €. Ermäßigt sind es 2,45 € beziehungsweise 1,90 €. Hauptsaison sind 15. März bis 31. Oktober, Nebensaison 1. November bis 14. März (§ 4 mit Anlage der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages für die Gemeinde Langeoog (Gästebeitragssatzung) in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 27. November 2024). Die Spalte „ermäßigt" zeigt die Sätze für das erste und zweite Kind einer Familie sowie für allein reisende Personen vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Langeoog kennt einen dritten Zeitraum, den sonst kaum ein Ort an der Küste führt: In der Schließungsphase im Februar sinkt der Gästebeitrag auf 1,40 € für Erwachsene und 0,70 € für Kinder, weil die großen Einrichtungen dann ruhen. Im Beitrag steckt außerdem freier Eintritt im Meerwasser-Freizeit- und Erlebnisbad – in der Hauptsaison 90 Minuten, in der übrigen Zeit 120 Minuten. Zwei Entlastungen kommen hinzu: jedes dritte und weitere Kind einer Familie ist frei, sofern mindestens drei beitragspflichtige Kinder das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (befreit werden die jüngsten, § 5 Abs. 1 Nr. 2), und Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 zahlen 75 Prozent (§ 6 Abs. 2). Beides gibt es nur auf schriftlichen Antrag – die Teilbefreiung sogar nur bis 14 Tage vor der Anreise (§ 6 Abs. 6).
Muss ich als Vermieter auf Langeoog den Gästebeitrag selbst einziehen?
Nein – und das ist die Langeooger Besonderheit. Der Gästebeitrag ist vom Gast selbst zu entrichten, spätestens am Abreisetag, an den Servicestellen des Tourismus-Service (§ 7 Abs. 1 der Gästebeitragssatzung). Sie ziehen kein Geld ein und führen nichts ab. Ihre Pflicht als Gastgeber auf Langeoog ist es, die Gäste „in geeigneter Form" zur Entrichtung aufzufordern, ihnen die Satzung durch Aushang oder Auslage bekanntzugeben und ein Gästeverzeichnis zu führen (§ 8). Das unterscheidet Langeoog von Orten wie Büsum, wo der Wohnungsgeber die Abgabe einzieht, abführt und dafür persönlich haftet.
Hafte ich auf Langeoog für den Gästebeitrag meiner Gäste?
Grundsätzlich ja – aber Sie können sich davon befreien. § 11 Abs. 1 macht den Gästebeitragspflichtigen und seinen Wohnungsgeber zu Gesamtschuldnern; rückständige Beiträge kann die Gemeinde also auch bei Ihnen beitreiben. Absatz 2 enthält jedoch die entscheidende Ausnahme: „Der Wohnungsgeber haftet nicht, wenn er der Gemeinde den Gast nach § 8 Absatz 2 gemeldet hat." Die Meldung auf Verlangen der Gemeinde ist damit nicht nur Pflicht, sondern Ihr Schutzschild. Grundlage dafür ist das Gästeverzeichnis, das Sie nach § 8 Abs. 4 ohnehin am Tag der Ankunft führen müssen.
Wie wird der Gästebeitrag auf Langeoog berechnet – nach Tagen oder nach Nächten?
Nach Übernachtungen. § 3 der Langeooger Satzung bestimmt, dass die Dauer des Aufenthaltes – mit Ausnahme der Tagesgäste – nach der Zahl der Übernachtungen berechnet wird; maßgeblich ist der Anreisetag. Sieben Nächte sind also sieben Beitragstage. Dazu kommt eine Obergrenze, die viele nicht kennen: Bei einem zusammenhängenden Aufenthalt werden längstens 28 Übernachtungen berechnet (§ 4 Abs. 1). Wer länger bleibt, zahlt für die zusätzlichen Nächte nichts mehr.
Welche Pflichten habe ich als Wohnungsgeber auf Langeoog?
Vier Pflichten hat ein Wohnungsgeber auf Langeoog. Erstens die Gäste in geeigneter Form zur Entrichtung des Gästebeitrages auffordern und ihnen die Satzung durch Aushang oder Auslage bekanntgeben (§ 8 Abs. 1). Zweitens auf Verlangen der Gemeinde die bei Ihnen verweilenden Personen melden, indem Sie die ausgefüllten Meldevordrucke vorlegen (§ 8 Abs. 2). Drittens ein Gästeverzeichnis führen, in das alle Gäste am Tag der Ankunft mit Namen, Anschrift sowie An- und Abreisetag einzutragen sind (§ 8 Abs. 4). Und viertens die vorzeitige Abreise bescheinigen, wenn ein Gast zu viel gezahlten Beitrag zurückverlangt (§ 12 Abs. 1).
Warum zahlt eine Ferienwohnung auf Langeoog mehr Tourismusbeitrag als ein Hotel?
Weil die Anlage zur Langeooger Tourismusbeitragssatzung für jede Betriebsart einen eigenen Mindestgewinnsatz festlegt. Der Vorteilssatz beträgt bei allen Beherbergungsformen 100 Prozent, der Gewinnsatz jedoch 24 Prozent für Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, 12 Prozent für die Privatzimmervermietung und nur 7 Prozent für Hotel und Pension. Multipliziert mit dem Beitragssatz von 3,17 v. H. (§ 4) ergibt das bei 20.000 € Umsatz 152,16 € für die Ferienwohnung, 76,08 € für das Privatzimmer und 44,38 € für das Hotel – also das 3,4-Fache für die Ferienwohnung bei gleichem Umsatz.
Wie viel Zweitwohnungssteuer zahle ich auf Langeoog – und kann ich sie auf null senken?
Der Steuersatz beträgt auf Langeoog 11,25 v. H. des jährlichen Mietaufwandes (Satzung vom 24. Juni 2024), und der Mietaufwand wird aus Quadratmeterwerten, Wohnfläche und 210 angenommenen Vermietungstagen geschätzt. Auf null kommen Sie über Nutzungsstufe 6: ganzjährig ausgeschlossene Eigennutzung – durch Dauervermietung, durch einen Vertrag, der die Eigennutzung ausschließt, oder durch mehr als 313 nachgewiesene Übernachtungen. Dann ist der Faktor 0,0. Die Zwischenstufen greifen ab 252 nachgewiesenen Übernachtungen (Faktor 0,8) und staffeln sich über 273, 283 und 292 Übernachtungen bis 0,2. Den Antrag stellen Sie bis zum 1. März des Folgejahres, mit Namen der Mieter, Aufenthaltsdauer und gezahltem Entgelt.
Ist ein Inserat bei FeWo-NordOstsee.de ein Vermittlungsvertrag im Sinne der Zweitwohnungssteuer?
Nein. Die Langeooger Nutzungsstufen kennen zwei Wege: einen Vertrag, der Ihre Eigennutzung von vornherein begrenzt, und den nachträglichen Nachweis tatsächlicher Übernachtungen. Der Vertragsweg wirkt sofort im laufenden Jahr, der Nachweisweg erst rückwirkend im Folgejahr. Wir vermitteln nicht und beschränken Ihre Eigennutzung vertraglich nicht – ein Inserat bei uns ist deshalb kein Vermittlungsvertrag in diesem Sinne. Wer über uns vermietet, geht den Nachweisweg und braucht dafür eine lückenlose Belegungsliste. Das sagen wir lieber vorher.
Brauche ich auf Langeoog eine Genehmigung, um eine Wohnung als Ferienwohnung zu vermieten?
Möglicherweise ja. Die Langeooger Erhaltungssatzung vom 24. Januar 1994 stellt im Erhaltungsbereich nach § 3 Abs. 1 auch die Nutzungsänderung baulicher Anlagen unter Genehmigungsvorbehalt – die Umwidmung von Wohnraum oder einer Pension in Ferienwohnraum fällt darunter. Ob Ihr Haus im Erhaltungsbereich liegt, zeigt der Lageplan 1:5.000, der Bestandteil der Satzung ist. Versagt werden darf die Genehmigung allerdings nur, wenn die bauliche Anlage das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder städtebaulich bedeutsam ist (§ 3 Abs. 3) – das ist ein deutlich engerer Grund als beim Milieuschutz anderer Seebäder. Eine Zweckentfremdungssatzung führt Langeoog nicht.
Was gilt, wenn ich eine Ferienwohnung auf Langeoog kaufen oder ein Haus aufteilen will?
Dann greift die Satzung zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen vom 17. März 1988. Sie stellt nach § 22 BauGB die Begründung und die Teilung von Wohnungseigentum unter Genehmigungsvorbehalt, ebenso Teileigentum, Wohnungserbbau- und Teilerbbaurechte sowie Dauerwohn- und Dauernutzungsrechte (§ 2). Wer also ein Mehrfamilienhaus auf Langeoog in Eigentumswohnungen aufteilen möchte, braucht die Genehmigung der Gemeinde. Ausgenommen sind nur Altfälle, bei denen der Eintragungsantrag beim Grundbuchamt schon vor Wirksamwerden des Genehmigungsvorbehalts eingegangen war oder ein Negativzeugnis vorlag (§ 3).
Kann ich ein Hotel, eine Pension oder ein Apartment auf Langeoog auf FeWo-NordOstsee.de eintragen?
Ja. Das Portal ist nicht auf Ferienwohnungen begrenzt: Auf Langeoog sind Ferienhaus und Ferienwohnung ebenso möglich wie Hotel, Pension, Apartment und einzelne Zimmer – vom Reetdachhaus im Dorfkern bis zum Zimmer in der Pension nahe der Barkhausenstraße. Sie zahlen einen festen Jahrespreis und keine Vermittlungsprovision auf Ihre Buchungen; der Einstieg ist sechs Monate kostenlos.

Ihre Unterkunft auf Langeoog vorstellen

Sechs Monate kostenlos, fester Preis danach, keine Provision auf Ihre Buchungen. Wir sind ein junges Portal – und sagen das offen. Was wir mitbringen: ein gepflegtes Orts-Umfeld aus Ortsseite, Ausflugszielen und Radwegen – und mittendrin Ihre Unterkunft auf Langeoog.

Alles über das Angebot

Alle Angaben nach bestem Wissen aus der verlinkten Satzung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – bei Zweifeln fragen Sie die Inselgemeinde oder Ihre Steuerberatung.

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